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    Allgemeines zum Freizeitunfall

    Beim Freizeitunfall handelt es sich um ein Schadensereignis, das dem privaten Risikobereich zuzuordnen und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.

    Passiert ein Unfall in der Freizeit, sind zwar die Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt, nicht aber die Folgeschäden.

    Prüfen Sie auch, ob Ihr Kind durch bestehende Versicherungen – wie private Unfall- und Haftpflichtversicherung – in der Freizeit geschützt ist. Erst mit Eintritt in das letzte Kindergartenjahr unterliegt ein Kind der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht allerdings nur für die Dauer des Besuchs des Kindergartens bzw. der Schule sowie grundsätzlich während des Weges zum Kindergarten bzw. zur Schule sowie nachhause.

    Freizeitunfälle während des letzten Kindergartenjahres und der Schule sind nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt.

    Hinweis

    In Österreich passiert die überwiegende Mehrheit der Unfälle im Haushalt, in der Freizeit und beim Sport. Denken Sie daran, dass oft schon einfache Vorsichtsmaßnahmen genügen, um Gefahren zu reduzieren!  

    Letzte Aktualisierung: 5. August 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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    Prüfen Sie auch, ob Ihr Kind durch bestehende Versicherungen – wie private Unfall- und Haftpflichtversicherung – in der Freizeit geschützt ist. Erst mit Eintritt in das letzte Kindergartenjahr unterliegt ein Kind der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht allerdings nur für die Dauer des Besuchs des Kindergartens bzw. der Schule sowie grundsätzlich während des Weges zum Kindergarten bzw. zur Schule sowie nachhause.

    Freizeitunfälle während des letzten Kindergartenjahres und der Schule sind nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt.

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    Beim Freizeitunfall handelt es sich um ein Schadensereignis, das dem privaten Risikobereich zuzuordnen und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.

    Passiert ein Unfall in der Freizeit, sind zwar die Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt, nicht aber die Folgeschäden.

    Prüfen Sie auch, ob Ihr Kind durch bestehende Versicherungen – wie private Unfall- und Haftpflichtversicherung – in der Freizeit geschützt ist. Erst mit Eintritt in das letzte Kindergartenjahr unterliegt ein Kind der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht allerdings nur für die Dauer des Besuchs des Kindergartens bzw. der Schule sowie grundsätzlich während des Weges zum Kindergarten bzw. zur Schule sowie nachhause.

    Freizeitunfälle während des letzten Kindergartenjahres und der Schule sind nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt.

    Hinweis

    In Österreich passiert die überwiegende Mehrheit der Unfälle im Haushalt, in der Freizeit und beim Sport. Denken Sie daran, dass oft schon einfache Vorsichtsmaßnahmen genügen, um Gefahren zu reduzieren!  

    Letzte Aktualisierung: 5. August 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Allgemeines zum Freizeitunfall

    Beim Freizeitunfall handelt es sich um ein Schadensereignis, das dem privaten Risikobereich zuzuordnen und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.

    Passiert ein Unfall in der Freizeit, sind zwar die Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt, nicht aber die Folgeschäden.

    Prüfen Sie auch, ob Ihr Kind durch bestehende Versicherungen – wie private Unfall- und Haftpflichtversicherung – in der Freizeit geschützt ist. Erst mit Eintritt in das letzte Kindergartenjahr unterliegt ein Kind der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht allerdings nur für die Dauer des Besuchs des Kindergartens bzw. der Schule sowie grundsätzlich während des Weges zum Kindergarten bzw. zur Schule sowie nachhause.

    Freizeitunfälle während des letzten Kindergartenjahres und der Schule sind nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt.

    Hinweis

    In Österreich passiert die überwiegende Mehrheit der Unfälle im Haushalt, in der Freizeit und beim Sport. Denken Sie daran, dass oft schon einfache Vorsichtsmaßnahmen genügen, um Gefahren zu reduzieren!  

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    Passiert ein Unfall in der Freizeit, sind zwar die Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt, nicht aber die Folgeschäden.

    Prüfen Sie auch, ob Ihr Kind durch bestehende Versicherungen – wie private Unfall- und Haftpflichtversicherung – in der Freizeit geschützt ist. Erst mit Eintritt in das letzte Kindergartenjahr unterliegt ein Kind der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht allerdings nur für die Dauer des Besuchs des Kindergartens bzw. der Schule sowie grundsätzlich während des Weges zum Kindergarten bzw. zur Schule sowie nachhause.

    Freizeitunfälle während des letzten Kindergartenjahres und der Schule sind nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt.

    Hinweis

    In Österreich passiert die überwiegende Mehrheit der Unfälle im Haushalt, in der Freizeit und beim Sport. Denken Sie daran, dass oft schon einfache Vorsichtsmaßnahmen genügen, um Gefahren zu reduzieren!  

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    Passiert ein Unfall in der Freizeit, sind zwar die Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt, nicht aber die Folgeschäden.

    Prüfen Sie auch, ob Ihr Kind durch bestehende Versicherungen – wie private Unfall- und Haftpflichtversicherung – in der Freizeit geschützt ist. Erst mit Eintritt in das letzte Kindergartenjahr unterliegt ein Kind der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht allerdings nur für die Dauer des Besuchs des Kindergartens bzw. der Schule sowie grundsätzlich während des Weges zum Kindergarten bzw. zur Schule sowie nachhause.

    Freizeitunfälle während des letzten Kindergartenjahres und der Schule sind nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt.

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    Passiert ein Unfall in der Freizeit, sind zwar die Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt, nicht aber die Folgeschäden.

    Prüfen Sie auch, ob Ihr Kind durch bestehende Versicherungen – wie private Unfall- und Haftpflichtversicherung – in der Freizeit geschützt ist. Erst mit Eintritt in das letzte Kindergartenjahr unterliegt ein Kind der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht allerdings nur für die Dauer des Besuchs des Kindergartens bzw. der Schule sowie grundsätzlich während des Weges zum Kindergarten bzw. zur Schule sowie nachhause.

    Freizeitunfälle während des letzten Kindergartenjahres und der Schule sind nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt.

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    Passiert ein Unfall in der Freizeit, sind zwar die Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt, nicht aber die Folgeschäden.

    Prüfen Sie auch, ob Ihr Kind durch bestehende Versicherungen – wie private Unfall- und Haftpflichtversicherung – in der Freizeit geschützt ist. Erst mit Eintritt in das letzte Kindergartenjahr unterliegt ein Kind der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht allerdings nur für die Dauer des Besuchs des Kindergartens bzw. der Schule sowie grundsätzlich während des Weges zum Kindergarten bzw. zur Schule sowie nachhause.

    Freizeitunfälle während des letzten Kindergartenjahres und der Schule sind nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt.

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    Passiert ein Unfall in der Freizeit, sind zwar die Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt, nicht aber die Folgeschäden.

    Prüfen Sie auch, ob Ihr Kind durch bestehende Versicherungen – wie private Unfall- und Haftpflichtversicherung – in der Freizeit geschützt ist. Erst mit Eintritt in das letzte Kindergartenjahr unterliegt ein Kind der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht allerdings nur für die Dauer des Besuchs des Kindergartens bzw. der Schule sowie grundsätzlich während des Weges zum Kindergarten bzw. zur Schule sowie nachhause.

    Freizeitunfälle während des letzten Kindergartenjahres und der Schule sind nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt.

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