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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    "Genossenschaftswohnungen"

    Allgemeine Informationen

    "Genossenschaftswohnungen" werden von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet und ihren Mitgliedern zur Nutzung überlassen. Um eine "Genossenschaftswohnung" mieten zu können, ist es notwendig, Mitglied der Genossenschaft zu werden. Darüber hinaus errichten und vermieten aber auch gemeinnützige Gesellschaften Wohnungen, die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen.

    Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt oftmals ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" an. Dabei handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der "Genossenschaftswohnung" variieren kann, nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent aber zurückbezahlt wird.

    Wie kommt man zu einer "Genossenschaftswohnung"?

    Normalerweise melden Sie sich für eine im Bau befindliche Wohnung an. In diesem Fall muss mit einer entsprechenden Wartezeit gerechnet werden. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, in eine frei werdende ältere "Genossenschaftswohnung" einzuziehen. Solche Wohnungen stehen aber nur selten zur Verfügung.

    Tipp

    Um sich über das Angebot neuer oder im Bau befindlicher "Genossenschaftswohnungen" zu informieren, wenden Sie sich direkt an gemeinnützige Bauvereinigungen.

    Voraussetzungen

    Die Anspruchsvoraussetzungen für wohnbaugeförderte "Genossenschaftswohnungen" sind länderweise unterschiedlich geregelt. Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.

    • Staatsbürgerschaft
      • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
      • EU-Bürgerin/EU-Bürger oder
      • EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
      • Nicht-EU-Bürgerin/Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung oder
      • Flüchtling nach Genfer Konvention
    • Altersgrenzen
      • 18 Jahre (eine Anmeldung ist aber bereits ab 17 Jahren möglich)
    • Einkommensgrenzen
      • Die Summe der Nettoeinkommen aller miteinziehenden Personen muss sich zwischen einer bestimmten Höchstgrenze und einer Mindestgrenze bewegen.
    • Die Wohnung darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden

    Erforderliche Unterlagen

    Hinweis

    Es können noch weitere Unterlagen notwendig sein.

    Kosten

    • Einmaliger Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag)
    • Monatliches Entgelt (Mietzins)

    Zusätzliche Informationen

    Zur Finanzierung des Grund- und Baukostenbeitrags können Sie beispielsweise in Wien unter bestimmten Voraussetzungen um ein Eigenmittelersatzdarlehen ansuchen. Auf unserer Seite "Förderungen und Finanzierungen" finden Sie eine Linkliste zu den zuständigen Behörden in allen Bundesländern.

    Weiterführende Informationen

    Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    "Genossenschaftswohnungen"

    Allgemeine Informationen

    "Genossenschaftswohnungen" werden von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet und ihren Mitgliedern zur Nutzung überlassen. Um eine "Genossenschaftswohnung" mieten zu können, ist es notwendig, Mitglied der Genossenschaft zu werden. Darüber hinaus errichten und vermieten aber auch gemeinnützige Gesellschaften Wohnungen, die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen.

    Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt oftmals ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" an. Dabei handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der "Genossenschaftswohnung" variieren kann, nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent aber zurückbezahlt wird.

    Wie kommt man zu einer "Genossenschaftswohnung"?

    Normalerweise melden Sie sich für eine im Bau befindliche Wohnung an. In diesem Fall muss mit einer entsprechenden Wartezeit gerechnet werden. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, in eine frei werdende ältere "Genossenschaftswohnung" einzuziehen. Solche Wohnungen stehen aber nur selten zur Verfügung.

    Tipp

    Um sich über das Angebot neuer oder im Bau befindlicher "Genossenschaftswohnungen" zu informieren, wenden Sie sich direkt an gemeinnützige Bauvereinigungen.

    Voraussetzungen

    Die Anspruchsvoraussetzungen für wohnbaugeförderte "Genossenschaftswohnungen" sind länderweise unterschiedlich geregelt. Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.

    • Staatsbürgerschaft
      • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
      • EU-Bürgerin/EU-Bürger oder
      • EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
      • Nicht-EU-Bürgerin/Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung oder
      • Flüchtling nach Genfer Konvention
    • Altersgrenzen
      • 18 Jahre (eine Anmeldung ist aber bereits ab 17 Jahren möglich)
    • Einkommensgrenzen
      • Die Summe der Nettoeinkommen aller miteinziehenden Personen muss sich zwischen einer bestimmten Höchstgrenze und einer Mindestgrenze bewegen.
    • Die Wohnung darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden

    Erforderliche Unterlagen

    Hinweis

    Es können noch weitere Unterlagen notwendig sein.

    Kosten

    • Einmaliger Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag)
    • Monatliches Entgelt (Mietzins)

    Zusätzliche Informationen

    Zur Finanzierung des Grund- und Baukostenbeitrags können Sie beispielsweise in Wien unter bestimmten Voraussetzungen um ein Eigenmittelersatzdarlehen ansuchen. Auf unserer Seite "Förderungen und Finanzierungen" finden Sie eine Linkliste zu den zuständigen Behörden in allen Bundesländern.

    Weiterführende Informationen

    Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

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    "Genossenschaftswohnungen"

    Allgemeine Informationen

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    Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt oftmals ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" an. Dabei handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der "Genossenschaftswohnung" variieren kann, nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent aber zurückbezahlt wird.

    Wie kommt man zu einer "Genossenschaftswohnung"?

    Normalerweise melden Sie sich für eine im Bau befindliche Wohnung an. In diesem Fall muss mit einer entsprechenden Wartezeit gerechnet werden. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, in eine frei werdende ältere "Genossenschaftswohnung" einzuziehen. Solche Wohnungen stehen aber nur selten zur Verfügung.

    Tipp

    Um sich über das Angebot neuer oder im Bau befindlicher "Genossenschaftswohnungen" zu informieren, wenden Sie sich direkt an gemeinnützige Bauvereinigungen.

    Voraussetzungen

    Die Anspruchsvoraussetzungen für wohnbaugeförderte "Genossenschaftswohnungen" sind länderweise unterschiedlich geregelt. Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.

    • Staatsbürgerschaft
      • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
      • EU-Bürgerin/EU-Bürger oder
      • EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
      • Nicht-EU-Bürgerin/Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung oder
      • Flüchtling nach Genfer Konvention
    • Altersgrenzen
      • 18 Jahre (eine Anmeldung ist aber bereits ab 17 Jahren möglich)
    • Einkommensgrenzen
      • Die Summe der Nettoeinkommen aller miteinziehenden Personen muss sich zwischen einer bestimmten Höchstgrenze und einer Mindestgrenze bewegen.
    • Die Wohnung darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden

    Erforderliche Unterlagen

    Hinweis

    Es können noch weitere Unterlagen notwendig sein.

    Kosten

    • Einmaliger Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag)
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    Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

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    Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt oftmals ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" an. Dabei handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der "Genossenschaftswohnung" variieren kann, nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent aber zurückbezahlt wird.

    Wie kommt man zu einer "Genossenschaftswohnung"?

    Normalerweise melden Sie sich für eine im Bau befindliche Wohnung an. In diesem Fall muss mit einer entsprechenden Wartezeit gerechnet werden. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, in eine frei werdende ältere "Genossenschaftswohnung" einzuziehen. Solche Wohnungen stehen aber nur selten zur Verfügung.

    Tipp

    Um sich über das Angebot neuer oder im Bau befindlicher "Genossenschaftswohnungen" zu informieren, wenden Sie sich direkt an gemeinnützige Bauvereinigungen.

    Voraussetzungen

    Die Anspruchsvoraussetzungen für wohnbaugeförderte "Genossenschaftswohnungen" sind länderweise unterschiedlich geregelt. Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.

    • Staatsbürgerschaft
      • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
      • EU-Bürgerin/EU-Bürger oder
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      • 18 Jahre (eine Anmeldung ist aber bereits ab 17 Jahren möglich)
    • Einkommensgrenzen
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    • Die Wohnung darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden

    Erforderliche Unterlagen

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    Kosten

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    Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt oftmals ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" an. Dabei handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der "Genossenschaftswohnung" variieren kann, nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent aber zurückbezahlt wird.

    Wie kommt man zu einer "Genossenschaftswohnung"?

    Normalerweise melden Sie sich für eine im Bau befindliche Wohnung an. In diesem Fall muss mit einer entsprechenden Wartezeit gerechnet werden. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, in eine frei werdende ältere "Genossenschaftswohnung" einzuziehen. Solche Wohnungen stehen aber nur selten zur Verfügung.

    Tipp

    Um sich über das Angebot neuer oder im Bau befindlicher "Genossenschaftswohnungen" zu informieren, wenden Sie sich direkt an gemeinnützige Bauvereinigungen.

    Voraussetzungen

    Die Anspruchsvoraussetzungen für wohnbaugeförderte "Genossenschaftswohnungen" sind länderweise unterschiedlich geregelt. Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.

    • Staatsbürgerschaft
      • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
      • EU-Bürgerin/EU-Bürger oder
      • EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
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      • 18 Jahre (eine Anmeldung ist aber bereits ab 17 Jahren möglich)
    • Einkommensgrenzen
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    • Die Wohnung darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden

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    Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt oftmals ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" an. Dabei handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der "Genossenschaftswohnung" variieren kann, nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent aber zurückbezahlt wird.

    Wie kommt man zu einer "Genossenschaftswohnung"?

    Normalerweise melden Sie sich für eine im Bau befindliche Wohnung an. In diesem Fall muss mit einer entsprechenden Wartezeit gerechnet werden. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, in eine frei werdende ältere "Genossenschaftswohnung" einzuziehen. Solche Wohnungen stehen aber nur selten zur Verfügung.

    Tipp

    Um sich über das Angebot neuer oder im Bau befindlicher "Genossenschaftswohnungen" zu informieren, wenden Sie sich direkt an gemeinnützige Bauvereinigungen.

    Voraussetzungen

    Die Anspruchsvoraussetzungen für wohnbaugeförderte "Genossenschaftswohnungen" sind länderweise unterschiedlich geregelt. Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.

    • Staatsbürgerschaft
      • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
      • EU-Bürgerin/EU-Bürger oder
      • EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
      • Nicht-EU-Bürgerin/Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung oder
      • Flüchtling nach Genfer Konvention
    • Altersgrenzen
      • 18 Jahre (eine Anmeldung ist aber bereits ab 17 Jahren möglich)
    • Einkommensgrenzen
      • Die Summe der Nettoeinkommen aller miteinziehenden Personen muss sich zwischen einer bestimmten Höchstgrenze und einer Mindestgrenze bewegen.
    • Die Wohnung darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden

    Erforderliche Unterlagen

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    Kosten

    • Einmaliger Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag)
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    "Genossenschaftswohnungen"

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    "Genossenschaftswohnungen" werden von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet und ihren Mitgliedern zur Nutzung überlassen. Um eine "Genossenschaftswohnung" mieten zu können, ist es notwendig, Mitglied der Genossenschaft zu werden. Darüber hinaus errichten und vermieten aber auch gemeinnützige Gesellschaften Wohnungen, die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen.

    Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt oftmals ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" an. Dabei handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der "Genossenschaftswohnung" variieren kann, nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent aber zurückbezahlt wird.

    Wie kommt man zu einer "Genossenschaftswohnung"?

    Normalerweise melden Sie sich für eine im Bau befindliche Wohnung an. In diesem Fall muss mit einer entsprechenden Wartezeit gerechnet werden. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, in eine frei werdende ältere "Genossenschaftswohnung" einzuziehen. Solche Wohnungen stehen aber nur selten zur Verfügung.

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    Voraussetzungen

    Die Anspruchsvoraussetzungen für wohnbaugeförderte "Genossenschaftswohnungen" sind länderweise unterschiedlich geregelt. Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.

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      • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
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      • EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
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      • Flüchtling nach Genfer Konvention
    • Altersgrenzen
      • 18 Jahre (eine Anmeldung ist aber bereits ab 17 Jahren möglich)
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      • Die Summe der Nettoeinkommen aller miteinziehenden Personen muss sich zwischen einer bestimmten Höchstgrenze und einer Mindestgrenze bewegen.
    • Die Wohnung darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden

    Erforderliche Unterlagen

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    Kosten

    • Einmaliger Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag)
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    Zusätzliche Informationen

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    Weiterführende Informationen

    Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

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    "Genossenschaftswohnungen"

    Allgemeine Informationen

    "Genossenschaftswohnungen" werden von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet und ihren Mitgliedern zur Nutzung überlassen. Um eine "Genossenschaftswohnung" mieten zu können, ist es notwendig, Mitglied der Genossenschaft zu werden. Darüber hinaus errichten und vermieten aber auch gemeinnützige Gesellschaften Wohnungen, die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen.

    Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt oftmals ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" an. Dabei handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der "Genossenschaftswohnung" variieren kann, nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent aber zurückbezahlt wird.

    Wie kommt man zu einer "Genossenschaftswohnung"?

    Normalerweise melden Sie sich für eine im Bau befindliche Wohnung an. In diesem Fall muss mit einer entsprechenden Wartezeit gerechnet werden. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, in eine frei werdende ältere "Genossenschaftswohnung" einzuziehen. Solche Wohnungen stehen aber nur selten zur Verfügung.

    Tipp

    Um sich über das Angebot neuer oder im Bau befindlicher "Genossenschaftswohnungen" zu informieren, wenden Sie sich direkt an gemeinnützige Bauvereinigungen.

    Voraussetzungen

    Die Anspruchsvoraussetzungen für wohnbaugeförderte "Genossenschaftswohnungen" sind länderweise unterschiedlich geregelt. Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.

    • Staatsbürgerschaft
      • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
      • EU-Bürgerin/EU-Bürger oder
      • EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
      • Nicht-EU-Bürgerin/Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung oder
      • Flüchtling nach Genfer Konvention
    • Altersgrenzen
      • 18 Jahre (eine Anmeldung ist aber bereits ab 17 Jahren möglich)
    • Einkommensgrenzen
      • Die Summe der Nettoeinkommen aller miteinziehenden Personen muss sich zwischen einer bestimmten Höchstgrenze und einer Mindestgrenze bewegen.
    • Die Wohnung darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden

    Erforderliche Unterlagen

    Hinweis

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    Kosten

    • Einmaliger Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag)
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    "Genossenschaftswohnungen" werden von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet und ihren Mitgliedern zur Nutzung überlassen. Um eine "Genossenschaftswohnung" mieten zu können, ist es notwendig, Mitglied der Genossenschaft zu werden. Darüber hinaus errichten und vermieten aber auch gemeinnützige Gesellschaften Wohnungen, die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen.

    Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt oftmals ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" an. Dabei handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der "Genossenschaftswohnung" variieren kann, nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent aber zurückbezahlt wird.

    Wie kommt man zu einer "Genossenschaftswohnung"?

    Normalerweise melden Sie sich für eine im Bau befindliche Wohnung an. In diesem Fall muss mit einer entsprechenden Wartezeit gerechnet werden. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, in eine frei werdende ältere "Genossenschaftswohnung" einzuziehen. Solche Wohnungen stehen aber nur selten zur Verfügung.

    Tipp

    Um sich über das Angebot neuer oder im Bau befindlicher "Genossenschaftswohnungen" zu informieren, wenden Sie sich direkt an gemeinnützige Bauvereinigungen.

    Voraussetzungen

    Die Anspruchsvoraussetzungen für wohnbaugeförderte "Genossenschaftswohnungen" sind länderweise unterschiedlich geregelt. Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.

    • Staatsbürgerschaft
      • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
      • EU-Bürgerin/EU-Bürger oder
      • EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
      • Nicht-EU-Bürgerin/Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung oder
      • Flüchtling nach Genfer Konvention
    • Altersgrenzen
      • 18 Jahre (eine Anmeldung ist aber bereits ab 17 Jahren möglich)
    • Einkommensgrenzen
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    • Die Wohnung darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden

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    Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt oftmals ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" an. Dabei handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der "Genossenschaftswohnung" variieren kann, nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent aber zurückbezahlt wird.

    Wie kommt man zu einer "Genossenschaftswohnung"?

    Normalerweise melden Sie sich für eine im Bau befindliche Wohnung an. In diesem Fall muss mit einer entsprechenden Wartezeit gerechnet werden. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, in eine frei werdende ältere "Genossenschaftswohnung" einzuziehen. Solche Wohnungen stehen aber nur selten zur Verfügung.

    Tipp

    Um sich über das Angebot neuer oder im Bau befindlicher "Genossenschaftswohnungen" zu informieren, wenden Sie sich direkt an gemeinnützige Bauvereinigungen.

    Voraussetzungen

    Die Anspruchsvoraussetzungen für wohnbaugeförderte "Genossenschaftswohnungen" sind länderweise unterschiedlich geregelt. Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.

    • Staatsbürgerschaft
      • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
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      • Nicht-EU-Bürgerin/Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung oder
      • Flüchtling nach Genfer Konvention
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      • 18 Jahre (eine Anmeldung ist aber bereits ab 17 Jahren möglich)
    • Einkommensgrenzen
      • Die Summe der Nettoeinkommen aller miteinziehenden Personen muss sich zwischen einer bestimmten Höchstgrenze und einer Mindestgrenze bewegen.
    • Die Wohnung darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden

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    Kosten

    • Einmaliger Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag)
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    Zur Finanzierung des Grund- und Baukostenbeitrags können Sie beispielsweise in Wien unter bestimmten Voraussetzungen um ein Eigenmittelersatzdarlehen ansuchen. Auf unserer Seite "Förderungen und Finanzierungen" finden Sie eine Linkliste zu den zuständigen Behörden in allen Bundesländern.

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    "Genossenschaftswohnungen"

    Allgemeine Informationen

    "Genossenschaftswohnungen" werden von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet und ihren Mitgliedern zur Nutzung überlassen. Um eine "Genossenschaftswohnung" mieten zu können, ist es notwendig, Mitglied der Genossenschaft zu werden. Darüber hinaus errichten und vermieten aber auch gemeinnützige Gesellschaften Wohnungen, die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen.

    Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt oftmals ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" an. Dabei handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der "Genossenschaftswohnung" variieren kann, nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent aber zurückbezahlt wird.

    Wie kommt man zu einer "Genossenschaftswohnung"?

    Normalerweise melden Sie sich für eine im Bau befindliche Wohnung an. In diesem Fall muss mit einer entsprechenden Wartezeit gerechnet werden. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, in eine frei werdende ältere "Genossenschaftswohnung" einzuziehen. Solche Wohnungen stehen aber nur selten zur Verfügung.

    Tipp

    Um sich über das Angebot neuer oder im Bau befindlicher "Genossenschaftswohnungen" zu informieren, wenden Sie sich direkt an gemeinnützige Bauvereinigungen.

    Voraussetzungen

    Die Anspruchsvoraussetzungen für wohnbaugeförderte "Genossenschaftswohnungen" sind länderweise unterschiedlich geregelt. Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.

    • Staatsbürgerschaft
      • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
      • EU-Bürgerin/EU-Bürger oder
      • EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
      • Nicht-EU-Bürgerin/Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung oder
      • Flüchtling nach Genfer Konvention
    • Altersgrenzen
      • 18 Jahre (eine Anmeldung ist aber bereits ab 17 Jahren möglich)
    • Einkommensgrenzen
      • Die Summe der Nettoeinkommen aller miteinziehenden Personen muss sich zwischen einer bestimmten Höchstgrenze und einer Mindestgrenze bewegen.
    • Die Wohnung darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden

    Erforderliche Unterlagen

    Hinweis

    Es können noch weitere Unterlagen notwendig sein.

    Kosten

    • Einmaliger Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag)
    • Monatliches Entgelt (Mietzins)

    Zusätzliche Informationen

    Zur Finanzierung des Grund- und Baukostenbeitrags können Sie beispielsweise in Wien unter bestimmten Voraussetzungen um ein Eigenmittelersatzdarlehen ansuchen. Auf unserer Seite "Förderungen und Finanzierungen" finden Sie eine Linkliste zu den zuständigen Behörden in allen Bundesländern.

    Weiterführende Informationen

    Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    "Genossenschaftswohnungen"

    Allgemeine Informationen

    "Genossenschaftswohnungen" werden von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet und ihren Mitgliedern zur Nutzung überlassen. Um eine "Genossenschaftswohnung" mieten zu können, ist es notwendig, Mitglied der Genossenschaft zu werden. Darüber hinaus errichten und vermieten aber auch gemeinnützige Gesellschaften Wohnungen, die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen.

    Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt oftmals ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" an. Dabei handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der "Genossenschaftswohnung" variieren kann, nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent aber zurückbezahlt wird.

    Wie kommt man zu einer "Genossenschaftswohnung"?

    Normalerweise melden Sie sich für eine im Bau befindliche Wohnung an. In diesem Fall muss mit einer entsprechenden Wartezeit gerechnet werden. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, in eine frei werdende ältere "Genossenschaftswohnung" einzuziehen. Solche Wohnungen stehen aber nur selten zur Verfügung.

    Tipp

    Um sich über das Angebot neuer oder im Bau befindlicher "Genossenschaftswohnungen" zu informieren, wenden Sie sich direkt an gemeinnützige Bauvereinigungen.

    Voraussetzungen

    Die Anspruchsvoraussetzungen für wohnbaugeförderte "Genossenschaftswohnungen" sind länderweise unterschiedlich geregelt. Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.

    • Staatsbürgerschaft
      • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
      • EU-Bürgerin/EU-Bürger oder
      • EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
      • Nicht-EU-Bürgerin/Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung oder
      • Flüchtling nach Genfer Konvention
    • Altersgrenzen
      • 18 Jahre (eine Anmeldung ist aber bereits ab 17 Jahren möglich)
    • Einkommensgrenzen
      • Die Summe der Nettoeinkommen aller miteinziehenden Personen muss sich zwischen einer bestimmten Höchstgrenze und einer Mindestgrenze bewegen.
    • Die Wohnung darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden

    Erforderliche Unterlagen

    Hinweis

    Es können noch weitere Unterlagen notwendig sein.

    Kosten

    • Einmaliger Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag)
    • Monatliches Entgelt (Mietzins)

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    "Genossenschaftswohnungen" werden von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet und ihren Mitgliedern zur Nutzung überlassen. Um eine "Genossenschaftswohnung" mieten zu können, ist es notwendig, Mitglied der Genossenschaft zu werden. Darüber hinaus errichten und vermieten aber auch gemeinnützige Gesellschaften Wohnungen, die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen.

    Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt oftmals ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" an. Dabei handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der "Genossenschaftswohnung" variieren kann, nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent aber zurückbezahlt wird.

    Wie kommt man zu einer "Genossenschaftswohnung"?

    Normalerweise melden Sie sich für eine im Bau befindliche Wohnung an. In diesem Fall muss mit einer entsprechenden Wartezeit gerechnet werden. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, in eine frei werdende ältere "Genossenschaftswohnung" einzuziehen. Solche Wohnungen stehen aber nur selten zur Verfügung.

    Tipp

    Um sich über das Angebot neuer oder im Bau befindlicher "Genossenschaftswohnungen" zu informieren, wenden Sie sich direkt an gemeinnützige Bauvereinigungen.

    Voraussetzungen

    Die Anspruchsvoraussetzungen für wohnbaugeförderte "Genossenschaftswohnungen" sind länderweise unterschiedlich geregelt. Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.

    • Staatsbürgerschaft
      • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
      • EU-Bürgerin/EU-Bürger oder
      • EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
      • Nicht-EU-Bürgerin/Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung oder
      • Flüchtling nach Genfer Konvention
    • Altersgrenzen
      • 18 Jahre (eine Anmeldung ist aber bereits ab 17 Jahren möglich)
    • Einkommensgrenzen
      • Die Summe der Nettoeinkommen aller miteinziehenden Personen muss sich zwischen einer bestimmten Höchstgrenze und einer Mindestgrenze bewegen.
    • Die Wohnung darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden

    Erforderliche Unterlagen

    Hinweis

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    Kosten

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    Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt oftmals ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" an. Dabei handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der "Genossenschaftswohnung" variieren kann, nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent aber zurückbezahlt wird.

    Wie kommt man zu einer "Genossenschaftswohnung"?

    Normalerweise melden Sie sich für eine im Bau befindliche Wohnung an. In diesem Fall muss mit einer entsprechenden Wartezeit gerechnet werden. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, in eine frei werdende ältere "Genossenschaftswohnung" einzuziehen. Solche Wohnungen stehen aber nur selten zur Verfügung.

    Tipp

    Um sich über das Angebot neuer oder im Bau befindlicher "Genossenschaftswohnungen" zu informieren, wenden Sie sich direkt an gemeinnützige Bauvereinigungen.

    Voraussetzungen

    Die Anspruchsvoraussetzungen für wohnbaugeförderte "Genossenschaftswohnungen" sind länderweise unterschiedlich geregelt. Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.

    • Staatsbürgerschaft
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    • Altersgrenzen
      • 18 Jahre (eine Anmeldung ist aber bereits ab 17 Jahren möglich)
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    • Die Wohnung darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden

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    "Genossenschaftswohnungen" werden von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet und ihren Mitgliedern zur Nutzung überlassen. Um eine "Genossenschaftswohnung" mieten zu können, ist es notwendig, Mitglied der Genossenschaft zu werden. Darüber hinaus errichten und vermieten aber auch gemeinnützige Gesellschaften Wohnungen, die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen.

    Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt oftmals ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" an. Dabei handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der "Genossenschaftswohnung" variieren kann, nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent aber zurückbezahlt wird.

    Wie kommt man zu einer "Genossenschaftswohnung"?

    Normalerweise melden Sie sich für eine im Bau befindliche Wohnung an. In diesem Fall muss mit einer entsprechenden Wartezeit gerechnet werden. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, in eine frei werdende ältere "Genossenschaftswohnung" einzuziehen. Solche Wohnungen stehen aber nur selten zur Verfügung.

    Tipp

    Um sich über das Angebot neuer oder im Bau befindlicher "Genossenschaftswohnungen" zu informieren, wenden Sie sich direkt an gemeinnützige Bauvereinigungen.

    Voraussetzungen

    Die Anspruchsvoraussetzungen für wohnbaugeförderte "Genossenschaftswohnungen" sind länderweise unterschiedlich geregelt. Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.

    • Staatsbürgerschaft
      • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
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      • EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
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      • 18 Jahre (eine Anmeldung ist aber bereits ab 17 Jahren möglich)
    • Einkommensgrenzen
      • Die Summe der Nettoeinkommen aller miteinziehenden Personen muss sich zwischen einer bestimmten Höchstgrenze und einer Mindestgrenze bewegen.
    • Die Wohnung darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden

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    • Einmaliger Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag)
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    Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt oftmals ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" an. Dabei handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der "Genossenschaftswohnung" variieren kann, nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent aber zurückbezahlt wird.

    Wie kommt man zu einer "Genossenschaftswohnung"?

    Normalerweise melden Sie sich für eine im Bau befindliche Wohnung an. In diesem Fall muss mit einer entsprechenden Wartezeit gerechnet werden. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, in eine frei werdende ältere "Genossenschaftswohnung" einzuziehen. Solche Wohnungen stehen aber nur selten zur Verfügung.

    Tipp

    Um sich über das Angebot neuer oder im Bau befindlicher "Genossenschaftswohnungen" zu informieren, wenden Sie sich direkt an gemeinnützige Bauvereinigungen.

    Voraussetzungen

    Die Anspruchsvoraussetzungen für wohnbaugeförderte "Genossenschaftswohnungen" sind länderweise unterschiedlich geregelt. Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.

    • Staatsbürgerschaft
      • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
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      • EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
      • Nicht-EU-Bürgerin/Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung oder
      • Flüchtling nach Genfer Konvention
    • Altersgrenzen
      • 18 Jahre (eine Anmeldung ist aber bereits ab 17 Jahren möglich)
    • Einkommensgrenzen
      • Die Summe der Nettoeinkommen aller miteinziehenden Personen muss sich zwischen einer bestimmten Höchstgrenze und einer Mindestgrenze bewegen.
    • Die Wohnung darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden

    Erforderliche Unterlagen

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    • Einmaliger Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag)
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    Zusätzliche Informationen

    Zur Finanzierung des Grund- und Baukostenbeitrags können Sie beispielsweise in Wien unter bestimmten Voraussetzungen um ein Eigenmittelersatzdarlehen ansuchen. Auf unserer Seite "Förderungen und Finanzierungen" finden Sie eine Linkliste zu den zuständigen Behörden in allen Bundesländern.

    Weiterführende Informationen

    Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

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    "Genossenschaftswohnungen" werden von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet und ihren Mitgliedern zur Nutzung überlassen. Um eine "Genossenschaftswohnung" mieten zu können, ist es notwendig, Mitglied der Genossenschaft zu werden. Darüber hinaus errichten und vermieten aber auch gemeinnützige Gesellschaften Wohnungen, die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen.

    Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt oftmals ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" an. Dabei handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der "Genossenschaftswohnung" variieren kann, nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent aber zurückbezahlt wird.

    Wie kommt man zu einer "Genossenschaftswohnung"?

    Normalerweise melden Sie sich für eine im Bau befindliche Wohnung an. In diesem Fall muss mit einer entsprechenden Wartezeit gerechnet werden. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, in eine frei werdende ältere "Genossenschaftswohnung" einzuziehen. Solche Wohnungen stehen aber nur selten zur Verfügung.

    Tipp

    Um sich über das Angebot neuer oder im Bau befindlicher "Genossenschaftswohnungen" zu informieren, wenden Sie sich direkt an gemeinnützige Bauvereinigungen.

    Voraussetzungen

    Die Anspruchsvoraussetzungen für wohnbaugeförderte "Genossenschaftswohnungen" sind länderweise unterschiedlich geregelt. Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.

    • Staatsbürgerschaft
      • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
      • EU-Bürgerin/EU-Bürger oder
      • EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
      • Nicht-EU-Bürgerin/Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung oder
      • Flüchtling nach Genfer Konvention
    • Altersgrenzen
      • 18 Jahre (eine Anmeldung ist aber bereits ab 17 Jahren möglich)
    • Einkommensgrenzen
      • Die Summe der Nettoeinkommen aller miteinziehenden Personen muss sich zwischen einer bestimmten Höchstgrenze und einer Mindestgrenze bewegen.
    • Die Wohnung darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden

    Erforderliche Unterlagen

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    Es können noch weitere Unterlagen notwendig sein.

    Kosten

    • Einmaliger Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag)
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    Zusätzliche Informationen

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    Weiterführende Informationen

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    "Genossenschaftswohnungen"

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    "Genossenschaftswohnungen" werden von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet und ihren Mitgliedern zur Nutzung überlassen. Um eine "Genossenschaftswohnung" mieten zu können, ist es notwendig, Mitglied der Genossenschaft zu werden. Darüber hinaus errichten und vermieten aber auch gemeinnützige Gesellschaften Wohnungen, die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen.

    Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt oftmals ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" an. Dabei handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der "Genossenschaftswohnung" variieren kann, nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent aber zurückbezahlt wird.

    Wie kommt man zu einer "Genossenschaftswohnung"?

    Normalerweise melden Sie sich für eine im Bau befindliche Wohnung an. In diesem Fall muss mit einer entsprechenden Wartezeit gerechnet werden. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, in eine frei werdende ältere "Genossenschaftswohnung" einzuziehen. Solche Wohnungen stehen aber nur selten zur Verfügung.

    Tipp

    Um sich über das Angebot neuer oder im Bau befindlicher "Genossenschaftswohnungen" zu informieren, wenden Sie sich direkt an gemeinnützige Bauvereinigungen.

    Voraussetzungen

    Die Anspruchsvoraussetzungen für wohnbaugeförderte "Genossenschaftswohnungen" sind länderweise unterschiedlich geregelt. Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.

    • Staatsbürgerschaft
      • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
      • EU-Bürgerin/EU-Bürger oder
      • EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
      • Nicht-EU-Bürgerin/Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung oder
      • Flüchtling nach Genfer Konvention
    • Altersgrenzen
      • 18 Jahre (eine Anmeldung ist aber bereits ab 17 Jahren möglich)
    • Einkommensgrenzen
      • Die Summe der Nettoeinkommen aller miteinziehenden Personen muss sich zwischen einer bestimmten Höchstgrenze und einer Mindestgrenze bewegen.
    • Die Wohnung darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden

    Erforderliche Unterlagen

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    Kosten

    • Einmaliger Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag)
    • Monatliches Entgelt (Mietzins)

    Zusätzliche Informationen

    Zur Finanzierung des Grund- und Baukostenbeitrags können Sie beispielsweise in Wien unter bestimmten Voraussetzungen um ein Eigenmittelersatzdarlehen ansuchen. Auf unserer Seite "Förderungen und Finanzierungen" finden Sie eine Linkliste zu den zuständigen Behörden in allen Bundesländern.

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    "Genossenschaftswohnungen" werden von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet und ihren Mitgliedern zur Nutzung überlassen. Um eine "Genossenschaftswohnung" mieten zu können, ist es notwendig, Mitglied der Genossenschaft zu werden. Darüber hinaus errichten und vermieten aber auch gemeinnützige Gesellschaften Wohnungen, die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen.

    Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt oftmals ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" an. Dabei handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der "Genossenschaftswohnung" variieren kann, nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent aber zurückbezahlt wird.

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    Normalerweise melden Sie sich für eine im Bau befindliche Wohnung an. In diesem Fall muss mit einer entsprechenden Wartezeit gerechnet werden. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, in eine frei werdende ältere "Genossenschaftswohnung" einzuziehen. Solche Wohnungen stehen aber nur selten zur Verfügung.

    Tipp

    Um sich über das Angebot neuer oder im Bau befindlicher "Genossenschaftswohnungen" zu informieren, wenden Sie sich direkt an gemeinnützige Bauvereinigungen.

    Voraussetzungen

    Die Anspruchsvoraussetzungen für wohnbaugeförderte "Genossenschaftswohnungen" sind länderweise unterschiedlich geregelt. Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.

    • Staatsbürgerschaft
      • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
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      • EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
      • Nicht-EU-Bürgerin/Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung oder
      • Flüchtling nach Genfer Konvention
    • Altersgrenzen
      • 18 Jahre (eine Anmeldung ist aber bereits ab 17 Jahren möglich)
    • Einkommensgrenzen
      • Die Summe der Nettoeinkommen aller miteinziehenden Personen muss sich zwischen einer bestimmten Höchstgrenze und einer Mindestgrenze bewegen.
    • Die Wohnung darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden

    Erforderliche Unterlagen

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    Kosten

    • Einmaliger Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag)
    • Monatliches Entgelt (Mietzins)

    Zusätzliche Informationen

    Zur Finanzierung des Grund- und Baukostenbeitrags können Sie beispielsweise in Wien unter bestimmten Voraussetzungen um ein Eigenmittelersatzdarlehen ansuchen. Auf unserer Seite "Förderungen und Finanzierungen" finden Sie eine Linkliste zu den zuständigen Behörden in allen Bundesländern.

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    "Genossenschaftswohnungen" werden von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet und ihren Mitgliedern zur Nutzung überlassen. Um eine "Genossenschaftswohnung" mieten zu können, ist es notwendig, Mitglied der Genossenschaft zu werden. Darüber hinaus errichten und vermieten aber auch gemeinnützige Gesellschaften Wohnungen, die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen.

    Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt oftmals ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" an. Dabei handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der "Genossenschaftswohnung" variieren kann, nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent aber zurückbezahlt wird.

    Wie kommt man zu einer "Genossenschaftswohnung"?

    Normalerweise melden Sie sich für eine im Bau befindliche Wohnung an. In diesem Fall muss mit einer entsprechenden Wartezeit gerechnet werden. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, in eine frei werdende ältere "Genossenschaftswohnung" einzuziehen. Solche Wohnungen stehen aber nur selten zur Verfügung.

    Tipp

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    Die Anspruchsvoraussetzungen für wohnbaugeförderte "Genossenschaftswohnungen" sind länderweise unterschiedlich geregelt. Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.

    • Staatsbürgerschaft
      • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
      • EU-Bürgerin/EU-Bürger oder
      • EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
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      • Flüchtling nach Genfer Konvention
    • Altersgrenzen
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    "Genossenschaftswohnungen" werden von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet und ihren Mitgliedern zur Nutzung überlassen. Um eine "Genossenschaftswohnung" mieten zu können, ist es notwendig, Mitglied der Genossenschaft zu werden. Darüber hinaus errichten und vermieten aber auch gemeinnützige Gesellschaften Wohnungen, die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen.

    Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt oftmals ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" an. Dabei handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der "Genossenschaftswohnung" variieren kann, nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent aber zurückbezahlt wird.

    Wie kommt man zu einer "Genossenschaftswohnung"?

    Normalerweise melden Sie sich für eine im Bau befindliche Wohnung an. In diesem Fall muss mit einer entsprechenden Wartezeit gerechnet werden. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, in eine frei werdende ältere "Genossenschaftswohnung" einzuziehen. Solche Wohnungen stehen aber nur selten zur Verfügung.

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    Um sich über das Angebot neuer oder im Bau befindlicher "Genossenschaftswohnungen" zu informieren, wenden Sie sich direkt an gemeinnützige Bauvereinigungen.

    Voraussetzungen

    Die Anspruchsvoraussetzungen für wohnbaugeförderte "Genossenschaftswohnungen" sind länderweise unterschiedlich geregelt. Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.

    • Staatsbürgerschaft
      • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
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      • EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
      • Nicht-EU-Bürgerin/Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung oder
      • Flüchtling nach Genfer Konvention
    • Altersgrenzen
      • 18 Jahre (eine Anmeldung ist aber bereits ab 17 Jahren möglich)
    • Einkommensgrenzen
      • Die Summe der Nettoeinkommen aller miteinziehenden Personen muss sich zwischen einer bestimmten Höchstgrenze und einer Mindestgrenze bewegen.
    • Die Wohnung darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden

    Erforderliche Unterlagen

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    Es können noch weitere Unterlagen notwendig sein.

    Kosten

    • Einmaliger Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag)
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    Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

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    "Genossenschaftswohnungen"

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    "Genossenschaftswohnungen" werden von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet und ihren Mitgliedern zur Nutzung überlassen. Um eine "Genossenschaftswohnung" mieten zu können, ist es notwendig, Mitglied der Genossenschaft zu werden. Darüber hinaus errichten und vermieten aber auch gemeinnützige Gesellschaften Wohnungen, die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen.

    Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt oftmals ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" an. Dabei handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der "Genossenschaftswohnung" variieren kann, nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent aber zurückbezahlt wird.

    Wie kommt man zu einer "Genossenschaftswohnung"?

    Normalerweise melden Sie sich für eine im Bau befindliche Wohnung an. In diesem Fall muss mit einer entsprechenden Wartezeit gerechnet werden. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, in eine frei werdende ältere "Genossenschaftswohnung" einzuziehen. Solche Wohnungen stehen aber nur selten zur Verfügung.

    Tipp

    Um sich über das Angebot neuer oder im Bau befindlicher "Genossenschaftswohnungen" zu informieren, wenden Sie sich direkt an gemeinnützige Bauvereinigungen.

    Voraussetzungen

    Die Anspruchsvoraussetzungen für wohnbaugeförderte "Genossenschaftswohnungen" sind länderweise unterschiedlich geregelt. Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.

    • Staatsbürgerschaft
      • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
      • EU-Bürgerin/EU-Bürger oder
      • EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
      • Nicht-EU-Bürgerin/Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung oder
      • Flüchtling nach Genfer Konvention
    • Altersgrenzen
      • 18 Jahre (eine Anmeldung ist aber bereits ab 17 Jahren möglich)
    • Einkommensgrenzen
      • Die Summe der Nettoeinkommen aller miteinziehenden Personen muss sich zwischen einer bestimmten Höchstgrenze und einer Mindestgrenze bewegen.
    • Die Wohnung darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden

    Erforderliche Unterlagen

    Hinweis

    Es können noch weitere Unterlagen notwendig sein.

    Kosten

    • Einmaliger Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag)
    • Monatliches Entgelt (Mietzins)

    Zusätzliche Informationen

    Zur Finanzierung des Grund- und Baukostenbeitrags können Sie beispielsweise in Wien unter bestimmten Voraussetzungen um ein Eigenmittelersatzdarlehen ansuchen. Auf unserer Seite "Förderungen und Finanzierungen" finden Sie eine Linkliste zu den zuständigen Behörden in allen Bundesländern.

    Weiterführende Informationen

    Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    "Genossenschaftswohnungen"

    Allgemeine Informationen

    "Genossenschaftswohnungen" werden von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet und ihren Mitgliedern zur Nutzung überlassen. Um eine "Genossenschaftswohnung" mieten zu können, ist es notwendig, Mitglied der Genossenschaft zu werden. Darüber hinaus errichten und vermieten aber auch gemeinnützige Gesellschaften Wohnungen, die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen.

    Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt oftmals ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" an. Dabei handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der "Genossenschaftswohnung" variieren kann, nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent aber zurückbezahlt wird.

    Wie kommt man zu einer "Genossenschaftswohnung"?

    Normalerweise melden Sie sich für eine im Bau befindliche Wohnung an. In diesem Fall muss mit einer entsprechenden Wartezeit gerechnet werden. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, in eine frei werdende ältere "Genossenschaftswohnung" einzuziehen. Solche Wohnungen stehen aber nur selten zur Verfügung.

    Tipp

    Um sich über das Angebot neuer oder im Bau befindlicher "Genossenschaftswohnungen" zu informieren, wenden Sie sich direkt an gemeinnützige Bauvereinigungen.

    Voraussetzungen

    Die Anspruchsvoraussetzungen für wohnbaugeförderte "Genossenschaftswohnungen" sind länderweise unterschiedlich geregelt. Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.

    • Staatsbürgerschaft
      • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
      • EU-Bürgerin/EU-Bürger oder
      • EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
      • Nicht-EU-Bürgerin/Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung oder
      • Flüchtling nach Genfer Konvention
    • Altersgrenzen
      • 18 Jahre (eine Anmeldung ist aber bereits ab 17 Jahren möglich)
    • Einkommensgrenzen
      • Die Summe der Nettoeinkommen aller miteinziehenden Personen muss sich zwischen einer bestimmten Höchstgrenze und einer Mindestgrenze bewegen.
    • Die Wohnung darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden

    Erforderliche Unterlagen

    Hinweis

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    Kosten

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    "Genossenschaftswohnungen" werden von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet und ihren Mitgliedern zur Nutzung überlassen. Um eine "Genossenschaftswohnung" mieten zu können, ist es notwendig, Mitglied der Genossenschaft zu werden. Darüber hinaus errichten und vermieten aber auch gemeinnützige Gesellschaften Wohnungen, die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen.

    Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt oftmals ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" an. Dabei handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der "Genossenschaftswohnung" variieren kann, nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent aber zurückbezahlt wird.

    Wie kommt man zu einer "Genossenschaftswohnung"?

    Normalerweise melden Sie sich für eine im Bau befindliche Wohnung an. In diesem Fall muss mit einer entsprechenden Wartezeit gerechnet werden. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, in eine frei werdende ältere "Genossenschaftswohnung" einzuziehen. Solche Wohnungen stehen aber nur selten zur Verfügung.

    Tipp

    Um sich über das Angebot neuer oder im Bau befindlicher "Genossenschaftswohnungen" zu informieren, wenden Sie sich direkt an gemeinnützige Bauvereinigungen.

    Voraussetzungen

    Die Anspruchsvoraussetzungen für wohnbaugeförderte "Genossenschaftswohnungen" sind länderweise unterschiedlich geregelt. Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.

    • Staatsbürgerschaft
      • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
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      • 18 Jahre (eine Anmeldung ist aber bereits ab 17 Jahren möglich)
    • Einkommensgrenzen
      • Die Summe der Nettoeinkommen aller miteinziehenden Personen muss sich zwischen einer bestimmten Höchstgrenze und einer Mindestgrenze bewegen.
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    Erforderliche Unterlagen

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    Kosten

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    Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt oftmals ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" an. Dabei handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der "Genossenschaftswohnung" variieren kann, nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent aber zurückbezahlt wird.

    Wie kommt man zu einer "Genossenschaftswohnung"?

    Normalerweise melden Sie sich für eine im Bau befindliche Wohnung an. In diesem Fall muss mit einer entsprechenden Wartezeit gerechnet werden. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, in eine frei werdende ältere "Genossenschaftswohnung" einzuziehen. Solche Wohnungen stehen aber nur selten zur Verfügung.

    Tipp

    Um sich über das Angebot neuer oder im Bau befindlicher "Genossenschaftswohnungen" zu informieren, wenden Sie sich direkt an gemeinnützige Bauvereinigungen.

    Voraussetzungen

    Die Anspruchsvoraussetzungen für wohnbaugeförderte "Genossenschaftswohnungen" sind länderweise unterschiedlich geregelt. Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.

    • Staatsbürgerschaft
      • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
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      • 18 Jahre (eine Anmeldung ist aber bereits ab 17 Jahren möglich)
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    "Genossenschaftswohnungen" werden von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet und ihren Mitgliedern zur Nutzung überlassen. Um eine "Genossenschaftswohnung" mieten zu können, ist es notwendig, Mitglied der Genossenschaft zu werden. Darüber hinaus errichten und vermieten aber auch gemeinnützige Gesellschaften Wohnungen, die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen.

    Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt oftmals ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" an. Dabei handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der "Genossenschaftswohnung" variieren kann, nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent aber zurückbezahlt wird.

    Wie kommt man zu einer "Genossenschaftswohnung"?

    Normalerweise melden Sie sich für eine im Bau befindliche Wohnung an. In diesem Fall muss mit einer entsprechenden Wartezeit gerechnet werden. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, in eine frei werdende ältere "Genossenschaftswohnung" einzuziehen. Solche Wohnungen stehen aber nur selten zur Verfügung.

    Tipp

    Um sich über das Angebot neuer oder im Bau befindlicher "Genossenschaftswohnungen" zu informieren, wenden Sie sich direkt an gemeinnützige Bauvereinigungen.

    Voraussetzungen

    Die Anspruchsvoraussetzungen für wohnbaugeförderte "Genossenschaftswohnungen" sind länderweise unterschiedlich geregelt. Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.

    • Staatsbürgerschaft
      • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
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      • 18 Jahre (eine Anmeldung ist aber bereits ab 17 Jahren möglich)
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    "Genossenschaftswohnungen" werden von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet und ihren Mitgliedern zur Nutzung überlassen. Um eine "Genossenschaftswohnung" mieten zu können, ist es notwendig, Mitglied der Genossenschaft zu werden. Darüber hinaus errichten und vermieten aber auch gemeinnützige Gesellschaften Wohnungen, die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen.

    Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt oftmals ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" an. Dabei handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der "Genossenschaftswohnung" variieren kann, nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent aber zurückbezahlt wird.

    Wie kommt man zu einer "Genossenschaftswohnung"?

    Normalerweise melden Sie sich für eine im Bau befindliche Wohnung an. In diesem Fall muss mit einer entsprechenden Wartezeit gerechnet werden. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, in eine frei werdende ältere "Genossenschaftswohnung" einzuziehen. Solche Wohnungen stehen aber nur selten zur Verfügung.

    Tipp

    Um sich über das Angebot neuer oder im Bau befindlicher "Genossenschaftswohnungen" zu informieren, wenden Sie sich direkt an gemeinnützige Bauvereinigungen.

    Voraussetzungen

    Die Anspruchsvoraussetzungen für wohnbaugeförderte "Genossenschaftswohnungen" sind länderweise unterschiedlich geregelt. Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.

    • Staatsbürgerschaft
      • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
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      • EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
      • Nicht-EU-Bürgerin/Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung oder
      • Flüchtling nach Genfer Konvention
    • Altersgrenzen
      • 18 Jahre (eine Anmeldung ist aber bereits ab 17 Jahren möglich)
    • Einkommensgrenzen
      • Die Summe der Nettoeinkommen aller miteinziehenden Personen muss sich zwischen einer bestimmten Höchstgrenze und einer Mindestgrenze bewegen.
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    • Einmaliger Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag)
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    "Genossenschaftswohnungen" werden von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet und ihren Mitgliedern zur Nutzung überlassen. Um eine "Genossenschaftswohnung" mieten zu können, ist es notwendig, Mitglied der Genossenschaft zu werden. Darüber hinaus errichten und vermieten aber auch gemeinnützige Gesellschaften Wohnungen, die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen.

    Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt oftmals ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" an. Dabei handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der "Genossenschaftswohnung" variieren kann, nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent aber zurückbezahlt wird.

    Wie kommt man zu einer "Genossenschaftswohnung"?

    Normalerweise melden Sie sich für eine im Bau befindliche Wohnung an. In diesem Fall muss mit einer entsprechenden Wartezeit gerechnet werden. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, in eine frei werdende ältere "Genossenschaftswohnung" einzuziehen. Solche Wohnungen stehen aber nur selten zur Verfügung.

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    Um sich über das Angebot neuer oder im Bau befindlicher "Genossenschaftswohnungen" zu informieren, wenden Sie sich direkt an gemeinnützige Bauvereinigungen.

    Voraussetzungen

    Die Anspruchsvoraussetzungen für wohnbaugeförderte "Genossenschaftswohnungen" sind länderweise unterschiedlich geregelt. Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.

    • Staatsbürgerschaft
      • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
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      • EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
      • Nicht-EU-Bürgerin/Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung oder
      • Flüchtling nach Genfer Konvention
    • Altersgrenzen
      • 18 Jahre (eine Anmeldung ist aber bereits ab 17 Jahren möglich)
    • Einkommensgrenzen
      • Die Summe der Nettoeinkommen aller miteinziehenden Personen muss sich zwischen einer bestimmten Höchstgrenze und einer Mindestgrenze bewegen.
    • Die Wohnung darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden

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    Kosten

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    "Genossenschaftswohnungen"

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    "Genossenschaftswohnungen" werden von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet und ihren Mitgliedern zur Nutzung überlassen. Um eine "Genossenschaftswohnung" mieten zu können, ist es notwendig, Mitglied der Genossenschaft zu werden. Darüber hinaus errichten und vermieten aber auch gemeinnützige Gesellschaften Wohnungen, die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen.

    Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt oftmals ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" an. Dabei handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der "Genossenschaftswohnung" variieren kann, nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent aber zurückbezahlt wird.

    Wie kommt man zu einer "Genossenschaftswohnung"?

    Normalerweise melden Sie sich für eine im Bau befindliche Wohnung an. In diesem Fall muss mit einer entsprechenden Wartezeit gerechnet werden. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, in eine frei werdende ältere "Genossenschaftswohnung" einzuziehen. Solche Wohnungen stehen aber nur selten zur Verfügung.

    Tipp

    Um sich über das Angebot neuer oder im Bau befindlicher "Genossenschaftswohnungen" zu informieren, wenden Sie sich direkt an gemeinnützige Bauvereinigungen.

    Voraussetzungen

    Die Anspruchsvoraussetzungen für wohnbaugeförderte "Genossenschaftswohnungen" sind länderweise unterschiedlich geregelt. Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.

    • Staatsbürgerschaft
      • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
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      • EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
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      • Flüchtling nach Genfer Konvention
    • Altersgrenzen
      • 18 Jahre (eine Anmeldung ist aber bereits ab 17 Jahren möglich)
    • Einkommensgrenzen
      • Die Summe der Nettoeinkommen aller miteinziehenden Personen muss sich zwischen einer bestimmten Höchstgrenze und einer Mindestgrenze bewegen.
    • Die Wohnung darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden

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    • Einmaliger Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag)
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    Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt oftmals ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" an. Dabei handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der "Genossenschaftswohnung" variieren kann, nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent aber zurückbezahlt wird.

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    Normalerweise melden Sie sich für eine im Bau befindliche Wohnung an. In diesem Fall muss mit einer entsprechenden Wartezeit gerechnet werden. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, in eine frei werdende ältere "Genossenschaftswohnung" einzuziehen. Solche Wohnungen stehen aber nur selten zur Verfügung.

    Tipp

    Um sich über das Angebot neuer oder im Bau befindlicher "Genossenschaftswohnungen" zu informieren, wenden Sie sich direkt an gemeinnützige Bauvereinigungen.

    Voraussetzungen

    Die Anspruchsvoraussetzungen für wohnbaugeförderte "Genossenschaftswohnungen" sind länderweise unterschiedlich geregelt. Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.

    • Staatsbürgerschaft
      • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
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      • Nicht-EU-Bürgerin/Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung oder
      • Flüchtling nach Genfer Konvention
    • Altersgrenzen
      • 18 Jahre (eine Anmeldung ist aber bereits ab 17 Jahren möglich)
    • Einkommensgrenzen
      • Die Summe der Nettoeinkommen aller miteinziehenden Personen muss sich zwischen einer bestimmten Höchstgrenze und einer Mindestgrenze bewegen.
    • Die Wohnung darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden

    Erforderliche Unterlagen

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    Kosten

    • Einmaliger Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag)
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    "Genossenschaftswohnungen"

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    "Genossenschaftswohnungen" werden von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet und ihren Mitgliedern zur Nutzung überlassen. Um eine "Genossenschaftswohnung" mieten zu können, ist es notwendig, Mitglied der Genossenschaft zu werden. Darüber hinaus errichten und vermieten aber auch gemeinnützige Gesellschaften Wohnungen, die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen.

    Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt oftmals ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" an. Dabei handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der "Genossenschaftswohnung" variieren kann, nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent aber zurückbezahlt wird.

    Wie kommt man zu einer "Genossenschaftswohnung"?

    Normalerweise melden Sie sich für eine im Bau befindliche Wohnung an. In diesem Fall muss mit einer entsprechenden Wartezeit gerechnet werden. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, in eine frei werdende ältere "Genossenschaftswohnung" einzuziehen. Solche Wohnungen stehen aber nur selten zur Verfügung.

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    Um sich über das Angebot neuer oder im Bau befindlicher "Genossenschaftswohnungen" zu informieren, wenden Sie sich direkt an gemeinnützige Bauvereinigungen.

    Voraussetzungen

    Die Anspruchsvoraussetzungen für wohnbaugeförderte "Genossenschaftswohnungen" sind länderweise unterschiedlich geregelt. Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.

    • Staatsbürgerschaft
      • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
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      • EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
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      • Flüchtling nach Genfer Konvention
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      • 18 Jahre (eine Anmeldung ist aber bereits ab 17 Jahren möglich)
    • Einkommensgrenzen
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    • Die Wohnung darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden

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    • Einmaliger Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag)
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    "Genossenschaftswohnungen" werden von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet und ihren Mitgliedern zur Nutzung überlassen. Um eine "Genossenschaftswohnung" mieten zu können, ist es notwendig, Mitglied der Genossenschaft zu werden. Darüber hinaus errichten und vermieten aber auch gemeinnützige Gesellschaften Wohnungen, die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen.

    Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt oftmals ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" an. Dabei handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der "Genossenschaftswohnung" variieren kann, nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent aber zurückbezahlt wird.

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      • 18 Jahre (eine Anmeldung ist aber bereits ab 17 Jahren möglich)
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    • Die Wohnung darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden

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