oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.
Ob vom Desktop aus oder via Handy–App: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.
Schuldenberatungsstellen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Schuldenberatung wird von gemeinnützigen Institutionen kostenlos angeboten. Beratungsstellen, die bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, werden vom Präsidenten jenes Oberlandesgerichts, in dessen Sprengel die Schuldenberatungsstelle ihren Sitz hat, als staatlich anerkannte Schuldenberatungen bevorrechtet, die die Schuldnerin/den Schuldner auch vor Gericht vertreten können. Diese Schuldenberatungsstellen sind mit dem Schuldenberatungszeichen (Bundeswappen mit dem Wortlaut "Staatlich anerkannte Schuldenberatung") gekennzeichnet. Daneben existieren auch Stellen, die Schuldenberatung kostenpflichtig anbieten (z.B. Kreditvermittlerinnen/Kreditvermittler).
Schuldenberatung hat folgende Zwecke:
- Hilfe zur Selbsthilfe, um die Ver- oder Überschuldung zu beseitigen oder zu verringern
- Konkrete Unterstützung insbesondere bei
- der Herbeiführung eines außergerichtlichen Ausgleichs oder
- Erstellung eines Zahlungsplans
- Psychologische Betreuung der Schuldnerinnen/Schuldner durch Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter
Zuständige Stelle
Liste Staatlich anerkannter Schuldenberatungsstellen (→ Schuldenberatung) in Österreich
Kosten
- Staatlich anerkannte Schuldenberatung: kostenlos
- Andere Stellen (z.B. Kreditvermittlerinnen/Kreditvermittler): kostenpflichtig
Zusätzliche Informationen
Auf den Seiten der Staatlich anerkannten Schuldenberatung wird ein → Pfändungsrechner angeboten.
Rechtsgrundlagen
- Insolvenzordnung (IO)
- Exekutionsordnung (EO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Schuldenberatungsstellen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Schuldenberatung wird von gemeinnützigen Institutionen kostenlos angeboten. Beratungsstellen, die bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, werden vom Präsidenten jenes Oberlandesgerichts, in dessen Sprengel die Schuldenberatungsstelle ihren Sitz hat, als staatlich anerkannte Schuldenberatungen bevorrechtet, die die Schuldnerin/den Schuldner auch vor Gericht vertreten können. Diese Schuldenberatungsstellen sind mit dem Schuldenberatungszeichen (Bundeswappen mit dem Wortlaut "Staatlich anerkannte Schuldenberatung") gekennzeichnet. Daneben existieren auch Stellen, die Schuldenberatung kostenpflichtig anbieten (z.B. Kreditvermittlerinnen/Kreditvermittler).
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- der Herbeiführung eines außergerichtlichen Ausgleichs oder
- Erstellung eines Zahlungsplans
- Psychologische Betreuung der Schuldnerinnen/Schuldner durch Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter
Zuständige Stelle
Liste Staatlich anerkannter Schuldenberatungsstellen (→ Schuldenberatung) in Österreich
Kosten
- Staatlich anerkannte Schuldenberatung: kostenlos
- Andere Stellen (z.B. Kreditvermittlerinnen/Kreditvermittler): kostenpflichtig
Zusätzliche Informationen
Auf den Seiten der Staatlich anerkannten Schuldenberatung wird ein → Pfändungsrechner angeboten.
Rechtsgrundlagen
- Insolvenzordnung (IO)
- Exekutionsordnung (EO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Schuldenberatungsstellen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Schuldenberatung wird von gemeinnützigen Institutionen kostenlos angeboten. Beratungsstellen, die bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, werden vom Präsidenten jenes Oberlandesgerichts, in dessen Sprengel die Schuldenberatungsstelle ihren Sitz hat, als staatlich anerkannte Schuldenberatungen bevorrechtet, die die Schuldnerin/den Schuldner auch vor Gericht vertreten können. Diese Schuldenberatungsstellen sind mit dem Schuldenberatungszeichen (Bundeswappen mit dem Wortlaut "Staatlich anerkannte Schuldenberatung") gekennzeichnet. Daneben existieren auch Stellen, die Schuldenberatung kostenpflichtig anbieten (z.B. Kreditvermittlerinnen/Kreditvermittler).
Schuldenberatung hat folgende Zwecke:
- Hilfe zur Selbsthilfe, um die Ver- oder Überschuldung zu beseitigen oder zu verringern
- Konkrete Unterstützung insbesondere bei
- der Herbeiführung eines außergerichtlichen Ausgleichs oder
- Erstellung eines Zahlungsplans
- Psychologische Betreuung der Schuldnerinnen/Schuldner durch Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter
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