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Wählen mit Wahlkarte – Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023
Hinweis
Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Kärnten 2023.
Bei der Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023 (bzw. am Vorwahltag, 24. Februar 2023) konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, von der der/die Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen worden war (Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (in vielen Gemeinden möglich) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über eigene Plattformen z.B. www.wahlkartenantrag.at seit 24. Jänner 2023)
- bis Mittwoch, 1. März 2023, 24.00 Uhr
- bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr
Die Wahlkarten wurden ca. vier Wochen vor dem Wahltag versendet.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag (Briefwahl)
Wahlkarte ausfüllen, unterschreiben, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post): Die Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 5. März 2023, vor dem Schließen des letzten Wahllokales in der betreffenden Gemeinde ankommen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für die postalische Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde trägt das Land.
Wer die beantragte Wahlkarte beim Gemeindeamt selbst abholt, kann seine Stimme gleich vor Ort abgeben.
Hinweis
Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können am Wahltag nicht persönlich in einem Wahllokal wählen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die ausgefüllte, unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben.
AM Wahltag
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal der betreffenden Gemeinde während der Öffnungszeiten abgeben (Briefwahl)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Landtagswahl (→ Amt de Kärntner Landesregierung)
Rechtsgrundlagen
Kärntner Landtagswahlordnung (K-LTWO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Wählen mit Wahlkarte – Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023
Hinweis
Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Kärnten 2023.
Bei der Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023 (bzw. am Vorwahltag, 24. Februar 2023) konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, von der der/die Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen worden war (Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (in vielen Gemeinden möglich) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über eigene Plattformen z.B. www.wahlkartenantrag.at seit 24. Jänner 2023)
- bis Mittwoch, 1. März 2023, 24.00 Uhr
- bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr
Die Wahlkarten wurden ca. vier Wochen vor dem Wahltag versendet.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag (Briefwahl)
Wahlkarte ausfüllen, unterschreiben, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post): Die Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 5. März 2023, vor dem Schließen des letzten Wahllokales in der betreffenden Gemeinde ankommen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für die postalische Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde trägt das Land.
Wer die beantragte Wahlkarte beim Gemeindeamt selbst abholt, kann seine Stimme gleich vor Ort abgeben.
Hinweis
Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können am Wahltag nicht persönlich in einem Wahllokal wählen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die ausgefüllte, unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben.
AM Wahltag
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal der betreffenden Gemeinde während der Öffnungszeiten abgeben (Briefwahl)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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Kärntner Landtagswahlordnung (K-LTWO)
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- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, von der der/die Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen worden war (Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (in vielen Gemeinden möglich) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über eigene Plattformen z.B. www.wahlkartenantrag.at seit 24. Jänner 2023)
- bis Mittwoch, 1. März 2023, 24.00 Uhr
- bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr
Die Wahlkarten wurden ca. vier Wochen vor dem Wahltag versendet.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag (Briefwahl)
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- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für die postalische Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde trägt das Land.
Wer die beantragte Wahlkarte beim Gemeindeamt selbst abholt, kann seine Stimme gleich vor Ort abgeben.
Hinweis
Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können am Wahltag nicht persönlich in einem Wahllokal wählen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die ausgefüllte, unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben.
AM Wahltag
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal der betreffenden Gemeinde während der Öffnungszeiten abgeben (Briefwahl)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, von der der/die Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen worden war (Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (in vielen Gemeinden möglich) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über eigene Plattformen z.B. www.wahlkartenantrag.at seit 24. Jänner 2023)
- bis Mittwoch, 1. März 2023, 24.00 Uhr
- bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr
Die Wahlkarten wurden ca. vier Wochen vor dem Wahltag versendet.
Wählen mit Wahlkarte
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VOR dem Wahltag (Briefwahl)
Wahlkarte ausfüllen, unterschreiben, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post): Die Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 5. März 2023, vor dem Schließen des letzten Wahllokales in der betreffenden Gemeinde ankommen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für die postalische Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde trägt das Land.
Wer die beantragte Wahlkarte beim Gemeindeamt selbst abholt, kann seine Stimme gleich vor Ort abgeben.
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Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können am Wahltag nicht persönlich in einem Wahllokal wählen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die ausgefüllte, unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben.
AM Wahltag
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Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, von der der/die Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen worden war (Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (in vielen Gemeinden möglich) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über eigene Plattformen z.B. www.wahlkartenantrag.at seit 24. Jänner 2023)
- bis Mittwoch, 1. März 2023, 24.00 Uhr
- bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr
Die Wahlkarten wurden ca. vier Wochen vor dem Wahltag versendet.
Wählen mit Wahlkarte
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VOR dem Wahltag (Briefwahl)
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- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für die postalische Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde trägt das Land.
Wer die beantragte Wahlkarte beim Gemeindeamt selbst abholt, kann seine Stimme gleich vor Ort abgeben.
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- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, von der der/die Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen worden war (Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (in vielen Gemeinden möglich) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über eigene Plattformen z.B. www.wahlkartenantrag.at seit 24. Jänner 2023)
- bis Mittwoch, 1. März 2023, 24.00 Uhr
- bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr
Die Wahlkarten wurden ca. vier Wochen vor dem Wahltag versendet.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag (Briefwahl)
Wahlkarte ausfüllen, unterschreiben, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post): Die Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 5. März 2023, vor dem Schließen des letzten Wahllokales in der betreffenden Gemeinde ankommen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für die postalische Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde trägt das Land.
Wer die beantragte Wahlkarte beim Gemeindeamt selbst abholt, kann seine Stimme gleich vor Ort abgeben.
Hinweis
Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können am Wahltag nicht persönlich in einem Wahllokal wählen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die ausgefüllte, unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben.
AM Wahltag
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal der betreffenden Gemeinde während der Öffnungszeiten abgeben (Briefwahl)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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Bei der Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023 (bzw. am Vorwahltag, 24. Februar 2023) konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, von der der/die Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen worden war (Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (in vielen Gemeinden möglich) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über eigene Plattformen z.B. www.wahlkartenantrag.at seit 24. Jänner 2023)
- bis Mittwoch, 1. März 2023, 24.00 Uhr
- bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr
Die Wahlkarten wurden ca. vier Wochen vor dem Wahltag versendet.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag (Briefwahl)
Wahlkarte ausfüllen, unterschreiben, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post): Die Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 5. März 2023, vor dem Schließen des letzten Wahllokales in der betreffenden Gemeinde ankommen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
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- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für die postalische Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde trägt das Land.
Wer die beantragte Wahlkarte beim Gemeindeamt selbst abholt, kann seine Stimme gleich vor Ort abgeben.
Hinweis
Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können am Wahltag nicht persönlich in einem Wahllokal wählen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die ausgefüllte, unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben.
AM Wahltag
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal der betreffenden Gemeinde während der Öffnungszeiten abgeben (Briefwahl)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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Bei der Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023 (bzw. am Vorwahltag, 24. Februar 2023) konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, von der der/die Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen worden war (Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (in vielen Gemeinden möglich) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über eigene Plattformen z.B. www.wahlkartenantrag.at seit 24. Jänner 2023)
- bis Mittwoch, 1. März 2023, 24.00 Uhr
- bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr
Die Wahlkarten wurden ca. vier Wochen vor dem Wahltag versendet.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag (Briefwahl)
Wahlkarte ausfüllen, unterschreiben, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post): Die Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 5. März 2023, vor dem Schließen des letzten Wahllokales in der betreffenden Gemeinde ankommen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
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- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für die postalische Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde trägt das Land.
Wer die beantragte Wahlkarte beim Gemeindeamt selbst abholt, kann seine Stimme gleich vor Ort abgeben.
Hinweis
Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können am Wahltag nicht persönlich in einem Wahllokal wählen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die ausgefüllte, unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben.
AM Wahltag
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- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Kärnten 2023.
Bei der Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023 (bzw. am Vorwahltag, 24. Februar 2023) konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, von der der/die Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen worden war (Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (in vielen Gemeinden möglich) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über eigene Plattformen z.B. www.wahlkartenantrag.at seit 24. Jänner 2023)
- bis Mittwoch, 1. März 2023, 24.00 Uhr
- bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr
Die Wahlkarten wurden ca. vier Wochen vor dem Wahltag versendet.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag (Briefwahl)
Wahlkarte ausfüllen, unterschreiben, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post): Die Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 5. März 2023, vor dem Schließen des letzten Wahllokales in der betreffenden Gemeinde ankommen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für die postalische Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde trägt das Land.
Wer die beantragte Wahlkarte beim Gemeindeamt selbst abholt, kann seine Stimme gleich vor Ort abgeben.
Hinweis
Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können am Wahltag nicht persönlich in einem Wahllokal wählen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die ausgefüllte, unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben.
AM Wahltag
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal der betreffenden Gemeinde während der Öffnungszeiten abgeben (Briefwahl)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Landtagswahl (→ Amt de Kärntner Landesregierung)
Rechtsgrundlagen
Kärntner Landtagswahlordnung (K-LTWO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Wählen mit Wahlkarte – Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023
Hinweis
Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Kärnten 2023.
Bei der Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023 (bzw. am Vorwahltag, 24. Februar 2023) konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, von der der/die Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen worden war (Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (in vielen Gemeinden möglich) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über eigene Plattformen z.B. www.wahlkartenantrag.at seit 24. Jänner 2023)
- bis Mittwoch, 1. März 2023, 24.00 Uhr
- bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr
Die Wahlkarten wurden ca. vier Wochen vor dem Wahltag versendet.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag (Briefwahl)
Wahlkarte ausfüllen, unterschreiben, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post): Die Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 5. März 2023, vor dem Schließen des letzten Wahllokales in der betreffenden Gemeinde ankommen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für die postalische Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde trägt das Land.
Wer die beantragte Wahlkarte beim Gemeindeamt selbst abholt, kann seine Stimme gleich vor Ort abgeben.
Hinweis
Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können am Wahltag nicht persönlich in einem Wahllokal wählen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die ausgefüllte, unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben.
AM Wahltag
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal der betreffenden Gemeinde während der Öffnungszeiten abgeben (Briefwahl)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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Wählen mit Wahlkarte – Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023
Hinweis
Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Kärnten 2023.
Bei der Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023 (bzw. am Vorwahltag, 24. Februar 2023) konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, von der der/die Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen worden war (Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (in vielen Gemeinden möglich) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über eigene Plattformen z.B. www.wahlkartenantrag.at seit 24. Jänner 2023)
- bis Mittwoch, 1. März 2023, 24.00 Uhr
- bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr
Die Wahlkarten wurden ca. vier Wochen vor dem Wahltag versendet.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag (Briefwahl)
Wahlkarte ausfüllen, unterschreiben, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post): Die Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 5. März 2023, vor dem Schließen des letzten Wahllokales in der betreffenden Gemeinde ankommen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für die postalische Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde trägt das Land.
Wer die beantragte Wahlkarte beim Gemeindeamt selbst abholt, kann seine Stimme gleich vor Ort abgeben.
Hinweis
Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können am Wahltag nicht persönlich in einem Wahllokal wählen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die ausgefüllte, unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben.
AM Wahltag
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal der betreffenden Gemeinde während der Öffnungszeiten abgeben (Briefwahl)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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Bei der Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023 (bzw. am Vorwahltag, 24. Februar 2023) konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, von der der/die Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen worden war (Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (in vielen Gemeinden möglich) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über eigene Plattformen z.B. www.wahlkartenantrag.at seit 24. Jänner 2023)
- bis Mittwoch, 1. März 2023, 24.00 Uhr
- bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr
Die Wahlkarten wurden ca. vier Wochen vor dem Wahltag versendet.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag (Briefwahl)
Wahlkarte ausfüllen, unterschreiben, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post): Die Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 5. März 2023, vor dem Schließen des letzten Wahllokales in der betreffenden Gemeinde ankommen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für die postalische Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde trägt das Land.
Wer die beantragte Wahlkarte beim Gemeindeamt selbst abholt, kann seine Stimme gleich vor Ort abgeben.
Hinweis
Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können am Wahltag nicht persönlich in einem Wahllokal wählen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die ausgefüllte, unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben.
AM Wahltag
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- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, von der der/die Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen worden war (Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (in vielen Gemeinden möglich) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über eigene Plattformen z.B. www.wahlkartenantrag.at seit 24. Jänner 2023)
- bis Mittwoch, 1. März 2023, 24.00 Uhr
- bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr
Die Wahlkarten wurden ca. vier Wochen vor dem Wahltag versendet.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag (Briefwahl)
Wahlkarte ausfüllen, unterschreiben, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post): Die Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 5. März 2023, vor dem Schließen des letzten Wahllokales in der betreffenden Gemeinde ankommen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für die postalische Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde trägt das Land.
Wer die beantragte Wahlkarte beim Gemeindeamt selbst abholt, kann seine Stimme gleich vor Ort abgeben.
Hinweis
Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können am Wahltag nicht persönlich in einem Wahllokal wählen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die ausgefüllte, unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben.
AM Wahltag
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal der betreffenden Gemeinde während der Öffnungszeiten abgeben (Briefwahl)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, von der der/die Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen worden war (Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (in vielen Gemeinden möglich) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über eigene Plattformen z.B. www.wahlkartenantrag.at seit 24. Jänner 2023)
- bis Mittwoch, 1. März 2023, 24.00 Uhr
- bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr
Die Wahlkarten wurden ca. vier Wochen vor dem Wahltag versendet.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag (Briefwahl)
Wahlkarte ausfüllen, unterschreiben, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post): Die Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 5. März 2023, vor dem Schließen des letzten Wahllokales in der betreffenden Gemeinde ankommen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für die postalische Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde trägt das Land.
Wer die beantragte Wahlkarte beim Gemeindeamt selbst abholt, kann seine Stimme gleich vor Ort abgeben.
Hinweis
Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können am Wahltag nicht persönlich in einem Wahllokal wählen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die ausgefüllte, unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben.
AM Wahltag
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- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, von der der/die Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen worden war (Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (in vielen Gemeinden möglich) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über eigene Plattformen z.B. www.wahlkartenantrag.at seit 24. Jänner 2023)
- bis Mittwoch, 1. März 2023, 24.00 Uhr
- bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr
Die Wahlkarten wurden ca. vier Wochen vor dem Wahltag versendet.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag (Briefwahl)
Wahlkarte ausfüllen, unterschreiben, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post): Die Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 5. März 2023, vor dem Schließen des letzten Wahllokales in der betreffenden Gemeinde ankommen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für die postalische Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde trägt das Land.
Wer die beantragte Wahlkarte beim Gemeindeamt selbst abholt, kann seine Stimme gleich vor Ort abgeben.
Hinweis
Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können am Wahltag nicht persönlich in einem Wahllokal wählen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die ausgefüllte, unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben.
AM Wahltag
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal der betreffenden Gemeinde während der Öffnungszeiten abgeben (Briefwahl)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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Bei der Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023 (bzw. am Vorwahltag, 24. Februar 2023) konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, von der der/die Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen worden war (Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (in vielen Gemeinden möglich) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über eigene Plattformen z.B. www.wahlkartenantrag.at seit 24. Jänner 2023)
- bis Mittwoch, 1. März 2023, 24.00 Uhr
- bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr
Die Wahlkarten wurden ca. vier Wochen vor dem Wahltag versendet.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag (Briefwahl)
Wahlkarte ausfüllen, unterschreiben, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post): Die Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 5. März 2023, vor dem Schließen des letzten Wahllokales in der betreffenden Gemeinde ankommen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für die postalische Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde trägt das Land.
Wer die beantragte Wahlkarte beim Gemeindeamt selbst abholt, kann seine Stimme gleich vor Ort abgeben.
Hinweis
Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können am Wahltag nicht persönlich in einem Wahllokal wählen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die ausgefüllte, unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben.
AM Wahltag
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal der betreffenden Gemeinde während der Öffnungszeiten abgeben (Briefwahl)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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Hinweis
Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Kärnten 2023.
Bei der Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023 (bzw. am Vorwahltag, 24. Februar 2023) konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, von der der/die Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen worden war (Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (in vielen Gemeinden möglich) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über eigene Plattformen z.B. www.wahlkartenantrag.at seit 24. Jänner 2023)
- bis Mittwoch, 1. März 2023, 24.00 Uhr
- bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr
Die Wahlkarten wurden ca. vier Wochen vor dem Wahltag versendet.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag (Briefwahl)
Wahlkarte ausfüllen, unterschreiben, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post): Die Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 5. März 2023, vor dem Schließen des letzten Wahllokales in der betreffenden Gemeinde ankommen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
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- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für die postalische Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde trägt das Land.
Wer die beantragte Wahlkarte beim Gemeindeamt selbst abholt, kann seine Stimme gleich vor Ort abgeben.
Hinweis
Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können am Wahltag nicht persönlich in einem Wahllokal wählen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die ausgefüllte, unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben.
AM Wahltag
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Wählen mit Wahlkarte – Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023
Hinweis
Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Kärnten 2023.
Bei der Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023 (bzw. am Vorwahltag, 24. Februar 2023) konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, von der der/die Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen worden war (Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (in vielen Gemeinden möglich) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über eigene Plattformen z.B. www.wahlkartenantrag.at seit 24. Jänner 2023)
- bis Mittwoch, 1. März 2023, 24.00 Uhr
- bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr
Die Wahlkarten wurden ca. vier Wochen vor dem Wahltag versendet.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag (Briefwahl)
Wahlkarte ausfüllen, unterschreiben, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post): Die Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 5. März 2023, vor dem Schließen des letzten Wahllokales in der betreffenden Gemeinde ankommen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für die postalische Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde trägt das Land.
Wer die beantragte Wahlkarte beim Gemeindeamt selbst abholt, kann seine Stimme gleich vor Ort abgeben.
Hinweis
Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können am Wahltag nicht persönlich in einem Wahllokal wählen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die ausgefüllte, unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben.
AM Wahltag
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal der betreffenden Gemeinde während der Öffnungszeiten abgeben (Briefwahl)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Landtagswahl (→ Amt de Kärntner Landesregierung)
Rechtsgrundlagen
Kärntner Landtagswahlordnung (K-LTWO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Wählen mit Wahlkarte – Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023
Hinweis
Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Kärnten 2023.
Bei der Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023 (bzw. am Vorwahltag, 24. Februar 2023) konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, von der der/die Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen worden war (Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (in vielen Gemeinden möglich) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über eigene Plattformen z.B. www.wahlkartenantrag.at seit 24. Jänner 2023)
- bis Mittwoch, 1. März 2023, 24.00 Uhr
- bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr
Die Wahlkarten wurden ca. vier Wochen vor dem Wahltag versendet.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag (Briefwahl)
Wahlkarte ausfüllen, unterschreiben, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post): Die Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 5. März 2023, vor dem Schließen des letzten Wahllokales in der betreffenden Gemeinde ankommen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für die postalische Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde trägt das Land.
Wer die beantragte Wahlkarte beim Gemeindeamt selbst abholt, kann seine Stimme gleich vor Ort abgeben.
Hinweis
Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können am Wahltag nicht persönlich in einem Wahllokal wählen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die ausgefüllte, unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben.
AM Wahltag
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal der betreffenden Gemeinde während der Öffnungszeiten abgeben (Briefwahl)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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Hinweis
Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Kärnten 2023.
Bei der Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023 (bzw. am Vorwahltag, 24. Februar 2023) konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, von der der/die Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen worden war (Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (in vielen Gemeinden möglich) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über eigene Plattformen z.B. www.wahlkartenantrag.at seit 24. Jänner 2023)
- bis Mittwoch, 1. März 2023, 24.00 Uhr
- bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr
Die Wahlkarten wurden ca. vier Wochen vor dem Wahltag versendet.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag (Briefwahl)
Wahlkarte ausfüllen, unterschreiben, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post): Die Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 5. März 2023, vor dem Schließen des letzten Wahllokales in der betreffenden Gemeinde ankommen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für die postalische Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde trägt das Land.
Wer die beantragte Wahlkarte beim Gemeindeamt selbst abholt, kann seine Stimme gleich vor Ort abgeben.
Hinweis
Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können am Wahltag nicht persönlich in einem Wahllokal wählen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die ausgefüllte, unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben.
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- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal der betreffenden Gemeinde während der Öffnungszeiten abgeben (Briefwahl)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, von der der/die Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen worden war (Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (in vielen Gemeinden möglich) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über eigene Plattformen z.B. www.wahlkartenantrag.at seit 24. Jänner 2023)
- bis Mittwoch, 1. März 2023, 24.00 Uhr
- bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr
Die Wahlkarten wurden ca. vier Wochen vor dem Wahltag versendet.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag (Briefwahl)
Wahlkarte ausfüllen, unterschreiben, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post): Die Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 5. März 2023, vor dem Schließen des letzten Wahllokales in der betreffenden Gemeinde ankommen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für die postalische Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde trägt das Land.
Wer die beantragte Wahlkarte beim Gemeindeamt selbst abholt, kann seine Stimme gleich vor Ort abgeben.
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Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, von der der/die Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen worden war (Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (in vielen Gemeinden möglich) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über eigene Plattformen z.B. www.wahlkartenantrag.at seit 24. Jänner 2023)
- bis Mittwoch, 1. März 2023, 24.00 Uhr
- bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr
Die Wahlkarten wurden ca. vier Wochen vor dem Wahltag versendet.
Wählen mit Wahlkarte
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VOR dem Wahltag (Briefwahl)
Wahlkarte ausfüllen, unterschreiben, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post): Die Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 5. März 2023, vor dem Schließen des letzten Wahllokales in der betreffenden Gemeinde ankommen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
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- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für die postalische Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde trägt das Land.
Wer die beantragte Wahlkarte beim Gemeindeamt selbst abholt, kann seine Stimme gleich vor Ort abgeben.
Hinweis
Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können am Wahltag nicht persönlich in einem Wahllokal wählen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die ausgefüllte, unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben.
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- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
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Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, von der der/die Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen worden war (Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (in vielen Gemeinden möglich) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über eigene Plattformen z.B. www.wahlkartenantrag.at seit 24. Jänner 2023)
- bis Mittwoch, 1. März 2023, 24.00 Uhr
- bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr
Die Wahlkarten wurden ca. vier Wochen vor dem Wahltag versendet.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag (Briefwahl)
Wahlkarte ausfüllen, unterschreiben, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post): Die Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 5. März 2023, vor dem Schließen des letzten Wahllokales in der betreffenden Gemeinde ankommen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
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- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für die postalische Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde trägt das Land.
Wer die beantragte Wahlkarte beim Gemeindeamt selbst abholt, kann seine Stimme gleich vor Ort abgeben.
Hinweis
Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können am Wahltag nicht persönlich in einem Wahllokal wählen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die ausgefüllte, unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben.
AM Wahltag
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- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, von der der/die Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen worden war (Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (in vielen Gemeinden möglich) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über eigene Plattformen z.B. www.wahlkartenantrag.at seit 24. Jänner 2023)
- bis Mittwoch, 1. März 2023, 24.00 Uhr
- bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr
Die Wahlkarten wurden ca. vier Wochen vor dem Wahltag versendet.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag (Briefwahl)
Wahlkarte ausfüllen, unterschreiben, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post): Die Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 5. März 2023, vor dem Schließen des letzten Wahllokales in der betreffenden Gemeinde ankommen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
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- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für die postalische Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde trägt das Land.
Wer die beantragte Wahlkarte beim Gemeindeamt selbst abholt, kann seine Stimme gleich vor Ort abgeben.
Hinweis
Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können am Wahltag nicht persönlich in einem Wahllokal wählen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die ausgefüllte, unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben.
AM Wahltag
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- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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Bei der Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023 (bzw. am Vorwahltag, 24. Februar 2023) konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, von der der/die Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen worden war (Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (in vielen Gemeinden möglich) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über eigene Plattformen z.B. www.wahlkartenantrag.at seit 24. Jänner 2023)
- bis Mittwoch, 1. März 2023, 24.00 Uhr
- bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr
Die Wahlkarten wurden ca. vier Wochen vor dem Wahltag versendet.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag (Briefwahl)
Wahlkarte ausfüllen, unterschreiben, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post): Die Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 5. März 2023, vor dem Schließen des letzten Wahllokales in der betreffenden Gemeinde ankommen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
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- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für die postalische Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde trägt das Land.
Wer die beantragte Wahlkarte beim Gemeindeamt selbst abholt, kann seine Stimme gleich vor Ort abgeben.
Hinweis
Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können am Wahltag nicht persönlich in einem Wahllokal wählen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die ausgefüllte, unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben.
AM Wahltag
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal der betreffenden Gemeinde während der Öffnungszeiten abgeben (Briefwahl)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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Hinweis
Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Kärnten 2023.
Bei der Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023 (bzw. am Vorwahltag, 24. Februar 2023) konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, von der der/die Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen worden war (Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (in vielen Gemeinden möglich) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über eigene Plattformen z.B. www.wahlkartenantrag.at seit 24. Jänner 2023)
- bis Mittwoch, 1. März 2023, 24.00 Uhr
- bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr
Die Wahlkarten wurden ca. vier Wochen vor dem Wahltag versendet.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag (Briefwahl)
Wahlkarte ausfüllen, unterschreiben, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post): Die Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 5. März 2023, vor dem Schließen des letzten Wahllokales in der betreffenden Gemeinde ankommen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
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- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für die postalische Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde trägt das Land.
Wer die beantragte Wahlkarte beim Gemeindeamt selbst abholt, kann seine Stimme gleich vor Ort abgeben.
Hinweis
Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können am Wahltag nicht persönlich in einem Wahllokal wählen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die ausgefüllte, unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben.
AM Wahltag
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- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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Hinweis
Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Kärnten 2023.
Bei der Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023 (bzw. am Vorwahltag, 24. Februar 2023) konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, von der der/die Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen worden war (Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (in vielen Gemeinden möglich) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über eigene Plattformen z.B. www.wahlkartenantrag.at seit 24. Jänner 2023)
- bis Mittwoch, 1. März 2023, 24.00 Uhr
- bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr
Die Wahlkarten wurden ca. vier Wochen vor dem Wahltag versendet.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag (Briefwahl)
Wahlkarte ausfüllen, unterschreiben, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post): Die Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 5. März 2023, vor dem Schließen des letzten Wahllokales in der betreffenden Gemeinde ankommen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für die postalische Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde trägt das Land.
Wer die beantragte Wahlkarte beim Gemeindeamt selbst abholt, kann seine Stimme gleich vor Ort abgeben.
Hinweis
Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können am Wahltag nicht persönlich in einem Wahllokal wählen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die ausgefüllte, unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben.
AM Wahltag
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal der betreffenden Gemeinde während der Öffnungszeiten abgeben (Briefwahl)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Landtagswahl (→ Amt de Kärntner Landesregierung)
Rechtsgrundlagen
Kärntner Landtagswahlordnung (K-LTWO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Wählen mit Wahlkarte – Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023
Hinweis
Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Kärnten 2023.
Bei der Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023 (bzw. am Vorwahltag, 24. Februar 2023) konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, von der der/die Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen worden war (Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (in vielen Gemeinden möglich) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über eigene Plattformen z.B. www.wahlkartenantrag.at seit 24. Jänner 2023)
- bis Mittwoch, 1. März 2023, 24.00 Uhr
- bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr
Die Wahlkarten wurden ca. vier Wochen vor dem Wahltag versendet.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag (Briefwahl)
Wahlkarte ausfüllen, unterschreiben, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post): Die Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 5. März 2023, vor dem Schließen des letzten Wahllokales in der betreffenden Gemeinde ankommen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für die postalische Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde trägt das Land.
Wer die beantragte Wahlkarte beim Gemeindeamt selbst abholt, kann seine Stimme gleich vor Ort abgeben.
Hinweis
Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können am Wahltag nicht persönlich in einem Wahllokal wählen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die ausgefüllte, unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben.
AM Wahltag
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal der betreffenden Gemeinde während der Öffnungszeiten abgeben (Briefwahl)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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Wählen mit Wahlkarte – Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023
Hinweis
Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Kärnten 2023.
Bei der Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023 (bzw. am Vorwahltag, 24. Februar 2023) konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, von der der/die Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen worden war (Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (in vielen Gemeinden möglich) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über eigene Plattformen z.B. www.wahlkartenantrag.at seit 24. Jänner 2023)
- bis Mittwoch, 1. März 2023, 24.00 Uhr
- bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr
Die Wahlkarten wurden ca. vier Wochen vor dem Wahltag versendet.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag (Briefwahl)
Wahlkarte ausfüllen, unterschreiben, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post): Die Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 5. März 2023, vor dem Schließen des letzten Wahllokales in der betreffenden Gemeinde ankommen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für die postalische Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde trägt das Land.
Wer die beantragte Wahlkarte beim Gemeindeamt selbst abholt, kann seine Stimme gleich vor Ort abgeben.
Hinweis
Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können am Wahltag nicht persönlich in einem Wahllokal wählen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die ausgefüllte, unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben.
AM Wahltag
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal der betreffenden Gemeinde während der Öffnungszeiten abgeben (Briefwahl)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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Hinweis
Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Kärnten 2023.
Bei der Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023 (bzw. am Vorwahltag, 24. Februar 2023) konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, von der der/die Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen worden war (Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (in vielen Gemeinden möglich) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über eigene Plattformen z.B. www.wahlkartenantrag.at seit 24. Jänner 2023)
- bis Mittwoch, 1. März 2023, 24.00 Uhr
- bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr
Die Wahlkarten wurden ca. vier Wochen vor dem Wahltag versendet.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag (Briefwahl)
Wahlkarte ausfüllen, unterschreiben, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post): Die Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 5. März 2023, vor dem Schließen des letzten Wahllokales in der betreffenden Gemeinde ankommen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für die postalische Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde trägt das Land.
Wer die beantragte Wahlkarte beim Gemeindeamt selbst abholt, kann seine Stimme gleich vor Ort abgeben.
Hinweis
Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können am Wahltag nicht persönlich in einem Wahllokal wählen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die ausgefüllte, unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben.
AM Wahltag
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal der betreffenden Gemeinde während der Öffnungszeiten abgeben (Briefwahl)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
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Hinweis
Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Kärnten 2023.
Bei der Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023 (bzw. am Vorwahltag, 24. Februar 2023) konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, von der der/die Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen worden war (Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (in vielen Gemeinden möglich) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über eigene Plattformen z.B. www.wahlkartenantrag.at seit 24. Jänner 2023)
- bis Mittwoch, 1. März 2023, 24.00 Uhr
- bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr
Die Wahlkarten wurden ca. vier Wochen vor dem Wahltag versendet.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag (Briefwahl)
Wahlkarte ausfüllen, unterschreiben, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post): Die Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 5. März 2023, vor dem Schließen des letzten Wahllokales in der betreffenden Gemeinde ankommen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für die postalische Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde trägt das Land.
Wer die beantragte Wahlkarte beim Gemeindeamt selbst abholt, kann seine Stimme gleich vor Ort abgeben.
Hinweis
Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können am Wahltag nicht persönlich in einem Wahllokal wählen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die ausgefüllte, unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben.
AM Wahltag
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal der betreffenden Gemeinde während der Öffnungszeiten abgeben (Briefwahl)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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Wählen mit Wahlkarte – Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023
Hinweis
Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Kärnten 2023.
Bei der Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023 (bzw. am Vorwahltag, 24. Februar 2023) konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, von der der/die Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen worden war (Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
- schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (in vielen Gemeinden möglich) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über eigene Plattformen z.B. www.wahlkartenantrag.at seit 24. Jänner 2023)
- bis Mittwoch, 1. März 2023, 24.00 Uhr
- bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 3. März 2023, 12 Uhr
Die Wahlkarten wurden ca. vier Wochen vor dem Wahltag versendet.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen erfolgen:
VOR dem Wahltag (Briefwahl)
Wahlkarte ausfüllen, unterschreiben, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post): Die Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 5. März 2023, vor dem Schließen des letzten Wahllokales in der betreffenden Gemeinde ankommen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
Die Kosten für die postalische Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde trägt das Land.
Wer die beantragte Wahlkarte beim Gemeindeamt selbst abholt, kann seine Stimme gleich vor Ort abgeben.
Hinweis
Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können am Wahltag nicht persönlich in einem Wahllokal wählen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die ausgefüllte, unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben.
AM Wahltag
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal der betreffenden Gemeinde während der Öffnungszeiten abgeben (Briefwahl)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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