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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

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    Inlineskates/Rollschuhe

    Wo und ab welchem Alter darf ich mit Inlineskates/Rollschuhen unterwegs sein?

    Allgemeines

    Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.

    Benützung

    Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.

    Alter

    Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.

    Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

    Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.

    Rechtsgrundlagen

    § 88a Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Inlineskates/Rollschuhe

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    Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.

    Benützung

    Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.

    Alter

    Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.

    Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

    Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.

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    Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

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    Benützung

    Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.

    Alter

    Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.

    Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

    Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.

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    Benützung

    Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.

    Alter

    Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.

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    Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.

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    Alter

    Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.

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    Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.

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    Benützung

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    Alter

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    Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.

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    Alter

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    Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.

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    Alter

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    Alter

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    Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.

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    Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.

    Alter

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    Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.

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    Benützung

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    Alter

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    Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.

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    Benützung

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    Alter

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    Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

    Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.

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    Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.

    Benützung

    Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.

    Alter

    Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.

    Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

    Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.

    Rechtsgrundlagen

    § 88a Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Inlineskates/Rollschuhe

    Wo und ab welchem Alter darf ich mit Inlineskates/Rollschuhen unterwegs sein?

    Allgemeines

    Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.

    Benützung

    Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.

    Alter

    Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.

    Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

    Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.

    Rechtsgrundlagen

    § 88a Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

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    Inlineskates/Rollschuhe

    Wo und ab welchem Alter darf ich mit Inlineskates/Rollschuhen unterwegs sein?

    Allgemeines

    Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.

    Benützung

    Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.

    Alter

    Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.

    Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

    Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.

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    Inlineskates/Rollschuhe

    Wo und ab welchem Alter darf ich mit Inlineskates/Rollschuhen unterwegs sein?

    Allgemeines

    Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.

    Benützung

    Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.

    Alter

    Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.

    Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

    Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.

    Rechtsgrundlagen

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    Inlineskates/Rollschuhe

    Wo und ab welchem Alter darf ich mit Inlineskates/Rollschuhen unterwegs sein?

    Allgemeines

    Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.

    Benützung

    Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.

    Alter

    Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.

    Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

    Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.

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    Allgemeines

    Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.

    Benützung

    Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.

    Alter

    Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.

    Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

    Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.

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    § 88a Straßenverkehrsordnung (StVO)

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    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Inlineskates/Rollschuhe

    Wo und ab welchem Alter darf ich mit Inlineskates/Rollschuhen unterwegs sein?

    Allgemeines

    Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.

    Benützung

    Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.

    Alter

    Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.

    Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

    Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.

    Rechtsgrundlagen

    § 88a Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Inlineskates/Rollschuhe

    Wo und ab welchem Alter darf ich mit Inlineskates/Rollschuhen unterwegs sein?

    Allgemeines

    Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.

    Benützung

    Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.

    Alter

    Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.

    Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

    Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.

    Rechtsgrundlagen

    § 88a Straßenverkehrsordnung (StVO)

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    Inlineskates/Rollschuhe

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    Allgemeines

    Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.

    Benützung

    Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.

    Alter

    Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.

    Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

    Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.

    Rechtsgrundlagen

    § 88a Straßenverkehrsordnung (StVO)

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    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Inlineskates/Rollschuhe

    Wo und ab welchem Alter darf ich mit Inlineskates/Rollschuhen unterwegs sein?

    Allgemeines

    Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.

    Benützung

    Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.

    Alter

    Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.

    Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

    Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.

    Rechtsgrundlagen

    § 88a Straßenverkehrsordnung (StVO)

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    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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    Wo und ab welchem Alter darf ich mit Inlineskates/Rollschuhen unterwegs sein?

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    Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.

    Benützung

    Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.

    Alter

    Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.

    Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

    Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.

    Rechtsgrundlagen

    § 88a Straßenverkehrsordnung (StVO)

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    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Inlineskates/Rollschuhe

    Wo und ab welchem Alter darf ich mit Inlineskates/Rollschuhen unterwegs sein?

    Allgemeines

    Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.

    Benützung

    Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.

    Alter

    Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.

    Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

    Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.

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    Inlineskates/Rollschuhe

    Wo und ab welchem Alter darf ich mit Inlineskates/Rollschuhen unterwegs sein?

    Allgemeines

    Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.

    Benützung

    Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.

    Alter

    Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.

    Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

    Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.

    Rechtsgrundlagen

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    Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.

    Benützung

    Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.

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    Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.

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