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Unfall
Hatte ich einen Arbeitsunfall oder einen Freizeitunfall? Was zahlt die Krankenkasse?
- Arbeitsunfall/gleichgestellter Unfall
- Verkehrsunfall
- Richtiges Verhalten bei einem Verkehrsunfall
- Verhalten bei Unfällen im Tunnel bzw. bei Tunnelbrand
- Leistungen im Rahmen der Haftpflichtversicherung
- Verkehrsunfall, der ein Arbeitsunfall ist
- Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung/Verkehrsunfall
- Leistungen der Pensionsversicherung/Verkehrsunfall
- Privat abgeschlossene Versicherungen/Verkehrsunfall
- Haushaltsunfall
- Freizeitunfall
- Produkthaftung
- Großunfall/Katastrophe
- Unfallvorsorge
- Weiterführende Informationen und Notrufnummern zu Unfall
- SERVICE: Online-Ratgeber und -Rechner
Formulare zu diesem Thema
Unter einem Unfall versteht man ein plötzliches bzw. zeitlich eng begrenztes Ereignis, eine Einwirkung von außen, eine außergewöhnliche Belastung, die zu einer körperlichen oder seelischen Schädigung geführt haben.
Eine sinnvolle Einteilung ergibt sich nach dem Umfeld, in dem der Unfall eintritt, aus der Art des Ereignisses – wie z.B. Sturz, Zusammenstoß, Verbrennung – und aus der Art des Verschuldens wie Eigenverschulden, Fremdverschulden oder höhere Gewalt. Für Versicherungszwecke wird der Begriff detaillierter definiert.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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- Verhalten bei Unfällen im Tunnel bzw. bei Tunnelbrand
- Leistungen im Rahmen der Haftpflichtversicherung
- Verkehrsunfall, der ein Arbeitsunfall ist
- Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung/Verkehrsunfall
- Leistungen der Pensionsversicherung/Verkehrsunfall
- Privat abgeschlossene Versicherungen/Verkehrsunfall
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- Freizeitunfall
- Produkthaftung
- Großunfall/Katastrophe
- Unfallvorsorge
- Weiterführende Informationen und Notrufnummern zu Unfall
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Formulare zu diesem Thema
Unter einem Unfall versteht man ein plötzliches bzw. zeitlich eng begrenztes Ereignis, eine Einwirkung von außen, eine außergewöhnliche Belastung, die zu einer körperlichen oder seelischen Schädigung geführt haben.
Eine sinnvolle Einteilung ergibt sich nach dem Umfeld, in dem der Unfall eintritt, aus der Art des Ereignisses – wie z.B. Sturz, Zusammenstoß, Verbrennung – und aus der Art des Verschuldens wie Eigenverschulden, Fremdverschulden oder höhere Gewalt. Für Versicherungszwecke wird der Begriff detaillierter definiert.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Unfall
Hatte ich einen Arbeitsunfall oder einen Freizeitunfall? Was zahlt die Krankenkasse?
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