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Abfallentsorgung/Müllabfuhr
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
In Österreich sind Haushalte verpflichtet, an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen. Das heißt, sie müssen einen Antrag auf Abfallentsorgung stellen.
Die Meldung erfolgt entweder durch die Eigentümerin/den Eigentümer oder die Pächterin (Besitzerin)/den Pächter (Besitzer) eines Grundstücks oder durch den Wohnanlagenbetreiber. Wenn Sie lediglich Mieterin/Mieter von Wohnraum sind, wird die Anmeldung zur Abfallentsorgung in der Regel die Eigentümerin/der Eigentümer oder der Wohnanlagenbetreiber erledigen.
Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.
Voraussetzungen
Besitz einer Liegenschaft
Fristen
Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.
Tipp
Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.
Zuständige Stelle
- Die Gemeinde
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 48 (→ Stadt Wien) – Wiener Abfallwirtschaft
Verfahrensablauf
Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.
Hinweis
Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.
Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.
Hinweis
Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.
Erforderliche Unterlagen
- Eventuell Erhebungsbogen zur Antragstellung auf Abfallentsorgung
- Eventuell Nachweis darüber, wie viele Personen im Haushalt leben
- Eventuell Nachweis Ihrer Eigentümerschaft am Grundstück
Kosten
- Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
- Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße: regional unterschiedlich geregelt
Zusätzliche Informationen
Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.
Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
- Landes-Abfallwirtschaftsgesetze, Abfallwirtschaftskonzepte, Abfallwirtschaftspläne und Richtlinien der Bundesländer
Zum Formular
- Abfallbehälter – Reinigung/Tausch (Stadt Salzburg)
- Altpapiergefäße – Abbestellung
- Altpapiergefäße – Bestellung
- Biotonne – Abbestellung
- Biotonne – Bestellung
- Häckseldienst – Anforderung
- Restmüllgefäße – Abbestellung
- Restmüllgefäße – Bestellung
- Restmüllgefäße – Veränderung
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Abfallentsorgung/Müllabfuhr
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Allgemeine Informationen
In Österreich sind Haushalte verpflichtet, an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen. Das heißt, sie müssen einen Antrag auf Abfallentsorgung stellen.
Die Meldung erfolgt entweder durch die Eigentümerin/den Eigentümer oder die Pächterin (Besitzerin)/den Pächter (Besitzer) eines Grundstücks oder durch den Wohnanlagenbetreiber. Wenn Sie lediglich Mieterin/Mieter von Wohnraum sind, wird die Anmeldung zur Abfallentsorgung in der Regel die Eigentümerin/der Eigentümer oder der Wohnanlagenbetreiber erledigen.
Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.
Voraussetzungen
Besitz einer Liegenschaft
Fristen
Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.
Tipp
Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.
Zuständige Stelle
- Die Gemeinde
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 48 (→ Stadt Wien) – Wiener Abfallwirtschaft
Verfahrensablauf
Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.
Hinweis
Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.
Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.
Hinweis
Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.
Erforderliche Unterlagen
- Eventuell Erhebungsbogen zur Antragstellung auf Abfallentsorgung
- Eventuell Nachweis darüber, wie viele Personen im Haushalt leben
- Eventuell Nachweis Ihrer Eigentümerschaft am Grundstück
Kosten
- Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
- Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße: regional unterschiedlich geregelt
Zusätzliche Informationen
Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.
Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.
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Rechtsgrundlagen
- Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
- Landes-Abfallwirtschaftsgesetze, Abfallwirtschaftskonzepte, Abfallwirtschaftspläne und Richtlinien der Bundesländer
Zum Formular
- Abfallbehälter – Reinigung/Tausch (Stadt Salzburg)
- Altpapiergefäße – Abbestellung
- Altpapiergefäße – Bestellung
- Biotonne – Abbestellung
- Biotonne – Bestellung
- Häckseldienst – Anforderung
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Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.
Voraussetzungen
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Fristen
Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.
Tipp
Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.
Zuständige Stelle
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Verfahrensablauf
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Hinweis
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Erforderliche Unterlagen
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Kosten
- Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
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Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.
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- Biotonne – Abbestellung
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Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.
Voraussetzungen
Besitz einer Liegenschaft
Fristen
Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.
Tipp
Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.
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Verfahrensablauf
Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.
Hinweis
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- Eventuell Nachweis darüber, wie viele Personen im Haushalt leben
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Kosten
- Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
- Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße: regional unterschiedlich geregelt
Zusätzliche Informationen
Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.
Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.
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- Biotonne – Abbestellung
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Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.
Voraussetzungen
Besitz einer Liegenschaft
Fristen
Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.
Tipp
Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.
Zuständige Stelle
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Hinweis
Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.
Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.
Hinweis
Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.
Erforderliche Unterlagen
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Kosten
- Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
- Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße: regional unterschiedlich geregelt
Zusätzliche Informationen
Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.
Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.
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Zum Formular
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In Österreich sind Haushalte verpflichtet, an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen. Das heißt, sie müssen einen Antrag auf Abfallentsorgung stellen.
Die Meldung erfolgt entweder durch die Eigentümerin/den Eigentümer oder die Pächterin (Besitzerin)/den Pächter (Besitzer) eines Grundstücks oder durch den Wohnanlagenbetreiber. Wenn Sie lediglich Mieterin/Mieter von Wohnraum sind, wird die Anmeldung zur Abfallentsorgung in der Regel die Eigentümerin/der Eigentümer oder der Wohnanlagenbetreiber erledigen.
Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.
Voraussetzungen
Besitz einer Liegenschaft
Fristen
Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.
Tipp
Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.
Zuständige Stelle
- Die Gemeinde
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- In Wien: die MA 48 (→ Stadt Wien) – Wiener Abfallwirtschaft
Verfahrensablauf
Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.
Hinweis
Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.
Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.
Hinweis
Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.
Erforderliche Unterlagen
- Eventuell Erhebungsbogen zur Antragstellung auf Abfallentsorgung
- Eventuell Nachweis darüber, wie viele Personen im Haushalt leben
- Eventuell Nachweis Ihrer Eigentümerschaft am Grundstück
Kosten
- Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
- Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße: regional unterschiedlich geregelt
Zusätzliche Informationen
Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.
Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.
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Zum Formular
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Allgemeine Informationen
In Österreich sind Haushalte verpflichtet, an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen. Das heißt, sie müssen einen Antrag auf Abfallentsorgung stellen.
Die Meldung erfolgt entweder durch die Eigentümerin/den Eigentümer oder die Pächterin (Besitzerin)/den Pächter (Besitzer) eines Grundstücks oder durch den Wohnanlagenbetreiber. Wenn Sie lediglich Mieterin/Mieter von Wohnraum sind, wird die Anmeldung zur Abfallentsorgung in der Regel die Eigentümerin/der Eigentümer oder der Wohnanlagenbetreiber erledigen.
Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.
Voraussetzungen
Besitz einer Liegenschaft
Fristen
Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.
Tipp
Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.
Zuständige Stelle
- Die Gemeinde
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 48 (→ Stadt Wien) – Wiener Abfallwirtschaft
Verfahrensablauf
Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.
Hinweis
Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.
Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.
Hinweis
Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.
Erforderliche Unterlagen
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- Eventuell Nachweis darüber, wie viele Personen im Haushalt leben
- Eventuell Nachweis Ihrer Eigentümerschaft am Grundstück
Kosten
- Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
- Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße: regional unterschiedlich geregelt
Zusätzliche Informationen
Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.
Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.
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- Landes-Abfallwirtschaftsgesetze, Abfallwirtschaftskonzepte, Abfallwirtschaftspläne und Richtlinien der Bundesländer
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- Altpapiergefäße – Bestellung
- Biotonne – Abbestellung
- Biotonne – Bestellung
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Allgemeine Informationen
In Österreich sind Haushalte verpflichtet, an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen. Das heißt, sie müssen einen Antrag auf Abfallentsorgung stellen.
Die Meldung erfolgt entweder durch die Eigentümerin/den Eigentümer oder die Pächterin (Besitzerin)/den Pächter (Besitzer) eines Grundstücks oder durch den Wohnanlagenbetreiber. Wenn Sie lediglich Mieterin/Mieter von Wohnraum sind, wird die Anmeldung zur Abfallentsorgung in der Regel die Eigentümerin/der Eigentümer oder der Wohnanlagenbetreiber erledigen.
Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.
Voraussetzungen
Besitz einer Liegenschaft
Fristen
Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.
Tipp
Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.
Zuständige Stelle
- Die Gemeinde
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 48 (→ Stadt Wien) – Wiener Abfallwirtschaft
Verfahrensablauf
Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.
Hinweis
Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.
Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.
Hinweis
Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.
Erforderliche Unterlagen
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- Eventuell Nachweis darüber, wie viele Personen im Haushalt leben
- Eventuell Nachweis Ihrer Eigentümerschaft am Grundstück
Kosten
- Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
- Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße: regional unterschiedlich geregelt
Zusätzliche Informationen
Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.
Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.
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- Landes-Abfallwirtschaftsgesetze, Abfallwirtschaftskonzepte, Abfallwirtschaftspläne und Richtlinien der Bundesländer
Zum Formular
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- Altpapiergefäße – Bestellung
- Biotonne – Abbestellung
- Biotonne – Bestellung
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In Österreich sind Haushalte verpflichtet, an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen. Das heißt, sie müssen einen Antrag auf Abfallentsorgung stellen.
Die Meldung erfolgt entweder durch die Eigentümerin/den Eigentümer oder die Pächterin (Besitzerin)/den Pächter (Besitzer) eines Grundstücks oder durch den Wohnanlagenbetreiber. Wenn Sie lediglich Mieterin/Mieter von Wohnraum sind, wird die Anmeldung zur Abfallentsorgung in der Regel die Eigentümerin/der Eigentümer oder der Wohnanlagenbetreiber erledigen.
Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.
Voraussetzungen
Besitz einer Liegenschaft
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Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.
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Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.
Zuständige Stelle
- Die Gemeinde
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 48 (→ Stadt Wien) – Wiener Abfallwirtschaft
Verfahrensablauf
Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.
Hinweis
Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.
Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.
Hinweis
Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.
Erforderliche Unterlagen
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Kosten
- Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
- Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße: regional unterschiedlich geregelt
Zusätzliche Informationen
Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.
Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.
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- Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
- Landes-Abfallwirtschaftsgesetze, Abfallwirtschaftskonzepte, Abfallwirtschaftspläne und Richtlinien der Bundesländer
Zum Formular
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- Biotonne – Bestellung
- Häckseldienst – Anforderung
- Restmüllgefäße – Abbestellung
- Restmüllgefäße – Bestellung
- Restmüllgefäße – Veränderung
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Abfallentsorgung/Müllabfuhr
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
In Österreich sind Haushalte verpflichtet, an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen. Das heißt, sie müssen einen Antrag auf Abfallentsorgung stellen.
Die Meldung erfolgt entweder durch die Eigentümerin/den Eigentümer oder die Pächterin (Besitzerin)/den Pächter (Besitzer) eines Grundstücks oder durch den Wohnanlagenbetreiber. Wenn Sie lediglich Mieterin/Mieter von Wohnraum sind, wird die Anmeldung zur Abfallentsorgung in der Regel die Eigentümerin/der Eigentümer oder der Wohnanlagenbetreiber erledigen.
Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.
Voraussetzungen
Besitz einer Liegenschaft
Fristen
Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.
Tipp
Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.
Zuständige Stelle
- Die Gemeinde
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 48 (→ Stadt Wien) – Wiener Abfallwirtschaft
Verfahrensablauf
Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.
Hinweis
Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.
Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.
Hinweis
Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.
Erforderliche Unterlagen
- Eventuell Erhebungsbogen zur Antragstellung auf Abfallentsorgung
- Eventuell Nachweis darüber, wie viele Personen im Haushalt leben
- Eventuell Nachweis Ihrer Eigentümerschaft am Grundstück
Kosten
- Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
- Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße: regional unterschiedlich geregelt
Zusätzliche Informationen
Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.
Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
- Landes-Abfallwirtschaftsgesetze, Abfallwirtschaftskonzepte, Abfallwirtschaftspläne und Richtlinien der Bundesländer
Zum Formular
- Abfallbehälter – Reinigung/Tausch (Stadt Salzburg)
- Altpapiergefäße – Abbestellung
- Altpapiergefäße – Bestellung
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In Österreich sind Haushalte verpflichtet, an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen. Das heißt, sie müssen einen Antrag auf Abfallentsorgung stellen.
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Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.
Voraussetzungen
Besitz einer Liegenschaft
Fristen
Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.
Tipp
Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.
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Verfahrensablauf
Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.
Hinweis
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Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.
Hinweis
Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.
Erforderliche Unterlagen
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Kosten
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Zusätzliche Informationen
Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.
Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.
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Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.
Voraussetzungen
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Fristen
Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.
Tipp
Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.
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Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.
Hinweis
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Hinweis
Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.
Erforderliche Unterlagen
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Kosten
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Zusätzliche Informationen
Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.
Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.
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Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.
Voraussetzungen
Besitz einer Liegenschaft
Fristen
Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.
Tipp
Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.
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Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.
Hinweis
Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.
Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.
Hinweis
Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.
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Kosten
- Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
- Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße: regional unterschiedlich geregelt
Zusätzliche Informationen
Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.
Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.
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Die Meldung erfolgt entweder durch die Eigentümerin/den Eigentümer oder die Pächterin (Besitzerin)/den Pächter (Besitzer) eines Grundstücks oder durch den Wohnanlagenbetreiber. Wenn Sie lediglich Mieterin/Mieter von Wohnraum sind, wird die Anmeldung zur Abfallentsorgung in der Regel die Eigentümerin/der Eigentümer oder der Wohnanlagenbetreiber erledigen.
Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.
Voraussetzungen
Besitz einer Liegenschaft
Fristen
Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.
Tipp
Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.
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Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.
Hinweis
Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.
Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.
Hinweis
Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.
Erforderliche Unterlagen
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Kosten
- Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
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Zusätzliche Informationen
Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.
Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.
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In Österreich sind Haushalte verpflichtet, an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen. Das heißt, sie müssen einen Antrag auf Abfallentsorgung stellen.
Die Meldung erfolgt entweder durch die Eigentümerin/den Eigentümer oder die Pächterin (Besitzerin)/den Pächter (Besitzer) eines Grundstücks oder durch den Wohnanlagenbetreiber. Wenn Sie lediglich Mieterin/Mieter von Wohnraum sind, wird die Anmeldung zur Abfallentsorgung in der Regel die Eigentümerin/der Eigentümer oder der Wohnanlagenbetreiber erledigen.
Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.
Voraussetzungen
Besitz einer Liegenschaft
Fristen
Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.
Tipp
Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.
Zuständige Stelle
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Verfahrensablauf
Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.
Hinweis
Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.
Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.
Hinweis
Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.
Erforderliche Unterlagen
- Eventuell Erhebungsbogen zur Antragstellung auf Abfallentsorgung
- Eventuell Nachweis darüber, wie viele Personen im Haushalt leben
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Kosten
- Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
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Zusätzliche Informationen
Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.
Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.
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In Österreich sind Haushalte verpflichtet, an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen. Das heißt, sie müssen einen Antrag auf Abfallentsorgung stellen.
Die Meldung erfolgt entweder durch die Eigentümerin/den Eigentümer oder die Pächterin (Besitzerin)/den Pächter (Besitzer) eines Grundstücks oder durch den Wohnanlagenbetreiber. Wenn Sie lediglich Mieterin/Mieter von Wohnraum sind, wird die Anmeldung zur Abfallentsorgung in der Regel die Eigentümerin/der Eigentümer oder der Wohnanlagenbetreiber erledigen.
Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.
Voraussetzungen
Besitz einer Liegenschaft
Fristen
Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.
Tipp
Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.
Zuständige Stelle
- Die Gemeinde
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 48 (→ Stadt Wien) – Wiener Abfallwirtschaft
Verfahrensablauf
Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.
Hinweis
Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.
Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.
Hinweis
Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.
Erforderliche Unterlagen
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Kosten
- Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
- Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße: regional unterschiedlich geregelt
Zusätzliche Informationen
Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.
Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.
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In Österreich sind Haushalte verpflichtet, an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen. Das heißt, sie müssen einen Antrag auf Abfallentsorgung stellen.
Die Meldung erfolgt entweder durch die Eigentümerin/den Eigentümer oder die Pächterin (Besitzerin)/den Pächter (Besitzer) eines Grundstücks oder durch den Wohnanlagenbetreiber. Wenn Sie lediglich Mieterin/Mieter von Wohnraum sind, wird die Anmeldung zur Abfallentsorgung in der Regel die Eigentümerin/der Eigentümer oder der Wohnanlagenbetreiber erledigen.
Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.
Voraussetzungen
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Fristen
Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.
Tipp
Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.
Zuständige Stelle
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Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.
Hinweis
Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.
Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.
Hinweis
Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.
Erforderliche Unterlagen
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Kosten
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Zusätzliche Informationen
Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.
Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.
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- Landes-Abfallwirtschaftsgesetze, Abfallwirtschaftskonzepte, Abfallwirtschaftspläne und Richtlinien der Bundesländer
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Allgemeine Informationen
In Österreich sind Haushalte verpflichtet, an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen. Das heißt, sie müssen einen Antrag auf Abfallentsorgung stellen.
Die Meldung erfolgt entweder durch die Eigentümerin/den Eigentümer oder die Pächterin (Besitzerin)/den Pächter (Besitzer) eines Grundstücks oder durch den Wohnanlagenbetreiber. Wenn Sie lediglich Mieterin/Mieter von Wohnraum sind, wird die Anmeldung zur Abfallentsorgung in der Regel die Eigentümerin/der Eigentümer oder der Wohnanlagenbetreiber erledigen.
Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.
Voraussetzungen
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Fristen
Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.
Tipp
Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.
Zuständige Stelle
- Die Gemeinde
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Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.
Hinweis
Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.
Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.
Hinweis
Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.
Erforderliche Unterlagen
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Zusätzliche Informationen
Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.
Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.
Weiterführende Links
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- Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
- Landes-Abfallwirtschaftsgesetze, Abfallwirtschaftskonzepte, Abfallwirtschaftspläne und Richtlinien der Bundesländer
Zum Formular
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- Restmüllgefäße – Bestellung
- Restmüllgefäße – Veränderung
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Abfallentsorgung/Müllabfuhr
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
In Österreich sind Haushalte verpflichtet, an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen. Das heißt, sie müssen einen Antrag auf Abfallentsorgung stellen.
Die Meldung erfolgt entweder durch die Eigentümerin/den Eigentümer oder die Pächterin (Besitzerin)/den Pächter (Besitzer) eines Grundstücks oder durch den Wohnanlagenbetreiber. Wenn Sie lediglich Mieterin/Mieter von Wohnraum sind, wird die Anmeldung zur Abfallentsorgung in der Regel die Eigentümerin/der Eigentümer oder der Wohnanlagenbetreiber erledigen.
Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.
Voraussetzungen
Besitz einer Liegenschaft
Fristen
Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.
Tipp
Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.
Zuständige Stelle
- Die Gemeinde
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 48 (→ Stadt Wien) – Wiener Abfallwirtschaft
Verfahrensablauf
Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.
Hinweis
Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.
Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.
Hinweis
Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.
Erforderliche Unterlagen
- Eventuell Erhebungsbogen zur Antragstellung auf Abfallentsorgung
- Eventuell Nachweis darüber, wie viele Personen im Haushalt leben
- Eventuell Nachweis Ihrer Eigentümerschaft am Grundstück
Kosten
- Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
- Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße: regional unterschiedlich geregelt
Zusätzliche Informationen
Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.
Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
- Landes-Abfallwirtschaftsgesetze, Abfallwirtschaftskonzepte, Abfallwirtschaftspläne und Richtlinien der Bundesländer
Zum Formular
- Abfallbehälter – Reinigung/Tausch (Stadt Salzburg)
- Altpapiergefäße – Abbestellung
- Altpapiergefäße – Bestellung
- Biotonne – Abbestellung
- Biotonne – Bestellung
- Häckseldienst – Anforderung
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In Österreich sind Haushalte verpflichtet, an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen. Das heißt, sie müssen einen Antrag auf Abfallentsorgung stellen.
Die Meldung erfolgt entweder durch die Eigentümerin/den Eigentümer oder die Pächterin (Besitzerin)/den Pächter (Besitzer) eines Grundstücks oder durch den Wohnanlagenbetreiber. Wenn Sie lediglich Mieterin/Mieter von Wohnraum sind, wird die Anmeldung zur Abfallentsorgung in der Regel die Eigentümerin/der Eigentümer oder der Wohnanlagenbetreiber erledigen.
Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.
Voraussetzungen
Besitz einer Liegenschaft
Fristen
Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.
Tipp
Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.
Zuständige Stelle
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Verfahrensablauf
Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.
Hinweis
Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.
Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.
Hinweis
Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.
Erforderliche Unterlagen
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Kosten
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Zusätzliche Informationen
Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.
Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.
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Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.
Voraussetzungen
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Fristen
Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.
Tipp
Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.
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Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.
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Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.
Hinweis
Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.
Erforderliche Unterlagen
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Kosten
- Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
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Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.
Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.
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Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.
Voraussetzungen
Besitz einer Liegenschaft
Fristen
Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.
Tipp
Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.
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Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.
Hinweis
Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.
Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.
Hinweis
Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.
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Kosten
- Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
- Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße: regional unterschiedlich geregelt
Zusätzliche Informationen
Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.
Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.
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Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.
Voraussetzungen
Besitz einer Liegenschaft
Fristen
Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.
Tipp
Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.
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Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.
Hinweis
Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.
Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.
Hinweis
Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.
Erforderliche Unterlagen
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Kosten
- Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
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Zusätzliche Informationen
Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.
Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.
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In Österreich sind Haushalte verpflichtet, an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen. Das heißt, sie müssen einen Antrag auf Abfallentsorgung stellen.
Die Meldung erfolgt entweder durch die Eigentümerin/den Eigentümer oder die Pächterin (Besitzerin)/den Pächter (Besitzer) eines Grundstücks oder durch den Wohnanlagenbetreiber. Wenn Sie lediglich Mieterin/Mieter von Wohnraum sind, wird die Anmeldung zur Abfallentsorgung in der Regel die Eigentümerin/der Eigentümer oder der Wohnanlagenbetreiber erledigen.
Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.
Voraussetzungen
Besitz einer Liegenschaft
Fristen
Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.
Tipp
Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.
Zuständige Stelle
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Verfahrensablauf
Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.
Hinweis
Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.
Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.
Hinweis
Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.
Erforderliche Unterlagen
- Eventuell Erhebungsbogen zur Antragstellung auf Abfallentsorgung
- Eventuell Nachweis darüber, wie viele Personen im Haushalt leben
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Kosten
- Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
- Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße: regional unterschiedlich geregelt
Zusätzliche Informationen
Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.
Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.
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Die Meldung erfolgt entweder durch die Eigentümerin/den Eigentümer oder die Pächterin (Besitzerin)/den Pächter (Besitzer) eines Grundstücks oder durch den Wohnanlagenbetreiber. Wenn Sie lediglich Mieterin/Mieter von Wohnraum sind, wird die Anmeldung zur Abfallentsorgung in der Regel die Eigentümerin/der Eigentümer oder der Wohnanlagenbetreiber erledigen.
Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.
Voraussetzungen
Besitz einer Liegenschaft
Fristen
Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.
Tipp
Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.
Zuständige Stelle
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- In Wien: die MA 48 (→ Stadt Wien) – Wiener Abfallwirtschaft
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Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.
Hinweis
Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.
Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.
Hinweis
Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.
Erforderliche Unterlagen
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Kosten
- Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
- Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße: regional unterschiedlich geregelt
Zusätzliche Informationen
Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.
Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.
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Die Meldung erfolgt entweder durch die Eigentümerin/den Eigentümer oder die Pächterin (Besitzerin)/den Pächter (Besitzer) eines Grundstücks oder durch den Wohnanlagenbetreiber. Wenn Sie lediglich Mieterin/Mieter von Wohnraum sind, wird die Anmeldung zur Abfallentsorgung in der Regel die Eigentümerin/der Eigentümer oder der Wohnanlagenbetreiber erledigen.
Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.
Voraussetzungen
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Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.
Tipp
Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.
Zuständige Stelle
- Die Gemeinde
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- In Wien: die MA 48 (→ Stadt Wien) – Wiener Abfallwirtschaft
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Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.
Hinweis
Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.
Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.
Hinweis
Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.
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- Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße: regional unterschiedlich geregelt
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Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.
Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.
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In Österreich sind Haushalte verpflichtet, an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen. Das heißt, sie müssen einen Antrag auf Abfallentsorgung stellen.
Die Meldung erfolgt entweder durch die Eigentümerin/den Eigentümer oder die Pächterin (Besitzerin)/den Pächter (Besitzer) eines Grundstücks oder durch den Wohnanlagenbetreiber. Wenn Sie lediglich Mieterin/Mieter von Wohnraum sind, wird die Anmeldung zur Abfallentsorgung in der Regel die Eigentümerin/der Eigentümer oder der Wohnanlagenbetreiber erledigen.
Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.
Voraussetzungen
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Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.
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Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.
Zuständige Stelle
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Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.
Hinweis
Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.
Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.
Hinweis
Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.
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Zusätzliche Informationen
Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.
Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.
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- Landes-Abfallwirtschaftsgesetze, Abfallwirtschaftskonzepte, Abfallwirtschaftspläne und Richtlinien der Bundesländer
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- Biotonne – Abbestellung
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Abfallentsorgung/Müllabfuhr
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
In Österreich sind Haushalte verpflichtet, an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen. Das heißt, sie müssen einen Antrag auf Abfallentsorgung stellen.
Die Meldung erfolgt entweder durch die Eigentümerin/den Eigentümer oder die Pächterin (Besitzerin)/den Pächter (Besitzer) eines Grundstücks oder durch den Wohnanlagenbetreiber. Wenn Sie lediglich Mieterin/Mieter von Wohnraum sind, wird die Anmeldung zur Abfallentsorgung in der Regel die Eigentümerin/der Eigentümer oder der Wohnanlagenbetreiber erledigen.
Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.
Voraussetzungen
Besitz einer Liegenschaft
Fristen
Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.
Tipp
Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.
Zuständige Stelle
- Die Gemeinde
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 48 (→ Stadt Wien) – Wiener Abfallwirtschaft
Verfahrensablauf
Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.
Hinweis
Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.
Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.
Hinweis
Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.
Erforderliche Unterlagen
- Eventuell Erhebungsbogen zur Antragstellung auf Abfallentsorgung
- Eventuell Nachweis darüber, wie viele Personen im Haushalt leben
- Eventuell Nachweis Ihrer Eigentümerschaft am Grundstück
Kosten
- Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
- Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße: regional unterschiedlich geregelt
Zusätzliche Informationen
Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.
Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
- Landes-Abfallwirtschaftsgesetze, Abfallwirtschaftskonzepte, Abfallwirtschaftspläne und Richtlinien der Bundesländer
Zum Formular
- Abfallbehälter – Reinigung/Tausch (Stadt Salzburg)
- Altpapiergefäße – Abbestellung
- Altpapiergefäße – Bestellung
- Biotonne – Abbestellung
- Biotonne – Bestellung
- Häckseldienst – Anforderung
- Restmüllgefäße – Abbestellung
- Restmüllgefäße – Bestellung
- Restmüllgefäße – Veränderung
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Abfallentsorgung/Müllabfuhr
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Allgemeine Informationen
In Österreich sind Haushalte verpflichtet, an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen. Das heißt, sie müssen einen Antrag auf Abfallentsorgung stellen.
Die Meldung erfolgt entweder durch die Eigentümerin/den Eigentümer oder die Pächterin (Besitzerin)/den Pächter (Besitzer) eines Grundstücks oder durch den Wohnanlagenbetreiber. Wenn Sie lediglich Mieterin/Mieter von Wohnraum sind, wird die Anmeldung zur Abfallentsorgung in der Regel die Eigentümerin/der Eigentümer oder der Wohnanlagenbetreiber erledigen.
Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.
Voraussetzungen
Besitz einer Liegenschaft
Fristen
Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.
Tipp
Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.
Zuständige Stelle
- Die Gemeinde
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 48 (→ Stadt Wien) – Wiener Abfallwirtschaft
Verfahrensablauf
Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.
Hinweis
Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.
Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.
Hinweis
Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.
Erforderliche Unterlagen
- Eventuell Erhebungsbogen zur Antragstellung auf Abfallentsorgung
- Eventuell Nachweis darüber, wie viele Personen im Haushalt leben
- Eventuell Nachweis Ihrer Eigentümerschaft am Grundstück
Kosten
- Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
- Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße: regional unterschiedlich geregelt
Zusätzliche Informationen
Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.
Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
- Landes-Abfallwirtschaftsgesetze, Abfallwirtschaftskonzepte, Abfallwirtschaftspläne und Richtlinien der Bundesländer
Zum Formular
- Abfallbehälter – Reinigung/Tausch (Stadt Salzburg)
- Altpapiergefäße – Abbestellung
- Altpapiergefäße – Bestellung
- Biotonne – Abbestellung
- Biotonne – Bestellung
- Häckseldienst – Anforderung
- Restmüllgefäße – Abbestellung
- Restmüllgefäße – Bestellung
- Restmüllgefäße – Veränderung
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In Österreich sind Haushalte verpflichtet, an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen. Das heißt, sie müssen einen Antrag auf Abfallentsorgung stellen.
Die Meldung erfolgt entweder durch die Eigentümerin/den Eigentümer oder die Pächterin (Besitzerin)/den Pächter (Besitzer) eines Grundstücks oder durch den Wohnanlagenbetreiber. Wenn Sie lediglich Mieterin/Mieter von Wohnraum sind, wird die Anmeldung zur Abfallentsorgung in der Regel die Eigentümerin/der Eigentümer oder der Wohnanlagenbetreiber erledigen.
Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.
Voraussetzungen
Besitz einer Liegenschaft
Fristen
Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.
Tipp
Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.
Zuständige Stelle
- Die Gemeinde
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 48 (→ Stadt Wien) – Wiener Abfallwirtschaft
Verfahrensablauf
Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.
Hinweis
Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.
Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.
Hinweis
Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.
Erforderliche Unterlagen
- Eventuell Erhebungsbogen zur Antragstellung auf Abfallentsorgung
- Eventuell Nachweis darüber, wie viele Personen im Haushalt leben
- Eventuell Nachweis Ihrer Eigentümerschaft am Grundstück
Kosten
- Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
- Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße: regional unterschiedlich geregelt
Zusätzliche Informationen
Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.
Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.
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Rechtsgrundlagen
- Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
- Landes-Abfallwirtschaftsgesetze, Abfallwirtschaftskonzepte, Abfallwirtschaftspläne und Richtlinien der Bundesländer
Zum Formular
- Abfallbehälter – Reinigung/Tausch (Stadt Salzburg)
- Altpapiergefäße – Abbestellung
- Altpapiergefäße – Bestellung
- Biotonne – Abbestellung
- Biotonne – Bestellung
- Häckseldienst – Anforderung
- Restmüllgefäße – Abbestellung
- Restmüllgefäße – Bestellung
- Restmüllgefäße – Veränderung
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In Österreich sind Haushalte verpflichtet, an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen. Das heißt, sie müssen einen Antrag auf Abfallentsorgung stellen.
Die Meldung erfolgt entweder durch die Eigentümerin/den Eigentümer oder die Pächterin (Besitzerin)/den Pächter (Besitzer) eines Grundstücks oder durch den Wohnanlagenbetreiber. Wenn Sie lediglich Mieterin/Mieter von Wohnraum sind, wird die Anmeldung zur Abfallentsorgung in der Regel die Eigentümerin/der Eigentümer oder der Wohnanlagenbetreiber erledigen.
Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.
Voraussetzungen
Besitz einer Liegenschaft
Fristen
Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.
Tipp
Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.
Zuständige Stelle
- Die Gemeinde
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 48 (→ Stadt Wien) – Wiener Abfallwirtschaft
Verfahrensablauf
Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.
Hinweis
Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.
Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.
Hinweis
Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.
Erforderliche Unterlagen
- Eventuell Erhebungsbogen zur Antragstellung auf Abfallentsorgung
- Eventuell Nachweis darüber, wie viele Personen im Haushalt leben
- Eventuell Nachweis Ihrer Eigentümerschaft am Grundstück
Kosten
- Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
- Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße: regional unterschiedlich geregelt
Zusätzliche Informationen
Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.
Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
- Landes-Abfallwirtschaftsgesetze, Abfallwirtschaftskonzepte, Abfallwirtschaftspläne und Richtlinien der Bundesländer
Zum Formular
- Abfallbehälter – Reinigung/Tausch (Stadt Salzburg)
- Altpapiergefäße – Abbestellung
- Altpapiergefäße – Bestellung
- Biotonne – Abbestellung
- Biotonne – Bestellung
- Häckseldienst – Anforderung
- Restmüllgefäße – Abbestellung
- Restmüllgefäße – Bestellung
- Restmüllgefäße – Veränderung
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Abfallentsorgung/Müllabfuhr
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Allgemeine Informationen
In Österreich sind Haushalte verpflichtet, an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen. Das heißt, sie müssen einen Antrag auf Abfallentsorgung stellen.
Die Meldung erfolgt entweder durch die Eigentümerin/den Eigentümer oder die Pächterin (Besitzerin)/den Pächter (Besitzer) eines Grundstücks oder durch den Wohnanlagenbetreiber. Wenn Sie lediglich Mieterin/Mieter von Wohnraum sind, wird die Anmeldung zur Abfallentsorgung in der Regel die Eigentümerin/der Eigentümer oder der Wohnanlagenbetreiber erledigen.
Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.
Voraussetzungen
Besitz einer Liegenschaft
Fristen
Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.
Tipp
Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.
Zuständige Stelle
- Die Gemeinde
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 48 (→ Stadt Wien) – Wiener Abfallwirtschaft
Verfahrensablauf
Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.
Hinweis
Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.
Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.
Hinweis
Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.
Erforderliche Unterlagen
- Eventuell Erhebungsbogen zur Antragstellung auf Abfallentsorgung
- Eventuell Nachweis darüber, wie viele Personen im Haushalt leben
- Eventuell Nachweis Ihrer Eigentümerschaft am Grundstück
Kosten
- Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
- Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße: regional unterschiedlich geregelt
Zusätzliche Informationen
Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.
Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
- Landes-Abfallwirtschaftsgesetze, Abfallwirtschaftskonzepte, Abfallwirtschaftspläne und Richtlinien der Bundesländer
Zum Formular
- Abfallbehälter – Reinigung/Tausch (Stadt Salzburg)
- Altpapiergefäße – Abbestellung
- Altpapiergefäße – Bestellung
- Biotonne – Abbestellung
- Biotonne – Bestellung
- Häckseldienst – Anforderung
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