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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Verlustanzeige

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, sollten Sie eine Verlustanzeige machen. Damit ist gewährleistet, dass Sie als rechtmäßige Besitzerin/rechtmäßiger Besitzer den Gegenstand zurückbekommen, wenn dieser gefunden wird.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine Frist, um einen Verlust anzuzeigen.

    Ausnahme: Bei Verlust von Führerschein, Zulassungsbescheinigung und Kennzeichentafeln sowie Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust unverzüglich anzuzeigen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Verlusten von Gegenständen in den Wiener Linien ist seit 2. Jänner 2018 das Zentrale Fundservice der MA 48 unter der Hotline +43 1 4000-8091 zuständig.

    Die Fundbehörde

    Ausnahme: Bei Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) anzuzeigen. Ebenso muss der Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel bei der Polizei gemeldet werden. Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle (→ VVO) aus.

    Bei Verlust von Waffenpass und Waffenbesitzkarte kann der Verlust auch bei der Waffenbehörde angezeigt werden.

    Verfahrensablauf

    Bei Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel muss eine Verlustanzeige bei der Polizei (→ BMI) oder der Führerscheinbehörde erfolgen.

    Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle aus. Sie erhalten sofort ein Duplikat und benötigen weder eine Verlustanzeige noch eine Bestätigung darüber.

    Bei Verlust der Kennzeichentafel muss eine Verlustanzeige bei der Polizei erfolgen.

    Bei Schieß- und Sprengmitteln müssen Sie auf jeden Fall eine Verlustanzeige bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) machen.

    Bei Verlust von Waffenpass oder Waffenbesitzkarte ist keine Anzeige vorgeschrieben. Falls Sie doch eine Anzeige erstatten möchten, können Sie dies bei der Fundbehörde erledigen.

    Im Fall des Verlustes einer waffenrechtlichen Urkunde stellt die zuständige Sicherheitsbehörde (z.B. Landespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft) oder Sicherheitsdienststelle (Polizeiinspektion) der Betroffenen/dem Betroffenen eine Bestätigung aus. Diese Bestätigung ersetzt die verlorene waffenrechtliche Urkunde für 14 Tage (ab dem Tag der Anzeige) bzw. bis zur Ausstellung einer Ersatzurkunde (falls diese beantragt wurde).

    Bei Verlust des Identitätsausweises ist eine Verlustanzeige zu erstatten.

    Weiterführende Informationen zu Verlust/Diebstahl von Reisepässen und Personalausweisen finden Sie unter Reisepass verloren und Personalausweis – Verlust oder Diebstahl ebenfalls auf oesterreich.gv.at

    Hinweis

    Wenn Sie den Verdacht haben oder wissen, dass es sich um einen Diebstahl handelt, erstatten Sie eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei.

    Erforderliche Unterlagen

    Eventuell amtlicher Lichtbildausweis (wenn vorhanden)

    Kosten

    Für das Erstatten einer Verlustanzeige

    • Mündlich oder schriftlich: keine Kosten
    • Bei Aufnahme einer Niederschrift (bei mündlicher Verlustanzeige): 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe

    Für die Ausstellung einer Bestätigung der Verlustanzeige

    • Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro
    • Zusätzlich, wenn die Bestätigung nicht zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dienen soll:
      • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro

    Tipp

    Verlangen Sie nur dann eine Bestätigung der Verlustanzeige, wenn Sie diese auch wirklich benötigen, um die damit verbundenen Kosten zu vermeiden.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn Sie bis zur Ausstellung eines Führerscheinduplikats, eines Duplikats der Zulassungsbescheinigung oder der Zuweisung eines neuen Kennzeichens einen Ersatz benötigen, lassen Sie sich eine Bestätigung der Verlustanzeige ausstellen. In diesen Fällen entstehen jedenfalls Kosten von 2,10 Euro. Eine Zeugnisgebühr in Höhe von 14,30 Euro ist in diesen Fällen nicht zu entrichten. Mit der Bestätigung dürfen Sie im Inland für einen befristeten Zeitraum ein Kraftfahrzeug lenken:

    • Führerscheinersatz: vier Wochen ab dem Tag des Verlustes
    • Zulassungsbescheinigungsersatz: eine Woche ab dem Tag des Verlustes
    • Kennzeichenersatz: wenn Sie auf dem Fahrzeug eine behelfsmäßige Ersatztafel anbringen, die in ihrer Form der von der Behörde ausgegebenen Kennzeichentafel gleicht: eine Woche ab dem Tag des Verlustes

    Plattform für das Fundwesen

    In dieser Datenbank finden Sie weiterführende Informationen zum Thema "Verloren/Gefunden".

    Tipp

    In Wien befinden sich in unmittelbarer Nähe der Magistratischen Bezirksämter (→ Stadt Wien), beim Wiener Rathaus, bei allen Wiener Mistplätzen und im Nahbereich vieler Polizeidienststellen Fundcontainer (sogenannte "Fundboxen"), die eine Abgabe von Funden auch außerhalb der Dienststunden ermöglichen. Weiters besteht die Möglichkeit, Funde in den Amtsbriefkästen der Magistratischen Bezirksämter zu deponieren.

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

    Verlustmeldung

    Letzte Aktualisierung: 15. April 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Finanzen
    • Bundesministerium für Inneres
    • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Verlustanzeige

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    Fristen

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    Ausnahme: Bei Verlust von Führerschein, Zulassungsbescheinigung und Kennzeichentafeln sowie Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust unverzüglich anzuzeigen.

    Zuständige Stelle

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    Bei Verlusten von Gegenständen in den Wiener Linien ist seit 2. Jänner 2018 das Zentrale Fundservice der MA 48 unter der Hotline +43 1 4000-8091 zuständig.

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    • Zusätzlich, wenn die Bestätigung nicht zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dienen soll:
      • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro

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    Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle aus. Sie erhalten sofort ein Duplikat und benötigen weder eine Verlustanzeige noch eine Bestätigung darüber.

    Bei Verlust der Kennzeichentafel muss eine Verlustanzeige bei der Polizei erfolgen.

    Bei Schieß- und Sprengmitteln müssen Sie auf jeden Fall eine Verlustanzeige bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) machen.

    Bei Verlust von Waffenpass oder Waffenbesitzkarte ist keine Anzeige vorgeschrieben. Falls Sie doch eine Anzeige erstatten möchten, können Sie dies bei der Fundbehörde erledigen.

    Im Fall des Verlustes einer waffenrechtlichen Urkunde stellt die zuständige Sicherheitsbehörde (z.B. Landespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft) oder Sicherheitsdienststelle (Polizeiinspektion) der Betroffenen/dem Betroffenen eine Bestätigung aus. Diese Bestätigung ersetzt die verlorene waffenrechtliche Urkunde für 14 Tage (ab dem Tag der Anzeige) bzw. bis zur Ausstellung einer Ersatzurkunde (falls diese beantragt wurde).

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      • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro

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    • Zulassungsbescheinigungsersatz: eine Woche ab dem Tag des Verlustes
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    Fristen

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    Hinweis

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    Die Fundbehörde

    Ausnahme: Bei Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) anzuzeigen. Ebenso muss der Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel bei der Polizei gemeldet werden. Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle (→ VVO) aus.

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    Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle aus. Sie erhalten sofort ein Duplikat und benötigen weder eine Verlustanzeige noch eine Bestätigung darüber.

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    In Wien befinden sich in unmittelbarer Nähe der Magistratischen Bezirksämter (→ Stadt Wien), beim Wiener Rathaus, bei allen Wiener Mistplätzen und im Nahbereich vieler Polizeidienststellen Fundcontainer (sogenannte "Fundboxen"), die eine Abgabe von Funden auch außerhalb der Dienststunden ermöglichen. Weiters besteht die Möglichkeit, Funde in den Amtsbriefkästen der Magistratischen Bezirksämter zu deponieren.

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

    Verlustmeldung

    Letzte Aktualisierung: 15. April 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Finanzen
    • Bundesministerium für Inneres
    • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Verlustanzeige

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, sollten Sie eine Verlustanzeige machen. Damit ist gewährleistet, dass Sie als rechtmäßige Besitzerin/rechtmäßiger Besitzer den Gegenstand zurückbekommen, wenn dieser gefunden wird.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine Frist, um einen Verlust anzuzeigen.

    Ausnahme: Bei Verlust von Führerschein, Zulassungsbescheinigung und Kennzeichentafeln sowie Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust unverzüglich anzuzeigen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Verlusten von Gegenständen in den Wiener Linien ist seit 2. Jänner 2018 das Zentrale Fundservice der MA 48 unter der Hotline +43 1 4000-8091 zuständig.

    Die Fundbehörde

    Ausnahme: Bei Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) anzuzeigen. Ebenso muss der Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel bei der Polizei gemeldet werden. Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle (→ VVO) aus.

    Bei Verlust von Waffenpass und Waffenbesitzkarte kann der Verlust auch bei der Waffenbehörde angezeigt werden.

    Verfahrensablauf

    Bei Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel muss eine Verlustanzeige bei der Polizei (→ BMI) oder der Führerscheinbehörde erfolgen.

    Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle aus. Sie erhalten sofort ein Duplikat und benötigen weder eine Verlustanzeige noch eine Bestätigung darüber.

    Bei Verlust der Kennzeichentafel muss eine Verlustanzeige bei der Polizei erfolgen.

    Bei Schieß- und Sprengmitteln müssen Sie auf jeden Fall eine Verlustanzeige bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) machen.

    Bei Verlust von Waffenpass oder Waffenbesitzkarte ist keine Anzeige vorgeschrieben. Falls Sie doch eine Anzeige erstatten möchten, können Sie dies bei der Fundbehörde erledigen.

    Im Fall des Verlustes einer waffenrechtlichen Urkunde stellt die zuständige Sicherheitsbehörde (z.B. Landespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft) oder Sicherheitsdienststelle (Polizeiinspektion) der Betroffenen/dem Betroffenen eine Bestätigung aus. Diese Bestätigung ersetzt die verlorene waffenrechtliche Urkunde für 14 Tage (ab dem Tag der Anzeige) bzw. bis zur Ausstellung einer Ersatzurkunde (falls diese beantragt wurde).

    Bei Verlust des Identitätsausweises ist eine Verlustanzeige zu erstatten.

    Weiterführende Informationen zu Verlust/Diebstahl von Reisepässen und Personalausweisen finden Sie unter Reisepass verloren und Personalausweis – Verlust oder Diebstahl ebenfalls auf oesterreich.gv.at

    Hinweis

    Wenn Sie den Verdacht haben oder wissen, dass es sich um einen Diebstahl handelt, erstatten Sie eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei.

    Erforderliche Unterlagen

    Eventuell amtlicher Lichtbildausweis (wenn vorhanden)

    Kosten

    Für das Erstatten einer Verlustanzeige

    • Mündlich oder schriftlich: keine Kosten
    • Bei Aufnahme einer Niederschrift (bei mündlicher Verlustanzeige): 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe

    Für die Ausstellung einer Bestätigung der Verlustanzeige

    • Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro
    • Zusätzlich, wenn die Bestätigung nicht zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dienen soll:
      • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro

    Tipp

    Verlangen Sie nur dann eine Bestätigung der Verlustanzeige, wenn Sie diese auch wirklich benötigen, um die damit verbundenen Kosten zu vermeiden.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn Sie bis zur Ausstellung eines Führerscheinduplikats, eines Duplikats der Zulassungsbescheinigung oder der Zuweisung eines neuen Kennzeichens einen Ersatz benötigen, lassen Sie sich eine Bestätigung der Verlustanzeige ausstellen. In diesen Fällen entstehen jedenfalls Kosten von 2,10 Euro. Eine Zeugnisgebühr in Höhe von 14,30 Euro ist in diesen Fällen nicht zu entrichten. Mit der Bestätigung dürfen Sie im Inland für einen befristeten Zeitraum ein Kraftfahrzeug lenken:

    • Führerscheinersatz: vier Wochen ab dem Tag des Verlustes
    • Zulassungsbescheinigungsersatz: eine Woche ab dem Tag des Verlustes
    • Kennzeichenersatz: wenn Sie auf dem Fahrzeug eine behelfsmäßige Ersatztafel anbringen, die in ihrer Form der von der Behörde ausgegebenen Kennzeichentafel gleicht: eine Woche ab dem Tag des Verlustes

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    Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle aus. Sie erhalten sofort ein Duplikat und benötigen weder eine Verlustanzeige noch eine Bestätigung darüber.

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    Im Fall des Verlustes einer waffenrechtlichen Urkunde stellt die zuständige Sicherheitsbehörde (z.B. Landespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft) oder Sicherheitsdienststelle (Polizeiinspektion) der Betroffenen/dem Betroffenen eine Bestätigung aus. Diese Bestätigung ersetzt die verlorene waffenrechtliche Urkunde für 14 Tage (ab dem Tag der Anzeige) bzw. bis zur Ausstellung einer Ersatzurkunde (falls diese beantragt wurde).

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    Wenn Sie den Verdacht haben oder wissen, dass es sich um einen Diebstahl handelt, erstatten Sie eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei.

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    Verlangen Sie nur dann eine Bestätigung der Verlustanzeige, wenn Sie diese auch wirklich benötigen, um die damit verbundenen Kosten zu vermeiden.

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    Wenn Sie bis zur Ausstellung eines Führerscheinduplikats, eines Duplikats der Zulassungsbescheinigung oder der Zuweisung eines neuen Kennzeichens einen Ersatz benötigen, lassen Sie sich eine Bestätigung der Verlustanzeige ausstellen. In diesen Fällen entstehen jedenfalls Kosten von 2,10 Euro. Eine Zeugnisgebühr in Höhe von 14,30 Euro ist in diesen Fällen nicht zu entrichten. Mit der Bestätigung dürfen Sie im Inland für einen befristeten Zeitraum ein Kraftfahrzeug lenken:

    • Führerscheinersatz: vier Wochen ab dem Tag des Verlustes
    • Zulassungsbescheinigungsersatz: eine Woche ab dem Tag des Verlustes
    • Kennzeichenersatz: wenn Sie auf dem Fahrzeug eine behelfsmäßige Ersatztafel anbringen, die in ihrer Form der von der Behörde ausgegebenen Kennzeichentafel gleicht: eine Woche ab dem Tag des Verlustes

    Plattform für das Fundwesen

    In dieser Datenbank finden Sie weiterführende Informationen zum Thema "Verloren/Gefunden".

    Tipp

    In Wien befinden sich in unmittelbarer Nähe der Magistratischen Bezirksämter (→ Stadt Wien), beim Wiener Rathaus, bei allen Wiener Mistplätzen und im Nahbereich vieler Polizeidienststellen Fundcontainer (sogenannte "Fundboxen"), die eine Abgabe von Funden auch außerhalb der Dienststunden ermöglichen. Weiters besteht die Möglichkeit, Funde in den Amtsbriefkästen der Magistratischen Bezirksämter zu deponieren.

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

    Verlustmeldung

    Letzte Aktualisierung: 15. April 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Finanzen
    • Bundesministerium für Inneres
    • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Verlustanzeige

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, sollten Sie eine Verlustanzeige machen. Damit ist gewährleistet, dass Sie als rechtmäßige Besitzerin/rechtmäßiger Besitzer den Gegenstand zurückbekommen, wenn dieser gefunden wird.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine Frist, um einen Verlust anzuzeigen.

    Ausnahme: Bei Verlust von Führerschein, Zulassungsbescheinigung und Kennzeichentafeln sowie Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust unverzüglich anzuzeigen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Verlusten von Gegenständen in den Wiener Linien ist seit 2. Jänner 2018 das Zentrale Fundservice der MA 48 unter der Hotline +43 1 4000-8091 zuständig.

    Die Fundbehörde

    Ausnahme: Bei Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) anzuzeigen. Ebenso muss der Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel bei der Polizei gemeldet werden. Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle (→ VVO) aus.

    Bei Verlust von Waffenpass und Waffenbesitzkarte kann der Verlust auch bei der Waffenbehörde angezeigt werden.

    Verfahrensablauf

    Bei Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel muss eine Verlustanzeige bei der Polizei (→ BMI) oder der Führerscheinbehörde erfolgen.

    Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle aus. Sie erhalten sofort ein Duplikat und benötigen weder eine Verlustanzeige noch eine Bestätigung darüber.

    Bei Verlust der Kennzeichentafel muss eine Verlustanzeige bei der Polizei erfolgen.

    Bei Schieß- und Sprengmitteln müssen Sie auf jeden Fall eine Verlustanzeige bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) machen.

    Bei Verlust von Waffenpass oder Waffenbesitzkarte ist keine Anzeige vorgeschrieben. Falls Sie doch eine Anzeige erstatten möchten, können Sie dies bei der Fundbehörde erledigen.

    Im Fall des Verlustes einer waffenrechtlichen Urkunde stellt die zuständige Sicherheitsbehörde (z.B. Landespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft) oder Sicherheitsdienststelle (Polizeiinspektion) der Betroffenen/dem Betroffenen eine Bestätigung aus. Diese Bestätigung ersetzt die verlorene waffenrechtliche Urkunde für 14 Tage (ab dem Tag der Anzeige) bzw. bis zur Ausstellung einer Ersatzurkunde (falls diese beantragt wurde).

    Bei Verlust des Identitätsausweises ist eine Verlustanzeige zu erstatten.

    Weiterführende Informationen zu Verlust/Diebstahl von Reisepässen und Personalausweisen finden Sie unter Reisepass verloren und Personalausweis – Verlust oder Diebstahl ebenfalls auf oesterreich.gv.at

    Hinweis

    Wenn Sie den Verdacht haben oder wissen, dass es sich um einen Diebstahl handelt, erstatten Sie eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei.

    Erforderliche Unterlagen

    Eventuell amtlicher Lichtbildausweis (wenn vorhanden)

    Kosten

    Für das Erstatten einer Verlustanzeige

    • Mündlich oder schriftlich: keine Kosten
    • Bei Aufnahme einer Niederschrift (bei mündlicher Verlustanzeige): 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe

    Für die Ausstellung einer Bestätigung der Verlustanzeige

    • Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro
    • Zusätzlich, wenn die Bestätigung nicht zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dienen soll:
      • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro

    Tipp

    Verlangen Sie nur dann eine Bestätigung der Verlustanzeige, wenn Sie diese auch wirklich benötigen, um die damit verbundenen Kosten zu vermeiden.

    Zusätzliche Informationen

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    Ausnahme: Bei Verlust von Führerschein, Zulassungsbescheinigung und Kennzeichentafeln sowie Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust unverzüglich anzuzeigen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Verlusten von Gegenständen in den Wiener Linien ist seit 2. Jänner 2018 das Zentrale Fundservice der MA 48 unter der Hotline +43 1 4000-8091 zuständig.

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    Bei Verlust von Waffenpass und Waffenbesitzkarte kann der Verlust auch bei der Waffenbehörde angezeigt werden.

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    • Zusätzlich, wenn die Bestätigung nicht zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dienen soll:
      • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro

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    Wenn Sie bis zur Ausstellung eines Führerscheinduplikats, eines Duplikats der Zulassungsbescheinigung oder der Zuweisung eines neuen Kennzeichens einen Ersatz benötigen, lassen Sie sich eine Bestätigung der Verlustanzeige ausstellen. In diesen Fällen entstehen jedenfalls Kosten von 2,10 Euro. Eine Zeugnisgebühr in Höhe von 14,30 Euro ist in diesen Fällen nicht zu entrichten. Mit der Bestätigung dürfen Sie im Inland für einen befristeten Zeitraum ein Kraftfahrzeug lenken:

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    • Zulassungsbescheinigungsersatz: eine Woche ab dem Tag des Verlustes
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    Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, sollten Sie eine Verlustanzeige machen. Damit ist gewährleistet, dass Sie als rechtmäßige Besitzerin/rechtmäßiger Besitzer den Gegenstand zurückbekommen, wenn dieser gefunden wird.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine Frist, um einen Verlust anzuzeigen.

    Ausnahme: Bei Verlust von Führerschein, Zulassungsbescheinigung und Kennzeichentafeln sowie Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust unverzüglich anzuzeigen.

    Zuständige Stelle

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    Ausnahme: Bei Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) anzuzeigen. Ebenso muss der Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel bei der Polizei gemeldet werden. Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle (→ VVO) aus.

    Bei Verlust von Waffenpass und Waffenbesitzkarte kann der Verlust auch bei der Waffenbehörde angezeigt werden.

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    Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle aus. Sie erhalten sofort ein Duplikat und benötigen weder eine Verlustanzeige noch eine Bestätigung darüber.

    Bei Verlust der Kennzeichentafel muss eine Verlustanzeige bei der Polizei erfolgen.

    Bei Schieß- und Sprengmitteln müssen Sie auf jeden Fall eine Verlustanzeige bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) machen.

    Bei Verlust von Waffenpass oder Waffenbesitzkarte ist keine Anzeige vorgeschrieben. Falls Sie doch eine Anzeige erstatten möchten, können Sie dies bei der Fundbehörde erledigen.

    Im Fall des Verlustes einer waffenrechtlichen Urkunde stellt die zuständige Sicherheitsbehörde (z.B. Landespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft) oder Sicherheitsdienststelle (Polizeiinspektion) der Betroffenen/dem Betroffenen eine Bestätigung aus. Diese Bestätigung ersetzt die verlorene waffenrechtliche Urkunde für 14 Tage (ab dem Tag der Anzeige) bzw. bis zur Ausstellung einer Ersatzurkunde (falls diese beantragt wurde).

    Bei Verlust des Identitätsausweises ist eine Verlustanzeige zu erstatten.

    Weiterführende Informationen zu Verlust/Diebstahl von Reisepässen und Personalausweisen finden Sie unter Reisepass verloren und Personalausweis – Verlust oder Diebstahl ebenfalls auf oesterreich.gv.at

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    Wenn Sie den Verdacht haben oder wissen, dass es sich um einen Diebstahl handelt, erstatten Sie eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei.

    Erforderliche Unterlagen

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    Kosten

    Für das Erstatten einer Verlustanzeige

    • Mündlich oder schriftlich: keine Kosten
    • Bei Aufnahme einer Niederschrift (bei mündlicher Verlustanzeige): 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe

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    • Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro
    • Zusätzlich, wenn die Bestätigung nicht zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dienen soll:
      • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro

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    • Führerscheinersatz: vier Wochen ab dem Tag des Verlustes
    • Zulassungsbescheinigungsersatz: eine Woche ab dem Tag des Verlustes
    • Kennzeichenersatz: wenn Sie auf dem Fahrzeug eine behelfsmäßige Ersatztafel anbringen, die in ihrer Form der von der Behörde ausgegebenen Kennzeichentafel gleicht: eine Woche ab dem Tag des Verlustes

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    In Wien befinden sich in unmittelbarer Nähe der Magistratischen Bezirksämter (→ Stadt Wien), beim Wiener Rathaus, bei allen Wiener Mistplätzen und im Nahbereich vieler Polizeidienststellen Fundcontainer (sogenannte "Fundboxen"), die eine Abgabe von Funden auch außerhalb der Dienststunden ermöglichen. Weiters besteht die Möglichkeit, Funde in den Amtsbriefkästen der Magistratischen Bezirksämter zu deponieren.

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    Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, sollten Sie eine Verlustanzeige machen. Damit ist gewährleistet, dass Sie als rechtmäßige Besitzerin/rechtmäßiger Besitzer den Gegenstand zurückbekommen, wenn dieser gefunden wird.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine Frist, um einen Verlust anzuzeigen.

    Ausnahme: Bei Verlust von Führerschein, Zulassungsbescheinigung und Kennzeichentafeln sowie Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust unverzüglich anzuzeigen.

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    Ausnahme: Bei Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) anzuzeigen. Ebenso muss der Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel bei der Polizei gemeldet werden. Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle (→ VVO) aus.

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    Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle aus. Sie erhalten sofort ein Duplikat und benötigen weder eine Verlustanzeige noch eine Bestätigung darüber.

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    Im Fall des Verlustes einer waffenrechtlichen Urkunde stellt die zuständige Sicherheitsbehörde (z.B. Landespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft) oder Sicherheitsdienststelle (Polizeiinspektion) der Betroffenen/dem Betroffenen eine Bestätigung aus. Diese Bestätigung ersetzt die verlorene waffenrechtliche Urkunde für 14 Tage (ab dem Tag der Anzeige) bzw. bis zur Ausstellung einer Ersatzurkunde (falls diese beantragt wurde).

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    • Zusätzlich, wenn die Bestätigung nicht zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dienen soll:
      • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro

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    Ausnahme: Bei Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) anzuzeigen. Ebenso muss der Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel bei der Polizei gemeldet werden. Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle (→ VVO) aus.

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    Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle aus. Sie erhalten sofort ein Duplikat und benötigen weder eine Verlustanzeige noch eine Bestätigung darüber.

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    Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle aus. Sie erhalten sofort ein Duplikat und benötigen weder eine Verlustanzeige noch eine Bestätigung darüber.

    Bei Verlust der Kennzeichentafel muss eine Verlustanzeige bei der Polizei erfolgen.

    Bei Schieß- und Sprengmitteln müssen Sie auf jeden Fall eine Verlustanzeige bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) machen.

    Bei Verlust von Waffenpass oder Waffenbesitzkarte ist keine Anzeige vorgeschrieben. Falls Sie doch eine Anzeige erstatten möchten, können Sie dies bei der Fundbehörde erledigen.

    Im Fall des Verlustes einer waffenrechtlichen Urkunde stellt die zuständige Sicherheitsbehörde (z.B. Landespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft) oder Sicherheitsdienststelle (Polizeiinspektion) der Betroffenen/dem Betroffenen eine Bestätigung aus. Diese Bestätigung ersetzt die verlorene waffenrechtliche Urkunde für 14 Tage (ab dem Tag der Anzeige) bzw. bis zur Ausstellung einer Ersatzurkunde (falls diese beantragt wurde).

    Bei Verlust des Identitätsausweises ist eine Verlustanzeige zu erstatten.

    Weiterführende Informationen zu Verlust/Diebstahl von Reisepässen und Personalausweisen finden Sie unter Reisepass verloren und Personalausweis – Verlust oder Diebstahl ebenfalls auf oesterreich.gv.at

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    • Bei Aufnahme einer Niederschrift (bei mündlicher Verlustanzeige): 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe

    Für die Ausstellung einer Bestätigung der Verlustanzeige

    • Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro
    • Zusätzlich, wenn die Bestätigung nicht zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dienen soll:
      • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro

    Tipp

    Verlangen Sie nur dann eine Bestätigung der Verlustanzeige, wenn Sie diese auch wirklich benötigen, um die damit verbundenen Kosten zu vermeiden.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn Sie bis zur Ausstellung eines Führerscheinduplikats, eines Duplikats der Zulassungsbescheinigung oder der Zuweisung eines neuen Kennzeichens einen Ersatz benötigen, lassen Sie sich eine Bestätigung der Verlustanzeige ausstellen. In diesen Fällen entstehen jedenfalls Kosten von 2,10 Euro. Eine Zeugnisgebühr in Höhe von 14,30 Euro ist in diesen Fällen nicht zu entrichten. Mit der Bestätigung dürfen Sie im Inland für einen befristeten Zeitraum ein Kraftfahrzeug lenken:

    • Führerscheinersatz: vier Wochen ab dem Tag des Verlustes
    • Zulassungsbescheinigungsersatz: eine Woche ab dem Tag des Verlustes
    • Kennzeichenersatz: wenn Sie auf dem Fahrzeug eine behelfsmäßige Ersatztafel anbringen, die in ihrer Form der von der Behörde ausgegebenen Kennzeichentafel gleicht: eine Woche ab dem Tag des Verlustes

    Plattform für das Fundwesen

    In dieser Datenbank finden Sie weiterführende Informationen zum Thema "Verloren/Gefunden".

    Tipp

    In Wien befinden sich in unmittelbarer Nähe der Magistratischen Bezirksämter (→ Stadt Wien), beim Wiener Rathaus, bei allen Wiener Mistplätzen und im Nahbereich vieler Polizeidienststellen Fundcontainer (sogenannte "Fundboxen"), die eine Abgabe von Funden auch außerhalb der Dienststunden ermöglichen. Weiters besteht die Möglichkeit, Funde in den Amtsbriefkästen der Magistratischen Bezirksämter zu deponieren.

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

    Verlustmeldung

    Letzte Aktualisierung: 15. April 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Finanzen
    • Bundesministerium für Inneres
    • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Verlustanzeige

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, sollten Sie eine Verlustanzeige machen. Damit ist gewährleistet, dass Sie als rechtmäßige Besitzerin/rechtmäßiger Besitzer den Gegenstand zurückbekommen, wenn dieser gefunden wird.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine Frist, um einen Verlust anzuzeigen.

    Ausnahme: Bei Verlust von Führerschein, Zulassungsbescheinigung und Kennzeichentafeln sowie Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust unverzüglich anzuzeigen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Verlusten von Gegenständen in den Wiener Linien ist seit 2. Jänner 2018 das Zentrale Fundservice der MA 48 unter der Hotline +43 1 4000-8091 zuständig.

    Die Fundbehörde

    Ausnahme: Bei Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) anzuzeigen. Ebenso muss der Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel bei der Polizei gemeldet werden. Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle (→ VVO) aus.

    Bei Verlust von Waffenpass und Waffenbesitzkarte kann der Verlust auch bei der Waffenbehörde angezeigt werden.

    Verfahrensablauf

    Bei Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel muss eine Verlustanzeige bei der Polizei (→ BMI) oder der Führerscheinbehörde erfolgen.

    Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle aus. Sie erhalten sofort ein Duplikat und benötigen weder eine Verlustanzeige noch eine Bestätigung darüber.

    Bei Verlust der Kennzeichentafel muss eine Verlustanzeige bei der Polizei erfolgen.

    Bei Schieß- und Sprengmitteln müssen Sie auf jeden Fall eine Verlustanzeige bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) machen.

    Bei Verlust von Waffenpass oder Waffenbesitzkarte ist keine Anzeige vorgeschrieben. Falls Sie doch eine Anzeige erstatten möchten, können Sie dies bei der Fundbehörde erledigen.

    Im Fall des Verlustes einer waffenrechtlichen Urkunde stellt die zuständige Sicherheitsbehörde (z.B. Landespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft) oder Sicherheitsdienststelle (Polizeiinspektion) der Betroffenen/dem Betroffenen eine Bestätigung aus. Diese Bestätigung ersetzt die verlorene waffenrechtliche Urkunde für 14 Tage (ab dem Tag der Anzeige) bzw. bis zur Ausstellung einer Ersatzurkunde (falls diese beantragt wurde).

    Bei Verlust des Identitätsausweises ist eine Verlustanzeige zu erstatten.

    Weiterführende Informationen zu Verlust/Diebstahl von Reisepässen und Personalausweisen finden Sie unter Reisepass verloren und Personalausweis – Verlust oder Diebstahl ebenfalls auf oesterreich.gv.at

    Hinweis

    Wenn Sie den Verdacht haben oder wissen, dass es sich um einen Diebstahl handelt, erstatten Sie eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei.

    Erforderliche Unterlagen

    Eventuell amtlicher Lichtbildausweis (wenn vorhanden)

    Kosten

    Für das Erstatten einer Verlustanzeige

    • Mündlich oder schriftlich: keine Kosten
    • Bei Aufnahme einer Niederschrift (bei mündlicher Verlustanzeige): 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe

    Für die Ausstellung einer Bestätigung der Verlustanzeige

    • Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro
    • Zusätzlich, wenn die Bestätigung nicht zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dienen soll:
      • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro

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    Verlangen Sie nur dann eine Bestätigung der Verlustanzeige, wenn Sie diese auch wirklich benötigen, um die damit verbundenen Kosten zu vermeiden.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn Sie bis zur Ausstellung eines Führerscheinduplikats, eines Duplikats der Zulassungsbescheinigung oder der Zuweisung eines neuen Kennzeichens einen Ersatz benötigen, lassen Sie sich eine Bestätigung der Verlustanzeige ausstellen. In diesen Fällen entstehen jedenfalls Kosten von 2,10 Euro. Eine Zeugnisgebühr in Höhe von 14,30 Euro ist in diesen Fällen nicht zu entrichten. Mit der Bestätigung dürfen Sie im Inland für einen befristeten Zeitraum ein Kraftfahrzeug lenken:

    • Führerscheinersatz: vier Wochen ab dem Tag des Verlustes
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    • Kennzeichenersatz: wenn Sie auf dem Fahrzeug eine behelfsmäßige Ersatztafel anbringen, die in ihrer Form der von der Behörde ausgegebenen Kennzeichentafel gleicht: eine Woche ab dem Tag des Verlustes

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    Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, sollten Sie eine Verlustanzeige machen. Damit ist gewährleistet, dass Sie als rechtmäßige Besitzerin/rechtmäßiger Besitzer den Gegenstand zurückbekommen, wenn dieser gefunden wird.

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    Grundsätzlich gibt es keine Frist, um einen Verlust anzuzeigen.

    Ausnahme: Bei Verlust von Führerschein, Zulassungsbescheinigung und Kennzeichentafeln sowie Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust unverzüglich anzuzeigen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Verlusten von Gegenständen in den Wiener Linien ist seit 2. Jänner 2018 das Zentrale Fundservice der MA 48 unter der Hotline +43 1 4000-8091 zuständig.

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    Ausnahme: Bei Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) anzuzeigen. Ebenso muss der Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel bei der Polizei gemeldet werden. Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle (→ VVO) aus.

    Bei Verlust von Waffenpass und Waffenbesitzkarte kann der Verlust auch bei der Waffenbehörde angezeigt werden.

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    Bei Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel muss eine Verlustanzeige bei der Polizei (→ BMI) oder der Führerscheinbehörde erfolgen.

    Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle aus. Sie erhalten sofort ein Duplikat und benötigen weder eine Verlustanzeige noch eine Bestätigung darüber.

    Bei Verlust der Kennzeichentafel muss eine Verlustanzeige bei der Polizei erfolgen.

    Bei Schieß- und Sprengmitteln müssen Sie auf jeden Fall eine Verlustanzeige bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) machen.

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    Kosten

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    • Bei Aufnahme einer Niederschrift (bei mündlicher Verlustanzeige): 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe

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      • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro

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    Verlangen Sie nur dann eine Bestätigung der Verlustanzeige, wenn Sie diese auch wirklich benötigen, um die damit verbundenen Kosten zu vermeiden.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn Sie bis zur Ausstellung eines Führerscheinduplikats, eines Duplikats der Zulassungsbescheinigung oder der Zuweisung eines neuen Kennzeichens einen Ersatz benötigen, lassen Sie sich eine Bestätigung der Verlustanzeige ausstellen. In diesen Fällen entstehen jedenfalls Kosten von 2,10 Euro. Eine Zeugnisgebühr in Höhe von 14,30 Euro ist in diesen Fällen nicht zu entrichten. Mit der Bestätigung dürfen Sie im Inland für einen befristeten Zeitraum ein Kraftfahrzeug lenken:

    • Führerscheinersatz: vier Wochen ab dem Tag des Verlustes
    • Zulassungsbescheinigungsersatz: eine Woche ab dem Tag des Verlustes
    • Kennzeichenersatz: wenn Sie auf dem Fahrzeug eine behelfsmäßige Ersatztafel anbringen, die in ihrer Form der von der Behörde ausgegebenen Kennzeichentafel gleicht: eine Woche ab dem Tag des Verlustes

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    Tipp

    In Wien befinden sich in unmittelbarer Nähe der Magistratischen Bezirksämter (→ Stadt Wien), beim Wiener Rathaus, bei allen Wiener Mistplätzen und im Nahbereich vieler Polizeidienststellen Fundcontainer (sogenannte "Fundboxen"), die eine Abgabe von Funden auch außerhalb der Dienststunden ermöglichen. Weiters besteht die Möglichkeit, Funde in den Amtsbriefkästen der Magistratischen Bezirksämter zu deponieren.

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    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, sollten Sie eine Verlustanzeige machen. Damit ist gewährleistet, dass Sie als rechtmäßige Besitzerin/rechtmäßiger Besitzer den Gegenstand zurückbekommen, wenn dieser gefunden wird.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine Frist, um einen Verlust anzuzeigen.

    Ausnahme: Bei Verlust von Führerschein, Zulassungsbescheinigung und Kennzeichentafeln sowie Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust unverzüglich anzuzeigen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Verlusten von Gegenständen in den Wiener Linien ist seit 2. Jänner 2018 das Zentrale Fundservice der MA 48 unter der Hotline +43 1 4000-8091 zuständig.

    Die Fundbehörde

    Ausnahme: Bei Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) anzuzeigen. Ebenso muss der Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel bei der Polizei gemeldet werden. Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle (→ VVO) aus.

    Bei Verlust von Waffenpass und Waffenbesitzkarte kann der Verlust auch bei der Waffenbehörde angezeigt werden.

    Verfahrensablauf

    Bei Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel muss eine Verlustanzeige bei der Polizei (→ BMI) oder der Führerscheinbehörde erfolgen.

    Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle aus. Sie erhalten sofort ein Duplikat und benötigen weder eine Verlustanzeige noch eine Bestätigung darüber.

    Bei Verlust der Kennzeichentafel muss eine Verlustanzeige bei der Polizei erfolgen.

    Bei Schieß- und Sprengmitteln müssen Sie auf jeden Fall eine Verlustanzeige bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) machen.

    Bei Verlust von Waffenpass oder Waffenbesitzkarte ist keine Anzeige vorgeschrieben. Falls Sie doch eine Anzeige erstatten möchten, können Sie dies bei der Fundbehörde erledigen.

    Im Fall des Verlustes einer waffenrechtlichen Urkunde stellt die zuständige Sicherheitsbehörde (z.B. Landespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft) oder Sicherheitsdienststelle (Polizeiinspektion) der Betroffenen/dem Betroffenen eine Bestätigung aus. Diese Bestätigung ersetzt die verlorene waffenrechtliche Urkunde für 14 Tage (ab dem Tag der Anzeige) bzw. bis zur Ausstellung einer Ersatzurkunde (falls diese beantragt wurde).

    Bei Verlust des Identitätsausweises ist eine Verlustanzeige zu erstatten.

    Weiterführende Informationen zu Verlust/Diebstahl von Reisepässen und Personalausweisen finden Sie unter Reisepass verloren und Personalausweis – Verlust oder Diebstahl ebenfalls auf oesterreich.gv.at

    Hinweis

    Wenn Sie den Verdacht haben oder wissen, dass es sich um einen Diebstahl handelt, erstatten Sie eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei.

    Erforderliche Unterlagen

    Eventuell amtlicher Lichtbildausweis (wenn vorhanden)

    Kosten

    Für das Erstatten einer Verlustanzeige

    • Mündlich oder schriftlich: keine Kosten
    • Bei Aufnahme einer Niederschrift (bei mündlicher Verlustanzeige): 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe

    Für die Ausstellung einer Bestätigung der Verlustanzeige

    • Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro
    • Zusätzlich, wenn die Bestätigung nicht zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dienen soll:
      • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro

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    Verlangen Sie nur dann eine Bestätigung der Verlustanzeige, wenn Sie diese auch wirklich benötigen, um die damit verbundenen Kosten zu vermeiden.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn Sie bis zur Ausstellung eines Führerscheinduplikats, eines Duplikats der Zulassungsbescheinigung oder der Zuweisung eines neuen Kennzeichens einen Ersatz benötigen, lassen Sie sich eine Bestätigung der Verlustanzeige ausstellen. In diesen Fällen entstehen jedenfalls Kosten von 2,10 Euro. Eine Zeugnisgebühr in Höhe von 14,30 Euro ist in diesen Fällen nicht zu entrichten. Mit der Bestätigung dürfen Sie im Inland für einen befristeten Zeitraum ein Kraftfahrzeug lenken:

    • Führerscheinersatz: vier Wochen ab dem Tag des Verlustes
    • Zulassungsbescheinigungsersatz: eine Woche ab dem Tag des Verlustes
    • Kennzeichenersatz: wenn Sie auf dem Fahrzeug eine behelfsmäßige Ersatztafel anbringen, die in ihrer Form der von der Behörde ausgegebenen Kennzeichentafel gleicht: eine Woche ab dem Tag des Verlustes

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    In dieser Datenbank finden Sie weiterführende Informationen zum Thema "Verloren/Gefunden".

    Tipp

    In Wien befinden sich in unmittelbarer Nähe der Magistratischen Bezirksämter (→ Stadt Wien), beim Wiener Rathaus, bei allen Wiener Mistplätzen und im Nahbereich vieler Polizeidienststellen Fundcontainer (sogenannte "Fundboxen"), die eine Abgabe von Funden auch außerhalb der Dienststunden ermöglichen. Weiters besteht die Möglichkeit, Funde in den Amtsbriefkästen der Magistratischen Bezirksämter zu deponieren.

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    Letzte Aktualisierung: 15. April 2024
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    • Bundesministerium für Finanzen
    • Bundesministerium für Inneres
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    Verlustanzeige

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, sollten Sie eine Verlustanzeige machen. Damit ist gewährleistet, dass Sie als rechtmäßige Besitzerin/rechtmäßiger Besitzer den Gegenstand zurückbekommen, wenn dieser gefunden wird.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine Frist, um einen Verlust anzuzeigen.

    Ausnahme: Bei Verlust von Führerschein, Zulassungsbescheinigung und Kennzeichentafeln sowie Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust unverzüglich anzuzeigen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Verlusten von Gegenständen in den Wiener Linien ist seit 2. Jänner 2018 das Zentrale Fundservice der MA 48 unter der Hotline +43 1 4000-8091 zuständig.

    Die Fundbehörde

    Ausnahme: Bei Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) anzuzeigen. Ebenso muss der Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel bei der Polizei gemeldet werden. Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle (→ VVO) aus.

    Bei Verlust von Waffenpass und Waffenbesitzkarte kann der Verlust auch bei der Waffenbehörde angezeigt werden.

    Verfahrensablauf

    Bei Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel muss eine Verlustanzeige bei der Polizei (→ BMI) oder der Führerscheinbehörde erfolgen.

    Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle aus. Sie erhalten sofort ein Duplikat und benötigen weder eine Verlustanzeige noch eine Bestätigung darüber.

    Bei Verlust der Kennzeichentafel muss eine Verlustanzeige bei der Polizei erfolgen.

    Bei Schieß- und Sprengmitteln müssen Sie auf jeden Fall eine Verlustanzeige bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) machen.

    Bei Verlust von Waffenpass oder Waffenbesitzkarte ist keine Anzeige vorgeschrieben. Falls Sie doch eine Anzeige erstatten möchten, können Sie dies bei der Fundbehörde erledigen.

    Im Fall des Verlustes einer waffenrechtlichen Urkunde stellt die zuständige Sicherheitsbehörde (z.B. Landespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft) oder Sicherheitsdienststelle (Polizeiinspektion) der Betroffenen/dem Betroffenen eine Bestätigung aus. Diese Bestätigung ersetzt die verlorene waffenrechtliche Urkunde für 14 Tage (ab dem Tag der Anzeige) bzw. bis zur Ausstellung einer Ersatzurkunde (falls diese beantragt wurde).

    Bei Verlust des Identitätsausweises ist eine Verlustanzeige zu erstatten.

    Weiterführende Informationen zu Verlust/Diebstahl von Reisepässen und Personalausweisen finden Sie unter Reisepass verloren und Personalausweis – Verlust oder Diebstahl ebenfalls auf oesterreich.gv.at

    Hinweis

    Wenn Sie den Verdacht haben oder wissen, dass es sich um einen Diebstahl handelt, erstatten Sie eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei.

    Erforderliche Unterlagen

    Eventuell amtlicher Lichtbildausweis (wenn vorhanden)

    Kosten

    Für das Erstatten einer Verlustanzeige

    • Mündlich oder schriftlich: keine Kosten
    • Bei Aufnahme einer Niederschrift (bei mündlicher Verlustanzeige): 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe

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    • Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro
    • Zusätzlich, wenn die Bestätigung nicht zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dienen soll:
      • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro

    Tipp

    Verlangen Sie nur dann eine Bestätigung der Verlustanzeige, wenn Sie diese auch wirklich benötigen, um die damit verbundenen Kosten zu vermeiden.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn Sie bis zur Ausstellung eines Führerscheinduplikats, eines Duplikats der Zulassungsbescheinigung oder der Zuweisung eines neuen Kennzeichens einen Ersatz benötigen, lassen Sie sich eine Bestätigung der Verlustanzeige ausstellen. In diesen Fällen entstehen jedenfalls Kosten von 2,10 Euro. Eine Zeugnisgebühr in Höhe von 14,30 Euro ist in diesen Fällen nicht zu entrichten. Mit der Bestätigung dürfen Sie im Inland für einen befristeten Zeitraum ein Kraftfahrzeug lenken:

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    Grundsätzlich gibt es keine Frist, um einen Verlust anzuzeigen.

    Ausnahme: Bei Verlust von Führerschein, Zulassungsbescheinigung und Kennzeichentafeln sowie Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust unverzüglich anzuzeigen.

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    Ausnahme: Bei Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) anzuzeigen. Ebenso muss der Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel bei der Polizei gemeldet werden. Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle (→ VVO) aus.

    Bei Verlust von Waffenpass und Waffenbesitzkarte kann der Verlust auch bei der Waffenbehörde angezeigt werden.

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    Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle aus. Sie erhalten sofort ein Duplikat und benötigen weder eine Verlustanzeige noch eine Bestätigung darüber.

    Bei Verlust der Kennzeichentafel muss eine Verlustanzeige bei der Polizei erfolgen.

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    • Führerscheinersatz: vier Wochen ab dem Tag des Verlustes
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    In Wien befinden sich in unmittelbarer Nähe der Magistratischen Bezirksämter (→ Stadt Wien), beim Wiener Rathaus, bei allen Wiener Mistplätzen und im Nahbereich vieler Polizeidienststellen Fundcontainer (sogenannte "Fundboxen"), die eine Abgabe von Funden auch außerhalb der Dienststunden ermöglichen. Weiters besteht die Möglichkeit, Funde in den Amtsbriefkästen der Magistratischen Bezirksämter zu deponieren.

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    Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle aus. Sie erhalten sofort ein Duplikat und benötigen weder eine Verlustanzeige noch eine Bestätigung darüber.

    Bei Verlust der Kennzeichentafel muss eine Verlustanzeige bei der Polizei erfolgen.

    Bei Schieß- und Sprengmitteln müssen Sie auf jeden Fall eine Verlustanzeige bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) machen.

    Bei Verlust von Waffenpass oder Waffenbesitzkarte ist keine Anzeige vorgeschrieben. Falls Sie doch eine Anzeige erstatten möchten, können Sie dies bei der Fundbehörde erledigen.

    Im Fall des Verlustes einer waffenrechtlichen Urkunde stellt die zuständige Sicherheitsbehörde (z.B. Landespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft) oder Sicherheitsdienststelle (Polizeiinspektion) der Betroffenen/dem Betroffenen eine Bestätigung aus. Diese Bestätigung ersetzt die verlorene waffenrechtliche Urkunde für 14 Tage (ab dem Tag der Anzeige) bzw. bis zur Ausstellung einer Ersatzurkunde (falls diese beantragt wurde).

    Bei Verlust des Identitätsausweises ist eine Verlustanzeige zu erstatten.

    Weiterführende Informationen zu Verlust/Diebstahl von Reisepässen und Personalausweisen finden Sie unter Reisepass verloren und Personalausweis – Verlust oder Diebstahl ebenfalls auf oesterreich.gv.at

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    Wenn Sie den Verdacht haben oder wissen, dass es sich um einen Diebstahl handelt, erstatten Sie eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei.

    Erforderliche Unterlagen

    Eventuell amtlicher Lichtbildausweis (wenn vorhanden)

    Kosten

    Für das Erstatten einer Verlustanzeige

    • Mündlich oder schriftlich: keine Kosten
    • Bei Aufnahme einer Niederschrift (bei mündlicher Verlustanzeige): 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe

    Für die Ausstellung einer Bestätigung der Verlustanzeige

    • Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro
    • Zusätzlich, wenn die Bestätigung nicht zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dienen soll:
      • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro

    Tipp

    Verlangen Sie nur dann eine Bestätigung der Verlustanzeige, wenn Sie diese auch wirklich benötigen, um die damit verbundenen Kosten zu vermeiden.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn Sie bis zur Ausstellung eines Führerscheinduplikats, eines Duplikats der Zulassungsbescheinigung oder der Zuweisung eines neuen Kennzeichens einen Ersatz benötigen, lassen Sie sich eine Bestätigung der Verlustanzeige ausstellen. In diesen Fällen entstehen jedenfalls Kosten von 2,10 Euro. Eine Zeugnisgebühr in Höhe von 14,30 Euro ist in diesen Fällen nicht zu entrichten. Mit der Bestätigung dürfen Sie im Inland für einen befristeten Zeitraum ein Kraftfahrzeug lenken:

    • Führerscheinersatz: vier Wochen ab dem Tag des Verlustes
    • Zulassungsbescheinigungsersatz: eine Woche ab dem Tag des Verlustes
    • Kennzeichenersatz: wenn Sie auf dem Fahrzeug eine behelfsmäßige Ersatztafel anbringen, die in ihrer Form der von der Behörde ausgegebenen Kennzeichentafel gleicht: eine Woche ab dem Tag des Verlustes

    Plattform für das Fundwesen

    In dieser Datenbank finden Sie weiterführende Informationen zum Thema "Verloren/Gefunden".

    Tipp

    In Wien befinden sich in unmittelbarer Nähe der Magistratischen Bezirksämter (→ Stadt Wien), beim Wiener Rathaus, bei allen Wiener Mistplätzen und im Nahbereich vieler Polizeidienststellen Fundcontainer (sogenannte "Fundboxen"), die eine Abgabe von Funden auch außerhalb der Dienststunden ermöglichen. Weiters besteht die Möglichkeit, Funde in den Amtsbriefkästen der Magistratischen Bezirksämter zu deponieren.

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

    Verlustmeldung

    Letzte Aktualisierung: 15. April 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Finanzen
    • Bundesministerium für Inneres
    • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Verlustanzeige

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, sollten Sie eine Verlustanzeige machen. Damit ist gewährleistet, dass Sie als rechtmäßige Besitzerin/rechtmäßiger Besitzer den Gegenstand zurückbekommen, wenn dieser gefunden wird.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine Frist, um einen Verlust anzuzeigen.

    Ausnahme: Bei Verlust von Führerschein, Zulassungsbescheinigung und Kennzeichentafeln sowie Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust unverzüglich anzuzeigen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Verlusten von Gegenständen in den Wiener Linien ist seit 2. Jänner 2018 das Zentrale Fundservice der MA 48 unter der Hotline +43 1 4000-8091 zuständig.

    Die Fundbehörde

    Ausnahme: Bei Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) anzuzeigen. Ebenso muss der Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel bei der Polizei gemeldet werden. Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle (→ VVO) aus.

    Bei Verlust von Waffenpass und Waffenbesitzkarte kann der Verlust auch bei der Waffenbehörde angezeigt werden.

    Verfahrensablauf

    Bei Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel muss eine Verlustanzeige bei der Polizei (→ BMI) oder der Führerscheinbehörde erfolgen.

    Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle aus. Sie erhalten sofort ein Duplikat und benötigen weder eine Verlustanzeige noch eine Bestätigung darüber.

    Bei Verlust der Kennzeichentafel muss eine Verlustanzeige bei der Polizei erfolgen.

    Bei Schieß- und Sprengmitteln müssen Sie auf jeden Fall eine Verlustanzeige bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) machen.

    Bei Verlust von Waffenpass oder Waffenbesitzkarte ist keine Anzeige vorgeschrieben. Falls Sie doch eine Anzeige erstatten möchten, können Sie dies bei der Fundbehörde erledigen.

    Im Fall des Verlustes einer waffenrechtlichen Urkunde stellt die zuständige Sicherheitsbehörde (z.B. Landespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft) oder Sicherheitsdienststelle (Polizeiinspektion) der Betroffenen/dem Betroffenen eine Bestätigung aus. Diese Bestätigung ersetzt die verlorene waffenrechtliche Urkunde für 14 Tage (ab dem Tag der Anzeige) bzw. bis zur Ausstellung einer Ersatzurkunde (falls diese beantragt wurde).

    Bei Verlust des Identitätsausweises ist eine Verlustanzeige zu erstatten.

    Weiterführende Informationen zu Verlust/Diebstahl von Reisepässen und Personalausweisen finden Sie unter Reisepass verloren und Personalausweis – Verlust oder Diebstahl ebenfalls auf oesterreich.gv.at

    Hinweis

    Wenn Sie den Verdacht haben oder wissen, dass es sich um einen Diebstahl handelt, erstatten Sie eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei.

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    Kosten

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    • Bei Aufnahme einer Niederschrift (bei mündlicher Verlustanzeige): 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe

    Für die Ausstellung einer Bestätigung der Verlustanzeige

    • Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro
    • Zusätzlich, wenn die Bestätigung nicht zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dienen soll:
      • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro

    Tipp

    Verlangen Sie nur dann eine Bestätigung der Verlustanzeige, wenn Sie diese auch wirklich benötigen, um die damit verbundenen Kosten zu vermeiden.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn Sie bis zur Ausstellung eines Führerscheinduplikats, eines Duplikats der Zulassungsbescheinigung oder der Zuweisung eines neuen Kennzeichens einen Ersatz benötigen, lassen Sie sich eine Bestätigung der Verlustanzeige ausstellen. In diesen Fällen entstehen jedenfalls Kosten von 2,10 Euro. Eine Zeugnisgebühr in Höhe von 14,30 Euro ist in diesen Fällen nicht zu entrichten. Mit der Bestätigung dürfen Sie im Inland für einen befristeten Zeitraum ein Kraftfahrzeug lenken:

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    • Zulassungsbescheinigungsersatz: eine Woche ab dem Tag des Verlustes
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    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine Frist, um einen Verlust anzuzeigen.

    Ausnahme: Bei Verlust von Führerschein, Zulassungsbescheinigung und Kennzeichentafeln sowie Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust unverzüglich anzuzeigen.

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    Hinweis

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    Die Fundbehörde

    Ausnahme: Bei Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) anzuzeigen. Ebenso muss der Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel bei der Polizei gemeldet werden. Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle (→ VVO) aus.

    Bei Verlust von Waffenpass und Waffenbesitzkarte kann der Verlust auch bei der Waffenbehörde angezeigt werden.

    Verfahrensablauf

    Bei Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel muss eine Verlustanzeige bei der Polizei (→ BMI) oder der Führerscheinbehörde erfolgen.

    Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle aus. Sie erhalten sofort ein Duplikat und benötigen weder eine Verlustanzeige noch eine Bestätigung darüber.

    Bei Verlust der Kennzeichentafel muss eine Verlustanzeige bei der Polizei erfolgen.

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    Erforderliche Unterlagen

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    • Bei Aufnahme einer Niederschrift (bei mündlicher Verlustanzeige): 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe

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    • Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro
    • Zusätzlich, wenn die Bestätigung nicht zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dienen soll:
      • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro

    Tipp

    Verlangen Sie nur dann eine Bestätigung der Verlustanzeige, wenn Sie diese auch wirklich benötigen, um die damit verbundenen Kosten zu vermeiden.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn Sie bis zur Ausstellung eines Führerscheinduplikats, eines Duplikats der Zulassungsbescheinigung oder der Zuweisung eines neuen Kennzeichens einen Ersatz benötigen, lassen Sie sich eine Bestätigung der Verlustanzeige ausstellen. In diesen Fällen entstehen jedenfalls Kosten von 2,10 Euro. Eine Zeugnisgebühr in Höhe von 14,30 Euro ist in diesen Fällen nicht zu entrichten. Mit der Bestätigung dürfen Sie im Inland für einen befristeten Zeitraum ein Kraftfahrzeug lenken:

    • Führerscheinersatz: vier Wochen ab dem Tag des Verlustes
    • Zulassungsbescheinigungsersatz: eine Woche ab dem Tag des Verlustes
    • Kennzeichenersatz: wenn Sie auf dem Fahrzeug eine behelfsmäßige Ersatztafel anbringen, die in ihrer Form der von der Behörde ausgegebenen Kennzeichentafel gleicht: eine Woche ab dem Tag des Verlustes

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    In Wien befinden sich in unmittelbarer Nähe der Magistratischen Bezirksämter (→ Stadt Wien), beim Wiener Rathaus, bei allen Wiener Mistplätzen und im Nahbereich vieler Polizeidienststellen Fundcontainer (sogenannte "Fundboxen"), die eine Abgabe von Funden auch außerhalb der Dienststunden ermöglichen. Weiters besteht die Möglichkeit, Funde in den Amtsbriefkästen der Magistratischen Bezirksämter zu deponieren.

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    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, sollten Sie eine Verlustanzeige machen. Damit ist gewährleistet, dass Sie als rechtmäßige Besitzerin/rechtmäßiger Besitzer den Gegenstand zurückbekommen, wenn dieser gefunden wird.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine Frist, um einen Verlust anzuzeigen.

    Ausnahme: Bei Verlust von Führerschein, Zulassungsbescheinigung und Kennzeichentafeln sowie Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust unverzüglich anzuzeigen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

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    Bei Verlust von Waffenpass und Waffenbesitzkarte kann der Verlust auch bei der Waffenbehörde angezeigt werden.

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    Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle aus. Sie erhalten sofort ein Duplikat und benötigen weder eine Verlustanzeige noch eine Bestätigung darüber.

    Bei Verlust der Kennzeichentafel muss eine Verlustanzeige bei der Polizei erfolgen.

    Bei Schieß- und Sprengmitteln müssen Sie auf jeden Fall eine Verlustanzeige bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) machen.

    Bei Verlust von Waffenpass oder Waffenbesitzkarte ist keine Anzeige vorgeschrieben. Falls Sie doch eine Anzeige erstatten möchten, können Sie dies bei der Fundbehörde erledigen.

    Im Fall des Verlustes einer waffenrechtlichen Urkunde stellt die zuständige Sicherheitsbehörde (z.B. Landespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft) oder Sicherheitsdienststelle (Polizeiinspektion) der Betroffenen/dem Betroffenen eine Bestätigung aus. Diese Bestätigung ersetzt die verlorene waffenrechtliche Urkunde für 14 Tage (ab dem Tag der Anzeige) bzw. bis zur Ausstellung einer Ersatzurkunde (falls diese beantragt wurde).

    Bei Verlust des Identitätsausweises ist eine Verlustanzeige zu erstatten.

    Weiterführende Informationen zu Verlust/Diebstahl von Reisepässen und Personalausweisen finden Sie unter Reisepass verloren und Personalausweis – Verlust oder Diebstahl ebenfalls auf oesterreich.gv.at

    Hinweis

    Wenn Sie den Verdacht haben oder wissen, dass es sich um einen Diebstahl handelt, erstatten Sie eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei.

    Erforderliche Unterlagen

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    Kosten

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    • Mündlich oder schriftlich: keine Kosten
    • Bei Aufnahme einer Niederschrift (bei mündlicher Verlustanzeige): 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe

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    • Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro
    • Zusätzlich, wenn die Bestätigung nicht zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dienen soll:
      • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro

    Tipp

    Verlangen Sie nur dann eine Bestätigung der Verlustanzeige, wenn Sie diese auch wirklich benötigen, um die damit verbundenen Kosten zu vermeiden.

    Zusätzliche Informationen

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    • Führerscheinersatz: vier Wochen ab dem Tag des Verlustes
    • Zulassungsbescheinigungsersatz: eine Woche ab dem Tag des Verlustes
    • Kennzeichenersatz: wenn Sie auf dem Fahrzeug eine behelfsmäßige Ersatztafel anbringen, die in ihrer Form der von der Behörde ausgegebenen Kennzeichentafel gleicht: eine Woche ab dem Tag des Verlustes

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    Tipp

    In Wien befinden sich in unmittelbarer Nähe der Magistratischen Bezirksämter (→ Stadt Wien), beim Wiener Rathaus, bei allen Wiener Mistplätzen und im Nahbereich vieler Polizeidienststellen Fundcontainer (sogenannte "Fundboxen"), die eine Abgabe von Funden auch außerhalb der Dienststunden ermöglichen. Weiters besteht die Möglichkeit, Funde in den Amtsbriefkästen der Magistratischen Bezirksämter zu deponieren.

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    • Bundesministerium für Finanzen
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    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, sollten Sie eine Verlustanzeige machen. Damit ist gewährleistet, dass Sie als rechtmäßige Besitzerin/rechtmäßiger Besitzer den Gegenstand zurückbekommen, wenn dieser gefunden wird.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine Frist, um einen Verlust anzuzeigen.

    Ausnahme: Bei Verlust von Führerschein, Zulassungsbescheinigung und Kennzeichentafeln sowie Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust unverzüglich anzuzeigen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Verlusten von Gegenständen in den Wiener Linien ist seit 2. Jänner 2018 das Zentrale Fundservice der MA 48 unter der Hotline +43 1 4000-8091 zuständig.

    Die Fundbehörde

    Ausnahme: Bei Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) anzuzeigen. Ebenso muss der Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel bei der Polizei gemeldet werden. Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle (→ VVO) aus.

    Bei Verlust von Waffenpass und Waffenbesitzkarte kann der Verlust auch bei der Waffenbehörde angezeigt werden.

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    Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle aus. Sie erhalten sofort ein Duplikat und benötigen weder eine Verlustanzeige noch eine Bestätigung darüber.

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    Bei Verlust von Waffenpass oder Waffenbesitzkarte ist keine Anzeige vorgeschrieben. Falls Sie doch eine Anzeige erstatten möchten, können Sie dies bei der Fundbehörde erledigen.

    Im Fall des Verlustes einer waffenrechtlichen Urkunde stellt die zuständige Sicherheitsbehörde (z.B. Landespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft) oder Sicherheitsdienststelle (Polizeiinspektion) der Betroffenen/dem Betroffenen eine Bestätigung aus. Diese Bestätigung ersetzt die verlorene waffenrechtliche Urkunde für 14 Tage (ab dem Tag der Anzeige) bzw. bis zur Ausstellung einer Ersatzurkunde (falls diese beantragt wurde).

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    Erforderliche Unterlagen

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    Kosten

    Für das Erstatten einer Verlustanzeige

    • Mündlich oder schriftlich: keine Kosten
    • Bei Aufnahme einer Niederschrift (bei mündlicher Verlustanzeige): 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe

    Für die Ausstellung einer Bestätigung der Verlustanzeige

    • Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro
    • Zusätzlich, wenn die Bestätigung nicht zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dienen soll:
      • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro

    Tipp

    Verlangen Sie nur dann eine Bestätigung der Verlustanzeige, wenn Sie diese auch wirklich benötigen, um die damit verbundenen Kosten zu vermeiden.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn Sie bis zur Ausstellung eines Führerscheinduplikats, eines Duplikats der Zulassungsbescheinigung oder der Zuweisung eines neuen Kennzeichens einen Ersatz benötigen, lassen Sie sich eine Bestätigung der Verlustanzeige ausstellen. In diesen Fällen entstehen jedenfalls Kosten von 2,10 Euro. Eine Zeugnisgebühr in Höhe von 14,30 Euro ist in diesen Fällen nicht zu entrichten. Mit der Bestätigung dürfen Sie im Inland für einen befristeten Zeitraum ein Kraftfahrzeug lenken:

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    Die Fundbehörde

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    Bei Verlust von Waffenpass und Waffenbesitzkarte kann der Verlust auch bei der Waffenbehörde angezeigt werden.

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    Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle aus. Sie erhalten sofort ein Duplikat und benötigen weder eine Verlustanzeige noch eine Bestätigung darüber.

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    Wenn Sie bis zur Ausstellung eines Führerscheinduplikats, eines Duplikats der Zulassungsbescheinigung oder der Zuweisung eines neuen Kennzeichens einen Ersatz benötigen, lassen Sie sich eine Bestätigung der Verlustanzeige ausstellen. In diesen Fällen entstehen jedenfalls Kosten von 2,10 Euro. Eine Zeugnisgebühr in Höhe von 14,30 Euro ist in diesen Fällen nicht zu entrichten. Mit der Bestätigung dürfen Sie im Inland für einen befristeten Zeitraum ein Kraftfahrzeug lenken:

    • Führerscheinersatz: vier Wochen ab dem Tag des Verlustes
    • Zulassungsbescheinigungsersatz: eine Woche ab dem Tag des Verlustes
    • Kennzeichenersatz: wenn Sie auf dem Fahrzeug eine behelfsmäßige Ersatztafel anbringen, die in ihrer Form der von der Behörde ausgegebenen Kennzeichentafel gleicht: eine Woche ab dem Tag des Verlustes

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    Tipp

    In Wien befinden sich in unmittelbarer Nähe der Magistratischen Bezirksämter (→ Stadt Wien), beim Wiener Rathaus, bei allen Wiener Mistplätzen und im Nahbereich vieler Polizeidienststellen Fundcontainer (sogenannte "Fundboxen"), die eine Abgabe von Funden auch außerhalb der Dienststunden ermöglichen. Weiters besteht die Möglichkeit, Funde in den Amtsbriefkästen der Magistratischen Bezirksämter zu deponieren.

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    Grundsätzlich gibt es keine Frist, um einen Verlust anzuzeigen.

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    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Verlusten von Gegenständen in den Wiener Linien ist seit 2. Jänner 2018 das Zentrale Fundservice der MA 48 unter der Hotline +43 1 4000-8091 zuständig.

    Die Fundbehörde

    Ausnahme: Bei Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) anzuzeigen. Ebenso muss der Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel bei der Polizei gemeldet werden. Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle (→ VVO) aus.

    Bei Verlust von Waffenpass und Waffenbesitzkarte kann der Verlust auch bei der Waffenbehörde angezeigt werden.

    Verfahrensablauf

    Bei Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel muss eine Verlustanzeige bei der Polizei (→ BMI) oder der Führerscheinbehörde erfolgen.

    Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle aus. Sie erhalten sofort ein Duplikat und benötigen weder eine Verlustanzeige noch eine Bestätigung darüber.

    Bei Verlust der Kennzeichentafel muss eine Verlustanzeige bei der Polizei erfolgen.

    Bei Schieß- und Sprengmitteln müssen Sie auf jeden Fall eine Verlustanzeige bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) machen.

    Bei Verlust von Waffenpass oder Waffenbesitzkarte ist keine Anzeige vorgeschrieben. Falls Sie doch eine Anzeige erstatten möchten, können Sie dies bei der Fundbehörde erledigen.

    Im Fall des Verlustes einer waffenrechtlichen Urkunde stellt die zuständige Sicherheitsbehörde (z.B. Landespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft) oder Sicherheitsdienststelle (Polizeiinspektion) der Betroffenen/dem Betroffenen eine Bestätigung aus. Diese Bestätigung ersetzt die verlorene waffenrechtliche Urkunde für 14 Tage (ab dem Tag der Anzeige) bzw. bis zur Ausstellung einer Ersatzurkunde (falls diese beantragt wurde).

    Bei Verlust des Identitätsausweises ist eine Verlustanzeige zu erstatten.

    Weiterführende Informationen zu Verlust/Diebstahl von Reisepässen und Personalausweisen finden Sie unter Reisepass verloren und Personalausweis – Verlust oder Diebstahl ebenfalls auf oesterreich.gv.at

    Hinweis

    Wenn Sie den Verdacht haben oder wissen, dass es sich um einen Diebstahl handelt, erstatten Sie eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei.

    Erforderliche Unterlagen

    Eventuell amtlicher Lichtbildausweis (wenn vorhanden)

    Kosten

    Für das Erstatten einer Verlustanzeige

    • Mündlich oder schriftlich: keine Kosten
    • Bei Aufnahme einer Niederschrift (bei mündlicher Verlustanzeige): 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe

    Für die Ausstellung einer Bestätigung der Verlustanzeige

    • Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro
    • Zusätzlich, wenn die Bestätigung nicht zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dienen soll:
      • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro

    Tipp

    Verlangen Sie nur dann eine Bestätigung der Verlustanzeige, wenn Sie diese auch wirklich benötigen, um die damit verbundenen Kosten zu vermeiden.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn Sie bis zur Ausstellung eines Führerscheinduplikats, eines Duplikats der Zulassungsbescheinigung oder der Zuweisung eines neuen Kennzeichens einen Ersatz benötigen, lassen Sie sich eine Bestätigung der Verlustanzeige ausstellen. In diesen Fällen entstehen jedenfalls Kosten von 2,10 Euro. Eine Zeugnisgebühr in Höhe von 14,30 Euro ist in diesen Fällen nicht zu entrichten. Mit der Bestätigung dürfen Sie im Inland für einen befristeten Zeitraum ein Kraftfahrzeug lenken:

    • Führerscheinersatz: vier Wochen ab dem Tag des Verlustes
    • Zulassungsbescheinigungsersatz: eine Woche ab dem Tag des Verlustes
    • Kennzeichenersatz: wenn Sie auf dem Fahrzeug eine behelfsmäßige Ersatztafel anbringen, die in ihrer Form der von der Behörde ausgegebenen Kennzeichentafel gleicht: eine Woche ab dem Tag des Verlustes

    Plattform für das Fundwesen

    In dieser Datenbank finden Sie weiterführende Informationen zum Thema "Verloren/Gefunden".

    Tipp

    In Wien befinden sich in unmittelbarer Nähe der Magistratischen Bezirksämter (→ Stadt Wien), beim Wiener Rathaus, bei allen Wiener Mistplätzen und im Nahbereich vieler Polizeidienststellen Fundcontainer (sogenannte "Fundboxen"), die eine Abgabe von Funden auch außerhalb der Dienststunden ermöglichen. Weiters besteht die Möglichkeit, Funde in den Amtsbriefkästen der Magistratischen Bezirksämter zu deponieren.

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

    Verlustmeldung

    Letzte Aktualisierung: 15. April 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Finanzen
    • Bundesministerium für Inneres
    • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Verlustanzeige

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, sollten Sie eine Verlustanzeige machen. Damit ist gewährleistet, dass Sie als rechtmäßige Besitzerin/rechtmäßiger Besitzer den Gegenstand zurückbekommen, wenn dieser gefunden wird.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine Frist, um einen Verlust anzuzeigen.

    Ausnahme: Bei Verlust von Führerschein, Zulassungsbescheinigung und Kennzeichentafeln sowie Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust unverzüglich anzuzeigen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Verlusten von Gegenständen in den Wiener Linien ist seit 2. Jänner 2018 das Zentrale Fundservice der MA 48 unter der Hotline +43 1 4000-8091 zuständig.

    Die Fundbehörde

    Ausnahme: Bei Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) anzuzeigen. Ebenso muss der Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel bei der Polizei gemeldet werden. Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle (→ VVO) aus.

    Bei Verlust von Waffenpass und Waffenbesitzkarte kann der Verlust auch bei der Waffenbehörde angezeigt werden.

    Verfahrensablauf

    Bei Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel muss eine Verlustanzeige bei der Polizei (→ BMI) oder der Führerscheinbehörde erfolgen.

    Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle aus. Sie erhalten sofort ein Duplikat und benötigen weder eine Verlustanzeige noch eine Bestätigung darüber.

    Bei Verlust der Kennzeichentafel muss eine Verlustanzeige bei der Polizei erfolgen.

    Bei Schieß- und Sprengmitteln müssen Sie auf jeden Fall eine Verlustanzeige bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) machen.

    Bei Verlust von Waffenpass oder Waffenbesitzkarte ist keine Anzeige vorgeschrieben. Falls Sie doch eine Anzeige erstatten möchten, können Sie dies bei der Fundbehörde erledigen.

    Im Fall des Verlustes einer waffenrechtlichen Urkunde stellt die zuständige Sicherheitsbehörde (z.B. Landespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft) oder Sicherheitsdienststelle (Polizeiinspektion) der Betroffenen/dem Betroffenen eine Bestätigung aus. Diese Bestätigung ersetzt die verlorene waffenrechtliche Urkunde für 14 Tage (ab dem Tag der Anzeige) bzw. bis zur Ausstellung einer Ersatzurkunde (falls diese beantragt wurde).

    Bei Verlust des Identitätsausweises ist eine Verlustanzeige zu erstatten.

    Weiterführende Informationen zu Verlust/Diebstahl von Reisepässen und Personalausweisen finden Sie unter Reisepass verloren und Personalausweis – Verlust oder Diebstahl ebenfalls auf oesterreich.gv.at

    Hinweis

    Wenn Sie den Verdacht haben oder wissen, dass es sich um einen Diebstahl handelt, erstatten Sie eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei.

    Erforderliche Unterlagen

    Eventuell amtlicher Lichtbildausweis (wenn vorhanden)

    Kosten

    Für das Erstatten einer Verlustanzeige

    • Mündlich oder schriftlich: keine Kosten
    • Bei Aufnahme einer Niederschrift (bei mündlicher Verlustanzeige): 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe

    Für die Ausstellung einer Bestätigung der Verlustanzeige

    • Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro
    • Zusätzlich, wenn die Bestätigung nicht zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dienen soll:
      • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro

    Tipp

    Verlangen Sie nur dann eine Bestätigung der Verlustanzeige, wenn Sie diese auch wirklich benötigen, um die damit verbundenen Kosten zu vermeiden.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn Sie bis zur Ausstellung eines Führerscheinduplikats, eines Duplikats der Zulassungsbescheinigung oder der Zuweisung eines neuen Kennzeichens einen Ersatz benötigen, lassen Sie sich eine Bestätigung der Verlustanzeige ausstellen. In diesen Fällen entstehen jedenfalls Kosten von 2,10 Euro. Eine Zeugnisgebühr in Höhe von 14,30 Euro ist in diesen Fällen nicht zu entrichten. Mit der Bestätigung dürfen Sie im Inland für einen befristeten Zeitraum ein Kraftfahrzeug lenken:

    • Führerscheinersatz: vier Wochen ab dem Tag des Verlustes
    • Zulassungsbescheinigungsersatz: eine Woche ab dem Tag des Verlustes
    • Kennzeichenersatz: wenn Sie auf dem Fahrzeug eine behelfsmäßige Ersatztafel anbringen, die in ihrer Form der von der Behörde ausgegebenen Kennzeichentafel gleicht: eine Woche ab dem Tag des Verlustes

    Plattform für das Fundwesen

    In dieser Datenbank finden Sie weiterführende Informationen zum Thema "Verloren/Gefunden".

    Tipp

    In Wien befinden sich in unmittelbarer Nähe der Magistratischen Bezirksämter (→ Stadt Wien), beim Wiener Rathaus, bei allen Wiener Mistplätzen und im Nahbereich vieler Polizeidienststellen Fundcontainer (sogenannte "Fundboxen"), die eine Abgabe von Funden auch außerhalb der Dienststunden ermöglichen. Weiters besteht die Möglichkeit, Funde in den Amtsbriefkästen der Magistratischen Bezirksämter zu deponieren.

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

    Verlustmeldung

    Letzte Aktualisierung: 15. April 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Finanzen
    • Bundesministerium für Inneres
    • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Verlustanzeige

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, sollten Sie eine Verlustanzeige machen. Damit ist gewährleistet, dass Sie als rechtmäßige Besitzerin/rechtmäßiger Besitzer den Gegenstand zurückbekommen, wenn dieser gefunden wird.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine Frist, um einen Verlust anzuzeigen.

    Ausnahme: Bei Verlust von Führerschein, Zulassungsbescheinigung und Kennzeichentafeln sowie Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust unverzüglich anzuzeigen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Verlusten von Gegenständen in den Wiener Linien ist seit 2. Jänner 2018 das Zentrale Fundservice der MA 48 unter der Hotline +43 1 4000-8091 zuständig.

    Die Fundbehörde

    Ausnahme: Bei Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) anzuzeigen. Ebenso muss der Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel bei der Polizei gemeldet werden. Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle (→ VVO) aus.

    Bei Verlust von Waffenpass und Waffenbesitzkarte kann der Verlust auch bei der Waffenbehörde angezeigt werden.

    Verfahrensablauf

    Bei Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel muss eine Verlustanzeige bei der Polizei (→ BMI) oder der Führerscheinbehörde erfolgen.

    Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle aus. Sie erhalten sofort ein Duplikat und benötigen weder eine Verlustanzeige noch eine Bestätigung darüber.

    Bei Verlust der Kennzeichentafel muss eine Verlustanzeige bei der Polizei erfolgen.

    Bei Schieß- und Sprengmitteln müssen Sie auf jeden Fall eine Verlustanzeige bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) machen.

    Bei Verlust von Waffenpass oder Waffenbesitzkarte ist keine Anzeige vorgeschrieben. Falls Sie doch eine Anzeige erstatten möchten, können Sie dies bei der Fundbehörde erledigen.

    Im Fall des Verlustes einer waffenrechtlichen Urkunde stellt die zuständige Sicherheitsbehörde (z.B. Landespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft) oder Sicherheitsdienststelle (Polizeiinspektion) der Betroffenen/dem Betroffenen eine Bestätigung aus. Diese Bestätigung ersetzt die verlorene waffenrechtliche Urkunde für 14 Tage (ab dem Tag der Anzeige) bzw. bis zur Ausstellung einer Ersatzurkunde (falls diese beantragt wurde).

    Bei Verlust des Identitätsausweises ist eine Verlustanzeige zu erstatten.

    Weiterführende Informationen zu Verlust/Diebstahl von Reisepässen und Personalausweisen finden Sie unter Reisepass verloren und Personalausweis – Verlust oder Diebstahl ebenfalls auf oesterreich.gv.at

    Hinweis

    Wenn Sie den Verdacht haben oder wissen, dass es sich um einen Diebstahl handelt, erstatten Sie eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei.

    Erforderliche Unterlagen

    Eventuell amtlicher Lichtbildausweis (wenn vorhanden)

    Kosten

    Für das Erstatten einer Verlustanzeige

    • Mündlich oder schriftlich: keine Kosten
    • Bei Aufnahme einer Niederschrift (bei mündlicher Verlustanzeige): 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe

    Für die Ausstellung einer Bestätigung der Verlustanzeige

    • Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro
    • Zusätzlich, wenn die Bestätigung nicht zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dienen soll:
      • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro

    Tipp

    Verlangen Sie nur dann eine Bestätigung der Verlustanzeige, wenn Sie diese auch wirklich benötigen, um die damit verbundenen Kosten zu vermeiden.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn Sie bis zur Ausstellung eines Führerscheinduplikats, eines Duplikats der Zulassungsbescheinigung oder der Zuweisung eines neuen Kennzeichens einen Ersatz benötigen, lassen Sie sich eine Bestätigung der Verlustanzeige ausstellen. In diesen Fällen entstehen jedenfalls Kosten von 2,10 Euro. Eine Zeugnisgebühr in Höhe von 14,30 Euro ist in diesen Fällen nicht zu entrichten. Mit der Bestätigung dürfen Sie im Inland für einen befristeten Zeitraum ein Kraftfahrzeug lenken:

    • Führerscheinersatz: vier Wochen ab dem Tag des Verlustes
    • Zulassungsbescheinigungsersatz: eine Woche ab dem Tag des Verlustes
    • Kennzeichenersatz: wenn Sie auf dem Fahrzeug eine behelfsmäßige Ersatztafel anbringen, die in ihrer Form der von der Behörde ausgegebenen Kennzeichentafel gleicht: eine Woche ab dem Tag des Verlustes

    Plattform für das Fundwesen

    In dieser Datenbank finden Sie weiterführende Informationen zum Thema "Verloren/Gefunden".

    Tipp

    In Wien befinden sich in unmittelbarer Nähe der Magistratischen Bezirksämter (→ Stadt Wien), beim Wiener Rathaus, bei allen Wiener Mistplätzen und im Nahbereich vieler Polizeidienststellen Fundcontainer (sogenannte "Fundboxen"), die eine Abgabe von Funden auch außerhalb der Dienststunden ermöglichen. Weiters besteht die Möglichkeit, Funde in den Amtsbriefkästen der Magistratischen Bezirksämter zu deponieren.

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