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    Privat abgeschlossene Versicherungen

    Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen

    Besteht bei einem Unfall zusätzlicher Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung, so werden Leistungen nach Maßgabe des abgeschlossenen Vertrages erbracht wie z.B.

    • Unfallrente
    • Invalidenrente
    • Pflegerente
    • Waisenrente
    • Rehabilitationsbeihilfe
    • Zuschüsse bei kosmetischen Operationen
    • Erstattung von Heilkosten
    • Erstattung von Bergekosten
    • Erstattung von Rückholkosten
    • Erstattung von Überführungskosten
    • Prämienerlass bei Arbeitsunfähigkeit
    • Spitalgeld
    • Taggeld

    Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer

    Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Diese Meldung kann in vielen Fällen online durchgeführt werden. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:

    • Den Hergang des Unfalles unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes
    • Die Anspruchserhebung durch die geschädigte Dritte/den geschädigten Dritten
    • Die Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens

    Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen und zwar auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.

    Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.

    Weiterführende Links

    Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)

    Letzte Aktualisierung: 22. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer

    Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Diese Meldung kann in vielen Fällen online durchgeführt werden. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:

    • Den Hergang des Unfalles unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes
    • Die Anspruchserhebung durch die geschädigte Dritte/den geschädigten Dritten
    • Die Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens

    Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen und zwar auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.

    Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.

    Weiterführende Links

    Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)

    Letzte Aktualisierung: 22. März 2024

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    Besteht bei einem Unfall zusätzlicher Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung, so werden Leistungen nach Maßgabe des abgeschlossenen Vertrages erbracht wie z.B.

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