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    Gutachten

    Das Österreichische Patentamt erstellt Gutachten darüber, ob eine bestimmte technische Entwicklung eine patentierbare Erfindung gegenüber dem Stand der Technik darstellt. Durch diese Gutachten wird der Antragstellerin/dem Antragsteller die Möglichkeit geboten, außerhalb des Patenterteilungsverfahrens schöpferische Leistungen technischer Natur auf Patentfähigkeit prüfen zu lassen.

    Die Gutachten werden von den zuständigen Prüferinnen/den zuständigen Prüfern des Patentamtes erstellt. Sie sind vollkommen unabhängig vom Patenterteilungsverfahren.

    Arten des Gutachtens

    • Gutachten ohne Recherche
      Hierbei muss die Antragstellerin/der Antragsteller den Stand der Technik bekannt geben. Das Gutachten für die patentierbare Erfindung bezieht sich dann darauf.
    • Gutachten mit Recherche
      Hier wird auch der Stand der Technik, auf den sich das Gutachten zu beziehen hat, vom Österreichischen Patentamt ermittelt.

    Erforderliche Unterlagen

    Achtung

    Alle Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung vorzulegen!

    Gebühren

    • Gutachten Papierantrag ohne Recherche: 258 Euro
    • Gutachten Papierantrag mit Recherche: 363 Euro

    Eine Übersicht über alle Gebühren mit Gültigkeit seit dem 1. November 2014 findet sich auf den Seiten des Österreichischen Patentamtes.

    Recherche

    Das Ergebnis einer Recherche ist eine Auflistung der gefundenen Dokumente mit einer kurzen Gegenüberstellung der Dokumenteninhalte.

    Wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Antragsgegenstand Ansprüche vorgelegt hat, wird auch eine grobe Bewertung der Relevanz der Dokumente zu den einzelnen Ansprüchen abgegeben.

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    Letzte Aktualisierung: 17. Juli 2024
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    • oesterreich.gv.at-Redaktion
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      Hier wird auch der Stand der Technik, auf den sich das Gutachten zu beziehen hat, vom Österreichischen Patentamt ermittelt.

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    Eine Übersicht über alle Gebühren mit Gültigkeit seit dem 1. November 2014 findet sich auf den Seiten des Österreichischen Patentamtes.

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    Das Ergebnis einer Recherche ist eine Auflistung der gefundenen Dokumente mit einer kurzen Gegenüberstellung der Dokumenteninhalte.

    Wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Antragsgegenstand Ansprüche vorgelegt hat, wird auch eine grobe Bewertung der Relevanz der Dokumente zu den einzelnen Ansprüchen abgegeben.

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    Das Österreichische Patentamt erstellt Gutachten darüber, ob eine bestimmte technische Entwicklung eine patentierbare Erfindung gegenüber dem Stand der Technik darstellt. Durch diese Gutachten wird der Antragstellerin/dem Antragsteller die Möglichkeit geboten, außerhalb des Patenterteilungsverfahrens schöpferische Leistungen technischer Natur auf Patentfähigkeit prüfen zu lassen.

    Die Gutachten werden von den zuständigen Prüferinnen/den zuständigen Prüfern des Patentamtes erstellt. Sie sind vollkommen unabhängig vom Patenterteilungsverfahren.

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