oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.
Ob vom Desktop aus oder via Handy–App: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.
Gewaltformen an Kindern und Jugendlichen erkennen
Wenn Sie Gewalt an Kindern beobachten oder vermuten, können und müssen Sie helfen. Schauen Sie auch nicht weg, wenn Sie in Ihrer unmittelbaren Umgebung, im engeren oder weiteren Bekanntenkreis beobachten oder vermuten, dass einem Kind Gewalt angetan wird.
Woran kann wahrgenommen werden, dass Gewalt an Kindern ausgeübt wird?
Körperliche Gewaltausübungen hinterlassen oft sichtbare Spuren am Körper des Opfers. Doch Vorsicht: Verletzungen müssen nicht unbedingt ein Hinweis auf Gewalt sein!
Vernachlässigung kann zu körperlichen Reaktionen des Kindes, aber auch zu psychischen Erkrankungen führen.
Kein Verhalten beweist mit Sicherheit sexuellen Missbrauch, eindeutige Symptome gibt es nicht. Eines ist aber sicher: Jeder Missbrauch ruft beim Kind Verhaltensänderungen hervor.
Die nachstehenden Anzeichen können auf eine Gewaltanwendung hinweisen:
- Kinder machen Andeutungen.
- Deutliche Verhaltensänderungen sind zu erkennen (Kinder werden besonders ruhig oder lebhaft, weinerlich, aggressiv, anhänglich, abweisend etc.).
- Kinder weigern sich, am Turn- und Schwimmunterricht teilzunehmen; sie wollen sich nicht vor anderen umziehen.
- Kinder haben eine Abneigung gegen Berührungen.
- Kinder werden plötzlich von Alpträumen geplagt, plötzliches Einnässen, Nägelbeißen und Selbstverletzungen treten auf.
- Versteckte oder offene sexualisierte oder gewaltgeprägte Äußerungen beim Spielen fallen auf.
Achtung
Das Vorliegen solcher Anzeichen kann, muss aber nicht auf Gewalt am Kind hindeuten! Es ist daher wichtig, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Verhaltensänderungen des Kindes oder körperliche Symptome können auch durch andere (familiäre) Ereignisse begründet sein.
Tipp
Zögern Sie nicht, die Unterstützung spezialisierter öffentlicher oder privater Kinderschutzeinrichtungen in Anspruch zu nehmen!
Auf dem Portal "gewaltinfo.at" finden sich umfassende Informationen, die dabei helfen sollen, Gewalt zu erkennen und für sich selbst oder für andere Hilfe zu holen.
Weitere Informationen, wichtige Tipps und Telefonnummern finden sich auf oesterreich.gv.at unter "Spezielle Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche bei Gewalt".
Weiterführende Links
- gewaltinfo.at
- Broschüre "(K)ein sicherer Ort" (die Broschüre enthält Informationen über Handlungsmöglichkeiten bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt
Gewaltformen an Kindern und Jugendlichen erkennen
Wenn Sie Gewalt an Kindern beobachten oder vermuten, können und müssen Sie helfen. Schauen Sie auch nicht weg, wenn Sie in Ihrer unmittelbaren Umgebung, im engeren oder weiteren Bekanntenkreis beobachten oder vermuten, dass einem Kind Gewalt angetan wird.
Woran kann wahrgenommen werden, dass Gewalt an Kindern ausgeübt wird?
Körperliche Gewaltausübungen hinterlassen oft sichtbare Spuren am Körper des Opfers. Doch Vorsicht: Verletzungen müssen nicht unbedingt ein Hinweis auf Gewalt sein!
Vernachlässigung kann zu körperlichen Reaktionen des Kindes, aber auch zu psychischen Erkrankungen führen.
Kein Verhalten beweist mit Sicherheit sexuellen Missbrauch, eindeutige Symptome gibt es nicht. Eines ist aber sicher: Jeder Missbrauch ruft beim Kind Verhaltensänderungen hervor.
Die nachstehenden Anzeichen können auf eine Gewaltanwendung hinweisen:
- Kinder machen Andeutungen.
- Deutliche Verhaltensänderungen sind zu erkennen (Kinder werden besonders ruhig oder lebhaft, weinerlich, aggressiv, anhänglich, abweisend etc.).
- Kinder weigern sich, am Turn- und Schwimmunterricht teilzunehmen; sie wollen sich nicht vor anderen umziehen.
- Kinder haben eine Abneigung gegen Berührungen.
- Kinder werden plötzlich von Alpträumen geplagt, plötzliches Einnässen, Nägelbeißen und Selbstverletzungen treten auf.
- Versteckte oder offene sexualisierte oder gewaltgeprägte Äußerungen beim Spielen fallen auf.
Achtung
Das Vorliegen solcher Anzeichen kann, muss aber nicht auf Gewalt am Kind hindeuten! Es ist daher wichtig, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Verhaltensänderungen des Kindes oder körperliche Symptome können auch durch andere (familiäre) Ereignisse begründet sein.
Tipp
Zögern Sie nicht, die Unterstützung spezialisierter öffentlicher oder privater Kinderschutzeinrichtungen in Anspruch zu nehmen!
Auf dem Portal "gewaltinfo.at" finden sich umfassende Informationen, die dabei helfen sollen, Gewalt zu erkennen und für sich selbst oder für andere Hilfe zu holen.
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Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt
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Körperliche Gewaltausübungen hinterlassen oft sichtbare Spuren am Körper des Opfers. Doch Vorsicht: Verletzungen müssen nicht unbedingt ein Hinweis auf Gewalt sein!
Vernachlässigung kann zu körperlichen Reaktionen des Kindes, aber auch zu psychischen Erkrankungen führen.
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Die nachstehenden Anzeichen können auf eine Gewaltanwendung hinweisen:
- Kinder machen Andeutungen.
- Deutliche Verhaltensänderungen sind zu erkennen (Kinder werden besonders ruhig oder lebhaft, weinerlich, aggressiv, anhänglich, abweisend etc.).
- Kinder weigern sich, am Turn- und Schwimmunterricht teilzunehmen; sie wollen sich nicht vor anderen umziehen.
- Kinder haben eine Abneigung gegen Berührungen.
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- Versteckte oder offene sexualisierte oder gewaltgeprägte Äußerungen beim Spielen fallen auf.
Achtung
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Tipp
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Achtung
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Vernachlässigung kann zu körperlichen Reaktionen des Kindes, aber auch zu psychischen Erkrankungen führen.
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- Deutliche Verhaltensänderungen sind zu erkennen (Kinder werden besonders ruhig oder lebhaft, weinerlich, aggressiv, anhänglich, abweisend etc.).
- Kinder weigern sich, am Turn- und Schwimmunterricht teilzunehmen; sie wollen sich nicht vor anderen umziehen.
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- Kinder werden plötzlich von Alpträumen geplagt, plötzliches Einnässen, Nägelbeißen und Selbstverletzungen treten auf.
- Versteckte oder offene sexualisierte oder gewaltgeprägte Äußerungen beim Spielen fallen auf.
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Vernachlässigung kann zu körperlichen Reaktionen des Kindes, aber auch zu psychischen Erkrankungen führen.
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- Kinder haben eine Abneigung gegen Berührungen.
- Kinder werden plötzlich von Alpträumen geplagt, plötzliches Einnässen, Nägelbeißen und Selbstverletzungen treten auf.
- Versteckte oder offene sexualisierte oder gewaltgeprägte Äußerungen beim Spielen fallen auf.
Achtung
Das Vorliegen solcher Anzeichen kann, muss aber nicht auf Gewalt am Kind hindeuten! Es ist daher wichtig, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Verhaltensänderungen des Kindes oder körperliche Symptome können auch durch andere (familiäre) Ereignisse begründet sein.
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Körperliche Gewaltausübungen hinterlassen oft sichtbare Spuren am Körper des Opfers. Doch Vorsicht: Verletzungen müssen nicht unbedingt ein Hinweis auf Gewalt sein!
Vernachlässigung kann zu körperlichen Reaktionen des Kindes, aber auch zu psychischen Erkrankungen führen.
Kein Verhalten beweist mit Sicherheit sexuellen Missbrauch, eindeutige Symptome gibt es nicht. Eines ist aber sicher: Jeder Missbrauch ruft beim Kind Verhaltensänderungen hervor.
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- Deutliche Verhaltensänderungen sind zu erkennen (Kinder werden besonders ruhig oder lebhaft, weinerlich, aggressiv, anhänglich, abweisend etc.).
- Kinder weigern sich, am Turn- und Schwimmunterricht teilzunehmen; sie wollen sich nicht vor anderen umziehen.
- Kinder haben eine Abneigung gegen Berührungen.
- Kinder werden plötzlich von Alpträumen geplagt, plötzliches Einnässen, Nägelbeißen und Selbstverletzungen treten auf.
- Versteckte oder offene sexualisierte oder gewaltgeprägte Äußerungen beim Spielen fallen auf.
Achtung
Das Vorliegen solcher Anzeichen kann, muss aber nicht auf Gewalt am Kind hindeuten! Es ist daher wichtig, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Verhaltensänderungen des Kindes oder körperliche Symptome können auch durch andere (familiäre) Ereignisse begründet sein.
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Vernachlässigung kann zu körperlichen Reaktionen des Kindes, aber auch zu psychischen Erkrankungen führen.
Kein Verhalten beweist mit Sicherheit sexuellen Missbrauch, eindeutige Symptome gibt es nicht. Eines ist aber sicher: Jeder Missbrauch ruft beim Kind Verhaltensänderungen hervor.
Die nachstehenden Anzeichen können auf eine Gewaltanwendung hinweisen:
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- Kinder haben eine Abneigung gegen Berührungen.
- Kinder werden plötzlich von Alpträumen geplagt, plötzliches Einnässen, Nägelbeißen und Selbstverletzungen treten auf.
- Versteckte oder offene sexualisierte oder gewaltgeprägte Äußerungen beim Spielen fallen auf.
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Das Vorliegen solcher Anzeichen kann, muss aber nicht auf Gewalt am Kind hindeuten! Es ist daher wichtig, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Verhaltensänderungen des Kindes oder körperliche Symptome können auch durch andere (familiäre) Ereignisse begründet sein.
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Woran kann wahrgenommen werden, dass Gewalt an Kindern ausgeübt wird?
Körperliche Gewaltausübungen hinterlassen oft sichtbare Spuren am Körper des Opfers. Doch Vorsicht: Verletzungen müssen nicht unbedingt ein Hinweis auf Gewalt sein!
Vernachlässigung kann zu körperlichen Reaktionen des Kindes, aber auch zu psychischen Erkrankungen führen.
Kein Verhalten beweist mit Sicherheit sexuellen Missbrauch, eindeutige Symptome gibt es nicht. Eines ist aber sicher: Jeder Missbrauch ruft beim Kind Verhaltensänderungen hervor.
Die nachstehenden Anzeichen können auf eine Gewaltanwendung hinweisen:
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- Kinder weigern sich, am Turn- und Schwimmunterricht teilzunehmen; sie wollen sich nicht vor anderen umziehen.
- Kinder haben eine Abneigung gegen Berührungen.
- Kinder werden plötzlich von Alpträumen geplagt, plötzliches Einnässen, Nägelbeißen und Selbstverletzungen treten auf.
- Versteckte oder offene sexualisierte oder gewaltgeprägte Äußerungen beim Spielen fallen auf.
Achtung
Das Vorliegen solcher Anzeichen kann, muss aber nicht auf Gewalt am Kind hindeuten! Es ist daher wichtig, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Verhaltensänderungen des Kindes oder körperliche Symptome können auch durch andere (familiäre) Ereignisse begründet sein.
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- Kinder haben eine Abneigung gegen Berührungen.
- Kinder werden plötzlich von Alpträumen geplagt, plötzliches Einnässen, Nägelbeißen und Selbstverletzungen treten auf.
- Versteckte oder offene sexualisierte oder gewaltgeprägte Äußerungen beim Spielen fallen auf.
Achtung
Das Vorliegen solcher Anzeichen kann, muss aber nicht auf Gewalt am Kind hindeuten! Es ist daher wichtig, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Verhaltensänderungen des Kindes oder körperliche Symptome können auch durch andere (familiäre) Ereignisse begründet sein.
Tipp
Zögern Sie nicht, die Unterstützung spezialisierter öffentlicher oder privater Kinderschutzeinrichtungen in Anspruch zu nehmen!
Auf dem Portal "gewaltinfo.at" finden sich umfassende Informationen, die dabei helfen sollen, Gewalt zu erkennen und für sich selbst oder für andere Hilfe zu holen.
Weitere Informationen, wichtige Tipps und Telefonnummern finden sich auf oesterreich.gv.at unter "Spezielle Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche bei Gewalt".
Weiterführende Links
- gewaltinfo.at
- Broschüre "(K)ein sicherer Ort" (die Broschüre enthält Informationen über Handlungsmöglichkeiten bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt
Gewaltformen an Kindern und Jugendlichen erkennen
Wenn Sie Gewalt an Kindern beobachten oder vermuten, können und müssen Sie helfen. Schauen Sie auch nicht weg, wenn Sie in Ihrer unmittelbaren Umgebung, im engeren oder weiteren Bekanntenkreis beobachten oder vermuten, dass einem Kind Gewalt angetan wird.
Woran kann wahrgenommen werden, dass Gewalt an Kindern ausgeübt wird?
Körperliche Gewaltausübungen hinterlassen oft sichtbare Spuren am Körper des Opfers. Doch Vorsicht: Verletzungen müssen nicht unbedingt ein Hinweis auf Gewalt sein!
Vernachlässigung kann zu körperlichen Reaktionen des Kindes, aber auch zu psychischen Erkrankungen führen.
Kein Verhalten beweist mit Sicherheit sexuellen Missbrauch, eindeutige Symptome gibt es nicht. Eines ist aber sicher: Jeder Missbrauch ruft beim Kind Verhaltensänderungen hervor.
Die nachstehenden Anzeichen können auf eine Gewaltanwendung hinweisen:
- Kinder machen Andeutungen.
- Deutliche Verhaltensänderungen sind zu erkennen (Kinder werden besonders ruhig oder lebhaft, weinerlich, aggressiv, anhänglich, abweisend etc.).
- Kinder weigern sich, am Turn- und Schwimmunterricht teilzunehmen; sie wollen sich nicht vor anderen umziehen.
- Kinder haben eine Abneigung gegen Berührungen.
- Kinder werden plötzlich von Alpträumen geplagt, plötzliches Einnässen, Nägelbeißen und Selbstverletzungen treten auf.
- Versteckte oder offene sexualisierte oder gewaltgeprägte Äußerungen beim Spielen fallen auf.
Achtung
Das Vorliegen solcher Anzeichen kann, muss aber nicht auf Gewalt am Kind hindeuten! Es ist daher wichtig, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Verhaltensänderungen des Kindes oder körperliche Symptome können auch durch andere (familiäre) Ereignisse begründet sein.
Tipp
Zögern Sie nicht, die Unterstützung spezialisierter öffentlicher oder privater Kinderschutzeinrichtungen in Anspruch zu nehmen!
Auf dem Portal "gewaltinfo.at" finden sich umfassende Informationen, die dabei helfen sollen, Gewalt zu erkennen und für sich selbst oder für andere Hilfe zu holen.
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Körperliche Gewaltausübungen hinterlassen oft sichtbare Spuren am Körper des Opfers. Doch Vorsicht: Verletzungen müssen nicht unbedingt ein Hinweis auf Gewalt sein!
Vernachlässigung kann zu körperlichen Reaktionen des Kindes, aber auch zu psychischen Erkrankungen führen.
Kein Verhalten beweist mit Sicherheit sexuellen Missbrauch, eindeutige Symptome gibt es nicht. Eines ist aber sicher: Jeder Missbrauch ruft beim Kind Verhaltensänderungen hervor.
Die nachstehenden Anzeichen können auf eine Gewaltanwendung hinweisen:
- Kinder machen Andeutungen.
- Deutliche Verhaltensänderungen sind zu erkennen (Kinder werden besonders ruhig oder lebhaft, weinerlich, aggressiv, anhänglich, abweisend etc.).
- Kinder weigern sich, am Turn- und Schwimmunterricht teilzunehmen; sie wollen sich nicht vor anderen umziehen.
- Kinder haben eine Abneigung gegen Berührungen.
- Kinder werden plötzlich von Alpträumen geplagt, plötzliches Einnässen, Nägelbeißen und Selbstverletzungen treten auf.
- Versteckte oder offene sexualisierte oder gewaltgeprägte Äußerungen beim Spielen fallen auf.
Achtung
Das Vorliegen solcher Anzeichen kann, muss aber nicht auf Gewalt am Kind hindeuten! Es ist daher wichtig, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Verhaltensänderungen des Kindes oder körperliche Symptome können auch durch andere (familiäre) Ereignisse begründet sein.
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Körperliche Gewaltausübungen hinterlassen oft sichtbare Spuren am Körper des Opfers. Doch Vorsicht: Verletzungen müssen nicht unbedingt ein Hinweis auf Gewalt sein!
Vernachlässigung kann zu körperlichen Reaktionen des Kindes, aber auch zu psychischen Erkrankungen führen.
Kein Verhalten beweist mit Sicherheit sexuellen Missbrauch, eindeutige Symptome gibt es nicht. Eines ist aber sicher: Jeder Missbrauch ruft beim Kind Verhaltensänderungen hervor.
Die nachstehenden Anzeichen können auf eine Gewaltanwendung hinweisen:
- Kinder machen Andeutungen.
- Deutliche Verhaltensänderungen sind zu erkennen (Kinder werden besonders ruhig oder lebhaft, weinerlich, aggressiv, anhänglich, abweisend etc.).
- Kinder weigern sich, am Turn- und Schwimmunterricht teilzunehmen; sie wollen sich nicht vor anderen umziehen.
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Körperliche Gewaltausübungen hinterlassen oft sichtbare Spuren am Körper des Opfers. Doch Vorsicht: Verletzungen müssen nicht unbedingt ein Hinweis auf Gewalt sein!
Vernachlässigung kann zu körperlichen Reaktionen des Kindes, aber auch zu psychischen Erkrankungen führen.
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- Kinder machen Andeutungen.
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- Kinder weigern sich, am Turn- und Schwimmunterricht teilzunehmen; sie wollen sich nicht vor anderen umziehen.
- Kinder haben eine Abneigung gegen Berührungen.
- Kinder werden plötzlich von Alpträumen geplagt, plötzliches Einnässen, Nägelbeißen und Selbstverletzungen treten auf.
- Versteckte oder offene sexualisierte oder gewaltgeprägte Äußerungen beim Spielen fallen auf.
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Das Vorliegen solcher Anzeichen kann, muss aber nicht auf Gewalt am Kind hindeuten! Es ist daher wichtig, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Verhaltensänderungen des Kindes oder körperliche Symptome können auch durch andere (familiäre) Ereignisse begründet sein.
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Vernachlässigung kann zu körperlichen Reaktionen des Kindes, aber auch zu psychischen Erkrankungen führen.
Kein Verhalten beweist mit Sicherheit sexuellen Missbrauch, eindeutige Symptome gibt es nicht. Eines ist aber sicher: Jeder Missbrauch ruft beim Kind Verhaltensänderungen hervor.
Die nachstehenden Anzeichen können auf eine Gewaltanwendung hinweisen:
- Kinder machen Andeutungen.
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- Kinder weigern sich, am Turn- und Schwimmunterricht teilzunehmen; sie wollen sich nicht vor anderen umziehen.
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- Kinder werden plötzlich von Alpträumen geplagt, plötzliches Einnässen, Nägelbeißen und Selbstverletzungen treten auf.
- Versteckte oder offene sexualisierte oder gewaltgeprägte Äußerungen beim Spielen fallen auf.
Achtung
Das Vorliegen solcher Anzeichen kann, muss aber nicht auf Gewalt am Kind hindeuten! Es ist daher wichtig, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Verhaltensänderungen des Kindes oder körperliche Symptome können auch durch andere (familiäre) Ereignisse begründet sein.
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Körperliche Gewaltausübungen hinterlassen oft sichtbare Spuren am Körper des Opfers. Doch Vorsicht: Verletzungen müssen nicht unbedingt ein Hinweis auf Gewalt sein!
Vernachlässigung kann zu körperlichen Reaktionen des Kindes, aber auch zu psychischen Erkrankungen führen.
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- Kinder weigern sich, am Turn- und Schwimmunterricht teilzunehmen; sie wollen sich nicht vor anderen umziehen.
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- Kinder werden plötzlich von Alpträumen geplagt, plötzliches Einnässen, Nägelbeißen und Selbstverletzungen treten auf.
- Versteckte oder offene sexualisierte oder gewaltgeprägte Äußerungen beim Spielen fallen auf.
Achtung
Das Vorliegen solcher Anzeichen kann, muss aber nicht auf Gewalt am Kind hindeuten! Es ist daher wichtig, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Verhaltensänderungen des Kindes oder körperliche Symptome können auch durch andere (familiäre) Ereignisse begründet sein.
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Körperliche Gewaltausübungen hinterlassen oft sichtbare Spuren am Körper des Opfers. Doch Vorsicht: Verletzungen müssen nicht unbedingt ein Hinweis auf Gewalt sein!
Vernachlässigung kann zu körperlichen Reaktionen des Kindes, aber auch zu psychischen Erkrankungen führen.
Kein Verhalten beweist mit Sicherheit sexuellen Missbrauch, eindeutige Symptome gibt es nicht. Eines ist aber sicher: Jeder Missbrauch ruft beim Kind Verhaltensänderungen hervor.
Die nachstehenden Anzeichen können auf eine Gewaltanwendung hinweisen:
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- Deutliche Verhaltensänderungen sind zu erkennen (Kinder werden besonders ruhig oder lebhaft, weinerlich, aggressiv, anhänglich, abweisend etc.).
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- Kinder haben eine Abneigung gegen Berührungen.
- Kinder werden plötzlich von Alpträumen geplagt, plötzliches Einnässen, Nägelbeißen und Selbstverletzungen treten auf.
- Versteckte oder offene sexualisierte oder gewaltgeprägte Äußerungen beim Spielen fallen auf.
Achtung
Das Vorliegen solcher Anzeichen kann, muss aber nicht auf Gewalt am Kind hindeuten! Es ist daher wichtig, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Verhaltensänderungen des Kindes oder körperliche Symptome können auch durch andere (familiäre) Ereignisse begründet sein.
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Körperliche Gewaltausübungen hinterlassen oft sichtbare Spuren am Körper des Opfers. Doch Vorsicht: Verletzungen müssen nicht unbedingt ein Hinweis auf Gewalt sein!
Vernachlässigung kann zu körperlichen Reaktionen des Kindes, aber auch zu psychischen Erkrankungen führen.
Kein Verhalten beweist mit Sicherheit sexuellen Missbrauch, eindeutige Symptome gibt es nicht. Eines ist aber sicher: Jeder Missbrauch ruft beim Kind Verhaltensänderungen hervor.
Die nachstehenden Anzeichen können auf eine Gewaltanwendung hinweisen:
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- Kinder weigern sich, am Turn- und Schwimmunterricht teilzunehmen; sie wollen sich nicht vor anderen umziehen.
- Kinder haben eine Abneigung gegen Berührungen.
- Kinder werden plötzlich von Alpträumen geplagt, plötzliches Einnässen, Nägelbeißen und Selbstverletzungen treten auf.
- Versteckte oder offene sexualisierte oder gewaltgeprägte Äußerungen beim Spielen fallen auf.
Achtung
Das Vorliegen solcher Anzeichen kann, muss aber nicht auf Gewalt am Kind hindeuten! Es ist daher wichtig, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Verhaltensänderungen des Kindes oder körperliche Symptome können auch durch andere (familiäre) Ereignisse begründet sein.
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Vernachlässigung kann zu körperlichen Reaktionen des Kindes, aber auch zu psychischen Erkrankungen führen.
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- Kinder werden plötzlich von Alpträumen geplagt, plötzliches Einnässen, Nägelbeißen und Selbstverletzungen treten auf.
- Versteckte oder offene sexualisierte oder gewaltgeprägte Äußerungen beim Spielen fallen auf.
Achtung
Das Vorliegen solcher Anzeichen kann, muss aber nicht auf Gewalt am Kind hindeuten! Es ist daher wichtig, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Verhaltensänderungen des Kindes oder körperliche Symptome können auch durch andere (familiäre) Ereignisse begründet sein.
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Körperliche Gewaltausübungen hinterlassen oft sichtbare Spuren am Körper des Opfers. Doch Vorsicht: Verletzungen müssen nicht unbedingt ein Hinweis auf Gewalt sein!
Vernachlässigung kann zu körperlichen Reaktionen des Kindes, aber auch zu psychischen Erkrankungen führen.
Kein Verhalten beweist mit Sicherheit sexuellen Missbrauch, eindeutige Symptome gibt es nicht. Eines ist aber sicher: Jeder Missbrauch ruft beim Kind Verhaltensänderungen hervor.
Die nachstehenden Anzeichen können auf eine Gewaltanwendung hinweisen:
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- Kinder weigern sich, am Turn- und Schwimmunterricht teilzunehmen; sie wollen sich nicht vor anderen umziehen.
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- Kinder werden plötzlich von Alpträumen geplagt, plötzliches Einnässen, Nägelbeißen und Selbstverletzungen treten auf.
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- Kinder haben eine Abneigung gegen Berührungen.
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Achtung
Das Vorliegen solcher Anzeichen kann, muss aber nicht auf Gewalt am Kind hindeuten! Es ist daher wichtig, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Verhaltensänderungen des Kindes oder körperliche Symptome können auch durch andere (familiäre) Ereignisse begründet sein.
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Das Vorliegen solcher Anzeichen kann, muss aber nicht auf Gewalt am Kind hindeuten! Es ist daher wichtig, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Verhaltensänderungen des Kindes oder körperliche Symptome können auch durch andere (familiäre) Ereignisse begründet sein.
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Körperliche Gewaltausübungen hinterlassen oft sichtbare Spuren am Körper des Opfers. Doch Vorsicht: Verletzungen müssen nicht unbedingt ein Hinweis auf Gewalt sein!
Vernachlässigung kann zu körperlichen Reaktionen des Kindes, aber auch zu psychischen Erkrankungen führen.
Kein Verhalten beweist mit Sicherheit sexuellen Missbrauch, eindeutige Symptome gibt es nicht. Eines ist aber sicher: Jeder Missbrauch ruft beim Kind Verhaltensänderungen hervor.
Die nachstehenden Anzeichen können auf eine Gewaltanwendung hinweisen:
- Kinder machen Andeutungen.
- Deutliche Verhaltensänderungen sind zu erkennen (Kinder werden besonders ruhig oder lebhaft, weinerlich, aggressiv, anhänglich, abweisend etc.).
- Kinder weigern sich, am Turn- und Schwimmunterricht teilzunehmen; sie wollen sich nicht vor anderen umziehen.
- Kinder haben eine Abneigung gegen Berührungen.
- Kinder werden plötzlich von Alpträumen geplagt, plötzliches Einnässen, Nägelbeißen und Selbstverletzungen treten auf.
- Versteckte oder offene sexualisierte oder gewaltgeprägte Äußerungen beim Spielen fallen auf.
Achtung
Das Vorliegen solcher Anzeichen kann, muss aber nicht auf Gewalt am Kind hindeuten! Es ist daher wichtig, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Verhaltensänderungen des Kindes oder körperliche Symptome können auch durch andere (familiäre) Ereignisse begründet sein.
Tipp
Zögern Sie nicht, die Unterstützung spezialisierter öffentlicher oder privater Kinderschutzeinrichtungen in Anspruch zu nehmen!
Auf dem Portal "gewaltinfo.at" finden sich umfassende Informationen, die dabei helfen sollen, Gewalt zu erkennen und für sich selbst oder für andere Hilfe zu holen.
Weitere Informationen, wichtige Tipps und Telefonnummern finden sich auf oesterreich.gv.at unter "Spezielle Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche bei Gewalt".
Weiterführende Links
- gewaltinfo.at
- Broschüre "(K)ein sicherer Ort" (die Broschüre enthält Informationen über Handlungsmöglichkeiten bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt
Gewaltformen an Kindern und Jugendlichen erkennen
Wenn Sie Gewalt an Kindern beobachten oder vermuten, können und müssen Sie helfen. Schauen Sie auch nicht weg, wenn Sie in Ihrer unmittelbaren Umgebung, im engeren oder weiteren Bekanntenkreis beobachten oder vermuten, dass einem Kind Gewalt angetan wird.
Woran kann wahrgenommen werden, dass Gewalt an Kindern ausgeübt wird?
Körperliche Gewaltausübungen hinterlassen oft sichtbare Spuren am Körper des Opfers. Doch Vorsicht: Verletzungen müssen nicht unbedingt ein Hinweis auf Gewalt sein!
Vernachlässigung kann zu körperlichen Reaktionen des Kindes, aber auch zu psychischen Erkrankungen führen.
Kein Verhalten beweist mit Sicherheit sexuellen Missbrauch, eindeutige Symptome gibt es nicht. Eines ist aber sicher: Jeder Missbrauch ruft beim Kind Verhaltensänderungen hervor.
Die nachstehenden Anzeichen können auf eine Gewaltanwendung hinweisen:
- Kinder machen Andeutungen.
- Deutliche Verhaltensänderungen sind zu erkennen (Kinder werden besonders ruhig oder lebhaft, weinerlich, aggressiv, anhänglich, abweisend etc.).
- Kinder weigern sich, am Turn- und Schwimmunterricht teilzunehmen; sie wollen sich nicht vor anderen umziehen.
- Kinder haben eine Abneigung gegen Berührungen.
- Kinder werden plötzlich von Alpträumen geplagt, plötzliches Einnässen, Nägelbeißen und Selbstverletzungen treten auf.
- Versteckte oder offene sexualisierte oder gewaltgeprägte Äußerungen beim Spielen fallen auf.
Achtung
Das Vorliegen solcher Anzeichen kann, muss aber nicht auf Gewalt am Kind hindeuten! Es ist daher wichtig, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Verhaltensänderungen des Kindes oder körperliche Symptome können auch durch andere (familiäre) Ereignisse begründet sein.
Tipp
Zögern Sie nicht, die Unterstützung spezialisierter öffentlicher oder privater Kinderschutzeinrichtungen in Anspruch zu nehmen!
Auf dem Portal "gewaltinfo.at" finden sich umfassende Informationen, die dabei helfen sollen, Gewalt zu erkennen und für sich selbst oder für andere Hilfe zu holen.
Weitere Informationen, wichtige Tipps und Telefonnummern finden sich auf oesterreich.gv.at unter "Spezielle Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche bei Gewalt".
Weiterführende Links
- gewaltinfo.at
- Broschüre "(K)ein sicherer Ort" (die Broschüre enthält Informationen über Handlungsmöglichkeiten bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt
Gewaltformen an Kindern und Jugendlichen erkennen
Wenn Sie Gewalt an Kindern beobachten oder vermuten, können und müssen Sie helfen. Schauen Sie auch nicht weg, wenn Sie in Ihrer unmittelbaren Umgebung, im engeren oder weiteren Bekanntenkreis beobachten oder vermuten, dass einem Kind Gewalt angetan wird.
Woran kann wahrgenommen werden, dass Gewalt an Kindern ausgeübt wird?
Körperliche Gewaltausübungen hinterlassen oft sichtbare Spuren am Körper des Opfers. Doch Vorsicht: Verletzungen müssen nicht unbedingt ein Hinweis auf Gewalt sein!
Vernachlässigung kann zu körperlichen Reaktionen des Kindes, aber auch zu psychischen Erkrankungen führen.
Kein Verhalten beweist mit Sicherheit sexuellen Missbrauch, eindeutige Symptome gibt es nicht. Eines ist aber sicher: Jeder Missbrauch ruft beim Kind Verhaltensänderungen hervor.
Die nachstehenden Anzeichen können auf eine Gewaltanwendung hinweisen:
- Kinder machen Andeutungen.
- Deutliche Verhaltensänderungen sind zu erkennen (Kinder werden besonders ruhig oder lebhaft, weinerlich, aggressiv, anhänglich, abweisend etc.).
- Kinder weigern sich, am Turn- und Schwimmunterricht teilzunehmen; sie wollen sich nicht vor anderen umziehen.
- Kinder haben eine Abneigung gegen Berührungen.
- Kinder werden plötzlich von Alpträumen geplagt, plötzliches Einnässen, Nägelbeißen und Selbstverletzungen treten auf.
- Versteckte oder offene sexualisierte oder gewaltgeprägte Äußerungen beim Spielen fallen auf.
Achtung
Das Vorliegen solcher Anzeichen kann, muss aber nicht auf Gewalt am Kind hindeuten! Es ist daher wichtig, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Verhaltensänderungen des Kindes oder körperliche Symptome können auch durch andere (familiäre) Ereignisse begründet sein.
Tipp
Zögern Sie nicht, die Unterstützung spezialisierter öffentlicher oder privater Kinderschutzeinrichtungen in Anspruch zu nehmen!
Auf dem Portal "gewaltinfo.at" finden sich umfassende Informationen, die dabei helfen sollen, Gewalt zu erkennen und für sich selbst oder für andere Hilfe zu holen.
Weitere Informationen, wichtige Tipps und Telefonnummern finden sich auf oesterreich.gv.at unter "Spezielle Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche bei Gewalt".
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- gewaltinfo.at
- Broschüre "(K)ein sicherer Ort" (die Broschüre enthält Informationen über Handlungsmöglichkeiten bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt