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Bahn-, Flug-, Bus- und Schiffsreisen mit eingeschränkter Mobilität in der EU – Allgemeine Informationen
Fahrgäste sollen auch mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung jederzeit in der EU reisen können – mit:
Services in Österreich
Österreichische Verkehrs- und Infrastrukturbetriebe wie Bahnunternehmen bzw. Betreiberinnen/Betreiber von Bahnhöfen, Fluglinien bzw. Betreiberinnen/Betreiber von Flughäfen, Busunternehmen bzw. Betreiberinnen/Betreiber von Busterminals oder Schifffahrtsunternehmen bzw. Betreiberinnen/Betreiber von Häfen bieten verschiedene Services und zum Teil Ermäßigungen (z.B. Ermäßigungen (ÖBB)) für Reisende mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung.
Fahrgäste auf Reisen mit Bahn, Flugzeug, Bus oder Schiff haben Passagier- und Fahrgastrechte, die sie gegenüber dem jeweiligen Verkehrsbetrieb geltend machen können. Darunter fallen auch Rechte von Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung.
Beschwerden/Durchsetzung von Ansprüchen
Grundsätzlich sind Beschwerden und Forderungen immer zuerst direkt an das Unternehmen zu richten. Kann ein Beschwerdefall nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht in Österreich die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte als Schlichtungsstelle zu wenden. Diese kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen. Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.
Weiterführende Links
- Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (→ apf)
- Rechte für Reisende mit eingeschränkter Mobilität (→ Your Europe)
- Verbraucherschlichtung Österreich (→ VA)
- Online Streitbegleitungsstellen (→ EU)
Rechtsgrundlagen
- EU-Verordnung über Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
- EU-Verordnung über Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
- EU-Verordnung über Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr
- EU-Verordnung über Rechte von Passagieren im See- und Binnenschiffsverkehr
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Bahn-, Flug-, Bus- und Schiffsreisen mit eingeschränkter Mobilität in der EU – Allgemeine Informationen
Fahrgäste sollen auch mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung jederzeit in der EU reisen können – mit:
Services in Österreich
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Fahrgäste auf Reisen mit Bahn, Flugzeug, Bus oder Schiff haben Passagier- und Fahrgastrechte, die sie gegenüber dem jeweiligen Verkehrsbetrieb geltend machen können. Darunter fallen auch Rechte von Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung.
Beschwerden/Durchsetzung von Ansprüchen
Grundsätzlich sind Beschwerden und Forderungen immer zuerst direkt an das Unternehmen zu richten. Kann ein Beschwerdefall nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht in Österreich die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte als Schlichtungsstelle zu wenden. Diese kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen. Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.
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- Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (→ apf)
- Rechte für Reisende mit eingeschränkter Mobilität (→ Your Europe)
- Verbraucherschlichtung Österreich (→ VA)
- Online Streitbegleitungsstellen (→ EU)
Rechtsgrundlagen
- EU-Verordnung über Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
- EU-Verordnung über Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
- EU-Verordnung über Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr
- EU-Verordnung über Rechte von Passagieren im See- und Binnenschiffsverkehr
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Fahrgäste auf Reisen mit Bahn, Flugzeug, Bus oder Schiff haben Passagier- und Fahrgastrechte, die sie gegenüber dem jeweiligen Verkehrsbetrieb geltend machen können. Darunter fallen auch Rechte von Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung.
Beschwerden/Durchsetzung von Ansprüchen
Grundsätzlich sind Beschwerden und Forderungen immer zuerst direkt an das Unternehmen zu richten. Kann ein Beschwerdefall nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht in Österreich die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte als Schlichtungsstelle zu wenden. Diese kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen. Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.
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- Rechte für Reisende mit eingeschränkter Mobilität (→ Your Europe)
- Verbraucherschlichtung Österreich (→ VA)
- Online Streitbegleitungsstellen (→ EU)
Rechtsgrundlagen
- EU-Verordnung über Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
- EU-Verordnung über Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
- EU-Verordnung über Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr
- EU-Verordnung über Rechte von Passagieren im See- und Binnenschiffsverkehr
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- EU-Verordnung über Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr
- EU-Verordnung über Rechte von Passagieren im See- und Binnenschiffsverkehr
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Rechtsgrundlagen
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- EU-Verordnung über Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
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Grundsätzlich sind Beschwerden und Forderungen immer zuerst direkt an das Unternehmen zu richten. Kann ein Beschwerdefall nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht in Österreich die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte als Schlichtungsstelle zu wenden. Diese kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen. Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.
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Fahrgäste auf Reisen mit Bahn, Flugzeug, Bus oder Schiff haben Passagier- und Fahrgastrechte, die sie gegenüber dem jeweiligen Verkehrsbetrieb geltend machen können. Darunter fallen auch Rechte von Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung.
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Grundsätzlich sind Beschwerden und Forderungen immer zuerst direkt an das Unternehmen zu richten. Kann ein Beschwerdefall nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht in Österreich die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte als Schlichtungsstelle zu wenden. Diese kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen. Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.
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Fahrgäste auf Reisen mit Bahn, Flugzeug, Bus oder Schiff haben Passagier- und Fahrgastrechte, die sie gegenüber dem jeweiligen Verkehrsbetrieb geltend machen können. Darunter fallen auch Rechte von Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung.
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- EU-Verordnung über Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr
- EU-Verordnung über Rechte von Passagieren im See- und Binnenschiffsverkehr
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Bahn-, Flug-, Bus- und Schiffsreisen mit eingeschränkter Mobilität in der EU – Allgemeine Informationen
Fahrgäste sollen auch mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung jederzeit in der EU reisen können – mit:
Services in Österreich
Österreichische Verkehrs- und Infrastrukturbetriebe wie Bahnunternehmen bzw. Betreiberinnen/Betreiber von Bahnhöfen, Fluglinien bzw. Betreiberinnen/Betreiber von Flughäfen, Busunternehmen bzw. Betreiberinnen/Betreiber von Busterminals oder Schifffahrtsunternehmen bzw. Betreiberinnen/Betreiber von Häfen bieten verschiedene Services und zum Teil Ermäßigungen (z.B. Ermäßigungen (ÖBB)) für Reisende mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung.
Fahrgäste auf Reisen mit Bahn, Flugzeug, Bus oder Schiff haben Passagier- und Fahrgastrechte, die sie gegenüber dem jeweiligen Verkehrsbetrieb geltend machen können. Darunter fallen auch Rechte von Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung.
Beschwerden/Durchsetzung von Ansprüchen
Grundsätzlich sind Beschwerden und Forderungen immer zuerst direkt an das Unternehmen zu richten. Kann ein Beschwerdefall nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht in Österreich die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte als Schlichtungsstelle zu wenden. Diese kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen. Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.
Weiterführende Links
- Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (→ apf)
- Rechte für Reisende mit eingeschränkter Mobilität (→ Your Europe)
- Verbraucherschlichtung Österreich (→ VA)
- Online Streitbegleitungsstellen (→ EU)
Rechtsgrundlagen
- EU-Verordnung über Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
- EU-Verordnung über Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
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Fahrgäste auf Reisen mit Bahn, Flugzeug, Bus oder Schiff haben Passagier- und Fahrgastrechte, die sie gegenüber dem jeweiligen Verkehrsbetrieb geltend machen können. Darunter fallen auch Rechte von Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung.
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Grundsätzlich sind Beschwerden und Forderungen immer zuerst direkt an das Unternehmen zu richten. Kann ein Beschwerdefall nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht in Österreich die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte als Schlichtungsstelle zu wenden. Diese kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen. Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.
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