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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Verlust von persönlichen Gegenständen

    Besonders häufig gehen persönliche Gegenstände in öffentlichen Verkehrsmitteln verloren. Wenn Sie vermuten, einen persönlichen Gegenstand (z.B. Schlüssel, Geldbörse, Handy, Handtasche, Schmuck, Reisegepäck, Koffer) in einem öffentlichen Verkehrsmittel verloren zu haben, können Sie sich beispielsweise an folgende Stellen wenden:

    Des Weiteren können Sie im Online-Fundamt-Österreich "fundamt.gv.at" in der zentralen Datenbank nach dem Gegenstand suchen und eine Verlustmeldung erstellen. Wenn ein passendes Fundstück abgegeben wird, werden Sie vom Fundamt verständigt.

    Öffentliche Verkehrsmittel

    Wenn Sie einen Gegenstand in einem öffentlichen Verkehrsmittel verloren haben, dann wenden Sie sich gleich an die Zentralstelle des jeweiligen Verkehrsbetriebs.

    Hinweis

    Bei Verlusten von Gegenständen in den Wiener Linien ist das Zentrale Fundservice der MA 48 unter der Hotline +43 1 4000-8091 zuständig.

    Da die verschiedenen Verkehrsbetriebe gefundene Gegenstände unterschiedlich lang aufbewahren, werden hier nur die Wiener Linien als Beispiel angeführt: Nach zwei bis drei Werktagen werden diese Gegenstände zur Fundservicezentrale (→ Stadt Wien) weitergeleitet. Dort werden alle Gegenstände (Schlüssel, Schmuck, Wertgegenstände, andere Gegenstände) ein halbes Jahr, Gegenstände, die mehr als 100 Euro Wert sind ein Jahr lang, aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden zum Verkauf geeignete Gegenstände dem Dorotheum zur Verfügung gestellt. 

    Flughäfen

    Die bei den Fundstellen an den Flughäfen abgegebenen Gegenstände werden bei größeren Flughäfen ein Jahr lang aufbewahrt bzw. im Fall von kleineren Flughäfen an die örtlich zuständige Fundbehörde weitergeleitet.

    Tipp

    Falls Ihr Reisegepäck durch einen Fehler der Fluggesellschaft verloren geht, wenden Sie sich an diese.

    Inländische Reisepässe oder Dokumente, deren Besitzerinnen/Besitzer nicht ausfindig gemacht werden können, werden ebenfalls an die Fundbehörde weitergeleitet. Ausländische Dokumente werden an die ausländischen Vertretungsbehörden in Österreich weitergeleitet.

    Bei den Fundbüros bzw. Fundschaltern der Flughäfen werden keine Verlustanzeigen entgegengenommen. Weiters führen sie keine Verständigungen durch, wenn ein verlorener Gegenstand in der Zwischenzeit gefunden wurde. Die Besitzerin/der Besitzer muss daher selbst telefonisch nachfragen.

    Wenn Sie eine Verlustanzeige erstatten möchten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Fundbehörde.

    Österreichische Bundesbahnen (ÖBB)

    Im Fall eines Verlustes sollten Sie sich zunächst an die Zugbegleiterin/den Zugbegleiter wenden. Gefundene Gegenstände werden zwei bis drei Wochen lang im Bahnhof aufbewahrt, wo diese abgegeben wurden. Gleichzeitig wird ein Nachforschungsauftrag an alle Bahnhöfe geschickt, um dadurch die rechtmäßige Besitzerin/den rechtmäßigen Besitzer so schnell wie möglich ausfindig zu machen.

    Bei Verlust von Gegenständen helfen die Mungos Lost + Found Servicecenter der ÖBB.

    Verlorene bzw. vergessene Ausweise und sonstige Dokumente sowie Kontokarten und Geldbörsen werden von der ÖBB-Fundsammelstelle nach einigen Werktagen an den Fundservice des Magistrats bzw. der Gemeinde weitergeleitet.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

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    Des Weiteren können Sie im Online-Fundamt-Österreich "fundamt.gv.at" in der zentralen Datenbank nach dem Gegenstand suchen und eine Verlustmeldung erstellen. Wenn ein passendes Fundstück abgegeben wird, werden Sie vom Fundamt verständigt.

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    Hinweis

    Bei Verlusten von Gegenständen in den Wiener Linien ist das Zentrale Fundservice der MA 48 unter der Hotline +43 1 4000-8091 zuständig.

    Da die verschiedenen Verkehrsbetriebe gefundene Gegenstände unterschiedlich lang aufbewahren, werden hier nur die Wiener Linien als Beispiel angeführt: Nach zwei bis drei Werktagen werden diese Gegenstände zur Fundservicezentrale (→ Stadt Wien) weitergeleitet. Dort werden alle Gegenstände (Schlüssel, Schmuck, Wertgegenstände, andere Gegenstände) ein halbes Jahr, Gegenstände, die mehr als 100 Euro Wert sind ein Jahr lang, aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden zum Verkauf geeignete Gegenstände dem Dorotheum zur Verfügung gestellt. 

    Flughäfen

    Die bei den Fundstellen an den Flughäfen abgegebenen Gegenstände werden bei größeren Flughäfen ein Jahr lang aufbewahrt bzw. im Fall von kleineren Flughäfen an die örtlich zuständige Fundbehörde weitergeleitet.

    Tipp

    Falls Ihr Reisegepäck durch einen Fehler der Fluggesellschaft verloren geht, wenden Sie sich an diese.

    Inländische Reisepässe oder Dokumente, deren Besitzerinnen/Besitzer nicht ausfindig gemacht werden können, werden ebenfalls an die Fundbehörde weitergeleitet. Ausländische Dokumente werden an die ausländischen Vertretungsbehörden in Österreich weitergeleitet.

    Bei den Fundbüros bzw. Fundschaltern der Flughäfen werden keine Verlustanzeigen entgegengenommen. Weiters führen sie keine Verständigungen durch, wenn ein verlorener Gegenstand in der Zwischenzeit gefunden wurde. Die Besitzerin/der Besitzer muss daher selbst telefonisch nachfragen.

    Wenn Sie eine Verlustanzeige erstatten möchten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Fundbehörde.

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    Hinweis

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    Da die verschiedenen Verkehrsbetriebe gefundene Gegenstände unterschiedlich lang aufbewahren, werden hier nur die Wiener Linien als Beispiel angeführt: Nach zwei bis drei Werktagen werden diese Gegenstände zur Fundservicezentrale (→ Stadt Wien) weitergeleitet. Dort werden alle Gegenstände (Schlüssel, Schmuck, Wertgegenstände, andere Gegenstände) ein halbes Jahr, Gegenstände, die mehr als 100 Euro Wert sind ein Jahr lang, aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden zum Verkauf geeignete Gegenstände dem Dorotheum zur Verfügung gestellt. 

    Flughäfen

    Die bei den Fundstellen an den Flughäfen abgegebenen Gegenstände werden bei größeren Flughäfen ein Jahr lang aufbewahrt bzw. im Fall von kleineren Flughäfen an die örtlich zuständige Fundbehörde weitergeleitet.

    Tipp

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    Hinweis

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    Hinweis

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    Da die verschiedenen Verkehrsbetriebe gefundene Gegenstände unterschiedlich lang aufbewahren, werden hier nur die Wiener Linien als Beispiel angeführt: Nach zwei bis drei Werktagen werden diese Gegenstände zur Fundservicezentrale (→ Stadt Wien) weitergeleitet. Dort werden alle Gegenstände (Schlüssel, Schmuck, Wertgegenstände, andere Gegenstände) ein halbes Jahr, Gegenstände, die mehr als 100 Euro Wert sind ein Jahr lang, aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden zum Verkauf geeignete Gegenstände dem Dorotheum zur Verfügung gestellt. 

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    Die bei den Fundstellen an den Flughäfen abgegebenen Gegenstände werden bei größeren Flughäfen ein Jahr lang aufbewahrt bzw. im Fall von kleineren Flughäfen an die örtlich zuständige Fundbehörde weitergeleitet.

    Tipp

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    Inländische Reisepässe oder Dokumente, deren Besitzerinnen/Besitzer nicht ausfindig gemacht werden können, werden ebenfalls an die Fundbehörde weitergeleitet. Ausländische Dokumente werden an die ausländischen Vertretungsbehörden in Österreich weitergeleitet.

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    Inländische Reisepässe oder Dokumente, deren Besitzerinnen/Besitzer nicht ausfindig gemacht werden können, werden ebenfalls an die Fundbehörde weitergeleitet. Ausländische Dokumente werden an die ausländischen Vertretungsbehörden in Österreich weitergeleitet.

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    Verlust von persönlichen Gegenständen

    Besonders häufig gehen persönliche Gegenstände in öffentlichen Verkehrsmitteln verloren. Wenn Sie vermuten, einen persönlichen Gegenstand (z.B. Schlüssel, Geldbörse, Handy, Handtasche, Schmuck, Reisegepäck, Koffer) in einem öffentlichen Verkehrsmittel verloren zu haben, können Sie sich beispielsweise an folgende Stellen wenden:

    Des Weiteren können Sie im Online-Fundamt-Österreich "fundamt.gv.at" in der zentralen Datenbank nach dem Gegenstand suchen und eine Verlustmeldung erstellen. Wenn ein passendes Fundstück abgegeben wird, werden Sie vom Fundamt verständigt.

    Öffentliche Verkehrsmittel

    Wenn Sie einen Gegenstand in einem öffentlichen Verkehrsmittel verloren haben, dann wenden Sie sich gleich an die Zentralstelle des jeweiligen Verkehrsbetriebs.

    Hinweis

    Bei Verlusten von Gegenständen in den Wiener Linien ist das Zentrale Fundservice der MA 48 unter der Hotline +43 1 4000-8091 zuständig.

    Da die verschiedenen Verkehrsbetriebe gefundene Gegenstände unterschiedlich lang aufbewahren, werden hier nur die Wiener Linien als Beispiel angeführt: Nach zwei bis drei Werktagen werden diese Gegenstände zur Fundservicezentrale (→ Stadt Wien) weitergeleitet. Dort werden alle Gegenstände (Schlüssel, Schmuck, Wertgegenstände, andere Gegenstände) ein halbes Jahr, Gegenstände, die mehr als 100 Euro Wert sind ein Jahr lang, aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden zum Verkauf geeignete Gegenstände dem Dorotheum zur Verfügung gestellt. 

    Flughäfen

    Die bei den Fundstellen an den Flughäfen abgegebenen Gegenstände werden bei größeren Flughäfen ein Jahr lang aufbewahrt bzw. im Fall von kleineren Flughäfen an die örtlich zuständige Fundbehörde weitergeleitet.

    Tipp

    Falls Ihr Reisegepäck durch einen Fehler der Fluggesellschaft verloren geht, wenden Sie sich an diese.

    Inländische Reisepässe oder Dokumente, deren Besitzerinnen/Besitzer nicht ausfindig gemacht werden können, werden ebenfalls an die Fundbehörde weitergeleitet. Ausländische Dokumente werden an die ausländischen Vertretungsbehörden in Österreich weitergeleitet.

    Bei den Fundbüros bzw. Fundschaltern der Flughäfen werden keine Verlustanzeigen entgegengenommen. Weiters führen sie keine Verständigungen durch, wenn ein verlorener Gegenstand in der Zwischenzeit gefunden wurde. Die Besitzerin/der Besitzer muss daher selbst telefonisch nachfragen.

    Wenn Sie eine Verlustanzeige erstatten möchten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Fundbehörde.

    Österreichische Bundesbahnen (ÖBB)

    Im Fall eines Verlustes sollten Sie sich zunächst an die Zugbegleiterin/den Zugbegleiter wenden. Gefundene Gegenstände werden zwei bis drei Wochen lang im Bahnhof aufbewahrt, wo diese abgegeben wurden. Gleichzeitig wird ein Nachforschungsauftrag an alle Bahnhöfe geschickt, um dadurch die rechtmäßige Besitzerin/den rechtmäßigen Besitzer so schnell wie möglich ausfindig zu machen.

    Bei Verlust von Gegenständen helfen die Mungos Lost + Found Servicecenter der ÖBB.

    Verlorene bzw. vergessene Ausweise und sonstige Dokumente sowie Kontokarten und Geldbörsen werden von der ÖBB-Fundsammelstelle nach einigen Werktagen an den Fundservice des Magistrats bzw. der Gemeinde weitergeleitet.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024

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    Des Weiteren können Sie im Online-Fundamt-Österreich "fundamt.gv.at" in der zentralen Datenbank nach dem Gegenstand suchen und eine Verlustmeldung erstellen. Wenn ein passendes Fundstück abgegeben wird, werden Sie vom Fundamt verständigt.

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    Hinweis

    Bei Verlusten von Gegenständen in den Wiener Linien ist das Zentrale Fundservice der MA 48 unter der Hotline +43 1 4000-8091 zuständig.

    Da die verschiedenen Verkehrsbetriebe gefundene Gegenstände unterschiedlich lang aufbewahren, werden hier nur die Wiener Linien als Beispiel angeführt: Nach zwei bis drei Werktagen werden diese Gegenstände zur Fundservicezentrale (→ Stadt Wien) weitergeleitet. Dort werden alle Gegenstände (Schlüssel, Schmuck, Wertgegenstände, andere Gegenstände) ein halbes Jahr, Gegenstände, die mehr als 100 Euro Wert sind ein Jahr lang, aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden zum Verkauf geeignete Gegenstände dem Dorotheum zur Verfügung gestellt. 

    Flughäfen

    Die bei den Fundstellen an den Flughäfen abgegebenen Gegenstände werden bei größeren Flughäfen ein Jahr lang aufbewahrt bzw. im Fall von kleineren Flughäfen an die örtlich zuständige Fundbehörde weitergeleitet.

    Tipp

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    Inländische Reisepässe oder Dokumente, deren Besitzerinnen/Besitzer nicht ausfindig gemacht werden können, werden ebenfalls an die Fundbehörde weitergeleitet. Ausländische Dokumente werden an die ausländischen Vertretungsbehörden in Österreich weitergeleitet.

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    Wenn Sie eine Verlustanzeige erstatten möchten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Fundbehörde.

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    Des Weiteren können Sie im Online-Fundamt-Österreich "fundamt.gv.at" in der zentralen Datenbank nach dem Gegenstand suchen und eine Verlustmeldung erstellen. Wenn ein passendes Fundstück abgegeben wird, werden Sie vom Fundamt verständigt.

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    Hinweis

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    Da die verschiedenen Verkehrsbetriebe gefundene Gegenstände unterschiedlich lang aufbewahren, werden hier nur die Wiener Linien als Beispiel angeführt: Nach zwei bis drei Werktagen werden diese Gegenstände zur Fundservicezentrale (→ Stadt Wien) weitergeleitet. Dort werden alle Gegenstände (Schlüssel, Schmuck, Wertgegenstände, andere Gegenstände) ein halbes Jahr, Gegenstände, die mehr als 100 Euro Wert sind ein Jahr lang, aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden zum Verkauf geeignete Gegenstände dem Dorotheum zur Verfügung gestellt. 

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    Tipp

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    Da die verschiedenen Verkehrsbetriebe gefundene Gegenstände unterschiedlich lang aufbewahren, werden hier nur die Wiener Linien als Beispiel angeführt: Nach zwei bis drei Werktagen werden diese Gegenstände zur Fundservicezentrale (→ Stadt Wien) weitergeleitet. Dort werden alle Gegenstände (Schlüssel, Schmuck, Wertgegenstände, andere Gegenstände) ein halbes Jahr, Gegenstände, die mehr als 100 Euro Wert sind ein Jahr lang, aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden zum Verkauf geeignete Gegenstände dem Dorotheum zur Verfügung gestellt. 

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    Des Weiteren können Sie im Online-Fundamt-Österreich "fundamt.gv.at" in der zentralen Datenbank nach dem Gegenstand suchen und eine Verlustmeldung erstellen. Wenn ein passendes Fundstück abgegeben wird, werden Sie vom Fundamt verständigt.

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    Da die verschiedenen Verkehrsbetriebe gefundene Gegenstände unterschiedlich lang aufbewahren, werden hier nur die Wiener Linien als Beispiel angeführt: Nach zwei bis drei Werktagen werden diese Gegenstände zur Fundservicezentrale (→ Stadt Wien) weitergeleitet. Dort werden alle Gegenstände (Schlüssel, Schmuck, Wertgegenstände, andere Gegenstände) ein halbes Jahr, Gegenstände, die mehr als 100 Euro Wert sind ein Jahr lang, aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden zum Verkauf geeignete Gegenstände dem Dorotheum zur Verfügung gestellt. 

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    Des Weiteren können Sie im Online-Fundamt-Österreich "fundamt.gv.at" in der zentralen Datenbank nach dem Gegenstand suchen und eine Verlustmeldung erstellen. Wenn ein passendes Fundstück abgegeben wird, werden Sie vom Fundamt verständigt.

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    Da die verschiedenen Verkehrsbetriebe gefundene Gegenstände unterschiedlich lang aufbewahren, werden hier nur die Wiener Linien als Beispiel angeführt: Nach zwei bis drei Werktagen werden diese Gegenstände zur Fundservicezentrale (→ Stadt Wien) weitergeleitet. Dort werden alle Gegenstände (Schlüssel, Schmuck, Wertgegenstände, andere Gegenstände) ein halbes Jahr, Gegenstände, die mehr als 100 Euro Wert sind ein Jahr lang, aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden zum Verkauf geeignete Gegenstände dem Dorotheum zur Verfügung gestellt. 

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    Inländische Reisepässe oder Dokumente, deren Besitzerinnen/Besitzer nicht ausfindig gemacht werden können, werden ebenfalls an die Fundbehörde weitergeleitet. Ausländische Dokumente werden an die ausländischen Vertretungsbehörden in Österreich weitergeleitet.

    Bei den Fundbüros bzw. Fundschaltern der Flughäfen werden keine Verlustanzeigen entgegengenommen. Weiters führen sie keine Verständigungen durch, wenn ein verlorener Gegenstand in der Zwischenzeit gefunden wurde. Die Besitzerin/der Besitzer muss daher selbst telefonisch nachfragen.

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    Österreichische Bundesbahnen (ÖBB)

    Im Fall eines Verlustes sollten Sie sich zunächst an die Zugbegleiterin/den Zugbegleiter wenden. Gefundene Gegenstände werden zwei bis drei Wochen lang im Bahnhof aufbewahrt, wo diese abgegeben wurden. Gleichzeitig wird ein Nachforschungsauftrag an alle Bahnhöfe geschickt, um dadurch die rechtmäßige Besitzerin/den rechtmäßigen Besitzer so schnell wie möglich ausfindig zu machen.

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    Des Weiteren können Sie im Online-Fundamt-Österreich "fundamt.gv.at" in der zentralen Datenbank nach dem Gegenstand suchen und eine Verlustmeldung erstellen. Wenn ein passendes Fundstück abgegeben wird, werden Sie vom Fundamt verständigt.

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    Hinweis

    Bei Verlusten von Gegenständen in den Wiener Linien ist das Zentrale Fundservice der MA 48 unter der Hotline +43 1 4000-8091 zuständig.

    Da die verschiedenen Verkehrsbetriebe gefundene Gegenstände unterschiedlich lang aufbewahren, werden hier nur die Wiener Linien als Beispiel angeführt: Nach zwei bis drei Werktagen werden diese Gegenstände zur Fundservicezentrale (→ Stadt Wien) weitergeleitet. Dort werden alle Gegenstände (Schlüssel, Schmuck, Wertgegenstände, andere Gegenstände) ein halbes Jahr, Gegenstände, die mehr als 100 Euro Wert sind ein Jahr lang, aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden zum Verkauf geeignete Gegenstände dem Dorotheum zur Verfügung gestellt. 

    Flughäfen

    Die bei den Fundstellen an den Flughäfen abgegebenen Gegenstände werden bei größeren Flughäfen ein Jahr lang aufbewahrt bzw. im Fall von kleineren Flughäfen an die örtlich zuständige Fundbehörde weitergeleitet.

    Tipp

    Falls Ihr Reisegepäck durch einen Fehler der Fluggesellschaft verloren geht, wenden Sie sich an diese.

    Inländische Reisepässe oder Dokumente, deren Besitzerinnen/Besitzer nicht ausfindig gemacht werden können, werden ebenfalls an die Fundbehörde weitergeleitet. Ausländische Dokumente werden an die ausländischen Vertretungsbehörden in Österreich weitergeleitet.

    Bei den Fundbüros bzw. Fundschaltern der Flughäfen werden keine Verlustanzeigen entgegengenommen. Weiters führen sie keine Verständigungen durch, wenn ein verlorener Gegenstand in der Zwischenzeit gefunden wurde. Die Besitzerin/der Besitzer muss daher selbst telefonisch nachfragen.

    Wenn Sie eine Verlustanzeige erstatten möchten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Fundbehörde.

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    Im Fall eines Verlustes sollten Sie sich zunächst an die Zugbegleiterin/den Zugbegleiter wenden. Gefundene Gegenstände werden zwei bis drei Wochen lang im Bahnhof aufbewahrt, wo diese abgegeben wurden. Gleichzeitig wird ein Nachforschungsauftrag an alle Bahnhöfe geschickt, um dadurch die rechtmäßige Besitzerin/den rechtmäßigen Besitzer so schnell wie möglich ausfindig zu machen.

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    Des Weiteren können Sie im Online-Fundamt-Österreich "fundamt.gv.at" in der zentralen Datenbank nach dem Gegenstand suchen und eine Verlustmeldung erstellen. Wenn ein passendes Fundstück abgegeben wird, werden Sie vom Fundamt verständigt.

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    Da die verschiedenen Verkehrsbetriebe gefundene Gegenstände unterschiedlich lang aufbewahren, werden hier nur die Wiener Linien als Beispiel angeführt: Nach zwei bis drei Werktagen werden diese Gegenstände zur Fundservicezentrale (→ Stadt Wien) weitergeleitet. Dort werden alle Gegenstände (Schlüssel, Schmuck, Wertgegenstände, andere Gegenstände) ein halbes Jahr, Gegenstände, die mehr als 100 Euro Wert sind ein Jahr lang, aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden zum Verkauf geeignete Gegenstände dem Dorotheum zur Verfügung gestellt. 

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    Inländische Reisepässe oder Dokumente, deren Besitzerinnen/Besitzer nicht ausfindig gemacht werden können, werden ebenfalls an die Fundbehörde weitergeleitet. Ausländische Dokumente werden an die ausländischen Vertretungsbehörden in Österreich weitergeleitet.

    Bei den Fundbüros bzw. Fundschaltern der Flughäfen werden keine Verlustanzeigen entgegengenommen. Weiters führen sie keine Verständigungen durch, wenn ein verlorener Gegenstand in der Zwischenzeit gefunden wurde. Die Besitzerin/der Besitzer muss daher selbst telefonisch nachfragen.

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    Im Fall eines Verlustes sollten Sie sich zunächst an die Zugbegleiterin/den Zugbegleiter wenden. Gefundene Gegenstände werden zwei bis drei Wochen lang im Bahnhof aufbewahrt, wo diese abgegeben wurden. Gleichzeitig wird ein Nachforschungsauftrag an alle Bahnhöfe geschickt, um dadurch die rechtmäßige Besitzerin/den rechtmäßigen Besitzer so schnell wie möglich ausfindig zu machen.

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    Da die verschiedenen Verkehrsbetriebe gefundene Gegenstände unterschiedlich lang aufbewahren, werden hier nur die Wiener Linien als Beispiel angeführt: Nach zwei bis drei Werktagen werden diese Gegenstände zur Fundservicezentrale (→ Stadt Wien) weitergeleitet. Dort werden alle Gegenstände (Schlüssel, Schmuck, Wertgegenstände, andere Gegenstände) ein halbes Jahr, Gegenstände, die mehr als 100 Euro Wert sind ein Jahr lang, aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden zum Verkauf geeignete Gegenstände dem Dorotheum zur Verfügung gestellt. 

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    Inländische Reisepässe oder Dokumente, deren Besitzerinnen/Besitzer nicht ausfindig gemacht werden können, werden ebenfalls an die Fundbehörde weitergeleitet. Ausländische Dokumente werden an die ausländischen Vertretungsbehörden in Österreich weitergeleitet.

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    Inländische Reisepässe oder Dokumente, deren Besitzerinnen/Besitzer nicht ausfindig gemacht werden können, werden ebenfalls an die Fundbehörde weitergeleitet. Ausländische Dokumente werden an die ausländischen Vertretungsbehörden in Österreich weitergeleitet.

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    Im Fall eines Verlustes sollten Sie sich zunächst an die Zugbegleiterin/den Zugbegleiter wenden. Gefundene Gegenstände werden zwei bis drei Wochen lang im Bahnhof aufbewahrt, wo diese abgegeben wurden. Gleichzeitig wird ein Nachforschungsauftrag an alle Bahnhöfe geschickt, um dadurch die rechtmäßige Besitzerin/den rechtmäßigen Besitzer so schnell wie möglich ausfindig zu machen.

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    Besonders häufig gehen persönliche Gegenstände in öffentlichen Verkehrsmitteln verloren. Wenn Sie vermuten, einen persönlichen Gegenstand (z.B. Schlüssel, Geldbörse, Handy, Handtasche, Schmuck, Reisegepäck, Koffer) in einem öffentlichen Verkehrsmittel verloren zu haben, können Sie sich beispielsweise an folgende Stellen wenden:

    Des Weiteren können Sie im Online-Fundamt-Österreich "fundamt.gv.at" in der zentralen Datenbank nach dem Gegenstand suchen und eine Verlustmeldung erstellen. Wenn ein passendes Fundstück abgegeben wird, werden Sie vom Fundamt verständigt.

    Öffentliche Verkehrsmittel

    Wenn Sie einen Gegenstand in einem öffentlichen Verkehrsmittel verloren haben, dann wenden Sie sich gleich an die Zentralstelle des jeweiligen Verkehrsbetriebs.

    Hinweis

    Bei Verlusten von Gegenständen in den Wiener Linien ist das Zentrale Fundservice der MA 48 unter der Hotline +43 1 4000-8091 zuständig.

    Da die verschiedenen Verkehrsbetriebe gefundene Gegenstände unterschiedlich lang aufbewahren, werden hier nur die Wiener Linien als Beispiel angeführt: Nach zwei bis drei Werktagen werden diese Gegenstände zur Fundservicezentrale (→ Stadt Wien) weitergeleitet. Dort werden alle Gegenstände (Schlüssel, Schmuck, Wertgegenstände, andere Gegenstände) ein halbes Jahr, Gegenstände, die mehr als 100 Euro Wert sind ein Jahr lang, aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden zum Verkauf geeignete Gegenstände dem Dorotheum zur Verfügung gestellt. 

    Flughäfen

    Die bei den Fundstellen an den Flughäfen abgegebenen Gegenstände werden bei größeren Flughäfen ein Jahr lang aufbewahrt bzw. im Fall von kleineren Flughäfen an die örtlich zuständige Fundbehörde weitergeleitet.

    Tipp

    Falls Ihr Reisegepäck durch einen Fehler der Fluggesellschaft verloren geht, wenden Sie sich an diese.

    Inländische Reisepässe oder Dokumente, deren Besitzerinnen/Besitzer nicht ausfindig gemacht werden können, werden ebenfalls an die Fundbehörde weitergeleitet. Ausländische Dokumente werden an die ausländischen Vertretungsbehörden in Österreich weitergeleitet.

    Bei den Fundbüros bzw. Fundschaltern der Flughäfen werden keine Verlustanzeigen entgegengenommen. Weiters führen sie keine Verständigungen durch, wenn ein verlorener Gegenstand in der Zwischenzeit gefunden wurde. Die Besitzerin/der Besitzer muss daher selbst telefonisch nachfragen.

    Wenn Sie eine Verlustanzeige erstatten möchten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Fundbehörde.

    Österreichische Bundesbahnen (ÖBB)

    Im Fall eines Verlustes sollten Sie sich zunächst an die Zugbegleiterin/den Zugbegleiter wenden. Gefundene Gegenstände werden zwei bis drei Wochen lang im Bahnhof aufbewahrt, wo diese abgegeben wurden. Gleichzeitig wird ein Nachforschungsauftrag an alle Bahnhöfe geschickt, um dadurch die rechtmäßige Besitzerin/den rechtmäßigen Besitzer so schnell wie möglich ausfindig zu machen.

    Bei Verlust von Gegenständen helfen die Mungos Lost + Found Servicecenter der ÖBB.

    Verlorene bzw. vergessene Ausweise und sonstige Dokumente sowie Kontokarten und Geldbörsen werden von der ÖBB-Fundsammelstelle nach einigen Werktagen an den Fundservice des Magistrats bzw. der Gemeinde weitergeleitet.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

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    Besonders häufig gehen persönliche Gegenstände in öffentlichen Verkehrsmitteln verloren. Wenn Sie vermuten, einen persönlichen Gegenstand (z.B. Schlüssel, Geldbörse, Handy, Handtasche, Schmuck, Reisegepäck, Koffer) in einem öffentlichen Verkehrsmittel verloren zu haben, können Sie sich beispielsweise an folgende Stellen wenden:

    Des Weiteren können Sie im Online-Fundamt-Österreich "fundamt.gv.at" in der zentralen Datenbank nach dem Gegenstand suchen und eine Verlustmeldung erstellen. Wenn ein passendes Fundstück abgegeben wird, werden Sie vom Fundamt verständigt.

    Öffentliche Verkehrsmittel

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    Hinweis

    Bei Verlusten von Gegenständen in den Wiener Linien ist das Zentrale Fundservice der MA 48 unter der Hotline +43 1 4000-8091 zuständig.

    Da die verschiedenen Verkehrsbetriebe gefundene Gegenstände unterschiedlich lang aufbewahren, werden hier nur die Wiener Linien als Beispiel angeführt: Nach zwei bis drei Werktagen werden diese Gegenstände zur Fundservicezentrale (→ Stadt Wien) weitergeleitet. Dort werden alle Gegenstände (Schlüssel, Schmuck, Wertgegenstände, andere Gegenstände) ein halbes Jahr, Gegenstände, die mehr als 100 Euro Wert sind ein Jahr lang, aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden zum Verkauf geeignete Gegenstände dem Dorotheum zur Verfügung gestellt. 

    Flughäfen

    Die bei den Fundstellen an den Flughäfen abgegebenen Gegenstände werden bei größeren Flughäfen ein Jahr lang aufbewahrt bzw. im Fall von kleineren Flughäfen an die örtlich zuständige Fundbehörde weitergeleitet.

    Tipp

    Falls Ihr Reisegepäck durch einen Fehler der Fluggesellschaft verloren geht, wenden Sie sich an diese.

    Inländische Reisepässe oder Dokumente, deren Besitzerinnen/Besitzer nicht ausfindig gemacht werden können, werden ebenfalls an die Fundbehörde weitergeleitet. Ausländische Dokumente werden an die ausländischen Vertretungsbehörden in Österreich weitergeleitet.

    Bei den Fundbüros bzw. Fundschaltern der Flughäfen werden keine Verlustanzeigen entgegengenommen. Weiters führen sie keine Verständigungen durch, wenn ein verlorener Gegenstand in der Zwischenzeit gefunden wurde. Die Besitzerin/der Besitzer muss daher selbst telefonisch nachfragen.

    Wenn Sie eine Verlustanzeige erstatten möchten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Fundbehörde.

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    Im Fall eines Verlustes sollten Sie sich zunächst an die Zugbegleiterin/den Zugbegleiter wenden. Gefundene Gegenstände werden zwei bis drei Wochen lang im Bahnhof aufbewahrt, wo diese abgegeben wurden. Gleichzeitig wird ein Nachforschungsauftrag an alle Bahnhöfe geschickt, um dadurch die rechtmäßige Besitzerin/den rechtmäßigen Besitzer so schnell wie möglich ausfindig zu machen.

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    Des Weiteren können Sie im Online-Fundamt-Österreich "fundamt.gv.at" in der zentralen Datenbank nach dem Gegenstand suchen und eine Verlustmeldung erstellen. Wenn ein passendes Fundstück abgegeben wird, werden Sie vom Fundamt verständigt.

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    Hinweis

    Bei Verlusten von Gegenständen in den Wiener Linien ist das Zentrale Fundservice der MA 48 unter der Hotline +43 1 4000-8091 zuständig.

    Da die verschiedenen Verkehrsbetriebe gefundene Gegenstände unterschiedlich lang aufbewahren, werden hier nur die Wiener Linien als Beispiel angeführt: Nach zwei bis drei Werktagen werden diese Gegenstände zur Fundservicezentrale (→ Stadt Wien) weitergeleitet. Dort werden alle Gegenstände (Schlüssel, Schmuck, Wertgegenstände, andere Gegenstände) ein halbes Jahr, Gegenstände, die mehr als 100 Euro Wert sind ein Jahr lang, aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden zum Verkauf geeignete Gegenstände dem Dorotheum zur Verfügung gestellt. 

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    Tipp

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    Da die verschiedenen Verkehrsbetriebe gefundene Gegenstände unterschiedlich lang aufbewahren, werden hier nur die Wiener Linien als Beispiel angeführt: Nach zwei bis drei Werktagen werden diese Gegenstände zur Fundservicezentrale (→ Stadt Wien) weitergeleitet. Dort werden alle Gegenstände (Schlüssel, Schmuck, Wertgegenstände, andere Gegenstände) ein halbes Jahr, Gegenstände, die mehr als 100 Euro Wert sind ein Jahr lang, aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden zum Verkauf geeignete Gegenstände dem Dorotheum zur Verfügung gestellt. 

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    Tipp

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    Des Weiteren können Sie im Online-Fundamt-Österreich "fundamt.gv.at" in der zentralen Datenbank nach dem Gegenstand suchen und eine Verlustmeldung erstellen. Wenn ein passendes Fundstück abgegeben wird, werden Sie vom Fundamt verständigt.

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    Hinweis

    Bei Verlusten von Gegenständen in den Wiener Linien ist das Zentrale Fundservice der MA 48 unter der Hotline +43 1 4000-8091 zuständig.

    Da die verschiedenen Verkehrsbetriebe gefundene Gegenstände unterschiedlich lang aufbewahren, werden hier nur die Wiener Linien als Beispiel angeführt: Nach zwei bis drei Werktagen werden diese Gegenstände zur Fundservicezentrale (→ Stadt Wien) weitergeleitet. Dort werden alle Gegenstände (Schlüssel, Schmuck, Wertgegenstände, andere Gegenstände) ein halbes Jahr, Gegenstände, die mehr als 100 Euro Wert sind ein Jahr lang, aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden zum Verkauf geeignete Gegenstände dem Dorotheum zur Verfügung gestellt. 

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    Des Weiteren können Sie im Online-Fundamt-Österreich "fundamt.gv.at" in der zentralen Datenbank nach dem Gegenstand suchen und eine Verlustmeldung erstellen. Wenn ein passendes Fundstück abgegeben wird, werden Sie vom Fundamt verständigt.

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    Hinweis

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    Da die verschiedenen Verkehrsbetriebe gefundene Gegenstände unterschiedlich lang aufbewahren, werden hier nur die Wiener Linien als Beispiel angeführt: Nach zwei bis drei Werktagen werden diese Gegenstände zur Fundservicezentrale (→ Stadt Wien) weitergeleitet. Dort werden alle Gegenstände (Schlüssel, Schmuck, Wertgegenstände, andere Gegenstände) ein halbes Jahr, Gegenstände, die mehr als 100 Euro Wert sind ein Jahr lang, aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden zum Verkauf geeignete Gegenstände dem Dorotheum zur Verfügung gestellt. 

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    Tipp

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    Inländische Reisepässe oder Dokumente, deren Besitzerinnen/Besitzer nicht ausfindig gemacht werden können, werden ebenfalls an die Fundbehörde weitergeleitet. Ausländische Dokumente werden an die ausländischen Vertretungsbehörden in Österreich weitergeleitet.

    Bei den Fundbüros bzw. Fundschaltern der Flughäfen werden keine Verlustanzeigen entgegengenommen. Weiters führen sie keine Verständigungen durch, wenn ein verlorener Gegenstand in der Zwischenzeit gefunden wurde. Die Besitzerin/der Besitzer muss daher selbst telefonisch nachfragen.

    Wenn Sie eine Verlustanzeige erstatten möchten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Fundbehörde.

    Österreichische Bundesbahnen (ÖBB)

    Im Fall eines Verlustes sollten Sie sich zunächst an die Zugbegleiterin/den Zugbegleiter wenden. Gefundene Gegenstände werden zwei bis drei Wochen lang im Bahnhof aufbewahrt, wo diese abgegeben wurden. Gleichzeitig wird ein Nachforschungsauftrag an alle Bahnhöfe geschickt, um dadurch die rechtmäßige Besitzerin/den rechtmäßigen Besitzer so schnell wie möglich ausfindig zu machen.

    Bei Verlust von Gegenständen helfen die Mungos Lost + Found Servicecenter der ÖBB.

    Verlorene bzw. vergessene Ausweise und sonstige Dokumente sowie Kontokarten und Geldbörsen werden von der ÖBB-Fundsammelstelle nach einigen Werktagen an den Fundservice des Magistrats bzw. der Gemeinde weitergeleitet.

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    Des Weiteren können Sie im Online-Fundamt-Österreich "fundamt.gv.at" in der zentralen Datenbank nach dem Gegenstand suchen und eine Verlustmeldung erstellen. Wenn ein passendes Fundstück abgegeben wird, werden Sie vom Fundamt verständigt.

    Öffentliche Verkehrsmittel

    Wenn Sie einen Gegenstand in einem öffentlichen Verkehrsmittel verloren haben, dann wenden Sie sich gleich an die Zentralstelle des jeweiligen Verkehrsbetriebs.

    Hinweis

    Bei Verlusten von Gegenständen in den Wiener Linien ist das Zentrale Fundservice der MA 48 unter der Hotline +43 1 4000-8091 zuständig.

    Da die verschiedenen Verkehrsbetriebe gefundene Gegenstände unterschiedlich lang aufbewahren, werden hier nur die Wiener Linien als Beispiel angeführt: Nach zwei bis drei Werktagen werden diese Gegenstände zur Fundservicezentrale (→ Stadt Wien) weitergeleitet. Dort werden alle Gegenstände (Schlüssel, Schmuck, Wertgegenstände, andere Gegenstände) ein halbes Jahr, Gegenstände, die mehr als 100 Euro Wert sind ein Jahr lang, aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden zum Verkauf geeignete Gegenstände dem Dorotheum zur Verfügung gestellt. 

    Flughäfen

    Die bei den Fundstellen an den Flughäfen abgegebenen Gegenstände werden bei größeren Flughäfen ein Jahr lang aufbewahrt bzw. im Fall von kleineren Flughäfen an die örtlich zuständige Fundbehörde weitergeleitet.

    Tipp

    Falls Ihr Reisegepäck durch einen Fehler der Fluggesellschaft verloren geht, wenden Sie sich an diese.

    Inländische Reisepässe oder Dokumente, deren Besitzerinnen/Besitzer nicht ausfindig gemacht werden können, werden ebenfalls an die Fundbehörde weitergeleitet. Ausländische Dokumente werden an die ausländischen Vertretungsbehörden in Österreich weitergeleitet.

    Bei den Fundbüros bzw. Fundschaltern der Flughäfen werden keine Verlustanzeigen entgegengenommen. Weiters führen sie keine Verständigungen durch, wenn ein verlorener Gegenstand in der Zwischenzeit gefunden wurde. Die Besitzerin/der Besitzer muss daher selbst telefonisch nachfragen.

    Wenn Sie eine Verlustanzeige erstatten möchten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Fundbehörde.

    Österreichische Bundesbahnen (ÖBB)

    Im Fall eines Verlustes sollten Sie sich zunächst an die Zugbegleiterin/den Zugbegleiter wenden. Gefundene Gegenstände werden zwei bis drei Wochen lang im Bahnhof aufbewahrt, wo diese abgegeben wurden. Gleichzeitig wird ein Nachforschungsauftrag an alle Bahnhöfe geschickt, um dadurch die rechtmäßige Besitzerin/den rechtmäßigen Besitzer so schnell wie möglich ausfindig zu machen.

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    Hinweis

    Bei Verlusten von Gegenständen in den Wiener Linien ist das Zentrale Fundservice der MA 48 unter der Hotline +43 1 4000-8091 zuständig.

    Da die verschiedenen Verkehrsbetriebe gefundene Gegenstände unterschiedlich lang aufbewahren, werden hier nur die Wiener Linien als Beispiel angeführt: Nach zwei bis drei Werktagen werden diese Gegenstände zur Fundservicezentrale (→ Stadt Wien) weitergeleitet. Dort werden alle Gegenstände (Schlüssel, Schmuck, Wertgegenstände, andere Gegenstände) ein halbes Jahr, Gegenstände, die mehr als 100 Euro Wert sind ein Jahr lang, aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden zum Verkauf geeignete Gegenstände dem Dorotheum zur Verfügung gestellt. 

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    Inländische Reisepässe oder Dokumente, deren Besitzerinnen/Besitzer nicht ausfindig gemacht werden können, werden ebenfalls an die Fundbehörde weitergeleitet. Ausländische Dokumente werden an die ausländischen Vertretungsbehörden in Österreich weitergeleitet.

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    Des Weiteren können Sie im Online-Fundamt-Österreich "fundamt.gv.at" in der zentralen Datenbank nach dem Gegenstand suchen und eine Verlustmeldung erstellen. Wenn ein passendes Fundstück abgegeben wird, werden Sie vom Fundamt verständigt.

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    Da die verschiedenen Verkehrsbetriebe gefundene Gegenstände unterschiedlich lang aufbewahren, werden hier nur die Wiener Linien als Beispiel angeführt: Nach zwei bis drei Werktagen werden diese Gegenstände zur Fundservicezentrale (→ Stadt Wien) weitergeleitet. Dort werden alle Gegenstände (Schlüssel, Schmuck, Wertgegenstände, andere Gegenstände) ein halbes Jahr, Gegenstände, die mehr als 100 Euro Wert sind ein Jahr lang, aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden zum Verkauf geeignete Gegenstände dem Dorotheum zur Verfügung gestellt. 

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    Inländische Reisepässe oder Dokumente, deren Besitzerinnen/Besitzer nicht ausfindig gemacht werden können, werden ebenfalls an die Fundbehörde weitergeleitet. Ausländische Dokumente werden an die ausländischen Vertretungsbehörden in Österreich weitergeleitet.

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    Da die verschiedenen Verkehrsbetriebe gefundene Gegenstände unterschiedlich lang aufbewahren, werden hier nur die Wiener Linien als Beispiel angeführt: Nach zwei bis drei Werktagen werden diese Gegenstände zur Fundservicezentrale (→ Stadt Wien) weitergeleitet. Dort werden alle Gegenstände (Schlüssel, Schmuck, Wertgegenstände, andere Gegenstände) ein halbes Jahr, Gegenstände, die mehr als 100 Euro Wert sind ein Jahr lang, aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden zum Verkauf geeignete Gegenstände dem Dorotheum zur Verfügung gestellt. 

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    Inländische Reisepässe oder Dokumente, deren Besitzerinnen/Besitzer nicht ausfindig gemacht werden können, werden ebenfalls an die Fundbehörde weitergeleitet. Ausländische Dokumente werden an die ausländischen Vertretungsbehörden in Österreich weitergeleitet.

    Bei den Fundbüros bzw. Fundschaltern der Flughäfen werden keine Verlustanzeigen entgegengenommen. Weiters führen sie keine Verständigungen durch, wenn ein verlorener Gegenstand in der Zwischenzeit gefunden wurde. Die Besitzerin/der Besitzer muss daher selbst telefonisch nachfragen.

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    Im Fall eines Verlustes sollten Sie sich zunächst an die Zugbegleiterin/den Zugbegleiter wenden. Gefundene Gegenstände werden zwei bis drei Wochen lang im Bahnhof aufbewahrt, wo diese abgegeben wurden. Gleichzeitig wird ein Nachforschungsauftrag an alle Bahnhöfe geschickt, um dadurch die rechtmäßige Besitzerin/den rechtmäßigen Besitzer so schnell wie möglich ausfindig zu machen.

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    Des Weiteren können Sie im Online-Fundamt-Österreich "fundamt.gv.at" in der zentralen Datenbank nach dem Gegenstand suchen und eine Verlustmeldung erstellen. Wenn ein passendes Fundstück abgegeben wird, werden Sie vom Fundamt verständigt.

    Öffentliche Verkehrsmittel

    Wenn Sie einen Gegenstand in einem öffentlichen Verkehrsmittel verloren haben, dann wenden Sie sich gleich an die Zentralstelle des jeweiligen Verkehrsbetriebs.

    Hinweis

    Bei Verlusten von Gegenständen in den Wiener Linien ist das Zentrale Fundservice der MA 48 unter der Hotline +43 1 4000-8091 zuständig.

    Da die verschiedenen Verkehrsbetriebe gefundene Gegenstände unterschiedlich lang aufbewahren, werden hier nur die Wiener Linien als Beispiel angeführt: Nach zwei bis drei Werktagen werden diese Gegenstände zur Fundservicezentrale (→ Stadt Wien) weitergeleitet. Dort werden alle Gegenstände (Schlüssel, Schmuck, Wertgegenstände, andere Gegenstände) ein halbes Jahr, Gegenstände, die mehr als 100 Euro Wert sind ein Jahr lang, aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden zum Verkauf geeignete Gegenstände dem Dorotheum zur Verfügung gestellt. 

    Flughäfen

    Die bei den Fundstellen an den Flughäfen abgegebenen Gegenstände werden bei größeren Flughäfen ein Jahr lang aufbewahrt bzw. im Fall von kleineren Flughäfen an die örtlich zuständige Fundbehörde weitergeleitet.

    Tipp

    Falls Ihr Reisegepäck durch einen Fehler der Fluggesellschaft verloren geht, wenden Sie sich an diese.

    Inländische Reisepässe oder Dokumente, deren Besitzerinnen/Besitzer nicht ausfindig gemacht werden können, werden ebenfalls an die Fundbehörde weitergeleitet. Ausländische Dokumente werden an die ausländischen Vertretungsbehörden in Österreich weitergeleitet.

    Bei den Fundbüros bzw. Fundschaltern der Flughäfen werden keine Verlustanzeigen entgegengenommen. Weiters führen sie keine Verständigungen durch, wenn ein verlorener Gegenstand in der Zwischenzeit gefunden wurde. Die Besitzerin/der Besitzer muss daher selbst telefonisch nachfragen.

    Wenn Sie eine Verlustanzeige erstatten möchten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Fundbehörde.

    Österreichische Bundesbahnen (ÖBB)

    Im Fall eines Verlustes sollten Sie sich zunächst an die Zugbegleiterin/den Zugbegleiter wenden. Gefundene Gegenstände werden zwei bis drei Wochen lang im Bahnhof aufbewahrt, wo diese abgegeben wurden. Gleichzeitig wird ein Nachforschungsauftrag an alle Bahnhöfe geschickt, um dadurch die rechtmäßige Besitzerin/den rechtmäßigen Besitzer so schnell wie möglich ausfindig zu machen.

    Bei Verlust von Gegenständen helfen die Mungos Lost + Found Servicecenter der ÖBB.

    Verlorene bzw. vergessene Ausweise und sonstige Dokumente sowie Kontokarten und Geldbörsen werden von der ÖBB-Fundsammelstelle nach einigen Werktagen an den Fundservice des Magistrats bzw. der Gemeinde weitergeleitet.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

    Verlust von persönlichen Gegenständen

    Besonders häufig gehen persönliche Gegenstände in öffentlichen Verkehrsmitteln verloren. Wenn Sie vermuten, einen persönlichen Gegenstand (z.B. Schlüssel, Geldbörse, Handy, Handtasche, Schmuck, Reisegepäck, Koffer) in einem öffentlichen Verkehrsmittel verloren zu haben, können Sie sich beispielsweise an folgende Stellen wenden:

    Des Weiteren können Sie im Online-Fundamt-Österreich "fundamt.gv.at" in der zentralen Datenbank nach dem Gegenstand suchen und eine Verlustmeldung erstellen. Wenn ein passendes Fundstück abgegeben wird, werden Sie vom Fundamt verständigt.

    Öffentliche Verkehrsmittel

    Wenn Sie einen Gegenstand in einem öffentlichen Verkehrsmittel verloren haben, dann wenden Sie sich gleich an die Zentralstelle des jeweiligen Verkehrsbetriebs.

    Hinweis

    Bei Verlusten von Gegenständen in den Wiener Linien ist das Zentrale Fundservice der MA 48 unter der Hotline +43 1 4000-8091 zuständig.

    Da die verschiedenen Verkehrsbetriebe gefundene Gegenstände unterschiedlich lang aufbewahren, werden hier nur die Wiener Linien als Beispiel angeführt: Nach zwei bis drei Werktagen werden diese Gegenstände zur Fundservicezentrale (→ Stadt Wien) weitergeleitet. Dort werden alle Gegenstände (Schlüssel, Schmuck, Wertgegenstände, andere Gegenstände) ein halbes Jahr, Gegenstände, die mehr als 100 Euro Wert sind ein Jahr lang, aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden zum Verkauf geeignete Gegenstände dem Dorotheum zur Verfügung gestellt. 

    Flughäfen

    Die bei den Fundstellen an den Flughäfen abgegebenen Gegenstände werden bei größeren Flughäfen ein Jahr lang aufbewahrt bzw. im Fall von kleineren Flughäfen an die örtlich zuständige Fundbehörde weitergeleitet.

    Tipp

    Falls Ihr Reisegepäck durch einen Fehler der Fluggesellschaft verloren geht, wenden Sie sich an diese.

    Inländische Reisepässe oder Dokumente, deren Besitzerinnen/Besitzer nicht ausfindig gemacht werden können, werden ebenfalls an die Fundbehörde weitergeleitet. Ausländische Dokumente werden an die ausländischen Vertretungsbehörden in Österreich weitergeleitet.

    Bei den Fundbüros bzw. Fundschaltern der Flughäfen werden keine Verlustanzeigen entgegengenommen. Weiters führen sie keine Verständigungen durch, wenn ein verlorener Gegenstand in der Zwischenzeit gefunden wurde. Die Besitzerin/der Besitzer muss daher selbst telefonisch nachfragen.

    Wenn Sie eine Verlustanzeige erstatten möchten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Fundbehörde.

    Österreichische Bundesbahnen (ÖBB)

    Im Fall eines Verlustes sollten Sie sich zunächst an die Zugbegleiterin/den Zugbegleiter wenden. Gefundene Gegenstände werden zwei bis drei Wochen lang im Bahnhof aufbewahrt, wo diese abgegeben wurden. Gleichzeitig wird ein Nachforschungsauftrag an alle Bahnhöfe geschickt, um dadurch die rechtmäßige Besitzerin/den rechtmäßigen Besitzer so schnell wie möglich ausfindig zu machen.

    Bei Verlust von Gegenständen helfen die Mungos Lost + Found Servicecenter der ÖBB.

    Verlorene bzw. vergessene Ausweise und sonstige Dokumente sowie Kontokarten und Geldbörsen werden von der ÖBB-Fundsammelstelle nach einigen Werktagen an den Fundservice des Magistrats bzw. der Gemeinde weitergeleitet.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres