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    Bahn-, Flug-, Bus- und Schiffsreisen mit eingeschränkter Mobilität in der EU – Allgemeine Informationen

    Fahrgäste sollen auch mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung jederzeit in der EU reisen können – mit:

    Services in Österreich

    Österreichische Verkehrs- und Infrastrukturbetriebe wie Bahnunternehmen bzw. Betreiberinnen/Betreiber von Bahnhöfen, Fluglinien bzw. Betreiberinnen/Betreiber von Flughäfen, Busunternehmen bzw. Betreiberinnen/Betreiber von Busterminals oder Schifffahrtsunternehmen bzw. Betreiberinnen/Betreiber von Häfen bieten verschiedene Services und zum Teil Ermäßigungen (z.B. Ermäßigungen (ÖBB)) für Reisende mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung. 

    Fahrgäste auf Reisen mit Bahn, Flugzeug, Bus oder Schiff haben Passagier- und Fahrgastrechte, die sie gegenüber dem jeweiligen Verkehrsbetrieb geltend machen können. Darunter fallen auch Rechte von Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung.

    Beschwerden/Durchsetzung von Ansprüchen

    Grundsätzlich sind Beschwerden und Forderungen immer zuerst direkt an das Unternehmen zu richten. Kann ein Beschwerdefall nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht in Österreich die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte als Schlichtungsstelle zu wenden. Diese kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen. Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 19. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Österreichische Verkehrs- und Infrastrukturbetriebe wie Bahnunternehmen bzw. Betreiberinnen/Betreiber von Bahnhöfen, Fluglinien bzw. Betreiberinnen/Betreiber von Flughäfen, Busunternehmen bzw. Betreiberinnen/Betreiber von Busterminals oder Schifffahrtsunternehmen bzw. Betreiberinnen/Betreiber von Häfen bieten verschiedene Services und zum Teil Ermäßigungen (z.B. Ermäßigungen (ÖBB)) für Reisende mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung. 

    Fahrgäste auf Reisen mit Bahn, Flugzeug, Bus oder Schiff haben Passagier- und Fahrgastrechte, die sie gegenüber dem jeweiligen Verkehrsbetrieb geltend machen können. Darunter fallen auch Rechte von Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung.

    Beschwerden/Durchsetzung von Ansprüchen

    Grundsätzlich sind Beschwerden und Forderungen immer zuerst direkt an das Unternehmen zu richten. Kann ein Beschwerdefall nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht in Österreich die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte als Schlichtungsstelle zu wenden. Diese kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen. Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.

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    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 19. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Bahn-, Flug-, Bus- und Schiffsreisen mit eingeschränkter Mobilität in der EU – Allgemeine Informationen

    Fahrgäste sollen auch mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung jederzeit in der EU reisen können – mit:

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