oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.
Ob vom Desktop aus oder via Handy–App: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.
Kabelanschluss
Bei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder "mitnehmen" (vorausgesetzt, das Kabelnetz des jeweiligen Betreibers existiert auch am neuen Wohnort) oder kündigen. Eine Kündigung ist jeweils zu Monatsende möglich und kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Kabelgesellschaft erfolgen.
Die "Mitnahme des Anschlusses" können Sie telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax bei Ihrer Kabelgesellschaft unter Angabe folgender Daten beantragen:
- Kundennummer
- Alte Adresse
- Neue Adresse
- Aktuelle Telefonnummer
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Kabelanschluss
Bei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder "mitnehmen" (vorausgesetzt, das Kabelnetz des jeweiligen Betreibers existiert auch am neuen Wohnort) oder kündigen. Eine Kündigung ist jeweils zu Monatsende möglich und kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Kabelgesellschaft erfolgen.
Die "Mitnahme des Anschlusses" können Sie telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax bei Ihrer Kabelgesellschaft unter Angabe folgender Daten beantragen:
- Kundennummer
- Alte Adresse
- Neue Adresse
- Aktuelle Telefonnummer
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Kabelanschluss
Bei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder "mitnehmen" (vorausgesetzt, das Kabelnetz des jeweiligen Betreibers existiert auch am neuen Wohnort) oder kündigen. Eine Kündigung ist jeweils zu Monatsende möglich und kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Kabelgesellschaft erfolgen.
Die "Mitnahme des Anschlusses" können Sie telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax bei Ihrer Kabelgesellschaft unter Angabe folgender Daten beantragen:
- Kundennummer
- Alte Adresse
- Neue Adresse
- Aktuelle Telefonnummer
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Kabelanschluss
Bei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder "mitnehmen" (vorausgesetzt, das Kabelnetz des jeweiligen Betreibers existiert auch am neuen Wohnort) oder kündigen. Eine Kündigung ist jeweils zu Monatsende möglich und kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Kabelgesellschaft erfolgen.
Die "Mitnahme des Anschlusses" können Sie telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax bei Ihrer Kabelgesellschaft unter Angabe folgender Daten beantragen:
- Kundennummer
- Alte Adresse
- Neue Adresse
- Aktuelle Telefonnummer
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Kabelanschluss
Bei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder "mitnehmen" (vorausgesetzt, das Kabelnetz des jeweiligen Betreibers existiert auch am neuen Wohnort) oder kündigen. Eine Kündigung ist jeweils zu Monatsende möglich und kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Kabelgesellschaft erfolgen.
Die "Mitnahme des Anschlusses" können Sie telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax bei Ihrer Kabelgesellschaft unter Angabe folgender Daten beantragen:
- Kundennummer
- Alte Adresse
- Neue Adresse
- Aktuelle Telefonnummer
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Kabelanschluss
Bei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder "mitnehmen" (vorausgesetzt, das Kabelnetz des jeweiligen Betreibers existiert auch am neuen Wohnort) oder kündigen. Eine Kündigung ist jeweils zu Monatsende möglich und kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Kabelgesellschaft erfolgen.
Die "Mitnahme des Anschlusses" können Sie telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax bei Ihrer Kabelgesellschaft unter Angabe folgender Daten beantragen:
- Kundennummer
- Alte Adresse
- Neue Adresse
- Aktuelle Telefonnummer
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Kabelanschluss
Bei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder "mitnehmen" (vorausgesetzt, das Kabelnetz des jeweiligen Betreibers existiert auch am neuen Wohnort) oder kündigen. Eine Kündigung ist jeweils zu Monatsende möglich und kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Kabelgesellschaft erfolgen.
Die "Mitnahme des Anschlusses" können Sie telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax bei Ihrer Kabelgesellschaft unter Angabe folgender Daten beantragen:
- Kundennummer
- Alte Adresse
- Neue Adresse
- Aktuelle Telefonnummer
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Kabelanschluss
Bei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder "mitnehmen" (vorausgesetzt, das Kabelnetz des jeweiligen Betreibers existiert auch am neuen Wohnort) oder kündigen. Eine Kündigung ist jeweils zu Monatsende möglich und kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Kabelgesellschaft erfolgen.
Die "Mitnahme des Anschlusses" können Sie telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax bei Ihrer Kabelgesellschaft unter Angabe folgender Daten beantragen:
- Kundennummer
- Alte Adresse
- Neue Adresse
- Aktuelle Telefonnummer
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Kabelanschluss
Bei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder "mitnehmen" (vorausgesetzt, das Kabelnetz des jeweiligen Betreibers existiert auch am neuen Wohnort) oder kündigen. Eine Kündigung ist jeweils zu Monatsende möglich und kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Kabelgesellschaft erfolgen.
Die "Mitnahme des Anschlusses" können Sie telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax bei Ihrer Kabelgesellschaft unter Angabe folgender Daten beantragen:
- Kundennummer
- Alte Adresse
- Neue Adresse
- Aktuelle Telefonnummer
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Kabelanschluss
Bei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder "mitnehmen" (vorausgesetzt, das Kabelnetz des jeweiligen Betreibers existiert auch am neuen Wohnort) oder kündigen. Eine Kündigung ist jeweils zu Monatsende möglich und kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Kabelgesellschaft erfolgen.
Die "Mitnahme des Anschlusses" können Sie telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax bei Ihrer Kabelgesellschaft unter Angabe folgender Daten beantragen:
- Kundennummer
- Alte Adresse
- Neue Adresse
- Aktuelle Telefonnummer
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Kabelanschluss
Bei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder "mitnehmen" (vorausgesetzt, das Kabelnetz des jeweiligen Betreibers existiert auch am neuen Wohnort) oder kündigen. Eine Kündigung ist jeweils zu Monatsende möglich und kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Kabelgesellschaft erfolgen.
Die "Mitnahme des Anschlusses" können Sie telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax bei Ihrer Kabelgesellschaft unter Angabe folgender Daten beantragen:
- Kundennummer
- Alte Adresse
- Neue Adresse
- Aktuelle Telefonnummer
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Kabelanschluss
Bei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder "mitnehmen" (vorausgesetzt, das Kabelnetz des jeweiligen Betreibers existiert auch am neuen Wohnort) oder kündigen. Eine Kündigung ist jeweils zu Monatsende möglich und kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Kabelgesellschaft erfolgen.
Die "Mitnahme des Anschlusses" können Sie telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax bei Ihrer Kabelgesellschaft unter Angabe folgender Daten beantragen:
- Kundennummer
- Alte Adresse
- Neue Adresse
- Aktuelle Telefonnummer
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Kabelanschluss
Bei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder "mitnehmen" (vorausgesetzt, das Kabelnetz des jeweiligen Betreibers existiert auch am neuen Wohnort) oder kündigen. Eine Kündigung ist jeweils zu Monatsende möglich und kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Kabelgesellschaft erfolgen.
Die "Mitnahme des Anschlusses" können Sie telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax bei Ihrer Kabelgesellschaft unter Angabe folgender Daten beantragen:
- Kundennummer
- Alte Adresse
- Neue Adresse
- Aktuelle Telefonnummer
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Kabelanschluss
Bei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder "mitnehmen" (vorausgesetzt, das Kabelnetz des jeweiligen Betreibers existiert auch am neuen Wohnort) oder kündigen. Eine Kündigung ist jeweils zu Monatsende möglich und kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Kabelgesellschaft erfolgen.
Die "Mitnahme des Anschlusses" können Sie telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax bei Ihrer Kabelgesellschaft unter Angabe folgender Daten beantragen:
- Kundennummer
- Alte Adresse
- Neue Adresse
- Aktuelle Telefonnummer
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Kabelanschluss
Bei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder "mitnehmen" (vorausgesetzt, das Kabelnetz des jeweiligen Betreibers existiert auch am neuen Wohnort) oder kündigen. Eine Kündigung ist jeweils zu Monatsende möglich und kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Kabelgesellschaft erfolgen.
Die "Mitnahme des Anschlusses" können Sie telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax bei Ihrer Kabelgesellschaft unter Angabe folgender Daten beantragen:
- Kundennummer
- Alte Adresse
- Neue Adresse
- Aktuelle Telefonnummer
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Kabelanschluss
Bei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder "mitnehmen" (vorausgesetzt, das Kabelnetz des jeweiligen Betreibers existiert auch am neuen Wohnort) oder kündigen. Eine Kündigung ist jeweils zu Monatsende möglich und kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Kabelgesellschaft erfolgen.
Die "Mitnahme des Anschlusses" können Sie telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax bei Ihrer Kabelgesellschaft unter Angabe folgender Daten beantragen:
- Kundennummer
- Alte Adresse
- Neue Adresse
- Aktuelle Telefonnummer
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Kabelanschluss
Bei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder "mitnehmen" (vorausgesetzt, das Kabelnetz des jeweiligen Betreibers existiert auch am neuen Wohnort) oder kündigen. Eine Kündigung ist jeweils zu Monatsende möglich und kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Kabelgesellschaft erfolgen.
Die "Mitnahme des Anschlusses" können Sie telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax bei Ihrer Kabelgesellschaft unter Angabe folgender Daten beantragen:
- Kundennummer
- Alte Adresse
- Neue Adresse
- Aktuelle Telefonnummer
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Kabelanschluss
Bei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder "mitnehmen" (vorausgesetzt, das Kabelnetz des jeweiligen Betreibers existiert auch am neuen Wohnort) oder kündigen. Eine Kündigung ist jeweils zu Monatsende möglich und kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Kabelgesellschaft erfolgen.
Die "Mitnahme des Anschlusses" können Sie telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax bei Ihrer Kabelgesellschaft unter Angabe folgender Daten beantragen:
- Kundennummer
- Alte Adresse
- Neue Adresse
- Aktuelle Telefonnummer
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Kabelanschluss
Bei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder "mitnehmen" (vorausgesetzt, das Kabelnetz des jeweiligen Betreibers existiert auch am neuen Wohnort) oder kündigen. Eine Kündigung ist jeweils zu Monatsende möglich und kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Kabelgesellschaft erfolgen.
Die "Mitnahme des Anschlusses" können Sie telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax bei Ihrer Kabelgesellschaft unter Angabe folgender Daten beantragen:
- Kundennummer
- Alte Adresse
- Neue Adresse
- Aktuelle Telefonnummer
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Kabelanschluss
Bei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder "mitnehmen" (vorausgesetzt, das Kabelnetz des jeweiligen Betreibers existiert auch am neuen Wohnort) oder kündigen. Eine Kündigung ist jeweils zu Monatsende möglich und kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Kabelgesellschaft erfolgen.
Die "Mitnahme des Anschlusses" können Sie telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax bei Ihrer Kabelgesellschaft unter Angabe folgender Daten beantragen:
- Kundennummer
- Alte Adresse
- Neue Adresse
- Aktuelle Telefonnummer
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Kabelanschluss
Bei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder "mitnehmen" (vorausgesetzt, das Kabelnetz des jeweiligen Betreibers existiert auch am neuen Wohnort) oder kündigen. Eine Kündigung ist jeweils zu Monatsende möglich und kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Kabelgesellschaft erfolgen.
Die "Mitnahme des Anschlusses" können Sie telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax bei Ihrer Kabelgesellschaft unter Angabe folgender Daten beantragen:
- Kundennummer
- Alte Adresse
- Neue Adresse
- Aktuelle Telefonnummer
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Kabelanschluss
Bei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder "mitnehmen" (vorausgesetzt, das Kabelnetz des jeweiligen Betreibers existiert auch am neuen Wohnort) oder kündigen. Eine Kündigung ist jeweils zu Monatsende möglich und kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Kabelgesellschaft erfolgen.
Die "Mitnahme des Anschlusses" können Sie telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax bei Ihrer Kabelgesellschaft unter Angabe folgender Daten beantragen:
- Kundennummer
- Alte Adresse
- Neue Adresse
- Aktuelle Telefonnummer
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Kabelanschluss
Bei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder "mitnehmen" (vorausgesetzt, das Kabelnetz des jeweiligen Betreibers existiert auch am neuen Wohnort) oder kündigen. Eine Kündigung ist jeweils zu Monatsende möglich und kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Kabelgesellschaft erfolgen.
Die "Mitnahme des Anschlusses" können Sie telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax bei Ihrer Kabelgesellschaft unter Angabe folgender Daten beantragen:
- Kundennummer
- Alte Adresse
- Neue Adresse
- Aktuelle Telefonnummer
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Kabelanschluss
Bei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder "mitnehmen" (vorausgesetzt, das Kabelnetz des jeweiligen Betreibers existiert auch am neuen Wohnort) oder kündigen. Eine Kündigung ist jeweils zu Monatsende möglich und kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Kabelgesellschaft erfolgen.
Die "Mitnahme des Anschlusses" können Sie telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax bei Ihrer Kabelgesellschaft unter Angabe folgender Daten beantragen:
- Kundennummer
- Alte Adresse
- Neue Adresse
- Aktuelle Telefonnummer
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Kabelanschluss
Bei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder "mitnehmen" (vorausgesetzt, das Kabelnetz des jeweiligen Betreibers existiert auch am neuen Wohnort) oder kündigen. Eine Kündigung ist jeweils zu Monatsende möglich und kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Kabelgesellschaft erfolgen.
Die "Mitnahme des Anschlusses" können Sie telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax bei Ihrer Kabelgesellschaft unter Angabe folgender Daten beantragen:
- Kundennummer
- Alte Adresse
- Neue Adresse
- Aktuelle Telefonnummer
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Kabelanschluss
Bei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder "mitnehmen" (vorausgesetzt, das Kabelnetz des jeweiligen Betreibers existiert auch am neuen Wohnort) oder kündigen. Eine Kündigung ist jeweils zu Monatsende möglich und kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Kabelgesellschaft erfolgen.
Die "Mitnahme des Anschlusses" können Sie telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax bei Ihrer Kabelgesellschaft unter Angabe folgender Daten beantragen:
- Kundennummer
- Alte Adresse
- Neue Adresse
- Aktuelle Telefonnummer
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Kabelanschluss
Bei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder "mitnehmen" (vorausgesetzt, das Kabelnetz des jeweiligen Betreibers existiert auch am neuen Wohnort) oder kündigen. Eine Kündigung ist jeweils zu Monatsende möglich und kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Kabelgesellschaft erfolgen.
Die "Mitnahme des Anschlusses" können Sie telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax bei Ihrer Kabelgesellschaft unter Angabe folgender Daten beantragen:
- Kundennummer
- Alte Adresse
- Neue Adresse
- Aktuelle Telefonnummer
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Kabelanschluss
Bei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder "mitnehmen" (vorausgesetzt, das Kabelnetz des jeweiligen Betreibers existiert auch am neuen Wohnort) oder kündigen. Eine Kündigung ist jeweils zu Monatsende möglich und kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Kabelgesellschaft erfolgen.
Die "Mitnahme des Anschlusses" können Sie telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax bei Ihrer Kabelgesellschaft unter Angabe folgender Daten beantragen:
- Kundennummer
- Alte Adresse
- Neue Adresse
- Aktuelle Telefonnummer
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Kabelanschluss
Bei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder "mitnehmen" (vorausgesetzt, das Kabelnetz des jeweiligen Betreibers existiert auch am neuen Wohnort) oder kündigen. Eine Kündigung ist jeweils zu Monatsende möglich und kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Kabelgesellschaft erfolgen.
Die "Mitnahme des Anschlusses" können Sie telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax bei Ihrer Kabelgesellschaft unter Angabe folgender Daten beantragen:
- Kundennummer
- Alte Adresse
- Neue Adresse
- Aktuelle Telefonnummer
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Kabelanschluss
Bei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder "mitnehmen" (vorausgesetzt, das Kabelnetz des jeweiligen Betreibers existiert auch am neuen Wohnort) oder kündigen. Eine Kündigung ist jeweils zu Monatsende möglich und kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Kabelgesellschaft erfolgen.
Die "Mitnahme des Anschlusses" können Sie telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax bei Ihrer Kabelgesellschaft unter Angabe folgender Daten beantragen:
- Kundennummer
- Alte Adresse
- Neue Adresse
- Aktuelle Telefonnummer
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Kabelanschluss
Bei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder "mitnehmen" (vorausgesetzt, das Kabelnetz des jeweiligen Betreibers existiert auch am neuen Wohnort) oder kündigen. Eine Kündigung ist jeweils zu Monatsende möglich und kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Kabelgesellschaft erfolgen.
Die "Mitnahme des Anschlusses" können Sie telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax bei Ihrer Kabelgesellschaft unter Angabe folgender Daten beantragen:
- Kundennummer
- Alte Adresse
- Neue Adresse
- Aktuelle Telefonnummer
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Kabelanschluss
Bei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder "mitnehmen" (vorausgesetzt, das Kabelnetz des jeweiligen Betreibers existiert auch am neuen Wohnort) oder kündigen. Eine Kündigung ist jeweils zu Monatsende möglich und kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Kabelgesellschaft erfolgen.
Die "Mitnahme des Anschlusses" können Sie telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax bei Ihrer Kabelgesellschaft unter Angabe folgender Daten beantragen:
- Kundennummer
- Alte Adresse
- Neue Adresse
- Aktuelle Telefonnummer
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion