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    Berufshaftpflicht und andere berufliche Haftpflichtversicherungen

    Achtung

    Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Allgemeine Informationen

    Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

    Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

    Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

    Haftungsumfang

    Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

    • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
    • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
    • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
    • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

    Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

    Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

    Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

    Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

    Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

    Hinweis

    Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 12. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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    • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
    • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
    • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
    • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

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    • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
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    • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
    • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
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    Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

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    Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

    Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

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    Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

    • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
    • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
    • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
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    • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
    • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
    • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
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    Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

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    Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

    Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

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    Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

    • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
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    • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
    • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

    Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

    Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

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    Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

    Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

    Hinweis

    Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 12. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Berufshaftpflicht und andere berufliche Haftpflichtversicherungen

    Achtung

    Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Allgemeine Informationen

    Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

    Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

    Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

    Haftungsumfang

    Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

    • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
    • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
    • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
    • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

    Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

    Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

    Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

    Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

    Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

    Hinweis

    Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

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    Achtung

    Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Allgemeine Informationen

    Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

    Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

    Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

    Haftungsumfang

    Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

    • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
    • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
    • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
    • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

    Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

    Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

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    Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

    Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

    Hinweis

    Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

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    Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

    Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

    Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

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    Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

    • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
    • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
    • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
    • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

    Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

    Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

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    Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

    Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

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    Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

    • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
    • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
    • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
    • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

    Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

    Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

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    Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

    Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

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    Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

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    Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

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    Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

    Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

    Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

    Haftungsumfang

    Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

    • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
    • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
    • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
    • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

    Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

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    Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

    Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

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    Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

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    Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

    Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

    Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

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    Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

    • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
    • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
    • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
    • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

    Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

    Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

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    Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

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    Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

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    Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

    Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

    Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

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    Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

    • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
    • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
    • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
    • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

    Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

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    Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

    Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

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    Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

    Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

    Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

    Haftungsumfang

    Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

    • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
    • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
    • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
    • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

    Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

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    Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

    Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

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    Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

    Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

    Haftungsumfang

    Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

    • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
    • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
    • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
    • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

    Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

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    Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

    Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

    Hinweis

    Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

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    Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

    Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

    Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

    Haftungsumfang

    Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

    • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
    • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
    • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
    • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

    Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

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    Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

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    Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

    Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

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    • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
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    • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
    • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

    Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

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    Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

    Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

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    Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

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    Allgemeine Informationen

    Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

    Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

    Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

    Haftungsumfang

    Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

    • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
    • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
    • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
    • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

    Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

    Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

    Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

    Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

    Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

    Hinweis

    Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 12. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Berufshaftpflicht und andere berufliche Haftpflichtversicherungen

    Achtung

    Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Allgemeine Informationen

    Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

    Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

    Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

    Haftungsumfang

    Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

    • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
    • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
    • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
    • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

    Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

    Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

    Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

    Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

    Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

    Hinweis

    Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

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    Berufshaftpflicht und andere berufliche Haftpflichtversicherungen

    Achtung

    Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Allgemeine Informationen

    Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

    Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

    Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

    Haftungsumfang

    Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

    • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
    • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
    • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
    • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

    Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

    Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

    Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

    Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

    Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

    Hinweis

    Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

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    Achtung

    Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Allgemeine Informationen

    Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

    Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

    Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

    Haftungsumfang

    Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

    • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
    • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
    • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
    • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

    Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

    Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

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    Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

    Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

    Hinweis

    Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

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    Berufshaftpflicht und andere berufliche Haftpflichtversicherungen

    Achtung

    Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Allgemeine Informationen

    Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

    Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

    Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

    Haftungsumfang

    Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

    • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
    • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
    • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
    • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

    Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

    Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

    Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

    Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

    Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

    Hinweis

    Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

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    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Berufshaftpflicht und andere berufliche Haftpflichtversicherungen

    Achtung

    Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Allgemeine Informationen

    Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

    Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

    Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

    Haftungsumfang

    Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

    • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
    • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
    • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
    • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

    Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

    Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

    Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

    Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

    Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

    Hinweis

    Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

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    Berufshaftpflicht und andere berufliche Haftpflichtversicherungen

    Achtung

    Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Allgemeine Informationen

    Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

    Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

    Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

    Haftungsumfang

    Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

    • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
    • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
    • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
    • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

    Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

    Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

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    Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

    Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

    Hinweis

    Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

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    Achtung

    Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Allgemeine Informationen

    Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

    Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

    Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

    Haftungsumfang

    Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

    • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
    • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
    • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
    • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

    Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

    Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

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    Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

    Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

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    Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

    Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

    Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

    Haftungsumfang

    Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

    • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
    • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
    • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
    • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

    Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

    Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

    Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

    Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

    Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

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