oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
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Unterstützungsmöglichkeiten bei Gewalt an älteren Menschen
Das Problem Gewalt an älteren Menschen kann nicht allein gelöst werden.
Hinweis
Informationen und Beratung bei allen Formen von Gewalt im Alter bietet das "Beratungstelefon" von → Pro Senectute Österreich an. Erreichbar ist diese Ansprechstelle unter der Telefonnummer +43 699 11 20 00 99.
Wenn Sie Gewalthandlungen an älteren Menschen beobachten, suchen Sie das Gespräch mit allen Betroffenen.
Wenn Sie befürchten, dass Sie selbst in eine Situation kommen könnten, in der Sie möglicherweise Gewalt anwenden, weil Sie sich überfordert fühlen, holen Sie sich Unterstützung durch mobile Dienste oder suchen Sie Kontakt zu einer Beratungsstelle.
Wenn Sie selbst betroffen sind, wenden Sie sich an eine Person, der Sie vertrauen.
Bei Anzeichen von Gewalt in Institutionen, in denen alte Menschen behandelt, betreut und gepflegt werden, können Sie sich an folgende Stellen wenden:
- die Krankenhaus- bzw. Einrichtungsleitung,
- den jeweiligen Träger,
- das zuständige Amt der Landesregierung (Aufsichtsbehörde),
- die Patientenanwaltschaft des betreffenden Bundeslandes oder
- die jeweilige Länder ARGE der Alten- und Pflegeheime.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Unterstützungsmöglichkeiten bei Gewalt an älteren Menschen
Das Problem Gewalt an älteren Menschen kann nicht allein gelöst werden.
Hinweis
Informationen und Beratung bei allen Formen von Gewalt im Alter bietet das "Beratungstelefon" von → Pro Senectute Österreich an. Erreichbar ist diese Ansprechstelle unter der Telefonnummer +43 699 11 20 00 99.
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Wenn Sie selbst betroffen sind, wenden Sie sich an eine Person, der Sie vertrauen.
Bei Anzeichen von Gewalt in Institutionen, in denen alte Menschen behandelt, betreut und gepflegt werden, können Sie sich an folgende Stellen wenden:
- die Krankenhaus- bzw. Einrichtungsleitung,
- den jeweiligen Träger,
- das zuständige Amt der Landesregierung (Aufsichtsbehörde),
- die Patientenanwaltschaft des betreffenden Bundeslandes oder
- die jeweilige Länder ARGE der Alten- und Pflegeheime.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Unterstützungsmöglichkeiten bei Gewalt an älteren Menschen
Das Problem Gewalt an älteren Menschen kann nicht allein gelöst werden.
Hinweis
Informationen und Beratung bei allen Formen von Gewalt im Alter bietet das "Beratungstelefon" von → Pro Senectute Österreich an. Erreichbar ist diese Ansprechstelle unter der Telefonnummer +43 699 11 20 00 99.
Wenn Sie Gewalthandlungen an älteren Menschen beobachten, suchen Sie das Gespräch mit allen Betroffenen.
Wenn Sie befürchten, dass Sie selbst in eine Situation kommen könnten, in der Sie möglicherweise Gewalt anwenden, weil Sie sich überfordert fühlen, holen Sie sich Unterstützung durch mobile Dienste oder suchen Sie Kontakt zu einer Beratungsstelle.
Wenn Sie selbst betroffen sind, wenden Sie sich an eine Person, der Sie vertrauen.
Bei Anzeichen von Gewalt in Institutionen, in denen alte Menschen behandelt, betreut und gepflegt werden, können Sie sich an folgende Stellen wenden:
- die Krankenhaus- bzw. Einrichtungsleitung,
- den jeweiligen Träger,
- das zuständige Amt der Landesregierung (Aufsichtsbehörde),
- die Patientenanwaltschaft des betreffenden Bundeslandes oder
- die jeweilige Länder ARGE der Alten- und Pflegeheime.
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Wenn Sie Gewalthandlungen an älteren Menschen beobachten, suchen Sie das Gespräch mit allen Betroffenen.
Wenn Sie befürchten, dass Sie selbst in eine Situation kommen könnten, in der Sie möglicherweise Gewalt anwenden, weil Sie sich überfordert fühlen, holen Sie sich Unterstützung durch mobile Dienste oder suchen Sie Kontakt zu einer Beratungsstelle.
Wenn Sie selbst betroffen sind, wenden Sie sich an eine Person, der Sie vertrauen.
Bei Anzeichen von Gewalt in Institutionen, in denen alte Menschen behandelt, betreut und gepflegt werden, können Sie sich an folgende Stellen wenden:
- die Krankenhaus- bzw. Einrichtungsleitung,
- den jeweiligen Träger,
- das zuständige Amt der Landesregierung (Aufsichtsbehörde),
- die Patientenanwaltschaft des betreffenden Bundeslandes oder
- die jeweilige Länder ARGE der Alten- und Pflegeheime.
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Wenn Sie befürchten, dass Sie selbst in eine Situation kommen könnten, in der Sie möglicherweise Gewalt anwenden, weil Sie sich überfordert fühlen, holen Sie sich Unterstützung durch mobile Dienste oder suchen Sie Kontakt zu einer Beratungsstelle.
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Wenn Sie befürchten, dass Sie selbst in eine Situation kommen könnten, in der Sie möglicherweise Gewalt anwenden, weil Sie sich überfordert fühlen, holen Sie sich Unterstützung durch mobile Dienste oder suchen Sie Kontakt zu einer Beratungsstelle.
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