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Ph.D./Doktorgrade
Ein Ph.D./Doktorgrad wird durch den Abschluss eines Ph.D.-Studiums/Doktoratsstudiums an österreichischen öffentlichen Universitäten oder Privatuniversitäten erlangt und kann auch nur von diesen vergeben werden. Grundsätzlich kann ein Ph.D.-Studium/Doktoratsstudium nur aufbauend auf einem Master-Studium bzw. Magisterstudium begonnen werden (ISCED-Level 7). Das Ph.D.-Studium dauert mindestens drei Jahre und umfasst eine, von der Universität festgelegte Anzahl von zu erbringenden ECTS-Punkten. Die zu erbringende Zahl an ECTS-Punkten bestimmen die öffentlichen Universitäten oder Privatuniversitäten selbst.
Im Rahmen eines Ph.D.-Studiums/Doktoratsstudiums sind neben der Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen jedenfalls die Abfassung einer Dissertation vorgesehen. Darüber hinaus können öffentliche Universitäten oder Privatuniversitäten die Absolvierung eines Rigorosums bzw. mehrerer Teilrigorosen bzw. eine Defensio der Dissertation verlangen.
Ph.D.-Grade werden dem Namen nachgestellt, Doktortitel werden dem Namen vorangestellt. Ein verliehener Titel kann, muss aber nicht geführt werden.
Weitere Informationen zu "Ph.D./Doktorgrade an öffentlichen Universitäten Universitäten" und "Ph.D./Doktorgrade an privaten Universitäten" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- Öffentliche Universitäten (→ BMBWF)
- Auflistung aller akademischen Grade (→ BMBWF)
- Privatuniversitäten (→ ÖPUK)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Ph.D./Doktorgrade
Ein Ph.D./Doktorgrad wird durch den Abschluss eines Ph.D.-Studiums/Doktoratsstudiums an österreichischen öffentlichen Universitäten oder Privatuniversitäten erlangt und kann auch nur von diesen vergeben werden. Grundsätzlich kann ein Ph.D.-Studium/Doktoratsstudium nur aufbauend auf einem Master-Studium bzw. Magisterstudium begonnen werden (ISCED-Level 7). Das Ph.D.-Studium dauert mindestens drei Jahre und umfasst eine, von der Universität festgelegte Anzahl von zu erbringenden ECTS-Punkten. Die zu erbringende Zahl an ECTS-Punkten bestimmen die öffentlichen Universitäten oder Privatuniversitäten selbst.
Im Rahmen eines Ph.D.-Studiums/Doktoratsstudiums sind neben der Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen jedenfalls die Abfassung einer Dissertation vorgesehen. Darüber hinaus können öffentliche Universitäten oder Privatuniversitäten die Absolvierung eines Rigorosums bzw. mehrerer Teilrigorosen bzw. eine Defensio der Dissertation verlangen.
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Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Ph.D./Doktorgrade
Ein Ph.D./Doktorgrad wird durch den Abschluss eines Ph.D.-Studiums/Doktoratsstudiums an österreichischen öffentlichen Universitäten oder Privatuniversitäten erlangt und kann auch nur von diesen vergeben werden. Grundsätzlich kann ein Ph.D.-Studium/Doktoratsstudium nur aufbauend auf einem Master-Studium bzw. Magisterstudium begonnen werden (ISCED-Level 7). Das Ph.D.-Studium dauert mindestens drei Jahre und umfasst eine, von der Universität festgelegte Anzahl von zu erbringenden ECTS-Punkten. Die zu erbringende Zahl an ECTS-Punkten bestimmen die öffentlichen Universitäten oder Privatuniversitäten selbst.
Im Rahmen eines Ph.D.-Studiums/Doktoratsstudiums sind neben der Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen jedenfalls die Abfassung einer Dissertation vorgesehen. Darüber hinaus können öffentliche Universitäten oder Privatuniversitäten die Absolvierung eines Rigorosums bzw. mehrerer Teilrigorosen bzw. eine Defensio der Dissertation verlangen.
Ph.D.-Grade werden dem Namen nachgestellt, Doktortitel werden dem Namen vorangestellt. Ein verliehener Titel kann, muss aber nicht geführt werden.
Weitere Informationen zu "Ph.D./Doktorgrade an öffentlichen Universitäten Universitäten" und "Ph.D./Doktorgrade an privaten Universitäten" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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Im Rahmen eines Ph.D.-Studiums/Doktoratsstudiums sind neben der Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen jedenfalls die Abfassung einer Dissertation vorgesehen. Darüber hinaus können öffentliche Universitäten oder Privatuniversitäten die Absolvierung eines Rigorosums bzw. mehrerer Teilrigorosen bzw. eine Defensio der Dissertation verlangen.
Ph.D.-Grade werden dem Namen nachgestellt, Doktortitel werden dem Namen vorangestellt. Ein verliehener Titel kann, muss aber nicht geführt werden.
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Im Rahmen eines Ph.D.-Studiums/Doktoratsstudiums sind neben der Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen jedenfalls die Abfassung einer Dissertation vorgesehen. Darüber hinaus können öffentliche Universitäten oder Privatuniversitäten die Absolvierung eines Rigorosums bzw. mehrerer Teilrigorosen bzw. eine Defensio der Dissertation verlangen.
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