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    Abfallentsorgung/Müllabfuhr

    Allgemeine Informationen

    In Österreich sind Haushalte verpflichtet, an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen. Das heißt, sie müssen einen Antrag auf Abfallentsorgung stellen.

    Die Meldung erfolgt entweder durch die Eigentümerin/den Eigentümer oder die Pächterin (Besitzerin)/den Pächter (Besitzer) eines Grundstücks oder durch den Wohnanlagenbetreiber. Wenn Sie lediglich Mieterin/Mieter von Wohnraum sind, wird die Anmeldung zur Abfallentsorgung in der Regel die Eigentümerin/der Eigentümer oder der Wohnanlagenbetreiber erledigen.

    Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.

    Voraussetzungen

    Besitz einer Liegenschaft

    Fristen

    Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.

    Tipp

    Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.

    Zuständige Stelle

    Verfahrensablauf

    Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.

    Hinweis

    Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.

    Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.

    Hinweis

    Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Eventuell Erhebungsbogen zur Antragstellung auf Abfallentsorgung
    • Eventuell Nachweis darüber, wie viele Personen im Haushalt leben
    • Eventuell Nachweis Ihrer Eigentümerschaft am Grundstück

    Kosten

    • Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
    • Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße: regional unterschiedlich geregelt

    Zusätzliche Informationen

    Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.

    Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.

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    Tipp

    Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.

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    Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.

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    • Eventuell Nachweis darüber, wie viele Personen im Haushalt leben
    • Eventuell Nachweis Ihrer Eigentümerschaft am Grundstück

    Kosten

    • Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
    • Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße: regional unterschiedlich geregelt

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    Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.

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    Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.

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    Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.

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    Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.

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    Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.

    Hinweis

    Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.

    Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.

    Hinweis

    Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Eventuell Erhebungsbogen zur Antragstellung auf Abfallentsorgung
    • Eventuell Nachweis darüber, wie viele Personen im Haushalt leben
    • Eventuell Nachweis Ihrer Eigentümerschaft am Grundstück

    Kosten

    • Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
    • Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße: regional unterschiedlich geregelt

    Zusätzliche Informationen

    Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.

    Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Abfallentsorgung/Müllabfuhr

    Allgemeine Informationen

    In Österreich sind Haushalte verpflichtet, an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen. Das heißt, sie müssen einen Antrag auf Abfallentsorgung stellen.

    Die Meldung erfolgt entweder durch die Eigentümerin/den Eigentümer oder die Pächterin (Besitzerin)/den Pächter (Besitzer) eines Grundstücks oder durch den Wohnanlagenbetreiber. Wenn Sie lediglich Mieterin/Mieter von Wohnraum sind, wird die Anmeldung zur Abfallentsorgung in der Regel die Eigentümerin/der Eigentümer oder der Wohnanlagenbetreiber erledigen.

    Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.

    Voraussetzungen

    Besitz einer Liegenschaft

    Fristen

    Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.

    Tipp

    Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.

    Zuständige Stelle

    Verfahrensablauf

    Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.

    Hinweis

    Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.

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    • Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
    • Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße: regional unterschiedlich geregelt

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    Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.

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    Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.

    Voraussetzungen

    Besitz einer Liegenschaft

    Fristen

    Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.

    Tipp

    Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.

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    Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.

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    Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.

    Voraussetzungen

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    Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.

    Tipp

    Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.

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    Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.

    Hinweis

    Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.

    Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.

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    Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.

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    Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.

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    Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.

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    Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.

    Tipp

    Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.

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    • Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße: regional unterschiedlich geregelt

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    Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.

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    Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.

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    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Abfallentsorgung/Müllabfuhr

    Allgemeine Informationen

    In Österreich sind Haushalte verpflichtet, an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen. Das heißt, sie müssen einen Antrag auf Abfallentsorgung stellen.

    Die Meldung erfolgt entweder durch die Eigentümerin/den Eigentümer oder die Pächterin (Besitzerin)/den Pächter (Besitzer) eines Grundstücks oder durch den Wohnanlagenbetreiber. Wenn Sie lediglich Mieterin/Mieter von Wohnraum sind, wird die Anmeldung zur Abfallentsorgung in der Regel die Eigentümerin/der Eigentümer oder der Wohnanlagenbetreiber erledigen.

    Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.

    Voraussetzungen

    Besitz einer Liegenschaft

    Fristen

    Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.

    Tipp

    Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.

    Zuständige Stelle

    Verfahrensablauf

    Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.

    Hinweis

    Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.

    Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.

    Hinweis

    Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Eventuell Erhebungsbogen zur Antragstellung auf Abfallentsorgung
    • Eventuell Nachweis darüber, wie viele Personen im Haushalt leben
    • Eventuell Nachweis Ihrer Eigentümerschaft am Grundstück

    Kosten

    • Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
    • Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße: regional unterschiedlich geregelt

    Zusätzliche Informationen

    Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.

    Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

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    Hinweis

    Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.

    Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.

    Hinweis

    Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Eventuell Erhebungsbogen zur Antragstellung auf Abfallentsorgung
    • Eventuell Nachweis darüber, wie viele Personen im Haushalt leben
    • Eventuell Nachweis Ihrer Eigentümerschaft am Grundstück

    Kosten

    • Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
    • Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße: regional unterschiedlich geregelt

    Zusätzliche Informationen

    Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.

    Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Abfallentsorgung/Müllabfuhr

    Allgemeine Informationen

    In Österreich sind Haushalte verpflichtet, an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen. Das heißt, sie müssen einen Antrag auf Abfallentsorgung stellen.

    Die Meldung erfolgt entweder durch die Eigentümerin/den Eigentümer oder die Pächterin (Besitzerin)/den Pächter (Besitzer) eines Grundstücks oder durch den Wohnanlagenbetreiber. Wenn Sie lediglich Mieterin/Mieter von Wohnraum sind, wird die Anmeldung zur Abfallentsorgung in der Regel die Eigentümerin/der Eigentümer oder der Wohnanlagenbetreiber erledigen.

    Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.

    Voraussetzungen

    Besitz einer Liegenschaft

    Fristen

    Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.

    Tipp

    Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.

    Zuständige Stelle

    Verfahrensablauf

    Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.

    Hinweis

    Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.

    Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.

    Hinweis

    Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Eventuell Erhebungsbogen zur Antragstellung auf Abfallentsorgung
    • Eventuell Nachweis darüber, wie viele Personen im Haushalt leben
    • Eventuell Nachweis Ihrer Eigentümerschaft am Grundstück

    Kosten

    • Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
    • Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße: regional unterschiedlich geregelt

    Zusätzliche Informationen

    Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.

    Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.

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    Allgemeine Informationen

    In Österreich sind Haushalte verpflichtet, an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen. Das heißt, sie müssen einen Antrag auf Abfallentsorgung stellen.

    Die Meldung erfolgt entweder durch die Eigentümerin/den Eigentümer oder die Pächterin (Besitzerin)/den Pächter (Besitzer) eines Grundstücks oder durch den Wohnanlagenbetreiber. Wenn Sie lediglich Mieterin/Mieter von Wohnraum sind, wird die Anmeldung zur Abfallentsorgung in der Regel die Eigentümerin/der Eigentümer oder der Wohnanlagenbetreiber erledigen.

    Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.

    Voraussetzungen

    Besitz einer Liegenschaft

    Fristen

    Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.

    Tipp

    Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.

    Zuständige Stelle

    Verfahrensablauf

    Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.

    Hinweis

    Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.

    Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.

    Hinweis

    Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Eventuell Erhebungsbogen zur Antragstellung auf Abfallentsorgung
    • Eventuell Nachweis darüber, wie viele Personen im Haushalt leben
    • Eventuell Nachweis Ihrer Eigentümerschaft am Grundstück

    Kosten

    • Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
    • Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße: regional unterschiedlich geregelt

    Zusätzliche Informationen

    Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.

    Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.

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    Allgemeine Informationen

    In Österreich sind Haushalte verpflichtet, an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen. Das heißt, sie müssen einen Antrag auf Abfallentsorgung stellen.

    Die Meldung erfolgt entweder durch die Eigentümerin/den Eigentümer oder die Pächterin (Besitzerin)/den Pächter (Besitzer) eines Grundstücks oder durch den Wohnanlagenbetreiber. Wenn Sie lediglich Mieterin/Mieter von Wohnraum sind, wird die Anmeldung zur Abfallentsorgung in der Regel die Eigentümerin/der Eigentümer oder der Wohnanlagenbetreiber erledigen.

    Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.

    Voraussetzungen

    Besitz einer Liegenschaft

    Fristen

    Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.

    Tipp

    Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.

    Zuständige Stelle

    Verfahrensablauf

    Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.

    Hinweis

    Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.

    Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.

    Hinweis

    Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Eventuell Erhebungsbogen zur Antragstellung auf Abfallentsorgung
    • Eventuell Nachweis darüber, wie viele Personen im Haushalt leben
    • Eventuell Nachweis Ihrer Eigentümerschaft am Grundstück

    Kosten

    • Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
    • Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße: regional unterschiedlich geregelt

    Zusätzliche Informationen

    Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.

    Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.

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