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Wählen mit Wahlkarte – Steirische Landtagswahl 2024
Hinweis
Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.
Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:
- schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
- mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr
Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.
Wählen mit Wahlkarte
Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Hinweis
"Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
- Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.
AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
- Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
- Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
- Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
- In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
- Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- Landtagswahl 2024 – Steiermark (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
- Online-Service Wahlkartenantrag über oesterreich.gv.at
- Online Beantragung Wahlkarte (Formular Ihrer Gemeinde)
Rechtsgrundlagen
Steiermärkische Landtags-Wahlordnung
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Wählen mit Wahlkarte – Steirische Landtagswahl 2024
Hinweis
Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.
Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:
- schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
- mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr
Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.
Wählen mit Wahlkarte
Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Hinweis
"Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
- Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.
AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
- Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
- Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
- Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
- In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
- Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- Landtagswahl 2024 – Steiermark (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
- Online-Service Wahlkartenantrag über oesterreich.gv.at
- Online Beantragung Wahlkarte (Formular Ihrer Gemeinde)
Rechtsgrundlagen
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Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.
Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:
- schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
- mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr
Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.
Wählen mit Wahlkarte
Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Hinweis
"Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
- Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
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- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.
AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
- Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
- Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
- Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
- In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
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Hinweis
Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.
Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:
- schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
- mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr
Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.
Wählen mit Wahlkarte
Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Hinweis
"Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
- Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
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Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.
AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
- Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
- Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
- Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
- In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
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Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.
Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:
- schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
- mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr
Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.
Wählen mit Wahlkarte
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VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Hinweis
"Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
- Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
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- Wahlkarte zukleben
Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.
AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
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- In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
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Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme
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- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:
- schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
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Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.
Wählen mit Wahlkarte
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- Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
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- Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
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- Wahlkarte zukleben
Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.
AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
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- Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
- Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
- In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
- Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität
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Hinweis
Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.
Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme
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Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
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- schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
- mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr
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- Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
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- Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.
AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
- Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
- Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
- Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
- In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
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Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.
Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme
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Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
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Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:
- schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
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- Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.
AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
- Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
- Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
- Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
- In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
- Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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- Landtagswahl 2024 – Steiermark (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
- Online-Service Wahlkartenantrag über oesterreich.gv.at
- Online Beantragung Wahlkarte (Formular Ihrer Gemeinde)
Rechtsgrundlagen
Steiermärkische Landtags-Wahlordnung
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Wählen mit Wahlkarte – Steirische Landtagswahl 2024
Hinweis
Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.
Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:
- schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
- mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr
Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.
Wählen mit Wahlkarte
Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Hinweis
"Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
- Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.
AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
- Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
- Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
- Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
- In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
- Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität
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Hinweis
Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.
Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:
- schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
- mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr
Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.
Wählen mit Wahlkarte
Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Hinweis
"Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
- Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.
AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
- Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
- Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
- Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
- In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
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Hinweis
Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.
Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:
- schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
- mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr
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Wählen mit Wahlkarte
Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Hinweis
"Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
- Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
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Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.
AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
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- Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
- Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
- In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
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Hinweis
Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.
Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:
- schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
- mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr
Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.
Wählen mit Wahlkarte
Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Hinweis
"Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
- Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
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- Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
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Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.
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- Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
- Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
- Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
- In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
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Hinweis
Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.
Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:
- schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
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VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
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"Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
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Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.
AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)
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- Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
- In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
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Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.
Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme
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Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
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- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.
AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
- Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
- Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
- Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
- In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
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Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.
Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme
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- schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
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"Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
- Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
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- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
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Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.
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- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
- Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
- Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
- Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
- In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
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Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.
Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme
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Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
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- schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
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Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.
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"Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
- Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
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Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.
AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
- Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
- Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
- Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
- In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
- Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- Landtagswahl 2024 – Steiermark (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
- Online-Service Wahlkartenantrag über oesterreich.gv.at
- Online Beantragung Wahlkarte (Formular Ihrer Gemeinde)
Rechtsgrundlagen
Steiermärkische Landtags-Wahlordnung
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Wählen mit Wahlkarte – Steirische Landtagswahl 2024
Hinweis
Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.
Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:
- schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
- mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr
Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.
Wählen mit Wahlkarte
Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Hinweis
"Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
- Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.
AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
- Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
- Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
- Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
- In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
- Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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Wählen mit Wahlkarte – Steirische Landtagswahl 2024
Hinweis
Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.
Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:
- schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
- mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr
Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.
Wählen mit Wahlkarte
Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Hinweis
"Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
- Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.
AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
- Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
- Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
- Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
- In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
- Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität
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Hinweis
Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.
Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:
- schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
- mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr
Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.
Wählen mit Wahlkarte
Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Hinweis
"Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
- Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.
AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
- Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
- Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
- Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
- In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
- Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität
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Wählen mit Wahlkarte – Steirische Landtagswahl 2024
Hinweis
Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.
Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:
- schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
- mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr
Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.
Wählen mit Wahlkarte
Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Hinweis
"Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
- Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.
AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
- Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
- Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
- Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
- In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
- Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität
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Hinweis
Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.
Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:
- schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
- mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr
Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.
Wählen mit Wahlkarte
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VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Hinweis
"Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
- Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
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- Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.
AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
- Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
- Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
- Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
- In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
- Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität
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Hinweis
Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.
Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:
- schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
- mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr
Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.
Wählen mit Wahlkarte
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"Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
- Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.
AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
- Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
- Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
- Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
- In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
- Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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Hinweis
Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.
Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:
- schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
- mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr
Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.
Wählen mit Wahlkarte
Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Hinweis
"Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
- Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.
AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
- Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
- Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
- Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
- In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
- Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.
Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme
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Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:
- schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
- mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr
Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.
Wählen mit Wahlkarte
Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Hinweis
"Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
- Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.
AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
- Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
- Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
- Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
- In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
- Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- Landtagswahl 2024 – Steiermark (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
- Online-Service Wahlkartenantrag über oesterreich.gv.at
- Online Beantragung Wahlkarte (Formular Ihrer Gemeinde)
Rechtsgrundlagen
Steiermärkische Landtags-Wahlordnung
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Wählen mit Wahlkarte – Steirische Landtagswahl 2024
Hinweis
Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.
Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:
- schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
- mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr
Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.
Wählen mit Wahlkarte
Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Hinweis
"Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
- Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.
AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
- Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
- Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
- Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
- In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
- Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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Wählen mit Wahlkarte – Steirische Landtagswahl 2024
Hinweis
Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.
Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:
- schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
- mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr
Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.
Wählen mit Wahlkarte
Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Hinweis
"Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
- Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.
AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
- Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
- Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
- Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
- In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
- Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität
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Wählen mit Wahlkarte – Steirische Landtagswahl 2024
Hinweis
Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.
Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:
- schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
- mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr
Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.
Wählen mit Wahlkarte
Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Hinweis
"Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
- Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.
AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
- Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
- Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
- Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
- In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
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Wählen mit Wahlkarte – Steirische Landtagswahl 2024
Hinweis
Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.
Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:
- schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
- mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr
Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.
Wählen mit Wahlkarte
Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Hinweis
"Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
- Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.
AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
- Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
- Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
- Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
- In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
- Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität
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Hinweis
Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.
Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:
- schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
- mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr
Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.
Wählen mit Wahlkarte
Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Hinweis
"Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
- Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
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- Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.
AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)
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- Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
- Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
- Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
- In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
- Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität
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Wählen mit Wahlkarte – Steirische Landtagswahl 2024
Hinweis
Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.
Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:
- schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
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Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.
Wählen mit Wahlkarte
Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:
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"Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
- Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.
AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
- Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
- Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
- Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
- In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
- Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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Wählen mit Wahlkarte – Steirische Landtagswahl 2024
Hinweis
Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.
Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:
- schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
- mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr
Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.
Wählen mit Wahlkarte
Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Hinweis
"Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
- Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.
AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
- Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
- Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
- Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
- In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
- Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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Steiermärkische Landtags-Wahlordnung
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Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.
Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme
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Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:
- schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
- mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr
Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.
Wählen mit Wahlkarte
Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Hinweis
"Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
- Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.
AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
- Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
- Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
- Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
- In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
- Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- Landtagswahl 2024 – Steiermark (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
- Online-Service Wahlkartenantrag über oesterreich.gv.at
- Online Beantragung Wahlkarte (Formular Ihrer Gemeinde)
Rechtsgrundlagen
Steiermärkische Landtags-Wahlordnung
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion