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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

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    Pauschales Kinderbetreuungsgeld (Kinderbetreuungsgeld-Konto) – Verzicht bzw. vorzeitige Beendigung

    Allgemeine Informationen

    Verzicht

    Es besteht die Möglichkeit, auf das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld im Voraus für bestimmte Kalendermonate – jeweils nur für ganze Kalendermonate – zu verzichten.

    Der mögliche Vorteil liegt darin, dass die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte bei der Berechnung des jährlichen Zuverdienstes außer Acht gelassen werden.

    Beispiel

    Bei Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für den Monat Mai werden die Einkünfte des Monats Mai nicht als Zuverdienst gerechnet. Bei der Berechnung des laufenden/tatsächlichen Zuverdiensts wird dann durch einen Monat weniger dividiert.

    Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Für Zeiträume, für die auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld durch einen Elternteil verzichtet wird, ist ein Bezug durch den anderen Elternteil grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht im Falle des erstmaligen Bezugswechsels der Eltern.

    Hinweis

    Handelt es sich um einen regelmäßig gleichbleibenden monatlichen Zuverdienst, ist ein Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für einzelne Monate nicht zielführend.

    Vorzeitige Beendigung

    Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes kann auch vorzeitig (bzw. endgültig) beendet werden. Ein erneuter Bezug ist nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich. Ein Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch den anderen Elternteil während dieses vorzeitig beendeten Bezugszeitraums ist möglich.

    Fristen

    Der Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung muss rechtzeitig vor der jeweiligen Auszahlung schriftlich erklärt werden. Da das Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein ausgezahlt wird (z.B. für Mai erfolgt die Auszahlung Anfang Juni), kann der Verzicht bzw. die Beendigung dann beispielsweise auch noch bis zum Ende des Monats Mai (sicherheitshalber sollten Sie sich spätestens den 25. vormerken) bekannt gegeben werden.

    Den letztmöglichen Tag zur Erklärung erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.

    Zuständige Stelle

    Der Krankenversicherungsträger, bei dem Sie das Kinderbetreuungsgeld beantragt haben

    Verfahrensablauf

    Den Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung müssen Sie schriftlich gegenüber der zuständigen Stelle erklären. Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.

    Die jeweilige Erklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    Nach Ablauf des Verzichtszeitraums muss das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe nicht noch einmal beantragt werden. Die Auszahlung beginnt automatisch wieder. Wurde der Bezug von Kinderbetreuungsgeld vorzeitig beendet, ist ein erneuter Bezug nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich.

    Kosten

    Die Abgabe der Verzichtserklärung bzw. der Erklärung der vorzeitigen Beendigung ist kostenlos.

    Zusätzliche Informationen

    Nachweise zur Ermittlung der Zuverdienstgrenze müssen nachgereicht werden. Es kann beispielsweise eine Abgrenzung der Einkünfte bei Selbstständigen und (nicht pauschalierten) Landwirtinnen/Landwirten durch eine Zwischenbilanz oder Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Verzichtszeitraum erforderlich sein, um die Zuverdienstgrenze nicht zu überschreiten. (Einen solchen Nachweis können Selbstständige und (nicht pauschalierte) Landwirtinnen/Landwirte nur bis zum Ablauf des zweiten auf das betreffende Kalenderjahr folgenden Kalenderjahres – bei sonstiger Verwirkung – gegenüber dem Krankenversicherungsträger erbringen; die Überprüfung erfolgt später durch die Finanzbehörde).

    Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

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    Verzicht

    Es besteht die Möglichkeit, auf das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld im Voraus für bestimmte Kalendermonate – jeweils nur für ganze Kalendermonate – zu verzichten.

    Der mögliche Vorteil liegt darin, dass die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte bei der Berechnung des jährlichen Zuverdienstes außer Acht gelassen werden.

    Beispiel

    Bei Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für den Monat Mai werden die Einkünfte des Monats Mai nicht als Zuverdienst gerechnet. Bei der Berechnung des laufenden/tatsächlichen Zuverdiensts wird dann durch einen Monat weniger dividiert.

    Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Für Zeiträume, für die auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld durch einen Elternteil verzichtet wird, ist ein Bezug durch den anderen Elternteil grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht im Falle des erstmaligen Bezugswechsels der Eltern.

    Hinweis

    Handelt es sich um einen regelmäßig gleichbleibenden monatlichen Zuverdienst, ist ein Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für einzelne Monate nicht zielführend.

    Vorzeitige Beendigung

    Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes kann auch vorzeitig (bzw. endgültig) beendet werden. Ein erneuter Bezug ist nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich. Ein Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch den anderen Elternteil während dieses vorzeitig beendeten Bezugszeitraums ist möglich.

    Fristen

    Der Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung muss rechtzeitig vor der jeweiligen Auszahlung schriftlich erklärt werden. Da das Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein ausgezahlt wird (z.B. für Mai erfolgt die Auszahlung Anfang Juni), kann der Verzicht bzw. die Beendigung dann beispielsweise auch noch bis zum Ende des Monats Mai (sicherheitshalber sollten Sie sich spätestens den 25. vormerken) bekannt gegeben werden.

    Den letztmöglichen Tag zur Erklärung erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.

    Zuständige Stelle

    Der Krankenversicherungsträger, bei dem Sie das Kinderbetreuungsgeld beantragt haben

    Verfahrensablauf

    Den Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung müssen Sie schriftlich gegenüber der zuständigen Stelle erklären. Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.

    Die jeweilige Erklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    Nach Ablauf des Verzichtszeitraums muss das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe nicht noch einmal beantragt werden. Die Auszahlung beginnt automatisch wieder. Wurde der Bezug von Kinderbetreuungsgeld vorzeitig beendet, ist ein erneuter Bezug nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich.

    Kosten

    Die Abgabe der Verzichtserklärung bzw. der Erklärung der vorzeitigen Beendigung ist kostenlos.

    Zusätzliche Informationen

    Nachweise zur Ermittlung der Zuverdienstgrenze müssen nachgereicht werden. Es kann beispielsweise eine Abgrenzung der Einkünfte bei Selbstständigen und (nicht pauschalierten) Landwirtinnen/Landwirten durch eine Zwischenbilanz oder Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Verzichtszeitraum erforderlich sein, um die Zuverdienstgrenze nicht zu überschreiten. (Einen solchen Nachweis können Selbstständige und (nicht pauschalierte) Landwirtinnen/Landwirte nur bis zum Ablauf des zweiten auf das betreffende Kalenderjahr folgenden Kalenderjahres – bei sonstiger Verwirkung – gegenüber dem Krankenversicherungsträger erbringen; die Überprüfung erfolgt später durch die Finanzbehörde).

    Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Der mögliche Vorteil liegt darin, dass die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte bei der Berechnung des jährlichen Zuverdienstes außer Acht gelassen werden.

    Beispiel

    Bei Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für den Monat Mai werden die Einkünfte des Monats Mai nicht als Zuverdienst gerechnet. Bei der Berechnung des laufenden/tatsächlichen Zuverdiensts wird dann durch einen Monat weniger dividiert.

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    Für Zeiträume, für die auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld durch einen Elternteil verzichtet wird, ist ein Bezug durch den anderen Elternteil grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht im Falle des erstmaligen Bezugswechsels der Eltern.

    Hinweis

    Handelt es sich um einen regelmäßig gleichbleibenden monatlichen Zuverdienst, ist ein Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für einzelne Monate nicht zielführend.

    Vorzeitige Beendigung

    Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes kann auch vorzeitig (bzw. endgültig) beendet werden. Ein erneuter Bezug ist nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich. Ein Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch den anderen Elternteil während dieses vorzeitig beendeten Bezugszeitraums ist möglich.

    Fristen

    Der Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung muss rechtzeitig vor der jeweiligen Auszahlung schriftlich erklärt werden. Da das Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein ausgezahlt wird (z.B. für Mai erfolgt die Auszahlung Anfang Juni), kann der Verzicht bzw. die Beendigung dann beispielsweise auch noch bis zum Ende des Monats Mai (sicherheitshalber sollten Sie sich spätestens den 25. vormerken) bekannt gegeben werden.

    Den letztmöglichen Tag zur Erklärung erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.

    Zuständige Stelle

    Der Krankenversicherungsträger, bei dem Sie das Kinderbetreuungsgeld beantragt haben

    Verfahrensablauf

    Den Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung müssen Sie schriftlich gegenüber der zuständigen Stelle erklären. Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.

    Die jeweilige Erklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    Nach Ablauf des Verzichtszeitraums muss das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe nicht noch einmal beantragt werden. Die Auszahlung beginnt automatisch wieder. Wurde der Bezug von Kinderbetreuungsgeld vorzeitig beendet, ist ein erneuter Bezug nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich.

    Kosten

    Die Abgabe der Verzichtserklärung bzw. der Erklärung der vorzeitigen Beendigung ist kostenlos.

    Zusätzliche Informationen

    Nachweise zur Ermittlung der Zuverdienstgrenze müssen nachgereicht werden. Es kann beispielsweise eine Abgrenzung der Einkünfte bei Selbstständigen und (nicht pauschalierten) Landwirtinnen/Landwirten durch eine Zwischenbilanz oder Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Verzichtszeitraum erforderlich sein, um die Zuverdienstgrenze nicht zu überschreiten. (Einen solchen Nachweis können Selbstständige und (nicht pauschalierte) Landwirtinnen/Landwirte nur bis zum Ablauf des zweiten auf das betreffende Kalenderjahr folgenden Kalenderjahres – bei sonstiger Verwirkung – gegenüber dem Krankenversicherungsträger erbringen; die Überprüfung erfolgt später durch die Finanzbehörde).

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    Der mögliche Vorteil liegt darin, dass die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte bei der Berechnung des jährlichen Zuverdienstes außer Acht gelassen werden.

    Beispiel

    Bei Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für den Monat Mai werden die Einkünfte des Monats Mai nicht als Zuverdienst gerechnet. Bei der Berechnung des laufenden/tatsächlichen Zuverdiensts wird dann durch einen Monat weniger dividiert.

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    Für Zeiträume, für die auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld durch einen Elternteil verzichtet wird, ist ein Bezug durch den anderen Elternteil grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht im Falle des erstmaligen Bezugswechsels der Eltern.

    Hinweis

    Handelt es sich um einen regelmäßig gleichbleibenden monatlichen Zuverdienst, ist ein Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für einzelne Monate nicht zielführend.

    Vorzeitige Beendigung

    Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes kann auch vorzeitig (bzw. endgültig) beendet werden. Ein erneuter Bezug ist nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich. Ein Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch den anderen Elternteil während dieses vorzeitig beendeten Bezugszeitraums ist möglich.

    Fristen

    Der Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung muss rechtzeitig vor der jeweiligen Auszahlung schriftlich erklärt werden. Da das Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein ausgezahlt wird (z.B. für Mai erfolgt die Auszahlung Anfang Juni), kann der Verzicht bzw. die Beendigung dann beispielsweise auch noch bis zum Ende des Monats Mai (sicherheitshalber sollten Sie sich spätestens den 25. vormerken) bekannt gegeben werden.

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    Zuständige Stelle

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    Verfahrensablauf

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    Die jeweilige Erklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    Nach Ablauf des Verzichtszeitraums muss das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe nicht noch einmal beantragt werden. Die Auszahlung beginnt automatisch wieder. Wurde der Bezug von Kinderbetreuungsgeld vorzeitig beendet, ist ein erneuter Bezug nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich.

    Kosten

    Die Abgabe der Verzichtserklärung bzw. der Erklärung der vorzeitigen Beendigung ist kostenlos.

    Zusätzliche Informationen

    Nachweise zur Ermittlung der Zuverdienstgrenze müssen nachgereicht werden. Es kann beispielsweise eine Abgrenzung der Einkünfte bei Selbstständigen und (nicht pauschalierten) Landwirtinnen/Landwirten durch eine Zwischenbilanz oder Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Verzichtszeitraum erforderlich sein, um die Zuverdienstgrenze nicht zu überschreiten. (Einen solchen Nachweis können Selbstständige und (nicht pauschalierte) Landwirtinnen/Landwirte nur bis zum Ablauf des zweiten auf das betreffende Kalenderjahr folgenden Kalenderjahres – bei sonstiger Verwirkung – gegenüber dem Krankenversicherungsträger erbringen; die Überprüfung erfolgt später durch die Finanzbehörde).

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    Der mögliche Vorteil liegt darin, dass die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte bei der Berechnung des jährlichen Zuverdienstes außer Acht gelassen werden.

    Beispiel

    Bei Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für den Monat Mai werden die Einkünfte des Monats Mai nicht als Zuverdienst gerechnet. Bei der Berechnung des laufenden/tatsächlichen Zuverdiensts wird dann durch einen Monat weniger dividiert.

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    Für Zeiträume, für die auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld durch einen Elternteil verzichtet wird, ist ein Bezug durch den anderen Elternteil grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht im Falle des erstmaligen Bezugswechsels der Eltern.

    Hinweis

    Handelt es sich um einen regelmäßig gleichbleibenden monatlichen Zuverdienst, ist ein Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für einzelne Monate nicht zielführend.

    Vorzeitige Beendigung

    Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes kann auch vorzeitig (bzw. endgültig) beendet werden. Ein erneuter Bezug ist nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich. Ein Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch den anderen Elternteil während dieses vorzeitig beendeten Bezugszeitraums ist möglich.

    Fristen

    Der Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung muss rechtzeitig vor der jeweiligen Auszahlung schriftlich erklärt werden. Da das Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein ausgezahlt wird (z.B. für Mai erfolgt die Auszahlung Anfang Juni), kann der Verzicht bzw. die Beendigung dann beispielsweise auch noch bis zum Ende des Monats Mai (sicherheitshalber sollten Sie sich spätestens den 25. vormerken) bekannt gegeben werden.

    Den letztmöglichen Tag zur Erklärung erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.

    Zuständige Stelle

    Der Krankenversicherungsträger, bei dem Sie das Kinderbetreuungsgeld beantragt haben

    Verfahrensablauf

    Den Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung müssen Sie schriftlich gegenüber der zuständigen Stelle erklären. Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.

    Die jeweilige Erklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    Nach Ablauf des Verzichtszeitraums muss das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe nicht noch einmal beantragt werden. Die Auszahlung beginnt automatisch wieder. Wurde der Bezug von Kinderbetreuungsgeld vorzeitig beendet, ist ein erneuter Bezug nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich.

    Kosten

    Die Abgabe der Verzichtserklärung bzw. der Erklärung der vorzeitigen Beendigung ist kostenlos.

    Zusätzliche Informationen

    Nachweise zur Ermittlung der Zuverdienstgrenze müssen nachgereicht werden. Es kann beispielsweise eine Abgrenzung der Einkünfte bei Selbstständigen und (nicht pauschalierten) Landwirtinnen/Landwirten durch eine Zwischenbilanz oder Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Verzichtszeitraum erforderlich sein, um die Zuverdienstgrenze nicht zu überschreiten. (Einen solchen Nachweis können Selbstständige und (nicht pauschalierte) Landwirtinnen/Landwirte nur bis zum Ablauf des zweiten auf das betreffende Kalenderjahr folgenden Kalenderjahres – bei sonstiger Verwirkung – gegenüber dem Krankenversicherungsträger erbringen; die Überprüfung erfolgt später durch die Finanzbehörde).

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    Es besteht die Möglichkeit, auf das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld im Voraus für bestimmte Kalendermonate – jeweils nur für ganze Kalendermonate – zu verzichten.

    Der mögliche Vorteil liegt darin, dass die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte bei der Berechnung des jährlichen Zuverdienstes außer Acht gelassen werden.

    Beispiel

    Bei Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für den Monat Mai werden die Einkünfte des Monats Mai nicht als Zuverdienst gerechnet. Bei der Berechnung des laufenden/tatsächlichen Zuverdiensts wird dann durch einen Monat weniger dividiert.

    Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Für Zeiträume, für die auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld durch einen Elternteil verzichtet wird, ist ein Bezug durch den anderen Elternteil grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht im Falle des erstmaligen Bezugswechsels der Eltern.

    Hinweis

    Handelt es sich um einen regelmäßig gleichbleibenden monatlichen Zuverdienst, ist ein Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für einzelne Monate nicht zielführend.

    Vorzeitige Beendigung

    Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes kann auch vorzeitig (bzw. endgültig) beendet werden. Ein erneuter Bezug ist nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich. Ein Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch den anderen Elternteil während dieses vorzeitig beendeten Bezugszeitraums ist möglich.

    Fristen

    Der Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung muss rechtzeitig vor der jeweiligen Auszahlung schriftlich erklärt werden. Da das Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein ausgezahlt wird (z.B. für Mai erfolgt die Auszahlung Anfang Juni), kann der Verzicht bzw. die Beendigung dann beispielsweise auch noch bis zum Ende des Monats Mai (sicherheitshalber sollten Sie sich spätestens den 25. vormerken) bekannt gegeben werden.

    Den letztmöglichen Tag zur Erklärung erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.

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    Verfahrensablauf

    Den Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung müssen Sie schriftlich gegenüber der zuständigen Stelle erklären. Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.

    Die jeweilige Erklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    Nach Ablauf des Verzichtszeitraums muss das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe nicht noch einmal beantragt werden. Die Auszahlung beginnt automatisch wieder. Wurde der Bezug von Kinderbetreuungsgeld vorzeitig beendet, ist ein erneuter Bezug nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich.

    Kosten

    Die Abgabe der Verzichtserklärung bzw. der Erklärung der vorzeitigen Beendigung ist kostenlos.

    Zusätzliche Informationen

    Nachweise zur Ermittlung der Zuverdienstgrenze müssen nachgereicht werden. Es kann beispielsweise eine Abgrenzung der Einkünfte bei Selbstständigen und (nicht pauschalierten) Landwirtinnen/Landwirten durch eine Zwischenbilanz oder Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Verzichtszeitraum erforderlich sein, um die Zuverdienstgrenze nicht zu überschreiten. (Einen solchen Nachweis können Selbstständige und (nicht pauschalierte) Landwirtinnen/Landwirte nur bis zum Ablauf des zweiten auf das betreffende Kalenderjahr folgenden Kalenderjahres – bei sonstiger Verwirkung – gegenüber dem Krankenversicherungsträger erbringen; die Überprüfung erfolgt später durch die Finanzbehörde).

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    Der mögliche Vorteil liegt darin, dass die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte bei der Berechnung des jährlichen Zuverdienstes außer Acht gelassen werden.

    Beispiel

    Bei Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für den Monat Mai werden die Einkünfte des Monats Mai nicht als Zuverdienst gerechnet. Bei der Berechnung des laufenden/tatsächlichen Zuverdiensts wird dann durch einen Monat weniger dividiert.

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    Für Zeiträume, für die auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld durch einen Elternteil verzichtet wird, ist ein Bezug durch den anderen Elternteil grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht im Falle des erstmaligen Bezugswechsels der Eltern.

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    Fristen

    Der Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung muss rechtzeitig vor der jeweiligen Auszahlung schriftlich erklärt werden. Da das Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein ausgezahlt wird (z.B. für Mai erfolgt die Auszahlung Anfang Juni), kann der Verzicht bzw. die Beendigung dann beispielsweise auch noch bis zum Ende des Monats Mai (sicherheitshalber sollten Sie sich spätestens den 25. vormerken) bekannt gegeben werden.

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    Zuständige Stelle

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    Verfahrensablauf

    Den Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung müssen Sie schriftlich gegenüber der zuständigen Stelle erklären. Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.

    Die jeweilige Erklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    Nach Ablauf des Verzichtszeitraums muss das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe nicht noch einmal beantragt werden. Die Auszahlung beginnt automatisch wieder. Wurde der Bezug von Kinderbetreuungsgeld vorzeitig beendet, ist ein erneuter Bezug nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich.

    Kosten

    Die Abgabe der Verzichtserklärung bzw. der Erklärung der vorzeitigen Beendigung ist kostenlos.

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    Nachweise zur Ermittlung der Zuverdienstgrenze müssen nachgereicht werden. Es kann beispielsweise eine Abgrenzung der Einkünfte bei Selbstständigen und (nicht pauschalierten) Landwirtinnen/Landwirten durch eine Zwischenbilanz oder Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Verzichtszeitraum erforderlich sein, um die Zuverdienstgrenze nicht zu überschreiten. (Einen solchen Nachweis können Selbstständige und (nicht pauschalierte) Landwirtinnen/Landwirte nur bis zum Ablauf des zweiten auf das betreffende Kalenderjahr folgenden Kalenderjahres – bei sonstiger Verwirkung – gegenüber dem Krankenversicherungsträger erbringen; die Überprüfung erfolgt später durch die Finanzbehörde).

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    Pauschales Kinderbetreuungsgeld (Kinderbetreuungsgeld-Konto) – Verzicht bzw. vorzeitige Beendigung

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    Verzicht

    Es besteht die Möglichkeit, auf das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld im Voraus für bestimmte Kalendermonate – jeweils nur für ganze Kalendermonate – zu verzichten.

    Der mögliche Vorteil liegt darin, dass die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte bei der Berechnung des jährlichen Zuverdienstes außer Acht gelassen werden.

    Beispiel

    Bei Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für den Monat Mai werden die Einkünfte des Monats Mai nicht als Zuverdienst gerechnet. Bei der Berechnung des laufenden/tatsächlichen Zuverdiensts wird dann durch einen Monat weniger dividiert.

    Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Für Zeiträume, für die auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld durch einen Elternteil verzichtet wird, ist ein Bezug durch den anderen Elternteil grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht im Falle des erstmaligen Bezugswechsels der Eltern.

    Hinweis

    Handelt es sich um einen regelmäßig gleichbleibenden monatlichen Zuverdienst, ist ein Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für einzelne Monate nicht zielführend.

    Vorzeitige Beendigung

    Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes kann auch vorzeitig (bzw. endgültig) beendet werden. Ein erneuter Bezug ist nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich. Ein Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch den anderen Elternteil während dieses vorzeitig beendeten Bezugszeitraums ist möglich.

    Fristen

    Der Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung muss rechtzeitig vor der jeweiligen Auszahlung schriftlich erklärt werden. Da das Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein ausgezahlt wird (z.B. für Mai erfolgt die Auszahlung Anfang Juni), kann der Verzicht bzw. die Beendigung dann beispielsweise auch noch bis zum Ende des Monats Mai (sicherheitshalber sollten Sie sich spätestens den 25. vormerken) bekannt gegeben werden.

    Den letztmöglichen Tag zur Erklärung erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.

    Zuständige Stelle

    Der Krankenversicherungsträger, bei dem Sie das Kinderbetreuungsgeld beantragt haben

    Verfahrensablauf

    Den Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung müssen Sie schriftlich gegenüber der zuständigen Stelle erklären. Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.

    Die jeweilige Erklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    Nach Ablauf des Verzichtszeitraums muss das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe nicht noch einmal beantragt werden. Die Auszahlung beginnt automatisch wieder. Wurde der Bezug von Kinderbetreuungsgeld vorzeitig beendet, ist ein erneuter Bezug nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich.

    Kosten

    Die Abgabe der Verzichtserklärung bzw. der Erklärung der vorzeitigen Beendigung ist kostenlos.

    Zusätzliche Informationen

    Nachweise zur Ermittlung der Zuverdienstgrenze müssen nachgereicht werden. Es kann beispielsweise eine Abgrenzung der Einkünfte bei Selbstständigen und (nicht pauschalierten) Landwirtinnen/Landwirten durch eine Zwischenbilanz oder Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Verzichtszeitraum erforderlich sein, um die Zuverdienstgrenze nicht zu überschreiten. (Einen solchen Nachweis können Selbstständige und (nicht pauschalierte) Landwirtinnen/Landwirte nur bis zum Ablauf des zweiten auf das betreffende Kalenderjahr folgenden Kalenderjahres – bei sonstiger Verwirkung – gegenüber dem Krankenversicherungsträger erbringen; die Überprüfung erfolgt später durch die Finanzbehörde).

    Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Pauschales Kinderbetreuungsgeld (Kinderbetreuungsgeld-Konto) – Verzicht bzw. vorzeitige Beendigung

    Allgemeine Informationen

    Verzicht

    Es besteht die Möglichkeit, auf das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld im Voraus für bestimmte Kalendermonate – jeweils nur für ganze Kalendermonate – zu verzichten.

    Der mögliche Vorteil liegt darin, dass die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte bei der Berechnung des jährlichen Zuverdienstes außer Acht gelassen werden.

    Beispiel

    Bei Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für den Monat Mai werden die Einkünfte des Monats Mai nicht als Zuverdienst gerechnet. Bei der Berechnung des laufenden/tatsächlichen Zuverdiensts wird dann durch einen Monat weniger dividiert.

    Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Für Zeiträume, für die auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld durch einen Elternteil verzichtet wird, ist ein Bezug durch den anderen Elternteil grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht im Falle des erstmaligen Bezugswechsels der Eltern.

    Hinweis

    Handelt es sich um einen regelmäßig gleichbleibenden monatlichen Zuverdienst, ist ein Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für einzelne Monate nicht zielführend.

    Vorzeitige Beendigung

    Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes kann auch vorzeitig (bzw. endgültig) beendet werden. Ein erneuter Bezug ist nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich. Ein Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch den anderen Elternteil während dieses vorzeitig beendeten Bezugszeitraums ist möglich.

    Fristen

    Der Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung muss rechtzeitig vor der jeweiligen Auszahlung schriftlich erklärt werden. Da das Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein ausgezahlt wird (z.B. für Mai erfolgt die Auszahlung Anfang Juni), kann der Verzicht bzw. die Beendigung dann beispielsweise auch noch bis zum Ende des Monats Mai (sicherheitshalber sollten Sie sich spätestens den 25. vormerken) bekannt gegeben werden.

    Den letztmöglichen Tag zur Erklärung erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.

    Zuständige Stelle

    Der Krankenversicherungsträger, bei dem Sie das Kinderbetreuungsgeld beantragt haben

    Verfahrensablauf

    Den Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung müssen Sie schriftlich gegenüber der zuständigen Stelle erklären. Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.

    Die jeweilige Erklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    Nach Ablauf des Verzichtszeitraums muss das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe nicht noch einmal beantragt werden. Die Auszahlung beginnt automatisch wieder. Wurde der Bezug von Kinderbetreuungsgeld vorzeitig beendet, ist ein erneuter Bezug nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich.

    Kosten

    Die Abgabe der Verzichtserklärung bzw. der Erklärung der vorzeitigen Beendigung ist kostenlos.

    Zusätzliche Informationen

    Nachweise zur Ermittlung der Zuverdienstgrenze müssen nachgereicht werden. Es kann beispielsweise eine Abgrenzung der Einkünfte bei Selbstständigen und (nicht pauschalierten) Landwirtinnen/Landwirten durch eine Zwischenbilanz oder Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Verzichtszeitraum erforderlich sein, um die Zuverdienstgrenze nicht zu überschreiten. (Einen solchen Nachweis können Selbstständige und (nicht pauschalierte) Landwirtinnen/Landwirte nur bis zum Ablauf des zweiten auf das betreffende Kalenderjahr folgenden Kalenderjahres – bei sonstiger Verwirkung – gegenüber dem Krankenversicherungsträger erbringen; die Überprüfung erfolgt später durch die Finanzbehörde).

    Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Verzicht

    Es besteht die Möglichkeit, auf das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld im Voraus für bestimmte Kalendermonate – jeweils nur für ganze Kalendermonate – zu verzichten.

    Der mögliche Vorteil liegt darin, dass die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte bei der Berechnung des jährlichen Zuverdienstes außer Acht gelassen werden.

    Beispiel

    Bei Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für den Monat Mai werden die Einkünfte des Monats Mai nicht als Zuverdienst gerechnet. Bei der Berechnung des laufenden/tatsächlichen Zuverdiensts wird dann durch einen Monat weniger dividiert.

    Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Für Zeiträume, für die auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld durch einen Elternteil verzichtet wird, ist ein Bezug durch den anderen Elternteil grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht im Falle des erstmaligen Bezugswechsels der Eltern.

    Hinweis

    Handelt es sich um einen regelmäßig gleichbleibenden monatlichen Zuverdienst, ist ein Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für einzelne Monate nicht zielführend.

    Vorzeitige Beendigung

    Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes kann auch vorzeitig (bzw. endgültig) beendet werden. Ein erneuter Bezug ist nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich. Ein Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch den anderen Elternteil während dieses vorzeitig beendeten Bezugszeitraums ist möglich.

    Fristen

    Der Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung muss rechtzeitig vor der jeweiligen Auszahlung schriftlich erklärt werden. Da das Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein ausgezahlt wird (z.B. für Mai erfolgt die Auszahlung Anfang Juni), kann der Verzicht bzw. die Beendigung dann beispielsweise auch noch bis zum Ende des Monats Mai (sicherheitshalber sollten Sie sich spätestens den 25. vormerken) bekannt gegeben werden.

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    Zuständige Stelle

    Der Krankenversicherungsträger, bei dem Sie das Kinderbetreuungsgeld beantragt haben

    Verfahrensablauf

    Den Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung müssen Sie schriftlich gegenüber der zuständigen Stelle erklären. Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.

    Die jeweilige Erklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    Nach Ablauf des Verzichtszeitraums muss das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe nicht noch einmal beantragt werden. Die Auszahlung beginnt automatisch wieder. Wurde der Bezug von Kinderbetreuungsgeld vorzeitig beendet, ist ein erneuter Bezug nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich.

    Kosten

    Die Abgabe der Verzichtserklärung bzw. der Erklärung der vorzeitigen Beendigung ist kostenlos.

    Zusätzliche Informationen

    Nachweise zur Ermittlung der Zuverdienstgrenze müssen nachgereicht werden. Es kann beispielsweise eine Abgrenzung der Einkünfte bei Selbstständigen und (nicht pauschalierten) Landwirtinnen/Landwirten durch eine Zwischenbilanz oder Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Verzichtszeitraum erforderlich sein, um die Zuverdienstgrenze nicht zu überschreiten. (Einen solchen Nachweis können Selbstständige und (nicht pauschalierte) Landwirtinnen/Landwirte nur bis zum Ablauf des zweiten auf das betreffende Kalenderjahr folgenden Kalenderjahres – bei sonstiger Verwirkung – gegenüber dem Krankenversicherungsträger erbringen; die Überprüfung erfolgt später durch die Finanzbehörde).

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    Der mögliche Vorteil liegt darin, dass die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte bei der Berechnung des jährlichen Zuverdienstes außer Acht gelassen werden.

    Beispiel

    Bei Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für den Monat Mai werden die Einkünfte des Monats Mai nicht als Zuverdienst gerechnet. Bei der Berechnung des laufenden/tatsächlichen Zuverdiensts wird dann durch einen Monat weniger dividiert.

    Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Für Zeiträume, für die auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld durch einen Elternteil verzichtet wird, ist ein Bezug durch den anderen Elternteil grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht im Falle des erstmaligen Bezugswechsels der Eltern.

    Hinweis

    Handelt es sich um einen regelmäßig gleichbleibenden monatlichen Zuverdienst, ist ein Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für einzelne Monate nicht zielführend.

    Vorzeitige Beendigung

    Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes kann auch vorzeitig (bzw. endgültig) beendet werden. Ein erneuter Bezug ist nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich. Ein Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch den anderen Elternteil während dieses vorzeitig beendeten Bezugszeitraums ist möglich.

    Fristen

    Der Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung muss rechtzeitig vor der jeweiligen Auszahlung schriftlich erklärt werden. Da das Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein ausgezahlt wird (z.B. für Mai erfolgt die Auszahlung Anfang Juni), kann der Verzicht bzw. die Beendigung dann beispielsweise auch noch bis zum Ende des Monats Mai (sicherheitshalber sollten Sie sich spätestens den 25. vormerken) bekannt gegeben werden.

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    Zuständige Stelle

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    Verfahrensablauf

    Den Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung müssen Sie schriftlich gegenüber der zuständigen Stelle erklären. Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.

    Die jeweilige Erklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    Nach Ablauf des Verzichtszeitraums muss das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe nicht noch einmal beantragt werden. Die Auszahlung beginnt automatisch wieder. Wurde der Bezug von Kinderbetreuungsgeld vorzeitig beendet, ist ein erneuter Bezug nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich.

    Kosten

    Die Abgabe der Verzichtserklärung bzw. der Erklärung der vorzeitigen Beendigung ist kostenlos.

    Zusätzliche Informationen

    Nachweise zur Ermittlung der Zuverdienstgrenze müssen nachgereicht werden. Es kann beispielsweise eine Abgrenzung der Einkünfte bei Selbstständigen und (nicht pauschalierten) Landwirtinnen/Landwirten durch eine Zwischenbilanz oder Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Verzichtszeitraum erforderlich sein, um die Zuverdienstgrenze nicht zu überschreiten. (Einen solchen Nachweis können Selbstständige und (nicht pauschalierte) Landwirtinnen/Landwirte nur bis zum Ablauf des zweiten auf das betreffende Kalenderjahr folgenden Kalenderjahres – bei sonstiger Verwirkung – gegenüber dem Krankenversicherungsträger erbringen; die Überprüfung erfolgt später durch die Finanzbehörde).

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    Es besteht die Möglichkeit, auf das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld im Voraus für bestimmte Kalendermonate – jeweils nur für ganze Kalendermonate – zu verzichten.

    Der mögliche Vorteil liegt darin, dass die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte bei der Berechnung des jährlichen Zuverdienstes außer Acht gelassen werden.

    Beispiel

    Bei Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für den Monat Mai werden die Einkünfte des Monats Mai nicht als Zuverdienst gerechnet. Bei der Berechnung des laufenden/tatsächlichen Zuverdiensts wird dann durch einen Monat weniger dividiert.

    Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Für Zeiträume, für die auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld durch einen Elternteil verzichtet wird, ist ein Bezug durch den anderen Elternteil grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht im Falle des erstmaligen Bezugswechsels der Eltern.

    Hinweis

    Handelt es sich um einen regelmäßig gleichbleibenden monatlichen Zuverdienst, ist ein Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für einzelne Monate nicht zielführend.

    Vorzeitige Beendigung

    Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes kann auch vorzeitig (bzw. endgültig) beendet werden. Ein erneuter Bezug ist nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich. Ein Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch den anderen Elternteil während dieses vorzeitig beendeten Bezugszeitraums ist möglich.

    Fristen

    Der Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung muss rechtzeitig vor der jeweiligen Auszahlung schriftlich erklärt werden. Da das Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein ausgezahlt wird (z.B. für Mai erfolgt die Auszahlung Anfang Juni), kann der Verzicht bzw. die Beendigung dann beispielsweise auch noch bis zum Ende des Monats Mai (sicherheitshalber sollten Sie sich spätestens den 25. vormerken) bekannt gegeben werden.

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    Zuständige Stelle

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    Verfahrensablauf

    Den Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung müssen Sie schriftlich gegenüber der zuständigen Stelle erklären. Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.

    Die jeweilige Erklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    Nach Ablauf des Verzichtszeitraums muss das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe nicht noch einmal beantragt werden. Die Auszahlung beginnt automatisch wieder. Wurde der Bezug von Kinderbetreuungsgeld vorzeitig beendet, ist ein erneuter Bezug nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich.

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    Die Abgabe der Verzichtserklärung bzw. der Erklärung der vorzeitigen Beendigung ist kostenlos.

    Zusätzliche Informationen

    Nachweise zur Ermittlung der Zuverdienstgrenze müssen nachgereicht werden. Es kann beispielsweise eine Abgrenzung der Einkünfte bei Selbstständigen und (nicht pauschalierten) Landwirtinnen/Landwirten durch eine Zwischenbilanz oder Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Verzichtszeitraum erforderlich sein, um die Zuverdienstgrenze nicht zu überschreiten. (Einen solchen Nachweis können Selbstständige und (nicht pauschalierte) Landwirtinnen/Landwirte nur bis zum Ablauf des zweiten auf das betreffende Kalenderjahr folgenden Kalenderjahres – bei sonstiger Verwirkung – gegenüber dem Krankenversicherungsträger erbringen; die Überprüfung erfolgt später durch die Finanzbehörde).

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    Der mögliche Vorteil liegt darin, dass die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte bei der Berechnung des jährlichen Zuverdienstes außer Acht gelassen werden.

    Beispiel

    Bei Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für den Monat Mai werden die Einkünfte des Monats Mai nicht als Zuverdienst gerechnet. Bei der Berechnung des laufenden/tatsächlichen Zuverdiensts wird dann durch einen Monat weniger dividiert.

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    Für Zeiträume, für die auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld durch einen Elternteil verzichtet wird, ist ein Bezug durch den anderen Elternteil grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht im Falle des erstmaligen Bezugswechsels der Eltern.

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    Der Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung muss rechtzeitig vor der jeweiligen Auszahlung schriftlich erklärt werden. Da das Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein ausgezahlt wird (z.B. für Mai erfolgt die Auszahlung Anfang Juni), kann der Verzicht bzw. die Beendigung dann beispielsweise auch noch bis zum Ende des Monats Mai (sicherheitshalber sollten Sie sich spätestens den 25. vormerken) bekannt gegeben werden.

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    Die jeweilige Erklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

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    Kosten

    Die Abgabe der Verzichtserklärung bzw. der Erklärung der vorzeitigen Beendigung ist kostenlos.

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    Der mögliche Vorteil liegt darin, dass die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte bei der Berechnung des jährlichen Zuverdienstes außer Acht gelassen werden.

    Beispiel

    Bei Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für den Monat Mai werden die Einkünfte des Monats Mai nicht als Zuverdienst gerechnet. Bei der Berechnung des laufenden/tatsächlichen Zuverdiensts wird dann durch einen Monat weniger dividiert.

    Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Für Zeiträume, für die auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld durch einen Elternteil verzichtet wird, ist ein Bezug durch den anderen Elternteil grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht im Falle des erstmaligen Bezugswechsels der Eltern.

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    Fristen

    Der Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung muss rechtzeitig vor der jeweiligen Auszahlung schriftlich erklärt werden. Da das Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein ausgezahlt wird (z.B. für Mai erfolgt die Auszahlung Anfang Juni), kann der Verzicht bzw. die Beendigung dann beispielsweise auch noch bis zum Ende des Monats Mai (sicherheitshalber sollten Sie sich spätestens den 25. vormerken) bekannt gegeben werden.

    Den letztmöglichen Tag zur Erklärung erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.

    Zuständige Stelle

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    Verfahrensablauf

    Den Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung müssen Sie schriftlich gegenüber der zuständigen Stelle erklären. Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.

    Die jeweilige Erklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    Nach Ablauf des Verzichtszeitraums muss das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe nicht noch einmal beantragt werden. Die Auszahlung beginnt automatisch wieder. Wurde der Bezug von Kinderbetreuungsgeld vorzeitig beendet, ist ein erneuter Bezug nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich.

    Kosten

    Die Abgabe der Verzichtserklärung bzw. der Erklärung der vorzeitigen Beendigung ist kostenlos.

    Zusätzliche Informationen

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    Es besteht die Möglichkeit, auf das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld im Voraus für bestimmte Kalendermonate – jeweils nur für ganze Kalendermonate – zu verzichten.

    Der mögliche Vorteil liegt darin, dass die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte bei der Berechnung des jährlichen Zuverdienstes außer Acht gelassen werden.

    Beispiel

    Bei Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für den Monat Mai werden die Einkünfte des Monats Mai nicht als Zuverdienst gerechnet. Bei der Berechnung des laufenden/tatsächlichen Zuverdiensts wird dann durch einen Monat weniger dividiert.

    Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Für Zeiträume, für die auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld durch einen Elternteil verzichtet wird, ist ein Bezug durch den anderen Elternteil grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht im Falle des erstmaligen Bezugswechsels der Eltern.

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    Handelt es sich um einen regelmäßig gleichbleibenden monatlichen Zuverdienst, ist ein Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für einzelne Monate nicht zielführend.

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    Der Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung muss rechtzeitig vor der jeweiligen Auszahlung schriftlich erklärt werden. Da das Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein ausgezahlt wird (z.B. für Mai erfolgt die Auszahlung Anfang Juni), kann der Verzicht bzw. die Beendigung dann beispielsweise auch noch bis zum Ende des Monats Mai (sicherheitshalber sollten Sie sich spätestens den 25. vormerken) bekannt gegeben werden.

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    Verfahrensablauf

    Den Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung müssen Sie schriftlich gegenüber der zuständigen Stelle erklären. Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.

    Die jeweilige Erklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    Nach Ablauf des Verzichtszeitraums muss das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe nicht noch einmal beantragt werden. Die Auszahlung beginnt automatisch wieder. Wurde der Bezug von Kinderbetreuungsgeld vorzeitig beendet, ist ein erneuter Bezug nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich.

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    Die Abgabe der Verzichtserklärung bzw. der Erklärung der vorzeitigen Beendigung ist kostenlos.

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    Pauschales Kinderbetreuungsgeld (Kinderbetreuungsgeld-Konto) – Verzicht bzw. vorzeitige Beendigung

    Allgemeine Informationen

    Verzicht

    Es besteht die Möglichkeit, auf das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld im Voraus für bestimmte Kalendermonate – jeweils nur für ganze Kalendermonate – zu verzichten.

    Der mögliche Vorteil liegt darin, dass die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte bei der Berechnung des jährlichen Zuverdienstes außer Acht gelassen werden.

    Beispiel

    Bei Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für den Monat Mai werden die Einkünfte des Monats Mai nicht als Zuverdienst gerechnet. Bei der Berechnung des laufenden/tatsächlichen Zuverdiensts wird dann durch einen Monat weniger dividiert.

    Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Für Zeiträume, für die auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld durch einen Elternteil verzichtet wird, ist ein Bezug durch den anderen Elternteil grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht im Falle des erstmaligen Bezugswechsels der Eltern.

    Hinweis

    Handelt es sich um einen regelmäßig gleichbleibenden monatlichen Zuverdienst, ist ein Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für einzelne Monate nicht zielführend.

    Vorzeitige Beendigung

    Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes kann auch vorzeitig (bzw. endgültig) beendet werden. Ein erneuter Bezug ist nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich. Ein Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch den anderen Elternteil während dieses vorzeitig beendeten Bezugszeitraums ist möglich.

    Fristen

    Der Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung muss rechtzeitig vor der jeweiligen Auszahlung schriftlich erklärt werden. Da das Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein ausgezahlt wird (z.B. für Mai erfolgt die Auszahlung Anfang Juni), kann der Verzicht bzw. die Beendigung dann beispielsweise auch noch bis zum Ende des Monats Mai (sicherheitshalber sollten Sie sich spätestens den 25. vormerken) bekannt gegeben werden.

    Den letztmöglichen Tag zur Erklärung erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.

    Zuständige Stelle

    Der Krankenversicherungsträger, bei dem Sie das Kinderbetreuungsgeld beantragt haben

    Verfahrensablauf

    Den Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung müssen Sie schriftlich gegenüber der zuständigen Stelle erklären. Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.

    Die jeweilige Erklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    Nach Ablauf des Verzichtszeitraums muss das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe nicht noch einmal beantragt werden. Die Auszahlung beginnt automatisch wieder. Wurde der Bezug von Kinderbetreuungsgeld vorzeitig beendet, ist ein erneuter Bezug nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich.

    Kosten

    Die Abgabe der Verzichtserklärung bzw. der Erklärung der vorzeitigen Beendigung ist kostenlos.

    Zusätzliche Informationen

    Nachweise zur Ermittlung der Zuverdienstgrenze müssen nachgereicht werden. Es kann beispielsweise eine Abgrenzung der Einkünfte bei Selbstständigen und (nicht pauschalierten) Landwirtinnen/Landwirten durch eine Zwischenbilanz oder Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Verzichtszeitraum erforderlich sein, um die Zuverdienstgrenze nicht zu überschreiten. (Einen solchen Nachweis können Selbstständige und (nicht pauschalierte) Landwirtinnen/Landwirte nur bis zum Ablauf des zweiten auf das betreffende Kalenderjahr folgenden Kalenderjahres – bei sonstiger Verwirkung – gegenüber dem Krankenversicherungsträger erbringen; die Überprüfung erfolgt später durch die Finanzbehörde).

    Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Pauschales Kinderbetreuungsgeld (Kinderbetreuungsgeld-Konto) – Verzicht bzw. vorzeitige Beendigung

    Allgemeine Informationen

    Verzicht

    Es besteht die Möglichkeit, auf das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld im Voraus für bestimmte Kalendermonate – jeweils nur für ganze Kalendermonate – zu verzichten.

    Der mögliche Vorteil liegt darin, dass die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte bei der Berechnung des jährlichen Zuverdienstes außer Acht gelassen werden.

    Beispiel

    Bei Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für den Monat Mai werden die Einkünfte des Monats Mai nicht als Zuverdienst gerechnet. Bei der Berechnung des laufenden/tatsächlichen Zuverdiensts wird dann durch einen Monat weniger dividiert.

    Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Für Zeiträume, für die auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld durch einen Elternteil verzichtet wird, ist ein Bezug durch den anderen Elternteil grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht im Falle des erstmaligen Bezugswechsels der Eltern.

    Hinweis

    Handelt es sich um einen regelmäßig gleichbleibenden monatlichen Zuverdienst, ist ein Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für einzelne Monate nicht zielführend.

    Vorzeitige Beendigung

    Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes kann auch vorzeitig (bzw. endgültig) beendet werden. Ein erneuter Bezug ist nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich. Ein Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch den anderen Elternteil während dieses vorzeitig beendeten Bezugszeitraums ist möglich.

    Fristen

    Der Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung muss rechtzeitig vor der jeweiligen Auszahlung schriftlich erklärt werden. Da das Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein ausgezahlt wird (z.B. für Mai erfolgt die Auszahlung Anfang Juni), kann der Verzicht bzw. die Beendigung dann beispielsweise auch noch bis zum Ende des Monats Mai (sicherheitshalber sollten Sie sich spätestens den 25. vormerken) bekannt gegeben werden.

    Den letztmöglichen Tag zur Erklärung erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.

    Zuständige Stelle

    Der Krankenversicherungsträger, bei dem Sie das Kinderbetreuungsgeld beantragt haben

    Verfahrensablauf

    Den Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung müssen Sie schriftlich gegenüber der zuständigen Stelle erklären. Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.

    Die jeweilige Erklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    Nach Ablauf des Verzichtszeitraums muss das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe nicht noch einmal beantragt werden. Die Auszahlung beginnt automatisch wieder. Wurde der Bezug von Kinderbetreuungsgeld vorzeitig beendet, ist ein erneuter Bezug nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich.

    Kosten

    Die Abgabe der Verzichtserklärung bzw. der Erklärung der vorzeitigen Beendigung ist kostenlos.

    Zusätzliche Informationen

    Nachweise zur Ermittlung der Zuverdienstgrenze müssen nachgereicht werden. Es kann beispielsweise eine Abgrenzung der Einkünfte bei Selbstständigen und (nicht pauschalierten) Landwirtinnen/Landwirten durch eine Zwischenbilanz oder Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Verzichtszeitraum erforderlich sein, um die Zuverdienstgrenze nicht zu überschreiten. (Einen solchen Nachweis können Selbstständige und (nicht pauschalierte) Landwirtinnen/Landwirte nur bis zum Ablauf des zweiten auf das betreffende Kalenderjahr folgenden Kalenderjahres – bei sonstiger Verwirkung – gegenüber dem Krankenversicherungsträger erbringen; die Überprüfung erfolgt später durch die Finanzbehörde).

    Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Weiterführende Links

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    Verzicht

    Es besteht die Möglichkeit, auf das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld im Voraus für bestimmte Kalendermonate – jeweils nur für ganze Kalendermonate – zu verzichten.

    Der mögliche Vorteil liegt darin, dass die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte bei der Berechnung des jährlichen Zuverdienstes außer Acht gelassen werden.

    Beispiel

    Bei Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für den Monat Mai werden die Einkünfte des Monats Mai nicht als Zuverdienst gerechnet. Bei der Berechnung des laufenden/tatsächlichen Zuverdiensts wird dann durch einen Monat weniger dividiert.

    Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Für Zeiträume, für die auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld durch einen Elternteil verzichtet wird, ist ein Bezug durch den anderen Elternteil grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht im Falle des erstmaligen Bezugswechsels der Eltern.

    Hinweis

    Handelt es sich um einen regelmäßig gleichbleibenden monatlichen Zuverdienst, ist ein Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für einzelne Monate nicht zielführend.

    Vorzeitige Beendigung

    Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes kann auch vorzeitig (bzw. endgültig) beendet werden. Ein erneuter Bezug ist nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich. Ein Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch den anderen Elternteil während dieses vorzeitig beendeten Bezugszeitraums ist möglich.

    Fristen

    Der Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung muss rechtzeitig vor der jeweiligen Auszahlung schriftlich erklärt werden. Da das Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein ausgezahlt wird (z.B. für Mai erfolgt die Auszahlung Anfang Juni), kann der Verzicht bzw. die Beendigung dann beispielsweise auch noch bis zum Ende des Monats Mai (sicherheitshalber sollten Sie sich spätestens den 25. vormerken) bekannt gegeben werden.

    Den letztmöglichen Tag zur Erklärung erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.

    Zuständige Stelle

    Der Krankenversicherungsträger, bei dem Sie das Kinderbetreuungsgeld beantragt haben

    Verfahrensablauf

    Den Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung müssen Sie schriftlich gegenüber der zuständigen Stelle erklären. Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.

    Die jeweilige Erklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    Nach Ablauf des Verzichtszeitraums muss das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe nicht noch einmal beantragt werden. Die Auszahlung beginnt automatisch wieder. Wurde der Bezug von Kinderbetreuungsgeld vorzeitig beendet, ist ein erneuter Bezug nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich.

    Kosten

    Die Abgabe der Verzichtserklärung bzw. der Erklärung der vorzeitigen Beendigung ist kostenlos.

    Zusätzliche Informationen

    Nachweise zur Ermittlung der Zuverdienstgrenze müssen nachgereicht werden. Es kann beispielsweise eine Abgrenzung der Einkünfte bei Selbstständigen und (nicht pauschalierten) Landwirtinnen/Landwirten durch eine Zwischenbilanz oder Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Verzichtszeitraum erforderlich sein, um die Zuverdienstgrenze nicht zu überschreiten. (Einen solchen Nachweis können Selbstständige und (nicht pauschalierte) Landwirtinnen/Landwirte nur bis zum Ablauf des zweiten auf das betreffende Kalenderjahr folgenden Kalenderjahres – bei sonstiger Verwirkung – gegenüber dem Krankenversicherungsträger erbringen; die Überprüfung erfolgt später durch die Finanzbehörde).

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    Es besteht die Möglichkeit, auf das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld im Voraus für bestimmte Kalendermonate – jeweils nur für ganze Kalendermonate – zu verzichten.

    Der mögliche Vorteil liegt darin, dass die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte bei der Berechnung des jährlichen Zuverdienstes außer Acht gelassen werden.

    Beispiel

    Bei Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für den Monat Mai werden die Einkünfte des Monats Mai nicht als Zuverdienst gerechnet. Bei der Berechnung des laufenden/tatsächlichen Zuverdiensts wird dann durch einen Monat weniger dividiert.

    Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Für Zeiträume, für die auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld durch einen Elternteil verzichtet wird, ist ein Bezug durch den anderen Elternteil grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht im Falle des erstmaligen Bezugswechsels der Eltern.

    Hinweis

    Handelt es sich um einen regelmäßig gleichbleibenden monatlichen Zuverdienst, ist ein Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für einzelne Monate nicht zielführend.

    Vorzeitige Beendigung

    Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes kann auch vorzeitig (bzw. endgültig) beendet werden. Ein erneuter Bezug ist nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich. Ein Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch den anderen Elternteil während dieses vorzeitig beendeten Bezugszeitraums ist möglich.

    Fristen

    Der Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung muss rechtzeitig vor der jeweiligen Auszahlung schriftlich erklärt werden. Da das Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein ausgezahlt wird (z.B. für Mai erfolgt die Auszahlung Anfang Juni), kann der Verzicht bzw. die Beendigung dann beispielsweise auch noch bis zum Ende des Monats Mai (sicherheitshalber sollten Sie sich spätestens den 25. vormerken) bekannt gegeben werden.

    Den letztmöglichen Tag zur Erklärung erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.

    Zuständige Stelle

    Der Krankenversicherungsträger, bei dem Sie das Kinderbetreuungsgeld beantragt haben

    Verfahrensablauf

    Den Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung müssen Sie schriftlich gegenüber der zuständigen Stelle erklären. Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.

    Die jeweilige Erklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    Nach Ablauf des Verzichtszeitraums muss das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe nicht noch einmal beantragt werden. Die Auszahlung beginnt automatisch wieder. Wurde der Bezug von Kinderbetreuungsgeld vorzeitig beendet, ist ein erneuter Bezug nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich.

    Kosten

    Die Abgabe der Verzichtserklärung bzw. der Erklärung der vorzeitigen Beendigung ist kostenlos.

    Zusätzliche Informationen

    Nachweise zur Ermittlung der Zuverdienstgrenze müssen nachgereicht werden. Es kann beispielsweise eine Abgrenzung der Einkünfte bei Selbstständigen und (nicht pauschalierten) Landwirtinnen/Landwirten durch eine Zwischenbilanz oder Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Verzichtszeitraum erforderlich sein, um die Zuverdienstgrenze nicht zu überschreiten. (Einen solchen Nachweis können Selbstständige und (nicht pauschalierte) Landwirtinnen/Landwirte nur bis zum Ablauf des zweiten auf das betreffende Kalenderjahr folgenden Kalenderjahres – bei sonstiger Verwirkung – gegenüber dem Krankenversicherungsträger erbringen; die Überprüfung erfolgt später durch die Finanzbehörde).

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    Verzicht

    Es besteht die Möglichkeit, auf das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld im Voraus für bestimmte Kalendermonate – jeweils nur für ganze Kalendermonate – zu verzichten.

    Der mögliche Vorteil liegt darin, dass die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte bei der Berechnung des jährlichen Zuverdienstes außer Acht gelassen werden.

    Beispiel

    Bei Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für den Monat Mai werden die Einkünfte des Monats Mai nicht als Zuverdienst gerechnet. Bei der Berechnung des laufenden/tatsächlichen Zuverdiensts wird dann durch einen Monat weniger dividiert.

    Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Für Zeiträume, für die auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld durch einen Elternteil verzichtet wird, ist ein Bezug durch den anderen Elternteil grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht im Falle des erstmaligen Bezugswechsels der Eltern.

    Hinweis

    Handelt es sich um einen regelmäßig gleichbleibenden monatlichen Zuverdienst, ist ein Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für einzelne Monate nicht zielführend.

    Vorzeitige Beendigung

    Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes kann auch vorzeitig (bzw. endgültig) beendet werden. Ein erneuter Bezug ist nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich. Ein Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch den anderen Elternteil während dieses vorzeitig beendeten Bezugszeitraums ist möglich.

    Fristen

    Der Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung muss rechtzeitig vor der jeweiligen Auszahlung schriftlich erklärt werden. Da das Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein ausgezahlt wird (z.B. für Mai erfolgt die Auszahlung Anfang Juni), kann der Verzicht bzw. die Beendigung dann beispielsweise auch noch bis zum Ende des Monats Mai (sicherheitshalber sollten Sie sich spätestens den 25. vormerken) bekannt gegeben werden.

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    Zuständige Stelle

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    Verfahrensablauf

    Den Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung müssen Sie schriftlich gegenüber der zuständigen Stelle erklären. Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.

    Die jeweilige Erklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    Nach Ablauf des Verzichtszeitraums muss das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe nicht noch einmal beantragt werden. Die Auszahlung beginnt automatisch wieder. Wurde der Bezug von Kinderbetreuungsgeld vorzeitig beendet, ist ein erneuter Bezug nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich.

    Kosten

    Die Abgabe der Verzichtserklärung bzw. der Erklärung der vorzeitigen Beendigung ist kostenlos.

    Zusätzliche Informationen

    Nachweise zur Ermittlung der Zuverdienstgrenze müssen nachgereicht werden. Es kann beispielsweise eine Abgrenzung der Einkünfte bei Selbstständigen und (nicht pauschalierten) Landwirtinnen/Landwirten durch eine Zwischenbilanz oder Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Verzichtszeitraum erforderlich sein, um die Zuverdienstgrenze nicht zu überschreiten. (Einen solchen Nachweis können Selbstständige und (nicht pauschalierte) Landwirtinnen/Landwirte nur bis zum Ablauf des zweiten auf das betreffende Kalenderjahr folgenden Kalenderjahres – bei sonstiger Verwirkung – gegenüber dem Krankenversicherungsträger erbringen; die Überprüfung erfolgt später durch die Finanzbehörde).

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    Es besteht die Möglichkeit, auf das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld im Voraus für bestimmte Kalendermonate – jeweils nur für ganze Kalendermonate – zu verzichten.

    Der mögliche Vorteil liegt darin, dass die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte bei der Berechnung des jährlichen Zuverdienstes außer Acht gelassen werden.

    Beispiel

    Bei Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für den Monat Mai werden die Einkünfte des Monats Mai nicht als Zuverdienst gerechnet. Bei der Berechnung des laufenden/tatsächlichen Zuverdiensts wird dann durch einen Monat weniger dividiert.

    Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Für Zeiträume, für die auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld durch einen Elternteil verzichtet wird, ist ein Bezug durch den anderen Elternteil grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht im Falle des erstmaligen Bezugswechsels der Eltern.

    Hinweis

    Handelt es sich um einen regelmäßig gleichbleibenden monatlichen Zuverdienst, ist ein Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für einzelne Monate nicht zielführend.

    Vorzeitige Beendigung

    Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes kann auch vorzeitig (bzw. endgültig) beendet werden. Ein erneuter Bezug ist nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich. Ein Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch den anderen Elternteil während dieses vorzeitig beendeten Bezugszeitraums ist möglich.

    Fristen

    Der Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung muss rechtzeitig vor der jeweiligen Auszahlung schriftlich erklärt werden. Da das Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein ausgezahlt wird (z.B. für Mai erfolgt die Auszahlung Anfang Juni), kann der Verzicht bzw. die Beendigung dann beispielsweise auch noch bis zum Ende des Monats Mai (sicherheitshalber sollten Sie sich spätestens den 25. vormerken) bekannt gegeben werden.

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    Zuständige Stelle

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    Verfahrensablauf

    Den Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung müssen Sie schriftlich gegenüber der zuständigen Stelle erklären. Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.

    Die jeweilige Erklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    Nach Ablauf des Verzichtszeitraums muss das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe nicht noch einmal beantragt werden. Die Auszahlung beginnt automatisch wieder. Wurde der Bezug von Kinderbetreuungsgeld vorzeitig beendet, ist ein erneuter Bezug nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich.

    Kosten

    Die Abgabe der Verzichtserklärung bzw. der Erklärung der vorzeitigen Beendigung ist kostenlos.

    Zusätzliche Informationen

    Nachweise zur Ermittlung der Zuverdienstgrenze müssen nachgereicht werden. Es kann beispielsweise eine Abgrenzung der Einkünfte bei Selbstständigen und (nicht pauschalierten) Landwirtinnen/Landwirten durch eine Zwischenbilanz oder Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Verzichtszeitraum erforderlich sein, um die Zuverdienstgrenze nicht zu überschreiten. (Einen solchen Nachweis können Selbstständige und (nicht pauschalierte) Landwirtinnen/Landwirte nur bis zum Ablauf des zweiten auf das betreffende Kalenderjahr folgenden Kalenderjahres – bei sonstiger Verwirkung – gegenüber dem Krankenversicherungsträger erbringen; die Überprüfung erfolgt später durch die Finanzbehörde).

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    Es besteht die Möglichkeit, auf das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld im Voraus für bestimmte Kalendermonate – jeweils nur für ganze Kalendermonate – zu verzichten.

    Der mögliche Vorteil liegt darin, dass die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte bei der Berechnung des jährlichen Zuverdienstes außer Acht gelassen werden.

    Beispiel

    Bei Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für den Monat Mai werden die Einkünfte des Monats Mai nicht als Zuverdienst gerechnet. Bei der Berechnung des laufenden/tatsächlichen Zuverdiensts wird dann durch einen Monat weniger dividiert.

    Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Für Zeiträume, für die auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld durch einen Elternteil verzichtet wird, ist ein Bezug durch den anderen Elternteil grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht im Falle des erstmaligen Bezugswechsels der Eltern.

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    Fristen

    Der Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung muss rechtzeitig vor der jeweiligen Auszahlung schriftlich erklärt werden. Da das Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein ausgezahlt wird (z.B. für Mai erfolgt die Auszahlung Anfang Juni), kann der Verzicht bzw. die Beendigung dann beispielsweise auch noch bis zum Ende des Monats Mai (sicherheitshalber sollten Sie sich spätestens den 25. vormerken) bekannt gegeben werden.

    Den letztmöglichen Tag zur Erklärung erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.

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    Verfahrensablauf

    Den Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung müssen Sie schriftlich gegenüber der zuständigen Stelle erklären. Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.

    Die jeweilige Erklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    Nach Ablauf des Verzichtszeitraums muss das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe nicht noch einmal beantragt werden. Die Auszahlung beginnt automatisch wieder. Wurde der Bezug von Kinderbetreuungsgeld vorzeitig beendet, ist ein erneuter Bezug nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich.

    Kosten

    Die Abgabe der Verzichtserklärung bzw. der Erklärung der vorzeitigen Beendigung ist kostenlos.

    Zusätzliche Informationen

    Nachweise zur Ermittlung der Zuverdienstgrenze müssen nachgereicht werden. Es kann beispielsweise eine Abgrenzung der Einkünfte bei Selbstständigen und (nicht pauschalierten) Landwirtinnen/Landwirten durch eine Zwischenbilanz oder Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Verzichtszeitraum erforderlich sein, um die Zuverdienstgrenze nicht zu überschreiten. (Einen solchen Nachweis können Selbstständige und (nicht pauschalierte) Landwirtinnen/Landwirte nur bis zum Ablauf des zweiten auf das betreffende Kalenderjahr folgenden Kalenderjahres – bei sonstiger Verwirkung – gegenüber dem Krankenversicherungsträger erbringen; die Überprüfung erfolgt später durch die Finanzbehörde).

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    Es besteht die Möglichkeit, auf das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld im Voraus für bestimmte Kalendermonate – jeweils nur für ganze Kalendermonate – zu verzichten.

    Der mögliche Vorteil liegt darin, dass die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte bei der Berechnung des jährlichen Zuverdienstes außer Acht gelassen werden.

    Beispiel

    Bei Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für den Monat Mai werden die Einkünfte des Monats Mai nicht als Zuverdienst gerechnet. Bei der Berechnung des laufenden/tatsächlichen Zuverdiensts wird dann durch einen Monat weniger dividiert.

    Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Für Zeiträume, für die auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld durch einen Elternteil verzichtet wird, ist ein Bezug durch den anderen Elternteil grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht im Falle des erstmaligen Bezugswechsels der Eltern.

    Hinweis

    Handelt es sich um einen regelmäßig gleichbleibenden monatlichen Zuverdienst, ist ein Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für einzelne Monate nicht zielführend.

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    Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes kann auch vorzeitig (bzw. endgültig) beendet werden. Ein erneuter Bezug ist nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich. Ein Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch den anderen Elternteil während dieses vorzeitig beendeten Bezugszeitraums ist möglich.

    Fristen

    Der Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung muss rechtzeitig vor der jeweiligen Auszahlung schriftlich erklärt werden. Da das Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein ausgezahlt wird (z.B. für Mai erfolgt die Auszahlung Anfang Juni), kann der Verzicht bzw. die Beendigung dann beispielsweise auch noch bis zum Ende des Monats Mai (sicherheitshalber sollten Sie sich spätestens den 25. vormerken) bekannt gegeben werden.

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    Den Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung müssen Sie schriftlich gegenüber der zuständigen Stelle erklären. Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.

    Die jeweilige Erklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    Nach Ablauf des Verzichtszeitraums muss das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe nicht noch einmal beantragt werden. Die Auszahlung beginnt automatisch wieder. Wurde der Bezug von Kinderbetreuungsgeld vorzeitig beendet, ist ein erneuter Bezug nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich.

    Kosten

    Die Abgabe der Verzichtserklärung bzw. der Erklärung der vorzeitigen Beendigung ist kostenlos.

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    Nachweise zur Ermittlung der Zuverdienstgrenze müssen nachgereicht werden. Es kann beispielsweise eine Abgrenzung der Einkünfte bei Selbstständigen und (nicht pauschalierten) Landwirtinnen/Landwirten durch eine Zwischenbilanz oder Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Verzichtszeitraum erforderlich sein, um die Zuverdienstgrenze nicht zu überschreiten. (Einen solchen Nachweis können Selbstständige und (nicht pauschalierte) Landwirtinnen/Landwirte nur bis zum Ablauf des zweiten auf das betreffende Kalenderjahr folgenden Kalenderjahres – bei sonstiger Verwirkung – gegenüber dem Krankenversicherungsträger erbringen; die Überprüfung erfolgt später durch die Finanzbehörde).

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    Pauschales Kinderbetreuungsgeld (Kinderbetreuungsgeld-Konto) – Verzicht bzw. vorzeitige Beendigung

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    Verzicht

    Es besteht die Möglichkeit, auf das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld im Voraus für bestimmte Kalendermonate – jeweils nur für ganze Kalendermonate – zu verzichten.

    Der mögliche Vorteil liegt darin, dass die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte bei der Berechnung des jährlichen Zuverdienstes außer Acht gelassen werden.

    Beispiel

    Bei Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für den Monat Mai werden die Einkünfte des Monats Mai nicht als Zuverdienst gerechnet. Bei der Berechnung des laufenden/tatsächlichen Zuverdiensts wird dann durch einen Monat weniger dividiert.

    Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Für Zeiträume, für die auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld durch einen Elternteil verzichtet wird, ist ein Bezug durch den anderen Elternteil grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht im Falle des erstmaligen Bezugswechsels der Eltern.

    Hinweis

    Handelt es sich um einen regelmäßig gleichbleibenden monatlichen Zuverdienst, ist ein Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für einzelne Monate nicht zielführend.

    Vorzeitige Beendigung

    Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes kann auch vorzeitig (bzw. endgültig) beendet werden. Ein erneuter Bezug ist nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich. Ein Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch den anderen Elternteil während dieses vorzeitig beendeten Bezugszeitraums ist möglich.

    Fristen

    Der Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung muss rechtzeitig vor der jeweiligen Auszahlung schriftlich erklärt werden. Da das Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein ausgezahlt wird (z.B. für Mai erfolgt die Auszahlung Anfang Juni), kann der Verzicht bzw. die Beendigung dann beispielsweise auch noch bis zum Ende des Monats Mai (sicherheitshalber sollten Sie sich spätestens den 25. vormerken) bekannt gegeben werden.

    Den letztmöglichen Tag zur Erklärung erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.

    Zuständige Stelle

    Der Krankenversicherungsträger, bei dem Sie das Kinderbetreuungsgeld beantragt haben

    Verfahrensablauf

    Den Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung müssen Sie schriftlich gegenüber der zuständigen Stelle erklären. Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.

    Die jeweilige Erklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    Nach Ablauf des Verzichtszeitraums muss das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe nicht noch einmal beantragt werden. Die Auszahlung beginnt automatisch wieder. Wurde der Bezug von Kinderbetreuungsgeld vorzeitig beendet, ist ein erneuter Bezug nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich.

    Kosten

    Die Abgabe der Verzichtserklärung bzw. der Erklärung der vorzeitigen Beendigung ist kostenlos.

    Zusätzliche Informationen

    Nachweise zur Ermittlung der Zuverdienstgrenze müssen nachgereicht werden. Es kann beispielsweise eine Abgrenzung der Einkünfte bei Selbstständigen und (nicht pauschalierten) Landwirtinnen/Landwirten durch eine Zwischenbilanz oder Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Verzichtszeitraum erforderlich sein, um die Zuverdienstgrenze nicht zu überschreiten. (Einen solchen Nachweis können Selbstständige und (nicht pauschalierte) Landwirtinnen/Landwirte nur bis zum Ablauf des zweiten auf das betreffende Kalenderjahr folgenden Kalenderjahres – bei sonstiger Verwirkung – gegenüber dem Krankenversicherungsträger erbringen; die Überprüfung erfolgt später durch die Finanzbehörde).

    Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Pauschales Kinderbetreuungsgeld (Kinderbetreuungsgeld-Konto) – Verzicht bzw. vorzeitige Beendigung

    Allgemeine Informationen

    Verzicht

    Es besteht die Möglichkeit, auf das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld im Voraus für bestimmte Kalendermonate – jeweils nur für ganze Kalendermonate – zu verzichten.

    Der mögliche Vorteil liegt darin, dass die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte bei der Berechnung des jährlichen Zuverdienstes außer Acht gelassen werden.

    Beispiel

    Bei Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für den Monat Mai werden die Einkünfte des Monats Mai nicht als Zuverdienst gerechnet. Bei der Berechnung des laufenden/tatsächlichen Zuverdiensts wird dann durch einen Monat weniger dividiert.

    Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Für Zeiträume, für die auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld durch einen Elternteil verzichtet wird, ist ein Bezug durch den anderen Elternteil grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht im Falle des erstmaligen Bezugswechsels der Eltern.

    Hinweis

    Handelt es sich um einen regelmäßig gleichbleibenden monatlichen Zuverdienst, ist ein Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für einzelne Monate nicht zielführend.

    Vorzeitige Beendigung

    Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes kann auch vorzeitig (bzw. endgültig) beendet werden. Ein erneuter Bezug ist nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich. Ein Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch den anderen Elternteil während dieses vorzeitig beendeten Bezugszeitraums ist möglich.

    Fristen

    Der Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung muss rechtzeitig vor der jeweiligen Auszahlung schriftlich erklärt werden. Da das Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein ausgezahlt wird (z.B. für Mai erfolgt die Auszahlung Anfang Juni), kann der Verzicht bzw. die Beendigung dann beispielsweise auch noch bis zum Ende des Monats Mai (sicherheitshalber sollten Sie sich spätestens den 25. vormerken) bekannt gegeben werden.

    Den letztmöglichen Tag zur Erklärung erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.

    Zuständige Stelle

    Der Krankenversicherungsträger, bei dem Sie das Kinderbetreuungsgeld beantragt haben

    Verfahrensablauf

    Den Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung müssen Sie schriftlich gegenüber der zuständigen Stelle erklären. Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.

    Die jeweilige Erklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    Nach Ablauf des Verzichtszeitraums muss das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe nicht noch einmal beantragt werden. Die Auszahlung beginnt automatisch wieder. Wurde der Bezug von Kinderbetreuungsgeld vorzeitig beendet, ist ein erneuter Bezug nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich.

    Kosten

    Die Abgabe der Verzichtserklärung bzw. der Erklärung der vorzeitigen Beendigung ist kostenlos.

    Zusätzliche Informationen

    Nachweise zur Ermittlung der Zuverdienstgrenze müssen nachgereicht werden. Es kann beispielsweise eine Abgrenzung der Einkünfte bei Selbstständigen und (nicht pauschalierten) Landwirtinnen/Landwirten durch eine Zwischenbilanz oder Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Verzichtszeitraum erforderlich sein, um die Zuverdienstgrenze nicht zu überschreiten. (Einen solchen Nachweis können Selbstständige und (nicht pauschalierte) Landwirtinnen/Landwirte nur bis zum Ablauf des zweiten auf das betreffende Kalenderjahr folgenden Kalenderjahres – bei sonstiger Verwirkung – gegenüber dem Krankenversicherungsträger erbringen; die Überprüfung erfolgt später durch die Finanzbehörde).

    Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Weiterführende Links

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    Verzicht

    Es besteht die Möglichkeit, auf das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld im Voraus für bestimmte Kalendermonate – jeweils nur für ganze Kalendermonate – zu verzichten.

    Der mögliche Vorteil liegt darin, dass die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte bei der Berechnung des jährlichen Zuverdienstes außer Acht gelassen werden.

    Beispiel

    Bei Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für den Monat Mai werden die Einkünfte des Monats Mai nicht als Zuverdienst gerechnet. Bei der Berechnung des laufenden/tatsächlichen Zuverdiensts wird dann durch einen Monat weniger dividiert.

    Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Für Zeiträume, für die auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld durch einen Elternteil verzichtet wird, ist ein Bezug durch den anderen Elternteil grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht im Falle des erstmaligen Bezugswechsels der Eltern.

    Hinweis

    Handelt es sich um einen regelmäßig gleichbleibenden monatlichen Zuverdienst, ist ein Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für einzelne Monate nicht zielführend.

    Vorzeitige Beendigung

    Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes kann auch vorzeitig (bzw. endgültig) beendet werden. Ein erneuter Bezug ist nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich. Ein Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch den anderen Elternteil während dieses vorzeitig beendeten Bezugszeitraums ist möglich.

    Fristen

    Der Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung muss rechtzeitig vor der jeweiligen Auszahlung schriftlich erklärt werden. Da das Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein ausgezahlt wird (z.B. für Mai erfolgt die Auszahlung Anfang Juni), kann der Verzicht bzw. die Beendigung dann beispielsweise auch noch bis zum Ende des Monats Mai (sicherheitshalber sollten Sie sich spätestens den 25. vormerken) bekannt gegeben werden.

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    Verfahrensablauf

    Den Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung müssen Sie schriftlich gegenüber der zuständigen Stelle erklären. Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.

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    Nach Ablauf des Verzichtszeitraums muss das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe nicht noch einmal beantragt werden. Die Auszahlung beginnt automatisch wieder. Wurde der Bezug von Kinderbetreuungsgeld vorzeitig beendet, ist ein erneuter Bezug nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich.

    Kosten

    Die Abgabe der Verzichtserklärung bzw. der Erklärung der vorzeitigen Beendigung ist kostenlos.

    Zusätzliche Informationen

    Nachweise zur Ermittlung der Zuverdienstgrenze müssen nachgereicht werden. Es kann beispielsweise eine Abgrenzung der Einkünfte bei Selbstständigen und (nicht pauschalierten) Landwirtinnen/Landwirten durch eine Zwischenbilanz oder Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Verzichtszeitraum erforderlich sein, um die Zuverdienstgrenze nicht zu überschreiten. (Einen solchen Nachweis können Selbstständige und (nicht pauschalierte) Landwirtinnen/Landwirte nur bis zum Ablauf des zweiten auf das betreffende Kalenderjahr folgenden Kalenderjahres – bei sonstiger Verwirkung – gegenüber dem Krankenversicherungsträger erbringen; die Überprüfung erfolgt später durch die Finanzbehörde).

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    Der mögliche Vorteil liegt darin, dass die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte bei der Berechnung des jährlichen Zuverdienstes außer Acht gelassen werden.

    Beispiel

    Bei Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für den Monat Mai werden die Einkünfte des Monats Mai nicht als Zuverdienst gerechnet. Bei der Berechnung des laufenden/tatsächlichen Zuverdiensts wird dann durch einen Monat weniger dividiert.

    Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Für Zeiträume, für die auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld durch einen Elternteil verzichtet wird, ist ein Bezug durch den anderen Elternteil grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht im Falle des erstmaligen Bezugswechsels der Eltern.

    Hinweis

    Handelt es sich um einen regelmäßig gleichbleibenden monatlichen Zuverdienst, ist ein Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für einzelne Monate nicht zielführend.

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    Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes kann auch vorzeitig (bzw. endgültig) beendet werden. Ein erneuter Bezug ist nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich. Ein Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch den anderen Elternteil während dieses vorzeitig beendeten Bezugszeitraums ist möglich.

    Fristen

    Der Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung muss rechtzeitig vor der jeweiligen Auszahlung schriftlich erklärt werden. Da das Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein ausgezahlt wird (z.B. für Mai erfolgt die Auszahlung Anfang Juni), kann der Verzicht bzw. die Beendigung dann beispielsweise auch noch bis zum Ende des Monats Mai (sicherheitshalber sollten Sie sich spätestens den 25. vormerken) bekannt gegeben werden.

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    Zuständige Stelle

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    Verfahrensablauf

    Den Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung müssen Sie schriftlich gegenüber der zuständigen Stelle erklären. Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.

    Die jeweilige Erklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    Nach Ablauf des Verzichtszeitraums muss das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe nicht noch einmal beantragt werden. Die Auszahlung beginnt automatisch wieder. Wurde der Bezug von Kinderbetreuungsgeld vorzeitig beendet, ist ein erneuter Bezug nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich.

    Kosten

    Die Abgabe der Verzichtserklärung bzw. der Erklärung der vorzeitigen Beendigung ist kostenlos.

    Zusätzliche Informationen

    Nachweise zur Ermittlung der Zuverdienstgrenze müssen nachgereicht werden. Es kann beispielsweise eine Abgrenzung der Einkünfte bei Selbstständigen und (nicht pauschalierten) Landwirtinnen/Landwirten durch eine Zwischenbilanz oder Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Verzichtszeitraum erforderlich sein, um die Zuverdienstgrenze nicht zu überschreiten. (Einen solchen Nachweis können Selbstständige und (nicht pauschalierte) Landwirtinnen/Landwirte nur bis zum Ablauf des zweiten auf das betreffende Kalenderjahr folgenden Kalenderjahres – bei sonstiger Verwirkung – gegenüber dem Krankenversicherungsträger erbringen; die Überprüfung erfolgt später durch die Finanzbehörde).

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    Es besteht die Möglichkeit, auf das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld im Voraus für bestimmte Kalendermonate – jeweils nur für ganze Kalendermonate – zu verzichten.

    Der mögliche Vorteil liegt darin, dass die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte bei der Berechnung des jährlichen Zuverdienstes außer Acht gelassen werden.

    Beispiel

    Bei Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für den Monat Mai werden die Einkünfte des Monats Mai nicht als Zuverdienst gerechnet. Bei der Berechnung des laufenden/tatsächlichen Zuverdiensts wird dann durch einen Monat weniger dividiert.

    Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Für Zeiträume, für die auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld durch einen Elternteil verzichtet wird, ist ein Bezug durch den anderen Elternteil grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht im Falle des erstmaligen Bezugswechsels der Eltern.

    Hinweis

    Handelt es sich um einen regelmäßig gleichbleibenden monatlichen Zuverdienst, ist ein Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für einzelne Monate nicht zielführend.

    Vorzeitige Beendigung

    Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes kann auch vorzeitig (bzw. endgültig) beendet werden. Ein erneuter Bezug ist nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich. Ein Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch den anderen Elternteil während dieses vorzeitig beendeten Bezugszeitraums ist möglich.

    Fristen

    Der Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung muss rechtzeitig vor der jeweiligen Auszahlung schriftlich erklärt werden. Da das Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein ausgezahlt wird (z.B. für Mai erfolgt die Auszahlung Anfang Juni), kann der Verzicht bzw. die Beendigung dann beispielsweise auch noch bis zum Ende des Monats Mai (sicherheitshalber sollten Sie sich spätestens den 25. vormerken) bekannt gegeben werden.

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    Verfahrensablauf

    Den Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung müssen Sie schriftlich gegenüber der zuständigen Stelle erklären. Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.

    Die jeweilige Erklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    Nach Ablauf des Verzichtszeitraums muss das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe nicht noch einmal beantragt werden. Die Auszahlung beginnt automatisch wieder. Wurde der Bezug von Kinderbetreuungsgeld vorzeitig beendet, ist ein erneuter Bezug nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich.

    Kosten

    Die Abgabe der Verzichtserklärung bzw. der Erklärung der vorzeitigen Beendigung ist kostenlos.

    Zusätzliche Informationen

    Nachweise zur Ermittlung der Zuverdienstgrenze müssen nachgereicht werden. Es kann beispielsweise eine Abgrenzung der Einkünfte bei Selbstständigen und (nicht pauschalierten) Landwirtinnen/Landwirten durch eine Zwischenbilanz oder Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Verzichtszeitraum erforderlich sein, um die Zuverdienstgrenze nicht zu überschreiten. (Einen solchen Nachweis können Selbstständige und (nicht pauschalierte) Landwirtinnen/Landwirte nur bis zum Ablauf des zweiten auf das betreffende Kalenderjahr folgenden Kalenderjahres – bei sonstiger Verwirkung – gegenüber dem Krankenversicherungsträger erbringen; die Überprüfung erfolgt später durch die Finanzbehörde).

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    Es besteht die Möglichkeit, auf das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld im Voraus für bestimmte Kalendermonate – jeweils nur für ganze Kalendermonate – zu verzichten.

    Der mögliche Vorteil liegt darin, dass die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte bei der Berechnung des jährlichen Zuverdienstes außer Acht gelassen werden.

    Beispiel

    Bei Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für den Monat Mai werden die Einkünfte des Monats Mai nicht als Zuverdienst gerechnet. Bei der Berechnung des laufenden/tatsächlichen Zuverdiensts wird dann durch einen Monat weniger dividiert.

    Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Für Zeiträume, für die auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld durch einen Elternteil verzichtet wird, ist ein Bezug durch den anderen Elternteil grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht im Falle des erstmaligen Bezugswechsels der Eltern.

    Hinweis

    Handelt es sich um einen regelmäßig gleichbleibenden monatlichen Zuverdienst, ist ein Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für einzelne Monate nicht zielführend.

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    Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes kann auch vorzeitig (bzw. endgültig) beendet werden. Ein erneuter Bezug ist nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich. Ein Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch den anderen Elternteil während dieses vorzeitig beendeten Bezugszeitraums ist möglich.

    Fristen

    Der Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung muss rechtzeitig vor der jeweiligen Auszahlung schriftlich erklärt werden. Da das Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein ausgezahlt wird (z.B. für Mai erfolgt die Auszahlung Anfang Juni), kann der Verzicht bzw. die Beendigung dann beispielsweise auch noch bis zum Ende des Monats Mai (sicherheitshalber sollten Sie sich spätestens den 25. vormerken) bekannt gegeben werden.

    Den letztmöglichen Tag zur Erklärung erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.

    Zuständige Stelle

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    Verfahrensablauf

    Den Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung müssen Sie schriftlich gegenüber der zuständigen Stelle erklären. Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.

    Die jeweilige Erklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    Nach Ablauf des Verzichtszeitraums muss das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe nicht noch einmal beantragt werden. Die Auszahlung beginnt automatisch wieder. Wurde der Bezug von Kinderbetreuungsgeld vorzeitig beendet, ist ein erneuter Bezug nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich.

    Kosten

    Die Abgabe der Verzichtserklärung bzw. der Erklärung der vorzeitigen Beendigung ist kostenlos.

    Zusätzliche Informationen

    Nachweise zur Ermittlung der Zuverdienstgrenze müssen nachgereicht werden. Es kann beispielsweise eine Abgrenzung der Einkünfte bei Selbstständigen und (nicht pauschalierten) Landwirtinnen/Landwirten durch eine Zwischenbilanz oder Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Verzichtszeitraum erforderlich sein, um die Zuverdienstgrenze nicht zu überschreiten. (Einen solchen Nachweis können Selbstständige und (nicht pauschalierte) Landwirtinnen/Landwirte nur bis zum Ablauf des zweiten auf das betreffende Kalenderjahr folgenden Kalenderjahres – bei sonstiger Verwirkung – gegenüber dem Krankenversicherungsträger erbringen; die Überprüfung erfolgt später durch die Finanzbehörde).

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    Es besteht die Möglichkeit, auf das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld im Voraus für bestimmte Kalendermonate – jeweils nur für ganze Kalendermonate – zu verzichten.

    Der mögliche Vorteil liegt darin, dass die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte bei der Berechnung des jährlichen Zuverdienstes außer Acht gelassen werden.

    Beispiel

    Bei Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für den Monat Mai werden die Einkünfte des Monats Mai nicht als Zuverdienst gerechnet. Bei der Berechnung des laufenden/tatsächlichen Zuverdiensts wird dann durch einen Monat weniger dividiert.

    Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Für Zeiträume, für die auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld durch einen Elternteil verzichtet wird, ist ein Bezug durch den anderen Elternteil grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht im Falle des erstmaligen Bezugswechsels der Eltern.

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    Fristen

    Der Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung muss rechtzeitig vor der jeweiligen Auszahlung schriftlich erklärt werden. Da das Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein ausgezahlt wird (z.B. für Mai erfolgt die Auszahlung Anfang Juni), kann der Verzicht bzw. die Beendigung dann beispielsweise auch noch bis zum Ende des Monats Mai (sicherheitshalber sollten Sie sich spätestens den 25. vormerken) bekannt gegeben werden.

    Den letztmöglichen Tag zur Erklärung erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.

    Zuständige Stelle

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    Verfahrensablauf

    Den Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung müssen Sie schriftlich gegenüber der zuständigen Stelle erklären. Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.

    Die jeweilige Erklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    Nach Ablauf des Verzichtszeitraums muss das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe nicht noch einmal beantragt werden. Die Auszahlung beginnt automatisch wieder. Wurde der Bezug von Kinderbetreuungsgeld vorzeitig beendet, ist ein erneuter Bezug nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich.

    Kosten

    Die Abgabe der Verzichtserklärung bzw. der Erklärung der vorzeitigen Beendigung ist kostenlos.

    Zusätzliche Informationen

    Nachweise zur Ermittlung der Zuverdienstgrenze müssen nachgereicht werden. Es kann beispielsweise eine Abgrenzung der Einkünfte bei Selbstständigen und (nicht pauschalierten) Landwirtinnen/Landwirten durch eine Zwischenbilanz oder Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Verzichtszeitraum erforderlich sein, um die Zuverdienstgrenze nicht zu überschreiten. (Einen solchen Nachweis können Selbstständige und (nicht pauschalierte) Landwirtinnen/Landwirte nur bis zum Ablauf des zweiten auf das betreffende Kalenderjahr folgenden Kalenderjahres – bei sonstiger Verwirkung – gegenüber dem Krankenversicherungsträger erbringen; die Überprüfung erfolgt später durch die Finanzbehörde).

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    Es besteht die Möglichkeit, auf das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld im Voraus für bestimmte Kalendermonate – jeweils nur für ganze Kalendermonate – zu verzichten.

    Der mögliche Vorteil liegt darin, dass die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte bei der Berechnung des jährlichen Zuverdienstes außer Acht gelassen werden.

    Beispiel

    Bei Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für den Monat Mai werden die Einkünfte des Monats Mai nicht als Zuverdienst gerechnet. Bei der Berechnung des laufenden/tatsächlichen Zuverdiensts wird dann durch einen Monat weniger dividiert.

    Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Für Zeiträume, für die auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld durch einen Elternteil verzichtet wird, ist ein Bezug durch den anderen Elternteil grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht im Falle des erstmaligen Bezugswechsels der Eltern.

    Hinweis

    Handelt es sich um einen regelmäßig gleichbleibenden monatlichen Zuverdienst, ist ein Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für einzelne Monate nicht zielführend.

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    Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes kann auch vorzeitig (bzw. endgültig) beendet werden. Ein erneuter Bezug ist nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich. Ein Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch den anderen Elternteil während dieses vorzeitig beendeten Bezugszeitraums ist möglich.

    Fristen

    Der Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung muss rechtzeitig vor der jeweiligen Auszahlung schriftlich erklärt werden. Da das Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein ausgezahlt wird (z.B. für Mai erfolgt die Auszahlung Anfang Juni), kann der Verzicht bzw. die Beendigung dann beispielsweise auch noch bis zum Ende des Monats Mai (sicherheitshalber sollten Sie sich spätestens den 25. vormerken) bekannt gegeben werden.

    Den letztmöglichen Tag zur Erklärung erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.

    Zuständige Stelle

    Der Krankenversicherungsträger, bei dem Sie das Kinderbetreuungsgeld beantragt haben

    Verfahrensablauf

    Den Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung müssen Sie schriftlich gegenüber der zuständigen Stelle erklären. Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.

    Die jeweilige Erklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    Nach Ablauf des Verzichtszeitraums muss das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe nicht noch einmal beantragt werden. Die Auszahlung beginnt automatisch wieder. Wurde der Bezug von Kinderbetreuungsgeld vorzeitig beendet, ist ein erneuter Bezug nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich.

    Kosten

    Die Abgabe der Verzichtserklärung bzw. der Erklärung der vorzeitigen Beendigung ist kostenlos.

    Zusätzliche Informationen

    Nachweise zur Ermittlung der Zuverdienstgrenze müssen nachgereicht werden. Es kann beispielsweise eine Abgrenzung der Einkünfte bei Selbstständigen und (nicht pauschalierten) Landwirtinnen/Landwirten durch eine Zwischenbilanz oder Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Verzichtszeitraum erforderlich sein, um die Zuverdienstgrenze nicht zu überschreiten. (Einen solchen Nachweis können Selbstständige und (nicht pauschalierte) Landwirtinnen/Landwirte nur bis zum Ablauf des zweiten auf das betreffende Kalenderjahr folgenden Kalenderjahres – bei sonstiger Verwirkung – gegenüber dem Krankenversicherungsträger erbringen; die Überprüfung erfolgt später durch die Finanzbehörde).

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    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Pauschales Kinderbetreuungsgeld (Kinderbetreuungsgeld-Konto) – Verzicht bzw. vorzeitige Beendigung

    Allgemeine Informationen

    Verzicht

    Es besteht die Möglichkeit, auf das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld im Voraus für bestimmte Kalendermonate – jeweils nur für ganze Kalendermonate – zu verzichten.

    Der mögliche Vorteil liegt darin, dass die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte bei der Berechnung des jährlichen Zuverdienstes außer Acht gelassen werden.

    Beispiel

    Bei Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für den Monat Mai werden die Einkünfte des Monats Mai nicht als Zuverdienst gerechnet. Bei der Berechnung des laufenden/tatsächlichen Zuverdiensts wird dann durch einen Monat weniger dividiert.

    Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Für Zeiträume, für die auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld durch einen Elternteil verzichtet wird, ist ein Bezug durch den anderen Elternteil grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht im Falle des erstmaligen Bezugswechsels der Eltern.

    Hinweis

    Handelt es sich um einen regelmäßig gleichbleibenden monatlichen Zuverdienst, ist ein Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld für einzelne Monate nicht zielführend.

    Vorzeitige Beendigung

    Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes kann auch vorzeitig (bzw. endgültig) beendet werden. Ein erneuter Bezug ist nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich. Ein Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch den anderen Elternteil während dieses vorzeitig beendeten Bezugszeitraums ist möglich.

    Fristen

    Der Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung muss rechtzeitig vor der jeweiligen Auszahlung schriftlich erklärt werden. Da das Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein ausgezahlt wird (z.B. für Mai erfolgt die Auszahlung Anfang Juni), kann der Verzicht bzw. die Beendigung dann beispielsweise auch noch bis zum Ende des Monats Mai (sicherheitshalber sollten Sie sich spätestens den 25. vormerken) bekannt gegeben werden.

    Den letztmöglichen Tag zur Erklärung erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.

    Zuständige Stelle

    Der Krankenversicherungsträger, bei dem Sie das Kinderbetreuungsgeld beantragt haben

    Verfahrensablauf

    Den Verzicht bzw. die vorzeitige Beendigung müssen Sie schriftlich gegenüber der zuständigen Stelle erklären. Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.

    Die jeweilige Erklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    Nach Ablauf des Verzichtszeitraums muss das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Beihilfe nicht noch einmal beantragt werden. Die Auszahlung beginnt automatisch wieder. Wurde der Bezug von Kinderbetreuungsgeld vorzeitig beendet, ist ein erneuter Bezug nur nach erneuter Antragstellung und nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat möglich.

    Kosten

    Die Abgabe der Verzichtserklärung bzw. der Erklärung der vorzeitigen Beendigung ist kostenlos.

    Zusätzliche Informationen

    Nachweise zur Ermittlung der Zuverdienstgrenze müssen nachgereicht werden. Es kann beispielsweise eine Abgrenzung der Einkünfte bei Selbstständigen und (nicht pauschalierten) Landwirtinnen/Landwirten durch eine Zwischenbilanz oder Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Verzichtszeitraum erforderlich sein, um die Zuverdienstgrenze nicht zu überschreiten. (Einen solchen Nachweis können Selbstständige und (nicht pauschalierte) Landwirtinnen/Landwirte nur bis zum Ablauf des zweiten auf das betreffende Kalenderjahr folgenden Kalenderjahres – bei sonstiger Verwirkung – gegenüber dem Krankenversicherungsträger erbringen; die Überprüfung erfolgt später durch die Finanzbehörde).

    Ausführliche Informationen zu den Zuverdienstmöglichkeiten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt