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    Wählen mit Wahlkarte – Steirische Landtagswahl 2024

    Hinweis

    Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.

    Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax) 
      •  bis Mittwoch, 20. November 2024
      • bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr

    Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.

    Wählen mit Wahlkarte

    Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:

    VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

    Hinweis

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
      • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
      • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
      • Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
      • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
      • Wahlkarte zukleben

    Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.

    AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)

    • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
    • Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
      • Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
      • Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
      • In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
    • Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität

    Ausführliche Informationen zu WahlgrundsätzenWahlkarteBriefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Steiermärkische Landtags-Wahlordnung

    Letzte Aktualisierung: 21. Oktober 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Wählen mit Wahlkarte – Steirische Landtagswahl 2024

    Hinweis

    Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.

    Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax) 
      •  bis Mittwoch, 20. November 2024
      • bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr

    Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.

    Wählen mit Wahlkarte

    Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:

    VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

    Hinweis

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
      • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
      • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
      • Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
      • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
      • Wahlkarte zukleben

    Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.

    AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)

    • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
    • Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
      • Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
      • Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
      • In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
    • Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität

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    Hinweis

    Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.

    Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax) 
      •  bis Mittwoch, 20. November 2024
      • bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr

    Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.

    Wählen mit Wahlkarte

    Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:

    VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

    Hinweis

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
      • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
      • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
      • Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
      • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
      • Wahlkarte zukleben

    Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.

    AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)

    • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
    • Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
      • Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
      • Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
      • In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
    • Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität

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    Hinweis

    Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.

    Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax) 
      •  bis Mittwoch, 20. November 2024
      • bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr

    Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.

    Wählen mit Wahlkarte

    Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:

    VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

    Hinweis

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
      • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
      • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
      • Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
      • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
      • Wahlkarte zukleben

    Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.

    AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)

    • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
    • Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
      • Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
      • Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
      • In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
    • Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität

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    Hinweis

    Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.

    Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax) 
      •  bis Mittwoch, 20. November 2024
      • bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr

    Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.

    Wählen mit Wahlkarte

    Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:

    VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

    Hinweis

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
      • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
      • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
      • Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
      • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
      • Wahlkarte zukleben

    Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.

    AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)

    • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
    • Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
      • Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
      • Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
      • In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
    • Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität

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    Hinweis

    Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.

    Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax) 
      •  bis Mittwoch, 20. November 2024
      • bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr

    Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.

    Wählen mit Wahlkarte

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    • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
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      • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
      • Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
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    Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.

    AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)

    • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
    • Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
      • Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
      • Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
      • In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
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    Wählen mit Wahlkarte – Steirische Landtagswahl 2024

    Hinweis

    Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.

    Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax) 
      •  bis Mittwoch, 20. November 2024
      • bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr

    Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.

    Wählen mit Wahlkarte

    Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:

    VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

    Hinweis

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
      • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
      • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
      • Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
      • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
      • Wahlkarte zukleben

    Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.

    AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)

    • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
    • Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
      • Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
      • Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
      • In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
    • Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität

    Ausführliche Informationen zu WahlgrundsätzenWahlkarteBriefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Steiermärkische Landtags-Wahlordnung

    Letzte Aktualisierung: 21. Oktober 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Wählen mit Wahlkarte – Steirische Landtagswahl 2024

    Hinweis

    Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.

    Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax) 
      •  bis Mittwoch, 20. November 2024
      • bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr

    Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.

    Wählen mit Wahlkarte

    Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:

    VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

    Hinweis

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
      • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
      • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
      • Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
      • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
      • Wahlkarte zukleben

    Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.

    AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)

    • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
    • Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
      • Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
      • Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
      • In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
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    Hinweis

    Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.

    Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax) 
      •  bis Mittwoch, 20. November 2024
      • bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr

    Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.

    Wählen mit Wahlkarte

    Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:

    VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

    Hinweis

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
      • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
      • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
      • Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
      • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
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    Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.

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    • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
    • Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
      • Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
      • Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
      • In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
    • Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität

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    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax) 
      •  bis Mittwoch, 20. November 2024
      • bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr

    Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.

    Wählen mit Wahlkarte

    Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:

    VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

    Hinweis

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
      • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
      • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
      • Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
      • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
      • Wahlkarte zukleben

    Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.

    AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)

    • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
    • Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
      • Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
      • Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
      • In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
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    Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

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    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax) 
      •  bis Mittwoch, 20. November 2024
      • bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr

    Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.

    Wählen mit Wahlkarte

    Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:

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    • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
      • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
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      • Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
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    AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)

    • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
    • Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
      • Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
      • Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
      • In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
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    Hinweis

    Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.

    Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

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    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax) 
      •  bis Mittwoch, 20. November 2024
      • bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr

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    AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)

    • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
    • Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
      • Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
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      • In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
    • Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität

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    Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.

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    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
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    • schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax) 
      •  bis Mittwoch, 20. November 2024
      • bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr

    Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.

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    Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.

    AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)

    • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
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    Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.

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    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax) 
      •  bis Mittwoch, 20. November 2024
      • bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr

    Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.

    Wählen mit Wahlkarte

    Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:

    VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

    Hinweis

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
      • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
      • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
      • Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
      • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
      • Wahlkarte zukleben

    Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.

    AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)

    • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
    • Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
      • Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
      • Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
      • In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
    • Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität

    Ausführliche Informationen zu WahlgrundsätzenWahlkarteBriefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Steiermärkische Landtags-Wahlordnung

    Letzte Aktualisierung: 21. Oktober 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Wählen mit Wahlkarte – Steirische Landtagswahl 2024

    Hinweis

    Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.

    Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax) 
      •  bis Mittwoch, 20. November 2024
      • bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr

    Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.

    Wählen mit Wahlkarte

    Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:

    VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

    Hinweis

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
      • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
      • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
      • Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
      • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
      • Wahlkarte zukleben

    Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.

    AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)

    • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
    • Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
      • Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
      • Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
      • In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
    • Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität

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    Hinweis

    Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.

    Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax) 
      •  bis Mittwoch, 20. November 2024
      • bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr

    Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.

    Wählen mit Wahlkarte

    Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:

    VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

    Hinweis

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
      • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
      • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
      • Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
      • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
      • Wahlkarte zukleben

    Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.

    AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)

    • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
    • Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
      • Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
      • Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
      • In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
    • Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität

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    Hinweis

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    Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax) 
      •  bis Mittwoch, 20. November 2024
      • bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr

    Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.

    Wählen mit Wahlkarte

    Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:

    VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

    Hinweis

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
      • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
      • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
      • Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
      • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
      • Wahlkarte zukleben

    Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.

    AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)

    • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
    • Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
      • Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
      • Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
      • In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
    • Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität

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    Hinweis

    Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.

    Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax) 
      •  bis Mittwoch, 20. November 2024
      • bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr

    Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.

    Wählen mit Wahlkarte

    Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:

    VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

    Hinweis

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
      • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
      • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
      • Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
      • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
      • Wahlkarte zukleben

    Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.

    AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)

    • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
    • Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
      • Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
      • Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
      • In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
    • Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität

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    Hinweis

    Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.

    Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

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    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax) 
      •  bis Mittwoch, 20. November 2024
      • bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr

    Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.

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    AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)

    • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
    • Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
      • Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
      • Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
      • In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
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    Wählen mit Wahlkarte – Steirische Landtagswahl 2024

    Hinweis

    Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.

    Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax) 
      •  bis Mittwoch, 20. November 2024
      • bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr

    Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.

    Wählen mit Wahlkarte

    Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:

    VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

    Hinweis

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
      • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
      • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
      • Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
      • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
      • Wahlkarte zukleben

    Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.

    AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)

    • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
    • Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
      • Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
      • Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
      • In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
    • Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität

    Ausführliche Informationen zu WahlgrundsätzenWahlkarteBriefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Steiermärkische Landtags-Wahlordnung

    Letzte Aktualisierung: 21. Oktober 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Wählen mit Wahlkarte – Steirische Landtagswahl 2024

    Hinweis

    Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.

    Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax) 
      •  bis Mittwoch, 20. November 2024
      • bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr

    Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.

    Wählen mit Wahlkarte

    Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:

    VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

    Hinweis

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
      • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
      • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
      • Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
      • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
      • Wahlkarte zukleben

    Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.

    AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)

    • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
    • Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
      • Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
      • Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
      • In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
    • Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität

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    Hinweis

    Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.

    Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax) 
      •  bis Mittwoch, 20. November 2024
      • bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr

    Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.

    Wählen mit Wahlkarte

    Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:

    VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

    Hinweis

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
      • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
      • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
      • Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
      • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
      • Wahlkarte zukleben

    Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.

    AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)

    • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
    • Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
      • Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
      • Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
      • In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
    • Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität

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    Hinweis

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    Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax) 
      •  bis Mittwoch, 20. November 2024
      • bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr

    Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.

    Wählen mit Wahlkarte

    Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:

    VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

    Hinweis

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
      • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
      • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
      • Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
      • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
      • Wahlkarte zukleben

    Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.

    AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)

    • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
    • Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
      • Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
      • Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
      • In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
    • Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität

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    Hinweis

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    Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

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    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax) 
      •  bis Mittwoch, 20. November 2024
      • bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr

    Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.

    Wählen mit Wahlkarte

    Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:

    VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

    Hinweis

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
      • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
      • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
      • Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
      • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
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    Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.

    AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)

    • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
    • Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
      • Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
      • Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
      • In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
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    Hinweis

    Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.

    Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

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    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax) 
      •  bis Mittwoch, 20. November 2024
      • bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr

    Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.

    Wählen mit Wahlkarte

    Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:

    VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

    Hinweis

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    • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
      • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
      • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
      • Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
      • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
      • Wahlkarte zukleben

    Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.

    AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)

    • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
    • Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
      • Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
      • Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
      • In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
    • Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität

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    Hinweis

    Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.

    Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

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    • schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax) 
      •  bis Mittwoch, 20. November 2024
      • bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr

    Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.

    Wählen mit Wahlkarte

    Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:

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    Hinweis

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    • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
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      • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
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    Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.

    AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)

    • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
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    Hinweis

    Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.

    Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax) 
      •  bis Mittwoch, 20. November 2024
      • bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr

    Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.

    Wählen mit Wahlkarte

    Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:

    VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

    Hinweis

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
      • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
      • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
      • Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
      • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
      • Wahlkarte zukleben

    Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.

    AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)

    • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
    • Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
      • Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
      • Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
      • In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
    • Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität

    Ausführliche Informationen zu WahlgrundsätzenWahlkarteBriefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Steiermärkische Landtags-Wahlordnung

    Letzte Aktualisierung: 21. Oktober 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Wählen mit Wahlkarte – Steirische Landtagswahl 2024

    Hinweis

    Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.

    Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax) 
      •  bis Mittwoch, 20. November 2024
      • bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr

    Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.

    Wählen mit Wahlkarte

    Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:

    VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

    Hinweis

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
      • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
      • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
      • Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
      • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
      • Wahlkarte zukleben

    Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.

    AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)

    • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
    • Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
      • Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
      • Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
      • In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
    • Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität

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    Hinweis

    Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.

    Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax) 
      •  bis Mittwoch, 20. November 2024
      • bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr

    Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.

    Wählen mit Wahlkarte

    Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:

    VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

    Hinweis

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
      • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
      • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
      • Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
      • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
      • Wahlkarte zukleben

    Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.

    AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)

    • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
    • Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
      • Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
      • Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
      • In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
    • Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität

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    Hinweis

    Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.

    Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax) 
      •  bis Mittwoch, 20. November 2024
      • bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr

    Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.

    Wählen mit Wahlkarte

    Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:

    VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

    Hinweis

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
      • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
      • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
      • Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
      • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
      • Wahlkarte zukleben

    Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.

    AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)

    • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
    • Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
      • Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
      • Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
      • In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
    • Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität

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    Hinweis

    Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.

    Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Beantragung einer Wahlkarte

    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax) 
      •  bis Mittwoch, 20. November 2024
      • bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr

    Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.

    Wählen mit Wahlkarte

    Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:

    VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

    Hinweis

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
      • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
      • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
      • Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
      • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
      • Wahlkarte zukleben

    Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.

    AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)

    • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
    • Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
      • Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
      • Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Stimmzettel und Wahlkuvert entnimmt und der Wahlkartenwählerin/dem Wahlkartenwähler aushändigt
      • In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert ungeöffnet in Wahlurne werfen oder Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, damit diese/dieser es ungeöffnet in Wahlurne wirft
    • Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei eingeschränkter Mobilität

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    Hinweis

    Die Online-Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich. Persönlich kann sie noch bis Freitag, 22. November 2024, 12 Uhr beantragt werden.

    Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme

    • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
    • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

    Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

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    Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

    • schriftlich (je nach Gemeinde online über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at oder über ein Formular der Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax) 
      •  bis Mittwoch, 20. November 2024
      • bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
    • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr

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    • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
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    AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)

    • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde bis spätestens 16.00 Uhr abgeben (Briefwahl)
    • Persönlich Wählen vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
      • Unbenützte Wahlkarte (mit darin enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitbringen
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