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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Namensänderung von Erwachsenen

    Allgemeine Informationen

    • Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger,
    • Staatenlose oder Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich sowie
    • Flüchtlinge im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich

    haben das Recht auf Änderung des Familien- und Vornamens.

    Zuständige Stelle

    Die Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts, bzw. des letzten Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in Österreich:

    Tipp

    Bei ausländischen Staatsangehörigen richtet sich die Namensänderung nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates. In Österreich können diese Namensänderungen nur dann durchgeführt werden, wenn die ausländischen Staatsangehörigen staatenlos sind, die Staatsangehörigkeit ungeklärt ist und die Personen den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben oder Flüchtlinge im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich sind.

    Erforderliche Unterlagen

    Der formlose schriftliche Antrag sollte folgende Informationen beinhalten:

    • Familienname
    • Vorname(n)
    • Wohnanschrift
    • Datum und Ort der Geburt
    • Staatsangehörigkeit (Staatenlosigkeit oder ungeklärte Staatsangehörigkeit, Rechtsstellung eines Flüchtlings) der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Angabe der Gründe, warum die Änderung des Familiennamens oder des Vornamens beantragt wird
    • Familienname und/oder Vorname(n), dessen oder deren Bewilligung beantragt wird, gegebenenfalls auch Vorname(n), der oder die entfallen soll(en) oder deren Reihenfolge geändert werden soll
    • Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers, der/des Erziehungsberechtigten oder der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters, falls die Antragstellerin/der Antragsteller nicht entscheidungsfähig ist

    Kosten

    Bei Vorliegen eines Grundes:

    Für den Antrag

    Zusätzlich

    • Beilagengebühren (fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind):
      • Mündlicher oder schriftlicher Antrag: 3,90 Euro pro Bogen
      • Elektronischer Antrag mit ID Austria oder EU Login: 2,30 Euro pro Bogen

    Bei Fehlen eines Grundes ("Wunschname"):

    Für den Antrag

    Für die Bewilligung einer Wunschnamensänderung

    • Bundesgebühr: 382,60 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe:
      • Generell: 163 Euro
      • Bei Rückführung in die ursprüngliche deutsche Namensform (soweit die Person diesen Namen bereits geführt hat): 54,50 Euro

    Zusätzlich

    • Beilagengebühren (fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind):
      • Mündlicher oder schriftlicher Antrag: 3,90 Euro pro Bogen
      • Elektronischer Antrag mit ID Austria oder EU Login: 2,30 Euro pro Bogen

    Zusätzliche Informationen

    Erwachsene Personen, die ihren Namen ändern, müssen die Änderung ihrer Personaldaten diversen Behörden mitteilen. Beispiele sind:

    Weitere konkrete Informationen und Auskünfte erteilt Ihnen die zuständige Behörde.

    Rechtsgrundlagen

    Namensänderungsgesetz (NÄG)

    Zum Formular

    Namensänderung – Antrag

    Letzte Aktualisierung: 29. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

    Namensänderung von Erwachsenen

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    • Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger,
    • Staatenlose oder Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich sowie
    • Flüchtlinge im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich

    haben das Recht auf Änderung des Familien- und Vornamens.

    Zuständige Stelle

    Die Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts, bzw. des letzten Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in Österreich:

    Tipp

    Bei ausländischen Staatsangehörigen richtet sich die Namensänderung nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates. In Österreich können diese Namensänderungen nur dann durchgeführt werden, wenn die ausländischen Staatsangehörigen staatenlos sind, die Staatsangehörigkeit ungeklärt ist und die Personen den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben oder Flüchtlinge im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich sind.

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    • Wohnanschrift
    • Datum und Ort der Geburt
    • Staatsangehörigkeit (Staatenlosigkeit oder ungeklärte Staatsangehörigkeit, Rechtsstellung eines Flüchtlings) der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Angabe der Gründe, warum die Änderung des Familiennamens oder des Vornamens beantragt wird
    • Familienname und/oder Vorname(n), dessen oder deren Bewilligung beantragt wird, gegebenenfalls auch Vorname(n), der oder die entfallen soll(en) oder deren Reihenfolge geändert werden soll
    • Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers, der/des Erziehungsberechtigten oder der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters, falls die Antragstellerin/der Antragsteller nicht entscheidungsfähig ist

    Kosten

    Bei Vorliegen eines Grundes:

    Für den Antrag

    Zusätzlich

    • Beilagengebühren (fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind):
      • Mündlicher oder schriftlicher Antrag: 3,90 Euro pro Bogen
      • Elektronischer Antrag mit ID Austria oder EU Login: 2,30 Euro pro Bogen

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      • Bei Rückführung in die ursprüngliche deutsche Namensform (soweit die Person diesen Namen bereits geführt hat): 54,50 Euro

    Zusätzlich

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    • Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers, der/des Erziehungsberechtigten oder der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters, falls die Antragstellerin/der Antragsteller nicht entscheidungsfähig ist

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    • Flüchtlinge im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich

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    • Angabe der Gründe, warum die Änderung des Familiennamens oder des Vornamens beantragt wird
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    • Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers, der/des Erziehungsberechtigten oder der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters, falls die Antragstellerin/der Antragsteller nicht entscheidungsfähig ist

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    Zusätzlich

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    • Flüchtlinge im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich

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    • Angabe der Gründe, warum die Änderung des Familiennamens oder des Vornamens beantragt wird
    • Familienname und/oder Vorname(n), dessen oder deren Bewilligung beantragt wird, gegebenenfalls auch Vorname(n), der oder die entfallen soll(en) oder deren Reihenfolge geändert werden soll
    • Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers, der/des Erziehungsberechtigten oder der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters, falls die Antragstellerin/der Antragsteller nicht entscheidungsfähig ist

    Kosten

    Bei Vorliegen eines Grundes:

    Für den Antrag

    Zusätzlich

    • Beilagengebühren (fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind):
      • Mündlicher oder schriftlicher Antrag: 3,90 Euro pro Bogen
      • Elektronischer Antrag mit ID Austria oder EU Login: 2,30 Euro pro Bogen

    Bei Fehlen eines Grundes ("Wunschname"):

    Für den Antrag

    Für die Bewilligung einer Wunschnamensänderung

    • Bundesgebühr: 382,60 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe:
      • Generell: 163 Euro
      • Bei Rückführung in die ursprüngliche deutsche Namensform (soweit die Person diesen Namen bereits geführt hat): 54,50 Euro

    Zusätzlich

    • Beilagengebühren (fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind):
      • Mündlicher oder schriftlicher Antrag: 3,90 Euro pro Bogen
      • Elektronischer Antrag mit ID Austria oder EU Login: 2,30 Euro pro Bogen

    Zusätzliche Informationen

    Erwachsene Personen, die ihren Namen ändern, müssen die Änderung ihrer Personaldaten diversen Behörden mitteilen. Beispiele sind:

    Weitere konkrete Informationen und Auskünfte erteilt Ihnen die zuständige Behörde.

    Rechtsgrundlagen

    Namensänderungsgesetz (NÄG)

    Zum Formular

    Namensänderung – Antrag

    Letzte Aktualisierung: 29. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

    Namensänderung von Erwachsenen

    Allgemeine Informationen

    • Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger,
    • Staatenlose oder Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich sowie
    • Flüchtlinge im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich

    haben das Recht auf Änderung des Familien- und Vornamens.

    Zuständige Stelle

    Die Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts, bzw. des letzten Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in Österreich:

    Tipp

    Bei ausländischen Staatsangehörigen richtet sich die Namensänderung nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates. In Österreich können diese Namensänderungen nur dann durchgeführt werden, wenn die ausländischen Staatsangehörigen staatenlos sind, die Staatsangehörigkeit ungeklärt ist und die Personen den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben oder Flüchtlinge im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich sind.

    Erforderliche Unterlagen

    Der formlose schriftliche Antrag sollte folgende Informationen beinhalten:

    • Familienname
    • Vorname(n)
    • Wohnanschrift
    • Datum und Ort der Geburt
    • Staatsangehörigkeit (Staatenlosigkeit oder ungeklärte Staatsangehörigkeit, Rechtsstellung eines Flüchtlings) der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Angabe der Gründe, warum die Änderung des Familiennamens oder des Vornamens beantragt wird
    • Familienname und/oder Vorname(n), dessen oder deren Bewilligung beantragt wird, gegebenenfalls auch Vorname(n), der oder die entfallen soll(en) oder deren Reihenfolge geändert werden soll
    • Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers, der/des Erziehungsberechtigten oder der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters, falls die Antragstellerin/der Antragsteller nicht entscheidungsfähig ist

    Kosten

    Bei Vorliegen eines Grundes:

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    Zusätzlich

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    Zusätzlich

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    Bei ausländischen Staatsangehörigen richtet sich die Namensänderung nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates. In Österreich können diese Namensänderungen nur dann durchgeführt werden, wenn die ausländischen Staatsangehörigen staatenlos sind, die Staatsangehörigkeit ungeklärt ist und die Personen den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben oder Flüchtlinge im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich sind.

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    Erwachsene Personen, die ihren Namen ändern, müssen die Änderung ihrer Personaldaten diversen Behörden mitteilen. Beispiele sind:

    Weitere konkrete Informationen und Auskünfte erteilt Ihnen die zuständige Behörde.

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    Allgemeine Informationen

    • Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger,
    • Staatenlose oder Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich sowie
    • Flüchtlinge im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich

    haben das Recht auf Änderung des Familien- und Vornamens.

    Zuständige Stelle

    Die Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts, bzw. des letzten Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in Österreich:

    Tipp

    Bei ausländischen Staatsangehörigen richtet sich die Namensänderung nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates. In Österreich können diese Namensänderungen nur dann durchgeführt werden, wenn die ausländischen Staatsangehörigen staatenlos sind, die Staatsangehörigkeit ungeklärt ist und die Personen den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben oder Flüchtlinge im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich sind.

    Erforderliche Unterlagen

    Der formlose schriftliche Antrag sollte folgende Informationen beinhalten:

    • Familienname
    • Vorname(n)
    • Wohnanschrift
    • Datum und Ort der Geburt
    • Staatsangehörigkeit (Staatenlosigkeit oder ungeklärte Staatsangehörigkeit, Rechtsstellung eines Flüchtlings) der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Angabe der Gründe, warum die Änderung des Familiennamens oder des Vornamens beantragt wird
    • Familienname und/oder Vorname(n), dessen oder deren Bewilligung beantragt wird, gegebenenfalls auch Vorname(n), der oder die entfallen soll(en) oder deren Reihenfolge geändert werden soll
    • Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers, der/des Erziehungsberechtigten oder der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters, falls die Antragstellerin/der Antragsteller nicht entscheidungsfähig ist

    Kosten

    Bei Vorliegen eines Grundes:

    Für den Antrag

    Zusätzlich

    • Beilagengebühren (fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind):
      • Mündlicher oder schriftlicher Antrag: 3,90 Euro pro Bogen
      • Elektronischer Antrag mit ID Austria oder EU Login: 2,30 Euro pro Bogen

    Bei Fehlen eines Grundes ("Wunschname"):

    Für den Antrag

    Für die Bewilligung einer Wunschnamensänderung

    • Bundesgebühr: 382,60 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe:
      • Generell: 163 Euro
      • Bei Rückführung in die ursprüngliche deutsche Namensform (soweit die Person diesen Namen bereits geführt hat): 54,50 Euro

    Zusätzlich

    • Beilagengebühren (fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind):
      • Mündlicher oder schriftlicher Antrag: 3,90 Euro pro Bogen
      • Elektronischer Antrag mit ID Austria oder EU Login: 2,30 Euro pro Bogen

    Zusätzliche Informationen

    Erwachsene Personen, die ihren Namen ändern, müssen die Änderung ihrer Personaldaten diversen Behörden mitteilen. Beispiele sind:

    Weitere konkrete Informationen und Auskünfte erteilt Ihnen die zuständige Behörde.

    Rechtsgrundlagen

    Namensänderungsgesetz (NÄG)

    Zum Formular

    Namensänderung – Antrag

    Letzte Aktualisierung: 29. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

    Namensänderung von Erwachsenen

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    • Staatenlose oder Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich sowie
    • Flüchtlinge im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich

    haben das Recht auf Änderung des Familien- und Vornamens.

    Zuständige Stelle

    Die Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts, bzw. des letzten Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in Österreich:

    Tipp

    Bei ausländischen Staatsangehörigen richtet sich die Namensänderung nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates. In Österreich können diese Namensänderungen nur dann durchgeführt werden, wenn die ausländischen Staatsangehörigen staatenlos sind, die Staatsangehörigkeit ungeklärt ist und die Personen den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben oder Flüchtlinge im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich sind.

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    • Angabe der Gründe, warum die Änderung des Familiennamens oder des Vornamens beantragt wird
    • Familienname und/oder Vorname(n), dessen oder deren Bewilligung beantragt wird, gegebenenfalls auch Vorname(n), der oder die entfallen soll(en) oder deren Reihenfolge geändert werden soll
    • Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers, der/des Erziehungsberechtigten oder der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters, falls die Antragstellerin/der Antragsteller nicht entscheidungsfähig ist

    Kosten

    Bei Vorliegen eines Grundes:

    Für den Antrag

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      • Bei Rückführung in die ursprüngliche deutsche Namensform (soweit die Person diesen Namen bereits geführt hat): 54,50 Euro

    Zusätzlich

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    Zusätzlich

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    Zusätzlich

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    Zusätzliche Informationen

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    • Staatenlose oder Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich sowie
    • Flüchtlinge im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich

    haben das Recht auf Änderung des Familien- und Vornamens.

    Zuständige Stelle

    Die Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts, bzw. des letzten Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in Österreich:

    Tipp

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    • Beilagengebühren (fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind):
      • Mündlicher oder schriftlicher Antrag: 3,90 Euro pro Bogen
      • Elektronischer Antrag mit ID Austria oder EU Login: 2,30 Euro pro Bogen

    Bei Fehlen eines Grundes ("Wunschname"):

    Für den Antrag

    Für die Bewilligung einer Wunschnamensänderung

    • Bundesgebühr: 382,60 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe:
      • Generell: 163 Euro
      • Bei Rückführung in die ursprüngliche deutsche Namensform (soweit die Person diesen Namen bereits geführt hat): 54,50 Euro

    Zusätzlich

    • Beilagengebühren (fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind):
      • Mündlicher oder schriftlicher Antrag: 3,90 Euro pro Bogen
      • Elektronischer Antrag mit ID Austria oder EU Login: 2,30 Euro pro Bogen

    Zusätzliche Informationen

    Erwachsene Personen, die ihren Namen ändern, müssen die Änderung ihrer Personaldaten diversen Behörden mitteilen. Beispiele sind:

    Weitere konkrete Informationen und Auskünfte erteilt Ihnen die zuständige Behörde.

    Rechtsgrundlagen

    Namensänderungsgesetz (NÄG)

    Zum Formular

    Namensänderung – Antrag

    Letzte Aktualisierung: 29. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

    Namensänderung von Erwachsenen

    Allgemeine Informationen

    • Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger,
    • Staatenlose oder Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich sowie
    • Flüchtlinge im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich

    haben das Recht auf Änderung des Familien- und Vornamens.

    Zuständige Stelle

    Die Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts, bzw. des letzten Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in Österreich:

    Tipp

    Bei ausländischen Staatsangehörigen richtet sich die Namensänderung nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates. In Österreich können diese Namensänderungen nur dann durchgeführt werden, wenn die ausländischen Staatsangehörigen staatenlos sind, die Staatsangehörigkeit ungeklärt ist und die Personen den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben oder Flüchtlinge im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich sind.

    Erforderliche Unterlagen

    Der formlose schriftliche Antrag sollte folgende Informationen beinhalten:

    • Familienname
    • Vorname(n)
    • Wohnanschrift
    • Datum und Ort der Geburt
    • Staatsangehörigkeit (Staatenlosigkeit oder ungeklärte Staatsangehörigkeit, Rechtsstellung eines Flüchtlings) der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Angabe der Gründe, warum die Änderung des Familiennamens oder des Vornamens beantragt wird
    • Familienname und/oder Vorname(n), dessen oder deren Bewilligung beantragt wird, gegebenenfalls auch Vorname(n), der oder die entfallen soll(en) oder deren Reihenfolge geändert werden soll
    • Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers, der/des Erziehungsberechtigten oder der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters, falls die Antragstellerin/der Antragsteller nicht entscheidungsfähig ist

    Kosten

    Bei Vorliegen eines Grundes:

    Für den Antrag

    Zusätzlich

    • Beilagengebühren (fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind):
      • Mündlicher oder schriftlicher Antrag: 3,90 Euro pro Bogen
      • Elektronischer Antrag mit ID Austria oder EU Login: 2,30 Euro pro Bogen

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    • Bundesgebühr: 382,60 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe:
      • Generell: 163 Euro
      • Bei Rückführung in die ursprüngliche deutsche Namensform (soweit die Person diesen Namen bereits geführt hat): 54,50 Euro

    Zusätzlich

    • Beilagengebühren (fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind):
      • Mündlicher oder schriftlicher Antrag: 3,90 Euro pro Bogen
      • Elektronischer Antrag mit ID Austria oder EU Login: 2,30 Euro pro Bogen

    Zusätzliche Informationen

    Erwachsene Personen, die ihren Namen ändern, müssen die Änderung ihrer Personaldaten diversen Behörden mitteilen. Beispiele sind:

    Weitere konkrete Informationen und Auskünfte erteilt Ihnen die zuständige Behörde.

    Rechtsgrundlagen

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    Namensänderung von Erwachsenen

    Allgemeine Informationen

    • Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger,
    • Staatenlose oder Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich sowie
    • Flüchtlinge im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich

    haben das Recht auf Änderung des Familien- und Vornamens.

    Zuständige Stelle

    Die Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts, bzw. des letzten Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in Österreich:

    Tipp

    Bei ausländischen Staatsangehörigen richtet sich die Namensänderung nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates. In Österreich können diese Namensänderungen nur dann durchgeführt werden, wenn die ausländischen Staatsangehörigen staatenlos sind, die Staatsangehörigkeit ungeklärt ist und die Personen den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben oder Flüchtlinge im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich sind.

    Erforderliche Unterlagen

    Der formlose schriftliche Antrag sollte folgende Informationen beinhalten:

    • Familienname
    • Vorname(n)
    • Wohnanschrift
    • Datum und Ort der Geburt
    • Staatsangehörigkeit (Staatenlosigkeit oder ungeklärte Staatsangehörigkeit, Rechtsstellung eines Flüchtlings) der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Angabe der Gründe, warum die Änderung des Familiennamens oder des Vornamens beantragt wird
    • Familienname und/oder Vorname(n), dessen oder deren Bewilligung beantragt wird, gegebenenfalls auch Vorname(n), der oder die entfallen soll(en) oder deren Reihenfolge geändert werden soll
    • Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers, der/des Erziehungsberechtigten oder der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters, falls die Antragstellerin/der Antragsteller nicht entscheidungsfähig ist

    Kosten

    Bei Vorliegen eines Grundes:

    Für den Antrag

    Zusätzlich

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    Für den Antrag

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    • Bundesgebühr: 382,60 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe:
      • Generell: 163 Euro
      • Bei Rückführung in die ursprüngliche deutsche Namensform (soweit die Person diesen Namen bereits geführt hat): 54,50 Euro

    Zusätzlich

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      • Mündlicher oder schriftlicher Antrag: 3,90 Euro pro Bogen
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    Zusätzliche Informationen

    Erwachsene Personen, die ihren Namen ändern, müssen die Änderung ihrer Personaldaten diversen Behörden mitteilen. Beispiele sind:

    Weitere konkrete Informationen und Auskünfte erteilt Ihnen die zuständige Behörde.

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    • Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger,
    • Staatenlose oder Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich sowie
    • Flüchtlinge im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich

    haben das Recht auf Änderung des Familien- und Vornamens.

    Zuständige Stelle

    Die Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts, bzw. des letzten Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in Österreich:

    Tipp

    Bei ausländischen Staatsangehörigen richtet sich die Namensänderung nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates. In Österreich können diese Namensänderungen nur dann durchgeführt werden, wenn die ausländischen Staatsangehörigen staatenlos sind, die Staatsangehörigkeit ungeklärt ist und die Personen den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben oder Flüchtlinge im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich sind.

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    • Familienname
    • Vorname(n)
    • Wohnanschrift
    • Datum und Ort der Geburt
    • Staatsangehörigkeit (Staatenlosigkeit oder ungeklärte Staatsangehörigkeit, Rechtsstellung eines Flüchtlings) der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Angabe der Gründe, warum die Änderung des Familiennamens oder des Vornamens beantragt wird
    • Familienname und/oder Vorname(n), dessen oder deren Bewilligung beantragt wird, gegebenenfalls auch Vorname(n), der oder die entfallen soll(en) oder deren Reihenfolge geändert werden soll
    • Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers, der/des Erziehungsberechtigten oder der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters, falls die Antragstellerin/der Antragsteller nicht entscheidungsfähig ist

    Kosten

    Bei Vorliegen eines Grundes:

    Für den Antrag

    Zusätzlich

    • Beilagengebühren (fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind):
      • Mündlicher oder schriftlicher Antrag: 3,90 Euro pro Bogen
      • Elektronischer Antrag mit ID Austria oder EU Login: 2,30 Euro pro Bogen

    Bei Fehlen eines Grundes ("Wunschname"):

    Für den Antrag

    Für die Bewilligung einer Wunschnamensänderung

    • Bundesgebühr: 382,60 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe:
      • Generell: 163 Euro
      • Bei Rückführung in die ursprüngliche deutsche Namensform (soweit die Person diesen Namen bereits geführt hat): 54,50 Euro

    Zusätzlich

    • Beilagengebühren (fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind):
      • Mündlicher oder schriftlicher Antrag: 3,90 Euro pro Bogen
      • Elektronischer Antrag mit ID Austria oder EU Login: 2,30 Euro pro Bogen

    Zusätzliche Informationen

    Erwachsene Personen, die ihren Namen ändern, müssen die Änderung ihrer Personaldaten diversen Behörden mitteilen. Beispiele sind:

    Weitere konkrete Informationen und Auskünfte erteilt Ihnen die zuständige Behörde.

    Rechtsgrundlagen

    Namensänderungsgesetz (NÄG)

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    Allgemeine Informationen

    • Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger,
    • Staatenlose oder Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich sowie
    • Flüchtlinge im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich

    haben das Recht auf Änderung des Familien- und Vornamens.

    Zuständige Stelle

    Die Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts, bzw. des letzten Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in Österreich:

    Tipp

    Bei ausländischen Staatsangehörigen richtet sich die Namensänderung nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates. In Österreich können diese Namensänderungen nur dann durchgeführt werden, wenn die ausländischen Staatsangehörigen staatenlos sind, die Staatsangehörigkeit ungeklärt ist und die Personen den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben oder Flüchtlinge im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich sind.

    Erforderliche Unterlagen

    Der formlose schriftliche Antrag sollte folgende Informationen beinhalten:

    • Familienname
    • Vorname(n)
    • Wohnanschrift
    • Datum und Ort der Geburt
    • Staatsangehörigkeit (Staatenlosigkeit oder ungeklärte Staatsangehörigkeit, Rechtsstellung eines Flüchtlings) der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Angabe der Gründe, warum die Änderung des Familiennamens oder des Vornamens beantragt wird
    • Familienname und/oder Vorname(n), dessen oder deren Bewilligung beantragt wird, gegebenenfalls auch Vorname(n), der oder die entfallen soll(en) oder deren Reihenfolge geändert werden soll
    • Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers, der/des Erziehungsberechtigten oder der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters, falls die Antragstellerin/der Antragsteller nicht entscheidungsfähig ist

    Kosten

    Bei Vorliegen eines Grundes:

    Für den Antrag

    Zusätzlich

    • Beilagengebühren (fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind):
      • Mündlicher oder schriftlicher Antrag: 3,90 Euro pro Bogen
      • Elektronischer Antrag mit ID Austria oder EU Login: 2,30 Euro pro Bogen

    Bei Fehlen eines Grundes ("Wunschname"):

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    • Bundesgebühr: 382,60 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe:
      • Generell: 163 Euro
      • Bei Rückführung in die ursprüngliche deutsche Namensform (soweit die Person diesen Namen bereits geführt hat): 54,50 Euro

    Zusätzlich

    • Beilagengebühren (fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind):
      • Mündlicher oder schriftlicher Antrag: 3,90 Euro pro Bogen
      • Elektronischer Antrag mit ID Austria oder EU Login: 2,30 Euro pro Bogen

    Zusätzliche Informationen

    Erwachsene Personen, die ihren Namen ändern, müssen die Änderung ihrer Personaldaten diversen Behörden mitteilen. Beispiele sind:

    Weitere konkrete Informationen und Auskünfte erteilt Ihnen die zuständige Behörde.

    Rechtsgrundlagen

    Namensänderungsgesetz (NÄG)

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    Allgemeine Informationen

    • Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger,
    • Staatenlose oder Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich sowie
    • Flüchtlinge im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich

    haben das Recht auf Änderung des Familien- und Vornamens.

    Zuständige Stelle

    Die Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts, bzw. des letzten Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in Österreich:

    Tipp

    Bei ausländischen Staatsangehörigen richtet sich die Namensänderung nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates. In Österreich können diese Namensänderungen nur dann durchgeführt werden, wenn die ausländischen Staatsangehörigen staatenlos sind, die Staatsangehörigkeit ungeklärt ist und die Personen den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben oder Flüchtlinge im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich sind.

    Erforderliche Unterlagen

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    • Familienname
    • Vorname(n)
    • Wohnanschrift
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    • Staatsangehörigkeit (Staatenlosigkeit oder ungeklärte Staatsangehörigkeit, Rechtsstellung eines Flüchtlings) der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Angabe der Gründe, warum die Änderung des Familiennamens oder des Vornamens beantragt wird
    • Familienname und/oder Vorname(n), dessen oder deren Bewilligung beantragt wird, gegebenenfalls auch Vorname(n), der oder die entfallen soll(en) oder deren Reihenfolge geändert werden soll
    • Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers, der/des Erziehungsberechtigten oder der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters, falls die Antragstellerin/der Antragsteller nicht entscheidungsfähig ist

    Kosten

    Bei Vorliegen eines Grundes:

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    • Bundesgebühr: 382,60 Euro
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      • Generell: 163 Euro
      • Bei Rückführung in die ursprüngliche deutsche Namensform (soweit die Person diesen Namen bereits geführt hat): 54,50 Euro

    Zusätzlich

    • Beilagengebühren (fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind):
      • Mündlicher oder schriftlicher Antrag: 3,90 Euro pro Bogen
      • Elektronischer Antrag mit ID Austria oder EU Login: 2,30 Euro pro Bogen

    Zusätzliche Informationen

    Erwachsene Personen, die ihren Namen ändern, müssen die Änderung ihrer Personaldaten diversen Behörden mitteilen. Beispiele sind:

    Weitere konkrete Informationen und Auskünfte erteilt Ihnen die zuständige Behörde.

    Rechtsgrundlagen

    Namensänderungsgesetz (NÄG)

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    • Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger,
    • Staatenlose oder Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich sowie
    • Flüchtlinge im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich

    haben das Recht auf Änderung des Familien- und Vornamens.

    Zuständige Stelle

    Die Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts, bzw. des letzten Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in Österreich:

    Tipp

    Bei ausländischen Staatsangehörigen richtet sich die Namensänderung nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates. In Österreich können diese Namensänderungen nur dann durchgeführt werden, wenn die ausländischen Staatsangehörigen staatenlos sind, die Staatsangehörigkeit ungeklärt ist und die Personen den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben oder Flüchtlinge im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich sind.

    Erforderliche Unterlagen

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    • Familienname
    • Vorname(n)
    • Wohnanschrift
    • Datum und Ort der Geburt
    • Staatsangehörigkeit (Staatenlosigkeit oder ungeklärte Staatsangehörigkeit, Rechtsstellung eines Flüchtlings) der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Angabe der Gründe, warum die Änderung des Familiennamens oder des Vornamens beantragt wird
    • Familienname und/oder Vorname(n), dessen oder deren Bewilligung beantragt wird, gegebenenfalls auch Vorname(n), der oder die entfallen soll(en) oder deren Reihenfolge geändert werden soll
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    Erwachsene Personen, die ihren Namen ändern, müssen die Änderung ihrer Personaldaten diversen Behörden mitteilen. Beispiele sind:

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