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    Bundespräsident

    Allgemeines zum Bundespräsidenten

    Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident ist Staatsoberhaupt und eines der obersten Vollzugsorgane, neben den Bundesministerinnen/Bundesministern, Staatssekretärinnen/Staatssekretären und Mitgliedern der Landesregierungen. Der Amtssitz der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten ist in Wien in der Hofburg.

    Tipp

    Ausführliche Informationen zum Thema "Bundespräsidentenwahlen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Das Amt der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten endet durch

    • Zeitablauf (nach sechs Jahren nach der Angelobung, eine einmalige Wiederwahl ist zulässig) oder
    • Tod oder
    • Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (die Bundespräsidentin/der Bundespräsident kann wegen schuldhafter Verletzung der Bundesverfassung durch Beschluss der Bundesversammlung angeklagt werden) oder
    • Volksabstimmung oder
    • Verurteilung wegen bestimmter gerichtlich strafbarer Handlungen.

    Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident darf während ihrer/seiner Amtszeit keinen anderen Beruf ausüben und keinem allgemeinen Vertretungskörper (wie dem Nationalrat, Bundesrat oder Landtag) angehören.

    Aufgaben und Kompetenzen des Bundespräsidenten

    Die Aufgaben bzw. Kompetenzen der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten sind u.a.:

    • Vertretung der Republik Österreich nach außen
    • Abschluss von Staatsverträgen
    • Oberbefehl über das Bundesheer
    • Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers
    • Angelobung der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers, der Mitglieder der Bundesregierung und der Landeshauptleute
    • Entlassung der gesamten Bundesregierung
    • Einberufung der Bundesversammlung
    • Ernennung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes
    • Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens der Bundesgesetze
    • Erlassung von Notverordnungen
    • Verleihung von Amtstiteln
    • Begnadigungen im Strafrecht
    • Gewährung von Ehrenrechten

    Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident ist ein Verwaltungsorgan, daher sind die von ihr/ihm gesetzten Rechtsakte Verwaltungsakte. Diese werden als Entschließungen bezeichnet.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)  

    Letzte Aktualisierung: 18. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident darf während ihrer/seiner Amtszeit keinen anderen Beruf ausüben und keinem allgemeinen Vertretungskörper (wie dem Nationalrat, Bundesrat oder Landtag) angehören.

    Aufgaben und Kompetenzen des Bundespräsidenten

    Die Aufgaben bzw. Kompetenzen der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten sind u.a.:

    • Vertretung der Republik Österreich nach außen
    • Abschluss von Staatsverträgen
    • Oberbefehl über das Bundesheer
    • Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers
    • Angelobung der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers, der Mitglieder der Bundesregierung und der Landeshauptleute
    • Entlassung der gesamten Bundesregierung
    • Einberufung der Bundesversammlung
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    • Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens der Bundesgesetze
    • Erlassung von Notverordnungen
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    • Begnadigungen im Strafrecht
    • Gewährung von Ehrenrechten

    Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident ist ein Verwaltungsorgan, daher sind die von ihr/ihm gesetzten Rechtsakte Verwaltungsakte. Diese werden als Entschließungen bezeichnet.

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    Rechtsgrundlagen

    Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)  

    Letzte Aktualisierung: 18. März 2025

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    Bundespräsident

    Allgemeines zum Bundespräsidenten

    Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident ist Staatsoberhaupt und eines der obersten Vollzugsorgane, neben den Bundesministerinnen/Bundesministern, Staatssekretärinnen/Staatssekretären und Mitgliedern der Landesregierungen. Der Amtssitz der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten ist in Wien in der Hofburg.

    Tipp

    Ausführliche Informationen zum Thema "Bundespräsidentenwahlen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Das Amt der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten endet durch

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    • Entlassung der gesamten Bundesregierung
    • Einberufung der Bundesversammlung
    • Ernennung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes
    • Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens der Bundesgesetze
    • Erlassung von Notverordnungen
    • Verleihung von Amtstiteln
    • Begnadigungen im Strafrecht
    • Gewährung von Ehrenrechten

    Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident ist ein Verwaltungsorgan, daher sind die von ihr/ihm gesetzten Rechtsakte Verwaltungsakte. Diese werden als Entschließungen bezeichnet.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)  

    Letzte Aktualisierung: 18. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Bundespräsident

    Allgemeines zum Bundespräsidenten

    Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident ist Staatsoberhaupt und eines der obersten Vollzugsorgane, neben den Bundesministerinnen/Bundesministern, Staatssekretärinnen/Staatssekretären und Mitgliedern der Landesregierungen. Der Amtssitz der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten ist in Wien in der Hofburg.

    Tipp

    Ausführliche Informationen zum Thema "Bundespräsidentenwahlen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Das Amt der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten endet durch

    • Zeitablauf (nach sechs Jahren nach der Angelobung, eine einmalige Wiederwahl ist zulässig) oder
    • Tod oder
    • Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (die Bundespräsidentin/der Bundespräsident kann wegen schuldhafter Verletzung der Bundesverfassung durch Beschluss der Bundesversammlung angeklagt werden) oder
    • Volksabstimmung oder
    • Verurteilung wegen bestimmter gerichtlich strafbarer Handlungen.

    Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident darf während ihrer/seiner Amtszeit keinen anderen Beruf ausüben und keinem allgemeinen Vertretungskörper (wie dem Nationalrat, Bundesrat oder Landtag) angehören.

    Aufgaben und Kompetenzen des Bundespräsidenten

    Die Aufgaben bzw. Kompetenzen der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten sind u.a.:

    • Vertretung der Republik Österreich nach außen
    • Abschluss von Staatsverträgen
    • Oberbefehl über das Bundesheer
    • Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers
    • Angelobung der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers, der Mitglieder der Bundesregierung und der Landeshauptleute
    • Entlassung der gesamten Bundesregierung
    • Einberufung der Bundesversammlung
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