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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Übungsfahrten – Antrag auf Durchführung

    Allgemeine Informationen

    Die Bewerberin/der Bewerber kann zusätzlich zum Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung auch den Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Für die Führerscheinklasse A (A1, A2) ist die Durchführung von Übungsfahrten im privaten Rahmen jedoch nicht möglich.

    Übungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für die Begleitperson:

    • Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren
    • Fahrpraxis in der beantragten Klasse in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Besonderes Naheverhältnis zur Bewerberin/zum Bewerber

      Die Begleitperson darf für ihre Tätigkeit kein Entgelt annehmen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Der Antrag ist von der Bewerberin/dem Bewerber bei der Fahrschule (→ WKO) einzubringen. Über den Antrag entscheidet die Standortbehörde der Fahrschule.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

    Verfahrensablauf

    Die Behörde erlässt nach positiver Erledigung den Bewilligungsbescheid. Dieser ergeht an die Bewerberin/den Bewerber. Nach Erhalt des Bescheids können Sie mit den Übungsfahrten beginnen. Ausführliche Informationen zur Ausstattung des Übungsfahrzeugs und zu den Übungsfahrten mit der Begleitperson finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Erforderliche Unterlagen

    Für die Begleitperson:

    • Eventuell Führerschein
    • Nachweis über drei Jahre Fahrpraxis in der betreffenden Klasse (unmittelbar vor Antragstellung), z.B. mittels
      • Zulassungsschein
      • Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers
    • Erklärung des Naheverhältnisses zur Bewerberin/zum Bewerber
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Fahrschule über die theoretische Einweisung

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für das Übungsfahrzeug:

    • Eventuell Zustimmungserklärung der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers des Übungsfahrzeugs, falls diese/dieser nicht die Begleitperson ist

    Hinweis

    Es können auch mehrere Fahrzeuge als Übungsfahrzeuge verwendet werden.

    Kosten

    Sofern keine zusätzlichen Beilagen vorgelegt werden, beträgt die Gesamtgebühr 41,60 Euro.

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

    Zustimmungserklärung für Übungs-/Ausbildungs-/Prüfungsfahrten

    Letzte Aktualisierung: 30. September 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Übungsfahrten – Antrag auf Durchführung

    Allgemeine Informationen

    Die Bewerberin/der Bewerber kann zusätzlich zum Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung auch den Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Für die Führerscheinklasse A (A1, A2) ist die Durchführung von Übungsfahrten im privaten Rahmen jedoch nicht möglich.

    Übungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für die Begleitperson:

    • Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren
    • Fahrpraxis in der beantragten Klasse in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Besonderes Naheverhältnis zur Bewerberin/zum Bewerber

      Die Begleitperson darf für ihre Tätigkeit kein Entgelt annehmen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Der Antrag ist von der Bewerberin/dem Bewerber bei der Fahrschule (→ WKO) einzubringen. Über den Antrag entscheidet die Standortbehörde der Fahrschule.

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    Erforderliche Unterlagen

    Für die Begleitperson:

    • Eventuell Führerschein
    • Nachweis über drei Jahre Fahrpraxis in der betreffenden Klasse (unmittelbar vor Antragstellung), z.B. mittels
      • Zulassungsschein
      • Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers
    • Erklärung des Naheverhältnisses zur Bewerberin/zum Bewerber
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Fahrschule über die theoretische Einweisung

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für das Übungsfahrzeug:

    • Eventuell Zustimmungserklärung der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers des Übungsfahrzeugs, falls diese/dieser nicht die Begleitperson ist

    Hinweis

    Es können auch mehrere Fahrzeuge als Übungsfahrzeuge verwendet werden.

    Kosten

    Sofern keine zusätzlichen Beilagen vorgelegt werden, beträgt die Gesamtgebühr 41,60 Euro.

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    Übungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

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    • Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren
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    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

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    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

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    Es können auch mehrere Fahrzeuge als Übungsfahrzeuge verwendet werden.

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    Übungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

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    • Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren
    • Fahrpraxis in der beantragten Klasse in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
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    Der Antrag ist von der Bewerberin/dem Bewerber bei der Fahrschule (→ WKO) einzubringen. Über den Antrag entscheidet die Standortbehörde der Fahrschule.

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    • Eventuell Führerschein
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    Hinweis

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    Übungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

    Achtung

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    Voraussetzungen

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    • Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren
    • Fahrpraxis in der beantragten Klasse in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
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      Die Begleitperson darf für ihre Tätigkeit kein Entgelt annehmen.

    Zuständige Stelle

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    Der Antrag ist von der Bewerberin/dem Bewerber bei der Fahrschule (→ WKO) einzubringen. Über den Antrag entscheidet die Standortbehörde der Fahrschule.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

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    Erforderliche Unterlagen

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    • Eventuell Führerschein
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      • Zulassungsschein
      • Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers
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    • Gegebenenfalls Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Fahrschule über die theoretische Einweisung

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

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    Hinweis

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    Kosten

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    Übungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für die Begleitperson:

    • Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren
    • Fahrpraxis in der beantragten Klasse in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Besonderes Naheverhältnis zur Bewerberin/zum Bewerber

      Die Begleitperson darf für ihre Tätigkeit kein Entgelt annehmen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Der Antrag ist von der Bewerberin/dem Bewerber bei der Fahrschule (→ WKO) einzubringen. Über den Antrag entscheidet die Standortbehörde der Fahrschule.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

    Verfahrensablauf

    Die Behörde erlässt nach positiver Erledigung den Bewilligungsbescheid. Dieser ergeht an die Bewerberin/den Bewerber. Nach Erhalt des Bescheids können Sie mit den Übungsfahrten beginnen. Ausführliche Informationen zur Ausstattung des Übungsfahrzeugs und zu den Übungsfahrten mit der Begleitperson finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    • Gegebenenfalls Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)
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    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

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    • Eventuell Zustimmungserklärung der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers des Übungsfahrzeugs, falls diese/dieser nicht die Begleitperson ist

    Hinweis

    Es können auch mehrere Fahrzeuge als Übungsfahrzeuge verwendet werden.

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    Übungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für die Begleitperson:

    • Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren
    • Fahrpraxis in der beantragten Klasse in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Besonderes Naheverhältnis zur Bewerberin/zum Bewerber

      Die Begleitperson darf für ihre Tätigkeit kein Entgelt annehmen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Der Antrag ist von der Bewerberin/dem Bewerber bei der Fahrschule (→ WKO) einzubringen. Über den Antrag entscheidet die Standortbehörde der Fahrschule.

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    Übungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

    Achtung

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    Voraussetzungen

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    Die Bewerberin/der Bewerber kann zusätzlich zum Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung auch den Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Für die Führerscheinklasse A (A1, A2) ist die Durchführung von Übungsfahrten im privaten Rahmen jedoch nicht möglich.

    Übungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

    Achtung

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    Voraussetzungen

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

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    • Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren
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    • Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
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    Der Antrag ist von der Bewerberin/dem Bewerber bei der Fahrschule (→ WKO) einzubringen. Über den Antrag entscheidet die Standortbehörde der Fahrschule.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

    Verfahrensablauf

    Die Behörde erlässt nach positiver Erledigung den Bewilligungsbescheid. Dieser ergeht an die Bewerberin/den Bewerber. Nach Erhalt des Bescheids können Sie mit den Übungsfahrten beginnen. Ausführliche Informationen zur Ausstattung des Übungsfahrzeugs und zu den Übungsfahrten mit der Begleitperson finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Erforderliche Unterlagen

    Für die Begleitperson:

    • Eventuell Führerschein
    • Nachweis über drei Jahre Fahrpraxis in der betreffenden Klasse (unmittelbar vor Antragstellung), z.B. mittels
      • Zulassungsschein
      • Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers
    • Erklärung des Naheverhältnisses zur Bewerberin/zum Bewerber
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Fahrschule über die theoretische Einweisung

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für das Übungsfahrzeug:

    • Eventuell Zustimmungserklärung der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers des Übungsfahrzeugs, falls diese/dieser nicht die Begleitperson ist

    Hinweis

    Es können auch mehrere Fahrzeuge als Übungsfahrzeuge verwendet werden.

    Kosten

    Sofern keine zusätzlichen Beilagen vorgelegt werden, beträgt die Gesamtgebühr 41,60 Euro.

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

    Zustimmungserklärung für Übungs-/Ausbildungs-/Prüfungsfahrten

    Letzte Aktualisierung: 30. September 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Übungsfahrten – Antrag auf Durchführung

    Allgemeine Informationen

    Die Bewerberin/der Bewerber kann zusätzlich zum Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung auch den Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Für die Führerscheinklasse A (A1, A2) ist die Durchführung von Übungsfahrten im privaten Rahmen jedoch nicht möglich.

    Übungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für die Begleitperson:

    • Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren
    • Fahrpraxis in der beantragten Klasse in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Besonderes Naheverhältnis zur Bewerberin/zum Bewerber

      Die Begleitperson darf für ihre Tätigkeit kein Entgelt annehmen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Der Antrag ist von der Bewerberin/dem Bewerber bei der Fahrschule (→ WKO) einzubringen. Über den Antrag entscheidet die Standortbehörde der Fahrschule.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

    Verfahrensablauf

    Die Behörde erlässt nach positiver Erledigung den Bewilligungsbescheid. Dieser ergeht an die Bewerberin/den Bewerber. Nach Erhalt des Bescheids können Sie mit den Übungsfahrten beginnen. Ausführliche Informationen zur Ausstattung des Übungsfahrzeugs und zu den Übungsfahrten mit der Begleitperson finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Erforderliche Unterlagen

    Für die Begleitperson:

    • Eventuell Führerschein
    • Nachweis über drei Jahre Fahrpraxis in der betreffenden Klasse (unmittelbar vor Antragstellung), z.B. mittels
      • Zulassungsschein
      • Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers
    • Erklärung des Naheverhältnisses zur Bewerberin/zum Bewerber
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Fahrschule über die theoretische Einweisung

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für das Übungsfahrzeug:

    • Eventuell Zustimmungserklärung der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers des Übungsfahrzeugs, falls diese/dieser nicht die Begleitperson ist

    Hinweis

    Es können auch mehrere Fahrzeuge als Übungsfahrzeuge verwendet werden.

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    Die Bewerberin/der Bewerber kann zusätzlich zum Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung auch den Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Für die Führerscheinklasse A (A1, A2) ist die Durchführung von Übungsfahrten im privaten Rahmen jedoch nicht möglich.

    Übungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für die Begleitperson:

    • Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren
    • Fahrpraxis in der beantragten Klasse in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Besonderes Naheverhältnis zur Bewerberin/zum Bewerber

      Die Begleitperson darf für ihre Tätigkeit kein Entgelt annehmen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

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      • Zulassungsschein
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    • Gegebenenfalls Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Fahrschule über die theoretische Einweisung

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für das Übungsfahrzeug:

    • Eventuell Zustimmungserklärung der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers des Übungsfahrzeugs, falls diese/dieser nicht die Begleitperson ist

    Hinweis

    Es können auch mehrere Fahrzeuge als Übungsfahrzeuge verwendet werden.

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    Die Bewerberin/der Bewerber kann zusätzlich zum Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung auch den Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Für die Führerscheinklasse A (A1, A2) ist die Durchführung von Übungsfahrten im privaten Rahmen jedoch nicht möglich.

    Übungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für die Begleitperson:

    • Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren
    • Fahrpraxis in der beantragten Klasse in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Besonderes Naheverhältnis zur Bewerberin/zum Bewerber

      Die Begleitperson darf für ihre Tätigkeit kein Entgelt annehmen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Der Antrag ist von der Bewerberin/dem Bewerber bei der Fahrschule (→ WKO) einzubringen. Über den Antrag entscheidet die Standortbehörde der Fahrschule.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

    Verfahrensablauf

    Die Behörde erlässt nach positiver Erledigung den Bewilligungsbescheid. Dieser ergeht an die Bewerberin/den Bewerber. Nach Erhalt des Bescheids können Sie mit den Übungsfahrten beginnen. Ausführliche Informationen zur Ausstattung des Übungsfahrzeugs und zu den Übungsfahrten mit der Begleitperson finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Erforderliche Unterlagen

    Für die Begleitperson:

    • Eventuell Führerschein
    • Nachweis über drei Jahre Fahrpraxis in der betreffenden Klasse (unmittelbar vor Antragstellung), z.B. mittels
      • Zulassungsschein
      • Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers
    • Erklärung des Naheverhältnisses zur Bewerberin/zum Bewerber
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Fahrschule über die theoretische Einweisung

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für das Übungsfahrzeug:

    • Eventuell Zustimmungserklärung der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers des Übungsfahrzeugs, falls diese/dieser nicht die Begleitperson ist

    Hinweis

    Es können auch mehrere Fahrzeuge als Übungsfahrzeuge verwendet werden.

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    Sofern keine zusätzlichen Beilagen vorgelegt werden, beträgt die Gesamtgebühr 41,60 Euro.

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    Die Bewerberin/der Bewerber kann zusätzlich zum Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung auch den Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Für die Führerscheinklasse A (A1, A2) ist die Durchführung von Übungsfahrten im privaten Rahmen jedoch nicht möglich.

    Übungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für die Begleitperson:

    • Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren
    • Fahrpraxis in der beantragten Klasse in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Besonderes Naheverhältnis zur Bewerberin/zum Bewerber

      Die Begleitperson darf für ihre Tätigkeit kein Entgelt annehmen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Der Antrag ist von der Bewerberin/dem Bewerber bei der Fahrschule (→ WKO) einzubringen. Über den Antrag entscheidet die Standortbehörde der Fahrschule.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

    Verfahrensablauf

    Die Behörde erlässt nach positiver Erledigung den Bewilligungsbescheid. Dieser ergeht an die Bewerberin/den Bewerber. Nach Erhalt des Bescheids können Sie mit den Übungsfahrten beginnen. Ausführliche Informationen zur Ausstattung des Übungsfahrzeugs und zu den Übungsfahrten mit der Begleitperson finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Erforderliche Unterlagen

    Für die Begleitperson:

    • Eventuell Führerschein
    • Nachweis über drei Jahre Fahrpraxis in der betreffenden Klasse (unmittelbar vor Antragstellung), z.B. mittels
      • Zulassungsschein
      • Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers
    • Erklärung des Naheverhältnisses zur Bewerberin/zum Bewerber
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Fahrschule über die theoretische Einweisung

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für das Übungsfahrzeug:

    • Eventuell Zustimmungserklärung der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers des Übungsfahrzeugs, falls diese/dieser nicht die Begleitperson ist

    Hinweis

    Es können auch mehrere Fahrzeuge als Übungsfahrzeuge verwendet werden.

    Kosten

    Sofern keine zusätzlichen Beilagen vorgelegt werden, beträgt die Gesamtgebühr 41,60 Euro.

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    Allgemeine Informationen

    Die Bewerberin/der Bewerber kann zusätzlich zum Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung auch den Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Für die Führerscheinklasse A (A1, A2) ist die Durchführung von Übungsfahrten im privaten Rahmen jedoch nicht möglich.

    Übungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für die Begleitperson:

    • Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren
    • Fahrpraxis in der beantragten Klasse in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Besonderes Naheverhältnis zur Bewerberin/zum Bewerber

      Die Begleitperson darf für ihre Tätigkeit kein Entgelt annehmen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Der Antrag ist von der Bewerberin/dem Bewerber bei der Fahrschule (→ WKO) einzubringen. Über den Antrag entscheidet die Standortbehörde der Fahrschule.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

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    Die Behörde erlässt nach positiver Erledigung den Bewilligungsbescheid. Dieser ergeht an die Bewerberin/den Bewerber. Nach Erhalt des Bescheids können Sie mit den Übungsfahrten beginnen. Ausführliche Informationen zur Ausstattung des Übungsfahrzeugs und zu den Übungsfahrten mit der Begleitperson finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

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    Hinweis

    Es können auch mehrere Fahrzeuge als Übungsfahrzeuge verwendet werden.

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    Allgemeine Informationen

    Die Bewerberin/der Bewerber kann zusätzlich zum Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung auch den Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Für die Führerscheinklasse A (A1, A2) ist die Durchführung von Übungsfahrten im privaten Rahmen jedoch nicht möglich.

    Übungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für die Begleitperson:

    • Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren
    • Fahrpraxis in der beantragten Klasse in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Besonderes Naheverhältnis zur Bewerberin/zum Bewerber

      Die Begleitperson darf für ihre Tätigkeit kein Entgelt annehmen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Der Antrag ist von der Bewerberin/dem Bewerber bei der Fahrschule (→ WKO) einzubringen. Über den Antrag entscheidet die Standortbehörde der Fahrschule.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

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    Die Bewerberin/der Bewerber kann zusätzlich zum Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung auch den Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Für die Führerscheinklasse A (A1, A2) ist die Durchführung von Übungsfahrten im privaten Rahmen jedoch nicht möglich.

    Übungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für die Begleitperson:

    • Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren
    • Fahrpraxis in der beantragten Klasse in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Besonderes Naheverhältnis zur Bewerberin/zum Bewerber

      Die Begleitperson darf für ihre Tätigkeit kein Entgelt annehmen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Der Antrag ist von der Bewerberin/dem Bewerber bei der Fahrschule (→ WKO) einzubringen. Über den Antrag entscheidet die Standortbehörde der Fahrschule.

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    Die Bewerberin/der Bewerber kann zusätzlich zum Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung auch den Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Für die Führerscheinklasse A (A1, A2) ist die Durchführung von Übungsfahrten im privaten Rahmen jedoch nicht möglich.

    Übungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

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    • Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren
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    Der Antrag ist von der Bewerberin/dem Bewerber bei der Fahrschule (→ WKO) einzubringen. Über den Antrag entscheidet die Standortbehörde der Fahrschule.

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    • Eventuell Führerschein
    • Nachweis über drei Jahre Fahrpraxis in der betreffenden Klasse (unmittelbar vor Antragstellung), z.B. mittels
      • Zulassungsschein
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    • Erklärung des Naheverhältnisses zur Bewerberin/zum Bewerber
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Fahrschule über die theoretische Einweisung

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

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    Hinweis

    Es können auch mehrere Fahrzeuge als Übungsfahrzeuge verwendet werden.

    Kosten

    Sofern keine zusätzlichen Beilagen vorgelegt werden, beträgt die Gesamtgebühr 41,60 Euro.

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

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    Letzte Aktualisierung: 30. September 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Übungsfahrten – Antrag auf Durchführung

    Allgemeine Informationen

    Die Bewerberin/der Bewerber kann zusätzlich zum Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung auch den Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Für die Führerscheinklasse A (A1, A2) ist die Durchführung von Übungsfahrten im privaten Rahmen jedoch nicht möglich.

    Übungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für die Begleitperson:

    • Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren
    • Fahrpraxis in der beantragten Klasse in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Besonderes Naheverhältnis zur Bewerberin/zum Bewerber

      Die Begleitperson darf für ihre Tätigkeit kein Entgelt annehmen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Der Antrag ist von der Bewerberin/dem Bewerber bei der Fahrschule (→ WKO) einzubringen. Über den Antrag entscheidet die Standortbehörde der Fahrschule.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

    Verfahrensablauf

    Die Behörde erlässt nach positiver Erledigung den Bewilligungsbescheid. Dieser ergeht an die Bewerberin/den Bewerber. Nach Erhalt des Bescheids können Sie mit den Übungsfahrten beginnen. Ausführliche Informationen zur Ausstattung des Übungsfahrzeugs und zu den Übungsfahrten mit der Begleitperson finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Erforderliche Unterlagen

    Für die Begleitperson:

    • Eventuell Führerschein
    • Nachweis über drei Jahre Fahrpraxis in der betreffenden Klasse (unmittelbar vor Antragstellung), z.B. mittels
      • Zulassungsschein
      • Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers
    • Erklärung des Naheverhältnisses zur Bewerberin/zum Bewerber
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Fahrschule über die theoretische Einweisung

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für das Übungsfahrzeug:

    • Eventuell Zustimmungserklärung der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers des Übungsfahrzeugs, falls diese/dieser nicht die Begleitperson ist

    Hinweis

    Es können auch mehrere Fahrzeuge als Übungsfahrzeuge verwendet werden.

    Kosten

    Sofern keine zusätzlichen Beilagen vorgelegt werden, beträgt die Gesamtgebühr 41,60 Euro.

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

    Zustimmungserklärung für Übungs-/Ausbildungs-/Prüfungsfahrten

    Letzte Aktualisierung: 30. September 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Übungsfahrten – Antrag auf Durchführung

    Allgemeine Informationen

    Die Bewerberin/der Bewerber kann zusätzlich zum Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung auch den Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Für die Führerscheinklasse A (A1, A2) ist die Durchführung von Übungsfahrten im privaten Rahmen jedoch nicht möglich.

    Übungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für die Begleitperson:

    • Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren
    • Fahrpraxis in der beantragten Klasse in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Besonderes Naheverhältnis zur Bewerberin/zum Bewerber

      Die Begleitperson darf für ihre Tätigkeit kein Entgelt annehmen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Der Antrag ist von der Bewerberin/dem Bewerber bei der Fahrschule (→ WKO) einzubringen. Über den Antrag entscheidet die Standortbehörde der Fahrschule.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

    Verfahrensablauf

    Die Behörde erlässt nach positiver Erledigung den Bewilligungsbescheid. Dieser ergeht an die Bewerberin/den Bewerber. Nach Erhalt des Bescheids können Sie mit den Übungsfahrten beginnen. Ausführliche Informationen zur Ausstattung des Übungsfahrzeugs und zu den Übungsfahrten mit der Begleitperson finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Erforderliche Unterlagen

    Für die Begleitperson:

    • Eventuell Führerschein
    • Nachweis über drei Jahre Fahrpraxis in der betreffenden Klasse (unmittelbar vor Antragstellung), z.B. mittels
      • Zulassungsschein
      • Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers
    • Erklärung des Naheverhältnisses zur Bewerberin/zum Bewerber
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Fahrschule über die theoretische Einweisung

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für das Übungsfahrzeug:

    • Eventuell Zustimmungserklärung der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers des Übungsfahrzeugs, falls diese/dieser nicht die Begleitperson ist

    Hinweis

    Es können auch mehrere Fahrzeuge als Übungsfahrzeuge verwendet werden.

    Kosten

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    Übungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für die Begleitperson:

    • Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren
    • Fahrpraxis in der beantragten Klasse in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Besonderes Naheverhältnis zur Bewerberin/zum Bewerber

      Die Begleitperson darf für ihre Tätigkeit kein Entgelt annehmen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Der Antrag ist von der Bewerberin/dem Bewerber bei der Fahrschule (→ WKO) einzubringen. Über den Antrag entscheidet die Standortbehörde der Fahrschule.

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    Die Behörde erlässt nach positiver Erledigung den Bewilligungsbescheid. Dieser ergeht an die Bewerberin/den Bewerber. Nach Erhalt des Bescheids können Sie mit den Übungsfahrten beginnen. Ausführliche Informationen zur Ausstattung des Übungsfahrzeugs und zu den Übungsfahrten mit der Begleitperson finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Erforderliche Unterlagen

    Für die Begleitperson:

    • Eventuell Führerschein
    • Nachweis über drei Jahre Fahrpraxis in der betreffenden Klasse (unmittelbar vor Antragstellung), z.B. mittels
      • Zulassungsschein
      • Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers
    • Erklärung des Naheverhältnisses zur Bewerberin/zum Bewerber
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Fahrschule über die theoretische Einweisung

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für das Übungsfahrzeug:

    • Eventuell Zustimmungserklärung der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers des Übungsfahrzeugs, falls diese/dieser nicht die Begleitperson ist

    Hinweis

    Es können auch mehrere Fahrzeuge als Übungsfahrzeuge verwendet werden.

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    Die Bewerberin/der Bewerber kann zusätzlich zum Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung auch den Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Für die Führerscheinklasse A (A1, A2) ist die Durchführung von Übungsfahrten im privaten Rahmen jedoch nicht möglich.

    Übungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für die Begleitperson:

    • Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren
    • Fahrpraxis in der beantragten Klasse in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Besonderes Naheverhältnis zur Bewerberin/zum Bewerber

      Die Begleitperson darf für ihre Tätigkeit kein Entgelt annehmen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Der Antrag ist von der Bewerberin/dem Bewerber bei der Fahrschule (→ WKO) einzubringen. Über den Antrag entscheidet die Standortbehörde der Fahrschule.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

    Verfahrensablauf

    Die Behörde erlässt nach positiver Erledigung den Bewilligungsbescheid. Dieser ergeht an die Bewerberin/den Bewerber. Nach Erhalt des Bescheids können Sie mit den Übungsfahrten beginnen. Ausführliche Informationen zur Ausstattung des Übungsfahrzeugs und zu den Übungsfahrten mit der Begleitperson finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Erforderliche Unterlagen

    Für die Begleitperson:

    • Eventuell Führerschein
    • Nachweis über drei Jahre Fahrpraxis in der betreffenden Klasse (unmittelbar vor Antragstellung), z.B. mittels
      • Zulassungsschein
      • Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers
    • Erklärung des Naheverhältnisses zur Bewerberin/zum Bewerber
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Fahrschule über die theoretische Einweisung

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für das Übungsfahrzeug:

    • Eventuell Zustimmungserklärung der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers des Übungsfahrzeugs, falls diese/dieser nicht die Begleitperson ist

    Hinweis

    Es können auch mehrere Fahrzeuge als Übungsfahrzeuge verwendet werden.

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    Sofern keine zusätzlichen Beilagen vorgelegt werden, beträgt die Gesamtgebühr 41,60 Euro.

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    Allgemeine Informationen

    Die Bewerberin/der Bewerber kann zusätzlich zum Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung auch den Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Für die Führerscheinklasse A (A1, A2) ist die Durchführung von Übungsfahrten im privaten Rahmen jedoch nicht möglich.

    Übungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für die Begleitperson:

    • Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren
    • Fahrpraxis in der beantragten Klasse in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Besonderes Naheverhältnis zur Bewerberin/zum Bewerber

      Die Begleitperson darf für ihre Tätigkeit kein Entgelt annehmen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Der Antrag ist von der Bewerberin/dem Bewerber bei der Fahrschule (→ WKO) einzubringen. Über den Antrag entscheidet die Standortbehörde der Fahrschule.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

    Verfahrensablauf

    Die Behörde erlässt nach positiver Erledigung den Bewilligungsbescheid. Dieser ergeht an die Bewerberin/den Bewerber. Nach Erhalt des Bescheids können Sie mit den Übungsfahrten beginnen. Ausführliche Informationen zur Ausstattung des Übungsfahrzeugs und zu den Übungsfahrten mit der Begleitperson finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Erforderliche Unterlagen

    Für die Begleitperson:

    • Eventuell Führerschein
    • Nachweis über drei Jahre Fahrpraxis in der betreffenden Klasse (unmittelbar vor Antragstellung), z.B. mittels
      • Zulassungsschein
      • Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers
    • Erklärung des Naheverhältnisses zur Bewerberin/zum Bewerber
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Fahrschule über die theoretische Einweisung

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für das Übungsfahrzeug:

    • Eventuell Zustimmungserklärung der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers des Übungsfahrzeugs, falls diese/dieser nicht die Begleitperson ist

    Hinweis

    Es können auch mehrere Fahrzeuge als Übungsfahrzeuge verwendet werden.

    Kosten

    Sofern keine zusätzlichen Beilagen vorgelegt werden, beträgt die Gesamtgebühr 41,60 Euro.

    Rechtsgrundlagen

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    Letzte Aktualisierung: 30. September 2024

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    Übungsfahrten – Antrag auf Durchführung

    Allgemeine Informationen

    Die Bewerberin/der Bewerber kann zusätzlich zum Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung auch den Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Für die Führerscheinklasse A (A1, A2) ist die Durchführung von Übungsfahrten im privaten Rahmen jedoch nicht möglich.

    Übungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für die Begleitperson:

    • Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren
    • Fahrpraxis in der beantragten Klasse in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Besonderes Naheverhältnis zur Bewerberin/zum Bewerber

      Die Begleitperson darf für ihre Tätigkeit kein Entgelt annehmen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Der Antrag ist von der Bewerberin/dem Bewerber bei der Fahrschule (→ WKO) einzubringen. Über den Antrag entscheidet die Standortbehörde der Fahrschule.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

    Verfahrensablauf

    Die Behörde erlässt nach positiver Erledigung den Bewilligungsbescheid. Dieser ergeht an die Bewerberin/den Bewerber. Nach Erhalt des Bescheids können Sie mit den Übungsfahrten beginnen. Ausführliche Informationen zur Ausstattung des Übungsfahrzeugs und zu den Übungsfahrten mit der Begleitperson finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Erforderliche Unterlagen

    Für die Begleitperson:

    • Eventuell Führerschein
    • Nachweis über drei Jahre Fahrpraxis in der betreffenden Klasse (unmittelbar vor Antragstellung), z.B. mittels
      • Zulassungsschein
      • Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers
    • Erklärung des Naheverhältnisses zur Bewerberin/zum Bewerber
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Fahrschule über die theoretische Einweisung

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für das Übungsfahrzeug:

    • Eventuell Zustimmungserklärung der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers des Übungsfahrzeugs, falls diese/dieser nicht die Begleitperson ist

    Hinweis

    Es können auch mehrere Fahrzeuge als Übungsfahrzeuge verwendet werden.

    Kosten

    Sofern keine zusätzlichen Beilagen vorgelegt werden, beträgt die Gesamtgebühr 41,60 Euro.

    Rechtsgrundlagen

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    Die Bewerberin/der Bewerber kann zusätzlich zum Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung auch den Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Für die Führerscheinklasse A (A1, A2) ist die Durchführung von Übungsfahrten im privaten Rahmen jedoch nicht möglich.

    Übungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für die Begleitperson:

    • Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren
    • Fahrpraxis in der beantragten Klasse in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Besonderes Naheverhältnis zur Bewerberin/zum Bewerber

      Die Begleitperson darf für ihre Tätigkeit kein Entgelt annehmen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Der Antrag ist von der Bewerberin/dem Bewerber bei der Fahrschule (→ WKO) einzubringen. Über den Antrag entscheidet die Standortbehörde der Fahrschule.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

    Verfahrensablauf

    Die Behörde erlässt nach positiver Erledigung den Bewilligungsbescheid. Dieser ergeht an die Bewerberin/den Bewerber. Nach Erhalt des Bescheids können Sie mit den Übungsfahrten beginnen. Ausführliche Informationen zur Ausstattung des Übungsfahrzeugs und zu den Übungsfahrten mit der Begleitperson finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Die Bewerberin/der Bewerber kann zusätzlich zum Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung auch den Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Für die Führerscheinklasse A (A1, A2) ist die Durchführung von Übungsfahrten im privaten Rahmen jedoch nicht möglich.

    Übungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

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    • Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren
    • Fahrpraxis in der beantragten Klasse in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
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    Hinweis

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    Der Antrag ist von der Bewerberin/dem Bewerber bei der Fahrschule (→ WKO) einzubringen. Über den Antrag entscheidet die Standortbehörde der Fahrschule.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

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    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für das Übungsfahrzeug:

    • Eventuell Zustimmungserklärung der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers des Übungsfahrzeugs, falls diese/dieser nicht die Begleitperson ist

    Hinweis

    Es können auch mehrere Fahrzeuge als Übungsfahrzeuge verwendet werden.

    Kosten

    Sofern keine zusätzlichen Beilagen vorgelegt werden, beträgt die Gesamtgebühr 41,60 Euro.

    Rechtsgrundlagen

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    Letzte Aktualisierung: 30. September 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Übungsfahrten – Antrag auf Durchführung

    Allgemeine Informationen

    Die Bewerberin/der Bewerber kann zusätzlich zum Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung auch den Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Für die Führerscheinklasse A (A1, A2) ist die Durchführung von Übungsfahrten im privaten Rahmen jedoch nicht möglich.

    Übungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

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    • Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren
    • Fahrpraxis in der beantragten Klasse in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
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    • Besonderes Naheverhältnis zur Bewerberin/zum Bewerber

      Die Begleitperson darf für ihre Tätigkeit kein Entgelt annehmen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Der Antrag ist von der Bewerberin/dem Bewerber bei der Fahrschule (→ WKO) einzubringen. Über den Antrag entscheidet die Standortbehörde der Fahrschule.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

    Verfahrensablauf

    Die Behörde erlässt nach positiver Erledigung den Bewilligungsbescheid. Dieser ergeht an die Bewerberin/den Bewerber. Nach Erhalt des Bescheids können Sie mit den Übungsfahrten beginnen. Ausführliche Informationen zur Ausstattung des Übungsfahrzeugs und zu den Übungsfahrten mit der Begleitperson finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Erforderliche Unterlagen

    Für die Begleitperson:

    • Eventuell Führerschein
    • Nachweis über drei Jahre Fahrpraxis in der betreffenden Klasse (unmittelbar vor Antragstellung), z.B. mittels
      • Zulassungsschein
      • Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers
    • Erklärung des Naheverhältnisses zur Bewerberin/zum Bewerber
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Fahrschule über die theoretische Einweisung

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für das Übungsfahrzeug:

    • Eventuell Zustimmungserklärung der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers des Übungsfahrzeugs, falls diese/dieser nicht die Begleitperson ist

    Hinweis

    Es können auch mehrere Fahrzeuge als Übungsfahrzeuge verwendet werden.

    Kosten

    Sofern keine zusätzlichen Beilagen vorgelegt werden, beträgt die Gesamtgebühr 41,60 Euro.

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

    Zustimmungserklärung für Übungs-/Ausbildungs-/Prüfungsfahrten

    Letzte Aktualisierung: 30. September 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Übungsfahrten – Antrag auf Durchführung

    Allgemeine Informationen

    Die Bewerberin/der Bewerber kann zusätzlich zum Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung auch den Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Für die Führerscheinklasse A (A1, A2) ist die Durchführung von Übungsfahrten im privaten Rahmen jedoch nicht möglich.

    Übungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für die Begleitperson:

    • Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren
    • Fahrpraxis in der beantragten Klasse in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Besonderes Naheverhältnis zur Bewerberin/zum Bewerber

      Die Begleitperson darf für ihre Tätigkeit kein Entgelt annehmen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Der Antrag ist von der Bewerberin/dem Bewerber bei der Fahrschule (→ WKO) einzubringen. Über den Antrag entscheidet die Standortbehörde der Fahrschule.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

    Verfahrensablauf

    Die Behörde erlässt nach positiver Erledigung den Bewilligungsbescheid. Dieser ergeht an die Bewerberin/den Bewerber. Nach Erhalt des Bescheids können Sie mit den Übungsfahrten beginnen. Ausführliche Informationen zur Ausstattung des Übungsfahrzeugs und zu den Übungsfahrten mit der Begleitperson finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Erforderliche Unterlagen

    Für die Begleitperson:

    • Eventuell Führerschein
    • Nachweis über drei Jahre Fahrpraxis in der betreffenden Klasse (unmittelbar vor Antragstellung), z.B. mittels
      • Zulassungsschein
      • Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers
    • Erklärung des Naheverhältnisses zur Bewerberin/zum Bewerber
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Fahrschule über die theoretische Einweisung

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für das Übungsfahrzeug:

    • Eventuell Zustimmungserklärung der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers des Übungsfahrzeugs, falls diese/dieser nicht die Begleitperson ist

    Hinweis

    Es können auch mehrere Fahrzeuge als Übungsfahrzeuge verwendet werden.

    Kosten

    Sofern keine zusätzlichen Beilagen vorgelegt werden, beträgt die Gesamtgebühr 41,60 Euro.

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

    Zustimmungserklärung für Übungs-/Ausbildungs-/Prüfungsfahrten

    Letzte Aktualisierung: 30. September 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Übungsfahrten – Antrag auf Durchführung

    Allgemeine Informationen

    Die Bewerberin/der Bewerber kann zusätzlich zum Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung auch den Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Für die Führerscheinklasse A (A1, A2) ist die Durchführung von Übungsfahrten im privaten Rahmen jedoch nicht möglich.

    Übungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für die Begleitperson:

    • Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren
    • Fahrpraxis in der beantragten Klasse in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Besonderes Naheverhältnis zur Bewerberin/zum Bewerber

      Die Begleitperson darf für ihre Tätigkeit kein Entgelt annehmen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Der Antrag ist von der Bewerberin/dem Bewerber bei der Fahrschule (→ WKO) einzubringen. Über den Antrag entscheidet die Standortbehörde der Fahrschule.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

    Verfahrensablauf

    Die Behörde erlässt nach positiver Erledigung den Bewilligungsbescheid. Dieser ergeht an die Bewerberin/den Bewerber. Nach Erhalt des Bescheids können Sie mit den Übungsfahrten beginnen. Ausführliche Informationen zur Ausstattung des Übungsfahrzeugs und zu den Übungsfahrten mit der Begleitperson finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Erforderliche Unterlagen

    Für die Begleitperson:

    • Eventuell Führerschein
    • Nachweis über drei Jahre Fahrpraxis in der betreffenden Klasse (unmittelbar vor Antragstellung), z.B. mittels
      • Zulassungsschein
      • Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers
    • Erklärung des Naheverhältnisses zur Bewerberin/zum Bewerber
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Fahrschule über die theoretische Einweisung

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für das Übungsfahrzeug:

    • Eventuell Zustimmungserklärung der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers des Übungsfahrzeugs, falls diese/dieser nicht die Begleitperson ist

    Hinweis

    Es können auch mehrere Fahrzeuge als Übungsfahrzeuge verwendet werden.

    Kosten

    Sofern keine zusätzlichen Beilagen vorgelegt werden, beträgt die Gesamtgebühr 41,60 Euro.

    Rechtsgrundlagen

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    Zustimmungserklärung für Übungs-/Ausbildungs-/Prüfungsfahrten

    Letzte Aktualisierung: 30. September 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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    Allgemeine Informationen

    Die Bewerberin/der Bewerber kann zusätzlich zum Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung auch den Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Für die Führerscheinklasse A (A1, A2) ist die Durchführung von Übungsfahrten im privaten Rahmen jedoch nicht möglich.

    Übungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für die Begleitperson:

    • Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren
    • Fahrpraxis in der beantragten Klasse in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Besonderes Naheverhältnis zur Bewerberin/zum Bewerber

      Die Begleitperson darf für ihre Tätigkeit kein Entgelt annehmen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Der Antrag ist von der Bewerberin/dem Bewerber bei der Fahrschule (→ WKO) einzubringen. Über den Antrag entscheidet die Standortbehörde der Fahrschule.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

    Verfahrensablauf

    Die Behörde erlässt nach positiver Erledigung den Bewilligungsbescheid. Dieser ergeht an die Bewerberin/den Bewerber. Nach Erhalt des Bescheids können Sie mit den Übungsfahrten beginnen. Ausführliche Informationen zur Ausstattung des Übungsfahrzeugs und zu den Übungsfahrten mit der Begleitperson finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Erforderliche Unterlagen

    Für die Begleitperson:

    • Eventuell Führerschein
    • Nachweis über drei Jahre Fahrpraxis in der betreffenden Klasse (unmittelbar vor Antragstellung), z.B. mittels
      • Zulassungsschein
      • Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers
    • Erklärung des Naheverhältnisses zur Bewerberin/zum Bewerber
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Fahrschule über die theoretische Einweisung

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für das Übungsfahrzeug:

    • Eventuell Zustimmungserklärung der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers des Übungsfahrzeugs, falls diese/dieser nicht die Begleitperson ist

    Hinweis

    Es können auch mehrere Fahrzeuge als Übungsfahrzeuge verwendet werden.

    Kosten

    Sofern keine zusätzlichen Beilagen vorgelegt werden, beträgt die Gesamtgebühr 41,60 Euro.

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

    Zustimmungserklärung für Übungs-/Ausbildungs-/Prüfungsfahrten

    Letzte Aktualisierung: 30. September 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Übungsfahrten – Antrag auf Durchführung

    Allgemeine Informationen

    Die Bewerberin/der Bewerber kann zusätzlich zum Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung auch den Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Für die Führerscheinklasse A (A1, A2) ist die Durchführung von Übungsfahrten im privaten Rahmen jedoch nicht möglich.

    Übungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für die Begleitperson:

    • Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren
    • Fahrpraxis in der beantragten Klasse in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Besonderes Naheverhältnis zur Bewerberin/zum Bewerber

      Die Begleitperson darf für ihre Tätigkeit kein Entgelt annehmen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Der Antrag ist von der Bewerberin/dem Bewerber bei der Fahrschule (→ WKO) einzubringen. Über den Antrag entscheidet die Standortbehörde der Fahrschule.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

    Verfahrensablauf

    Die Behörde erlässt nach positiver Erledigung den Bewilligungsbescheid. Dieser ergeht an die Bewerberin/den Bewerber. Nach Erhalt des Bescheids können Sie mit den Übungsfahrten beginnen. Ausführliche Informationen zur Ausstattung des Übungsfahrzeugs und zu den Übungsfahrten mit der Begleitperson finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Erforderliche Unterlagen

    Für die Begleitperson:

    • Eventuell Führerschein
    • Nachweis über drei Jahre Fahrpraxis in der betreffenden Klasse (unmittelbar vor Antragstellung), z.B. mittels
      • Zulassungsschein
      • Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers
    • Erklärung des Naheverhältnisses zur Bewerberin/zum Bewerber
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Fahrschule über die theoretische Einweisung

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für das Übungsfahrzeug:

    • Eventuell Zustimmungserklärung der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers des Übungsfahrzeugs, falls diese/dieser nicht die Begleitperson ist

    Hinweis

    Es können auch mehrere Fahrzeuge als Übungsfahrzeuge verwendet werden.

    Kosten

    Sofern keine zusätzlichen Beilagen vorgelegt werden, beträgt die Gesamtgebühr 41,60 Euro.

    Rechtsgrundlagen

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    Letzte Aktualisierung: 30. September 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Übungsfahrten – Antrag auf Durchführung

    Allgemeine Informationen

    Die Bewerberin/der Bewerber kann zusätzlich zum Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung auch den Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Für die Führerscheinklasse A (A1, A2) ist die Durchführung von Übungsfahrten im privaten Rahmen jedoch nicht möglich.

    Übungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für die Begleitperson:

    • Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren
    • Fahrpraxis in der beantragten Klasse in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Besonderes Naheverhältnis zur Bewerberin/zum Bewerber

      Die Begleitperson darf für ihre Tätigkeit kein Entgelt annehmen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Der Antrag ist von der Bewerberin/dem Bewerber bei der Fahrschule (→ WKO) einzubringen. Über den Antrag entscheidet die Standortbehörde der Fahrschule.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

    Verfahrensablauf

    Die Behörde erlässt nach positiver Erledigung den Bewilligungsbescheid. Dieser ergeht an die Bewerberin/den Bewerber. Nach Erhalt des Bescheids können Sie mit den Übungsfahrten beginnen. Ausführliche Informationen zur Ausstattung des Übungsfahrzeugs und zu den Übungsfahrten mit der Begleitperson finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Erforderliche Unterlagen

    Für die Begleitperson:

    • Eventuell Führerschein
    • Nachweis über drei Jahre Fahrpraxis in der betreffenden Klasse (unmittelbar vor Antragstellung), z.B. mittels
      • Zulassungsschein
      • Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers
    • Erklärung des Naheverhältnisses zur Bewerberin/zum Bewerber
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Fahrschule über die theoretische Einweisung

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für das Übungsfahrzeug:

    • Eventuell Zustimmungserklärung der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers des Übungsfahrzeugs, falls diese/dieser nicht die Begleitperson ist

    Hinweis

    Es können auch mehrere Fahrzeuge als Übungsfahrzeuge verwendet werden.

    Kosten

    Sofern keine zusätzlichen Beilagen vorgelegt werden, beträgt die Gesamtgebühr 41,60 Euro.

    Rechtsgrundlagen

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    Letzte Aktualisierung: 30. September 2024

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    Übungsfahrten – Antrag auf Durchführung

    Allgemeine Informationen

    Die Bewerberin/der Bewerber kann zusätzlich zum Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung auch den Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Für die Führerscheinklasse A (A1, A2) ist die Durchführung von Übungsfahrten im privaten Rahmen jedoch nicht möglich.

    Übungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für die Begleitperson:

    • Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren
    • Fahrpraxis in der beantragten Klasse in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Besonderes Naheverhältnis zur Bewerberin/zum Bewerber

      Die Begleitperson darf für ihre Tätigkeit kein Entgelt annehmen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Der Antrag ist von der Bewerberin/dem Bewerber bei der Fahrschule (→ WKO) einzubringen. Über den Antrag entscheidet die Standortbehörde der Fahrschule.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

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    Hinweis

    Es können auch mehrere Fahrzeuge als Übungsfahrzeuge verwendet werden.

    Kosten

    Sofern keine zusätzlichen Beilagen vorgelegt werden, beträgt die Gesamtgebühr 41,60 Euro.

    Rechtsgrundlagen

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