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Wählen mit Wahlkarte – Landtagswahl in Salzburg am 23. April 2023
Hinweis
Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Salzburg vom 23. April 2023.
Bei der Landtagswahl in Salzburg am 23. April 2023 konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Salzburger Landtagswahl 2023 war bis Donnerstag, 20. April 2023 (während der Amtsstunden) auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- Schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (je nach Verfügbarkeit der Gemeinde) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über www.wahlkartenantrag.at
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!)
Weitere Informationen zu Auslandssalzburgerinnen/Auslandssalzburgern finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte im Inland folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Die ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte musste an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermittelt werden (z.B. per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten): Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 23. April 2023, bis zu dem Zeitpunkt einlangen, zu dem das letzte Wahllokal in der Gemeinde schließt. Es ist auch zulässig, die Wahlkarte bis zu diesem Zeitpunkt an eine in dieser Gemeinde eingerichtete Sprengelwahlbehörde einzubringen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für eine Übersendung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde im Postweg trägt das Land.
Neu
Die Stimmabgabe mit Wahlkarte im Wahllokal war nur mehr innerhalb der eigenen Gemeinde (Hauptwohnsitzgemeinde) möglich.
AM Wahltag (Sonntag, 23. April 2023)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte war vor Wahlbehörden jener Gemeinde möglich, in der die Wahlkarte ausgestellt wurde (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde). Der Stimmzettel und die Wahlkarte durften noch nicht ausgefüllt und die Wahlkarte noch nicht verschlossen sein!)
- Unbenützte Wahlkarte sowie Dokument zur Identitätsfeststellung mitbringen (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
- Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen , Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- Landtagswahl 2023 (→ Amt der Salzburger Landesregierung)
- Information für Auslandssalzburger (→ Amt der Salzburger Landesregierung)
Rechtsgrundlagen
Salzburger Landtagswahlordnung (LTWO 1998)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Wählen mit Wahlkarte – Landtagswahl in Salzburg am 23. April 2023
Hinweis
Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Salzburg vom 23. April 2023.
Bei der Landtagswahl in Salzburg am 23. April 2023 konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Salzburger Landtagswahl 2023 war bis Donnerstag, 20. April 2023 (während der Amtsstunden) auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- Schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (je nach Verfügbarkeit der Gemeinde) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über www.wahlkartenantrag.at
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!)
Weitere Informationen zu Auslandssalzburgerinnen/Auslandssalzburgern finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte im Inland folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Die ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte musste an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermittelt werden (z.B. per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten): Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 23. April 2023, bis zu dem Zeitpunkt einlangen, zu dem das letzte Wahllokal in der Gemeinde schließt. Es ist auch zulässig, die Wahlkarte bis zu diesem Zeitpunkt an eine in dieser Gemeinde eingerichtete Sprengelwahlbehörde einzubringen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für eine Übersendung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde im Postweg trägt das Land.
Neu
Die Stimmabgabe mit Wahlkarte im Wahllokal war nur mehr innerhalb der eigenen Gemeinde (Hauptwohnsitzgemeinde) möglich.
AM Wahltag (Sonntag, 23. April 2023)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte war vor Wahlbehörden jener Gemeinde möglich, in der die Wahlkarte ausgestellt wurde (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde). Der Stimmzettel und die Wahlkarte durften noch nicht ausgefüllt und die Wahlkarte noch nicht verschlossen sein!)
- Unbenützte Wahlkarte sowie Dokument zur Identitätsfeststellung mitbringen (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
- Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen , Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- Landtagswahl 2023 (→ Amt der Salzburger Landesregierung)
- Information für Auslandssalzburger (→ Amt der Salzburger Landesregierung)
Rechtsgrundlagen
Salzburger Landtagswahlordnung (LTWO 1998)
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Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Salzburg vom 23. April 2023.
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- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Salzburger Landtagswahl 2023 war bis Donnerstag, 20. April 2023 (während der Amtsstunden) auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- Schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (je nach Verfügbarkeit der Gemeinde) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über www.wahlkartenantrag.at
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!)
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AM Wahltag (Sonntag, 23. April 2023)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte war vor Wahlbehörden jener Gemeinde möglich, in der die Wahlkarte ausgestellt wurde (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde). Der Stimmzettel und die Wahlkarte durften noch nicht ausgefüllt und die Wahlkarte noch nicht verschlossen sein!)
- Unbenützte Wahlkarte sowie Dokument zur Identitätsfeststellung mitbringen (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
- Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Salzburger Landtagswahl 2023 war bis Donnerstag, 20. April 2023 (während der Amtsstunden) auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- Schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (je nach Verfügbarkeit der Gemeinde) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über www.wahlkartenantrag.at
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Wählen mit Wahlkarte
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VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
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AM Wahltag (Sonntag, 23. April 2023)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte war vor Wahlbehörden jener Gemeinde möglich, in der die Wahlkarte ausgestellt wurde (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde). Der Stimmzettel und die Wahlkarte durften noch nicht ausgefüllt und die Wahlkarte noch nicht verschlossen sein!)
- Unbenützte Wahlkarte sowie Dokument zur Identitätsfeststellung mitbringen (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
- Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Salzburger Landtagswahl 2023 war bis Donnerstag, 20. April 2023 (während der Amtsstunden) auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- Schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (je nach Verfügbarkeit der Gemeinde) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über www.wahlkartenantrag.at
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VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
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- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
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- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
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Die Kosten für eine Übersendung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde im Postweg trägt das Land.
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AM Wahltag (Sonntag, 23. April 2023)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte war vor Wahlbehörden jener Gemeinde möglich, in der die Wahlkarte ausgestellt wurde (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde). Der Stimmzettel und die Wahlkarte durften noch nicht ausgefüllt und die Wahlkarte noch nicht verschlossen sein!)
- Unbenützte Wahlkarte sowie Dokument zur Identitätsfeststellung mitbringen (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
- Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
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Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Salzburger Landtagswahl 2023 war bis Donnerstag, 20. April 2023 (während der Amtsstunden) auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- Schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (je nach Verfügbarkeit der Gemeinde) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über www.wahlkartenantrag.at
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!)
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Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte im Inland folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Die ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte musste an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermittelt werden (z.B. per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten): Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 23. April 2023, bis zu dem Zeitpunkt einlangen, zu dem das letzte Wahllokal in der Gemeinde schließt. Es ist auch zulässig, die Wahlkarte bis zu diesem Zeitpunkt an eine in dieser Gemeinde eingerichtete Sprengelwahlbehörde einzubringen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für eine Übersendung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde im Postweg trägt das Land.
Neu
Die Stimmabgabe mit Wahlkarte im Wahllokal war nur mehr innerhalb der eigenen Gemeinde (Hauptwohnsitzgemeinde) möglich.
AM Wahltag (Sonntag, 23. April 2023)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte war vor Wahlbehörden jener Gemeinde möglich, in der die Wahlkarte ausgestellt wurde (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde). Der Stimmzettel und die Wahlkarte durften noch nicht ausgefüllt und die Wahlkarte noch nicht verschlossen sein!)
- Unbenützte Wahlkarte sowie Dokument zur Identitätsfeststellung mitbringen (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
- Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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Bei der Landtagswahl in Salzburg am 23. April 2023 konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Salzburger Landtagswahl 2023 war bis Donnerstag, 20. April 2023 (während der Amtsstunden) auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- Schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (je nach Verfügbarkeit der Gemeinde) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über www.wahlkartenantrag.at
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!)
Weitere Informationen zu Auslandssalzburgerinnen/Auslandssalzburgern finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte im Inland folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Die ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte musste an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermittelt werden (z.B. per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten): Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 23. April 2023, bis zu dem Zeitpunkt einlangen, zu dem das letzte Wahllokal in der Gemeinde schließt. Es ist auch zulässig, die Wahlkarte bis zu diesem Zeitpunkt an eine in dieser Gemeinde eingerichtete Sprengelwahlbehörde einzubringen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
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- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für eine Übersendung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde im Postweg trägt das Land.
Neu
Die Stimmabgabe mit Wahlkarte im Wahllokal war nur mehr innerhalb der eigenen Gemeinde (Hauptwohnsitzgemeinde) möglich.
AM Wahltag (Sonntag, 23. April 2023)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte war vor Wahlbehörden jener Gemeinde möglich, in der die Wahlkarte ausgestellt wurde (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde). Der Stimmzettel und die Wahlkarte durften noch nicht ausgefüllt und die Wahlkarte noch nicht verschlossen sein!)
- Unbenützte Wahlkarte sowie Dokument zur Identitätsfeststellung mitbringen (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
- Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Salzburg vom 23. April 2023.
Bei der Landtagswahl in Salzburg am 23. April 2023 konnte die Stimme
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Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Salzburger Landtagswahl 2023 war bis Donnerstag, 20. April 2023 (während der Amtsstunden) auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- Schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (je nach Verfügbarkeit der Gemeinde) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über www.wahlkartenantrag.at
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!)
Weitere Informationen zu Auslandssalzburgerinnen/Auslandssalzburgern finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Wählen mit Wahlkarte
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VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Die ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte musste an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermittelt werden (z.B. per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten): Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 23. April 2023, bis zu dem Zeitpunkt einlangen, zu dem das letzte Wahllokal in der Gemeinde schließt. Es ist auch zulässig, die Wahlkarte bis zu diesem Zeitpunkt an eine in dieser Gemeinde eingerichtete Sprengelwahlbehörde einzubringen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
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- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
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Die Kosten für eine Übersendung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde im Postweg trägt das Land.
Neu
Die Stimmabgabe mit Wahlkarte im Wahllokal war nur mehr innerhalb der eigenen Gemeinde (Hauptwohnsitzgemeinde) möglich.
AM Wahltag (Sonntag, 23. April 2023)
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- Unbenützte Wahlkarte sowie Dokument zur Identitätsfeststellung mitbringen (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
- Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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Wählen mit Wahlkarte – Landtagswahl in Salzburg am 23. April 2023
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Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Salzburg vom 23. April 2023.
Bei der Landtagswahl in Salzburg am 23. April 2023 konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Salzburger Landtagswahl 2023 war bis Donnerstag, 20. April 2023 (während der Amtsstunden) auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- Schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (je nach Verfügbarkeit der Gemeinde) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über www.wahlkartenantrag.at
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!)
Weitere Informationen zu Auslandssalzburgerinnen/Auslandssalzburgern finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte im Inland folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Die ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte musste an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermittelt werden (z.B. per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten): Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 23. April 2023, bis zu dem Zeitpunkt einlangen, zu dem das letzte Wahllokal in der Gemeinde schließt. Es ist auch zulässig, die Wahlkarte bis zu diesem Zeitpunkt an eine in dieser Gemeinde eingerichtete Sprengelwahlbehörde einzubringen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für eine Übersendung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde im Postweg trägt das Land.
Neu
Die Stimmabgabe mit Wahlkarte im Wahllokal war nur mehr innerhalb der eigenen Gemeinde (Hauptwohnsitzgemeinde) möglich.
AM Wahltag (Sonntag, 23. April 2023)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte war vor Wahlbehörden jener Gemeinde möglich, in der die Wahlkarte ausgestellt wurde (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde). Der Stimmzettel und die Wahlkarte durften noch nicht ausgefüllt und die Wahlkarte noch nicht verschlossen sein!)
- Unbenützte Wahlkarte sowie Dokument zur Identitätsfeststellung mitbringen (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
- Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen , Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- Landtagswahl 2023 (→ Amt der Salzburger Landesregierung)
- Information für Auslandssalzburger (→ Amt der Salzburger Landesregierung)
Rechtsgrundlagen
Salzburger Landtagswahlordnung (LTWO 1998)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Wählen mit Wahlkarte – Landtagswahl in Salzburg am 23. April 2023
Hinweis
Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Salzburg vom 23. April 2023.
Bei der Landtagswahl in Salzburg am 23. April 2023 konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Salzburger Landtagswahl 2023 war bis Donnerstag, 20. April 2023 (während der Amtsstunden) auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- Schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (je nach Verfügbarkeit der Gemeinde) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über www.wahlkartenantrag.at
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!)
Weitere Informationen zu Auslandssalzburgerinnen/Auslandssalzburgern finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte im Inland folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Die ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte musste an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermittelt werden (z.B. per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten): Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 23. April 2023, bis zu dem Zeitpunkt einlangen, zu dem das letzte Wahllokal in der Gemeinde schließt. Es ist auch zulässig, die Wahlkarte bis zu diesem Zeitpunkt an eine in dieser Gemeinde eingerichtete Sprengelwahlbehörde einzubringen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für eine Übersendung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde im Postweg trägt das Land.
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Die Stimmabgabe mit Wahlkarte im Wahllokal war nur mehr innerhalb der eigenen Gemeinde (Hauptwohnsitzgemeinde) möglich.
AM Wahltag (Sonntag, 23. April 2023)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte war vor Wahlbehörden jener Gemeinde möglich, in der die Wahlkarte ausgestellt wurde (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde). Der Stimmzettel und die Wahlkarte durften noch nicht ausgefüllt und die Wahlkarte noch nicht verschlossen sein!)
- Unbenützte Wahlkarte sowie Dokument zur Identitätsfeststellung mitbringen (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
- Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen , Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
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Rechtsgrundlagen
Salzburger Landtagswahlordnung (LTWO 1998)
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Wählen mit Wahlkarte – Landtagswahl in Salzburg am 23. April 2023
Hinweis
Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Salzburg vom 23. April 2023.
Bei der Landtagswahl in Salzburg am 23. April 2023 konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Salzburger Landtagswahl 2023 war bis Donnerstag, 20. April 2023 (während der Amtsstunden) auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- Schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (je nach Verfügbarkeit der Gemeinde) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über www.wahlkartenantrag.at
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!)
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Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte im Inland folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Die ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte musste an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermittelt werden (z.B. per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten): Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 23. April 2023, bis zu dem Zeitpunkt einlangen, zu dem das letzte Wahllokal in der Gemeinde schließt. Es ist auch zulässig, die Wahlkarte bis zu diesem Zeitpunkt an eine in dieser Gemeinde eingerichtete Sprengelwahlbehörde einzubringen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
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- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
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- Unbenützte Wahlkarte sowie Dokument zur Identitätsfeststellung mitbringen (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
- Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich.
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Die Beantragung einer Wahlkarte für die Salzburger Landtagswahl 2023 war bis Donnerstag, 20. April 2023 (während der Amtsstunden) auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- Schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (je nach Verfügbarkeit der Gemeinde) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über www.wahlkartenantrag.at
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- Unbenützte Wahlkarte sowie Dokument zur Identitätsfeststellung mitbringen (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
- Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
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Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Salzburger Landtagswahl 2023 war bis Donnerstag, 20. April 2023 (während der Amtsstunden) auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
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- Unbenützte Wahlkarte sowie Dokument zur Identitätsfeststellung mitbringen (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
- Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Salzburger Landtagswahl 2023 war bis Donnerstag, 20. April 2023 (während der Amtsstunden) auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
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VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Die ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte musste an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermittelt werden (z.B. per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten): Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 23. April 2023, bis zu dem Zeitpunkt einlangen, zu dem das letzte Wahllokal in der Gemeinde schließt. Es ist auch zulässig, die Wahlkarte bis zu diesem Zeitpunkt an eine in dieser Gemeinde eingerichtete Sprengelwahlbehörde einzubringen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
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Die Kosten für eine Übersendung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde im Postweg trägt das Land.
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Die Stimmabgabe mit Wahlkarte im Wahllokal war nur mehr innerhalb der eigenen Gemeinde (Hauptwohnsitzgemeinde) möglich.
AM Wahltag (Sonntag, 23. April 2023)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte war vor Wahlbehörden jener Gemeinde möglich, in der die Wahlkarte ausgestellt wurde (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde). Der Stimmzettel und die Wahlkarte durften noch nicht ausgefüllt und die Wahlkarte noch nicht verschlossen sein!)
- Unbenützte Wahlkarte sowie Dokument zur Identitätsfeststellung mitbringen (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
- Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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Beantragung einer Wahlkarte
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- Schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (je nach Verfügbarkeit der Gemeinde) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über www.wahlkartenantrag.at
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!)
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Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte im Inland folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Die ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte musste an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermittelt werden (z.B. per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten): Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 23. April 2023, bis zu dem Zeitpunkt einlangen, zu dem das letzte Wahllokal in der Gemeinde schließt. Es ist auch zulässig, die Wahlkarte bis zu diesem Zeitpunkt an eine in dieser Gemeinde eingerichtete Sprengelwahlbehörde einzubringen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für eine Übersendung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde im Postweg trägt das Land.
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Die Stimmabgabe mit Wahlkarte im Wahllokal war nur mehr innerhalb der eigenen Gemeinde (Hauptwohnsitzgemeinde) möglich.
AM Wahltag (Sonntag, 23. April 2023)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte war vor Wahlbehörden jener Gemeinde möglich, in der die Wahlkarte ausgestellt wurde (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde). Der Stimmzettel und die Wahlkarte durften noch nicht ausgefüllt und die Wahlkarte noch nicht verschlossen sein!)
- Unbenützte Wahlkarte sowie Dokument zur Identitätsfeststellung mitbringen (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
- Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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Bei der Landtagswahl in Salzburg am 23. April 2023 konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Salzburger Landtagswahl 2023 war bis Donnerstag, 20. April 2023 (während der Amtsstunden) auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- Schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (je nach Verfügbarkeit der Gemeinde) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über www.wahlkartenantrag.at
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!)
Weitere Informationen zu Auslandssalzburgerinnen/Auslandssalzburgern finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte im Inland folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Die ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte musste an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermittelt werden (z.B. per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten): Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 23. April 2023, bis zu dem Zeitpunkt einlangen, zu dem das letzte Wahllokal in der Gemeinde schließt. Es ist auch zulässig, die Wahlkarte bis zu diesem Zeitpunkt an eine in dieser Gemeinde eingerichtete Sprengelwahlbehörde einzubringen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
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- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
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Die Kosten für eine Übersendung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde im Postweg trägt das Land.
Neu
Die Stimmabgabe mit Wahlkarte im Wahllokal war nur mehr innerhalb der eigenen Gemeinde (Hauptwohnsitzgemeinde) möglich.
AM Wahltag (Sonntag, 23. April 2023)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte war vor Wahlbehörden jener Gemeinde möglich, in der die Wahlkarte ausgestellt wurde (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde). Der Stimmzettel und die Wahlkarte durften noch nicht ausgefüllt und die Wahlkarte noch nicht verschlossen sein!)
- Unbenützte Wahlkarte sowie Dokument zur Identitätsfeststellung mitbringen (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
- Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen , Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Salzburger Landtagswahl 2023 war bis Donnerstag, 20. April 2023 (während der Amtsstunden) auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- Schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (je nach Verfügbarkeit der Gemeinde) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über www.wahlkartenantrag.at
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!)
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Wählen mit Wahlkarte
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Die ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte musste an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermittelt werden (z.B. per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten): Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 23. April 2023, bis zu dem Zeitpunkt einlangen, zu dem das letzte Wahllokal in der Gemeinde schließt. Es ist auch zulässig, die Wahlkarte bis zu diesem Zeitpunkt an eine in dieser Gemeinde eingerichtete Sprengelwahlbehörde einzubringen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
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- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
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Neu
Die Stimmabgabe mit Wahlkarte im Wahllokal war nur mehr innerhalb der eigenen Gemeinde (Hauptwohnsitzgemeinde) möglich.
AM Wahltag (Sonntag, 23. April 2023)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte war vor Wahlbehörden jener Gemeinde möglich, in der die Wahlkarte ausgestellt wurde (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde). Der Stimmzettel und die Wahlkarte durften noch nicht ausgefüllt und die Wahlkarte noch nicht verschlossen sein!)
- Unbenützte Wahlkarte sowie Dokument zur Identitätsfeststellung mitbringen (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
- Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Salzburg vom 23. April 2023.
Bei der Landtagswahl in Salzburg am 23. April 2023 konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Salzburger Landtagswahl 2023 war bis Donnerstag, 20. April 2023 (während der Amtsstunden) auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- Schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (je nach Verfügbarkeit der Gemeinde) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über www.wahlkartenantrag.at
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!)
Weitere Informationen zu Auslandssalzburgerinnen/Auslandssalzburgern finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte im Inland folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Die ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte musste an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermittelt werden (z.B. per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten): Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 23. April 2023, bis zu dem Zeitpunkt einlangen, zu dem das letzte Wahllokal in der Gemeinde schließt. Es ist auch zulässig, die Wahlkarte bis zu diesem Zeitpunkt an eine in dieser Gemeinde eingerichtete Sprengelwahlbehörde einzubringen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für eine Übersendung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde im Postweg trägt das Land.
Neu
Die Stimmabgabe mit Wahlkarte im Wahllokal war nur mehr innerhalb der eigenen Gemeinde (Hauptwohnsitzgemeinde) möglich.
AM Wahltag (Sonntag, 23. April 2023)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte war vor Wahlbehörden jener Gemeinde möglich, in der die Wahlkarte ausgestellt wurde (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde). Der Stimmzettel und die Wahlkarte durften noch nicht ausgefüllt und die Wahlkarte noch nicht verschlossen sein!)
- Unbenützte Wahlkarte sowie Dokument zur Identitätsfeststellung mitbringen (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
- Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen , Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- Landtagswahl 2023 (→ Amt der Salzburger Landesregierung)
- Information für Auslandssalzburger (→ Amt der Salzburger Landesregierung)
Rechtsgrundlagen
Salzburger Landtagswahlordnung (LTWO 1998)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Wählen mit Wahlkarte – Landtagswahl in Salzburg am 23. April 2023
Hinweis
Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Salzburg vom 23. April 2023.
Bei der Landtagswahl in Salzburg am 23. April 2023 konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Salzburger Landtagswahl 2023 war bis Donnerstag, 20. April 2023 (während der Amtsstunden) auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- Schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (je nach Verfügbarkeit der Gemeinde) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über www.wahlkartenantrag.at
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!)
Weitere Informationen zu Auslandssalzburgerinnen/Auslandssalzburgern finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte im Inland folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Die ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte musste an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermittelt werden (z.B. per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten): Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 23. April 2023, bis zu dem Zeitpunkt einlangen, zu dem das letzte Wahllokal in der Gemeinde schließt. Es ist auch zulässig, die Wahlkarte bis zu diesem Zeitpunkt an eine in dieser Gemeinde eingerichtete Sprengelwahlbehörde einzubringen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für eine Übersendung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde im Postweg trägt das Land.
Neu
Die Stimmabgabe mit Wahlkarte im Wahllokal war nur mehr innerhalb der eigenen Gemeinde (Hauptwohnsitzgemeinde) möglich.
AM Wahltag (Sonntag, 23. April 2023)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte war vor Wahlbehörden jener Gemeinde möglich, in der die Wahlkarte ausgestellt wurde (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde). Der Stimmzettel und die Wahlkarte durften noch nicht ausgefüllt und die Wahlkarte noch nicht verschlossen sein!)
- Unbenützte Wahlkarte sowie Dokument zur Identitätsfeststellung mitbringen (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
- Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen , Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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- Landtagswahl 2023 (→ Amt der Salzburger Landesregierung)
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Rechtsgrundlagen
Salzburger Landtagswahlordnung (LTWO 1998)
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Wählen mit Wahlkarte – Landtagswahl in Salzburg am 23. April 2023
Hinweis
Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Salzburg vom 23. April 2023.
Bei der Landtagswahl in Salzburg am 23. April 2023 konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Salzburger Landtagswahl 2023 war bis Donnerstag, 20. April 2023 (während der Amtsstunden) auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
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AM Wahltag (Sonntag, 23. April 2023)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte war vor Wahlbehörden jener Gemeinde möglich, in der die Wahlkarte ausgestellt wurde (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde). Der Stimmzettel und die Wahlkarte durften noch nicht ausgefüllt und die Wahlkarte noch nicht verschlossen sein!)
- Unbenützte Wahlkarte sowie Dokument zur Identitätsfeststellung mitbringen (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
- Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
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Die Beantragung einer Wahlkarte für die Salzburger Landtagswahl 2023 war bis Donnerstag, 20. April 2023 (während der Amtsstunden) auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
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- Unbenützte Wahlkarte sowie Dokument zur Identitätsfeststellung mitbringen (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
- Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Salzburger Landtagswahl 2023 war bis Donnerstag, 20. April 2023 (während der Amtsstunden) auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
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- Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Salzburger Landtagswahl 2023 war bis Donnerstag, 20. April 2023 (während der Amtsstunden) auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- Schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (je nach Verfügbarkeit der Gemeinde) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über www.wahlkartenantrag.at
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VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Die ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte musste an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermittelt werden (z.B. per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten): Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 23. April 2023, bis zu dem Zeitpunkt einlangen, zu dem das letzte Wahllokal in der Gemeinde schließt. Es ist auch zulässig, die Wahlkarte bis zu diesem Zeitpunkt an eine in dieser Gemeinde eingerichtete Sprengelwahlbehörde einzubringen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für eine Übersendung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde im Postweg trägt das Land.
Neu
Die Stimmabgabe mit Wahlkarte im Wahllokal war nur mehr innerhalb der eigenen Gemeinde (Hauptwohnsitzgemeinde) möglich.
AM Wahltag (Sonntag, 23. April 2023)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte war vor Wahlbehörden jener Gemeinde möglich, in der die Wahlkarte ausgestellt wurde (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde). Der Stimmzettel und die Wahlkarte durften noch nicht ausgefüllt und die Wahlkarte noch nicht verschlossen sein!)
- Unbenützte Wahlkarte sowie Dokument zur Identitätsfeststellung mitbringen (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
- Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich.
Beantragung einer Wahlkarte
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- Schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (je nach Verfügbarkeit der Gemeinde) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über www.wahlkartenantrag.at
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Weitere Informationen zu Auslandssalzburgerinnen/Auslandssalzburgern finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte im Inland folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Die ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte musste an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermittelt werden (z.B. per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten): Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 23. April 2023, bis zu dem Zeitpunkt einlangen, zu dem das letzte Wahllokal in der Gemeinde schließt. Es ist auch zulässig, die Wahlkarte bis zu diesem Zeitpunkt an eine in dieser Gemeinde eingerichtete Sprengelwahlbehörde einzubringen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
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- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
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Die Kosten für eine Übersendung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde im Postweg trägt das Land.
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Die Stimmabgabe mit Wahlkarte im Wahllokal war nur mehr innerhalb der eigenen Gemeinde (Hauptwohnsitzgemeinde) möglich.
AM Wahltag (Sonntag, 23. April 2023)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte war vor Wahlbehörden jener Gemeinde möglich, in der die Wahlkarte ausgestellt wurde (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde). Der Stimmzettel und die Wahlkarte durften noch nicht ausgefüllt und die Wahlkarte noch nicht verschlossen sein!)
- Unbenützte Wahlkarte sowie Dokument zur Identitätsfeststellung mitbringen (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
- Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Salzburg vom 23. April 2023.
Bei der Landtagswahl in Salzburg am 23. April 2023 konnte die Stimme
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Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Salzburger Landtagswahl 2023 war bis Donnerstag, 20. April 2023 (während der Amtsstunden) auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- Schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (je nach Verfügbarkeit der Gemeinde) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über www.wahlkartenantrag.at
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- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
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Die Stimmabgabe mit Wahlkarte im Wahllokal war nur mehr innerhalb der eigenen Gemeinde (Hauptwohnsitzgemeinde) möglich.
AM Wahltag (Sonntag, 23. April 2023)
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- Unbenützte Wahlkarte sowie Dokument zur Identitätsfeststellung mitbringen (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
- Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Salzburger Landtagswahl 2023 war bis Donnerstag, 20. April 2023 (während der Amtsstunden) auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
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- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
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Die Stimmabgabe mit Wahlkarte im Wahllokal war nur mehr innerhalb der eigenen Gemeinde (Hauptwohnsitzgemeinde) möglich.
AM Wahltag (Sonntag, 23. April 2023)
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- Unbenützte Wahlkarte sowie Dokument zur Identitätsfeststellung mitbringen (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
- Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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Wählen mit Wahlkarte – Landtagswahl in Salzburg am 23. April 2023
Hinweis
Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Salzburg vom 23. April 2023.
Bei der Landtagswahl in Salzburg am 23. April 2023 konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Salzburger Landtagswahl 2023 war bis Donnerstag, 20. April 2023 (während der Amtsstunden) auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- Schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (je nach Verfügbarkeit der Gemeinde) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über www.wahlkartenantrag.at
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!)
Weitere Informationen zu Auslandssalzburgerinnen/Auslandssalzburgern finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte im Inland folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Die ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte musste an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermittelt werden (z.B. per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten): Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 23. April 2023, bis zu dem Zeitpunkt einlangen, zu dem das letzte Wahllokal in der Gemeinde schließt. Es ist auch zulässig, die Wahlkarte bis zu diesem Zeitpunkt an eine in dieser Gemeinde eingerichtete Sprengelwahlbehörde einzubringen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für eine Übersendung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde im Postweg trägt das Land.
Neu
Die Stimmabgabe mit Wahlkarte im Wahllokal war nur mehr innerhalb der eigenen Gemeinde (Hauptwohnsitzgemeinde) möglich.
AM Wahltag (Sonntag, 23. April 2023)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte war vor Wahlbehörden jener Gemeinde möglich, in der die Wahlkarte ausgestellt wurde (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde). Der Stimmzettel und die Wahlkarte durften noch nicht ausgefüllt und die Wahlkarte noch nicht verschlossen sein!)
- Unbenützte Wahlkarte sowie Dokument zur Identitätsfeststellung mitbringen (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
- Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen , Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- Landtagswahl 2023 (→ Amt der Salzburger Landesregierung)
- Information für Auslandssalzburger (→ Amt der Salzburger Landesregierung)
Rechtsgrundlagen
Salzburger Landtagswahlordnung (LTWO 1998)
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Wählen mit Wahlkarte – Landtagswahl in Salzburg am 23. April 2023
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Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Salzburg vom 23. April 2023.
Bei der Landtagswahl in Salzburg am 23. April 2023 konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Salzburger Landtagswahl 2023 war bis Donnerstag, 20. April 2023 (während der Amtsstunden) auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- Schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (je nach Verfügbarkeit der Gemeinde) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über www.wahlkartenantrag.at
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!)
Weitere Informationen zu Auslandssalzburgerinnen/Auslandssalzburgern finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte im Inland folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Die ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte musste an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermittelt werden (z.B. per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten): Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 23. April 2023, bis zu dem Zeitpunkt einlangen, zu dem das letzte Wahllokal in der Gemeinde schließt. Es ist auch zulässig, die Wahlkarte bis zu diesem Zeitpunkt an eine in dieser Gemeinde eingerichtete Sprengelwahlbehörde einzubringen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für eine Übersendung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde im Postweg trägt das Land.
Neu
Die Stimmabgabe mit Wahlkarte im Wahllokal war nur mehr innerhalb der eigenen Gemeinde (Hauptwohnsitzgemeinde) möglich.
AM Wahltag (Sonntag, 23. April 2023)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte war vor Wahlbehörden jener Gemeinde möglich, in der die Wahlkarte ausgestellt wurde (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde). Der Stimmzettel und die Wahlkarte durften noch nicht ausgefüllt und die Wahlkarte noch nicht verschlossen sein!)
- Unbenützte Wahlkarte sowie Dokument zur Identitätsfeststellung mitbringen (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
- Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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Weiterführende Links
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- Information für Auslandssalzburger (→ Amt der Salzburger Landesregierung)
Rechtsgrundlagen
Salzburger Landtagswahlordnung (LTWO 1998)
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Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Salzburg vom 23. April 2023.
Bei der Landtagswahl in Salzburg am 23. April 2023 konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Salzburger Landtagswahl 2023 war bis Donnerstag, 20. April 2023 (während der Amtsstunden) auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- Schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (je nach Verfügbarkeit der Gemeinde) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über www.wahlkartenantrag.at
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!)
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Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte im Inland folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Die ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte musste an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermittelt werden (z.B. per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten): Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 23. April 2023, bis zu dem Zeitpunkt einlangen, zu dem das letzte Wahllokal in der Gemeinde schließt. Es ist auch zulässig, die Wahlkarte bis zu diesem Zeitpunkt an eine in dieser Gemeinde eingerichtete Sprengelwahlbehörde einzubringen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für eine Übersendung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde im Postweg trägt das Land.
Neu
Die Stimmabgabe mit Wahlkarte im Wahllokal war nur mehr innerhalb der eigenen Gemeinde (Hauptwohnsitzgemeinde) möglich.
AM Wahltag (Sonntag, 23. April 2023)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte war vor Wahlbehörden jener Gemeinde möglich, in der die Wahlkarte ausgestellt wurde (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde). Der Stimmzettel und die Wahlkarte durften noch nicht ausgefüllt und die Wahlkarte noch nicht verschlossen sein!)
- Unbenützte Wahlkarte sowie Dokument zur Identitätsfeststellung mitbringen (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
- Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
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Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Salzburger Landtagswahl 2023 war bis Donnerstag, 20. April 2023 (während der Amtsstunden) auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- Schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (je nach Verfügbarkeit der Gemeinde) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über www.wahlkartenantrag.at
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!)
Weitere Informationen zu Auslandssalzburgerinnen/Auslandssalzburgern finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte im Inland folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Die ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte musste an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermittelt werden (z.B. per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten): Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 23. April 2023, bis zu dem Zeitpunkt einlangen, zu dem das letzte Wahllokal in der Gemeinde schließt. Es ist auch zulässig, die Wahlkarte bis zu diesem Zeitpunkt an eine in dieser Gemeinde eingerichtete Sprengelwahlbehörde einzubringen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für eine Übersendung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde im Postweg trägt das Land.
Neu
Die Stimmabgabe mit Wahlkarte im Wahllokal war nur mehr innerhalb der eigenen Gemeinde (Hauptwohnsitzgemeinde) möglich.
AM Wahltag (Sonntag, 23. April 2023)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte war vor Wahlbehörden jener Gemeinde möglich, in der die Wahlkarte ausgestellt wurde (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde). Der Stimmzettel und die Wahlkarte durften noch nicht ausgefüllt und die Wahlkarte noch nicht verschlossen sein!)
- Unbenützte Wahlkarte sowie Dokument zur Identitätsfeststellung mitbringen (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
- Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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Bei der Landtagswahl in Salzburg am 23. April 2023 konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Salzburger Landtagswahl 2023 war bis Donnerstag, 20. April 2023 (während der Amtsstunden) auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- Schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (je nach Verfügbarkeit der Gemeinde) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über www.wahlkartenantrag.at
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!)
Weitere Informationen zu Auslandssalzburgerinnen/Auslandssalzburgern finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte im Inland folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Die ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte musste an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermittelt werden (z.B. per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten): Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 23. April 2023, bis zu dem Zeitpunkt einlangen, zu dem das letzte Wahllokal in der Gemeinde schließt. Es ist auch zulässig, die Wahlkarte bis zu diesem Zeitpunkt an eine in dieser Gemeinde eingerichtete Sprengelwahlbehörde einzubringen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für eine Übersendung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde im Postweg trägt das Land.
Neu
Die Stimmabgabe mit Wahlkarte im Wahllokal war nur mehr innerhalb der eigenen Gemeinde (Hauptwohnsitzgemeinde) möglich.
AM Wahltag (Sonntag, 23. April 2023)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte war vor Wahlbehörden jener Gemeinde möglich, in der die Wahlkarte ausgestellt wurde (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde). Der Stimmzettel und die Wahlkarte durften noch nicht ausgefüllt und die Wahlkarte noch nicht verschlossen sein!)
- Unbenützte Wahlkarte sowie Dokument zur Identitätsfeststellung mitbringen (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
- Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen , Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Salzburg vom 23. April 2023.
Bei der Landtagswahl in Salzburg am 23. April 2023 konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Salzburger Landtagswahl 2023 war bis Donnerstag, 20. April 2023 (während der Amtsstunden) auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- Schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (je nach Verfügbarkeit der Gemeinde) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über www.wahlkartenantrag.at
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!)
Weitere Informationen zu Auslandssalzburgerinnen/Auslandssalzburgern finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte im Inland folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
Die ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte musste an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermittelt werden (z.B. per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten): Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 23. April 2023, bis zu dem Zeitpunkt einlangen, zu dem das letzte Wahllokal in der Gemeinde schließt. Es ist auch zulässig, die Wahlkarte bis zu diesem Zeitpunkt an eine in dieser Gemeinde eingerichtete Sprengelwahlbehörde einzubringen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für eine Übersendung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde im Postweg trägt das Land.
Neu
Die Stimmabgabe mit Wahlkarte im Wahllokal war nur mehr innerhalb der eigenen Gemeinde (Hauptwohnsitzgemeinde) möglich.
AM Wahltag (Sonntag, 23. April 2023)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte war vor Wahlbehörden jener Gemeinde möglich, in der die Wahlkarte ausgestellt wurde (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde). Der Stimmzettel und die Wahlkarte durften noch nicht ausgefüllt und die Wahlkarte noch nicht verschlossen sein!)
- Unbenützte Wahlkarte sowie Dokument zur Identitätsfeststellung mitbringen (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
- Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen , Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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