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    Vor dem Umzug – Checkliste

    Checkliste - Vor dem Umzug
      Tätigkeit Erledigt
    Bisheriger Wohnsitz Fristgerechte Kündigung des alten Mietvertrages
    Ein befristeter Mietvertrag endet mit Ablauf der Mietvertragsbefristung. Die Mieterin/der Mieter kann den befristeten Mietvertrag nach einem Jahr vorzeitig kündigen, dann gilt die vereinbarte Kündigungsfrist oder eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.
    Ein unbefristeter Mietvertrag kann jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
     
    Daueraufträge für Miet-, Betriebs- und Energiekosten der alten Wohnung kündigen  
    Miet-Endabrechnung anfordern  
     Ab-/Ummeldung Fernwärme/Gas und Strom   
    Telefon/Internet  
    Radio und Fernsehen (OBS)  
    Kabelanschluss  
    Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung
    Eventuell Informationen über Sperrmüll-Entsorgungsmöglichkeiten in Ihrer Gemeinde einholen
     
    Rechtzeitige Anmeldung in einer neuen Kinderbetreuungseinrichtung/Schule/einem Hort  
     Übersiedlung Nachsendeauftrag für die Post beantragen  
    Haushaltsversicherung rechtzeitig über den bevorstehenden Umzug informieren (in der Regel gilt der Versicherungsschutz auch für den Umzug)  
    Zählerstände ablesen - Gas, Strom, Wasser, Heizung (in der alten und neuen Unterkunft!)  
    Terminvereinbarung für die Wohnungsübergabe und -übernahme (Übergabeprotokoll)  
    Sonderurlaub der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber melden  
    Gegebenenfalls Ablöse mit der Nachmieterin/dem Nachmieter klären und Übernahme von Einrichtungsgegenständen schriftlich bestätigen lassen  
    Den Zustand der neuen Wohnung vor dem Einzug dokumentieren (z.B. Übernahmeprotokoll und Fotos)  
    Gegebenenfalls zwecks steuerlicher Absetzbarkeit alle Umzugsbelege sammeln (z.B. Rechnungen der Spedition, Beleg für die Benzinkosten, die Kosten für Verpackungsmaterial und Werkzeug, Renovierungskosten, Maklergebühren etc.  
    Gegebenenfalls eine kurzfristige Halteverbotszone für das Be- und Entladen des Umzugswagens organisieren  
    Einrichtung der neuen Wohnung anhand des Grundrisses planen  
    Gegebenenfalls Renovierungsarbeiten in der alten und/oder neuen Wohnung planen und abstimmen  
    Gegebenenfalls ein Umzugsunternehmen mit der Übersiedelung beauftragen  
    Gegebenenfalls Umzugshelfer, Verpackungskartons und Transporter organisieren sowie einen Umzugstermin fixieren  
    Eventuell Parkerlaubnis zurücklegen  

    Hinweis

    Diese Checkliste versteht sich als Leitfaden für Ihren Umzug und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

    Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Vor dem Umzug – Checkliste

    Checkliste - Vor dem Umzug
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    Bisheriger Wohnsitz Fristgerechte Kündigung des alten Mietvertrages
    Ein befristeter Mietvertrag endet mit Ablauf der Mietvertragsbefristung. Die Mieterin/der Mieter kann den befristeten Mietvertrag nach einem Jahr vorzeitig kündigen, dann gilt die vereinbarte Kündigungsfrist oder eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.
    Ein unbefristeter Mietvertrag kann jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
     
    Daueraufträge für Miet-, Betriebs- und Energiekosten der alten Wohnung kündigen  
    Miet-Endabrechnung anfordern  
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    Telefon/Internet  
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    Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung
    Eventuell Informationen über Sperrmüll-Entsorgungsmöglichkeiten in Ihrer Gemeinde einholen
     
    Rechtzeitige Anmeldung in einer neuen Kinderbetreuungseinrichtung/Schule/einem Hort  
     Übersiedlung Nachsendeauftrag für die Post beantragen  
    Haushaltsversicherung rechtzeitig über den bevorstehenden Umzug informieren (in der Regel gilt der Versicherungsschutz auch für den Umzug)  
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    Sonderurlaub der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber melden  
    Gegebenenfalls Ablöse mit der Nachmieterin/dem Nachmieter klären und Übernahme von Einrichtungsgegenständen schriftlich bestätigen lassen  
    Den Zustand der neuen Wohnung vor dem Einzug dokumentieren (z.B. Übernahmeprotokoll und Fotos)  
    Gegebenenfalls zwecks steuerlicher Absetzbarkeit alle Umzugsbelege sammeln (z.B. Rechnungen der Spedition, Beleg für die Benzinkosten, die Kosten für Verpackungsmaterial und Werkzeug, Renovierungskosten, Maklergebühren etc.  
    Gegebenenfalls eine kurzfristige Halteverbotszone für das Be- und Entladen des Umzugswagens organisieren  
    Einrichtung der neuen Wohnung anhand des Grundrisses planen  
    Gegebenenfalls Renovierungsarbeiten in der alten und/oder neuen Wohnung planen und abstimmen  
    Gegebenenfalls ein Umzugsunternehmen mit der Übersiedelung beauftragen  
    Gegebenenfalls Umzugshelfer, Verpackungskartons und Transporter organisieren sowie einen Umzugstermin fixieren  
    Eventuell Parkerlaubnis zurücklegen  

    Hinweis

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    Ein unbefristeter Mietvertrag kann jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
     
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    Gegebenenfalls zwecks steuerlicher Absetzbarkeit alle Umzugsbelege sammeln (z.B. Rechnungen der Spedition, Beleg für die Benzinkosten, die Kosten für Verpackungsmaterial und Werkzeug, Renovierungskosten, Maklergebühren etc.  
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    Ein unbefristeter Mietvertrag kann jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
     
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    Ein unbefristeter Mietvertrag kann jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
     
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    Zählerstände ablesen - Gas, Strom, Wasser, Heizung (in der alten und neuen Unterkunft!)  
    Terminvereinbarung für die Wohnungsübergabe und -übernahme (Übergabeprotokoll)  
    Sonderurlaub der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber melden  
    Gegebenenfalls Ablöse mit der Nachmieterin/dem Nachmieter klären und Übernahme von Einrichtungsgegenständen schriftlich bestätigen lassen  
    Den Zustand der neuen Wohnung vor dem Einzug dokumentieren (z.B. Übernahmeprotokoll und Fotos)  
    Gegebenenfalls zwecks steuerlicher Absetzbarkeit alle Umzugsbelege sammeln (z.B. Rechnungen der Spedition, Beleg für die Benzinkosten, die Kosten für Verpackungsmaterial und Werkzeug, Renovierungskosten, Maklergebühren etc.  
    Gegebenenfalls eine kurzfristige Halteverbotszone für das Be- und Entladen des Umzugswagens organisieren  
    Einrichtung der neuen Wohnung anhand des Grundrisses planen  
    Gegebenenfalls Renovierungsarbeiten in der alten und/oder neuen Wohnung planen und abstimmen  
    Gegebenenfalls ein Umzugsunternehmen mit der Übersiedelung beauftragen  
    Gegebenenfalls Umzugshelfer, Verpackungskartons und Transporter organisieren sowie einen Umzugstermin fixieren  
    Eventuell Parkerlaubnis zurücklegen  

    Hinweis

    Diese Checkliste versteht sich als Leitfaden für Ihren Umzug und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

    Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Vor dem Umzug – Checkliste

    Checkliste - Vor dem Umzug
      Tätigkeit Erledigt
    Bisheriger Wohnsitz Fristgerechte Kündigung des alten Mietvertrages
    Ein befristeter Mietvertrag endet mit Ablauf der Mietvertragsbefristung. Die Mieterin/der Mieter kann den befristeten Mietvertrag nach einem Jahr vorzeitig kündigen, dann gilt die vereinbarte Kündigungsfrist oder eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.
    Ein unbefristeter Mietvertrag kann jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
     
    Daueraufträge für Miet-, Betriebs- und Energiekosten der alten Wohnung kündigen  
    Miet-Endabrechnung anfordern  
     Ab-/Ummeldung Fernwärme/Gas und Strom   
    Telefon/Internet  
    Radio und Fernsehen (OBS)  
    Kabelanschluss  
    Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung
    Eventuell Informationen über Sperrmüll-Entsorgungsmöglichkeiten in Ihrer Gemeinde einholen
     
    Rechtzeitige Anmeldung in einer neuen Kinderbetreuungseinrichtung/Schule/einem Hort  
     Übersiedlung Nachsendeauftrag für die Post beantragen  
    Haushaltsversicherung rechtzeitig über den bevorstehenden Umzug informieren (in der Regel gilt der Versicherungsschutz auch für den Umzug)  
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    Ein unbefristeter Mietvertrag kann jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
     
    Daueraufträge für Miet-, Betriebs- und Energiekosten der alten Wohnung kündigen  
    Miet-Endabrechnung anfordern  
     Ab-/Ummeldung Fernwärme/Gas und Strom   
    Telefon/Internet  
    Radio und Fernsehen (OBS)  
    Kabelanschluss  
    Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung
    Eventuell Informationen über Sperrmüll-Entsorgungsmöglichkeiten in Ihrer Gemeinde einholen
     
    Rechtzeitige Anmeldung in einer neuen Kinderbetreuungseinrichtung/Schule/einem Hort  
     Übersiedlung Nachsendeauftrag für die Post beantragen  
    Haushaltsversicherung rechtzeitig über den bevorstehenden Umzug informieren (in der Regel gilt der Versicherungsschutz auch für den Umzug)  
    Zählerstände ablesen - Gas, Strom, Wasser, Heizung (in der alten und neuen Unterkunft!)  
    Terminvereinbarung für die Wohnungsübergabe und -übernahme (Übergabeprotokoll)  
    Sonderurlaub der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber melden  
    Gegebenenfalls Ablöse mit der Nachmieterin/dem Nachmieter klären und Übernahme von Einrichtungsgegenständen schriftlich bestätigen lassen  
    Den Zustand der neuen Wohnung vor dem Einzug dokumentieren (z.B. Übernahmeprotokoll und Fotos)  
    Gegebenenfalls zwecks steuerlicher Absetzbarkeit alle Umzugsbelege sammeln (z.B. Rechnungen der Spedition, Beleg für die Benzinkosten, die Kosten für Verpackungsmaterial und Werkzeug, Renovierungskosten, Maklergebühren etc.  
    Gegebenenfalls eine kurzfristige Halteverbotszone für das Be- und Entladen des Umzugswagens organisieren  
    Einrichtung der neuen Wohnung anhand des Grundrisses planen  
    Gegebenenfalls Renovierungsarbeiten in der alten und/oder neuen Wohnung planen und abstimmen  
    Gegebenenfalls ein Umzugsunternehmen mit der Übersiedelung beauftragen  
    Gegebenenfalls Umzugshelfer, Verpackungskartons und Transporter organisieren sowie einen Umzugstermin fixieren  
    Eventuell Parkerlaubnis zurücklegen  

    Hinweis

    Diese Checkliste versteht sich als Leitfaden für Ihren Umzug und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

    Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Vor dem Umzug – Checkliste

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    Den Zustand der neuen Wohnung vor dem Einzug dokumentieren (z.B. Übernahmeprotokoll und Fotos)  
    Gegebenenfalls zwecks steuerlicher Absetzbarkeit alle Umzugsbelege sammeln (z.B. Rechnungen der Spedition, Beleg für die Benzinkosten, die Kosten für Verpackungsmaterial und Werkzeug, Renovierungskosten, Maklergebühren etc.  
    Gegebenenfalls eine kurzfristige Halteverbotszone für das Be- und Entladen des Umzugswagens organisieren  
    Einrichtung der neuen Wohnung anhand des Grundrisses planen  
    Gegebenenfalls Renovierungsarbeiten in der alten und/oder neuen Wohnung planen und abstimmen  
    Gegebenenfalls ein Umzugsunternehmen mit der Übersiedelung beauftragen  
    Gegebenenfalls Umzugshelfer, Verpackungskartons und Transporter organisieren sowie einen Umzugstermin fixieren  
    Eventuell Parkerlaubnis zurücklegen  

    Hinweis

    Diese Checkliste versteht sich als Leitfaden für Ihren Umzug und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

    Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion