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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

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    Kurzinformation – Nationalratswahl 2024

    Hinweis

    Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.

    Die Nationalratswahl 2024 fand am Sonntag, den 29. September 2024 statt.

    Aktives Wahlrecht

    Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, waren grundsätzlich

    Wählen durfte nur, wer am Stichtag (9. Juli 2024) in der Wählerevidenz eingetragen war, auf deren Basis dann das Wählerverzeichnis für die Nationalratswahl 2024 erstellt wurde.

    Neu

    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Auslandsösterreicher: Antrag auf Aufnahme in Wählerevidenz

    Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland müssen einen Antrag stellen, um in die Wählerevidenz und damit in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Die Eintragung bleibt dann zehn Jahre gültig. Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in der Wählerevidenz geführt, sie müssen keinen Antrag stellen.

    Wählen mit Wahlkarte

    Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Diese muss unbedingt mit Begründung bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Das ist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist. Wahlkartenanträge sind schriftlich (z.B. online) oder mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Neu

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wählen im Wahllokal

    Wahlberechtigte müssen sich vor der Wahlhandlung am Wahltag identifizieren. Sie müssen dafür einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen, z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein. Im Fall der Beantragung einer Wahlkarte muss diese ebenfalls mitgenommen werden, um die Stimme abgeben zu können.

    Vorzugsstimmen

    Bei Nationalratswahlen können (müssen aber nicht) Vorzugsstimmen für Personen der gewählten Partei vergeben werden. Es ist möglich, auf Bundes-, Landes- und Regionalebene jeweils eine Vorzugsstimme, daher also insgesamt drei Vorzugsstimmen, zu vergeben.

    Weitere Neuerungen

    • Nachverfolgbarkeit von Wahlkarten: Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können den Status ihrer Wahlkarte ("ausgestellt" bzw. "bei der Behörde ... eingelangt") elektronisch nachverfolgen.
    • Auszählung eines Großteils der Wahlkarten am Wahltag: Damit fließen die Stimmen der Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler schon am Wahltag unmittelbar in die Ermittlung des Wahlergebnisses ein.
    • Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen: beispielsweise barrierefreier Zugang zu Wahllokalen und Wahlzellen; es müssen Schablonen für Wahlkarten, mehr Informationen in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt und Mindestschriftgrößen für Drucksorten garantiert werden. 
    • Änderung bei Wahlbehörden: Gemeindewahlbehörden sind in Statutarstädten nicht mehr vorgesehen. Deren Aufgaben als Wahlbehörden übernehmen die Bezirkswahlbehörden.  

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Nationalrats-Wahlordnung (NRWO)

    Letzte Aktualisierung: 16. Oktober 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

    Kurzinformation – Nationalratswahl 2024

    Hinweis

    Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.

    Die Nationalratswahl 2024 fand am Sonntag, den 29. September 2024 statt.

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    Wählen durfte nur, wer am Stichtag (9. Juli 2024) in der Wählerevidenz eingetragen war, auf deren Basis dann das Wählerverzeichnis für die Nationalratswahl 2024 erstellt wurde.

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    Auslandsösterreicher: Antrag auf Aufnahme in Wählerevidenz

    Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland müssen einen Antrag stellen, um in die Wählerevidenz und damit in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Die Eintragung bleibt dann zehn Jahre gültig. Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in der Wählerevidenz geführt, sie müssen keinen Antrag stellen.

    Wählen mit Wahlkarte

    Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Diese muss unbedingt mit Begründung bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Das ist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist. Wahlkartenanträge sind schriftlich (z.B. online) oder mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

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    Bei Nationalratswahlen können (müssen aber nicht) Vorzugsstimmen für Personen der gewählten Partei vergeben werden. Es ist möglich, auf Bundes-, Landes- und Regionalebene jeweils eine Vorzugsstimme, daher also insgesamt drei Vorzugsstimmen, zu vergeben.

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    • Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen: beispielsweise barrierefreier Zugang zu Wahllokalen und Wahlzellen; es müssen Schablonen für Wahlkarten, mehr Informationen in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt und Mindestschriftgrößen für Drucksorten garantiert werden. 
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    • Auszählung eines Großteils der Wahlkarten am Wahltag: Damit fließen die Stimmen der Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler schon am Wahltag unmittelbar in die Ermittlung des Wahlergebnisses ein.
    • Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen: beispielsweise barrierefreier Zugang zu Wahllokalen und Wahlzellen; es müssen Schablonen für Wahlkarten, mehr Informationen in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt und Mindestschriftgrößen für Drucksorten garantiert werden. 
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    Letzte Aktualisierung: 16. Oktober 2024

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    Kurzinformation – Nationalratswahl 2024

    Hinweis

    Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.

    Die Nationalratswahl 2024 fand am Sonntag, den 29. September 2024 statt.

    Aktives Wahlrecht

    Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, waren grundsätzlich

    Wählen durfte nur, wer am Stichtag (9. Juli 2024) in der Wählerevidenz eingetragen war, auf deren Basis dann das Wählerverzeichnis für die Nationalratswahl 2024 erstellt wurde.

    Neu

    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Auslandsösterreicher: Antrag auf Aufnahme in Wählerevidenz

    Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland müssen einen Antrag stellen, um in die Wählerevidenz und damit in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Die Eintragung bleibt dann zehn Jahre gültig. Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in der Wählerevidenz geführt, sie müssen keinen Antrag stellen.

    Wählen mit Wahlkarte

    Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Diese muss unbedingt mit Begründung bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Das ist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist. Wahlkartenanträge sind schriftlich (z.B. online) oder mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Neu

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wählen im Wahllokal

    Wahlberechtigte müssen sich vor der Wahlhandlung am Wahltag identifizieren. Sie müssen dafür einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen, z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein. Im Fall der Beantragung einer Wahlkarte muss diese ebenfalls mitgenommen werden, um die Stimme abgeben zu können.

    Vorzugsstimmen

    Bei Nationalratswahlen können (müssen aber nicht) Vorzugsstimmen für Personen der gewählten Partei vergeben werden. Es ist möglich, auf Bundes-, Landes- und Regionalebene jeweils eine Vorzugsstimme, daher also insgesamt drei Vorzugsstimmen, zu vergeben.

    Weitere Neuerungen

    • Nachverfolgbarkeit von Wahlkarten: Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können den Status ihrer Wahlkarte ("ausgestellt" bzw. "bei der Behörde ... eingelangt") elektronisch nachverfolgen.
    • Auszählung eines Großteils der Wahlkarten am Wahltag: Damit fließen die Stimmen der Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler schon am Wahltag unmittelbar in die Ermittlung des Wahlergebnisses ein.
    • Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen: beispielsweise barrierefreier Zugang zu Wahllokalen und Wahlzellen; es müssen Schablonen für Wahlkarten, mehr Informationen in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt und Mindestschriftgrößen für Drucksorten garantiert werden. 
    • Änderung bei Wahlbehörden: Gemeindewahlbehörden sind in Statutarstädten nicht mehr vorgesehen. Deren Aufgaben als Wahlbehörden übernehmen die Bezirkswahlbehörden.  

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Nationalrats-Wahlordnung (NRWO)

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    Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland müssen einen Antrag stellen, um in die Wählerevidenz und damit in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Die Eintragung bleibt dann zehn Jahre gültig. Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in der Wählerevidenz geführt, sie müssen keinen Antrag stellen.

    Wählen mit Wahlkarte

    Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Diese muss unbedingt mit Begründung bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Das ist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist. Wahlkartenanträge sind schriftlich (z.B. online) oder mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

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    • Nachverfolgbarkeit von Wahlkarten: Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können den Status ihrer Wahlkarte ("ausgestellt" bzw. "bei der Behörde ... eingelangt") elektronisch nachverfolgen.
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    Die Nationalratswahl 2024 fand am Sonntag, den 29. September 2024 statt.

    Aktives Wahlrecht

    Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, waren grundsätzlich

    Wählen durfte nur, wer am Stichtag (9. Juli 2024) in der Wählerevidenz eingetragen war, auf deren Basis dann das Wählerverzeichnis für die Nationalratswahl 2024 erstellt wurde.

    Neu

    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Auslandsösterreicher: Antrag auf Aufnahme in Wählerevidenz

    Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland müssen einen Antrag stellen, um in die Wählerevidenz und damit in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Die Eintragung bleibt dann zehn Jahre gültig. Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in der Wählerevidenz geführt, sie müssen keinen Antrag stellen.

    Wählen mit Wahlkarte

    Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Diese muss unbedingt mit Begründung bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Das ist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist. Wahlkartenanträge sind schriftlich (z.B. online) oder mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Neu

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wählen im Wahllokal

    Wahlberechtigte müssen sich vor der Wahlhandlung am Wahltag identifizieren. Sie müssen dafür einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen, z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein. Im Fall der Beantragung einer Wahlkarte muss diese ebenfalls mitgenommen werden, um die Stimme abgeben zu können.

    Vorzugsstimmen

    Bei Nationalratswahlen können (müssen aber nicht) Vorzugsstimmen für Personen der gewählten Partei vergeben werden. Es ist möglich, auf Bundes-, Landes- und Regionalebene jeweils eine Vorzugsstimme, daher also insgesamt drei Vorzugsstimmen, zu vergeben.

    Weitere Neuerungen

    • Nachverfolgbarkeit von Wahlkarten: Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können den Status ihrer Wahlkarte ("ausgestellt" bzw. "bei der Behörde ... eingelangt") elektronisch nachverfolgen.
    • Auszählung eines Großteils der Wahlkarten am Wahltag: Damit fließen die Stimmen der Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler schon am Wahltag unmittelbar in die Ermittlung des Wahlergebnisses ein.
    • Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen: beispielsweise barrierefreier Zugang zu Wahllokalen und Wahlzellen; es müssen Schablonen für Wahlkarten, mehr Informationen in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt und Mindestschriftgrößen für Drucksorten garantiert werden. 
    • Änderung bei Wahlbehörden: Gemeindewahlbehörden sind in Statutarstädten nicht mehr vorgesehen. Deren Aufgaben als Wahlbehörden übernehmen die Bezirkswahlbehörden.  

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Nationalrats-Wahlordnung (NRWO)

    Letzte Aktualisierung: 16. Oktober 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

    Kurzinformation – Nationalratswahl 2024

    Hinweis

    Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.

    Die Nationalratswahl 2024 fand am Sonntag, den 29. September 2024 statt.

    Aktives Wahlrecht

    Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, waren grundsätzlich

    Wählen durfte nur, wer am Stichtag (9. Juli 2024) in der Wählerevidenz eingetragen war, auf deren Basis dann das Wählerverzeichnis für die Nationalratswahl 2024 erstellt wurde.

    Neu

    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Auslandsösterreicher: Antrag auf Aufnahme in Wählerevidenz

    Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland müssen einen Antrag stellen, um in die Wählerevidenz und damit in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Die Eintragung bleibt dann zehn Jahre gültig. Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in der Wählerevidenz geführt, sie müssen keinen Antrag stellen.

    Wählen mit Wahlkarte

    Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Diese muss unbedingt mit Begründung bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Das ist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist. Wahlkartenanträge sind schriftlich (z.B. online) oder mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Neu

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wählen im Wahllokal

    Wahlberechtigte müssen sich vor der Wahlhandlung am Wahltag identifizieren. Sie müssen dafür einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen, z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein. Im Fall der Beantragung einer Wahlkarte muss diese ebenfalls mitgenommen werden, um die Stimme abgeben zu können.

    Vorzugsstimmen

    Bei Nationalratswahlen können (müssen aber nicht) Vorzugsstimmen für Personen der gewählten Partei vergeben werden. Es ist möglich, auf Bundes-, Landes- und Regionalebene jeweils eine Vorzugsstimme, daher also insgesamt drei Vorzugsstimmen, zu vergeben.

    Weitere Neuerungen

    • Nachverfolgbarkeit von Wahlkarten: Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können den Status ihrer Wahlkarte ("ausgestellt" bzw. "bei der Behörde ... eingelangt") elektronisch nachverfolgen.
    • Auszählung eines Großteils der Wahlkarten am Wahltag: Damit fließen die Stimmen der Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler schon am Wahltag unmittelbar in die Ermittlung des Wahlergebnisses ein.
    • Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen: beispielsweise barrierefreier Zugang zu Wahllokalen und Wahlzellen; es müssen Schablonen für Wahlkarten, mehr Informationen in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt und Mindestschriftgrößen für Drucksorten garantiert werden. 
    • Änderung bei Wahlbehörden: Gemeindewahlbehörden sind in Statutarstädten nicht mehr vorgesehen. Deren Aufgaben als Wahlbehörden übernehmen die Bezirkswahlbehörden.  

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    Auslandsösterreicher: Antrag auf Aufnahme in Wählerevidenz

    Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland müssen einen Antrag stellen, um in die Wählerevidenz und damit in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Die Eintragung bleibt dann zehn Jahre gültig. Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in der Wählerevidenz geführt, sie müssen keinen Antrag stellen.

    Wählen mit Wahlkarte

    Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Diese muss unbedingt mit Begründung bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Das ist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist. Wahlkartenanträge sind schriftlich (z.B. online) oder mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

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    Wählen im Wahllokal

    Wahlberechtigte müssen sich vor der Wahlhandlung am Wahltag identifizieren. Sie müssen dafür einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen, z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein. Im Fall der Beantragung einer Wahlkarte muss diese ebenfalls mitgenommen werden, um die Stimme abgeben zu können.

    Vorzugsstimmen

    Bei Nationalratswahlen können (müssen aber nicht) Vorzugsstimmen für Personen der gewählten Partei vergeben werden. Es ist möglich, auf Bundes-, Landes- und Regionalebene jeweils eine Vorzugsstimme, daher also insgesamt drei Vorzugsstimmen, zu vergeben.

    Weitere Neuerungen

    • Nachverfolgbarkeit von Wahlkarten: Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können den Status ihrer Wahlkarte ("ausgestellt" bzw. "bei der Behörde ... eingelangt") elektronisch nachverfolgen.
    • Auszählung eines Großteils der Wahlkarten am Wahltag: Damit fließen die Stimmen der Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler schon am Wahltag unmittelbar in die Ermittlung des Wahlergebnisses ein.
    • Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen: beispielsweise barrierefreier Zugang zu Wahllokalen und Wahlzellen; es müssen Schablonen für Wahlkarten, mehr Informationen in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt und Mindestschriftgrößen für Drucksorten garantiert werden. 
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    Wählen durfte nur, wer am Stichtag (9. Juli 2024) in der Wählerevidenz eingetragen war, auf deren Basis dann das Wählerverzeichnis für die Nationalratswahl 2024 erstellt wurde.

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    Auslandsösterreicher: Antrag auf Aufnahme in Wählerevidenz

    Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland müssen einen Antrag stellen, um in die Wählerevidenz und damit in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Die Eintragung bleibt dann zehn Jahre gültig. Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in der Wählerevidenz geführt, sie müssen keinen Antrag stellen.

    Wählen mit Wahlkarte

    Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Diese muss unbedingt mit Begründung bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Das ist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist. Wahlkartenanträge sind schriftlich (z.B. online) oder mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

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    Vorzugsstimmen

    Bei Nationalratswahlen können (müssen aber nicht) Vorzugsstimmen für Personen der gewählten Partei vergeben werden. Es ist möglich, auf Bundes-, Landes- und Regionalebene jeweils eine Vorzugsstimme, daher also insgesamt drei Vorzugsstimmen, zu vergeben.

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    • Nachverfolgbarkeit von Wahlkarten: Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können den Status ihrer Wahlkarte ("ausgestellt" bzw. "bei der Behörde ... eingelangt") elektronisch nachverfolgen.
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    • Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen: beispielsweise barrierefreier Zugang zu Wahllokalen und Wahlzellen; es müssen Schablonen für Wahlkarten, mehr Informationen in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt und Mindestschriftgrößen für Drucksorten garantiert werden. 
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    Wählen durfte nur, wer am Stichtag (9. Juli 2024) in der Wählerevidenz eingetragen war, auf deren Basis dann das Wählerverzeichnis für die Nationalratswahl 2024 erstellt wurde.

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    Auslandsösterreicher: Antrag auf Aufnahme in Wählerevidenz

    Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland müssen einen Antrag stellen, um in die Wählerevidenz und damit in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Die Eintragung bleibt dann zehn Jahre gültig. Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in der Wählerevidenz geführt, sie müssen keinen Antrag stellen.

    Wählen mit Wahlkarte

    Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Diese muss unbedingt mit Begründung bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Das ist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist. Wahlkartenanträge sind schriftlich (z.B. online) oder mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

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    Vorzugsstimmen

    Bei Nationalratswahlen können (müssen aber nicht) Vorzugsstimmen für Personen der gewählten Partei vergeben werden. Es ist möglich, auf Bundes-, Landes- und Regionalebene jeweils eine Vorzugsstimme, daher also insgesamt drei Vorzugsstimmen, zu vergeben.

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    • Auszählung eines Großteils der Wahlkarten am Wahltag: Damit fließen die Stimmen der Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler schon am Wahltag unmittelbar in die Ermittlung des Wahlergebnisses ein.
    • Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen: beispielsweise barrierefreier Zugang zu Wahllokalen und Wahlzellen; es müssen Schablonen für Wahlkarten, mehr Informationen in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt und Mindestschriftgrößen für Drucksorten garantiert werden. 
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    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Auslandsösterreicher: Antrag auf Aufnahme in Wählerevidenz

    Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland müssen einen Antrag stellen, um in die Wählerevidenz und damit in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Die Eintragung bleibt dann zehn Jahre gültig. Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in der Wählerevidenz geführt, sie müssen keinen Antrag stellen.

    Wählen mit Wahlkarte

    Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Diese muss unbedingt mit Begründung bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Das ist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist. Wahlkartenanträge sind schriftlich (z.B. online) oder mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

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    Wahlberechtigte müssen sich vor der Wahlhandlung am Wahltag identifizieren. Sie müssen dafür einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen, z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein. Im Fall der Beantragung einer Wahlkarte muss diese ebenfalls mitgenommen werden, um die Stimme abgeben zu können.

    Vorzugsstimmen

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    • Nachverfolgbarkeit von Wahlkarten: Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können den Status ihrer Wahlkarte ("ausgestellt" bzw. "bei der Behörde ... eingelangt") elektronisch nachverfolgen.
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    • Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen: beispielsweise barrierefreier Zugang zu Wahllokalen und Wahlzellen; es müssen Schablonen für Wahlkarten, mehr Informationen in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt und Mindestschriftgrößen für Drucksorten garantiert werden. 
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    Wählen durfte nur, wer am Stichtag (9. Juli 2024) in der Wählerevidenz eingetragen war, auf deren Basis dann das Wählerverzeichnis für die Nationalratswahl 2024 erstellt wurde.

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    • Auszählung eines Großteils der Wahlkarten am Wahltag: Damit fließen die Stimmen der Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler schon am Wahltag unmittelbar in die Ermittlung des Wahlergebnisses ein.
    • Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen: beispielsweise barrierefreier Zugang zu Wahllokalen und Wahlzellen; es müssen Schablonen für Wahlkarten, mehr Informationen in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt und Mindestschriftgrößen für Drucksorten garantiert werden. 
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    Auslandsösterreicher: Antrag auf Aufnahme in Wählerevidenz

    Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland müssen einen Antrag stellen, um in die Wählerevidenz und damit in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Die Eintragung bleibt dann zehn Jahre gültig. Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in der Wählerevidenz geführt, sie müssen keinen Antrag stellen.

    Wählen mit Wahlkarte

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    Wählen im Wahllokal

    Wahlberechtigte müssen sich vor der Wahlhandlung am Wahltag identifizieren. Sie müssen dafür einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen, z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein. Im Fall der Beantragung einer Wahlkarte muss diese ebenfalls mitgenommen werden, um die Stimme abgeben zu können.

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    Bei Nationalratswahlen können (müssen aber nicht) Vorzugsstimmen für Personen der gewählten Partei vergeben werden. Es ist möglich, auf Bundes-, Landes- und Regionalebene jeweils eine Vorzugsstimme, daher also insgesamt drei Vorzugsstimmen, zu vergeben.

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    • Nachverfolgbarkeit von Wahlkarten: Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können den Status ihrer Wahlkarte ("ausgestellt" bzw. "bei der Behörde ... eingelangt") elektronisch nachverfolgen.
    • Auszählung eines Großteils der Wahlkarten am Wahltag: Damit fließen die Stimmen der Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler schon am Wahltag unmittelbar in die Ermittlung des Wahlergebnisses ein.
    • Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen: beispielsweise barrierefreier Zugang zu Wahllokalen und Wahlzellen; es müssen Schablonen für Wahlkarten, mehr Informationen in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt und Mindestschriftgrößen für Drucksorten garantiert werden. 
    • Änderung bei Wahlbehörden: Gemeindewahlbehörden sind in Statutarstädten nicht mehr vorgesehen. Deren Aufgaben als Wahlbehörden übernehmen die Bezirkswahlbehörden.  

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    Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.

    Die Nationalratswahl 2024 fand am Sonntag, den 29. September 2024 statt.

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    Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, waren grundsätzlich

    Wählen durfte nur, wer am Stichtag (9. Juli 2024) in der Wählerevidenz eingetragen war, auf deren Basis dann das Wählerverzeichnis für die Nationalratswahl 2024 erstellt wurde.

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    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Auslandsösterreicher: Antrag auf Aufnahme in Wählerevidenz

    Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland müssen einen Antrag stellen, um in die Wählerevidenz und damit in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Die Eintragung bleibt dann zehn Jahre gültig. Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in der Wählerevidenz geführt, sie müssen keinen Antrag stellen.

    Wählen mit Wahlkarte

    Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Diese muss unbedingt mit Begründung bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Das ist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist. Wahlkartenanträge sind schriftlich (z.B. online) oder mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Neu

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wählen im Wahllokal

    Wahlberechtigte müssen sich vor der Wahlhandlung am Wahltag identifizieren. Sie müssen dafür einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen, z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein. Im Fall der Beantragung einer Wahlkarte muss diese ebenfalls mitgenommen werden, um die Stimme abgeben zu können.

    Vorzugsstimmen

    Bei Nationalratswahlen können (müssen aber nicht) Vorzugsstimmen für Personen der gewählten Partei vergeben werden. Es ist möglich, auf Bundes-, Landes- und Regionalebene jeweils eine Vorzugsstimme, daher also insgesamt drei Vorzugsstimmen, zu vergeben.

    Weitere Neuerungen

    • Nachverfolgbarkeit von Wahlkarten: Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können den Status ihrer Wahlkarte ("ausgestellt" bzw. "bei der Behörde ... eingelangt") elektronisch nachverfolgen.
    • Auszählung eines Großteils der Wahlkarten am Wahltag: Damit fließen die Stimmen der Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler schon am Wahltag unmittelbar in die Ermittlung des Wahlergebnisses ein.
    • Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen: beispielsweise barrierefreier Zugang zu Wahllokalen und Wahlzellen; es müssen Schablonen für Wahlkarten, mehr Informationen in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt und Mindestschriftgrößen für Drucksorten garantiert werden. 
    • Änderung bei Wahlbehörden: Gemeindewahlbehörden sind in Statutarstädten nicht mehr vorgesehen. Deren Aufgaben als Wahlbehörden übernehmen die Bezirkswahlbehörden.  

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Nationalrats-Wahlordnung (NRWO)

    Letzte Aktualisierung: 16. Oktober 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

    Kurzinformation – Nationalratswahl 2024

    Hinweis

    Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.

    Die Nationalratswahl 2024 fand am Sonntag, den 29. September 2024 statt.

    Aktives Wahlrecht

    Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, waren grundsätzlich

    Wählen durfte nur, wer am Stichtag (9. Juli 2024) in der Wählerevidenz eingetragen war, auf deren Basis dann das Wählerverzeichnis für die Nationalratswahl 2024 erstellt wurde.

    Neu

    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Auslandsösterreicher: Antrag auf Aufnahme in Wählerevidenz

    Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland müssen einen Antrag stellen, um in die Wählerevidenz und damit in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Die Eintragung bleibt dann zehn Jahre gültig. Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in der Wählerevidenz geführt, sie müssen keinen Antrag stellen.

    Wählen mit Wahlkarte

    Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Diese muss unbedingt mit Begründung bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Das ist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist. Wahlkartenanträge sind schriftlich (z.B. online) oder mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

    Neu

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wählen im Wahllokal

    Wahlberechtigte müssen sich vor der Wahlhandlung am Wahltag identifizieren. Sie müssen dafür einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen, z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein. Im Fall der Beantragung einer Wahlkarte muss diese ebenfalls mitgenommen werden, um die Stimme abgeben zu können.

    Vorzugsstimmen

    Bei Nationalratswahlen können (müssen aber nicht) Vorzugsstimmen für Personen der gewählten Partei vergeben werden. Es ist möglich, auf Bundes-, Landes- und Regionalebene jeweils eine Vorzugsstimme, daher also insgesamt drei Vorzugsstimmen, zu vergeben.

    Weitere Neuerungen

    • Nachverfolgbarkeit von Wahlkarten: Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können den Status ihrer Wahlkarte ("ausgestellt" bzw. "bei der Behörde ... eingelangt") elektronisch nachverfolgen.
    • Auszählung eines Großteils der Wahlkarten am Wahltag: Damit fließen die Stimmen der Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler schon am Wahltag unmittelbar in die Ermittlung des Wahlergebnisses ein.
    • Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen: beispielsweise barrierefreier Zugang zu Wahllokalen und Wahlzellen; es müssen Schablonen für Wahlkarten, mehr Informationen in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt und Mindestschriftgrößen für Drucksorten garantiert werden. 
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    Auslandsösterreicher: Antrag auf Aufnahme in Wählerevidenz

    Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland müssen einen Antrag stellen, um in die Wählerevidenz und damit in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Die Eintragung bleibt dann zehn Jahre gültig. Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in der Wählerevidenz geführt, sie müssen keinen Antrag stellen.

    Wählen mit Wahlkarte

    Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Diese muss unbedingt mit Begründung bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Das ist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist. Wahlkartenanträge sind schriftlich (z.B. online) oder mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

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    Vorzugsstimmen

    Bei Nationalratswahlen können (müssen aber nicht) Vorzugsstimmen für Personen der gewählten Partei vergeben werden. Es ist möglich, auf Bundes-, Landes- und Regionalebene jeweils eine Vorzugsstimme, daher also insgesamt drei Vorzugsstimmen, zu vergeben.

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    • Auszählung eines Großteils der Wahlkarten am Wahltag: Damit fließen die Stimmen der Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler schon am Wahltag unmittelbar in die Ermittlung des Wahlergebnisses ein.
    • Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen: beispielsweise barrierefreier Zugang zu Wahllokalen und Wahlzellen; es müssen Schablonen für Wahlkarten, mehr Informationen in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt und Mindestschriftgrößen für Drucksorten garantiert werden. 
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    Wählen durfte nur, wer am Stichtag (9. Juli 2024) in der Wählerevidenz eingetragen war, auf deren Basis dann das Wählerverzeichnis für die Nationalratswahl 2024 erstellt wurde.

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    Auslandsösterreicher: Antrag auf Aufnahme in Wählerevidenz

    Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland müssen einen Antrag stellen, um in die Wählerevidenz und damit in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Die Eintragung bleibt dann zehn Jahre gültig. Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in der Wählerevidenz geführt, sie müssen keinen Antrag stellen.

    Wählen mit Wahlkarte

    Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Diese muss unbedingt mit Begründung bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Das ist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist. Wahlkartenanträge sind schriftlich (z.B. online) oder mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

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    Vorzugsstimmen

    Bei Nationalratswahlen können (müssen aber nicht) Vorzugsstimmen für Personen der gewählten Partei vergeben werden. Es ist möglich, auf Bundes-, Landes- und Regionalebene jeweils eine Vorzugsstimme, daher also insgesamt drei Vorzugsstimmen, zu vergeben.

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    • Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen: beispielsweise barrierefreier Zugang zu Wahllokalen und Wahlzellen; es müssen Schablonen für Wahlkarten, mehr Informationen in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt und Mindestschriftgrößen für Drucksorten garantiert werden. 
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    Wählen durfte nur, wer am Stichtag (9. Juli 2024) in der Wählerevidenz eingetragen war, auf deren Basis dann das Wählerverzeichnis für die Nationalratswahl 2024 erstellt wurde.

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    Auslandsösterreicher: Antrag auf Aufnahme in Wählerevidenz

    Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland müssen einen Antrag stellen, um in die Wählerevidenz und damit in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Die Eintragung bleibt dann zehn Jahre gültig. Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in der Wählerevidenz geführt, sie müssen keinen Antrag stellen.

    Wählen mit Wahlkarte

    Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Diese muss unbedingt mit Begründung bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Das ist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist. Wahlkartenanträge sind schriftlich (z.B. online) oder mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

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    Vorzugsstimmen

    Bei Nationalratswahlen können (müssen aber nicht) Vorzugsstimmen für Personen der gewählten Partei vergeben werden. Es ist möglich, auf Bundes-, Landes- und Regionalebene jeweils eine Vorzugsstimme, daher also insgesamt drei Vorzugsstimmen, zu vergeben.

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    • Nachverfolgbarkeit von Wahlkarten: Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können den Status ihrer Wahlkarte ("ausgestellt" bzw. "bei der Behörde ... eingelangt") elektronisch nachverfolgen.
    • Auszählung eines Großteils der Wahlkarten am Wahltag: Damit fließen die Stimmen der Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler schon am Wahltag unmittelbar in die Ermittlung des Wahlergebnisses ein.
    • Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen: beispielsweise barrierefreier Zugang zu Wahllokalen und Wahlzellen; es müssen Schablonen für Wahlkarten, mehr Informationen in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt und Mindestschriftgrößen für Drucksorten garantiert werden. 
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    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Auslandsösterreicher: Antrag auf Aufnahme in Wählerevidenz

    Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland müssen einen Antrag stellen, um in die Wählerevidenz und damit in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Die Eintragung bleibt dann zehn Jahre gültig. Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in der Wählerevidenz geführt, sie müssen keinen Antrag stellen.

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    Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Diese muss unbedingt mit Begründung bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Das ist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist. Wahlkartenanträge sind schriftlich (z.B. online) oder mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

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    Bei Nationalratswahlen können (müssen aber nicht) Vorzugsstimmen für Personen der gewählten Partei vergeben werden. Es ist möglich, auf Bundes-, Landes- und Regionalebene jeweils eine Vorzugsstimme, daher also insgesamt drei Vorzugsstimmen, zu vergeben.

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    • Nachverfolgbarkeit von Wahlkarten: Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können den Status ihrer Wahlkarte ("ausgestellt" bzw. "bei der Behörde ... eingelangt") elektronisch nachverfolgen.
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    • Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen: beispielsweise barrierefreier Zugang zu Wahllokalen und Wahlzellen; es müssen Schablonen für Wahlkarten, mehr Informationen in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt und Mindestschriftgrößen für Drucksorten garantiert werden. 
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    • Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen: beispielsweise barrierefreier Zugang zu Wahllokalen und Wahlzellen; es müssen Schablonen für Wahlkarten, mehr Informationen in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt und Mindestschriftgrößen für Drucksorten garantiert werden. 
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    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Auslandsösterreicher: Antrag auf Aufnahme in Wählerevidenz

    Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland müssen einen Antrag stellen, um in die Wählerevidenz und damit in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Die Eintragung bleibt dann zehn Jahre gültig. Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in der Wählerevidenz geführt, sie müssen keinen Antrag stellen.

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    • Auszählung eines Großteils der Wahlkarten am Wahltag: Damit fließen die Stimmen der Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler schon am Wahltag unmittelbar in die Ermittlung des Wahlergebnisses ein.
    • Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen: beispielsweise barrierefreier Zugang zu Wahllokalen und Wahlzellen; es müssen Schablonen für Wahlkarten, mehr Informationen in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt und Mindestschriftgrößen für Drucksorten garantiert werden. 
    • Änderung bei Wahlbehörden: Gemeindewahlbehörden sind in Statutarstädten nicht mehr vorgesehen. Deren Aufgaben als Wahlbehörden übernehmen die Bezirkswahlbehörden.  

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