oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
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Gewalt in der Familie
Ich werde gewalttätig – wohin kann ich mich wenden? Ich bin betroffen von Gewalt – wohin kann ich mich wenden?
- Hilfe für Betroffene
- Verständigung der Polizei
- Sofortiges Betretungsverbot zum Schutz vor Gewalt
- Verständigung der Gewaltschutzzentren
- Verständigung des Kinder- und Jugendhilfeträgers
- Verständigung der Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
- Einstweilige Verfügung durch das Bezirksgericht bei Gewalt in Wohnungen
- Einstweilige Verfügung durch das Bezirksgericht zum allgemeinen Schutz vor Gewalt
- Die strafrechtliche Verfolgung von Gewalttätern
- Pauschalentschädigung für Schmerzengeld
- Recht auf Trennung
- Allgemeine Beratungsstellen bei Gewalt
- Mediation
- Gewalt an Kindern und Jugendlichen
- Allgemeine Hinweise zur Gewalt an Kindern und Jugendlichen
- Formen von Gewalt an Kindern und Jugendlichen
- Gewaltformen an Kindern und Jugendlichen erkennen
- Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt
- Erziehung – Gewalt ist keine Lösung
- Spezielle Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche bei Gewalt
- Gewalt an Frauen
- Gewalt an Männern
- Gewalt an älteren Menschen
- Hilfe für gewalttätige Menschen
Verbrechensopfer können sich an zahlreiche Stellen wenden, die kostenlose Rechtsauskunft bieten. Mehr darüber lesen Sie im Kapitel "Rechtsberatung für Verbrechensopfer".
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Gewalt in der Familie
Ich werde gewalttätig – wohin kann ich mich wenden? Ich bin betroffen von Gewalt – wohin kann ich mich wenden?
- Hilfe für Betroffene
- Verständigung der Polizei
- Sofortiges Betretungsverbot zum Schutz vor Gewalt
- Verständigung der Gewaltschutzzentren
- Verständigung des Kinder- und Jugendhilfeträgers
- Verständigung der Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
- Einstweilige Verfügung durch das Bezirksgericht bei Gewalt in Wohnungen
- Einstweilige Verfügung durch das Bezirksgericht zum allgemeinen Schutz vor Gewalt
- Die strafrechtliche Verfolgung von Gewalttätern
- Pauschalentschädigung für Schmerzengeld
- Recht auf Trennung
- Allgemeine Beratungsstellen bei Gewalt
- Mediation
- Gewalt an Kindern und Jugendlichen
- Allgemeine Hinweise zur Gewalt an Kindern und Jugendlichen
- Formen von Gewalt an Kindern und Jugendlichen
- Gewaltformen an Kindern und Jugendlichen erkennen
- Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt
- Erziehung – Gewalt ist keine Lösung
- Spezielle Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche bei Gewalt
- Gewalt an Frauen
- Gewalt an Männern
- Gewalt an älteren Menschen
- Hilfe für gewalttätige Menschen
Verbrechensopfer können sich an zahlreiche Stellen wenden, die kostenlose Rechtsauskunft bieten. Mehr darüber lesen Sie im Kapitel "Rechtsberatung für Verbrechensopfer".
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- Verständigung des Kinder- und Jugendhilfeträgers
- Verständigung der Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
- Einstweilige Verfügung durch das Bezirksgericht bei Gewalt in Wohnungen
- Einstweilige Verfügung durch das Bezirksgericht zum allgemeinen Schutz vor Gewalt
- Die strafrechtliche Verfolgung von Gewalttätern
- Pauschalentschädigung für Schmerzengeld
- Recht auf Trennung
- Allgemeine Beratungsstellen bei Gewalt
- Mediation
- Gewalt an Kindern und Jugendlichen
- Allgemeine Hinweise zur Gewalt an Kindern und Jugendlichen
- Formen von Gewalt an Kindern und Jugendlichen
- Gewaltformen an Kindern und Jugendlichen erkennen
- Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt
- Erziehung – Gewalt ist keine Lösung
- Spezielle Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche bei Gewalt
- Gewalt an Frauen
- Gewalt an Männern
- Gewalt an älteren Menschen
- Hilfe für gewalttätige Menschen
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- Verständigung des Kinder- und Jugendhilfeträgers
- Verständigung der Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
- Einstweilige Verfügung durch das Bezirksgericht bei Gewalt in Wohnungen
- Einstweilige Verfügung durch das Bezirksgericht zum allgemeinen Schutz vor Gewalt
- Die strafrechtliche Verfolgung von Gewalttätern
- Pauschalentschädigung für Schmerzengeld
- Recht auf Trennung
- Allgemeine Beratungsstellen bei Gewalt
- Mediation
- Gewalt an Kindern und Jugendlichen
- Allgemeine Hinweise zur Gewalt an Kindern und Jugendlichen
- Formen von Gewalt an Kindern und Jugendlichen
- Gewaltformen an Kindern und Jugendlichen erkennen
- Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt
- Erziehung – Gewalt ist keine Lösung
- Spezielle Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche bei Gewalt
- Gewalt an Frauen
- Gewalt an Männern
- Gewalt an älteren Menschen
- Hilfe für gewalttätige Menschen
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- Allgemeine Hinweise zur Gewalt an Kindern und Jugendlichen
- Formen von Gewalt an Kindern und Jugendlichen
- Gewaltformen an Kindern und Jugendlichen erkennen
- Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt
- Erziehung – Gewalt ist keine Lösung
- Spezielle Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche bei Gewalt
- Gewalt an Frauen
- Gewalt an Männern
- Gewalt an älteren Menschen
- Hilfe für gewalttätige Menschen
Verbrechensopfer können sich an zahlreiche Stellen wenden, die kostenlose Rechtsauskunft bieten. Mehr darüber lesen Sie im Kapitel "Rechtsberatung für Verbrechensopfer".
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Gewalt in der Familie
Ich werde gewalttätig – wohin kann ich mich wenden? Ich bin betroffen von Gewalt – wohin kann ich mich wenden?
- Hilfe für Betroffene
- Verständigung der Polizei
- Sofortiges Betretungsverbot zum Schutz vor Gewalt
- Verständigung der Gewaltschutzzentren
- Verständigung des Kinder- und Jugendhilfeträgers
- Verständigung der Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
- Einstweilige Verfügung durch das Bezirksgericht bei Gewalt in Wohnungen
- Einstweilige Verfügung durch das Bezirksgericht zum allgemeinen Schutz vor Gewalt
- Die strafrechtliche Verfolgung von Gewalttätern
- Pauschalentschädigung für Schmerzengeld
- Recht auf Trennung
- Allgemeine Beratungsstellen bei Gewalt
- Mediation
- Gewalt an Kindern und Jugendlichen
- Allgemeine Hinweise zur Gewalt an Kindern und Jugendlichen
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