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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

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    Beantragung der Wahlkarte – Nationalratswahl 2024

    Hinweis

    Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.

    Wer bei der Nationalratswahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte mit Begründung eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise  Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.

    Neu

    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte keinesfalls beantragt werden.

    Hinweis

    Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden. Für eine verloren gegangene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Voraussichtlich Anfang September 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten. Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Nationalrats-Wahlordnung (NRWO)

    Letzte Aktualisierung: 16. Oktober 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Nationalratswahl 2024

    Hinweis

    Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.

    Wer bei der Nationalratswahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte mit Begründung eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise  Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.

    Neu

    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte keinesfalls beantragt werden.

    Hinweis

    Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden. Für eine verloren gegangene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Voraussichtlich Anfang September 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten. Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss.

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    Wer bei der Nationalratswahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte mit Begründung eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise  Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.

    Neu

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    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte keinesfalls beantragt werden.

    Hinweis

    Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden. Für eine verloren gegangene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

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    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Voraussichtlich Anfang September 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten. Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss.

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    Wer bei der Nationalratswahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte mit Begründung eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise  Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.

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    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte keinesfalls beantragt werden.

    Hinweis

    Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden. Für eine verloren gegangene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

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    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Voraussichtlich Anfang September 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten. Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss.

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    Wer bei der Nationalratswahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte mit Begründung eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise  Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.

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    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte keinesfalls beantragt werden.

    Hinweis

    Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden. Für eine verloren gegangene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

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    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Voraussichtlich Anfang September 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten. Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss.

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    Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.

    Wer bei der Nationalratswahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte mit Begründung eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise  Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.

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    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte keinesfalls beantragt werden.

    Hinweis

    Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden. Für eine verloren gegangene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

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    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Voraussichtlich Anfang September 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten. Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss.

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    Wer bei der Nationalratswahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte mit Begründung eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise  Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.

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    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte keinesfalls beantragt werden.

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    Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden. Für eine verloren gegangene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

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    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

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    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Voraussichtlich Anfang September 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten. Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss.

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    Beantragung der Wahlkarte – Nationalratswahl 2024

    Hinweis

    Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.

    Wer bei der Nationalratswahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte mit Begründung eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise  Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.

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    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte keinesfalls beantragt werden.

    Hinweis

    Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden. Für eine verloren gegangene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Voraussichtlich Anfang September 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten. Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Nationalrats-Wahlordnung (NRWO)

    Letzte Aktualisierung: 16. Oktober 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Nationalratswahl 2024

    Hinweis

    Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.

    Wer bei der Nationalratswahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte mit Begründung eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise  Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.

    Neu

    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte keinesfalls beantragt werden.

    Hinweis

    Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden. Für eine verloren gegangene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Voraussichtlich Anfang September 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten. Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss.

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    Nationalrats-Wahlordnung (NRWO)

    Letzte Aktualisierung: 16. Oktober 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Nationalratswahl 2024

    Hinweis

    Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.

    Wer bei der Nationalratswahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte mit Begründung eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise  Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.

    Neu

    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte keinesfalls beantragt werden.

    Hinweis

    Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden. Für eine verloren gegangene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

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    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Voraussichtlich Anfang September 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten. Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss.

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    Letzte Aktualisierung: 16. Oktober 2024

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    Beantragung der Wahlkarte – Nationalratswahl 2024

    Hinweis

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    Wer bei der Nationalratswahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte mit Begründung eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise  Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.

    Neu

    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte keinesfalls beantragt werden.

    Hinweis

    Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden. Für eine verloren gegangene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Voraussichtlich Anfang September 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten. Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss.

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    Hinweis

    Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.

    Wer bei der Nationalratswahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte mit Begründung eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise  Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.

    Neu

    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte keinesfalls beantragt werden.

    Hinweis

    Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden. Für eine verloren gegangene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Voraussichtlich Anfang September 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten. Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss.

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    Beantragung der Wahlkarte – Nationalratswahl 2024

    Hinweis

    Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.

    Wer bei der Nationalratswahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte mit Begründung eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise  Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.

    Neu

    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte keinesfalls beantragt werden.

    Hinweis

    Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden. Für eine verloren gegangene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

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    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Voraussichtlich Anfang September 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten. Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss.

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    Letzte Aktualisierung: 16. Oktober 2024

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    Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.

    Wer bei der Nationalratswahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte mit Begründung eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise  Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.

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    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte keinesfalls beantragt werden.

    Hinweis

    Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden. Für eine verloren gegangene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

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    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Voraussichtlich Anfang September 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten. Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss.

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    Nationalrats-Wahlordnung (NRWO)

    Letzte Aktualisierung: 16. Oktober 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Nationalratswahl 2024

    Hinweis

    Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.

    Wer bei der Nationalratswahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte mit Begründung eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise  Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.

    Neu

    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte keinesfalls beantragt werden.

    Hinweis

    Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden. Für eine verloren gegangene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Voraussichtlich Anfang September 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten. Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Nationalrats-Wahlordnung (NRWO)

    Letzte Aktualisierung: 16. Oktober 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Nationalratswahl 2024

    Hinweis

    Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.

    Wer bei der Nationalratswahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte mit Begründung eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise  Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.

    Neu

    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte keinesfalls beantragt werden.

    Hinweis

    Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden. Für eine verloren gegangene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Voraussichtlich Anfang September 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten. Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss.

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    Letzte Aktualisierung: 16. Oktober 2024

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    Beantragung der Wahlkarte – Nationalratswahl 2024

    Hinweis

    Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.

    Wer bei der Nationalratswahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte mit Begründung eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise  Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.

    Neu

    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte keinesfalls beantragt werden.

    Hinweis

    Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden. Für eine verloren gegangene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

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    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Voraussichtlich Anfang September 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten. Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss.

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    Wer bei der Nationalratswahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte mit Begründung eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise  Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.

    Neu

    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte keinesfalls beantragt werden.

    Hinweis

    Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden. Für eine verloren gegangene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Voraussichtlich Anfang September 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten. Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss.

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    Wer bei der Nationalratswahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte mit Begründung eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise  Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.

    Neu

    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte keinesfalls beantragt werden.

    Hinweis

    Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden. Für eine verloren gegangene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

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    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Voraussichtlich Anfang September 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten. Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss.

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    Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.

    Wer bei der Nationalratswahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte mit Begründung eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise  Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.

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    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte keinesfalls beantragt werden.

    Hinweis

    Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden. Für eine verloren gegangene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

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    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Voraussichtlich Anfang September 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten. Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss.

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    Wer bei der Nationalratswahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte mit Begründung eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise  Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.

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    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte keinesfalls beantragt werden.

    Hinweis

    Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden. Für eine verloren gegangene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

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    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Voraussichtlich Anfang September 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten. Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss.

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    Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.

    Wer bei der Nationalratswahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte mit Begründung eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise  Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.

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    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte keinesfalls beantragt werden.

    Hinweis

    Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden. Für eine verloren gegangene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

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    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Voraussichtlich Anfang September 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten. Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss.

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    Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.

    Wer bei der Nationalratswahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte mit Begründung eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise  Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.

    Neu

    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte keinesfalls beantragt werden.

    Hinweis

    Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden. Für eine verloren gegangene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Voraussichtlich Anfang September 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten. Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Nationalrats-Wahlordnung (NRWO)

    Letzte Aktualisierung: 16. Oktober 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Nationalratswahl 2024

    Hinweis

    Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.

    Wer bei der Nationalratswahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte mit Begründung eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise  Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.

    Neu

    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte keinesfalls beantragt werden.

    Hinweis

    Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden. Für eine verloren gegangene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Voraussichtlich Anfang September 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten. Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss.

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    Nationalrats-Wahlordnung (NRWO)

    Letzte Aktualisierung: 16. Oktober 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Nationalratswahl 2024

    Hinweis

    Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.

    Wer bei der Nationalratswahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte mit Begründung eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise  Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.

    Neu

    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte keinesfalls beantragt werden.

    Hinweis

    Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden. Für eine verloren gegangene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

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    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Voraussichtlich Anfang September 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten. Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss.

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    Wer bei der Nationalratswahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte mit Begründung eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise  Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.

    Neu

    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte keinesfalls beantragt werden.

    Hinweis

    Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden. Für eine verloren gegangene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Voraussichtlich Anfang September 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten. Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss.

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    Wer bei der Nationalratswahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte mit Begründung eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise  Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.

    Neu

    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte keinesfalls beantragt werden.

    Hinweis

    Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden. Für eine verloren gegangene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Voraussichtlich Anfang September 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten. Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss.

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    Nationalrats-Wahlordnung (NRWO)

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    Beantragung der Wahlkarte – Nationalratswahl 2024

    Hinweis

    Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.

    Wer bei der Nationalratswahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte mit Begründung eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise  Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.

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    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte keinesfalls beantragt werden.

    Hinweis

    Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden. Für eine verloren gegangene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

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    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Voraussichtlich Anfang September 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten. Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss.

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    Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.

    Wer bei der Nationalratswahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte mit Begründung eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise  Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.

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    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte keinesfalls beantragt werden.

    Hinweis

    Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden. Für eine verloren gegangene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

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    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Voraussichtlich Anfang September 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten. Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss.

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    Letzte Aktualisierung: 16. Oktober 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Nationalratswahl 2024

    Hinweis

    Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.

    Wer bei der Nationalratswahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte mit Begründung eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise  Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.

    Neu

    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte keinesfalls beantragt werden.

    Hinweis

    Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden. Für eine verloren gegangene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Voraussichtlich Anfang September 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten. Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Nationalrats-Wahlordnung (NRWO)

    Letzte Aktualisierung: 16. Oktober 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Nationalratswahl 2024

    Hinweis

    Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.

    Wer bei der Nationalratswahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte mit Begründung eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise  Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.

    Neu

    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte keinesfalls beantragt werden.

    Hinweis

    Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden. Für eine verloren gegangene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

    Neu

    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Voraussichtlich Anfang September 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten. Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Nationalrats-Wahlordnung (NRWO)

    Letzte Aktualisierung: 16. Oktober 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

    Beantragung der Wahlkarte – Nationalratswahl 2024

    Hinweis

    Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.

    Wer bei der Nationalratswahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte mit Begründung eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise  Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind).

    Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.

    Neu

    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:

    • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024
    • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr 
    • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.

    Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte keinesfalls beantragt werden.

    Hinweis

    Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden. Für eine verloren gegangene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden.

    Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

    Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweisz.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

    • durch Angabe der Reisepassnummer oder
    • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

    möglich.

    Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

    Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

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    "Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

    Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Voraussichtlich Anfang September 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten. Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Nationalrats-Wahlordnung (NRWO)

    Letzte Aktualisierung: 16. Oktober 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres