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    Bundesversammlung

    Die Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates bilden gemeinsam die Bundesversammlung. Die Bundesversammlung wird in der Regel von der Bundespräsidentin/dem Bundespräsidenten einberufen.

    Der Vorsitz wird abwechselnd von der Präsidentin/dem Präsidenten des Bundesrates und der Präsidentin/dem Präsidenten des Nationalrates geführt.

    Die Aufgaben der Bundesversammlung sind:

    • Angelobung der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten
    • Entscheidung über behördliche Verfolgung der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten auf Antrag des Nationalrats
    • Entscheidung über Anklage gegen die Bundespräsidentin/den Bundespräsidenten vor dem Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung der Bundesverfassung
    • Volksabstimmung zu Absetzung der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten: Beschluss zur Durchführung einer Volksabstimmung auf Antrag des Nationalrats
    • Beschluss über eine Kriegserklärung  

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    Rechtsgrundlagen

    Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) 

    Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

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    • Beschluss über eine Kriegserklärung  

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) 

    Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Bundesversammlung

    Die Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates bilden gemeinsam die Bundesversammlung. Die Bundesversammlung wird in der Regel von der Bundespräsidentin/dem Bundespräsidenten einberufen.

    Der Vorsitz wird abwechselnd von der Präsidentin/dem Präsidenten des Bundesrates und der Präsidentin/dem Präsidenten des Nationalrates geführt.

    Die Aufgaben der Bundesversammlung sind:

    • Angelobung der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten
    • Entscheidung über behördliche Verfolgung der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten auf Antrag des Nationalrats
    • Entscheidung über Anklage gegen die Bundespräsidentin/den Bundespräsidenten vor dem Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung der Bundesverfassung
    • Volksabstimmung zu Absetzung der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten: Beschluss zur Durchführung einer Volksabstimmung auf Antrag des Nationalrats
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