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Allgemeines zu akademischen Graden
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.
Hinweis
"Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.
Zuständige Stelle
Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMBWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMBWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF)
Zusätzliche Informationen
Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
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"Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.
Zuständige Stelle
Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMBWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMBWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF)
Zusätzliche Informationen
Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung