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    Identitätsausweis im Ausland verloren oder gestohlen

    Allgemeine Informationen

    Hinweis

    Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Folgende Schritte sind in der gegebenen Reihenfolge zu erledigen:

    Im Ausland:

    • Erstatten Sie eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige.

    Im Inland:

    • Mit der ausländischen Verlust- oder Diebstahlsanzeige müssen Sie eine neuerliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige in Österreich erstatten.
    • Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft. 

    Zuständige Stelle

    Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

    Erforderliche Unterlagen

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Kosten

    • 61,50 Euro

    Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

    Rechtsgrundlagen

    § 35a Sicherheitspolizeigesetz (SPG)

    Letzte Aktualisierung: 23. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

    Identitätsausweis im Ausland verloren oder gestohlen

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    Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Folgende Schritte sind in der gegebenen Reihenfolge zu erledigen:

    Im Ausland:

    • Erstatten Sie eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige.

    Im Inland:

    • Mit der ausländischen Verlust- oder Diebstahlsanzeige müssen Sie eine neuerliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige in Österreich erstatten.
    • Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft. 

    Zuständige Stelle

    Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

    Erforderliche Unterlagen

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Kosten

    • 61,50 Euro

    Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

    Rechtsgrundlagen

    § 35a Sicherheitspolizeigesetz (SPG)

    Letzte Aktualisierung: 23. April 2024

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    Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Folgende Schritte sind in der gegebenen Reihenfolge zu erledigen:

    Im Ausland:

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    Im Inland:

    • Mit der ausländischen Verlust- oder Diebstahlsanzeige müssen Sie eine neuerliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige in Österreich erstatten.
    • Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft. 

    Zuständige Stelle

    Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

    Erforderliche Unterlagen

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Kosten

    • 61,50 Euro

    Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

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    • Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft. 

    Zuständige Stelle

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    Erforderliche Unterlagen

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    Kosten

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    • Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.

    Voraussetzungen

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    Zuständige Stelle

    Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

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    Kosten

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    • Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.

    Voraussetzungen

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    Zuständige Stelle

    Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

    Erforderliche Unterlagen

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    Kosten

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    Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

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    Folgende Schritte sind in der gegebenen Reihenfolge zu erledigen:

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    • Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft. 

    Zuständige Stelle

    Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

    Erforderliche Unterlagen

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    • Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.

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    Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft. 

    Zuständige Stelle

    Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

    Erforderliche Unterlagen

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Kosten

    • 61,50 Euro

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    • Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft. 

    Zuständige Stelle

    Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

    Erforderliche Unterlagen

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Kosten

    • 61,50 Euro

    Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

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    • Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft. 

    Zuständige Stelle

    Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

    Erforderliche Unterlagen

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Kosten

    • 61,50 Euro

    Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

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    • Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft. 

    Zuständige Stelle

    Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

    Erforderliche Unterlagen

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Kosten

    • 61,50 Euro

    Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

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    Folgende Schritte sind in der gegebenen Reihenfolge zu erledigen:

    Im Ausland:

    • Erstatten Sie eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige.

    Im Inland:

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    • Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft. 

    Zuständige Stelle

    Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

    Erforderliche Unterlagen

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Kosten

    • 61,50 Euro

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    Zuständige Stelle

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    Erforderliche Unterlagen

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    • Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.

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    Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft. 

    Zuständige Stelle

    Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

    Erforderliche Unterlagen

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    • 61,50 Euro

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    • Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft. 

    Zuständige Stelle

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    Erforderliche Unterlagen

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    • 61,50 Euro

    Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

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    Erforderliche Unterlagen

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    • 61,50 Euro

    Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

    Rechtsgrundlagen

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    Letzte Aktualisierung: 23. April 2024

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    Hinweis

    Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Folgende Schritte sind in der gegebenen Reihenfolge zu erledigen:

    Im Ausland:

    • Erstatten Sie eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige.

    Im Inland:

    • Mit der ausländischen Verlust- oder Diebstahlsanzeige müssen Sie eine neuerliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige in Österreich erstatten.
    • Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft. 

    Zuständige Stelle

    Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

    Erforderliche Unterlagen

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Kosten

    • 61,50 Euro

    Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

    Rechtsgrundlagen

    § 35a Sicherheitspolizeigesetz (SPG)

    Letzte Aktualisierung: 23. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

    Identitätsausweis im Ausland verloren oder gestohlen

    Allgemeine Informationen

    Hinweis

    Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Folgende Schritte sind in der gegebenen Reihenfolge zu erledigen:

    Im Ausland:

    • Erstatten Sie eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige.

    Im Inland:

    • Mit der ausländischen Verlust- oder Diebstahlsanzeige müssen Sie eine neuerliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige in Österreich erstatten.
    • Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft. 

    Zuständige Stelle

    Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

    Erforderliche Unterlagen

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Kosten

    • 61,50 Euro

    Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

    Rechtsgrundlagen

    § 35a Sicherheitspolizeigesetz (SPG)

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    Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Folgende Schritte sind in der gegebenen Reihenfolge zu erledigen:

    Im Ausland:

    • Erstatten Sie eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige.

    Im Inland:

    • Mit der ausländischen Verlust- oder Diebstahlsanzeige müssen Sie eine neuerliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige in Österreich erstatten.
    • Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft. 

    Zuständige Stelle

    Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

    Erforderliche Unterlagen

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Kosten

    • 61,50 Euro

    Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

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    Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

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    Im Ausland:

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    Im Inland:

    • Mit der ausländischen Verlust- oder Diebstahlsanzeige müssen Sie eine neuerliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige in Österreich erstatten.
    • Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft. 

    Zuständige Stelle

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    Erforderliche Unterlagen

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Kosten

    • 61,50 Euro

    Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

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    • Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft. 

    Zuständige Stelle

    Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

    Erforderliche Unterlagen

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Kosten

    • 61,50 Euro

    Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

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    • Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft. 

    Zuständige Stelle

    Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

    Erforderliche Unterlagen

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Kosten

    • 61,50 Euro

    Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

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    Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Folgende Schritte sind in der gegebenen Reihenfolge zu erledigen:

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    • Mit der ausländischen Verlust- oder Diebstahlsanzeige müssen Sie eine neuerliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige in Österreich erstatten.
    • Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft. 

    Zuständige Stelle

    Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

    Erforderliche Unterlagen

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Kosten

    • 61,50 Euro

    Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

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    Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Folgende Schritte sind in der gegebenen Reihenfolge zu erledigen:

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    • Erstatten Sie eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige.

    Im Inland:

    • Mit der ausländischen Verlust- oder Diebstahlsanzeige müssen Sie eine neuerliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige in Österreich erstatten.
    • Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft. 

    Zuständige Stelle

    Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

    Erforderliche Unterlagen

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Kosten

    • 61,50 Euro

    Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

    Rechtsgrundlagen

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    Letzte Aktualisierung: 23. April 2024

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    Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Folgende Schritte sind in der gegebenen Reihenfolge zu erledigen:

    Im Ausland:

    • Erstatten Sie eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige.

    Im Inland:

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    • Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft. 

    Zuständige Stelle

    Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

    Erforderliche Unterlagen

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Kosten

    • 61,50 Euro

    Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

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    Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Folgende Schritte sind in der gegebenen Reihenfolge zu erledigen:

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    • Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft. 

    Zuständige Stelle

    Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

    Erforderliche Unterlagen

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Kosten

    • 61,50 Euro

    Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

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    • Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft. 

    Zuständige Stelle

    Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

    Erforderliche Unterlagen

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Kosten

    • 61,50 Euro

    Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

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    Folgende Schritte sind in der gegebenen Reihenfolge zu erledigen:

    Im Ausland:

    • Erstatten Sie eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige.

    Im Inland:

    • Mit der ausländischen Verlust- oder Diebstahlsanzeige müssen Sie eine neuerliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige in Österreich erstatten.
    • Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft. 

    Zuständige Stelle

    Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

    Erforderliche Unterlagen

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Kosten

    • 61,50 Euro

    Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

    Rechtsgrundlagen

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    • Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft. 

    Zuständige Stelle

    Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

    Erforderliche Unterlagen

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Kosten

    • 61,50 Euro

    Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

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    Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Folgende Schritte sind in der gegebenen Reihenfolge zu erledigen:

    Im Ausland:

    • Erstatten Sie eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige.

    Im Inland:

    • Mit der ausländischen Verlust- oder Diebstahlsanzeige müssen Sie eine neuerliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige in Österreich erstatten.
    • Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft. 

    Zuständige Stelle

    Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

    Erforderliche Unterlagen

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Kosten

    • 61,50 Euro

    Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

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    Folgende Schritte sind in der gegebenen Reihenfolge zu erledigen:

    Im Ausland:

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    Im Inland:

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    • Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft. 

    Zuständige Stelle

    Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

    Erforderliche Unterlagen

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

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    • 61,50 Euro

    Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

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    • Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.

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    Zuständige Stelle

    Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

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    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

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    • 61,50 Euro

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