oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.
Ob vom Desktop aus oder via Handy–App: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.
Privat abgeschlossene Versicherungen
- Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
- Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
Neben den Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei einem Mitglied des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zu erhalten.
Es kann sich dabei – je nach Versicherungsvertrag – um folgende Leistungen handeln:
- Unfallrente
- Invalidenrente
- Pflegerente
- Waisenrente
- Rehabilitationsbeihilfe
- Zuschüsse bei kosmetischen Operationen
- Erstattung von Heilkosten
- Erstattung von Bergekosten
- Erstattung von Rückholkosten
- Erstattung von Überführungskosten
- Prämienerlass bei Arbeitsunfähigkeit
- Spitalgeld
- Taggeld
Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:
- Den Hergang des Unfalles unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes
- Die Anspruchserhebung durch die geschädigte Dritte/den geschädigten Dritten
- Die Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens
Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.
Auf der Seite des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs finden Sie eine Liste aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen, die weitere Informationen erteilen.
Weiterführende Links
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Privat abgeschlossene Versicherungen
- Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
- Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
Neben den Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei einem Mitglied des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zu erhalten.
Es kann sich dabei – je nach Versicherungsvertrag – um folgende Leistungen handeln:
- Unfallrente
- Invalidenrente
- Pflegerente
- Waisenrente
- Rehabilitationsbeihilfe
- Zuschüsse bei kosmetischen Operationen
- Erstattung von Heilkosten
- Erstattung von Bergekosten
- Erstattung von Rückholkosten
- Erstattung von Überführungskosten
- Prämienerlass bei Arbeitsunfähigkeit
- Spitalgeld
- Taggeld
Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:
- Den Hergang des Unfalles unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes
- Die Anspruchserhebung durch die geschädigte Dritte/den geschädigten Dritten
- Die Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens
Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.
Auf der Seite des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs finden Sie eine Liste aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen, die weitere Informationen erteilen.
Weiterführende Links
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Privat abgeschlossene Versicherungen
- Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
- Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
Neben den Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei einem Mitglied des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zu erhalten.
Es kann sich dabei – je nach Versicherungsvertrag – um folgende Leistungen handeln:
- Unfallrente
- Invalidenrente
- Pflegerente
- Waisenrente
- Rehabilitationsbeihilfe
- Zuschüsse bei kosmetischen Operationen
- Erstattung von Heilkosten
- Erstattung von Bergekosten
- Erstattung von Rückholkosten
- Erstattung von Überführungskosten
- Prämienerlass bei Arbeitsunfähigkeit
- Spitalgeld
- Taggeld
Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:
- Den Hergang des Unfalles unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes
- Die Anspruchserhebung durch die geschädigte Dritte/den geschädigten Dritten
- Die Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens
Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.
Auf der Seite des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs finden Sie eine Liste aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen, die weitere Informationen erteilen.
Weiterführende Links
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Privat abgeschlossene Versicherungen
- Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
- Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
Neben den Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei einem Mitglied des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zu erhalten.
Es kann sich dabei – je nach Versicherungsvertrag – um folgende Leistungen handeln:
- Unfallrente
- Invalidenrente
- Pflegerente
- Waisenrente
- Rehabilitationsbeihilfe
- Zuschüsse bei kosmetischen Operationen
- Erstattung von Heilkosten
- Erstattung von Bergekosten
- Erstattung von Rückholkosten
- Erstattung von Überführungskosten
- Prämienerlass bei Arbeitsunfähigkeit
- Spitalgeld
- Taggeld
Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:
- Den Hergang des Unfalles unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes
- Die Anspruchserhebung durch die geschädigte Dritte/den geschädigten Dritten
- Die Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens
Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.
Auf der Seite des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs finden Sie eine Liste aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen, die weitere Informationen erteilen.
Weiterführende Links
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Privat abgeschlossene Versicherungen
- Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
- Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
Neben den Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei einem Mitglied des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zu erhalten.
Es kann sich dabei – je nach Versicherungsvertrag – um folgende Leistungen handeln:
- Unfallrente
- Invalidenrente
- Pflegerente
- Waisenrente
- Rehabilitationsbeihilfe
- Zuschüsse bei kosmetischen Operationen
- Erstattung von Heilkosten
- Erstattung von Bergekosten
- Erstattung von Rückholkosten
- Erstattung von Überführungskosten
- Prämienerlass bei Arbeitsunfähigkeit
- Spitalgeld
- Taggeld
Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:
- Den Hergang des Unfalles unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes
- Die Anspruchserhebung durch die geschädigte Dritte/den geschädigten Dritten
- Die Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens
Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.
Auf der Seite des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs finden Sie eine Liste aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen, die weitere Informationen erteilen.
Weiterführende Links
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Privat abgeschlossene Versicherungen
- Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
- Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
Neben den Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei einem Mitglied des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zu erhalten.
Es kann sich dabei – je nach Versicherungsvertrag – um folgende Leistungen handeln:
- Unfallrente
- Invalidenrente
- Pflegerente
- Waisenrente
- Rehabilitationsbeihilfe
- Zuschüsse bei kosmetischen Operationen
- Erstattung von Heilkosten
- Erstattung von Bergekosten
- Erstattung von Rückholkosten
- Erstattung von Überführungskosten
- Prämienerlass bei Arbeitsunfähigkeit
- Spitalgeld
- Taggeld
Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:
- Den Hergang des Unfalles unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes
- Die Anspruchserhebung durch die geschädigte Dritte/den geschädigten Dritten
- Die Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens
Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.
Auf der Seite des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs finden Sie eine Liste aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen, die weitere Informationen erteilen.
Weiterführende Links
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Privat abgeschlossene Versicherungen
- Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
- Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
Neben den Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei einem Mitglied des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zu erhalten.
Es kann sich dabei – je nach Versicherungsvertrag – um folgende Leistungen handeln:
- Unfallrente
- Invalidenrente
- Pflegerente
- Waisenrente
- Rehabilitationsbeihilfe
- Zuschüsse bei kosmetischen Operationen
- Erstattung von Heilkosten
- Erstattung von Bergekosten
- Erstattung von Rückholkosten
- Erstattung von Überführungskosten
- Prämienerlass bei Arbeitsunfähigkeit
- Spitalgeld
- Taggeld
Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:
- Den Hergang des Unfalles unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes
- Die Anspruchserhebung durch die geschädigte Dritte/den geschädigten Dritten
- Die Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens
Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.
Auf der Seite des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs finden Sie eine Liste aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen, die weitere Informationen erteilen.
Weiterführende Links
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Privat abgeschlossene Versicherungen
- Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
- Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
Neben den Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei einem Mitglied des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zu erhalten.
Es kann sich dabei – je nach Versicherungsvertrag – um folgende Leistungen handeln:
- Unfallrente
- Invalidenrente
- Pflegerente
- Waisenrente
- Rehabilitationsbeihilfe
- Zuschüsse bei kosmetischen Operationen
- Erstattung von Heilkosten
- Erstattung von Bergekosten
- Erstattung von Rückholkosten
- Erstattung von Überführungskosten
- Prämienerlass bei Arbeitsunfähigkeit
- Spitalgeld
- Taggeld
Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:
- Den Hergang des Unfalles unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes
- Die Anspruchserhebung durch die geschädigte Dritte/den geschädigten Dritten
- Die Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens
Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.
Auf der Seite des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs finden Sie eine Liste aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen, die weitere Informationen erteilen.
Weiterführende Links
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Privat abgeschlossene Versicherungen
- Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
- Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
Neben den Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei einem Mitglied des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zu erhalten.
Es kann sich dabei – je nach Versicherungsvertrag – um folgende Leistungen handeln:
- Unfallrente
- Invalidenrente
- Pflegerente
- Waisenrente
- Rehabilitationsbeihilfe
- Zuschüsse bei kosmetischen Operationen
- Erstattung von Heilkosten
- Erstattung von Bergekosten
- Erstattung von Rückholkosten
- Erstattung von Überführungskosten
- Prämienerlass bei Arbeitsunfähigkeit
- Spitalgeld
- Taggeld
Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:
- Den Hergang des Unfalles unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes
- Die Anspruchserhebung durch die geschädigte Dritte/den geschädigten Dritten
- Die Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens
Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.
Auf der Seite des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs finden Sie eine Liste aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen, die weitere Informationen erteilen.
Weiterführende Links
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Privat abgeschlossene Versicherungen
- Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
- Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
Neben den Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei einem Mitglied des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zu erhalten.
Es kann sich dabei – je nach Versicherungsvertrag – um folgende Leistungen handeln:
- Unfallrente
- Invalidenrente
- Pflegerente
- Waisenrente
- Rehabilitationsbeihilfe
- Zuschüsse bei kosmetischen Operationen
- Erstattung von Heilkosten
- Erstattung von Bergekosten
- Erstattung von Rückholkosten
- Erstattung von Überführungskosten
- Prämienerlass bei Arbeitsunfähigkeit
- Spitalgeld
- Taggeld
Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:
- Den Hergang des Unfalles unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes
- Die Anspruchserhebung durch die geschädigte Dritte/den geschädigten Dritten
- Die Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens
Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.
Auf der Seite des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs finden Sie eine Liste aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen, die weitere Informationen erteilen.
Weiterführende Links
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Privat abgeschlossene Versicherungen
- Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
- Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
Neben den Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei einem Mitglied des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zu erhalten.
Es kann sich dabei – je nach Versicherungsvertrag – um folgende Leistungen handeln:
- Unfallrente
- Invalidenrente
- Pflegerente
- Waisenrente
- Rehabilitationsbeihilfe
- Zuschüsse bei kosmetischen Operationen
- Erstattung von Heilkosten
- Erstattung von Bergekosten
- Erstattung von Rückholkosten
- Erstattung von Überführungskosten
- Prämienerlass bei Arbeitsunfähigkeit
- Spitalgeld
- Taggeld
Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:
- Den Hergang des Unfalles unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes
- Die Anspruchserhebung durch die geschädigte Dritte/den geschädigten Dritten
- Die Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens
Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.
Auf der Seite des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs finden Sie eine Liste aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen, die weitere Informationen erteilen.
Weiterführende Links
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Privat abgeschlossene Versicherungen
- Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
- Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
Neben den Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei einem Mitglied des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zu erhalten.
Es kann sich dabei – je nach Versicherungsvertrag – um folgende Leistungen handeln:
- Unfallrente
- Invalidenrente
- Pflegerente
- Waisenrente
- Rehabilitationsbeihilfe
- Zuschüsse bei kosmetischen Operationen
- Erstattung von Heilkosten
- Erstattung von Bergekosten
- Erstattung von Rückholkosten
- Erstattung von Überführungskosten
- Prämienerlass bei Arbeitsunfähigkeit
- Spitalgeld
- Taggeld
Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:
- Den Hergang des Unfalles unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes
- Die Anspruchserhebung durch die geschädigte Dritte/den geschädigten Dritten
- Die Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens
Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.
Auf der Seite des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs finden Sie eine Liste aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen, die weitere Informationen erteilen.
Weiterführende Links
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Privat abgeschlossene Versicherungen
- Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
- Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
Neben den Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei einem Mitglied des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zu erhalten.
Es kann sich dabei – je nach Versicherungsvertrag – um folgende Leistungen handeln:
- Unfallrente
- Invalidenrente
- Pflegerente
- Waisenrente
- Rehabilitationsbeihilfe
- Zuschüsse bei kosmetischen Operationen
- Erstattung von Heilkosten
- Erstattung von Bergekosten
- Erstattung von Rückholkosten
- Erstattung von Überführungskosten
- Prämienerlass bei Arbeitsunfähigkeit
- Spitalgeld
- Taggeld
Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:
- Den Hergang des Unfalles unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes
- Die Anspruchserhebung durch die geschädigte Dritte/den geschädigten Dritten
- Die Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens
Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.
Auf der Seite des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs finden Sie eine Liste aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen, die weitere Informationen erteilen.
Weiterführende Links
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Privat abgeschlossene Versicherungen
- Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
- Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
Neben den Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei einem Mitglied des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zu erhalten.
Es kann sich dabei – je nach Versicherungsvertrag – um folgende Leistungen handeln:
- Unfallrente
- Invalidenrente
- Pflegerente
- Waisenrente
- Rehabilitationsbeihilfe
- Zuschüsse bei kosmetischen Operationen
- Erstattung von Heilkosten
- Erstattung von Bergekosten
- Erstattung von Rückholkosten
- Erstattung von Überführungskosten
- Prämienerlass bei Arbeitsunfähigkeit
- Spitalgeld
- Taggeld
Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:
- Den Hergang des Unfalles unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes
- Die Anspruchserhebung durch die geschädigte Dritte/den geschädigten Dritten
- Die Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens
Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.
Auf der Seite des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs finden Sie eine Liste aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen, die weitere Informationen erteilen.
Weiterführende Links
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Privat abgeschlossene Versicherungen
- Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
- Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
Neben den Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei einem Mitglied des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zu erhalten.
Es kann sich dabei – je nach Versicherungsvertrag – um folgende Leistungen handeln:
- Unfallrente
- Invalidenrente
- Pflegerente
- Waisenrente
- Rehabilitationsbeihilfe
- Zuschüsse bei kosmetischen Operationen
- Erstattung von Heilkosten
- Erstattung von Bergekosten
- Erstattung von Rückholkosten
- Erstattung von Überführungskosten
- Prämienerlass bei Arbeitsunfähigkeit
- Spitalgeld
- Taggeld
Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:
- Den Hergang des Unfalles unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes
- Die Anspruchserhebung durch die geschädigte Dritte/den geschädigten Dritten
- Die Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens
Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.
Auf der Seite des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs finden Sie eine Liste aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen, die weitere Informationen erteilen.
Weiterführende Links
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Privat abgeschlossene Versicherungen
- Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
- Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
Neben den Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei einem Mitglied des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zu erhalten.
Es kann sich dabei – je nach Versicherungsvertrag – um folgende Leistungen handeln:
- Unfallrente
- Invalidenrente
- Pflegerente
- Waisenrente
- Rehabilitationsbeihilfe
- Zuschüsse bei kosmetischen Operationen
- Erstattung von Heilkosten
- Erstattung von Bergekosten
- Erstattung von Rückholkosten
- Erstattung von Überführungskosten
- Prämienerlass bei Arbeitsunfähigkeit
- Spitalgeld
- Taggeld
Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:
- Den Hergang des Unfalles unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes
- Die Anspruchserhebung durch die geschädigte Dritte/den geschädigten Dritten
- Die Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens
Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.
Auf der Seite des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs finden Sie eine Liste aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen, die weitere Informationen erteilen.
Weiterführende Links
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Privat abgeschlossene Versicherungen
- Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
- Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
Neben den Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei einem Mitglied des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zu erhalten.
Es kann sich dabei – je nach Versicherungsvertrag – um folgende Leistungen handeln:
- Unfallrente
- Invalidenrente
- Pflegerente
- Waisenrente
- Rehabilitationsbeihilfe
- Zuschüsse bei kosmetischen Operationen
- Erstattung von Heilkosten
- Erstattung von Bergekosten
- Erstattung von Rückholkosten
- Erstattung von Überführungskosten
- Prämienerlass bei Arbeitsunfähigkeit
- Spitalgeld
- Taggeld
Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:
- Den Hergang des Unfalles unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes
- Die Anspruchserhebung durch die geschädigte Dritte/den geschädigten Dritten
- Die Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens
Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.
Auf der Seite des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs finden Sie eine Liste aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen, die weitere Informationen erteilen.
Weiterführende Links
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Privat abgeschlossene Versicherungen
- Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
- Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
Neben den Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei einem Mitglied des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zu erhalten.
Es kann sich dabei – je nach Versicherungsvertrag – um folgende Leistungen handeln:
- Unfallrente
- Invalidenrente
- Pflegerente
- Waisenrente
- Rehabilitationsbeihilfe
- Zuschüsse bei kosmetischen Operationen
- Erstattung von Heilkosten
- Erstattung von Bergekosten
- Erstattung von Rückholkosten
- Erstattung von Überführungskosten
- Prämienerlass bei Arbeitsunfähigkeit
- Spitalgeld
- Taggeld
Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:
- Den Hergang des Unfalles unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes
- Die Anspruchserhebung durch die geschädigte Dritte/den geschädigten Dritten
- Die Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens
Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.
Auf der Seite des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs finden Sie eine Liste aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen, die weitere Informationen erteilen.
Weiterführende Links
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Privat abgeschlossene Versicherungen
- Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
- Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
Neben den Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei einem Mitglied des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zu erhalten.
Es kann sich dabei – je nach Versicherungsvertrag – um folgende Leistungen handeln:
- Unfallrente
- Invalidenrente
- Pflegerente
- Waisenrente
- Rehabilitationsbeihilfe
- Zuschüsse bei kosmetischen Operationen
- Erstattung von Heilkosten
- Erstattung von Bergekosten
- Erstattung von Rückholkosten
- Erstattung von Überführungskosten
- Prämienerlass bei Arbeitsunfähigkeit
- Spitalgeld
- Taggeld
Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:
- Den Hergang des Unfalles unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes
- Die Anspruchserhebung durch die geschädigte Dritte/den geschädigten Dritten
- Die Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens
Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.
Auf der Seite des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs finden Sie eine Liste aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen, die weitere Informationen erteilen.
Weiterführende Links
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Privat abgeschlossene Versicherungen
- Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
- Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
Neben den Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei einem Mitglied des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zu erhalten.
Es kann sich dabei – je nach Versicherungsvertrag – um folgende Leistungen handeln:
- Unfallrente
- Invalidenrente
- Pflegerente
- Waisenrente
- Rehabilitationsbeihilfe
- Zuschüsse bei kosmetischen Operationen
- Erstattung von Heilkosten
- Erstattung von Bergekosten
- Erstattung von Rückholkosten
- Erstattung von Überführungskosten
- Prämienerlass bei Arbeitsunfähigkeit
- Spitalgeld
- Taggeld
Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:
- Den Hergang des Unfalles unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes
- Die Anspruchserhebung durch die geschädigte Dritte/den geschädigten Dritten
- Die Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens
Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.
Auf der Seite des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs finden Sie eine Liste aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen, die weitere Informationen erteilen.
Weiterführende Links
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Privat abgeschlossene Versicherungen
- Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
- Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
Neben den Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei einem Mitglied des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zu erhalten.
Es kann sich dabei – je nach Versicherungsvertrag – um folgende Leistungen handeln:
- Unfallrente
- Invalidenrente
- Pflegerente
- Waisenrente
- Rehabilitationsbeihilfe
- Zuschüsse bei kosmetischen Operationen
- Erstattung von Heilkosten
- Erstattung von Bergekosten
- Erstattung von Rückholkosten
- Erstattung von Überführungskosten
- Prämienerlass bei Arbeitsunfähigkeit
- Spitalgeld
- Taggeld
Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:
- Den Hergang des Unfalles unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes
- Die Anspruchserhebung durch die geschädigte Dritte/den geschädigten Dritten
- Die Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens
Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.
Auf der Seite des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs finden Sie eine Liste aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen, die weitere Informationen erteilen.
Weiterführende Links
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Privat abgeschlossene Versicherungen
- Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
- Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
Neben den Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei einem Mitglied des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zu erhalten.
Es kann sich dabei – je nach Versicherungsvertrag – um folgende Leistungen handeln:
- Unfallrente
- Invalidenrente
- Pflegerente
- Waisenrente
- Rehabilitationsbeihilfe
- Zuschüsse bei kosmetischen Operationen
- Erstattung von Heilkosten
- Erstattung von Bergekosten
- Erstattung von Rückholkosten
- Erstattung von Überführungskosten
- Prämienerlass bei Arbeitsunfähigkeit
- Spitalgeld
- Taggeld
Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:
- Den Hergang des Unfalles unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes
- Die Anspruchserhebung durch die geschädigte Dritte/den geschädigten Dritten
- Die Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens
Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.
Auf der Seite des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs finden Sie eine Liste aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen, die weitere Informationen erteilen.
Weiterführende Links
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Privat abgeschlossene Versicherungen
- Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
- Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
Neben den Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei einem Mitglied des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zu erhalten.
Es kann sich dabei – je nach Versicherungsvertrag – um folgende Leistungen handeln:
- Unfallrente
- Invalidenrente
- Pflegerente
- Waisenrente
- Rehabilitationsbeihilfe
- Zuschüsse bei kosmetischen Operationen
- Erstattung von Heilkosten
- Erstattung von Bergekosten
- Erstattung von Rückholkosten
- Erstattung von Überführungskosten
- Prämienerlass bei Arbeitsunfähigkeit
- Spitalgeld
- Taggeld
Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:
- Den Hergang des Unfalles unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes
- Die Anspruchserhebung durch die geschädigte Dritte/den geschädigten Dritten
- Die Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens
Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.
Auf der Seite des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs finden Sie eine Liste aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen, die weitere Informationen erteilen.
Weiterführende Links
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Privat abgeschlossene Versicherungen
- Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
- Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
Neben den Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei einem Mitglied des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zu erhalten.
Es kann sich dabei – je nach Versicherungsvertrag – um folgende Leistungen handeln:
- Unfallrente
- Invalidenrente
- Pflegerente
- Waisenrente
- Rehabilitationsbeihilfe
- Zuschüsse bei kosmetischen Operationen
- Erstattung von Heilkosten
- Erstattung von Bergekosten
- Erstattung von Rückholkosten
- Erstattung von Überführungskosten
- Prämienerlass bei Arbeitsunfähigkeit
- Spitalgeld
- Taggeld
Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:
- Den Hergang des Unfalles unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes
- Die Anspruchserhebung durch die geschädigte Dritte/den geschädigten Dritten
- Die Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens
Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.
Auf der Seite des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs finden Sie eine Liste aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen, die weitere Informationen erteilen.
Weiterführende Links
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Privat abgeschlossene Versicherungen
- Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
- Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
Neben den Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei einem Mitglied des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zu erhalten.
Es kann sich dabei – je nach Versicherungsvertrag – um folgende Leistungen handeln:
- Unfallrente
- Invalidenrente
- Pflegerente
- Waisenrente
- Rehabilitationsbeihilfe
- Zuschüsse bei kosmetischen Operationen
- Erstattung von Heilkosten
- Erstattung von Bergekosten
- Erstattung von Rückholkosten
- Erstattung von Überführungskosten
- Prämienerlass bei Arbeitsunfähigkeit
- Spitalgeld
- Taggeld
Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:
- Den Hergang des Unfalles unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes
- Die Anspruchserhebung durch die geschädigte Dritte/den geschädigten Dritten
- Die Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens
Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.
Auf der Seite des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs finden Sie eine Liste aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen, die weitere Informationen erteilen.
Weiterführende Links
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Privat abgeschlossene Versicherungen
- Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
- Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
Neben den Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei einem Mitglied des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zu erhalten.
Es kann sich dabei – je nach Versicherungsvertrag – um folgende Leistungen handeln:
- Unfallrente
- Invalidenrente
- Pflegerente
- Waisenrente
- Rehabilitationsbeihilfe
- Zuschüsse bei kosmetischen Operationen
- Erstattung von Heilkosten
- Erstattung von Bergekosten
- Erstattung von Rückholkosten
- Erstattung von Überführungskosten
- Prämienerlass bei Arbeitsunfähigkeit
- Spitalgeld
- Taggeld
Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:
- Den Hergang des Unfalles unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes
- Die Anspruchserhebung durch die geschädigte Dritte/den geschädigten Dritten
- Die Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens
Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.
Auf der Seite des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs finden Sie eine Liste aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen, die weitere Informationen erteilen.
Weiterführende Links
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Privat abgeschlossene Versicherungen
- Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
- Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
Neben den Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei einem Mitglied des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zu erhalten.
Es kann sich dabei – je nach Versicherungsvertrag – um folgende Leistungen handeln:
- Unfallrente
- Invalidenrente
- Pflegerente
- Waisenrente
- Rehabilitationsbeihilfe
- Zuschüsse bei kosmetischen Operationen
- Erstattung von Heilkosten
- Erstattung von Bergekosten
- Erstattung von Rückholkosten
- Erstattung von Überführungskosten
- Prämienerlass bei Arbeitsunfähigkeit
- Spitalgeld
- Taggeld
Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:
- Den Hergang des Unfalles unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes
- Die Anspruchserhebung durch die geschädigte Dritte/den geschädigten Dritten
- Die Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens
Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.
Auf der Seite des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs finden Sie eine Liste aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen, die weitere Informationen erteilen.
Weiterführende Links
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Privat abgeschlossene Versicherungen
- Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
- Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
Neben den Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei einem Mitglied des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zu erhalten.
Es kann sich dabei – je nach Versicherungsvertrag – um folgende Leistungen handeln:
- Unfallrente
- Invalidenrente
- Pflegerente
- Waisenrente
- Rehabilitationsbeihilfe
- Zuschüsse bei kosmetischen Operationen
- Erstattung von Heilkosten
- Erstattung von Bergekosten
- Erstattung von Rückholkosten
- Erstattung von Überführungskosten
- Prämienerlass bei Arbeitsunfähigkeit
- Spitalgeld
- Taggeld
Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:
- Den Hergang des Unfalles unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes
- Die Anspruchserhebung durch die geschädigte Dritte/den geschädigten Dritten
- Die Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens
Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.
Auf der Seite des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs finden Sie eine Liste aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen, die weitere Informationen erteilen.
Weiterführende Links
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Privat abgeschlossene Versicherungen
- Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
- Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
Neben den Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei einem Mitglied des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zu erhalten.
Es kann sich dabei – je nach Versicherungsvertrag – um folgende Leistungen handeln:
- Unfallrente
- Invalidenrente
- Pflegerente
- Waisenrente
- Rehabilitationsbeihilfe
- Zuschüsse bei kosmetischen Operationen
- Erstattung von Heilkosten
- Erstattung von Bergekosten
- Erstattung von Rückholkosten
- Erstattung von Überführungskosten
- Prämienerlass bei Arbeitsunfähigkeit
- Spitalgeld
- Taggeld
Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:
- Den Hergang des Unfalles unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes
- Die Anspruchserhebung durch die geschädigte Dritte/den geschädigten Dritten
- Die Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens
Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.
Auf der Seite des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs finden Sie eine Liste aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen, die weitere Informationen erteilen.
Weiterführende Links
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Privat abgeschlossene Versicherungen
- Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
- Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
Neben den Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei einem Mitglied des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zu erhalten.
Es kann sich dabei – je nach Versicherungsvertrag – um folgende Leistungen handeln:
- Unfallrente
- Invalidenrente
- Pflegerente
- Waisenrente
- Rehabilitationsbeihilfe
- Zuschüsse bei kosmetischen Operationen
- Erstattung von Heilkosten
- Erstattung von Bergekosten
- Erstattung von Rückholkosten
- Erstattung von Überführungskosten
- Prämienerlass bei Arbeitsunfähigkeit
- Spitalgeld
- Taggeld
Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:
- Den Hergang des Unfalles unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes
- Die Anspruchserhebung durch die geschädigte Dritte/den geschädigten Dritten
- Die Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens
Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.
Auf der Seite des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs finden Sie eine Liste aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen, die weitere Informationen erteilen.
Weiterführende Links
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Privat abgeschlossene Versicherungen
- Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
- Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
Neben den Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei einem Mitglied des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zu erhalten.
Es kann sich dabei – je nach Versicherungsvertrag – um folgende Leistungen handeln:
- Unfallrente
- Invalidenrente
- Pflegerente
- Waisenrente
- Rehabilitationsbeihilfe
- Zuschüsse bei kosmetischen Operationen
- Erstattung von Heilkosten
- Erstattung von Bergekosten
- Erstattung von Rückholkosten
- Erstattung von Überführungskosten
- Prämienerlass bei Arbeitsunfähigkeit
- Spitalgeld
- Taggeld
Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:
- Den Hergang des Unfalles unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes
- Die Anspruchserhebung durch die geschädigte Dritte/den geschädigten Dritten
- Die Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens
Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.
Auf der Seite des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs finden Sie eine Liste aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen, die weitere Informationen erteilen.
Weiterführende Links
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Privat abgeschlossene Versicherungen
- Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
- Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen
Neben den Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei einem Mitglied des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zu erhalten.
Es kann sich dabei – je nach Versicherungsvertrag – um folgende Leistungen handeln:
- Unfallrente
- Invalidenrente
- Pflegerente
- Waisenrente
- Rehabilitationsbeihilfe
- Zuschüsse bei kosmetischen Operationen
- Erstattung von Heilkosten
- Erstattung von Bergekosten
- Erstattung von Rückholkosten
- Erstattung von Überführungskosten
- Prämienerlass bei Arbeitsunfähigkeit
- Spitalgeld
- Taggeld
Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer
Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:
- Den Hergang des Unfalles unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes
- Die Anspruchserhebung durch die geschädigte Dritte/den geschädigten Dritten
- Die Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens
Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.
Auf der Seite des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs finden Sie eine Liste aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen, die weitere Informationen erteilen.
Weiterführende Links
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion