oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
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Ob vom Desktop aus oder via Handy–App: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.
Registrierung von Hunden – Heimtierdatenbank und Chippflicht
Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Für alle in Österreich gehaltenen Hunde besteht eine Pflicht zur Kennzeichnung mit Mikrochip und zur Registrierung in der bundesweiten Heimtierdatenbank für Hunde, die vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Verfügung gestellt wird.
Der Chip wird auf Kosten der Hundehalterin/des Hundehalters von der Tierärztin/vom Tierarzt eingesetzt. Die Frist der Kennzeichnung bis zur 12. Lebenswoche betrifft nur Welpen, die anderen Hunde sind innerhalb eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Übernahme, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe zu melden.
Die Registrierung und Verwaltung der Kennzeichnungen und allfälliger anderer Daten, die für die Haltung der Tiere wichtig sind, sind ebenfalls bundesgesetzlich geregelt.
Informationen zur Registrierung von Zuchtkatzen − Heimtierdatenbank und Chippflicht – finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Tipp
Die Registrierung ist Pflicht. Bitte überprüfen Sie in der Heimtierdatenbank (→ BMSGPK) ob Ihr Hund schon registriert ist. Die Registrierung kann auch selbst online mittels ID-Austria durchgeführt werden.
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Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Registrierung von Hunden – Heimtierdatenbank und Chippflicht
Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Für alle in Österreich gehaltenen Hunde besteht eine Pflicht zur Kennzeichnung mit Mikrochip und zur Registrierung in der bundesweiten Heimtierdatenbank für Hunde, die vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Verfügung gestellt wird.
Der Chip wird auf Kosten der Hundehalterin/des Hundehalters von der Tierärztin/vom Tierarzt eingesetzt. Die Frist der Kennzeichnung bis zur 12. Lebenswoche betrifft nur Welpen, die anderen Hunde sind innerhalb eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Übernahme, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe zu melden.
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Informationen zur Registrierung von Zuchtkatzen − Heimtierdatenbank und Chippflicht – finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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Die Registrierung ist Pflicht. Bitte überprüfen Sie in der Heimtierdatenbank (→ BMSGPK) ob Ihr Hund schon registriert ist. Die Registrierung kann auch selbst online mittels ID-Austria durchgeführt werden.
Weiterführende Links
Rechtsquellen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Registrierung von Hunden – Heimtierdatenbank und Chippflicht
Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Für alle in Österreich gehaltenen Hunde besteht eine Pflicht zur Kennzeichnung mit Mikrochip und zur Registrierung in der bundesweiten Heimtierdatenbank für Hunde, die vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Verfügung gestellt wird.
Der Chip wird auf Kosten der Hundehalterin/des Hundehalters von der Tierärztin/vom Tierarzt eingesetzt. Die Frist der Kennzeichnung bis zur 12. Lebenswoche betrifft nur Welpen, die anderen Hunde sind innerhalb eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Übernahme, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe zu melden.
Die Registrierung und Verwaltung der Kennzeichnungen und allfälliger anderer Daten, die für die Haltung der Tiere wichtig sind, sind ebenfalls bundesgesetzlich geregelt.
Informationen zur Registrierung von Zuchtkatzen − Heimtierdatenbank und Chippflicht – finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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Registrierung von Hunden – Heimtierdatenbank und Chippflicht
Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Für alle in Österreich gehaltenen Hunde besteht eine Pflicht zur Kennzeichnung mit Mikrochip und zur Registrierung in der bundesweiten Heimtierdatenbank für Hunde, die vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Verfügung gestellt wird.
Der Chip wird auf Kosten der Hundehalterin/des Hundehalters von der Tierärztin/vom Tierarzt eingesetzt. Die Frist der Kennzeichnung bis zur 12. Lebenswoche betrifft nur Welpen, die anderen Hunde sind innerhalb eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Übernahme, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe zu melden.
Die Registrierung und Verwaltung der Kennzeichnungen und allfälliger anderer Daten, die für die Haltung der Tiere wichtig sind, sind ebenfalls bundesgesetzlich geregelt.
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Der Chip wird auf Kosten der Hundehalterin/des Hundehalters von der Tierärztin/vom Tierarzt eingesetzt. Die Frist der Kennzeichnung bis zur 12. Lebenswoche betrifft nur Welpen, die anderen Hunde sind innerhalb eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Übernahme, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe zu melden.
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Der Chip wird auf Kosten der Hundehalterin/des Hundehalters von der Tierärztin/vom Tierarzt eingesetzt. Die Frist der Kennzeichnung bis zur 12. Lebenswoche betrifft nur Welpen, die anderen Hunde sind innerhalb eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Übernahme, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe zu melden.
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