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    Arztbesuch in der Türkei, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien

    Mit der Türkei, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien bestehen Sozialversicherungsabkommen.

    In Mazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina kann die Europäische Krankenversicherungskarte verwendet werden.

    Für Reisen in die Türkei sollte rechtzeitig ein Auslandsbetreuungsschein (Auslandskrankenschein) besorgt werden. Die Europäische Krankenversicherungskarte kann nicht verwendet werden. Der Auslandskrankenschein wird vor Urlaubsantritt grundsätzlich von der Dienstgeberin/dem Dienstgeber ausgestellt. Dieser muss am Urlaubsort beim dortigen Sozialversicherungsträger gegen einen dort üblichen Betreuungsschein eingetauscht werden.

    Hinweis

    In Serbien, Montenegro und Bosnien-Herzegowina muss die Europäische Krankenversicherungskarte jedoch vorab dem dortigen Versicherungsträger vorgelegt werden, der einen ortsüblichen Behandlungsschein ausstellt. Es kann aber auch ein Auslandskrankenschein vorgelegt werden.

    Die Sachleistungen werden ausschließlich nach den geltenden Bestimmungen des Gastlandes gewährt. Sollten erforderliche Leistungen nicht durch das entsprechende Sozialversicherungsabkommen gedeckt sein, sind diese jedenfalls privat zu begleichen. In diesem Fall sollte eine möglichst detaillierte Rechnung (Diagnose sowie Art, Umfang und Datum der Behandlung) verlangt werden, die in der Folge beim zuständigen Träger zur Kostenerstattung eingereicht werden kann.

    Formular

    Urlaubskrankenschein für die Türkei

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Arztbesuch in der Türkei, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien

    Mit der Türkei, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien bestehen Sozialversicherungsabkommen.

    In Mazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina kann die Europäische Krankenversicherungskarte verwendet werden.

    Für Reisen in die Türkei sollte rechtzeitig ein Auslandsbetreuungsschein (Auslandskrankenschein) besorgt werden. Die Europäische Krankenversicherungskarte kann nicht verwendet werden. Der Auslandskrankenschein wird vor Urlaubsantritt grundsätzlich von der Dienstgeberin/dem Dienstgeber ausgestellt. Dieser muss am Urlaubsort beim dortigen Sozialversicherungsträger gegen einen dort üblichen Betreuungsschein eingetauscht werden.

    Hinweis

    In Serbien, Montenegro und Bosnien-Herzegowina muss die Europäische Krankenversicherungskarte jedoch vorab dem dortigen Versicherungsträger vorgelegt werden, der einen ortsüblichen Behandlungsschein ausstellt. Es kann aber auch ein Auslandskrankenschein vorgelegt werden.

    Die Sachleistungen werden ausschließlich nach den geltenden Bestimmungen des Gastlandes gewährt. Sollten erforderliche Leistungen nicht durch das entsprechende Sozialversicherungsabkommen gedeckt sein, sind diese jedenfalls privat zu begleichen. In diesem Fall sollte eine möglichst detaillierte Rechnung (Diagnose sowie Art, Umfang und Datum der Behandlung) verlangt werden, die in der Folge beim zuständigen Träger zur Kostenerstattung eingereicht werden kann.

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    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

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    Hinweis

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    Hinweis

    In Serbien, Montenegro und Bosnien-Herzegowina muss die Europäische Krankenversicherungskarte jedoch vorab dem dortigen Versicherungsträger vorgelegt werden, der einen ortsüblichen Behandlungsschein ausstellt. Es kann aber auch ein Auslandskrankenschein vorgelegt werden.

    Die Sachleistungen werden ausschließlich nach den geltenden Bestimmungen des Gastlandes gewährt. Sollten erforderliche Leistungen nicht durch das entsprechende Sozialversicherungsabkommen gedeckt sein, sind diese jedenfalls privat zu begleichen. In diesem Fall sollte eine möglichst detaillierte Rechnung (Diagnose sowie Art, Umfang und Datum der Behandlung) verlangt werden, die in der Folge beim zuständigen Träger zur Kostenerstattung eingereicht werden kann.

    Formular

    Urlaubskrankenschein für die Türkei

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Arztbesuch in der Türkei, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien

    Mit der Türkei, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien bestehen Sozialversicherungsabkommen.

    In Mazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina kann die Europäische Krankenversicherungskarte verwendet werden.

    Für Reisen in die Türkei sollte rechtzeitig ein Auslandsbetreuungsschein (Auslandskrankenschein) besorgt werden. Die Europäische Krankenversicherungskarte kann nicht verwendet werden. Der Auslandskrankenschein wird vor Urlaubsantritt grundsätzlich von der Dienstgeberin/dem Dienstgeber ausgestellt. Dieser muss am Urlaubsort beim dortigen Sozialversicherungsträger gegen einen dort üblichen Betreuungsschein eingetauscht werden.

    Hinweis

    In Serbien, Montenegro und Bosnien-Herzegowina muss die Europäische Krankenversicherungskarte jedoch vorab dem dortigen Versicherungsträger vorgelegt werden, der einen ortsüblichen Behandlungsschein ausstellt. Es kann aber auch ein Auslandskrankenschein vorgelegt werden.

    Die Sachleistungen werden ausschließlich nach den geltenden Bestimmungen des Gastlandes gewährt. Sollten erforderliche Leistungen nicht durch das entsprechende Sozialversicherungsabkommen gedeckt sein, sind diese jedenfalls privat zu begleichen. In diesem Fall sollte eine möglichst detaillierte Rechnung (Diagnose sowie Art, Umfang und Datum der Behandlung) verlangt werden, die in der Folge beim zuständigen Träger zur Kostenerstattung eingereicht werden kann.

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    Mit der Türkei, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien bestehen Sozialversicherungsabkommen.

    In Mazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina kann die Europäische Krankenversicherungskarte verwendet werden.

    Für Reisen in die Türkei sollte rechtzeitig ein Auslandsbetreuungsschein (Auslandskrankenschein) besorgt werden. Die Europäische Krankenversicherungskarte kann nicht verwendet werden. Der Auslandskrankenschein wird vor Urlaubsantritt grundsätzlich von der Dienstgeberin/dem Dienstgeber ausgestellt. Dieser muss am Urlaubsort beim dortigen Sozialversicherungsträger gegen einen dort üblichen Betreuungsschein eingetauscht werden.

    Hinweis

    In Serbien, Montenegro und Bosnien-Herzegowina muss die Europäische Krankenversicherungskarte jedoch vorab dem dortigen Versicherungsträger vorgelegt werden, der einen ortsüblichen Behandlungsschein ausstellt. Es kann aber auch ein Auslandskrankenschein vorgelegt werden.

    Die Sachleistungen werden ausschließlich nach den geltenden Bestimmungen des Gastlandes gewährt. Sollten erforderliche Leistungen nicht durch das entsprechende Sozialversicherungsabkommen gedeckt sein, sind diese jedenfalls privat zu begleichen. In diesem Fall sollte eine möglichst detaillierte Rechnung (Diagnose sowie Art, Umfang und Datum der Behandlung) verlangt werden, die in der Folge beim zuständigen Träger zur Kostenerstattung eingereicht werden kann.

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    Für Reisen in die Türkei sollte rechtzeitig ein Auslandsbetreuungsschein (Auslandskrankenschein) besorgt werden. Die Europäische Krankenversicherungskarte kann nicht verwendet werden. Der Auslandskrankenschein wird vor Urlaubsantritt grundsätzlich von der Dienstgeberin/dem Dienstgeber ausgestellt. Dieser muss am Urlaubsort beim dortigen Sozialversicherungsträger gegen einen dort üblichen Betreuungsschein eingetauscht werden.

    Hinweis

    In Serbien, Montenegro und Bosnien-Herzegowina muss die Europäische Krankenversicherungskarte jedoch vorab dem dortigen Versicherungsträger vorgelegt werden, der einen ortsüblichen Behandlungsschein ausstellt. Es kann aber auch ein Auslandskrankenschein vorgelegt werden.

    Die Sachleistungen werden ausschließlich nach den geltenden Bestimmungen des Gastlandes gewährt. Sollten erforderliche Leistungen nicht durch das entsprechende Sozialversicherungsabkommen gedeckt sein, sind diese jedenfalls privat zu begleichen. In diesem Fall sollte eine möglichst detaillierte Rechnung (Diagnose sowie Art, Umfang und Datum der Behandlung) verlangt werden, die in der Folge beim zuständigen Träger zur Kostenerstattung eingereicht werden kann.

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    Hinweis

    In Serbien, Montenegro und Bosnien-Herzegowina muss die Europäische Krankenversicherungskarte jedoch vorab dem dortigen Versicherungsträger vorgelegt werden, der einen ortsüblichen Behandlungsschein ausstellt. Es kann aber auch ein Auslandskrankenschein vorgelegt werden.

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