oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
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Inlineskates/Rollschuhe
Wo und ab welchem Alter darf ich mit Inlineskates/Rollschuhen unterwegs sein?
Allgemeines
Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.
Benützung
Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.
Alter
Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.
Rechtsgrundlagen
§ 88a Straßenverkehrsordnung (StVO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Inlineskates/Rollschuhe
Wo und ab welchem Alter darf ich mit Inlineskates/Rollschuhen unterwegs sein?
Allgemeines
Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.
Benützung
Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.
Alter
Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.
Rechtsgrundlagen
§ 88a Straßenverkehrsordnung (StVO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Inlineskates/Rollschuhe
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Allgemeines
Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.
Benützung
Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.
Alter
Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.
Rechtsgrundlagen
§ 88a Straßenverkehrsordnung (StVO)
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Inlineskates/Rollschuhe
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Allgemeines
Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.
Benützung
Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.
Alter
Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.
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Inlineskates/Rollschuhe
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Allgemeines
Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.
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Alter
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Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.
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Alter
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Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.
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Inlineskates/Rollschuhe
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Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.
Alter
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Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.
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Inlineskates/Rollschuhe
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Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.
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Inlineskates/Rollschuhe
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Alter
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Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.
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Alter
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Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.
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Inlineskates/Rollschuhe
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Allgemeines
Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.
Benützung
Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.
Alter
Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.
Rechtsgrundlagen
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Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Inlineskates/Rollschuhe
Wo und ab welchem Alter darf ich mit Inlineskates/Rollschuhen unterwegs sein?
Allgemeines
Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.
Benützung
Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.
Alter
Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.
Rechtsgrundlagen
§ 88a Straßenverkehrsordnung (StVO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Inlineskates/Rollschuhe
Wo und ab welchem Alter darf ich mit Inlineskates/Rollschuhen unterwegs sein?
Allgemeines
Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.
Benützung
Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.
Alter
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Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.
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Inlineskates/Rollschuhe
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Allgemeines
Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.
Benützung
Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.
Alter
Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.
Rechtsgrundlagen
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Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Inlineskates/Rollschuhe
Wo und ab welchem Alter darf ich mit Inlineskates/Rollschuhen unterwegs sein?
Allgemeines
Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.
Benützung
Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.
Alter
Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.
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Inlineskates/Rollschuhe
Wo und ab welchem Alter darf ich mit Inlineskates/Rollschuhen unterwegs sein?
Allgemeines
Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.
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Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.
Alter
Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.
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Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.
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Wo und ab welchem Alter darf ich mit Inlineskates/Rollschuhen unterwegs sein?
Allgemeines
Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.
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Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.
Alter
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Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.
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§ 88a Straßenverkehrsordnung (StVO)
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Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.
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Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.
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Alter
Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.
Rechtsgrundlagen
§ 88a Straßenverkehrsordnung (StVO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Inlineskates/Rollschuhe
Wo und ab welchem Alter darf ich mit Inlineskates/Rollschuhen unterwegs sein?
Allgemeines
Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.
Benützung
Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.
Alter
Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.
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Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Inlineskates/Rollschuhe
Wo und ab welchem Alter darf ich mit Inlineskates/Rollschuhen unterwegs sein?
Allgemeines
Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.
Benützung
Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.
Alter
Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.
Rechtsgrundlagen
§ 88a Straßenverkehrsordnung (StVO)
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Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.
Benützung
Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.
Alter
Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.
Rechtsgrundlagen
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Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.
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Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.
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Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.
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Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.
Rechtsgrundlagen
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Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.
Benützung
Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.
Alter
Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.
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Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.
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Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.
Alter
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Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.
Rechtsgrundlagen
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Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.
Alter
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Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.
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Allgemeines
Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.
Benützung
Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.
Alter
Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.
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Allgemeines
Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.
Benützung
Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.
Alter
Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.
Rechtsgrundlagen
§ 88a Straßenverkehrsordnung (StVO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Inlineskates/Rollschuhe
Wo und ab welchem Alter darf ich mit Inlineskates/Rollschuhen unterwegs sein?
Allgemeines
Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.
Benützung
Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.
Alter
Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.
Rechtsgrundlagen
§ 88a Straßenverkehrsordnung (StVO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Inlineskates/Rollschuhe
Wo und ab welchem Alter darf ich mit Inlineskates/Rollschuhen unterwegs sein?
Allgemeines
Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.
Benützung
Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.
Alter
Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.
Rechtsgrundlagen
§ 88a Straßenverkehrsordnung (StVO)
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