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    Wählen mit Wahlkarte – Vorarlberger Landtagswahl 2024

    Hinweis

    Das Ergebnis der Vorarlberger Landtagswahl 2024 finden Sie auf der Website des Amtes der Vorarlberger Landesregierung.

    Bei der Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 konnte die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung bei der Bürgermeisterin/beim Bürgermeister jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die/der Wahlberechtigte eingetragen ist. Das ist meist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsvorarlbergerinnen/Auslandsvorarlbergern die ehemalige Hauptwohnsitzgemeinde in Vorarlberg. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 war auf folgende Arten möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
      • bis Mittwoch, 9. Oktober 2024
      • bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr

    Tipp

    Wenn eine Wahlkarte persönlich beantragt wird, kann auf Wunsch gleich vor Ort per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Für diese Stimmabgabe stehen im Gemeindeamt Wahlzellen zur Verfügung.

    Wählen mit Wahlkarte

    Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte folgendermaßen erfolgen:

    VOR und AM Wahltag (Briefwahl)

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte an das zuständige Gemeindeamt (Gemeindewahlbehörde) übermittelt werden (postalische Übermittlung, Abgabe beim Gemeindeamt, Einwerfen in den Briefkasten der Gemeinde, etc.). Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 13. Oktober 2024, bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde beim Gemeindeamt einlangen:

    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
    • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
    • Wahlkuvert in Wahlkarte legen
    • Wahlkarte zukleben
    • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte auch in jedem Wahllokal im Land am Wahltag während der Wahlzeiten abgegeben werden.

    • Ablauf wie oben

    AM Wahltag (13. Oktober 2024)

    • im ursprünglich zuständigen Wahllokal oder in einem Wahllokal für Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler
    • vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) bei eingeschränkter Mobilität

    Hinweis

    Wer sich eine Wahlkarte ausstellen lässt, benötigt diese auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal.

    Die Wahl erfolgt nach den Wahlgrundsätzen des allgemeinen, freien, geheimen, gleichen, persönlichen und unmittelbaren Wahlrechts. Weitere Informationen zu WahlkarteBriefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Landtagswahlgesetz (Vorarlberg)

    Letzte Aktualisierung: 13. Oktober 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Bei der Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 konnte die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung bei der Bürgermeisterin/beim Bürgermeister jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die/der Wahlberechtigte eingetragen ist. Das ist meist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsvorarlbergerinnen/Auslandsvorarlbergern die ehemalige Hauptwohnsitzgemeinde in Vorarlberg. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 war auf folgende Arten möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
      • bis Mittwoch, 9. Oktober 2024
      • bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr

    Tipp

    Wenn eine Wahlkarte persönlich beantragt wird, kann auf Wunsch gleich vor Ort per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Für diese Stimmabgabe stehen im Gemeindeamt Wahlzellen zur Verfügung.

    Wählen mit Wahlkarte

    Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte folgendermaßen erfolgen:

    VOR und AM Wahltag (Briefwahl)

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte an das zuständige Gemeindeamt (Gemeindewahlbehörde) übermittelt werden (postalische Übermittlung, Abgabe beim Gemeindeamt, Einwerfen in den Briefkasten der Gemeinde, etc.). Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 13. Oktober 2024, bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde beim Gemeindeamt einlangen:

    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
    • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
    • Wahlkuvert in Wahlkarte legen
    • Wahlkarte zukleben
    • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte auch in jedem Wahllokal im Land am Wahltag während der Wahlzeiten abgegeben werden.

    • Ablauf wie oben

    AM Wahltag (13. Oktober 2024)

    • im ursprünglich zuständigen Wahllokal oder in einem Wahllokal für Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler
    • vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) bei eingeschränkter Mobilität

    Hinweis

    Wer sich eine Wahlkarte ausstellen lässt, benötigt diese auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal.

    Die Wahl erfolgt nach den Wahlgrundsätzen des allgemeinen, freien, geheimen, gleichen, persönlichen und unmittelbaren Wahlrechts. Weitere Informationen zu WahlkarteBriefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Bei der Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 konnte die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung bei der Bürgermeisterin/beim Bürgermeister jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die/der Wahlberechtigte eingetragen ist. Das ist meist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsvorarlbergerinnen/Auslandsvorarlbergern die ehemalige Hauptwohnsitzgemeinde in Vorarlberg. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 war auf folgende Arten möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
      • bis Mittwoch, 9. Oktober 2024
      • bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr

    Tipp

    Wenn eine Wahlkarte persönlich beantragt wird, kann auf Wunsch gleich vor Ort per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Für diese Stimmabgabe stehen im Gemeindeamt Wahlzellen zur Verfügung.

    Wählen mit Wahlkarte

    Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte folgendermaßen erfolgen:

    VOR und AM Wahltag (Briefwahl)

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte an das zuständige Gemeindeamt (Gemeindewahlbehörde) übermittelt werden (postalische Übermittlung, Abgabe beim Gemeindeamt, Einwerfen in den Briefkasten der Gemeinde, etc.). Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 13. Oktober 2024, bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde beim Gemeindeamt einlangen:

    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
    • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
    • Wahlkuvert in Wahlkarte legen
    • Wahlkarte zukleben
    • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte auch in jedem Wahllokal im Land am Wahltag während der Wahlzeiten abgegeben werden.

    • Ablauf wie oben

    AM Wahltag (13. Oktober 2024)

    • im ursprünglich zuständigen Wahllokal oder in einem Wahllokal für Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler
    • vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) bei eingeschränkter Mobilität

    Hinweis

    Wer sich eine Wahlkarte ausstellen lässt, benötigt diese auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal.

    Die Wahl erfolgt nach den Wahlgrundsätzen des allgemeinen, freien, geheimen, gleichen, persönlichen und unmittelbaren Wahlrechts. Weitere Informationen zu WahlkarteBriefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Bei der Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 konnte die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung bei der Bürgermeisterin/beim Bürgermeister jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die/der Wahlberechtigte eingetragen ist. Das ist meist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsvorarlbergerinnen/Auslandsvorarlbergern die ehemalige Hauptwohnsitzgemeinde in Vorarlberg. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 war auf folgende Arten möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
      • bis Mittwoch, 9. Oktober 2024
      • bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr

    Tipp

    Wenn eine Wahlkarte persönlich beantragt wird, kann auf Wunsch gleich vor Ort per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Für diese Stimmabgabe stehen im Gemeindeamt Wahlzellen zur Verfügung.

    Wählen mit Wahlkarte

    Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte folgendermaßen erfolgen:

    VOR und AM Wahltag (Briefwahl)

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte an das zuständige Gemeindeamt (Gemeindewahlbehörde) übermittelt werden (postalische Übermittlung, Abgabe beim Gemeindeamt, Einwerfen in den Briefkasten der Gemeinde, etc.). Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 13. Oktober 2024, bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde beim Gemeindeamt einlangen:

    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
    • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
    • Wahlkuvert in Wahlkarte legen
    • Wahlkarte zukleben
    • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte auch in jedem Wahllokal im Land am Wahltag während der Wahlzeiten abgegeben werden.

    • Ablauf wie oben

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    • im ursprünglich zuständigen Wahllokal oder in einem Wahllokal für Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler
    • vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) bei eingeschränkter Mobilität

    Hinweis

    Wer sich eine Wahlkarte ausstellen lässt, benötigt diese auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal.

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    Bei der Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 konnte die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung bei der Bürgermeisterin/beim Bürgermeister jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die/der Wahlberechtigte eingetragen ist. Das ist meist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsvorarlbergerinnen/Auslandsvorarlbergern die ehemalige Hauptwohnsitzgemeinde in Vorarlberg. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 war auf folgende Arten möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
      • bis Mittwoch, 9. Oktober 2024
      • bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr

    Tipp

    Wenn eine Wahlkarte persönlich beantragt wird, kann auf Wunsch gleich vor Ort per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Für diese Stimmabgabe stehen im Gemeindeamt Wahlzellen zur Verfügung.

    Wählen mit Wahlkarte

    Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte folgendermaßen erfolgen:

    VOR und AM Wahltag (Briefwahl)

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte an das zuständige Gemeindeamt (Gemeindewahlbehörde) übermittelt werden (postalische Übermittlung, Abgabe beim Gemeindeamt, Einwerfen in den Briefkasten der Gemeinde, etc.). Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 13. Oktober 2024, bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde beim Gemeindeamt einlangen:

    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
    • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
    • Wahlkuvert in Wahlkarte legen
    • Wahlkarte zukleben
    • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte auch in jedem Wahllokal im Land am Wahltag während der Wahlzeiten abgegeben werden.

    • Ablauf wie oben

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    • im ursprünglich zuständigen Wahllokal oder in einem Wahllokal für Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler
    • vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) bei eingeschränkter Mobilität

    Hinweis

    Wer sich eine Wahlkarte ausstellen lässt, benötigt diese auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal.

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    Bei der Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 konnte die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung bei der Bürgermeisterin/beim Bürgermeister jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die/der Wahlberechtigte eingetragen ist. Das ist meist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsvorarlbergerinnen/Auslandsvorarlbergern die ehemalige Hauptwohnsitzgemeinde in Vorarlberg. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 war auf folgende Arten möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
      • bis Mittwoch, 9. Oktober 2024
      • bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr

    Tipp

    Wenn eine Wahlkarte persönlich beantragt wird, kann auf Wunsch gleich vor Ort per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Für diese Stimmabgabe stehen im Gemeindeamt Wahlzellen zur Verfügung.

    Wählen mit Wahlkarte

    Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte folgendermaßen erfolgen:

    VOR und AM Wahltag (Briefwahl)

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte an das zuständige Gemeindeamt (Gemeindewahlbehörde) übermittelt werden (postalische Übermittlung, Abgabe beim Gemeindeamt, Einwerfen in den Briefkasten der Gemeinde, etc.). Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 13. Oktober 2024, bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde beim Gemeindeamt einlangen:

    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
    • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
    • Wahlkuvert in Wahlkarte legen
    • Wahlkarte zukleben
    • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte auch in jedem Wahllokal im Land am Wahltag während der Wahlzeiten abgegeben werden.

    • Ablauf wie oben

    AM Wahltag (13. Oktober 2024)

    • im ursprünglich zuständigen Wahllokal oder in einem Wahllokal für Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler
    • vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) bei eingeschränkter Mobilität

    Hinweis

    Wer sich eine Wahlkarte ausstellen lässt, benötigt diese auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal.

    Die Wahl erfolgt nach den Wahlgrundsätzen des allgemeinen, freien, geheimen, gleichen, persönlichen und unmittelbaren Wahlrechts. Weitere Informationen zu WahlkarteBriefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung bei der Bürgermeisterin/beim Bürgermeister jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die/der Wahlberechtigte eingetragen ist. Das ist meist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsvorarlbergerinnen/Auslandsvorarlbergern die ehemalige Hauptwohnsitzgemeinde in Vorarlberg. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 war auf folgende Arten möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
      • bis Mittwoch, 9. Oktober 2024
      • bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr

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    Wählen mit Wahlkarte

    Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte folgendermaßen erfolgen:

    VOR und AM Wahltag (Briefwahl)

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte an das zuständige Gemeindeamt (Gemeindewahlbehörde) übermittelt werden (postalische Übermittlung, Abgabe beim Gemeindeamt, Einwerfen in den Briefkasten der Gemeinde, etc.). Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 13. Oktober 2024, bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde beim Gemeindeamt einlangen:

    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
    • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
    • Wahlkuvert in Wahlkarte legen
    • Wahlkarte zukleben
    • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte auch in jedem Wahllokal im Land am Wahltag während der Wahlzeiten abgegeben werden.

    • Ablauf wie oben

    AM Wahltag (13. Oktober 2024)

    • im ursprünglich zuständigen Wahllokal oder in einem Wahllokal für Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler
    • vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) bei eingeschränkter Mobilität

    Hinweis

    Wer sich eine Wahlkarte ausstellen lässt, benötigt diese auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal.

    Die Wahl erfolgt nach den Wahlgrundsätzen des allgemeinen, freien, geheimen, gleichen, persönlichen und unmittelbaren Wahlrechts. Weitere Informationen zu WahlkarteBriefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Bei der Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 konnte die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung bei der Bürgermeisterin/beim Bürgermeister jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die/der Wahlberechtigte eingetragen ist. Das ist meist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsvorarlbergerinnen/Auslandsvorarlbergern die ehemalige Hauptwohnsitzgemeinde in Vorarlberg. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 war auf folgende Arten möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
      • bis Mittwoch, 9. Oktober 2024
      • bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr

    Tipp

    Wenn eine Wahlkarte persönlich beantragt wird, kann auf Wunsch gleich vor Ort per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Für diese Stimmabgabe stehen im Gemeindeamt Wahlzellen zur Verfügung.

    Wählen mit Wahlkarte

    Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte folgendermaßen erfolgen:

    VOR und AM Wahltag (Briefwahl)

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte an das zuständige Gemeindeamt (Gemeindewahlbehörde) übermittelt werden (postalische Übermittlung, Abgabe beim Gemeindeamt, Einwerfen in den Briefkasten der Gemeinde, etc.). Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 13. Oktober 2024, bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde beim Gemeindeamt einlangen:

    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
    • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
    • Wahlkuvert in Wahlkarte legen
    • Wahlkarte zukleben
    • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte auch in jedem Wahllokal im Land am Wahltag während der Wahlzeiten abgegeben werden.

    • Ablauf wie oben

    AM Wahltag (13. Oktober 2024)

    • im ursprünglich zuständigen Wahllokal oder in einem Wahllokal für Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler
    • vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) bei eingeschränkter Mobilität

    Hinweis

    Wer sich eine Wahlkarte ausstellen lässt, benötigt diese auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal.

    Die Wahl erfolgt nach den Wahlgrundsätzen des allgemeinen, freien, geheimen, gleichen, persönlichen und unmittelbaren Wahlrechts. Weitere Informationen zu WahlkarteBriefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Rechtsgrundlagen

    Landtagswahlgesetz (Vorarlberg)

    Letzte Aktualisierung: 13. Oktober 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Wählen mit Wahlkarte – Vorarlberger Landtagswahl 2024

    Hinweis

    Das Ergebnis der Vorarlberger Landtagswahl 2024 finden Sie auf der Website des Amtes der Vorarlberger Landesregierung.

    Bei der Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 konnte die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung bei der Bürgermeisterin/beim Bürgermeister jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die/der Wahlberechtigte eingetragen ist. Das ist meist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsvorarlbergerinnen/Auslandsvorarlbergern die ehemalige Hauptwohnsitzgemeinde in Vorarlberg. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 war auf folgende Arten möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
      • bis Mittwoch, 9. Oktober 2024
      • bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr

    Tipp

    Wenn eine Wahlkarte persönlich beantragt wird, kann auf Wunsch gleich vor Ort per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Für diese Stimmabgabe stehen im Gemeindeamt Wahlzellen zur Verfügung.

    Wählen mit Wahlkarte

    Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte folgendermaßen erfolgen:

    VOR und AM Wahltag (Briefwahl)

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte an das zuständige Gemeindeamt (Gemeindewahlbehörde) übermittelt werden (postalische Übermittlung, Abgabe beim Gemeindeamt, Einwerfen in den Briefkasten der Gemeinde, etc.). Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 13. Oktober 2024, bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde beim Gemeindeamt einlangen:

    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
    • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
    • Wahlkuvert in Wahlkarte legen
    • Wahlkarte zukleben
    • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte auch in jedem Wahllokal im Land am Wahltag während der Wahlzeiten abgegeben werden.

    • Ablauf wie oben

    AM Wahltag (13. Oktober 2024)

    • im ursprünglich zuständigen Wahllokal oder in einem Wahllokal für Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler
    • vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) bei eingeschränkter Mobilität

    Hinweis

    Wer sich eine Wahlkarte ausstellen lässt, benötigt diese auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal.

    Die Wahl erfolgt nach den Wahlgrundsätzen des allgemeinen, freien, geheimen, gleichen, persönlichen und unmittelbaren Wahlrechts. Weitere Informationen zu WahlkarteBriefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Weiterführende Links

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    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung bei der Bürgermeisterin/beim Bürgermeister jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die/der Wahlberechtigte eingetragen ist. Das ist meist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsvorarlbergerinnen/Auslandsvorarlbergern die ehemalige Hauptwohnsitzgemeinde in Vorarlberg. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 war auf folgende Arten möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
      • bis Mittwoch, 9. Oktober 2024
      • bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr

    Tipp

    Wenn eine Wahlkarte persönlich beantragt wird, kann auf Wunsch gleich vor Ort per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Für diese Stimmabgabe stehen im Gemeindeamt Wahlzellen zur Verfügung.

    Wählen mit Wahlkarte

    Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte folgendermaßen erfolgen:

    VOR und AM Wahltag (Briefwahl)

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte an das zuständige Gemeindeamt (Gemeindewahlbehörde) übermittelt werden (postalische Übermittlung, Abgabe beim Gemeindeamt, Einwerfen in den Briefkasten der Gemeinde, etc.). Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 13. Oktober 2024, bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde beim Gemeindeamt einlangen:

    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
    • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
    • Wahlkuvert in Wahlkarte legen
    • Wahlkarte zukleben
    • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte auch in jedem Wahllokal im Land am Wahltag während der Wahlzeiten abgegeben werden.

    • Ablauf wie oben

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    • im ursprünglich zuständigen Wahllokal oder in einem Wahllokal für Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler
    • vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) bei eingeschränkter Mobilität

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    • schriftlich (je nach Gemeinde online oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
      • bis Mittwoch, 9. Oktober 2024
      • bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr

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    Wenn eine Wahlkarte persönlich beantragt wird, kann auf Wunsch gleich vor Ort per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Für diese Stimmabgabe stehen im Gemeindeamt Wahlzellen zur Verfügung.

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    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte an das zuständige Gemeindeamt (Gemeindewahlbehörde) übermittelt werden (postalische Übermittlung, Abgabe beim Gemeindeamt, Einwerfen in den Briefkasten der Gemeinde, etc.). Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 13. Oktober 2024, bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde beim Gemeindeamt einlangen:

    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
    • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
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    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte auch in jedem Wahllokal im Land am Wahltag während der Wahlzeiten abgegeben werden.

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    • im ursprünglich zuständigen Wahllokal oder in einem Wahllokal für Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler
    • vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) bei eingeschränkter Mobilität

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    Wer sich eine Wahlkarte ausstellen lässt, benötigt diese auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal.

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    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

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    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 war auf folgende Arten möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
      • bis Mittwoch, 9. Oktober 2024
      • bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr

    Tipp

    Wenn eine Wahlkarte persönlich beantragt wird, kann auf Wunsch gleich vor Ort per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Für diese Stimmabgabe stehen im Gemeindeamt Wahlzellen zur Verfügung.

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    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
    • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
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    • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte auch in jedem Wahllokal im Land am Wahltag während der Wahlzeiten abgegeben werden.

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    • im ursprünglich zuständigen Wahllokal oder in einem Wahllokal für Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler
    • vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) bei eingeschränkter Mobilität

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    Wer sich eine Wahlkarte ausstellen lässt, benötigt diese auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal.

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    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung bei der Bürgermeisterin/beim Bürgermeister jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die/der Wahlberechtigte eingetragen ist. Das ist meist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsvorarlbergerinnen/Auslandsvorarlbergern die ehemalige Hauptwohnsitzgemeinde in Vorarlberg. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

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    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 war auf folgende Arten möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
      • bis Mittwoch, 9. Oktober 2024
      • bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr

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    Wenn eine Wahlkarte persönlich beantragt wird, kann auf Wunsch gleich vor Ort per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Für diese Stimmabgabe stehen im Gemeindeamt Wahlzellen zur Verfügung.

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    • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")

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    • vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) bei eingeschränkter Mobilität

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    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung bei der Bürgermeisterin/beim Bürgermeister jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die/der Wahlberechtigte eingetragen ist. Das ist meist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsvorarlbergerinnen/Auslandsvorarlbergern die ehemalige Hauptwohnsitzgemeinde in Vorarlberg. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

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    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 war auf folgende Arten möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
      • bis Mittwoch, 9. Oktober 2024
      • bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr

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    Wenn eine Wahlkarte persönlich beantragt wird, kann auf Wunsch gleich vor Ort per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Für diese Stimmabgabe stehen im Gemeindeamt Wahlzellen zur Verfügung.

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    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
    • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
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    • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte auch in jedem Wahllokal im Land am Wahltag während der Wahlzeiten abgegeben werden.

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    • im ursprünglich zuständigen Wahllokal oder in einem Wahllokal für Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler
    • vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) bei eingeschränkter Mobilität

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    Wer sich eine Wahlkarte ausstellen lässt, benötigt diese auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal.

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    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
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    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 war auf folgende Arten möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
      • bis Mittwoch, 9. Oktober 2024
      • bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr

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    Wenn eine Wahlkarte persönlich beantragt wird, kann auf Wunsch gleich vor Ort per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Für diese Stimmabgabe stehen im Gemeindeamt Wahlzellen zur Verfügung.

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    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
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    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte auch in jedem Wahllokal im Land am Wahltag während der Wahlzeiten abgegeben werden.

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    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
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    • schriftlich (je nach Gemeinde online oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
      • bis Mittwoch, 9. Oktober 2024
      • bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr

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    Wenn eine Wahlkarte persönlich beantragt wird, kann auf Wunsch gleich vor Ort per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Für diese Stimmabgabe stehen im Gemeindeamt Wahlzellen zur Verfügung.

    Wählen mit Wahlkarte

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    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte an das zuständige Gemeindeamt (Gemeindewahlbehörde) übermittelt werden (postalische Übermittlung, Abgabe beim Gemeindeamt, Einwerfen in den Briefkasten der Gemeinde, etc.). Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 13. Oktober 2024, bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde beim Gemeindeamt einlangen:

    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
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    • vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) bei eingeschränkter Mobilität

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    Wer sich eine Wahlkarte ausstellen lässt, benötigt diese auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal.

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    Wählen mit Wahlkarte – Vorarlberger Landtagswahl 2024

    Hinweis

    Das Ergebnis der Vorarlberger Landtagswahl 2024 finden Sie auf der Website des Amtes der Vorarlberger Landesregierung.

    Bei der Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 konnte die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung bei der Bürgermeisterin/beim Bürgermeister jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die/der Wahlberechtigte eingetragen ist. Das ist meist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsvorarlbergerinnen/Auslandsvorarlbergern die ehemalige Hauptwohnsitzgemeinde in Vorarlberg. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 war auf folgende Arten möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
      • bis Mittwoch, 9. Oktober 2024
      • bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr

    Tipp

    Wenn eine Wahlkarte persönlich beantragt wird, kann auf Wunsch gleich vor Ort per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Für diese Stimmabgabe stehen im Gemeindeamt Wahlzellen zur Verfügung.

    Wählen mit Wahlkarte

    Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte folgendermaßen erfolgen:

    VOR und AM Wahltag (Briefwahl)

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte an das zuständige Gemeindeamt (Gemeindewahlbehörde) übermittelt werden (postalische Übermittlung, Abgabe beim Gemeindeamt, Einwerfen in den Briefkasten der Gemeinde, etc.). Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 13. Oktober 2024, bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde beim Gemeindeamt einlangen:

    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
    • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
    • Wahlkuvert in Wahlkarte legen
    • Wahlkarte zukleben
    • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte auch in jedem Wahllokal im Land am Wahltag während der Wahlzeiten abgegeben werden.

    • Ablauf wie oben

    AM Wahltag (13. Oktober 2024)

    • im ursprünglich zuständigen Wahllokal oder in einem Wahllokal für Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler
    • vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) bei eingeschränkter Mobilität

    Hinweis

    Wer sich eine Wahlkarte ausstellen lässt, benötigt diese auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal.

    Die Wahl erfolgt nach den Wahlgrundsätzen des allgemeinen, freien, geheimen, gleichen, persönlichen und unmittelbaren Wahlrechts. Weitere Informationen zu WahlkarteBriefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Landtagswahlgesetz (Vorarlberg)

    Letzte Aktualisierung: 13. Oktober 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung bei der Bürgermeisterin/beim Bürgermeister jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die/der Wahlberechtigte eingetragen ist. Das ist meist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsvorarlbergerinnen/Auslandsvorarlbergern die ehemalige Hauptwohnsitzgemeinde in Vorarlberg. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 war auf folgende Arten möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
      • bis Mittwoch, 9. Oktober 2024
      • bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr

    Tipp

    Wenn eine Wahlkarte persönlich beantragt wird, kann auf Wunsch gleich vor Ort per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Für diese Stimmabgabe stehen im Gemeindeamt Wahlzellen zur Verfügung.

    Wählen mit Wahlkarte

    Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte folgendermaßen erfolgen:

    VOR und AM Wahltag (Briefwahl)

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte an das zuständige Gemeindeamt (Gemeindewahlbehörde) übermittelt werden (postalische Übermittlung, Abgabe beim Gemeindeamt, Einwerfen in den Briefkasten der Gemeinde, etc.). Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 13. Oktober 2024, bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde beim Gemeindeamt einlangen:

    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
    • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
    • Wahlkuvert in Wahlkarte legen
    • Wahlkarte zukleben
    • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte auch in jedem Wahllokal im Land am Wahltag während der Wahlzeiten abgegeben werden.

    • Ablauf wie oben

    AM Wahltag (13. Oktober 2024)

    • im ursprünglich zuständigen Wahllokal oder in einem Wahllokal für Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler
    • vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) bei eingeschränkter Mobilität

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    • schriftlich (je nach Gemeinde online oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
      • bis Mittwoch, 9. Oktober 2024
      • bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr

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    Wenn eine Wahlkarte persönlich beantragt wird, kann auf Wunsch gleich vor Ort per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Für diese Stimmabgabe stehen im Gemeindeamt Wahlzellen zur Verfügung.

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    Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte folgendermaßen erfolgen:

    VOR und AM Wahltag (Briefwahl)

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte an das zuständige Gemeindeamt (Gemeindewahlbehörde) übermittelt werden (postalische Übermittlung, Abgabe beim Gemeindeamt, Einwerfen in den Briefkasten der Gemeinde, etc.). Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 13. Oktober 2024, bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde beim Gemeindeamt einlangen:

    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
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    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte auch in jedem Wahllokal im Land am Wahltag während der Wahlzeiten abgegeben werden.

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    • im ursprünglich zuständigen Wahllokal oder in einem Wahllokal für Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler
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    Wer sich eine Wahlkarte ausstellen lässt, benötigt diese auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal.

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    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 war auf folgende Arten möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
      • bis Mittwoch, 9. Oktober 2024
      • bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr

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    Wenn eine Wahlkarte persönlich beantragt wird, kann auf Wunsch gleich vor Ort per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Für diese Stimmabgabe stehen im Gemeindeamt Wahlzellen zur Verfügung.

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    Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte folgendermaßen erfolgen:

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    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte an das zuständige Gemeindeamt (Gemeindewahlbehörde) übermittelt werden (postalische Übermittlung, Abgabe beim Gemeindeamt, Einwerfen in den Briefkasten der Gemeinde, etc.). Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 13. Oktober 2024, bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde beim Gemeindeamt einlangen:

    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
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    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte auch in jedem Wahllokal im Land am Wahltag während der Wahlzeiten abgegeben werden.

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    • im ursprünglich zuständigen Wahllokal oder in einem Wahllokal für Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler
    • vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) bei eingeschränkter Mobilität

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    Wer sich eine Wahlkarte ausstellen lässt, benötigt diese auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal.

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    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung bei der Bürgermeisterin/beim Bürgermeister jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die/der Wahlberechtigte eingetragen ist. Das ist meist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsvorarlbergerinnen/Auslandsvorarlbergern die ehemalige Hauptwohnsitzgemeinde in Vorarlberg. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 war auf folgende Arten möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
      • bis Mittwoch, 9. Oktober 2024
      • bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr

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    Wenn eine Wahlkarte persönlich beantragt wird, kann auf Wunsch gleich vor Ort per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Für diese Stimmabgabe stehen im Gemeindeamt Wahlzellen zur Verfügung.

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    Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte folgendermaßen erfolgen:

    VOR und AM Wahltag (Briefwahl)

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte an das zuständige Gemeindeamt (Gemeindewahlbehörde) übermittelt werden (postalische Übermittlung, Abgabe beim Gemeindeamt, Einwerfen in den Briefkasten der Gemeinde, etc.). Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 13. Oktober 2024, bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde beim Gemeindeamt einlangen:

    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
    • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
    • Wahlkuvert in Wahlkarte legen
    • Wahlkarte zukleben
    • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte auch in jedem Wahllokal im Land am Wahltag während der Wahlzeiten abgegeben werden.

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    • im ursprünglich zuständigen Wahllokal oder in einem Wahllokal für Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler
    • vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) bei eingeschränkter Mobilität

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    Wer sich eine Wahlkarte ausstellen lässt, benötigt diese auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal.

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    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung bei der Bürgermeisterin/beim Bürgermeister jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die/der Wahlberechtigte eingetragen ist. Das ist meist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsvorarlbergerinnen/Auslandsvorarlbergern die ehemalige Hauptwohnsitzgemeinde in Vorarlberg. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 war auf folgende Arten möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
      • bis Mittwoch, 9. Oktober 2024
      • bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr

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    Wenn eine Wahlkarte persönlich beantragt wird, kann auf Wunsch gleich vor Ort per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Für diese Stimmabgabe stehen im Gemeindeamt Wahlzellen zur Verfügung.

    Wählen mit Wahlkarte

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    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte an das zuständige Gemeindeamt (Gemeindewahlbehörde) übermittelt werden (postalische Übermittlung, Abgabe beim Gemeindeamt, Einwerfen in den Briefkasten der Gemeinde, etc.). Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 13. Oktober 2024, bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde beim Gemeindeamt einlangen:

    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
    • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
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    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte auch in jedem Wahllokal im Land am Wahltag während der Wahlzeiten abgegeben werden.

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    • vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) bei eingeschränkter Mobilität

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    Wer sich eine Wahlkarte ausstellen lässt, benötigt diese auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal.

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    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
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    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung bei der Bürgermeisterin/beim Bürgermeister jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die/der Wahlberechtigte eingetragen ist. Das ist meist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsvorarlbergerinnen/Auslandsvorarlbergern die ehemalige Hauptwohnsitzgemeinde in Vorarlberg. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 war auf folgende Arten möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
      • bis Mittwoch, 9. Oktober 2024
      • bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr

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    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte an das zuständige Gemeindeamt (Gemeindewahlbehörde) übermittelt werden (postalische Übermittlung, Abgabe beim Gemeindeamt, Einwerfen in den Briefkasten der Gemeinde, etc.). Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 13. Oktober 2024, bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde beim Gemeindeamt einlangen:

    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
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    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte auch in jedem Wahllokal im Land am Wahltag während der Wahlzeiten abgegeben werden.

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    • im ursprünglich zuständigen Wahllokal oder in einem Wahllokal für Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler
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    Wer sich eine Wahlkarte ausstellen lässt, benötigt diese auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal.

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    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
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    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 war auf folgende Arten möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
      • bis Mittwoch, 9. Oktober 2024
      • bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr

    Tipp

    Wenn eine Wahlkarte persönlich beantragt wird, kann auf Wunsch gleich vor Ort per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Für diese Stimmabgabe stehen im Gemeindeamt Wahlzellen zur Verfügung.

    Wählen mit Wahlkarte

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    VOR und AM Wahltag (Briefwahl)

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte an das zuständige Gemeindeamt (Gemeindewahlbehörde) übermittelt werden (postalische Übermittlung, Abgabe beim Gemeindeamt, Einwerfen in den Briefkasten der Gemeinde, etc.). Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 13. Oktober 2024, bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde beim Gemeindeamt einlangen:

    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
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    • im ursprünglich zuständigen Wahllokal oder in einem Wahllokal für Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler
    • vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) bei eingeschränkter Mobilität

    Hinweis

    Wer sich eine Wahlkarte ausstellen lässt, benötigt diese auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal.

    Die Wahl erfolgt nach den Wahlgrundsätzen des allgemeinen, freien, geheimen, gleichen, persönlichen und unmittelbaren Wahlrechts. Weitere Informationen zu WahlkarteBriefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Hinweis

    Das Ergebnis der Vorarlberger Landtagswahl 2024 finden Sie auf der Website des Amtes der Vorarlberger Landesregierung.

    Bei der Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 konnte die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung bei der Bürgermeisterin/beim Bürgermeister jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die/der Wahlberechtigte eingetragen ist. Das ist meist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsvorarlbergerinnen/Auslandsvorarlbergern die ehemalige Hauptwohnsitzgemeinde in Vorarlberg. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 war auf folgende Arten möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
      • bis Mittwoch, 9. Oktober 2024
      • bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr

    Tipp

    Wenn eine Wahlkarte persönlich beantragt wird, kann auf Wunsch gleich vor Ort per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Für diese Stimmabgabe stehen im Gemeindeamt Wahlzellen zur Verfügung.

    Wählen mit Wahlkarte

    Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte folgendermaßen erfolgen:

    VOR und AM Wahltag (Briefwahl)

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte an das zuständige Gemeindeamt (Gemeindewahlbehörde) übermittelt werden (postalische Übermittlung, Abgabe beim Gemeindeamt, Einwerfen in den Briefkasten der Gemeinde, etc.). Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 13. Oktober 2024, bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde beim Gemeindeamt einlangen:

    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
    • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
    • Wahlkuvert in Wahlkarte legen
    • Wahlkarte zukleben
    • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte auch in jedem Wahllokal im Land am Wahltag während der Wahlzeiten abgegeben werden.

    • Ablauf wie oben

    AM Wahltag (13. Oktober 2024)

    • im ursprünglich zuständigen Wahllokal oder in einem Wahllokal für Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler
    • vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) bei eingeschränkter Mobilität

    Hinweis

    Wer sich eine Wahlkarte ausstellen lässt, benötigt diese auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal.

    Die Wahl erfolgt nach den Wahlgrundsätzen des allgemeinen, freien, geheimen, gleichen, persönlichen und unmittelbaren Wahlrechts. Weitere Informationen zu WahlkarteBriefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Landtagswahlgesetz (Vorarlberg)

    Letzte Aktualisierung: 13. Oktober 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Wählen mit Wahlkarte – Vorarlberger Landtagswahl 2024

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    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung bei der Bürgermeisterin/beim Bürgermeister jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die/der Wahlberechtigte eingetragen ist. Das ist meist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsvorarlbergerinnen/Auslandsvorarlbergern die ehemalige Hauptwohnsitzgemeinde in Vorarlberg. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 war auf folgende Arten möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
      • bis Mittwoch, 9. Oktober 2024
      • bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr

    Tipp

    Wenn eine Wahlkarte persönlich beantragt wird, kann auf Wunsch gleich vor Ort per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Für diese Stimmabgabe stehen im Gemeindeamt Wahlzellen zur Verfügung.

    Wählen mit Wahlkarte

    Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte folgendermaßen erfolgen:

    VOR und AM Wahltag (Briefwahl)

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte an das zuständige Gemeindeamt (Gemeindewahlbehörde) übermittelt werden (postalische Übermittlung, Abgabe beim Gemeindeamt, Einwerfen in den Briefkasten der Gemeinde, etc.). Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 13. Oktober 2024, bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde beim Gemeindeamt einlangen:

    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
    • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
    • Wahlkuvert in Wahlkarte legen
    • Wahlkarte zukleben
    • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")

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    • Ablauf wie oben

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    • im ursprünglich zuständigen Wahllokal oder in einem Wahllokal für Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler
    • vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) bei eingeschränkter Mobilität

    Hinweis

    Wer sich eine Wahlkarte ausstellen lässt, benötigt diese auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal.

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    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 war auf folgende Arten möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
      • bis Mittwoch, 9. Oktober 2024
      • bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr

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    • im ursprünglich zuständigen Wahllokal oder in einem Wahllokal für Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler
    • vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) bei eingeschränkter Mobilität

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    Wer sich eine Wahlkarte ausstellen lässt, benötigt diese auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal.

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    • schriftlich (je nach Gemeinde online oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
      • bis Mittwoch, 9. Oktober 2024
      • bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr

    Tipp

    Wenn eine Wahlkarte persönlich beantragt wird, kann auf Wunsch gleich vor Ort per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Für diese Stimmabgabe stehen im Gemeindeamt Wahlzellen zur Verfügung.

    Wählen mit Wahlkarte

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    VOR und AM Wahltag (Briefwahl)

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte an das zuständige Gemeindeamt (Gemeindewahlbehörde) übermittelt werden (postalische Übermittlung, Abgabe beim Gemeindeamt, Einwerfen in den Briefkasten der Gemeinde, etc.). Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 13. Oktober 2024, bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde beim Gemeindeamt einlangen:

    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
    • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
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    • Wahlkarte zukleben
    • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte auch in jedem Wahllokal im Land am Wahltag während der Wahlzeiten abgegeben werden.

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    • im ursprünglich zuständigen Wahllokal oder in einem Wahllokal für Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler
    • vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) bei eingeschränkter Mobilität

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    Wer sich eine Wahlkarte ausstellen lässt, benötigt diese auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal.

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    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 war auf folgende Arten möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
      • bis Mittwoch, 9. Oktober 2024
      • bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr

    Tipp

    Wenn eine Wahlkarte persönlich beantragt wird, kann auf Wunsch gleich vor Ort per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Für diese Stimmabgabe stehen im Gemeindeamt Wahlzellen zur Verfügung.

    Wählen mit Wahlkarte

    Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte folgendermaßen erfolgen:

    VOR und AM Wahltag (Briefwahl)

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte an das zuständige Gemeindeamt (Gemeindewahlbehörde) übermittelt werden (postalische Übermittlung, Abgabe beim Gemeindeamt, Einwerfen in den Briefkasten der Gemeinde, etc.). Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 13. Oktober 2024, bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde beim Gemeindeamt einlangen:

    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
    • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
    • Wahlkuvert in Wahlkarte legen
    • Wahlkarte zukleben
    • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte auch in jedem Wahllokal im Land am Wahltag während der Wahlzeiten abgegeben werden.

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    • im ursprünglich zuständigen Wahllokal oder in einem Wahllokal für Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler
    • vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) bei eingeschränkter Mobilität

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    Wer sich eine Wahlkarte ausstellen lässt, benötigt diese auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal.

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    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung bei der Bürgermeisterin/beim Bürgermeister jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die/der Wahlberechtigte eingetragen ist. Das ist meist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsvorarlbergerinnen/Auslandsvorarlbergern die ehemalige Hauptwohnsitzgemeinde in Vorarlberg. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 war auf folgende Arten möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
      • bis Mittwoch, 9. Oktober 2024
      • bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr

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    Wenn eine Wahlkarte persönlich beantragt wird, kann auf Wunsch gleich vor Ort per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Für diese Stimmabgabe stehen im Gemeindeamt Wahlzellen zur Verfügung.

    Wählen mit Wahlkarte

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    VOR und AM Wahltag (Briefwahl)

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte an das zuständige Gemeindeamt (Gemeindewahlbehörde) übermittelt werden (postalische Übermittlung, Abgabe beim Gemeindeamt, Einwerfen in den Briefkasten der Gemeinde, etc.). Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 13. Oktober 2024, bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde beim Gemeindeamt einlangen:

    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
    • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
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    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte auch in jedem Wahllokal im Land am Wahltag während der Wahlzeiten abgegeben werden.

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    • vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) bei eingeschränkter Mobilität

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    Wer sich eine Wahlkarte ausstellen lässt, benötigt diese auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal.

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    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
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    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 war auf folgende Arten möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
      • bis Mittwoch, 9. Oktober 2024
      • bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr

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    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
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    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte auch in jedem Wahllokal im Land am Wahltag während der Wahlzeiten abgegeben werden.

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    • im ursprünglich zuständigen Wahllokal oder in einem Wahllokal für Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler
    • vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) bei eingeschränkter Mobilität

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    Wer sich eine Wahlkarte ausstellen lässt, benötigt diese auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal.

    Die Wahl erfolgt nach den Wahlgrundsätzen des allgemeinen, freien, geheimen, gleichen, persönlichen und unmittelbaren Wahlrechts. Weitere Informationen zu WahlkarteBriefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
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    • schriftlich (je nach Gemeinde online oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
      • bis Mittwoch, 9. Oktober 2024
      • bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr

    Tipp

    Wenn eine Wahlkarte persönlich beantragt wird, kann auf Wunsch gleich vor Ort per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Für diese Stimmabgabe stehen im Gemeindeamt Wahlzellen zur Verfügung.

    Wählen mit Wahlkarte

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    VOR und AM Wahltag (Briefwahl)

    Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte konnte an das zuständige Gemeindeamt (Gemeindewahlbehörde) übermittelt werden (postalische Übermittlung, Abgabe beim Gemeindeamt, Einwerfen in den Briefkasten der Gemeinde, etc.). Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 13. Oktober 2024, bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde beim Gemeindeamt einlangen:

    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
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    • im ursprünglich zuständigen Wahllokal oder in einem Wahllokal für Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler
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    Wer sich eine Wahlkarte ausstellen lässt, benötigt diese auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal.

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