oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.
Ob vom Desktop aus oder via Handy–App: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.
Unterstützung bei Schulden
Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.
Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).
Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Unterstützung bei Schulden
Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.
Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).
Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Unterstützung bei Schulden
Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.
Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).
Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Unterstützung bei Schulden
Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.
Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).
Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Unterstützung bei Schulden
Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.
Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).
Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Unterstützung bei Schulden
Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.
Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).
Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Unterstützung bei Schulden
Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.
Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).
Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Unterstützung bei Schulden
Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.
Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).
Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Unterstützung bei Schulden
Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.
Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).
Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Unterstützung bei Schulden
Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.
Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).
Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Unterstützung bei Schulden
Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.
Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).
Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Unterstützung bei Schulden
Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.
Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).
Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Unterstützung bei Schulden
Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.
Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).
Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Unterstützung bei Schulden
Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.
Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).
Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Unterstützung bei Schulden
Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.
Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).
Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Unterstützung bei Schulden
Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.
Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).
Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Unterstützung bei Schulden
Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.
Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).
Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Unterstützung bei Schulden
Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.
Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).
Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Unterstützung bei Schulden
Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.
Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).
Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Unterstützung bei Schulden
Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.
Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).
Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Unterstützung bei Schulden
Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.
Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).
Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Unterstützung bei Schulden
Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.
Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).
Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Unterstützung bei Schulden
Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.
Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).
Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Unterstützung bei Schulden
Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.
Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).
Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Unterstützung bei Schulden
Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.
Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).
Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Unterstützung bei Schulden
Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.
Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).
Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Unterstützung bei Schulden
Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.
Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).
Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Unterstützung bei Schulden
Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.
Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).
Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Unterstützung bei Schulden
Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.
Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).
Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Unterstützung bei Schulden
Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.
Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).
Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Unterstützung bei Schulden
Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.
Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).
Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Unterstützung bei Schulden
Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.
Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).
Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz