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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

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    Übungsfahrten – Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung)

    Allgemeine Informationen

    Bevor mit der Fahrausbildung begonnen werden kann, muss bei einer Fahrschule ein Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung) im Rahmen der "Ausbildung nach § 122 KFG für alle Klassen außer A" ("L") gestellt werden. Die Fahrschule kann frei gewählt werden – sie muss nur innerhalb Österreichs ansässig sein.

    Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    • Das für die jeweilige Führerscheinklasse geltende Mindestalter wurde bereits oder wird in spätestens sechs Monaten erreicht
    • Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Übungsfahrten durchführen
    • Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt
    • Ärztliches Gutachten

    Zuständige Stelle

    Für die Antragstellung: eine Fahrschule (→ WKO)

    Verfahrensablauf

    In der Fahrschule werden die persönlichen Daten direkt in das Führerscheinregister eingetragen.

    Die Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten anhand des Ausdrucks, den die Fahrschule vorlegt, ist empfehlenswert, damit keine falschen Daten auf dem Führerschein aufscheinen. Der Ausdruck muss unterschrieben werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Bei der Anmeldung in der Fahrschule:

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Das ärztliche Gutachten sollte vor Beginn der Fahrausbildung erstellt werden und spätestens vor der Fahrprüfung aus Datenschutzgründen direkt an die zuständige Behörde gesendet oder dort abgegeben werden.

    Spätestens bei der Theorieprüfung:

    • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Antragstellerin/den Antragsteller einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)

    Spätestens vor Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung:

    Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen/Erste-Hilfe Kurs

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Fahrschule (→ WKO) unterschiedlich.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn der Führerscheinantrag gestellt wurde, kann mit der Vor- und Grundschulung in der Fahrschule  begonnen werden. Erst nach Absolvierung der Vor- und Grundschulung kann die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber einen Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Die Voraussetzungen, die die Begleitperson(en) erfüllen muss (müssen), finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 11. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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    Allgemeine Informationen

    Bevor mit der Fahrausbildung begonnen werden kann, muss bei einer Fahrschule ein Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung) im Rahmen der "Ausbildung nach § 122 KFG für alle Klassen außer A" ("L") gestellt werden. Die Fahrschule kann frei gewählt werden – sie muss nur innerhalb Österreichs ansässig sein.

    Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    • Das für die jeweilige Führerscheinklasse geltende Mindestalter wurde bereits oder wird in spätestens sechs Monaten erreicht
    • Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Übungsfahrten durchführen
    • Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt
    • Ärztliches Gutachten

    Zuständige Stelle

    Für die Antragstellung: eine Fahrschule (→ WKO)

    Verfahrensablauf

    In der Fahrschule werden die persönlichen Daten direkt in das Führerscheinregister eingetragen.

    Die Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten anhand des Ausdrucks, den die Fahrschule vorlegt, ist empfehlenswert, damit keine falschen Daten auf dem Führerschein aufscheinen. Der Ausdruck muss unterschrieben werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Bei der Anmeldung in der Fahrschule:

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Das ärztliche Gutachten sollte vor Beginn der Fahrausbildung erstellt werden und spätestens vor der Fahrprüfung aus Datenschutzgründen direkt an die zuständige Behörde gesendet oder dort abgegeben werden.

    Spätestens bei der Theorieprüfung:

    • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Antragstellerin/den Antragsteller einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)

    Spätestens vor Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung:

    Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen/Erste-Hilfe Kurs

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Fahrschule (→ WKO) unterschiedlich.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn der Führerscheinantrag gestellt wurde, kann mit der Vor- und Grundschulung in der Fahrschule  begonnen werden. Erst nach Absolvierung der Vor- und Grundschulung kann die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber einen Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Die Voraussetzungen, die die Begleitperson(en) erfüllen muss (müssen), finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Allgemeine Informationen

    Bevor mit der Fahrausbildung begonnen werden kann, muss bei einer Fahrschule ein Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung) im Rahmen der "Ausbildung nach § 122 KFG für alle Klassen außer A" ("L") gestellt werden. Die Fahrschule kann frei gewählt werden – sie muss nur innerhalb Österreichs ansässig sein.

    Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    • Das für die jeweilige Führerscheinklasse geltende Mindestalter wurde bereits oder wird in spätestens sechs Monaten erreicht
    • Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Übungsfahrten durchführen
    • Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt
    • Ärztliches Gutachten

    Zuständige Stelle

    Für die Antragstellung: eine Fahrschule (→ WKO)

    Verfahrensablauf

    In der Fahrschule werden die persönlichen Daten direkt in das Führerscheinregister eingetragen.

    Die Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten anhand des Ausdrucks, den die Fahrschule vorlegt, ist empfehlenswert, damit keine falschen Daten auf dem Führerschein aufscheinen. Der Ausdruck muss unterschrieben werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Bei der Anmeldung in der Fahrschule:

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Das ärztliche Gutachten sollte vor Beginn der Fahrausbildung erstellt werden und spätestens vor der Fahrprüfung aus Datenschutzgründen direkt an die zuständige Behörde gesendet oder dort abgegeben werden.

    Spätestens bei der Theorieprüfung:

    • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Antragstellerin/den Antragsteller einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)

    Spätestens vor Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung:

    Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen/Erste-Hilfe Kurs

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Fahrschule (→ WKO) unterschiedlich.

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    Wenn der Führerscheinantrag gestellt wurde, kann mit der Vor- und Grundschulung in der Fahrschule  begonnen werden. Erst nach Absolvierung der Vor- und Grundschulung kann die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber einen Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Die Voraussetzungen, die die Begleitperson(en) erfüllen muss (müssen), finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

    Achtung

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    Voraussetzungen

    • Das für die jeweilige Führerscheinklasse geltende Mindestalter wurde bereits oder wird in spätestens sechs Monaten erreicht
    • Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Übungsfahrten durchführen
    • Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt
    • Ärztliches Gutachten

    Zuständige Stelle

    Für die Antragstellung: eine Fahrschule (→ WKO)

    Verfahrensablauf

    In der Fahrschule werden die persönlichen Daten direkt in das Führerscheinregister eingetragen.

    Die Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten anhand des Ausdrucks, den die Fahrschule vorlegt, ist empfehlenswert, damit keine falschen Daten auf dem Führerschein aufscheinen. Der Ausdruck muss unterschrieben werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Bei der Anmeldung in der Fahrschule:

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Das ärztliche Gutachten sollte vor Beginn der Fahrausbildung erstellt werden und spätestens vor der Fahrprüfung aus Datenschutzgründen direkt an die zuständige Behörde gesendet oder dort abgegeben werden.

    Spätestens bei der Theorieprüfung:

    • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Antragstellerin/den Antragsteller einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)

    Spätestens vor Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung:

    Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen/Erste-Hilfe Kurs

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Fahrschule (→ WKO) unterschiedlich.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn der Führerscheinantrag gestellt wurde, kann mit der Vor- und Grundschulung in der Fahrschule  begonnen werden. Erst nach Absolvierung der Vor- und Grundschulung kann die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber einen Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Die Voraussetzungen, die die Begleitperson(en) erfüllen muss (müssen), finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

    Achtung

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    Voraussetzungen

    • Das für die jeweilige Führerscheinklasse geltende Mindestalter wurde bereits oder wird in spätestens sechs Monaten erreicht
    • Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Übungsfahrten durchführen
    • Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt
    • Ärztliches Gutachten

    Zuständige Stelle

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    Verfahrensablauf

    In der Fahrschule werden die persönlichen Daten direkt in das Führerscheinregister eingetragen.

    Die Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten anhand des Ausdrucks, den die Fahrschule vorlegt, ist empfehlenswert, damit keine falschen Daten auf dem Führerschein aufscheinen. Der Ausdruck muss unterschrieben werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Bei der Anmeldung in der Fahrschule:

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Das ärztliche Gutachten sollte vor Beginn der Fahrausbildung erstellt werden und spätestens vor der Fahrprüfung aus Datenschutzgründen direkt an die zuständige Behörde gesendet oder dort abgegeben werden.

    Spätestens bei der Theorieprüfung:

    • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Antragstellerin/den Antragsteller einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)

    Spätestens vor Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung:

    Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen/Erste-Hilfe Kurs

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Fahrschule (→ WKO) unterschiedlich.

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    Bevor mit der Fahrausbildung begonnen werden kann, muss bei einer Fahrschule ein Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung) im Rahmen der "Ausbildung nach § 122 KFG für alle Klassen außer A" ("L") gestellt werden. Die Fahrschule kann frei gewählt werden – sie muss nur innerhalb Österreichs ansässig sein.

    Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    • Das für die jeweilige Führerscheinklasse geltende Mindestalter wurde bereits oder wird in spätestens sechs Monaten erreicht
    • Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Übungsfahrten durchführen
    • Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt
    • Ärztliches Gutachten

    Zuständige Stelle

    Für die Antragstellung: eine Fahrschule (→ WKO)

    Verfahrensablauf

    In der Fahrschule werden die persönlichen Daten direkt in das Führerscheinregister eingetragen.

    Die Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten anhand des Ausdrucks, den die Fahrschule vorlegt, ist empfehlenswert, damit keine falschen Daten auf dem Führerschein aufscheinen. Der Ausdruck muss unterschrieben werden.

    Erforderliche Unterlagen

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    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Das ärztliche Gutachten sollte vor Beginn der Fahrausbildung erstellt werden und spätestens vor der Fahrprüfung aus Datenschutzgründen direkt an die zuständige Behörde gesendet oder dort abgegeben werden.

    Spätestens bei der Theorieprüfung:

    • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Antragstellerin/den Antragsteller einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)

    Spätestens vor Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung:

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    Kosten

    Die Kosten sind je nach Fahrschule (→ WKO) unterschiedlich.

    Zusätzliche Informationen

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    Allgemeine Informationen

    Bevor mit der Fahrausbildung begonnen werden kann, muss bei einer Fahrschule ein Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung) im Rahmen der "Ausbildung nach § 122 KFG für alle Klassen außer A" ("L") gestellt werden. Die Fahrschule kann frei gewählt werden – sie muss nur innerhalb Österreichs ansässig sein.

    Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    • Das für die jeweilige Führerscheinklasse geltende Mindestalter wurde bereits oder wird in spätestens sechs Monaten erreicht
    • Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Übungsfahrten durchführen
    • Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt
    • Ärztliches Gutachten

    Zuständige Stelle

    Für die Antragstellung: eine Fahrschule (→ WKO)

    Verfahrensablauf

    In der Fahrschule werden die persönlichen Daten direkt in das Führerscheinregister eingetragen.

    Die Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten anhand des Ausdrucks, den die Fahrschule vorlegt, ist empfehlenswert, damit keine falschen Daten auf dem Führerschein aufscheinen. Der Ausdruck muss unterschrieben werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Bei der Anmeldung in der Fahrschule:

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Das ärztliche Gutachten sollte vor Beginn der Fahrausbildung erstellt werden und spätestens vor der Fahrprüfung aus Datenschutzgründen direkt an die zuständige Behörde gesendet oder dort abgegeben werden.

    Spätestens bei der Theorieprüfung:

    • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Antragstellerin/den Antragsteller einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)

    Spätestens vor Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung:

    Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen/Erste-Hilfe Kurs

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Fahrschule (→ WKO) unterschiedlich.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn der Führerscheinantrag gestellt wurde, kann mit der Vor- und Grundschulung in der Fahrschule  begonnen werden. Erst nach Absolvierung der Vor- und Grundschulung kann die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber einen Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Die Voraussetzungen, die die Begleitperson(en) erfüllen muss (müssen), finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Allgemeine Informationen

    Bevor mit der Fahrausbildung begonnen werden kann, muss bei einer Fahrschule ein Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung) im Rahmen der "Ausbildung nach § 122 KFG für alle Klassen außer A" ("L") gestellt werden. Die Fahrschule kann frei gewählt werden – sie muss nur innerhalb Österreichs ansässig sein.

    Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    • Das für die jeweilige Führerscheinklasse geltende Mindestalter wurde bereits oder wird in spätestens sechs Monaten erreicht
    • Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Übungsfahrten durchführen
    • Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt
    • Ärztliches Gutachten

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    In der Fahrschule werden die persönlichen Daten direkt in das Führerscheinregister eingetragen.

    Die Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten anhand des Ausdrucks, den die Fahrschule vorlegt, ist empfehlenswert, damit keine falschen Daten auf dem Führerschein aufscheinen. Der Ausdruck muss unterschrieben werden.

    Erforderliche Unterlagen

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    Das ärztliche Gutachten sollte vor Beginn der Fahrausbildung erstellt werden und spätestens vor der Fahrprüfung aus Datenschutzgründen direkt an die zuständige Behörde gesendet oder dort abgegeben werden.

    Spätestens bei der Theorieprüfung:

    • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Antragstellerin/den Antragsteller einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)

    Spätestens vor Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung:

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    Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

    Achtung

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    Voraussetzungen

    • Das für die jeweilige Führerscheinklasse geltende Mindestalter wurde bereits oder wird in spätestens sechs Monaten erreicht
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    • Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt
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    Die Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten anhand des Ausdrucks, den die Fahrschule vorlegt, ist empfehlenswert, damit keine falschen Daten auf dem Führerschein aufscheinen. Der Ausdruck muss unterschrieben werden.

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    Das ärztliche Gutachten sollte vor Beginn der Fahrausbildung erstellt werden und spätestens vor der Fahrprüfung aus Datenschutzgründen direkt an die zuständige Behörde gesendet oder dort abgegeben werden.

    Spätestens bei der Theorieprüfung:

    • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Antragstellerin/den Antragsteller einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)

    Spätestens vor Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung:

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    Die Kosten sind je nach Fahrschule (→ WKO) unterschiedlich.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn der Führerscheinantrag gestellt wurde, kann mit der Vor- und Grundschulung in der Fahrschule  begonnen werden. Erst nach Absolvierung der Vor- und Grundschulung kann die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber einen Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Die Voraussetzungen, die die Begleitperson(en) erfüllen muss (müssen), finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

    Achtung

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    Voraussetzungen

    • Das für die jeweilige Führerscheinklasse geltende Mindestalter wurde bereits oder wird in spätestens sechs Monaten erreicht
    • Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Übungsfahrten durchführen
    • Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt
    • Ärztliches Gutachten

    Zuständige Stelle

    Für die Antragstellung: eine Fahrschule (→ WKO)

    Verfahrensablauf

    In der Fahrschule werden die persönlichen Daten direkt in das Führerscheinregister eingetragen.

    Die Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten anhand des Ausdrucks, den die Fahrschule vorlegt, ist empfehlenswert, damit keine falschen Daten auf dem Führerschein aufscheinen. Der Ausdruck muss unterschrieben werden.

    Erforderliche Unterlagen

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    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Das ärztliche Gutachten sollte vor Beginn der Fahrausbildung erstellt werden und spätestens vor der Fahrprüfung aus Datenschutzgründen direkt an die zuständige Behörde gesendet oder dort abgegeben werden.

    Spätestens bei der Theorieprüfung:

    • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Antragstellerin/den Antragsteller einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)

    Spätestens vor Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung:

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    Kosten

    Die Kosten sind je nach Fahrschule (→ WKO) unterschiedlich.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn der Führerscheinantrag gestellt wurde, kann mit der Vor- und Grundschulung in der Fahrschule  begonnen werden. Erst nach Absolvierung der Vor- und Grundschulung kann die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber einen Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Die Voraussetzungen, die die Begleitperson(en) erfüllen muss (müssen), finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 11. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Übungsfahrten – Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung)

    Allgemeine Informationen

    Bevor mit der Fahrausbildung begonnen werden kann, muss bei einer Fahrschule ein Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung) im Rahmen der "Ausbildung nach § 122 KFG für alle Klassen außer A" ("L") gestellt werden. Die Fahrschule kann frei gewählt werden – sie muss nur innerhalb Österreichs ansässig sein.

    Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    • Das für die jeweilige Führerscheinklasse geltende Mindestalter wurde bereits oder wird in spätestens sechs Monaten erreicht
    • Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Übungsfahrten durchführen
    • Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt
    • Ärztliches Gutachten

    Zuständige Stelle

    Für die Antragstellung: eine Fahrschule (→ WKO)

    Verfahrensablauf

    In der Fahrschule werden die persönlichen Daten direkt in das Führerscheinregister eingetragen.

    Die Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten anhand des Ausdrucks, den die Fahrschule vorlegt, ist empfehlenswert, damit keine falschen Daten auf dem Führerschein aufscheinen. Der Ausdruck muss unterschrieben werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Bei der Anmeldung in der Fahrschule:

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Das ärztliche Gutachten sollte vor Beginn der Fahrausbildung erstellt werden und spätestens vor der Fahrprüfung aus Datenschutzgründen direkt an die zuständige Behörde gesendet oder dort abgegeben werden.

    Spätestens bei der Theorieprüfung:

    • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Antragstellerin/den Antragsteller einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)

    Spätestens vor Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung:

    Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen/Erste-Hilfe Kurs

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Fahrschule (→ WKO) unterschiedlich.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn der Führerscheinantrag gestellt wurde, kann mit der Vor- und Grundschulung in der Fahrschule  begonnen werden. Erst nach Absolvierung der Vor- und Grundschulung kann die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber einen Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Die Voraussetzungen, die die Begleitperson(en) erfüllen muss (müssen), finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

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    Übungsfahrten – Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung)

    Allgemeine Informationen

    Bevor mit der Fahrausbildung begonnen werden kann, muss bei einer Fahrschule ein Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung) im Rahmen der "Ausbildung nach § 122 KFG für alle Klassen außer A" ("L") gestellt werden. Die Fahrschule kann frei gewählt werden – sie muss nur innerhalb Österreichs ansässig sein.

    Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    • Das für die jeweilige Führerscheinklasse geltende Mindestalter wurde bereits oder wird in spätestens sechs Monaten erreicht
    • Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Übungsfahrten durchführen
    • Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt
    • Ärztliches Gutachten

    Zuständige Stelle

    Für die Antragstellung: eine Fahrschule (→ WKO)

    Verfahrensablauf

    In der Fahrschule werden die persönlichen Daten direkt in das Führerscheinregister eingetragen.

    Die Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten anhand des Ausdrucks, den die Fahrschule vorlegt, ist empfehlenswert, damit keine falschen Daten auf dem Führerschein aufscheinen. Der Ausdruck muss unterschrieben werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Bei der Anmeldung in der Fahrschule:

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Das ärztliche Gutachten sollte vor Beginn der Fahrausbildung erstellt werden und spätestens vor der Fahrprüfung aus Datenschutzgründen direkt an die zuständige Behörde gesendet oder dort abgegeben werden.

    Spätestens bei der Theorieprüfung:

    • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Antragstellerin/den Antragsteller einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)

    Spätestens vor Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung:

    Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen/Erste-Hilfe Kurs

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Fahrschule (→ WKO) unterschiedlich.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn der Führerscheinantrag gestellt wurde, kann mit der Vor- und Grundschulung in der Fahrschule  begonnen werden. Erst nach Absolvierung der Vor- und Grundschulung kann die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber einen Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Die Voraussetzungen, die die Begleitperson(en) erfüllen muss (müssen), finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Allgemeine Informationen

    Bevor mit der Fahrausbildung begonnen werden kann, muss bei einer Fahrschule ein Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung) im Rahmen der "Ausbildung nach § 122 KFG für alle Klassen außer A" ("L") gestellt werden. Die Fahrschule kann frei gewählt werden – sie muss nur innerhalb Österreichs ansässig sein.

    Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    • Das für die jeweilige Führerscheinklasse geltende Mindestalter wurde bereits oder wird in spätestens sechs Monaten erreicht
    • Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Übungsfahrten durchführen
    • Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt
    • Ärztliches Gutachten

    Zuständige Stelle

    Für die Antragstellung: eine Fahrschule (→ WKO)

    Verfahrensablauf

    In der Fahrschule werden die persönlichen Daten direkt in das Führerscheinregister eingetragen.

    Die Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten anhand des Ausdrucks, den die Fahrschule vorlegt, ist empfehlenswert, damit keine falschen Daten auf dem Führerschein aufscheinen. Der Ausdruck muss unterschrieben werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Bei der Anmeldung in der Fahrschule:

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Das ärztliche Gutachten sollte vor Beginn der Fahrausbildung erstellt werden und spätestens vor der Fahrprüfung aus Datenschutzgründen direkt an die zuständige Behörde gesendet oder dort abgegeben werden.

    Spätestens bei der Theorieprüfung:

    • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Antragstellerin/den Antragsteller einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)

    Spätestens vor Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung:

    Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen/Erste-Hilfe Kurs

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Fahrschule (→ WKO) unterschiedlich.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn der Führerscheinantrag gestellt wurde, kann mit der Vor- und Grundschulung in der Fahrschule  begonnen werden. Erst nach Absolvierung der Vor- und Grundschulung kann die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber einen Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Die Voraussetzungen, die die Begleitperson(en) erfüllen muss (müssen), finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Allgemeine Informationen

    Bevor mit der Fahrausbildung begonnen werden kann, muss bei einer Fahrschule ein Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung) im Rahmen der "Ausbildung nach § 122 KFG für alle Klassen außer A" ("L") gestellt werden. Die Fahrschule kann frei gewählt werden – sie muss nur innerhalb Österreichs ansässig sein.

    Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    • Das für die jeweilige Führerscheinklasse geltende Mindestalter wurde bereits oder wird in spätestens sechs Monaten erreicht
    • Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Übungsfahrten durchführen
    • Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt
    • Ärztliches Gutachten

    Zuständige Stelle

    Für die Antragstellung: eine Fahrschule (→ WKO)

    Verfahrensablauf

    In der Fahrschule werden die persönlichen Daten direkt in das Führerscheinregister eingetragen.

    Die Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten anhand des Ausdrucks, den die Fahrschule vorlegt, ist empfehlenswert, damit keine falschen Daten auf dem Führerschein aufscheinen. Der Ausdruck muss unterschrieben werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Bei der Anmeldung in der Fahrschule:

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Das ärztliche Gutachten sollte vor Beginn der Fahrausbildung erstellt werden und spätestens vor der Fahrprüfung aus Datenschutzgründen direkt an die zuständige Behörde gesendet oder dort abgegeben werden.

    Spätestens bei der Theorieprüfung:

    • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Antragstellerin/den Antragsteller einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)

    Spätestens vor Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung:

    Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen/Erste-Hilfe Kurs

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Fahrschule (→ WKO) unterschiedlich.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn der Führerscheinantrag gestellt wurde, kann mit der Vor- und Grundschulung in der Fahrschule  begonnen werden. Erst nach Absolvierung der Vor- und Grundschulung kann die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber einen Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Die Voraussetzungen, die die Begleitperson(en) erfüllen muss (müssen), finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Allgemeine Informationen

    Bevor mit der Fahrausbildung begonnen werden kann, muss bei einer Fahrschule ein Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung) im Rahmen der "Ausbildung nach § 122 KFG für alle Klassen außer A" ("L") gestellt werden. Die Fahrschule kann frei gewählt werden – sie muss nur innerhalb Österreichs ansässig sein.

    Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    • Das für die jeweilige Führerscheinklasse geltende Mindestalter wurde bereits oder wird in spätestens sechs Monaten erreicht
    • Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Übungsfahrten durchführen
    • Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt
    • Ärztliches Gutachten

    Zuständige Stelle

    Für die Antragstellung: eine Fahrschule (→ WKO)

    Verfahrensablauf

    In der Fahrschule werden die persönlichen Daten direkt in das Führerscheinregister eingetragen.

    Die Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten anhand des Ausdrucks, den die Fahrschule vorlegt, ist empfehlenswert, damit keine falschen Daten auf dem Führerschein aufscheinen. Der Ausdruck muss unterschrieben werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Bei der Anmeldung in der Fahrschule:

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Das ärztliche Gutachten sollte vor Beginn der Fahrausbildung erstellt werden und spätestens vor der Fahrprüfung aus Datenschutzgründen direkt an die zuständige Behörde gesendet oder dort abgegeben werden.

    Spätestens bei der Theorieprüfung:

    • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Antragstellerin/den Antragsteller einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)

    Spätestens vor Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung:

    Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen/Erste-Hilfe Kurs

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Fahrschule (→ WKO) unterschiedlich.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn der Führerscheinantrag gestellt wurde, kann mit der Vor- und Grundschulung in der Fahrschule  begonnen werden. Erst nach Absolvierung der Vor- und Grundschulung kann die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber einen Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Die Voraussetzungen, die die Begleitperson(en) erfüllen muss (müssen), finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

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    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Übungsfahrten – Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung)

    Allgemeine Informationen

    Bevor mit der Fahrausbildung begonnen werden kann, muss bei einer Fahrschule ein Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung) im Rahmen der "Ausbildung nach § 122 KFG für alle Klassen außer A" ("L") gestellt werden. Die Fahrschule kann frei gewählt werden – sie muss nur innerhalb Österreichs ansässig sein.

    Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    • Das für die jeweilige Führerscheinklasse geltende Mindestalter wurde bereits oder wird in spätestens sechs Monaten erreicht
    • Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Übungsfahrten durchführen
    • Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt
    • Ärztliches Gutachten

    Zuständige Stelle

    Für die Antragstellung: eine Fahrschule (→ WKO)

    Verfahrensablauf

    In der Fahrschule werden die persönlichen Daten direkt in das Führerscheinregister eingetragen.

    Die Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten anhand des Ausdrucks, den die Fahrschule vorlegt, ist empfehlenswert, damit keine falschen Daten auf dem Führerschein aufscheinen. Der Ausdruck muss unterschrieben werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Bei der Anmeldung in der Fahrschule:

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Das ärztliche Gutachten sollte vor Beginn der Fahrausbildung erstellt werden und spätestens vor der Fahrprüfung aus Datenschutzgründen direkt an die zuständige Behörde gesendet oder dort abgegeben werden.

    Spätestens bei der Theorieprüfung:

    • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Antragstellerin/den Antragsteller einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)

    Spätestens vor Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung:

    Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen/Erste-Hilfe Kurs

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Fahrschule (→ WKO) unterschiedlich.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn der Führerscheinantrag gestellt wurde, kann mit der Vor- und Grundschulung in der Fahrschule  begonnen werden. Erst nach Absolvierung der Vor- und Grundschulung kann die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber einen Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Die Voraussetzungen, die die Begleitperson(en) erfüllen muss (müssen), finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 11. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Übungsfahrten – Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung)

    Allgemeine Informationen

    Bevor mit der Fahrausbildung begonnen werden kann, muss bei einer Fahrschule ein Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung) im Rahmen der "Ausbildung nach § 122 KFG für alle Klassen außer A" ("L") gestellt werden. Die Fahrschule kann frei gewählt werden – sie muss nur innerhalb Österreichs ansässig sein.

    Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    • Das für die jeweilige Führerscheinklasse geltende Mindestalter wurde bereits oder wird in spätestens sechs Monaten erreicht
    • Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Übungsfahrten durchführen
    • Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt
    • Ärztliches Gutachten

    Zuständige Stelle

    Für die Antragstellung: eine Fahrschule (→ WKO)

    Verfahrensablauf

    In der Fahrschule werden die persönlichen Daten direkt in das Führerscheinregister eingetragen.

    Die Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten anhand des Ausdrucks, den die Fahrschule vorlegt, ist empfehlenswert, damit keine falschen Daten auf dem Führerschein aufscheinen. Der Ausdruck muss unterschrieben werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Bei der Anmeldung in der Fahrschule:

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Das ärztliche Gutachten sollte vor Beginn der Fahrausbildung erstellt werden und spätestens vor der Fahrprüfung aus Datenschutzgründen direkt an die zuständige Behörde gesendet oder dort abgegeben werden.

    Spätestens bei der Theorieprüfung:

    • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Antragstellerin/den Antragsteller einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)

    Spätestens vor Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung:

    Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen/Erste-Hilfe Kurs

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Fahrschule (→ WKO) unterschiedlich.

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    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Übungsfahrten – Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung)

    Allgemeine Informationen

    Bevor mit der Fahrausbildung begonnen werden kann, muss bei einer Fahrschule ein Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung) im Rahmen der "Ausbildung nach § 122 KFG für alle Klassen außer A" ("L") gestellt werden. Die Fahrschule kann frei gewählt werden – sie muss nur innerhalb Österreichs ansässig sein.

    Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    • Das für die jeweilige Führerscheinklasse geltende Mindestalter wurde bereits oder wird in spätestens sechs Monaten erreicht
    • Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Übungsfahrten durchführen
    • Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt
    • Ärztliches Gutachten

    Zuständige Stelle

    Für die Antragstellung: eine Fahrschule (→ WKO)

    Verfahrensablauf

    In der Fahrschule werden die persönlichen Daten direkt in das Führerscheinregister eingetragen.

    Die Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten anhand des Ausdrucks, den die Fahrschule vorlegt, ist empfehlenswert, damit keine falschen Daten auf dem Führerschein aufscheinen. Der Ausdruck muss unterschrieben werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Bei der Anmeldung in der Fahrschule:

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Das ärztliche Gutachten sollte vor Beginn der Fahrausbildung erstellt werden und spätestens vor der Fahrprüfung aus Datenschutzgründen direkt an die zuständige Behörde gesendet oder dort abgegeben werden.

    Spätestens bei der Theorieprüfung:

    • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Antragstellerin/den Antragsteller einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)

    Spätestens vor Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung:

    Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen/Erste-Hilfe Kurs

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Fahrschule (→ WKO) unterschiedlich.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn der Führerscheinantrag gestellt wurde, kann mit der Vor- und Grundschulung in der Fahrschule  begonnen werden. Erst nach Absolvierung der Vor- und Grundschulung kann die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber einen Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Die Voraussetzungen, die die Begleitperson(en) erfüllen muss (müssen), finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Allgemeine Informationen

    Bevor mit der Fahrausbildung begonnen werden kann, muss bei einer Fahrschule ein Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung) im Rahmen der "Ausbildung nach § 122 KFG für alle Klassen außer A" ("L") gestellt werden. Die Fahrschule kann frei gewählt werden – sie muss nur innerhalb Österreichs ansässig sein.

    Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    • Das für die jeweilige Führerscheinklasse geltende Mindestalter wurde bereits oder wird in spätestens sechs Monaten erreicht
    • Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Übungsfahrten durchführen
    • Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt
    • Ärztliches Gutachten

    Zuständige Stelle

    Für die Antragstellung: eine Fahrschule (→ WKO)

    Verfahrensablauf

    In der Fahrschule werden die persönlichen Daten direkt in das Führerscheinregister eingetragen.

    Die Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten anhand des Ausdrucks, den die Fahrschule vorlegt, ist empfehlenswert, damit keine falschen Daten auf dem Führerschein aufscheinen. Der Ausdruck muss unterschrieben werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Bei der Anmeldung in der Fahrschule:

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Das ärztliche Gutachten sollte vor Beginn der Fahrausbildung erstellt werden und spätestens vor der Fahrprüfung aus Datenschutzgründen direkt an die zuständige Behörde gesendet oder dort abgegeben werden.

    Spätestens bei der Theorieprüfung:

    • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Antragstellerin/den Antragsteller einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)

    Spätestens vor Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung:

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    Kosten

    Die Kosten sind je nach Fahrschule (→ WKO) unterschiedlich.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn der Führerscheinantrag gestellt wurde, kann mit der Vor- und Grundschulung in der Fahrschule  begonnen werden. Erst nach Absolvierung der Vor- und Grundschulung kann die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber einen Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Die Voraussetzungen, die die Begleitperson(en) erfüllen muss (müssen), finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Übungsfahrten – Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung)

    Allgemeine Informationen

    Bevor mit der Fahrausbildung begonnen werden kann, muss bei einer Fahrschule ein Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung) im Rahmen der "Ausbildung nach § 122 KFG für alle Klassen außer A" ("L") gestellt werden. Die Fahrschule kann frei gewählt werden – sie muss nur innerhalb Österreichs ansässig sein.

    Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    • Das für die jeweilige Führerscheinklasse geltende Mindestalter wurde bereits oder wird in spätestens sechs Monaten erreicht
    • Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Übungsfahrten durchführen
    • Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt
    • Ärztliches Gutachten

    Zuständige Stelle

    Für die Antragstellung: eine Fahrschule (→ WKO)

    Verfahrensablauf

    In der Fahrschule werden die persönlichen Daten direkt in das Führerscheinregister eingetragen.

    Die Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten anhand des Ausdrucks, den die Fahrschule vorlegt, ist empfehlenswert, damit keine falschen Daten auf dem Führerschein aufscheinen. Der Ausdruck muss unterschrieben werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Bei der Anmeldung in der Fahrschule:

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Das ärztliche Gutachten sollte vor Beginn der Fahrausbildung erstellt werden und spätestens vor der Fahrprüfung aus Datenschutzgründen direkt an die zuständige Behörde gesendet oder dort abgegeben werden.

    Spätestens bei der Theorieprüfung:

    • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Antragstellerin/den Antragsteller einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)

    Spätestens vor Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung:

    Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen/Erste-Hilfe Kurs

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Fahrschule (→ WKO) unterschiedlich.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn der Führerscheinantrag gestellt wurde, kann mit der Vor- und Grundschulung in der Fahrschule  begonnen werden. Erst nach Absolvierung der Vor- und Grundschulung kann die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber einen Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Die Voraussetzungen, die die Begleitperson(en) erfüllen muss (müssen), finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 11. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Übungsfahrten – Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung)

    Allgemeine Informationen

    Bevor mit der Fahrausbildung begonnen werden kann, muss bei einer Fahrschule ein Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung) im Rahmen der "Ausbildung nach § 122 KFG für alle Klassen außer A" ("L") gestellt werden. Die Fahrschule kann frei gewählt werden – sie muss nur innerhalb Österreichs ansässig sein.

    Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    • Das für die jeweilige Führerscheinklasse geltende Mindestalter wurde bereits oder wird in spätestens sechs Monaten erreicht
    • Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Übungsfahrten durchführen
    • Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt
    • Ärztliches Gutachten

    Zuständige Stelle

    Für die Antragstellung: eine Fahrschule (→ WKO)

    Verfahrensablauf

    In der Fahrschule werden die persönlichen Daten direkt in das Führerscheinregister eingetragen.

    Die Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten anhand des Ausdrucks, den die Fahrschule vorlegt, ist empfehlenswert, damit keine falschen Daten auf dem Führerschein aufscheinen. Der Ausdruck muss unterschrieben werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Bei der Anmeldung in der Fahrschule:

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Das ärztliche Gutachten sollte vor Beginn der Fahrausbildung erstellt werden und spätestens vor der Fahrprüfung aus Datenschutzgründen direkt an die zuständige Behörde gesendet oder dort abgegeben werden.

    Spätestens bei der Theorieprüfung:

    • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Antragstellerin/den Antragsteller einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)

    Spätestens vor Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung:

    Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen/Erste-Hilfe Kurs

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Fahrschule (→ WKO) unterschiedlich.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn der Führerscheinantrag gestellt wurde, kann mit der Vor- und Grundschulung in der Fahrschule  begonnen werden. Erst nach Absolvierung der Vor- und Grundschulung kann die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber einen Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Die Voraussetzungen, die die Begleitperson(en) erfüllen muss (müssen), finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

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    Übungsfahrten – Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung)

    Allgemeine Informationen

    Bevor mit der Fahrausbildung begonnen werden kann, muss bei einer Fahrschule ein Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung) im Rahmen der "Ausbildung nach § 122 KFG für alle Klassen außer A" ("L") gestellt werden. Die Fahrschule kann frei gewählt werden – sie muss nur innerhalb Österreichs ansässig sein.

    Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    • Das für die jeweilige Führerscheinklasse geltende Mindestalter wurde bereits oder wird in spätestens sechs Monaten erreicht
    • Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Übungsfahrten durchführen
    • Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt
    • Ärztliches Gutachten

    Zuständige Stelle

    Für die Antragstellung: eine Fahrschule (→ WKO)

    Verfahrensablauf

    In der Fahrschule werden die persönlichen Daten direkt in das Führerscheinregister eingetragen.

    Die Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten anhand des Ausdrucks, den die Fahrschule vorlegt, ist empfehlenswert, damit keine falschen Daten auf dem Führerschein aufscheinen. Der Ausdruck muss unterschrieben werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Bei der Anmeldung in der Fahrschule:

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Das ärztliche Gutachten sollte vor Beginn der Fahrausbildung erstellt werden und spätestens vor der Fahrprüfung aus Datenschutzgründen direkt an die zuständige Behörde gesendet oder dort abgegeben werden.

    Spätestens bei der Theorieprüfung:

    • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Antragstellerin/den Antragsteller einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)

    Spätestens vor Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung:

    Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen/Erste-Hilfe Kurs

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Fahrschule (→ WKO) unterschiedlich.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn der Führerscheinantrag gestellt wurde, kann mit der Vor- und Grundschulung in der Fahrschule  begonnen werden. Erst nach Absolvierung der Vor- und Grundschulung kann die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber einen Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Die Voraussetzungen, die die Begleitperson(en) erfüllen muss (müssen), finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Allgemeine Informationen

    Bevor mit der Fahrausbildung begonnen werden kann, muss bei einer Fahrschule ein Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung) im Rahmen der "Ausbildung nach § 122 KFG für alle Klassen außer A" ("L") gestellt werden. Die Fahrschule kann frei gewählt werden – sie muss nur innerhalb Österreichs ansässig sein.

    Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    • Das für die jeweilige Führerscheinklasse geltende Mindestalter wurde bereits oder wird in spätestens sechs Monaten erreicht
    • Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Übungsfahrten durchführen
    • Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt
    • Ärztliches Gutachten

    Zuständige Stelle

    Für die Antragstellung: eine Fahrschule (→ WKO)

    Verfahrensablauf

    In der Fahrschule werden die persönlichen Daten direkt in das Führerscheinregister eingetragen.

    Die Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten anhand des Ausdrucks, den die Fahrschule vorlegt, ist empfehlenswert, damit keine falschen Daten auf dem Führerschein aufscheinen. Der Ausdruck muss unterschrieben werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Bei der Anmeldung in der Fahrschule:

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Das ärztliche Gutachten sollte vor Beginn der Fahrausbildung erstellt werden und spätestens vor der Fahrprüfung aus Datenschutzgründen direkt an die zuständige Behörde gesendet oder dort abgegeben werden.

    Spätestens bei der Theorieprüfung:

    • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Antragstellerin/den Antragsteller einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)

    Spätestens vor Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung:

    Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen/Erste-Hilfe Kurs

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Fahrschule (→ WKO) unterschiedlich.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn der Führerscheinantrag gestellt wurde, kann mit der Vor- und Grundschulung in der Fahrschule  begonnen werden. Erst nach Absolvierung der Vor- und Grundschulung kann die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber einen Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Die Voraussetzungen, die die Begleitperson(en) erfüllen muss (müssen), finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Allgemeine Informationen

    Bevor mit der Fahrausbildung begonnen werden kann, muss bei einer Fahrschule ein Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung) im Rahmen der "Ausbildung nach § 122 KFG für alle Klassen außer A" ("L") gestellt werden. Die Fahrschule kann frei gewählt werden – sie muss nur innerhalb Österreichs ansässig sein.

    Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    • Das für die jeweilige Führerscheinklasse geltende Mindestalter wurde bereits oder wird in spätestens sechs Monaten erreicht
    • Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Übungsfahrten durchführen
    • Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt
    • Ärztliches Gutachten

    Zuständige Stelle

    Für die Antragstellung: eine Fahrschule (→ WKO)

    Verfahrensablauf

    In der Fahrschule werden die persönlichen Daten direkt in das Führerscheinregister eingetragen.

    Die Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten anhand des Ausdrucks, den die Fahrschule vorlegt, ist empfehlenswert, damit keine falschen Daten auf dem Führerschein aufscheinen. Der Ausdruck muss unterschrieben werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Bei der Anmeldung in der Fahrschule:

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Das ärztliche Gutachten sollte vor Beginn der Fahrausbildung erstellt werden und spätestens vor der Fahrprüfung aus Datenschutzgründen direkt an die zuständige Behörde gesendet oder dort abgegeben werden.

    Spätestens bei der Theorieprüfung:

    • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Antragstellerin/den Antragsteller einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)

    Spätestens vor Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung:

    Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen/Erste-Hilfe Kurs

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Fahrschule (→ WKO) unterschiedlich.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn der Führerscheinantrag gestellt wurde, kann mit der Vor- und Grundschulung in der Fahrschule  begonnen werden. Erst nach Absolvierung der Vor- und Grundschulung kann die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber einen Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Die Voraussetzungen, die die Begleitperson(en) erfüllen muss (müssen), finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Allgemeine Informationen

    Bevor mit der Fahrausbildung begonnen werden kann, muss bei einer Fahrschule ein Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung) im Rahmen der "Ausbildung nach § 122 KFG für alle Klassen außer A" ("L") gestellt werden. Die Fahrschule kann frei gewählt werden – sie muss nur innerhalb Österreichs ansässig sein.

    Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    • Das für die jeweilige Führerscheinklasse geltende Mindestalter wurde bereits oder wird in spätestens sechs Monaten erreicht
    • Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Übungsfahrten durchführen
    • Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt
    • Ärztliches Gutachten

    Zuständige Stelle

    Für die Antragstellung: eine Fahrschule (→ WKO)

    Verfahrensablauf

    In der Fahrschule werden die persönlichen Daten direkt in das Führerscheinregister eingetragen.

    Die Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten anhand des Ausdrucks, den die Fahrschule vorlegt, ist empfehlenswert, damit keine falschen Daten auf dem Führerschein aufscheinen. Der Ausdruck muss unterschrieben werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Bei der Anmeldung in der Fahrschule:

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Das ärztliche Gutachten sollte vor Beginn der Fahrausbildung erstellt werden und spätestens vor der Fahrprüfung aus Datenschutzgründen direkt an die zuständige Behörde gesendet oder dort abgegeben werden.

    Spätestens bei der Theorieprüfung:

    • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Antragstellerin/den Antragsteller einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)

    Spätestens vor Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung:

    Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen/Erste-Hilfe Kurs

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Fahrschule (→ WKO) unterschiedlich.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn der Führerscheinantrag gestellt wurde, kann mit der Vor- und Grundschulung in der Fahrschule  begonnen werden. Erst nach Absolvierung der Vor- und Grundschulung kann die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber einen Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Die Voraussetzungen, die die Begleitperson(en) erfüllen muss (müssen), finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

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    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Übungsfahrten – Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung)

    Allgemeine Informationen

    Bevor mit der Fahrausbildung begonnen werden kann, muss bei einer Fahrschule ein Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung) im Rahmen der "Ausbildung nach § 122 KFG für alle Klassen außer A" ("L") gestellt werden. Die Fahrschule kann frei gewählt werden – sie muss nur innerhalb Österreichs ansässig sein.

    Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    • Das für die jeweilige Führerscheinklasse geltende Mindestalter wurde bereits oder wird in spätestens sechs Monaten erreicht
    • Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Übungsfahrten durchführen
    • Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt
    • Ärztliches Gutachten

    Zuständige Stelle

    Für die Antragstellung: eine Fahrschule (→ WKO)

    Verfahrensablauf

    In der Fahrschule werden die persönlichen Daten direkt in das Führerscheinregister eingetragen.

    Die Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten anhand des Ausdrucks, den die Fahrschule vorlegt, ist empfehlenswert, damit keine falschen Daten auf dem Führerschein aufscheinen. Der Ausdruck muss unterschrieben werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Bei der Anmeldung in der Fahrschule:

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Das ärztliche Gutachten sollte vor Beginn der Fahrausbildung erstellt werden und spätestens vor der Fahrprüfung aus Datenschutzgründen direkt an die zuständige Behörde gesendet oder dort abgegeben werden.

    Spätestens bei der Theorieprüfung:

    • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Antragstellerin/den Antragsteller einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)

    Spätestens vor Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung:

    Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen/Erste-Hilfe Kurs

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Fahrschule (→ WKO) unterschiedlich.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn der Führerscheinantrag gestellt wurde, kann mit der Vor- und Grundschulung in der Fahrschule  begonnen werden. Erst nach Absolvierung der Vor- und Grundschulung kann die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber einen Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Die Voraussetzungen, die die Begleitperson(en) erfüllen muss (müssen), finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 11. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Übungsfahrten – Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung)

    Allgemeine Informationen

    Bevor mit der Fahrausbildung begonnen werden kann, muss bei einer Fahrschule ein Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung) im Rahmen der "Ausbildung nach § 122 KFG für alle Klassen außer A" ("L") gestellt werden. Die Fahrschule kann frei gewählt werden – sie muss nur innerhalb Österreichs ansässig sein.

    Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    • Das für die jeweilige Führerscheinklasse geltende Mindestalter wurde bereits oder wird in spätestens sechs Monaten erreicht
    • Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Übungsfahrten durchführen
    • Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt
    • Ärztliches Gutachten

    Zuständige Stelle

    Für die Antragstellung: eine Fahrschule (→ WKO)

    Verfahrensablauf

    In der Fahrschule werden die persönlichen Daten direkt in das Führerscheinregister eingetragen.

    Die Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten anhand des Ausdrucks, den die Fahrschule vorlegt, ist empfehlenswert, damit keine falschen Daten auf dem Führerschein aufscheinen. Der Ausdruck muss unterschrieben werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Bei der Anmeldung in der Fahrschule:

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Das ärztliche Gutachten sollte vor Beginn der Fahrausbildung erstellt werden und spätestens vor der Fahrprüfung aus Datenschutzgründen direkt an die zuständige Behörde gesendet oder dort abgegeben werden.

    Spätestens bei der Theorieprüfung:

    • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Antragstellerin/den Antragsteller einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)

    Spätestens vor Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung:

    Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen/Erste-Hilfe Kurs

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Fahrschule (→ WKO) unterschiedlich.

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    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Übungsfahrten – Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung)

    Allgemeine Informationen

    Bevor mit der Fahrausbildung begonnen werden kann, muss bei einer Fahrschule ein Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung) im Rahmen der "Ausbildung nach § 122 KFG für alle Klassen außer A" ("L") gestellt werden. Die Fahrschule kann frei gewählt werden – sie muss nur innerhalb Österreichs ansässig sein.

    Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    • Das für die jeweilige Führerscheinklasse geltende Mindestalter wurde bereits oder wird in spätestens sechs Monaten erreicht
    • Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Übungsfahrten durchführen
    • Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt
    • Ärztliches Gutachten

    Zuständige Stelle

    Für die Antragstellung: eine Fahrschule (→ WKO)

    Verfahrensablauf

    In der Fahrschule werden die persönlichen Daten direkt in das Führerscheinregister eingetragen.

    Die Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten anhand des Ausdrucks, den die Fahrschule vorlegt, ist empfehlenswert, damit keine falschen Daten auf dem Führerschein aufscheinen. Der Ausdruck muss unterschrieben werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Bei der Anmeldung in der Fahrschule:

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Das ärztliche Gutachten sollte vor Beginn der Fahrausbildung erstellt werden und spätestens vor der Fahrprüfung aus Datenschutzgründen direkt an die zuständige Behörde gesendet oder dort abgegeben werden.

    Spätestens bei der Theorieprüfung:

    • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Antragstellerin/den Antragsteller einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)

    Spätestens vor Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung:

    Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen/Erste-Hilfe Kurs

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Fahrschule (→ WKO) unterschiedlich.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn der Führerscheinantrag gestellt wurde, kann mit der Vor- und Grundschulung in der Fahrschule  begonnen werden. Erst nach Absolvierung der Vor- und Grundschulung kann die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber einen Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Die Voraussetzungen, die die Begleitperson(en) erfüllen muss (müssen), finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Allgemeine Informationen

    Bevor mit der Fahrausbildung begonnen werden kann, muss bei einer Fahrschule ein Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung) im Rahmen der "Ausbildung nach § 122 KFG für alle Klassen außer A" ("L") gestellt werden. Die Fahrschule kann frei gewählt werden – sie muss nur innerhalb Österreichs ansässig sein.

    Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    • Das für die jeweilige Führerscheinklasse geltende Mindestalter wurde bereits oder wird in spätestens sechs Monaten erreicht
    • Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Übungsfahrten durchführen
    • Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt
    • Ärztliches Gutachten

    Zuständige Stelle

    Für die Antragstellung: eine Fahrschule (→ WKO)

    Verfahrensablauf

    In der Fahrschule werden die persönlichen Daten direkt in das Führerscheinregister eingetragen.

    Die Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten anhand des Ausdrucks, den die Fahrschule vorlegt, ist empfehlenswert, damit keine falschen Daten auf dem Führerschein aufscheinen. Der Ausdruck muss unterschrieben werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Bei der Anmeldung in der Fahrschule:

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Das ärztliche Gutachten sollte vor Beginn der Fahrausbildung erstellt werden und spätestens vor der Fahrprüfung aus Datenschutzgründen direkt an die zuständige Behörde gesendet oder dort abgegeben werden.

    Spätestens bei der Theorieprüfung:

    • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Antragstellerin/den Antragsteller einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)

    Spätestens vor Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung:

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    Kosten

    Die Kosten sind je nach Fahrschule (→ WKO) unterschiedlich.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn der Führerscheinantrag gestellt wurde, kann mit der Vor- und Grundschulung in der Fahrschule  begonnen werden. Erst nach Absolvierung der Vor- und Grundschulung kann die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber einen Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Die Voraussetzungen, die die Begleitperson(en) erfüllen muss (müssen), finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Übungsfahrten – Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung)

    Allgemeine Informationen

    Bevor mit der Fahrausbildung begonnen werden kann, muss bei einer Fahrschule ein Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung) im Rahmen der "Ausbildung nach § 122 KFG für alle Klassen außer A" ("L") gestellt werden. Die Fahrschule kann frei gewählt werden – sie muss nur innerhalb Österreichs ansässig sein.

    Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    • Das für die jeweilige Führerscheinklasse geltende Mindestalter wurde bereits oder wird in spätestens sechs Monaten erreicht
    • Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Übungsfahrten durchführen
    • Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt
    • Ärztliches Gutachten

    Zuständige Stelle

    Für die Antragstellung: eine Fahrschule (→ WKO)

    Verfahrensablauf

    In der Fahrschule werden die persönlichen Daten direkt in das Führerscheinregister eingetragen.

    Die Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten anhand des Ausdrucks, den die Fahrschule vorlegt, ist empfehlenswert, damit keine falschen Daten auf dem Führerschein aufscheinen. Der Ausdruck muss unterschrieben werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Bei der Anmeldung in der Fahrschule:

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Das ärztliche Gutachten sollte vor Beginn der Fahrausbildung erstellt werden und spätestens vor der Fahrprüfung aus Datenschutzgründen direkt an die zuständige Behörde gesendet oder dort abgegeben werden.

    Spätestens bei der Theorieprüfung:

    • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Antragstellerin/den Antragsteller einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)

    Spätestens vor Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung:

    Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen/Erste-Hilfe Kurs

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Fahrschule (→ WKO) unterschiedlich.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn der Führerscheinantrag gestellt wurde, kann mit der Vor- und Grundschulung in der Fahrschule  begonnen werden. Erst nach Absolvierung der Vor- und Grundschulung kann die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber einen Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Die Voraussetzungen, die die Begleitperson(en) erfüllen muss (müssen), finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 11. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Übungsfahrten – Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung)

    Allgemeine Informationen

    Bevor mit der Fahrausbildung begonnen werden kann, muss bei einer Fahrschule ein Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung) im Rahmen der "Ausbildung nach § 122 KFG für alle Klassen außer A" ("L") gestellt werden. Die Fahrschule kann frei gewählt werden – sie muss nur innerhalb Österreichs ansässig sein.

    Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    • Das für die jeweilige Führerscheinklasse geltende Mindestalter wurde bereits oder wird in spätestens sechs Monaten erreicht
    • Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Übungsfahrten durchführen
    • Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt
    • Ärztliches Gutachten

    Zuständige Stelle

    Für die Antragstellung: eine Fahrschule (→ WKO)

    Verfahrensablauf

    In der Fahrschule werden die persönlichen Daten direkt in das Führerscheinregister eingetragen.

    Die Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten anhand des Ausdrucks, den die Fahrschule vorlegt, ist empfehlenswert, damit keine falschen Daten auf dem Führerschein aufscheinen. Der Ausdruck muss unterschrieben werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Bei der Anmeldung in der Fahrschule:

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Das ärztliche Gutachten sollte vor Beginn der Fahrausbildung erstellt werden und spätestens vor der Fahrprüfung aus Datenschutzgründen direkt an die zuständige Behörde gesendet oder dort abgegeben werden.

    Spätestens bei der Theorieprüfung:

    • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Antragstellerin/den Antragsteller einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)

    Spätestens vor Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung:

    Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen/Erste-Hilfe Kurs

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Fahrschule (→ WKO) unterschiedlich.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn der Führerscheinantrag gestellt wurde, kann mit der Vor- und Grundschulung in der Fahrschule  begonnen werden. Erst nach Absolvierung der Vor- und Grundschulung kann die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber einen Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Die Voraussetzungen, die die Begleitperson(en) erfüllen muss (müssen), finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 11. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Übungsfahrten – Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung)

    Allgemeine Informationen

    Bevor mit der Fahrausbildung begonnen werden kann, muss bei einer Fahrschule ein Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung) im Rahmen der "Ausbildung nach § 122 KFG für alle Klassen außer A" ("L") gestellt werden. Die Fahrschule kann frei gewählt werden – sie muss nur innerhalb Österreichs ansässig sein.

    Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    • Das für die jeweilige Führerscheinklasse geltende Mindestalter wurde bereits oder wird in spätestens sechs Monaten erreicht
    • Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Übungsfahrten durchführen
    • Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt
    • Ärztliches Gutachten

    Zuständige Stelle

    Für die Antragstellung: eine Fahrschule (→ WKO)

    Verfahrensablauf

    In der Fahrschule werden die persönlichen Daten direkt in das Führerscheinregister eingetragen.

    Die Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten anhand des Ausdrucks, den die Fahrschule vorlegt, ist empfehlenswert, damit keine falschen Daten auf dem Führerschein aufscheinen. Der Ausdruck muss unterschrieben werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Bei der Anmeldung in der Fahrschule:

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Das ärztliche Gutachten sollte vor Beginn der Fahrausbildung erstellt werden und spätestens vor der Fahrprüfung aus Datenschutzgründen direkt an die zuständige Behörde gesendet oder dort abgegeben werden.

    Spätestens bei der Theorieprüfung:

    • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Antragstellerin/den Antragsteller einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)

    Spätestens vor Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung:

    Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen/Erste-Hilfe Kurs

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Fahrschule (→ WKO) unterschiedlich.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn der Führerscheinantrag gestellt wurde, kann mit der Vor- und Grundschulung in der Fahrschule  begonnen werden. Erst nach Absolvierung der Vor- und Grundschulung kann die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber einen Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Die Voraussetzungen, die die Begleitperson(en) erfüllen muss (müssen), finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 11. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie