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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

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    Oberösterreich

    Ermäßigungen des Bundeslandes Oberösterreich

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist/war eine Sozialleistung des Landes Oberösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte für die Heizperiode 2023/2024 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bis 31. März 2024 gestellt werden.

    AK Senioren-Leistungskarte

    Die Senioren-Leistungskarte wird an Seniorinnen/Senioren ausgegeben, die während ihres Berufslebens Mitglieder der AK Oberösterreich waren. Die Karte ermöglicht:

    Ermäßigungen beim Besuch von Kursen (10 Prozent Ermäßigung – maximal 90 Euro pro Kurs)

    • des Berufsförderungsinstituts (BFI)
    • der Volkshochschule
    • der Volkshochschule Linz
    • der Volkshochschule Wels

    Zuständige Stelle:

    AK Oberösterreich

    Telefon: +43 50 6906 0
    E-Mail: mitglied@akooe.at

    Website zur AK Senioren-Leistungskarte ( AK Oberösterreich)

    Rufhilfe

    Der Telefonapparat kann an das Notrufsystem der Oberösterreichischen Rufhilfe angeschlossen werden. Mit der Betätigung der eingebauten Rufhilfe, die auch als Armband getragen werden kann, wird automatisch der Kontakt mit der Leitzentrale des Rufhilfe Vertragspartners hergestellt.

    Die Kosten betragen 18,17 Euro pro Monat. Nähere Auskünfte erteilt der Oberösterreichische Landesverband des Österreichischen Roten Kreuzes:

    Körnerstraße 28
    4010 Linz

    Telefon: +43 732 7644/182

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/2156 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zur Rufhilfe ( Amt der Landesregierung)

    Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Gefördert werden Ehepaare die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und zwar bereits seit:

    • 50 Jahren – Goldene Hochzeit
    • 60 Jahren – Diamantene Hochzeit
    • 65 Jahren – Eiserne Hochzeit
    • 67 1/2 Jahren – Steinerne Hochzeit
    • 70 Jahren – Gnadenhochzeit
    • 72 1/2 Jahren – Juwelenhochzeit
    • 75 Jahren – Kronjuwelenhochzeit

    Die antragstellenden Eheleute müssen seit mindestens drei Jahren einen ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben. Mindestens einer der Eheleute muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

    Formular zur Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Der Antrag ist persönlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhaus/Arkadenhof zu stellen oder zu senden.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Heiratsurkunde
    • Meldezettel
    • Staatsbürgerschaftsnachweis

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Präsidium

    Landhausplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/111 61
    Fax: +43 732 7720/21 16 21
    E-Mail: praes.post@ooe.gv.at

    Website zur Jubiläumsabgabe für Ehejubeljahre ( Amt der Landesregierung)

    Senioren Erholungs- oder Kurzuschuss

    Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahre mit geringem Einkommen erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder überwiegend selbstfinanzierten Kuraufenthalts in Österreich, in der EU, sowie in Ländern, die an Österreich grenzen.

    In der Regel wird die Hälfte der Gesamtkosten gefördert, jedoch mindestens 70,95 und höchstens 106,43 Euro pro Person und Woche.

    Der Aufenthalt muss mindestens eine Woche (fünf Arbeitstage bzw. vier Übernachtungen) und darf höchstens zwei Wochen pro Kalenderjahr dauern. Vier-Tagesfahrten werden nicht gefördert.

    Die Einkommensgrenze darf den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß ASVG nicht übersteigen. Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, die Miete bzw. ein angenommener Aufwand für Unterkunft oder Hauserhaltungskosten von 90 Euro wird vom Einkommen abgezogen.

    Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Aufenthalt bei der Abteilung Soziales einzubringen.

    Formular zum Erholungs- und Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/21 56 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zum Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen.
    • Asylwerberinnen/Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.

    Zuständige Stelle:

    Sozialplattform Oberösterreich
    Schillerstraße 9
    4020 Linz

    Telefon: +43 732/667594
    E-Mail: office@sozialplattform.at

    Website zum Kulturpass Oberösterreich ( Sozialplattform Oberösterreich)

    Aktivpass der Stadt Linz

    Personen mit Hauptwohnsitz in Linz und einem Monatsnettoeinkommen unter 1.547 Euro mit dem Richtsatz 2024 und unter 1.424 Euro unter dem  Richtsatz 2023 können den Aktivpass Linz bei allen Ausgabestellen beantragen. Zudem anspruchsberechtigt sind Jugendliche unter 18 Jahren, die keinen Anspruch auf Ermäßigung bei den Linz-Linien haben.

    Erforderliche Unterlagen:

    • aktueller Einkommensnachweis
    • Personen ohne eigenes Einkommen: aktuelle Bestätigung über eine Mitversicherung oder einen Versicherungsdatenauszug vom letzten Monat
    • Lichtbildausweis
    • Foto

    Zuständige Stelle:

    BürgerInnen Service
    Neues Rathaus
    Hauptstraße 1-5
    4041 Linz

    Telefon: +43 732 7070
    E-Mail: info@mag.linz.at

    Website zum Aktivpass Linz ( linz.at)

    Aktivpass der Stadt Wels

    Der Aktivpass der Stadt Wels enthält neben wichtigen Informationen auch viele Gutscheine im Gesamtwert von rund 200 Euro. Seniorinnen/Senioren, die das 60. Lebensjahr vollenden und in Wels wohnhaft sind, haben ab Jänner des jeweiligen Jahres Anspruch auf einen Aktivpass. Der Pass ist für ein Kalenderjahr gültig und kostet 13 Euro. Ausgleichszulagenbezieherinnen/Ausgleichszulagenbezieher erhalten den Seniorenpass gratis. Zudem ist der Aktivpass auch für Personen jeden Alters mit mehr als 70 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erwerbbar.

    Zuständige Stelle:

    Seniorencenter, Haus Leopold Spitzer
    Hans-Sachs-Straße 22
    4600 Wels
    Telefon: +43 7242 417-7904
    E-Mail: senb@wels.gv.at

    Weitere Informationen zum Aktivpass der Stadt Wels ( Stadt Wels) finden sich auf den Seiten der Stadtverwaltung.

    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Oberösterreich

    Ermäßigungen des Bundeslandes Oberösterreich

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist/war eine Sozialleistung des Landes Oberösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte für die Heizperiode 2023/2024 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bis 31. März 2024 gestellt werden.

    AK Senioren-Leistungskarte

    Die Senioren-Leistungskarte wird an Seniorinnen/Senioren ausgegeben, die während ihres Berufslebens Mitglieder der AK Oberösterreich waren. Die Karte ermöglicht:

    Ermäßigungen beim Besuch von Kursen (10 Prozent Ermäßigung – maximal 90 Euro pro Kurs)

    • des Berufsförderungsinstituts (BFI)
    • der Volkshochschule
    • der Volkshochschule Linz
    • der Volkshochschule Wels

    Zuständige Stelle:

    AK Oberösterreich

    Telefon: +43 50 6906 0
    E-Mail: mitglied@akooe.at

    Website zur AK Senioren-Leistungskarte ( AK Oberösterreich)

    Rufhilfe

    Der Telefonapparat kann an das Notrufsystem der Oberösterreichischen Rufhilfe angeschlossen werden. Mit der Betätigung der eingebauten Rufhilfe, die auch als Armband getragen werden kann, wird automatisch der Kontakt mit der Leitzentrale des Rufhilfe Vertragspartners hergestellt.

    Die Kosten betragen 18,17 Euro pro Monat. Nähere Auskünfte erteilt der Oberösterreichische Landesverband des Österreichischen Roten Kreuzes:

    Körnerstraße 28
    4010 Linz

    Telefon: +43 732 7644/182

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/2156 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zur Rufhilfe ( Amt der Landesregierung)

    Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Gefördert werden Ehepaare die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und zwar bereits seit:

    • 50 Jahren – Goldene Hochzeit
    • 60 Jahren – Diamantene Hochzeit
    • 65 Jahren – Eiserne Hochzeit
    • 67 1/2 Jahren – Steinerne Hochzeit
    • 70 Jahren – Gnadenhochzeit
    • 72 1/2 Jahren – Juwelenhochzeit
    • 75 Jahren – Kronjuwelenhochzeit

    Die antragstellenden Eheleute müssen seit mindestens drei Jahren einen ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben. Mindestens einer der Eheleute muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

    Formular zur Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Der Antrag ist persönlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhaus/Arkadenhof zu stellen oder zu senden.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Heiratsurkunde
    • Meldezettel
    • Staatsbürgerschaftsnachweis

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Präsidium

    Landhausplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/111 61
    Fax: +43 732 7720/21 16 21
    E-Mail: praes.post@ooe.gv.at

    Website zur Jubiläumsabgabe für Ehejubeljahre ( Amt der Landesregierung)

    Senioren Erholungs- oder Kurzuschuss

    Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahre mit geringem Einkommen erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder überwiegend selbstfinanzierten Kuraufenthalts in Österreich, in der EU, sowie in Ländern, die an Österreich grenzen.

    In der Regel wird die Hälfte der Gesamtkosten gefördert, jedoch mindestens 70,95 und höchstens 106,43 Euro pro Person und Woche.

    Der Aufenthalt muss mindestens eine Woche (fünf Arbeitstage bzw. vier Übernachtungen) und darf höchstens zwei Wochen pro Kalenderjahr dauern. Vier-Tagesfahrten werden nicht gefördert.

    Die Einkommensgrenze darf den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß ASVG nicht übersteigen. Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, die Miete bzw. ein angenommener Aufwand für Unterkunft oder Hauserhaltungskosten von 90 Euro wird vom Einkommen abgezogen.

    Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Aufenthalt bei der Abteilung Soziales einzubringen.

    Formular zum Erholungs- und Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/21 56 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zum Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen.
    • Asylwerberinnen/Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.

    Zuständige Stelle:

    Sozialplattform Oberösterreich
    Schillerstraße 9
    4020 Linz

    Telefon: +43 732/667594
    E-Mail: office@sozialplattform.at

    Website zum Kulturpass Oberösterreich ( Sozialplattform Oberösterreich)

    Aktivpass der Stadt Linz

    Personen mit Hauptwohnsitz in Linz und einem Monatsnettoeinkommen unter 1.547 Euro mit dem Richtsatz 2024 und unter 1.424 Euro unter dem  Richtsatz 2023 können den Aktivpass Linz bei allen Ausgabestellen beantragen. Zudem anspruchsberechtigt sind Jugendliche unter 18 Jahren, die keinen Anspruch auf Ermäßigung bei den Linz-Linien haben.

    Erforderliche Unterlagen:

    • aktueller Einkommensnachweis
    • Personen ohne eigenes Einkommen: aktuelle Bestätigung über eine Mitversicherung oder einen Versicherungsdatenauszug vom letzten Monat
    • Lichtbildausweis
    • Foto

    Zuständige Stelle:

    BürgerInnen Service
    Neues Rathaus
    Hauptstraße 1-5
    4041 Linz

    Telefon: +43 732 7070
    E-Mail: info@mag.linz.at

    Website zum Aktivpass Linz ( linz.at)

    Aktivpass der Stadt Wels

    Der Aktivpass der Stadt Wels enthält neben wichtigen Informationen auch viele Gutscheine im Gesamtwert von rund 200 Euro. Seniorinnen/Senioren, die das 60. Lebensjahr vollenden und in Wels wohnhaft sind, haben ab Jänner des jeweiligen Jahres Anspruch auf einen Aktivpass. Der Pass ist für ein Kalenderjahr gültig und kostet 13 Euro. Ausgleichszulagenbezieherinnen/Ausgleichszulagenbezieher erhalten den Seniorenpass gratis. Zudem ist der Aktivpass auch für Personen jeden Alters mit mehr als 70 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erwerbbar.

    Zuständige Stelle:

    Seniorencenter, Haus Leopold Spitzer
    Hans-Sachs-Straße 22
    4600 Wels
    Telefon: +43 7242 417-7904
    E-Mail: senb@wels.gv.at

    Weitere Informationen zum Aktivpass der Stadt Wels ( Stadt Wels) finden sich auf den Seiten der Stadtverwaltung.

    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Oberösterreich

    Ermäßigungen des Bundeslandes Oberösterreich

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist/war eine Sozialleistung des Landes Oberösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte für die Heizperiode 2023/2024 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bis 31. März 2024 gestellt werden.

    AK Senioren-Leistungskarte

    Die Senioren-Leistungskarte wird an Seniorinnen/Senioren ausgegeben, die während ihres Berufslebens Mitglieder der AK Oberösterreich waren. Die Karte ermöglicht:

    Ermäßigungen beim Besuch von Kursen (10 Prozent Ermäßigung – maximal 90 Euro pro Kurs)

    • des Berufsförderungsinstituts (BFI)
    • der Volkshochschule
    • der Volkshochschule Linz
    • der Volkshochschule Wels

    Zuständige Stelle:

    AK Oberösterreich

    Telefon: +43 50 6906 0
    E-Mail: mitglied@akooe.at

    Website zur AK Senioren-Leistungskarte ( AK Oberösterreich)

    Rufhilfe

    Der Telefonapparat kann an das Notrufsystem der Oberösterreichischen Rufhilfe angeschlossen werden. Mit der Betätigung der eingebauten Rufhilfe, die auch als Armband getragen werden kann, wird automatisch der Kontakt mit der Leitzentrale des Rufhilfe Vertragspartners hergestellt.

    Die Kosten betragen 18,17 Euro pro Monat. Nähere Auskünfte erteilt der Oberösterreichische Landesverband des Österreichischen Roten Kreuzes:

    Körnerstraße 28
    4010 Linz

    Telefon: +43 732 7644/182

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/2156 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zur Rufhilfe ( Amt der Landesregierung)

    Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Gefördert werden Ehepaare die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und zwar bereits seit:

    • 50 Jahren – Goldene Hochzeit
    • 60 Jahren – Diamantene Hochzeit
    • 65 Jahren – Eiserne Hochzeit
    • 67 1/2 Jahren – Steinerne Hochzeit
    • 70 Jahren – Gnadenhochzeit
    • 72 1/2 Jahren – Juwelenhochzeit
    • 75 Jahren – Kronjuwelenhochzeit

    Die antragstellenden Eheleute müssen seit mindestens drei Jahren einen ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben. Mindestens einer der Eheleute muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

    Formular zur Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Der Antrag ist persönlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhaus/Arkadenhof zu stellen oder zu senden.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Heiratsurkunde
    • Meldezettel
    • Staatsbürgerschaftsnachweis

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Präsidium

    Landhausplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/111 61
    Fax: +43 732 7720/21 16 21
    E-Mail: praes.post@ooe.gv.at

    Website zur Jubiläumsabgabe für Ehejubeljahre ( Amt der Landesregierung)

    Senioren Erholungs- oder Kurzuschuss

    Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahre mit geringem Einkommen erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder überwiegend selbstfinanzierten Kuraufenthalts in Österreich, in der EU, sowie in Ländern, die an Österreich grenzen.

    In der Regel wird die Hälfte der Gesamtkosten gefördert, jedoch mindestens 70,95 und höchstens 106,43 Euro pro Person und Woche.

    Der Aufenthalt muss mindestens eine Woche (fünf Arbeitstage bzw. vier Übernachtungen) und darf höchstens zwei Wochen pro Kalenderjahr dauern. Vier-Tagesfahrten werden nicht gefördert.

    Die Einkommensgrenze darf den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß ASVG nicht übersteigen. Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, die Miete bzw. ein angenommener Aufwand für Unterkunft oder Hauserhaltungskosten von 90 Euro wird vom Einkommen abgezogen.

    Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Aufenthalt bei der Abteilung Soziales einzubringen.

    Formular zum Erholungs- und Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/21 56 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zum Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen.
    • Asylwerberinnen/Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.

    Zuständige Stelle:

    Sozialplattform Oberösterreich
    Schillerstraße 9
    4020 Linz

    Telefon: +43 732/667594
    E-Mail: office@sozialplattform.at

    Website zum Kulturpass Oberösterreich ( Sozialplattform Oberösterreich)

    Aktivpass der Stadt Linz

    Personen mit Hauptwohnsitz in Linz und einem Monatsnettoeinkommen unter 1.547 Euro mit dem Richtsatz 2024 und unter 1.424 Euro unter dem  Richtsatz 2023 können den Aktivpass Linz bei allen Ausgabestellen beantragen. Zudem anspruchsberechtigt sind Jugendliche unter 18 Jahren, die keinen Anspruch auf Ermäßigung bei den Linz-Linien haben.

    Erforderliche Unterlagen:

    • aktueller Einkommensnachweis
    • Personen ohne eigenes Einkommen: aktuelle Bestätigung über eine Mitversicherung oder einen Versicherungsdatenauszug vom letzten Monat
    • Lichtbildausweis
    • Foto

    Zuständige Stelle:

    BürgerInnen Service
    Neues Rathaus
    Hauptstraße 1-5
    4041 Linz

    Telefon: +43 732 7070
    E-Mail: info@mag.linz.at

    Website zum Aktivpass Linz ( linz.at)

    Aktivpass der Stadt Wels

    Der Aktivpass der Stadt Wels enthält neben wichtigen Informationen auch viele Gutscheine im Gesamtwert von rund 200 Euro. Seniorinnen/Senioren, die das 60. Lebensjahr vollenden und in Wels wohnhaft sind, haben ab Jänner des jeweiligen Jahres Anspruch auf einen Aktivpass. Der Pass ist für ein Kalenderjahr gültig und kostet 13 Euro. Ausgleichszulagenbezieherinnen/Ausgleichszulagenbezieher erhalten den Seniorenpass gratis. Zudem ist der Aktivpass auch für Personen jeden Alters mit mehr als 70 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erwerbbar.

    Zuständige Stelle:

    Seniorencenter, Haus Leopold Spitzer
    Hans-Sachs-Straße 22
    4600 Wels
    Telefon: +43 7242 417-7904
    E-Mail: senb@wels.gv.at

    Weitere Informationen zum Aktivpass der Stadt Wels ( Stadt Wels) finden sich auf den Seiten der Stadtverwaltung.

    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Oberösterreich

    Ermäßigungen des Bundeslandes Oberösterreich

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist/war eine Sozialleistung des Landes Oberösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte für die Heizperiode 2023/2024 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bis 31. März 2024 gestellt werden.

    AK Senioren-Leistungskarte

    Die Senioren-Leistungskarte wird an Seniorinnen/Senioren ausgegeben, die während ihres Berufslebens Mitglieder der AK Oberösterreich waren. Die Karte ermöglicht:

    Ermäßigungen beim Besuch von Kursen (10 Prozent Ermäßigung – maximal 90 Euro pro Kurs)

    • des Berufsförderungsinstituts (BFI)
    • der Volkshochschule
    • der Volkshochschule Linz
    • der Volkshochschule Wels

    Zuständige Stelle:

    AK Oberösterreich

    Telefon: +43 50 6906 0
    E-Mail: mitglied@akooe.at

    Website zur AK Senioren-Leistungskarte ( AK Oberösterreich)

    Rufhilfe

    Der Telefonapparat kann an das Notrufsystem der Oberösterreichischen Rufhilfe angeschlossen werden. Mit der Betätigung der eingebauten Rufhilfe, die auch als Armband getragen werden kann, wird automatisch der Kontakt mit der Leitzentrale des Rufhilfe Vertragspartners hergestellt.

    Die Kosten betragen 18,17 Euro pro Monat. Nähere Auskünfte erteilt der Oberösterreichische Landesverband des Österreichischen Roten Kreuzes:

    Körnerstraße 28
    4010 Linz

    Telefon: +43 732 7644/182

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/2156 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zur Rufhilfe ( Amt der Landesregierung)

    Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Gefördert werden Ehepaare die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und zwar bereits seit:

    • 50 Jahren – Goldene Hochzeit
    • 60 Jahren – Diamantene Hochzeit
    • 65 Jahren – Eiserne Hochzeit
    • 67 1/2 Jahren – Steinerne Hochzeit
    • 70 Jahren – Gnadenhochzeit
    • 72 1/2 Jahren – Juwelenhochzeit
    • 75 Jahren – Kronjuwelenhochzeit

    Die antragstellenden Eheleute müssen seit mindestens drei Jahren einen ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben. Mindestens einer der Eheleute muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

    Formular zur Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Der Antrag ist persönlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhaus/Arkadenhof zu stellen oder zu senden.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Heiratsurkunde
    • Meldezettel
    • Staatsbürgerschaftsnachweis

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Präsidium

    Landhausplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/111 61
    Fax: +43 732 7720/21 16 21
    E-Mail: praes.post@ooe.gv.at

    Website zur Jubiläumsabgabe für Ehejubeljahre ( Amt der Landesregierung)

    Senioren Erholungs- oder Kurzuschuss

    Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahre mit geringem Einkommen erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder überwiegend selbstfinanzierten Kuraufenthalts in Österreich, in der EU, sowie in Ländern, die an Österreich grenzen.

    In der Regel wird die Hälfte der Gesamtkosten gefördert, jedoch mindestens 70,95 und höchstens 106,43 Euro pro Person und Woche.

    Der Aufenthalt muss mindestens eine Woche (fünf Arbeitstage bzw. vier Übernachtungen) und darf höchstens zwei Wochen pro Kalenderjahr dauern. Vier-Tagesfahrten werden nicht gefördert.

    Die Einkommensgrenze darf den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß ASVG nicht übersteigen. Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, die Miete bzw. ein angenommener Aufwand für Unterkunft oder Hauserhaltungskosten von 90 Euro wird vom Einkommen abgezogen.

    Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Aufenthalt bei der Abteilung Soziales einzubringen.

    Formular zum Erholungs- und Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/21 56 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zum Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen.
    • Asylwerberinnen/Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.

    Zuständige Stelle:

    Sozialplattform Oberösterreich
    Schillerstraße 9
    4020 Linz

    Telefon: +43 732/667594
    E-Mail: office@sozialplattform.at

    Website zum Kulturpass Oberösterreich ( Sozialplattform Oberösterreich)

    Aktivpass der Stadt Linz

    Personen mit Hauptwohnsitz in Linz und einem Monatsnettoeinkommen unter 1.547 Euro mit dem Richtsatz 2024 und unter 1.424 Euro unter dem  Richtsatz 2023 können den Aktivpass Linz bei allen Ausgabestellen beantragen. Zudem anspruchsberechtigt sind Jugendliche unter 18 Jahren, die keinen Anspruch auf Ermäßigung bei den Linz-Linien haben.

    Erforderliche Unterlagen:

    • aktueller Einkommensnachweis
    • Personen ohne eigenes Einkommen: aktuelle Bestätigung über eine Mitversicherung oder einen Versicherungsdatenauszug vom letzten Monat
    • Lichtbildausweis
    • Foto

    Zuständige Stelle:

    BürgerInnen Service
    Neues Rathaus
    Hauptstraße 1-5
    4041 Linz

    Telefon: +43 732 7070
    E-Mail: info@mag.linz.at

    Website zum Aktivpass Linz ( linz.at)

    Aktivpass der Stadt Wels

    Der Aktivpass der Stadt Wels enthält neben wichtigen Informationen auch viele Gutscheine im Gesamtwert von rund 200 Euro. Seniorinnen/Senioren, die das 60. Lebensjahr vollenden und in Wels wohnhaft sind, haben ab Jänner des jeweiligen Jahres Anspruch auf einen Aktivpass. Der Pass ist für ein Kalenderjahr gültig und kostet 13 Euro. Ausgleichszulagenbezieherinnen/Ausgleichszulagenbezieher erhalten den Seniorenpass gratis. Zudem ist der Aktivpass auch für Personen jeden Alters mit mehr als 70 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erwerbbar.

    Zuständige Stelle:

    Seniorencenter, Haus Leopold Spitzer
    Hans-Sachs-Straße 22
    4600 Wels
    Telefon: +43 7242 417-7904
    E-Mail: senb@wels.gv.at

    Weitere Informationen zum Aktivpass der Stadt Wels ( Stadt Wels) finden sich auf den Seiten der Stadtverwaltung.

    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Oberösterreich

    Ermäßigungen des Bundeslandes Oberösterreich

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist/war eine Sozialleistung des Landes Oberösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte für die Heizperiode 2023/2024 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bis 31. März 2024 gestellt werden.

    AK Senioren-Leistungskarte

    Die Senioren-Leistungskarte wird an Seniorinnen/Senioren ausgegeben, die während ihres Berufslebens Mitglieder der AK Oberösterreich waren. Die Karte ermöglicht:

    Ermäßigungen beim Besuch von Kursen (10 Prozent Ermäßigung – maximal 90 Euro pro Kurs)

    • des Berufsförderungsinstituts (BFI)
    • der Volkshochschule
    • der Volkshochschule Linz
    • der Volkshochschule Wels

    Zuständige Stelle:

    AK Oberösterreich

    Telefon: +43 50 6906 0
    E-Mail: mitglied@akooe.at

    Website zur AK Senioren-Leistungskarte ( AK Oberösterreich)

    Rufhilfe

    Der Telefonapparat kann an das Notrufsystem der Oberösterreichischen Rufhilfe angeschlossen werden. Mit der Betätigung der eingebauten Rufhilfe, die auch als Armband getragen werden kann, wird automatisch der Kontakt mit der Leitzentrale des Rufhilfe Vertragspartners hergestellt.

    Die Kosten betragen 18,17 Euro pro Monat. Nähere Auskünfte erteilt der Oberösterreichische Landesverband des Österreichischen Roten Kreuzes:

    Körnerstraße 28
    4010 Linz

    Telefon: +43 732 7644/182

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/2156 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zur Rufhilfe ( Amt der Landesregierung)

    Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Gefördert werden Ehepaare die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und zwar bereits seit:

    • 50 Jahren – Goldene Hochzeit
    • 60 Jahren – Diamantene Hochzeit
    • 65 Jahren – Eiserne Hochzeit
    • 67 1/2 Jahren – Steinerne Hochzeit
    • 70 Jahren – Gnadenhochzeit
    • 72 1/2 Jahren – Juwelenhochzeit
    • 75 Jahren – Kronjuwelenhochzeit

    Die antragstellenden Eheleute müssen seit mindestens drei Jahren einen ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben. Mindestens einer der Eheleute muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

    Formular zur Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Der Antrag ist persönlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhaus/Arkadenhof zu stellen oder zu senden.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Heiratsurkunde
    • Meldezettel
    • Staatsbürgerschaftsnachweis

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Präsidium

    Landhausplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/111 61
    Fax: +43 732 7720/21 16 21
    E-Mail: praes.post@ooe.gv.at

    Website zur Jubiläumsabgabe für Ehejubeljahre ( Amt der Landesregierung)

    Senioren Erholungs- oder Kurzuschuss

    Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahre mit geringem Einkommen erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder überwiegend selbstfinanzierten Kuraufenthalts in Österreich, in der EU, sowie in Ländern, die an Österreich grenzen.

    In der Regel wird die Hälfte der Gesamtkosten gefördert, jedoch mindestens 70,95 und höchstens 106,43 Euro pro Person und Woche.

    Der Aufenthalt muss mindestens eine Woche (fünf Arbeitstage bzw. vier Übernachtungen) und darf höchstens zwei Wochen pro Kalenderjahr dauern. Vier-Tagesfahrten werden nicht gefördert.

    Die Einkommensgrenze darf den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß ASVG nicht übersteigen. Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, die Miete bzw. ein angenommener Aufwand für Unterkunft oder Hauserhaltungskosten von 90 Euro wird vom Einkommen abgezogen.

    Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Aufenthalt bei der Abteilung Soziales einzubringen.

    Formular zum Erholungs- und Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/21 56 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zum Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen.
    • Asylwerberinnen/Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.

    Zuständige Stelle:

    Sozialplattform Oberösterreich
    Schillerstraße 9
    4020 Linz

    Telefon: +43 732/667594
    E-Mail: office@sozialplattform.at

    Website zum Kulturpass Oberösterreich ( Sozialplattform Oberösterreich)

    Aktivpass der Stadt Linz

    Personen mit Hauptwohnsitz in Linz und einem Monatsnettoeinkommen unter 1.547 Euro mit dem Richtsatz 2024 und unter 1.424 Euro unter dem  Richtsatz 2023 können den Aktivpass Linz bei allen Ausgabestellen beantragen. Zudem anspruchsberechtigt sind Jugendliche unter 18 Jahren, die keinen Anspruch auf Ermäßigung bei den Linz-Linien haben.

    Erforderliche Unterlagen:

    • aktueller Einkommensnachweis
    • Personen ohne eigenes Einkommen: aktuelle Bestätigung über eine Mitversicherung oder einen Versicherungsdatenauszug vom letzten Monat
    • Lichtbildausweis
    • Foto

    Zuständige Stelle:

    BürgerInnen Service
    Neues Rathaus
    Hauptstraße 1-5
    4041 Linz

    Telefon: +43 732 7070
    E-Mail: info@mag.linz.at

    Website zum Aktivpass Linz ( linz.at)

    Aktivpass der Stadt Wels

    Der Aktivpass der Stadt Wels enthält neben wichtigen Informationen auch viele Gutscheine im Gesamtwert von rund 200 Euro. Seniorinnen/Senioren, die das 60. Lebensjahr vollenden und in Wels wohnhaft sind, haben ab Jänner des jeweiligen Jahres Anspruch auf einen Aktivpass. Der Pass ist für ein Kalenderjahr gültig und kostet 13 Euro. Ausgleichszulagenbezieherinnen/Ausgleichszulagenbezieher erhalten den Seniorenpass gratis. Zudem ist der Aktivpass auch für Personen jeden Alters mit mehr als 70 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erwerbbar.

    Zuständige Stelle:

    Seniorencenter, Haus Leopold Spitzer
    Hans-Sachs-Straße 22
    4600 Wels
    Telefon: +43 7242 417-7904
    E-Mail: senb@wels.gv.at

    Weitere Informationen zum Aktivpass der Stadt Wels ( Stadt Wels) finden sich auf den Seiten der Stadtverwaltung.

    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Oberösterreich

    Ermäßigungen des Bundeslandes Oberösterreich

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist/war eine Sozialleistung des Landes Oberösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte für die Heizperiode 2023/2024 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bis 31. März 2024 gestellt werden.

    AK Senioren-Leistungskarte

    Die Senioren-Leistungskarte wird an Seniorinnen/Senioren ausgegeben, die während ihres Berufslebens Mitglieder der AK Oberösterreich waren. Die Karte ermöglicht:

    Ermäßigungen beim Besuch von Kursen (10 Prozent Ermäßigung – maximal 90 Euro pro Kurs)

    • des Berufsförderungsinstituts (BFI)
    • der Volkshochschule
    • der Volkshochschule Linz
    • der Volkshochschule Wels

    Zuständige Stelle:

    AK Oberösterreich

    Telefon: +43 50 6906 0
    E-Mail: mitglied@akooe.at

    Website zur AK Senioren-Leistungskarte ( AK Oberösterreich)

    Rufhilfe

    Der Telefonapparat kann an das Notrufsystem der Oberösterreichischen Rufhilfe angeschlossen werden. Mit der Betätigung der eingebauten Rufhilfe, die auch als Armband getragen werden kann, wird automatisch der Kontakt mit der Leitzentrale des Rufhilfe Vertragspartners hergestellt.

    Die Kosten betragen 18,17 Euro pro Monat. Nähere Auskünfte erteilt der Oberösterreichische Landesverband des Österreichischen Roten Kreuzes:

    Körnerstraße 28
    4010 Linz

    Telefon: +43 732 7644/182

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/2156 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zur Rufhilfe ( Amt der Landesregierung)

    Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Gefördert werden Ehepaare die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und zwar bereits seit:

    • 50 Jahren – Goldene Hochzeit
    • 60 Jahren – Diamantene Hochzeit
    • 65 Jahren – Eiserne Hochzeit
    • 67 1/2 Jahren – Steinerne Hochzeit
    • 70 Jahren – Gnadenhochzeit
    • 72 1/2 Jahren – Juwelenhochzeit
    • 75 Jahren – Kronjuwelenhochzeit

    Die antragstellenden Eheleute müssen seit mindestens drei Jahren einen ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben. Mindestens einer der Eheleute muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

    Formular zur Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Der Antrag ist persönlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhaus/Arkadenhof zu stellen oder zu senden.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Heiratsurkunde
    • Meldezettel
    • Staatsbürgerschaftsnachweis

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Präsidium

    Landhausplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/111 61
    Fax: +43 732 7720/21 16 21
    E-Mail: praes.post@ooe.gv.at

    Website zur Jubiläumsabgabe für Ehejubeljahre ( Amt der Landesregierung)

    Senioren Erholungs- oder Kurzuschuss

    Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahre mit geringem Einkommen erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder überwiegend selbstfinanzierten Kuraufenthalts in Österreich, in der EU, sowie in Ländern, die an Österreich grenzen.

    In der Regel wird die Hälfte der Gesamtkosten gefördert, jedoch mindestens 70,95 und höchstens 106,43 Euro pro Person und Woche.

    Der Aufenthalt muss mindestens eine Woche (fünf Arbeitstage bzw. vier Übernachtungen) und darf höchstens zwei Wochen pro Kalenderjahr dauern. Vier-Tagesfahrten werden nicht gefördert.

    Die Einkommensgrenze darf den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß ASVG nicht übersteigen. Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, die Miete bzw. ein angenommener Aufwand für Unterkunft oder Hauserhaltungskosten von 90 Euro wird vom Einkommen abgezogen.

    Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Aufenthalt bei der Abteilung Soziales einzubringen.

    Formular zum Erholungs- und Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/21 56 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zum Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen.
    • Asylwerberinnen/Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.

    Zuständige Stelle:

    Sozialplattform Oberösterreich
    Schillerstraße 9
    4020 Linz

    Telefon: +43 732/667594
    E-Mail: office@sozialplattform.at

    Website zum Kulturpass Oberösterreich ( Sozialplattform Oberösterreich)

    Aktivpass der Stadt Linz

    Personen mit Hauptwohnsitz in Linz und einem Monatsnettoeinkommen unter 1.547 Euro mit dem Richtsatz 2024 und unter 1.424 Euro unter dem  Richtsatz 2023 können den Aktivpass Linz bei allen Ausgabestellen beantragen. Zudem anspruchsberechtigt sind Jugendliche unter 18 Jahren, die keinen Anspruch auf Ermäßigung bei den Linz-Linien haben.

    Erforderliche Unterlagen:

    • aktueller Einkommensnachweis
    • Personen ohne eigenes Einkommen: aktuelle Bestätigung über eine Mitversicherung oder einen Versicherungsdatenauszug vom letzten Monat
    • Lichtbildausweis
    • Foto

    Zuständige Stelle:

    BürgerInnen Service
    Neues Rathaus
    Hauptstraße 1-5
    4041 Linz

    Telefon: +43 732 7070
    E-Mail: info@mag.linz.at

    Website zum Aktivpass Linz ( linz.at)

    Aktivpass der Stadt Wels

    Der Aktivpass der Stadt Wels enthält neben wichtigen Informationen auch viele Gutscheine im Gesamtwert von rund 200 Euro. Seniorinnen/Senioren, die das 60. Lebensjahr vollenden und in Wels wohnhaft sind, haben ab Jänner des jeweiligen Jahres Anspruch auf einen Aktivpass. Der Pass ist für ein Kalenderjahr gültig und kostet 13 Euro. Ausgleichszulagenbezieherinnen/Ausgleichszulagenbezieher erhalten den Seniorenpass gratis. Zudem ist der Aktivpass auch für Personen jeden Alters mit mehr als 70 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erwerbbar.

    Zuständige Stelle:

    Seniorencenter, Haus Leopold Spitzer
    Hans-Sachs-Straße 22
    4600 Wels
    Telefon: +43 7242 417-7904
    E-Mail: senb@wels.gv.at

    Weitere Informationen zum Aktivpass der Stadt Wels ( Stadt Wels) finden sich auf den Seiten der Stadtverwaltung.

    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Oberösterreich

    Ermäßigungen des Bundeslandes Oberösterreich

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist/war eine Sozialleistung des Landes Oberösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte für die Heizperiode 2023/2024 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bis 31. März 2024 gestellt werden.

    AK Senioren-Leistungskarte

    Die Senioren-Leistungskarte wird an Seniorinnen/Senioren ausgegeben, die während ihres Berufslebens Mitglieder der AK Oberösterreich waren. Die Karte ermöglicht:

    Ermäßigungen beim Besuch von Kursen (10 Prozent Ermäßigung – maximal 90 Euro pro Kurs)

    • des Berufsförderungsinstituts (BFI)
    • der Volkshochschule
    • der Volkshochschule Linz
    • der Volkshochschule Wels

    Zuständige Stelle:

    AK Oberösterreich

    Telefon: +43 50 6906 0
    E-Mail: mitglied@akooe.at

    Website zur AK Senioren-Leistungskarte ( AK Oberösterreich)

    Rufhilfe

    Der Telefonapparat kann an das Notrufsystem der Oberösterreichischen Rufhilfe angeschlossen werden. Mit der Betätigung der eingebauten Rufhilfe, die auch als Armband getragen werden kann, wird automatisch der Kontakt mit der Leitzentrale des Rufhilfe Vertragspartners hergestellt.

    Die Kosten betragen 18,17 Euro pro Monat. Nähere Auskünfte erteilt der Oberösterreichische Landesverband des Österreichischen Roten Kreuzes:

    Körnerstraße 28
    4010 Linz

    Telefon: +43 732 7644/182

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/2156 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zur Rufhilfe ( Amt der Landesregierung)

    Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Gefördert werden Ehepaare die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und zwar bereits seit:

    • 50 Jahren – Goldene Hochzeit
    • 60 Jahren – Diamantene Hochzeit
    • 65 Jahren – Eiserne Hochzeit
    • 67 1/2 Jahren – Steinerne Hochzeit
    • 70 Jahren – Gnadenhochzeit
    • 72 1/2 Jahren – Juwelenhochzeit
    • 75 Jahren – Kronjuwelenhochzeit

    Die antragstellenden Eheleute müssen seit mindestens drei Jahren einen ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben. Mindestens einer der Eheleute muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

    Formular zur Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Der Antrag ist persönlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhaus/Arkadenhof zu stellen oder zu senden.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Heiratsurkunde
    • Meldezettel
    • Staatsbürgerschaftsnachweis

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Präsidium

    Landhausplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/111 61
    Fax: +43 732 7720/21 16 21
    E-Mail: praes.post@ooe.gv.at

    Website zur Jubiläumsabgabe für Ehejubeljahre ( Amt der Landesregierung)

    Senioren Erholungs- oder Kurzuschuss

    Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahre mit geringem Einkommen erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder überwiegend selbstfinanzierten Kuraufenthalts in Österreich, in der EU, sowie in Ländern, die an Österreich grenzen.

    In der Regel wird die Hälfte der Gesamtkosten gefördert, jedoch mindestens 70,95 und höchstens 106,43 Euro pro Person und Woche.

    Der Aufenthalt muss mindestens eine Woche (fünf Arbeitstage bzw. vier Übernachtungen) und darf höchstens zwei Wochen pro Kalenderjahr dauern. Vier-Tagesfahrten werden nicht gefördert.

    Die Einkommensgrenze darf den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß ASVG nicht übersteigen. Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, die Miete bzw. ein angenommener Aufwand für Unterkunft oder Hauserhaltungskosten von 90 Euro wird vom Einkommen abgezogen.

    Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Aufenthalt bei der Abteilung Soziales einzubringen.

    Formular zum Erholungs- und Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/21 56 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zum Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen.
    • Asylwerberinnen/Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.

    Zuständige Stelle:

    Sozialplattform Oberösterreich
    Schillerstraße 9
    4020 Linz

    Telefon: +43 732/667594
    E-Mail: office@sozialplattform.at

    Website zum Kulturpass Oberösterreich ( Sozialplattform Oberösterreich)

    Aktivpass der Stadt Linz

    Personen mit Hauptwohnsitz in Linz und einem Monatsnettoeinkommen unter 1.547 Euro mit dem Richtsatz 2024 und unter 1.424 Euro unter dem  Richtsatz 2023 können den Aktivpass Linz bei allen Ausgabestellen beantragen. Zudem anspruchsberechtigt sind Jugendliche unter 18 Jahren, die keinen Anspruch auf Ermäßigung bei den Linz-Linien haben.

    Erforderliche Unterlagen:

    • aktueller Einkommensnachweis
    • Personen ohne eigenes Einkommen: aktuelle Bestätigung über eine Mitversicherung oder einen Versicherungsdatenauszug vom letzten Monat
    • Lichtbildausweis
    • Foto

    Zuständige Stelle:

    BürgerInnen Service
    Neues Rathaus
    Hauptstraße 1-5
    4041 Linz

    Telefon: +43 732 7070
    E-Mail: info@mag.linz.at

    Website zum Aktivpass Linz ( linz.at)

    Aktivpass der Stadt Wels

    Der Aktivpass der Stadt Wels enthält neben wichtigen Informationen auch viele Gutscheine im Gesamtwert von rund 200 Euro. Seniorinnen/Senioren, die das 60. Lebensjahr vollenden und in Wels wohnhaft sind, haben ab Jänner des jeweiligen Jahres Anspruch auf einen Aktivpass. Der Pass ist für ein Kalenderjahr gültig und kostet 13 Euro. Ausgleichszulagenbezieherinnen/Ausgleichszulagenbezieher erhalten den Seniorenpass gratis. Zudem ist der Aktivpass auch für Personen jeden Alters mit mehr als 70 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erwerbbar.

    Zuständige Stelle:

    Seniorencenter, Haus Leopold Spitzer
    Hans-Sachs-Straße 22
    4600 Wels
    Telefon: +43 7242 417-7904
    E-Mail: senb@wels.gv.at

    Weitere Informationen zum Aktivpass der Stadt Wels ( Stadt Wels) finden sich auf den Seiten der Stadtverwaltung.

    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Oberösterreich

    Ermäßigungen des Bundeslandes Oberösterreich

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist/war eine Sozialleistung des Landes Oberösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte für die Heizperiode 2023/2024 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bis 31. März 2024 gestellt werden.

    AK Senioren-Leistungskarte

    Die Senioren-Leistungskarte wird an Seniorinnen/Senioren ausgegeben, die während ihres Berufslebens Mitglieder der AK Oberösterreich waren. Die Karte ermöglicht:

    Ermäßigungen beim Besuch von Kursen (10 Prozent Ermäßigung – maximal 90 Euro pro Kurs)

    • des Berufsförderungsinstituts (BFI)
    • der Volkshochschule
    • der Volkshochschule Linz
    • der Volkshochschule Wels

    Zuständige Stelle:

    AK Oberösterreich

    Telefon: +43 50 6906 0
    E-Mail: mitglied@akooe.at

    Website zur AK Senioren-Leistungskarte ( AK Oberösterreich)

    Rufhilfe

    Der Telefonapparat kann an das Notrufsystem der Oberösterreichischen Rufhilfe angeschlossen werden. Mit der Betätigung der eingebauten Rufhilfe, die auch als Armband getragen werden kann, wird automatisch der Kontakt mit der Leitzentrale des Rufhilfe Vertragspartners hergestellt.

    Die Kosten betragen 18,17 Euro pro Monat. Nähere Auskünfte erteilt der Oberösterreichische Landesverband des Österreichischen Roten Kreuzes:

    Körnerstraße 28
    4010 Linz

    Telefon: +43 732 7644/182

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/2156 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zur Rufhilfe ( Amt der Landesregierung)

    Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Gefördert werden Ehepaare die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und zwar bereits seit:

    • 50 Jahren – Goldene Hochzeit
    • 60 Jahren – Diamantene Hochzeit
    • 65 Jahren – Eiserne Hochzeit
    • 67 1/2 Jahren – Steinerne Hochzeit
    • 70 Jahren – Gnadenhochzeit
    • 72 1/2 Jahren – Juwelenhochzeit
    • 75 Jahren – Kronjuwelenhochzeit

    Die antragstellenden Eheleute müssen seit mindestens drei Jahren einen ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben. Mindestens einer der Eheleute muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

    Formular zur Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Der Antrag ist persönlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhaus/Arkadenhof zu stellen oder zu senden.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Heiratsurkunde
    • Meldezettel
    • Staatsbürgerschaftsnachweis

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Präsidium

    Landhausplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/111 61
    Fax: +43 732 7720/21 16 21
    E-Mail: praes.post@ooe.gv.at

    Website zur Jubiläumsabgabe für Ehejubeljahre ( Amt der Landesregierung)

    Senioren Erholungs- oder Kurzuschuss

    Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahre mit geringem Einkommen erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder überwiegend selbstfinanzierten Kuraufenthalts in Österreich, in der EU, sowie in Ländern, die an Österreich grenzen.

    In der Regel wird die Hälfte der Gesamtkosten gefördert, jedoch mindestens 70,95 und höchstens 106,43 Euro pro Person und Woche.

    Der Aufenthalt muss mindestens eine Woche (fünf Arbeitstage bzw. vier Übernachtungen) und darf höchstens zwei Wochen pro Kalenderjahr dauern. Vier-Tagesfahrten werden nicht gefördert.

    Die Einkommensgrenze darf den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß ASVG nicht übersteigen. Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, die Miete bzw. ein angenommener Aufwand für Unterkunft oder Hauserhaltungskosten von 90 Euro wird vom Einkommen abgezogen.

    Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Aufenthalt bei der Abteilung Soziales einzubringen.

    Formular zum Erholungs- und Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/21 56 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zum Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen.
    • Asylwerberinnen/Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.

    Zuständige Stelle:

    Sozialplattform Oberösterreich
    Schillerstraße 9
    4020 Linz

    Telefon: +43 732/667594
    E-Mail: office@sozialplattform.at

    Website zum Kulturpass Oberösterreich ( Sozialplattform Oberösterreich)

    Aktivpass der Stadt Linz

    Personen mit Hauptwohnsitz in Linz und einem Monatsnettoeinkommen unter 1.547 Euro mit dem Richtsatz 2024 und unter 1.424 Euro unter dem  Richtsatz 2023 können den Aktivpass Linz bei allen Ausgabestellen beantragen. Zudem anspruchsberechtigt sind Jugendliche unter 18 Jahren, die keinen Anspruch auf Ermäßigung bei den Linz-Linien haben.

    Erforderliche Unterlagen:

    • aktueller Einkommensnachweis
    • Personen ohne eigenes Einkommen: aktuelle Bestätigung über eine Mitversicherung oder einen Versicherungsdatenauszug vom letzten Monat
    • Lichtbildausweis
    • Foto

    Zuständige Stelle:

    BürgerInnen Service
    Neues Rathaus
    Hauptstraße 1-5
    4041 Linz

    Telefon: +43 732 7070
    E-Mail: info@mag.linz.at

    Website zum Aktivpass Linz ( linz.at)

    Aktivpass der Stadt Wels

    Der Aktivpass der Stadt Wels enthält neben wichtigen Informationen auch viele Gutscheine im Gesamtwert von rund 200 Euro. Seniorinnen/Senioren, die das 60. Lebensjahr vollenden und in Wels wohnhaft sind, haben ab Jänner des jeweiligen Jahres Anspruch auf einen Aktivpass. Der Pass ist für ein Kalenderjahr gültig und kostet 13 Euro. Ausgleichszulagenbezieherinnen/Ausgleichszulagenbezieher erhalten den Seniorenpass gratis. Zudem ist der Aktivpass auch für Personen jeden Alters mit mehr als 70 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erwerbbar.

    Zuständige Stelle:

    Seniorencenter, Haus Leopold Spitzer
    Hans-Sachs-Straße 22
    4600 Wels
    Telefon: +43 7242 417-7904
    E-Mail: senb@wels.gv.at

    Weitere Informationen zum Aktivpass der Stadt Wels ( Stadt Wels) finden sich auf den Seiten der Stadtverwaltung.

    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Oberösterreich

    Ermäßigungen des Bundeslandes Oberösterreich

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist/war eine Sozialleistung des Landes Oberösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte für die Heizperiode 2023/2024 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bis 31. März 2024 gestellt werden.

    AK Senioren-Leistungskarte

    Die Senioren-Leistungskarte wird an Seniorinnen/Senioren ausgegeben, die während ihres Berufslebens Mitglieder der AK Oberösterreich waren. Die Karte ermöglicht:

    Ermäßigungen beim Besuch von Kursen (10 Prozent Ermäßigung – maximal 90 Euro pro Kurs)

    • des Berufsförderungsinstituts (BFI)
    • der Volkshochschule
    • der Volkshochschule Linz
    • der Volkshochschule Wels

    Zuständige Stelle:

    AK Oberösterreich

    Telefon: +43 50 6906 0
    E-Mail: mitglied@akooe.at

    Website zur AK Senioren-Leistungskarte ( AK Oberösterreich)

    Rufhilfe

    Der Telefonapparat kann an das Notrufsystem der Oberösterreichischen Rufhilfe angeschlossen werden. Mit der Betätigung der eingebauten Rufhilfe, die auch als Armband getragen werden kann, wird automatisch der Kontakt mit der Leitzentrale des Rufhilfe Vertragspartners hergestellt.

    Die Kosten betragen 18,17 Euro pro Monat. Nähere Auskünfte erteilt der Oberösterreichische Landesverband des Österreichischen Roten Kreuzes:

    Körnerstraße 28
    4010 Linz

    Telefon: +43 732 7644/182

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/2156 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zur Rufhilfe ( Amt der Landesregierung)

    Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Gefördert werden Ehepaare die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und zwar bereits seit:

    • 50 Jahren – Goldene Hochzeit
    • 60 Jahren – Diamantene Hochzeit
    • 65 Jahren – Eiserne Hochzeit
    • 67 1/2 Jahren – Steinerne Hochzeit
    • 70 Jahren – Gnadenhochzeit
    • 72 1/2 Jahren – Juwelenhochzeit
    • 75 Jahren – Kronjuwelenhochzeit

    Die antragstellenden Eheleute müssen seit mindestens drei Jahren einen ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben. Mindestens einer der Eheleute muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

    Formular zur Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Der Antrag ist persönlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhaus/Arkadenhof zu stellen oder zu senden.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Heiratsurkunde
    • Meldezettel
    • Staatsbürgerschaftsnachweis

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Präsidium

    Landhausplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/111 61
    Fax: +43 732 7720/21 16 21
    E-Mail: praes.post@ooe.gv.at

    Website zur Jubiläumsabgabe für Ehejubeljahre ( Amt der Landesregierung)

    Senioren Erholungs- oder Kurzuschuss

    Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahre mit geringem Einkommen erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder überwiegend selbstfinanzierten Kuraufenthalts in Österreich, in der EU, sowie in Ländern, die an Österreich grenzen.

    In der Regel wird die Hälfte der Gesamtkosten gefördert, jedoch mindestens 70,95 und höchstens 106,43 Euro pro Person und Woche.

    Der Aufenthalt muss mindestens eine Woche (fünf Arbeitstage bzw. vier Übernachtungen) und darf höchstens zwei Wochen pro Kalenderjahr dauern. Vier-Tagesfahrten werden nicht gefördert.

    Die Einkommensgrenze darf den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß ASVG nicht übersteigen. Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, die Miete bzw. ein angenommener Aufwand für Unterkunft oder Hauserhaltungskosten von 90 Euro wird vom Einkommen abgezogen.

    Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Aufenthalt bei der Abteilung Soziales einzubringen.

    Formular zum Erholungs- und Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/21 56 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zum Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen.
    • Asylwerberinnen/Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.

    Zuständige Stelle:

    Sozialplattform Oberösterreich
    Schillerstraße 9
    4020 Linz

    Telefon: +43 732/667594
    E-Mail: office@sozialplattform.at

    Website zum Kulturpass Oberösterreich ( Sozialplattform Oberösterreich)

    Aktivpass der Stadt Linz

    Personen mit Hauptwohnsitz in Linz und einem Monatsnettoeinkommen unter 1.547 Euro mit dem Richtsatz 2024 und unter 1.424 Euro unter dem  Richtsatz 2023 können den Aktivpass Linz bei allen Ausgabestellen beantragen. Zudem anspruchsberechtigt sind Jugendliche unter 18 Jahren, die keinen Anspruch auf Ermäßigung bei den Linz-Linien haben.

    Erforderliche Unterlagen:

    • aktueller Einkommensnachweis
    • Personen ohne eigenes Einkommen: aktuelle Bestätigung über eine Mitversicherung oder einen Versicherungsdatenauszug vom letzten Monat
    • Lichtbildausweis
    • Foto

    Zuständige Stelle:

    BürgerInnen Service
    Neues Rathaus
    Hauptstraße 1-5
    4041 Linz

    Telefon: +43 732 7070
    E-Mail: info@mag.linz.at

    Website zum Aktivpass Linz ( linz.at)

    Aktivpass der Stadt Wels

    Der Aktivpass der Stadt Wels enthält neben wichtigen Informationen auch viele Gutscheine im Gesamtwert von rund 200 Euro. Seniorinnen/Senioren, die das 60. Lebensjahr vollenden und in Wels wohnhaft sind, haben ab Jänner des jeweiligen Jahres Anspruch auf einen Aktivpass. Der Pass ist für ein Kalenderjahr gültig und kostet 13 Euro. Ausgleichszulagenbezieherinnen/Ausgleichszulagenbezieher erhalten den Seniorenpass gratis. Zudem ist der Aktivpass auch für Personen jeden Alters mit mehr als 70 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erwerbbar.

    Zuständige Stelle:

    Seniorencenter, Haus Leopold Spitzer
    Hans-Sachs-Straße 22
    4600 Wels
    Telefon: +43 7242 417-7904
    E-Mail: senb@wels.gv.at

    Weitere Informationen zum Aktivpass der Stadt Wels ( Stadt Wels) finden sich auf den Seiten der Stadtverwaltung.

    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Oberösterreich

    Ermäßigungen des Bundeslandes Oberösterreich

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist/war eine Sozialleistung des Landes Oberösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte für die Heizperiode 2023/2024 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bis 31. März 2024 gestellt werden.

    AK Senioren-Leistungskarte

    Die Senioren-Leistungskarte wird an Seniorinnen/Senioren ausgegeben, die während ihres Berufslebens Mitglieder der AK Oberösterreich waren. Die Karte ermöglicht:

    Ermäßigungen beim Besuch von Kursen (10 Prozent Ermäßigung – maximal 90 Euro pro Kurs)

    • des Berufsförderungsinstituts (BFI)
    • der Volkshochschule
    • der Volkshochschule Linz
    • der Volkshochschule Wels

    Zuständige Stelle:

    AK Oberösterreich

    Telefon: +43 50 6906 0
    E-Mail: mitglied@akooe.at

    Website zur AK Senioren-Leistungskarte ( AK Oberösterreich)

    Rufhilfe

    Der Telefonapparat kann an das Notrufsystem der Oberösterreichischen Rufhilfe angeschlossen werden. Mit der Betätigung der eingebauten Rufhilfe, die auch als Armband getragen werden kann, wird automatisch der Kontakt mit der Leitzentrale des Rufhilfe Vertragspartners hergestellt.

    Die Kosten betragen 18,17 Euro pro Monat. Nähere Auskünfte erteilt der Oberösterreichische Landesverband des Österreichischen Roten Kreuzes:

    Körnerstraße 28
    4010 Linz

    Telefon: +43 732 7644/182

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/2156 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zur Rufhilfe ( Amt der Landesregierung)

    Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Gefördert werden Ehepaare die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und zwar bereits seit:

    • 50 Jahren – Goldene Hochzeit
    • 60 Jahren – Diamantene Hochzeit
    • 65 Jahren – Eiserne Hochzeit
    • 67 1/2 Jahren – Steinerne Hochzeit
    • 70 Jahren – Gnadenhochzeit
    • 72 1/2 Jahren – Juwelenhochzeit
    • 75 Jahren – Kronjuwelenhochzeit

    Die antragstellenden Eheleute müssen seit mindestens drei Jahren einen ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben. Mindestens einer der Eheleute muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

    Formular zur Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Der Antrag ist persönlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhaus/Arkadenhof zu stellen oder zu senden.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Heiratsurkunde
    • Meldezettel
    • Staatsbürgerschaftsnachweis

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Präsidium

    Landhausplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/111 61
    Fax: +43 732 7720/21 16 21
    E-Mail: praes.post@ooe.gv.at

    Website zur Jubiläumsabgabe für Ehejubeljahre ( Amt der Landesregierung)

    Senioren Erholungs- oder Kurzuschuss

    Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahre mit geringem Einkommen erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder überwiegend selbstfinanzierten Kuraufenthalts in Österreich, in der EU, sowie in Ländern, die an Österreich grenzen.

    In der Regel wird die Hälfte der Gesamtkosten gefördert, jedoch mindestens 70,95 und höchstens 106,43 Euro pro Person und Woche.

    Der Aufenthalt muss mindestens eine Woche (fünf Arbeitstage bzw. vier Übernachtungen) und darf höchstens zwei Wochen pro Kalenderjahr dauern. Vier-Tagesfahrten werden nicht gefördert.

    Die Einkommensgrenze darf den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß ASVG nicht übersteigen. Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, die Miete bzw. ein angenommener Aufwand für Unterkunft oder Hauserhaltungskosten von 90 Euro wird vom Einkommen abgezogen.

    Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Aufenthalt bei der Abteilung Soziales einzubringen.

    Formular zum Erholungs- und Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/21 56 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zum Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen.
    • Asylwerberinnen/Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.

    Zuständige Stelle:

    Sozialplattform Oberösterreich
    Schillerstraße 9
    4020 Linz

    Telefon: +43 732/667594
    E-Mail: office@sozialplattform.at

    Website zum Kulturpass Oberösterreich ( Sozialplattform Oberösterreich)

    Aktivpass der Stadt Linz

    Personen mit Hauptwohnsitz in Linz und einem Monatsnettoeinkommen unter 1.547 Euro mit dem Richtsatz 2024 und unter 1.424 Euro unter dem  Richtsatz 2023 können den Aktivpass Linz bei allen Ausgabestellen beantragen. Zudem anspruchsberechtigt sind Jugendliche unter 18 Jahren, die keinen Anspruch auf Ermäßigung bei den Linz-Linien haben.

    Erforderliche Unterlagen:

    • aktueller Einkommensnachweis
    • Personen ohne eigenes Einkommen: aktuelle Bestätigung über eine Mitversicherung oder einen Versicherungsdatenauszug vom letzten Monat
    • Lichtbildausweis
    • Foto

    Zuständige Stelle:

    BürgerInnen Service
    Neues Rathaus
    Hauptstraße 1-5
    4041 Linz

    Telefon: +43 732 7070
    E-Mail: info@mag.linz.at

    Website zum Aktivpass Linz ( linz.at)

    Aktivpass der Stadt Wels

    Der Aktivpass der Stadt Wels enthält neben wichtigen Informationen auch viele Gutscheine im Gesamtwert von rund 200 Euro. Seniorinnen/Senioren, die das 60. Lebensjahr vollenden und in Wels wohnhaft sind, haben ab Jänner des jeweiligen Jahres Anspruch auf einen Aktivpass. Der Pass ist für ein Kalenderjahr gültig und kostet 13 Euro. Ausgleichszulagenbezieherinnen/Ausgleichszulagenbezieher erhalten den Seniorenpass gratis. Zudem ist der Aktivpass auch für Personen jeden Alters mit mehr als 70 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erwerbbar.

    Zuständige Stelle:

    Seniorencenter, Haus Leopold Spitzer
    Hans-Sachs-Straße 22
    4600 Wels
    Telefon: +43 7242 417-7904
    E-Mail: senb@wels.gv.at

    Weitere Informationen zum Aktivpass der Stadt Wels ( Stadt Wels) finden sich auf den Seiten der Stadtverwaltung.

    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Oberösterreich

    Ermäßigungen des Bundeslandes Oberösterreich

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist/war eine Sozialleistung des Landes Oberösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte für die Heizperiode 2023/2024 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bis 31. März 2024 gestellt werden.

    AK Senioren-Leistungskarte

    Die Senioren-Leistungskarte wird an Seniorinnen/Senioren ausgegeben, die während ihres Berufslebens Mitglieder der AK Oberösterreich waren. Die Karte ermöglicht:

    Ermäßigungen beim Besuch von Kursen (10 Prozent Ermäßigung – maximal 90 Euro pro Kurs)

    • des Berufsförderungsinstituts (BFI)
    • der Volkshochschule
    • der Volkshochschule Linz
    • der Volkshochschule Wels

    Zuständige Stelle:

    AK Oberösterreich

    Telefon: +43 50 6906 0
    E-Mail: mitglied@akooe.at

    Website zur AK Senioren-Leistungskarte ( AK Oberösterreich)

    Rufhilfe

    Der Telefonapparat kann an das Notrufsystem der Oberösterreichischen Rufhilfe angeschlossen werden. Mit der Betätigung der eingebauten Rufhilfe, die auch als Armband getragen werden kann, wird automatisch der Kontakt mit der Leitzentrale des Rufhilfe Vertragspartners hergestellt.

    Die Kosten betragen 18,17 Euro pro Monat. Nähere Auskünfte erteilt der Oberösterreichische Landesverband des Österreichischen Roten Kreuzes:

    Körnerstraße 28
    4010 Linz

    Telefon: +43 732 7644/182

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/2156 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zur Rufhilfe ( Amt der Landesregierung)

    Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Gefördert werden Ehepaare die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und zwar bereits seit:

    • 50 Jahren – Goldene Hochzeit
    • 60 Jahren – Diamantene Hochzeit
    • 65 Jahren – Eiserne Hochzeit
    • 67 1/2 Jahren – Steinerne Hochzeit
    • 70 Jahren – Gnadenhochzeit
    • 72 1/2 Jahren – Juwelenhochzeit
    • 75 Jahren – Kronjuwelenhochzeit

    Die antragstellenden Eheleute müssen seit mindestens drei Jahren einen ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben. Mindestens einer der Eheleute muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

    Formular zur Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Der Antrag ist persönlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhaus/Arkadenhof zu stellen oder zu senden.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Heiratsurkunde
    • Meldezettel
    • Staatsbürgerschaftsnachweis

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Präsidium

    Landhausplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/111 61
    Fax: +43 732 7720/21 16 21
    E-Mail: praes.post@ooe.gv.at

    Website zur Jubiläumsabgabe für Ehejubeljahre ( Amt der Landesregierung)

    Senioren Erholungs- oder Kurzuschuss

    Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahre mit geringem Einkommen erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder überwiegend selbstfinanzierten Kuraufenthalts in Österreich, in der EU, sowie in Ländern, die an Österreich grenzen.

    In der Regel wird die Hälfte der Gesamtkosten gefördert, jedoch mindestens 70,95 und höchstens 106,43 Euro pro Person und Woche.

    Der Aufenthalt muss mindestens eine Woche (fünf Arbeitstage bzw. vier Übernachtungen) und darf höchstens zwei Wochen pro Kalenderjahr dauern. Vier-Tagesfahrten werden nicht gefördert.

    Die Einkommensgrenze darf den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß ASVG nicht übersteigen. Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, die Miete bzw. ein angenommener Aufwand für Unterkunft oder Hauserhaltungskosten von 90 Euro wird vom Einkommen abgezogen.

    Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Aufenthalt bei der Abteilung Soziales einzubringen.

    Formular zum Erholungs- und Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/21 56 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zum Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen.
    • Asylwerberinnen/Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.

    Zuständige Stelle:

    Sozialplattform Oberösterreich
    Schillerstraße 9
    4020 Linz

    Telefon: +43 732/667594
    E-Mail: office@sozialplattform.at

    Website zum Kulturpass Oberösterreich ( Sozialplattform Oberösterreich)

    Aktivpass der Stadt Linz

    Personen mit Hauptwohnsitz in Linz und einem Monatsnettoeinkommen unter 1.547 Euro mit dem Richtsatz 2024 und unter 1.424 Euro unter dem  Richtsatz 2023 können den Aktivpass Linz bei allen Ausgabestellen beantragen. Zudem anspruchsberechtigt sind Jugendliche unter 18 Jahren, die keinen Anspruch auf Ermäßigung bei den Linz-Linien haben.

    Erforderliche Unterlagen:

    • aktueller Einkommensnachweis
    • Personen ohne eigenes Einkommen: aktuelle Bestätigung über eine Mitversicherung oder einen Versicherungsdatenauszug vom letzten Monat
    • Lichtbildausweis
    • Foto

    Zuständige Stelle:

    BürgerInnen Service
    Neues Rathaus
    Hauptstraße 1-5
    4041 Linz

    Telefon: +43 732 7070
    E-Mail: info@mag.linz.at

    Website zum Aktivpass Linz ( linz.at)

    Aktivpass der Stadt Wels

    Der Aktivpass der Stadt Wels enthält neben wichtigen Informationen auch viele Gutscheine im Gesamtwert von rund 200 Euro. Seniorinnen/Senioren, die das 60. Lebensjahr vollenden und in Wels wohnhaft sind, haben ab Jänner des jeweiligen Jahres Anspruch auf einen Aktivpass. Der Pass ist für ein Kalenderjahr gültig und kostet 13 Euro. Ausgleichszulagenbezieherinnen/Ausgleichszulagenbezieher erhalten den Seniorenpass gratis. Zudem ist der Aktivpass auch für Personen jeden Alters mit mehr als 70 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erwerbbar.

    Zuständige Stelle:

    Seniorencenter, Haus Leopold Spitzer
    Hans-Sachs-Straße 22
    4600 Wels
    Telefon: +43 7242 417-7904
    E-Mail: senb@wels.gv.at

    Weitere Informationen zum Aktivpass der Stadt Wels ( Stadt Wels) finden sich auf den Seiten der Stadtverwaltung.

    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Oberösterreich

    Ermäßigungen des Bundeslandes Oberösterreich

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist/war eine Sozialleistung des Landes Oberösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte für die Heizperiode 2023/2024 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bis 31. März 2024 gestellt werden.

    AK Senioren-Leistungskarte

    Die Senioren-Leistungskarte wird an Seniorinnen/Senioren ausgegeben, die während ihres Berufslebens Mitglieder der AK Oberösterreich waren. Die Karte ermöglicht:

    Ermäßigungen beim Besuch von Kursen (10 Prozent Ermäßigung – maximal 90 Euro pro Kurs)

    • des Berufsförderungsinstituts (BFI)
    • der Volkshochschule
    • der Volkshochschule Linz
    • der Volkshochschule Wels

    Zuständige Stelle:

    AK Oberösterreich

    Telefon: +43 50 6906 0
    E-Mail: mitglied@akooe.at

    Website zur AK Senioren-Leistungskarte ( AK Oberösterreich)

    Rufhilfe

    Der Telefonapparat kann an das Notrufsystem der Oberösterreichischen Rufhilfe angeschlossen werden. Mit der Betätigung der eingebauten Rufhilfe, die auch als Armband getragen werden kann, wird automatisch der Kontakt mit der Leitzentrale des Rufhilfe Vertragspartners hergestellt.

    Die Kosten betragen 18,17 Euro pro Monat. Nähere Auskünfte erteilt der Oberösterreichische Landesverband des Österreichischen Roten Kreuzes:

    Körnerstraße 28
    4010 Linz

    Telefon: +43 732 7644/182

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/2156 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zur Rufhilfe ( Amt der Landesregierung)

    Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Gefördert werden Ehepaare die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und zwar bereits seit:

    • 50 Jahren – Goldene Hochzeit
    • 60 Jahren – Diamantene Hochzeit
    • 65 Jahren – Eiserne Hochzeit
    • 67 1/2 Jahren – Steinerne Hochzeit
    • 70 Jahren – Gnadenhochzeit
    • 72 1/2 Jahren – Juwelenhochzeit
    • 75 Jahren – Kronjuwelenhochzeit

    Die antragstellenden Eheleute müssen seit mindestens drei Jahren einen ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben. Mindestens einer der Eheleute muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

    Formular zur Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Der Antrag ist persönlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhaus/Arkadenhof zu stellen oder zu senden.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Heiratsurkunde
    • Meldezettel
    • Staatsbürgerschaftsnachweis

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Präsidium

    Landhausplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/111 61
    Fax: +43 732 7720/21 16 21
    E-Mail: praes.post@ooe.gv.at

    Website zur Jubiläumsabgabe für Ehejubeljahre ( Amt der Landesregierung)

    Senioren Erholungs- oder Kurzuschuss

    Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahre mit geringem Einkommen erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder überwiegend selbstfinanzierten Kuraufenthalts in Österreich, in der EU, sowie in Ländern, die an Österreich grenzen.

    In der Regel wird die Hälfte der Gesamtkosten gefördert, jedoch mindestens 70,95 und höchstens 106,43 Euro pro Person und Woche.

    Der Aufenthalt muss mindestens eine Woche (fünf Arbeitstage bzw. vier Übernachtungen) und darf höchstens zwei Wochen pro Kalenderjahr dauern. Vier-Tagesfahrten werden nicht gefördert.

    Die Einkommensgrenze darf den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß ASVG nicht übersteigen. Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, die Miete bzw. ein angenommener Aufwand für Unterkunft oder Hauserhaltungskosten von 90 Euro wird vom Einkommen abgezogen.

    Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Aufenthalt bei der Abteilung Soziales einzubringen.

    Formular zum Erholungs- und Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/21 56 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zum Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen.
    • Asylwerberinnen/Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.

    Zuständige Stelle:

    Sozialplattform Oberösterreich
    Schillerstraße 9
    4020 Linz

    Telefon: +43 732/667594
    E-Mail: office@sozialplattform.at

    Website zum Kulturpass Oberösterreich ( Sozialplattform Oberösterreich)

    Aktivpass der Stadt Linz

    Personen mit Hauptwohnsitz in Linz und einem Monatsnettoeinkommen unter 1.547 Euro mit dem Richtsatz 2024 und unter 1.424 Euro unter dem  Richtsatz 2023 können den Aktivpass Linz bei allen Ausgabestellen beantragen. Zudem anspruchsberechtigt sind Jugendliche unter 18 Jahren, die keinen Anspruch auf Ermäßigung bei den Linz-Linien haben.

    Erforderliche Unterlagen:

    • aktueller Einkommensnachweis
    • Personen ohne eigenes Einkommen: aktuelle Bestätigung über eine Mitversicherung oder einen Versicherungsdatenauszug vom letzten Monat
    • Lichtbildausweis
    • Foto

    Zuständige Stelle:

    BürgerInnen Service
    Neues Rathaus
    Hauptstraße 1-5
    4041 Linz

    Telefon: +43 732 7070
    E-Mail: info@mag.linz.at

    Website zum Aktivpass Linz ( linz.at)

    Aktivpass der Stadt Wels

    Der Aktivpass der Stadt Wels enthält neben wichtigen Informationen auch viele Gutscheine im Gesamtwert von rund 200 Euro. Seniorinnen/Senioren, die das 60. Lebensjahr vollenden und in Wels wohnhaft sind, haben ab Jänner des jeweiligen Jahres Anspruch auf einen Aktivpass. Der Pass ist für ein Kalenderjahr gültig und kostet 13 Euro. Ausgleichszulagenbezieherinnen/Ausgleichszulagenbezieher erhalten den Seniorenpass gratis. Zudem ist der Aktivpass auch für Personen jeden Alters mit mehr als 70 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erwerbbar.

    Zuständige Stelle:

    Seniorencenter, Haus Leopold Spitzer
    Hans-Sachs-Straße 22
    4600 Wels
    Telefon: +43 7242 417-7904
    E-Mail: senb@wels.gv.at

    Weitere Informationen zum Aktivpass der Stadt Wels ( Stadt Wels) finden sich auf den Seiten der Stadtverwaltung.

    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Oberösterreich

    Ermäßigungen des Bundeslandes Oberösterreich

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist/war eine Sozialleistung des Landes Oberösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte für die Heizperiode 2023/2024 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bis 31. März 2024 gestellt werden.

    AK Senioren-Leistungskarte

    Die Senioren-Leistungskarte wird an Seniorinnen/Senioren ausgegeben, die während ihres Berufslebens Mitglieder der AK Oberösterreich waren. Die Karte ermöglicht:

    Ermäßigungen beim Besuch von Kursen (10 Prozent Ermäßigung – maximal 90 Euro pro Kurs)

    • des Berufsförderungsinstituts (BFI)
    • der Volkshochschule
    • der Volkshochschule Linz
    • der Volkshochschule Wels

    Zuständige Stelle:

    AK Oberösterreich

    Telefon: +43 50 6906 0
    E-Mail: mitglied@akooe.at

    Website zur AK Senioren-Leistungskarte ( AK Oberösterreich)

    Rufhilfe

    Der Telefonapparat kann an das Notrufsystem der Oberösterreichischen Rufhilfe angeschlossen werden. Mit der Betätigung der eingebauten Rufhilfe, die auch als Armband getragen werden kann, wird automatisch der Kontakt mit der Leitzentrale des Rufhilfe Vertragspartners hergestellt.

    Die Kosten betragen 18,17 Euro pro Monat. Nähere Auskünfte erteilt der Oberösterreichische Landesverband des Österreichischen Roten Kreuzes:

    Körnerstraße 28
    4010 Linz

    Telefon: +43 732 7644/182

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/2156 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zur Rufhilfe ( Amt der Landesregierung)

    Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Gefördert werden Ehepaare die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und zwar bereits seit:

    • 50 Jahren – Goldene Hochzeit
    • 60 Jahren – Diamantene Hochzeit
    • 65 Jahren – Eiserne Hochzeit
    • 67 1/2 Jahren – Steinerne Hochzeit
    • 70 Jahren – Gnadenhochzeit
    • 72 1/2 Jahren – Juwelenhochzeit
    • 75 Jahren – Kronjuwelenhochzeit

    Die antragstellenden Eheleute müssen seit mindestens drei Jahren einen ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben. Mindestens einer der Eheleute muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

    Formular zur Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Der Antrag ist persönlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhaus/Arkadenhof zu stellen oder zu senden.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Heiratsurkunde
    • Meldezettel
    • Staatsbürgerschaftsnachweis

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Präsidium

    Landhausplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/111 61
    Fax: +43 732 7720/21 16 21
    E-Mail: praes.post@ooe.gv.at

    Website zur Jubiläumsabgabe für Ehejubeljahre ( Amt der Landesregierung)

    Senioren Erholungs- oder Kurzuschuss

    Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahre mit geringem Einkommen erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder überwiegend selbstfinanzierten Kuraufenthalts in Österreich, in der EU, sowie in Ländern, die an Österreich grenzen.

    In der Regel wird die Hälfte der Gesamtkosten gefördert, jedoch mindestens 70,95 und höchstens 106,43 Euro pro Person und Woche.

    Der Aufenthalt muss mindestens eine Woche (fünf Arbeitstage bzw. vier Übernachtungen) und darf höchstens zwei Wochen pro Kalenderjahr dauern. Vier-Tagesfahrten werden nicht gefördert.

    Die Einkommensgrenze darf den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß ASVG nicht übersteigen. Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, die Miete bzw. ein angenommener Aufwand für Unterkunft oder Hauserhaltungskosten von 90 Euro wird vom Einkommen abgezogen.

    Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Aufenthalt bei der Abteilung Soziales einzubringen.

    Formular zum Erholungs- und Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/21 56 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zum Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen.
    • Asylwerberinnen/Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.

    Zuständige Stelle:

    Sozialplattform Oberösterreich
    Schillerstraße 9
    4020 Linz

    Telefon: +43 732/667594
    E-Mail: office@sozialplattform.at

    Website zum Kulturpass Oberösterreich ( Sozialplattform Oberösterreich)

    Aktivpass der Stadt Linz

    Personen mit Hauptwohnsitz in Linz und einem Monatsnettoeinkommen unter 1.547 Euro mit dem Richtsatz 2024 und unter 1.424 Euro unter dem  Richtsatz 2023 können den Aktivpass Linz bei allen Ausgabestellen beantragen. Zudem anspruchsberechtigt sind Jugendliche unter 18 Jahren, die keinen Anspruch auf Ermäßigung bei den Linz-Linien haben.

    Erforderliche Unterlagen:

    • aktueller Einkommensnachweis
    • Personen ohne eigenes Einkommen: aktuelle Bestätigung über eine Mitversicherung oder einen Versicherungsdatenauszug vom letzten Monat
    • Lichtbildausweis
    • Foto

    Zuständige Stelle:

    BürgerInnen Service
    Neues Rathaus
    Hauptstraße 1-5
    4041 Linz

    Telefon: +43 732 7070
    E-Mail: info@mag.linz.at

    Website zum Aktivpass Linz ( linz.at)

    Aktivpass der Stadt Wels

    Der Aktivpass der Stadt Wels enthält neben wichtigen Informationen auch viele Gutscheine im Gesamtwert von rund 200 Euro. Seniorinnen/Senioren, die das 60. Lebensjahr vollenden und in Wels wohnhaft sind, haben ab Jänner des jeweiligen Jahres Anspruch auf einen Aktivpass. Der Pass ist für ein Kalenderjahr gültig und kostet 13 Euro. Ausgleichszulagenbezieherinnen/Ausgleichszulagenbezieher erhalten den Seniorenpass gratis. Zudem ist der Aktivpass auch für Personen jeden Alters mit mehr als 70 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erwerbbar.

    Zuständige Stelle:

    Seniorencenter, Haus Leopold Spitzer
    Hans-Sachs-Straße 22
    4600 Wels
    Telefon: +43 7242 417-7904
    E-Mail: senb@wels.gv.at

    Weitere Informationen zum Aktivpass der Stadt Wels ( Stadt Wels) finden sich auf den Seiten der Stadtverwaltung.

    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Oberösterreich

    Ermäßigungen des Bundeslandes Oberösterreich

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist/war eine Sozialleistung des Landes Oberösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte für die Heizperiode 2023/2024 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bis 31. März 2024 gestellt werden.

    AK Senioren-Leistungskarte

    Die Senioren-Leistungskarte wird an Seniorinnen/Senioren ausgegeben, die während ihres Berufslebens Mitglieder der AK Oberösterreich waren. Die Karte ermöglicht:

    Ermäßigungen beim Besuch von Kursen (10 Prozent Ermäßigung – maximal 90 Euro pro Kurs)

    • des Berufsförderungsinstituts (BFI)
    • der Volkshochschule
    • der Volkshochschule Linz
    • der Volkshochschule Wels

    Zuständige Stelle:

    AK Oberösterreich

    Telefon: +43 50 6906 0
    E-Mail: mitglied@akooe.at

    Website zur AK Senioren-Leistungskarte ( AK Oberösterreich)

    Rufhilfe

    Der Telefonapparat kann an das Notrufsystem der Oberösterreichischen Rufhilfe angeschlossen werden. Mit der Betätigung der eingebauten Rufhilfe, die auch als Armband getragen werden kann, wird automatisch der Kontakt mit der Leitzentrale des Rufhilfe Vertragspartners hergestellt.

    Die Kosten betragen 18,17 Euro pro Monat. Nähere Auskünfte erteilt der Oberösterreichische Landesverband des Österreichischen Roten Kreuzes:

    Körnerstraße 28
    4010 Linz

    Telefon: +43 732 7644/182

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/2156 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zur Rufhilfe ( Amt der Landesregierung)

    Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Gefördert werden Ehepaare die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und zwar bereits seit:

    • 50 Jahren – Goldene Hochzeit
    • 60 Jahren – Diamantene Hochzeit
    • 65 Jahren – Eiserne Hochzeit
    • 67 1/2 Jahren – Steinerne Hochzeit
    • 70 Jahren – Gnadenhochzeit
    • 72 1/2 Jahren – Juwelenhochzeit
    • 75 Jahren – Kronjuwelenhochzeit

    Die antragstellenden Eheleute müssen seit mindestens drei Jahren einen ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben. Mindestens einer der Eheleute muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

    Formular zur Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Der Antrag ist persönlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhaus/Arkadenhof zu stellen oder zu senden.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Heiratsurkunde
    • Meldezettel
    • Staatsbürgerschaftsnachweis

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Präsidium

    Landhausplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/111 61
    Fax: +43 732 7720/21 16 21
    E-Mail: praes.post@ooe.gv.at

    Website zur Jubiläumsabgabe für Ehejubeljahre ( Amt der Landesregierung)

    Senioren Erholungs- oder Kurzuschuss

    Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahre mit geringem Einkommen erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder überwiegend selbstfinanzierten Kuraufenthalts in Österreich, in der EU, sowie in Ländern, die an Österreich grenzen.

    In der Regel wird die Hälfte der Gesamtkosten gefördert, jedoch mindestens 70,95 und höchstens 106,43 Euro pro Person und Woche.

    Der Aufenthalt muss mindestens eine Woche (fünf Arbeitstage bzw. vier Übernachtungen) und darf höchstens zwei Wochen pro Kalenderjahr dauern. Vier-Tagesfahrten werden nicht gefördert.

    Die Einkommensgrenze darf den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß ASVG nicht übersteigen. Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, die Miete bzw. ein angenommener Aufwand für Unterkunft oder Hauserhaltungskosten von 90 Euro wird vom Einkommen abgezogen.

    Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Aufenthalt bei der Abteilung Soziales einzubringen.

    Formular zum Erholungs- und Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/21 56 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zum Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen.
    • Asylwerberinnen/Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.

    Zuständige Stelle:

    Sozialplattform Oberösterreich
    Schillerstraße 9
    4020 Linz

    Telefon: +43 732/667594
    E-Mail: office@sozialplattform.at

    Website zum Kulturpass Oberösterreich ( Sozialplattform Oberösterreich)

    Aktivpass der Stadt Linz

    Personen mit Hauptwohnsitz in Linz und einem Monatsnettoeinkommen unter 1.547 Euro mit dem Richtsatz 2024 und unter 1.424 Euro unter dem  Richtsatz 2023 können den Aktivpass Linz bei allen Ausgabestellen beantragen. Zudem anspruchsberechtigt sind Jugendliche unter 18 Jahren, die keinen Anspruch auf Ermäßigung bei den Linz-Linien haben.

    Erforderliche Unterlagen:

    • aktueller Einkommensnachweis
    • Personen ohne eigenes Einkommen: aktuelle Bestätigung über eine Mitversicherung oder einen Versicherungsdatenauszug vom letzten Monat
    • Lichtbildausweis
    • Foto

    Zuständige Stelle:

    BürgerInnen Service
    Neues Rathaus
    Hauptstraße 1-5
    4041 Linz

    Telefon: +43 732 7070
    E-Mail: info@mag.linz.at

    Website zum Aktivpass Linz ( linz.at)

    Aktivpass der Stadt Wels

    Der Aktivpass der Stadt Wels enthält neben wichtigen Informationen auch viele Gutscheine im Gesamtwert von rund 200 Euro. Seniorinnen/Senioren, die das 60. Lebensjahr vollenden und in Wels wohnhaft sind, haben ab Jänner des jeweiligen Jahres Anspruch auf einen Aktivpass. Der Pass ist für ein Kalenderjahr gültig und kostet 13 Euro. Ausgleichszulagenbezieherinnen/Ausgleichszulagenbezieher erhalten den Seniorenpass gratis. Zudem ist der Aktivpass auch für Personen jeden Alters mit mehr als 70 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erwerbbar.

    Zuständige Stelle:

    Seniorencenter, Haus Leopold Spitzer
    Hans-Sachs-Straße 22
    4600 Wels
    Telefon: +43 7242 417-7904
    E-Mail: senb@wels.gv.at

    Weitere Informationen zum Aktivpass der Stadt Wels ( Stadt Wels) finden sich auf den Seiten der Stadtverwaltung.

    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Oberösterreich

    Ermäßigungen des Bundeslandes Oberösterreich

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist/war eine Sozialleistung des Landes Oberösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte für die Heizperiode 2023/2024 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bis 31. März 2024 gestellt werden.

    AK Senioren-Leistungskarte

    Die Senioren-Leistungskarte wird an Seniorinnen/Senioren ausgegeben, die während ihres Berufslebens Mitglieder der AK Oberösterreich waren. Die Karte ermöglicht:

    Ermäßigungen beim Besuch von Kursen (10 Prozent Ermäßigung – maximal 90 Euro pro Kurs)

    • des Berufsförderungsinstituts (BFI)
    • der Volkshochschule
    • der Volkshochschule Linz
    • der Volkshochschule Wels

    Zuständige Stelle:

    AK Oberösterreich

    Telefon: +43 50 6906 0
    E-Mail: mitglied@akooe.at

    Website zur AK Senioren-Leistungskarte ( AK Oberösterreich)

    Rufhilfe

    Der Telefonapparat kann an das Notrufsystem der Oberösterreichischen Rufhilfe angeschlossen werden. Mit der Betätigung der eingebauten Rufhilfe, die auch als Armband getragen werden kann, wird automatisch der Kontakt mit der Leitzentrale des Rufhilfe Vertragspartners hergestellt.

    Die Kosten betragen 18,17 Euro pro Monat. Nähere Auskünfte erteilt der Oberösterreichische Landesverband des Österreichischen Roten Kreuzes:

    Körnerstraße 28
    4010 Linz

    Telefon: +43 732 7644/182

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/2156 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zur Rufhilfe ( Amt der Landesregierung)

    Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Gefördert werden Ehepaare die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und zwar bereits seit:

    • 50 Jahren – Goldene Hochzeit
    • 60 Jahren – Diamantene Hochzeit
    • 65 Jahren – Eiserne Hochzeit
    • 67 1/2 Jahren – Steinerne Hochzeit
    • 70 Jahren – Gnadenhochzeit
    • 72 1/2 Jahren – Juwelenhochzeit
    • 75 Jahren – Kronjuwelenhochzeit

    Die antragstellenden Eheleute müssen seit mindestens drei Jahren einen ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben. Mindestens einer der Eheleute muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

    Formular zur Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Der Antrag ist persönlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhaus/Arkadenhof zu stellen oder zu senden.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Heiratsurkunde
    • Meldezettel
    • Staatsbürgerschaftsnachweis

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Präsidium

    Landhausplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/111 61
    Fax: +43 732 7720/21 16 21
    E-Mail: praes.post@ooe.gv.at

    Website zur Jubiläumsabgabe für Ehejubeljahre ( Amt der Landesregierung)

    Senioren Erholungs- oder Kurzuschuss

    Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahre mit geringem Einkommen erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder überwiegend selbstfinanzierten Kuraufenthalts in Österreich, in der EU, sowie in Ländern, die an Österreich grenzen.

    In der Regel wird die Hälfte der Gesamtkosten gefördert, jedoch mindestens 70,95 und höchstens 106,43 Euro pro Person und Woche.

    Der Aufenthalt muss mindestens eine Woche (fünf Arbeitstage bzw. vier Übernachtungen) und darf höchstens zwei Wochen pro Kalenderjahr dauern. Vier-Tagesfahrten werden nicht gefördert.

    Die Einkommensgrenze darf den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß ASVG nicht übersteigen. Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, die Miete bzw. ein angenommener Aufwand für Unterkunft oder Hauserhaltungskosten von 90 Euro wird vom Einkommen abgezogen.

    Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Aufenthalt bei der Abteilung Soziales einzubringen.

    Formular zum Erholungs- und Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/21 56 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zum Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen.
    • Asylwerberinnen/Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.

    Zuständige Stelle:

    Sozialplattform Oberösterreich
    Schillerstraße 9
    4020 Linz

    Telefon: +43 732/667594
    E-Mail: office@sozialplattform.at

    Website zum Kulturpass Oberösterreich ( Sozialplattform Oberösterreich)

    Aktivpass der Stadt Linz

    Personen mit Hauptwohnsitz in Linz und einem Monatsnettoeinkommen unter 1.547 Euro mit dem Richtsatz 2024 und unter 1.424 Euro unter dem  Richtsatz 2023 können den Aktivpass Linz bei allen Ausgabestellen beantragen. Zudem anspruchsberechtigt sind Jugendliche unter 18 Jahren, die keinen Anspruch auf Ermäßigung bei den Linz-Linien haben.

    Erforderliche Unterlagen:

    • aktueller Einkommensnachweis
    • Personen ohne eigenes Einkommen: aktuelle Bestätigung über eine Mitversicherung oder einen Versicherungsdatenauszug vom letzten Monat
    • Lichtbildausweis
    • Foto

    Zuständige Stelle:

    BürgerInnen Service
    Neues Rathaus
    Hauptstraße 1-5
    4041 Linz

    Telefon: +43 732 7070
    E-Mail: info@mag.linz.at

    Website zum Aktivpass Linz ( linz.at)

    Aktivpass der Stadt Wels

    Der Aktivpass der Stadt Wels enthält neben wichtigen Informationen auch viele Gutscheine im Gesamtwert von rund 200 Euro. Seniorinnen/Senioren, die das 60. Lebensjahr vollenden und in Wels wohnhaft sind, haben ab Jänner des jeweiligen Jahres Anspruch auf einen Aktivpass. Der Pass ist für ein Kalenderjahr gültig und kostet 13 Euro. Ausgleichszulagenbezieherinnen/Ausgleichszulagenbezieher erhalten den Seniorenpass gratis. Zudem ist der Aktivpass auch für Personen jeden Alters mit mehr als 70 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erwerbbar.

    Zuständige Stelle:

    Seniorencenter, Haus Leopold Spitzer
    Hans-Sachs-Straße 22
    4600 Wels
    Telefon: +43 7242 417-7904
    E-Mail: senb@wels.gv.at

    Weitere Informationen zum Aktivpass der Stadt Wels ( Stadt Wels) finden sich auf den Seiten der Stadtverwaltung.

    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Oberösterreich

    Ermäßigungen des Bundeslandes Oberösterreich

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist/war eine Sozialleistung des Landes Oberösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte für die Heizperiode 2023/2024 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bis 31. März 2024 gestellt werden.

    AK Senioren-Leistungskarte

    Die Senioren-Leistungskarte wird an Seniorinnen/Senioren ausgegeben, die während ihres Berufslebens Mitglieder der AK Oberösterreich waren. Die Karte ermöglicht:

    Ermäßigungen beim Besuch von Kursen (10 Prozent Ermäßigung – maximal 90 Euro pro Kurs)

    • des Berufsförderungsinstituts (BFI)
    • der Volkshochschule
    • der Volkshochschule Linz
    • der Volkshochschule Wels

    Zuständige Stelle:

    AK Oberösterreich

    Telefon: +43 50 6906 0
    E-Mail: mitglied@akooe.at

    Website zur AK Senioren-Leistungskarte ( AK Oberösterreich)

    Rufhilfe

    Der Telefonapparat kann an das Notrufsystem der Oberösterreichischen Rufhilfe angeschlossen werden. Mit der Betätigung der eingebauten Rufhilfe, die auch als Armband getragen werden kann, wird automatisch der Kontakt mit der Leitzentrale des Rufhilfe Vertragspartners hergestellt.

    Die Kosten betragen 18,17 Euro pro Monat. Nähere Auskünfte erteilt der Oberösterreichische Landesverband des Österreichischen Roten Kreuzes:

    Körnerstraße 28
    4010 Linz

    Telefon: +43 732 7644/182

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/2156 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zur Rufhilfe ( Amt der Landesregierung)

    Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Gefördert werden Ehepaare die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und zwar bereits seit:

    • 50 Jahren – Goldene Hochzeit
    • 60 Jahren – Diamantene Hochzeit
    • 65 Jahren – Eiserne Hochzeit
    • 67 1/2 Jahren – Steinerne Hochzeit
    • 70 Jahren – Gnadenhochzeit
    • 72 1/2 Jahren – Juwelenhochzeit
    • 75 Jahren – Kronjuwelenhochzeit

    Die antragstellenden Eheleute müssen seit mindestens drei Jahren einen ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben. Mindestens einer der Eheleute muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

    Formular zur Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Der Antrag ist persönlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhaus/Arkadenhof zu stellen oder zu senden.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Heiratsurkunde
    • Meldezettel
    • Staatsbürgerschaftsnachweis

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Präsidium

    Landhausplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/111 61
    Fax: +43 732 7720/21 16 21
    E-Mail: praes.post@ooe.gv.at

    Website zur Jubiläumsabgabe für Ehejubeljahre ( Amt der Landesregierung)

    Senioren Erholungs- oder Kurzuschuss

    Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahre mit geringem Einkommen erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder überwiegend selbstfinanzierten Kuraufenthalts in Österreich, in der EU, sowie in Ländern, die an Österreich grenzen.

    In der Regel wird die Hälfte der Gesamtkosten gefördert, jedoch mindestens 70,95 und höchstens 106,43 Euro pro Person und Woche.

    Der Aufenthalt muss mindestens eine Woche (fünf Arbeitstage bzw. vier Übernachtungen) und darf höchstens zwei Wochen pro Kalenderjahr dauern. Vier-Tagesfahrten werden nicht gefördert.

    Die Einkommensgrenze darf den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß ASVG nicht übersteigen. Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, die Miete bzw. ein angenommener Aufwand für Unterkunft oder Hauserhaltungskosten von 90 Euro wird vom Einkommen abgezogen.

    Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Aufenthalt bei der Abteilung Soziales einzubringen.

    Formular zum Erholungs- und Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/21 56 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zum Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen.
    • Asylwerberinnen/Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.

    Zuständige Stelle:

    Sozialplattform Oberösterreich
    Schillerstraße 9
    4020 Linz

    Telefon: +43 732/667594
    E-Mail: office@sozialplattform.at

    Website zum Kulturpass Oberösterreich ( Sozialplattform Oberösterreich)

    Aktivpass der Stadt Linz

    Personen mit Hauptwohnsitz in Linz und einem Monatsnettoeinkommen unter 1.547 Euro mit dem Richtsatz 2024 und unter 1.424 Euro unter dem  Richtsatz 2023 können den Aktivpass Linz bei allen Ausgabestellen beantragen. Zudem anspruchsberechtigt sind Jugendliche unter 18 Jahren, die keinen Anspruch auf Ermäßigung bei den Linz-Linien haben.

    Erforderliche Unterlagen:

    • aktueller Einkommensnachweis
    • Personen ohne eigenes Einkommen: aktuelle Bestätigung über eine Mitversicherung oder einen Versicherungsdatenauszug vom letzten Monat
    • Lichtbildausweis
    • Foto

    Zuständige Stelle:

    BürgerInnen Service
    Neues Rathaus
    Hauptstraße 1-5
    4041 Linz

    Telefon: +43 732 7070
    E-Mail: info@mag.linz.at

    Website zum Aktivpass Linz ( linz.at)

    Aktivpass der Stadt Wels

    Der Aktivpass der Stadt Wels enthält neben wichtigen Informationen auch viele Gutscheine im Gesamtwert von rund 200 Euro. Seniorinnen/Senioren, die das 60. Lebensjahr vollenden und in Wels wohnhaft sind, haben ab Jänner des jeweiligen Jahres Anspruch auf einen Aktivpass. Der Pass ist für ein Kalenderjahr gültig und kostet 13 Euro. Ausgleichszulagenbezieherinnen/Ausgleichszulagenbezieher erhalten den Seniorenpass gratis. Zudem ist der Aktivpass auch für Personen jeden Alters mit mehr als 70 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erwerbbar.

    Zuständige Stelle:

    Seniorencenter, Haus Leopold Spitzer
    Hans-Sachs-Straße 22
    4600 Wels
    Telefon: +43 7242 417-7904
    E-Mail: senb@wels.gv.at

    Weitere Informationen zum Aktivpass der Stadt Wels ( Stadt Wels) finden sich auf den Seiten der Stadtverwaltung.

    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Oberösterreich

    Ermäßigungen des Bundeslandes Oberösterreich

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist/war eine Sozialleistung des Landes Oberösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte für die Heizperiode 2023/2024 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bis 31. März 2024 gestellt werden.

    AK Senioren-Leistungskarte

    Die Senioren-Leistungskarte wird an Seniorinnen/Senioren ausgegeben, die während ihres Berufslebens Mitglieder der AK Oberösterreich waren. Die Karte ermöglicht:

    Ermäßigungen beim Besuch von Kursen (10 Prozent Ermäßigung – maximal 90 Euro pro Kurs)

    • des Berufsförderungsinstituts (BFI)
    • der Volkshochschule
    • der Volkshochschule Linz
    • der Volkshochschule Wels

    Zuständige Stelle:

    AK Oberösterreich

    Telefon: +43 50 6906 0
    E-Mail: mitglied@akooe.at

    Website zur AK Senioren-Leistungskarte ( AK Oberösterreich)

    Rufhilfe

    Der Telefonapparat kann an das Notrufsystem der Oberösterreichischen Rufhilfe angeschlossen werden. Mit der Betätigung der eingebauten Rufhilfe, die auch als Armband getragen werden kann, wird automatisch der Kontakt mit der Leitzentrale des Rufhilfe Vertragspartners hergestellt.

    Die Kosten betragen 18,17 Euro pro Monat. Nähere Auskünfte erteilt der Oberösterreichische Landesverband des Österreichischen Roten Kreuzes:

    Körnerstraße 28
    4010 Linz

    Telefon: +43 732 7644/182

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/2156 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zur Rufhilfe ( Amt der Landesregierung)

    Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Gefördert werden Ehepaare die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und zwar bereits seit:

    • 50 Jahren – Goldene Hochzeit
    • 60 Jahren – Diamantene Hochzeit
    • 65 Jahren – Eiserne Hochzeit
    • 67 1/2 Jahren – Steinerne Hochzeit
    • 70 Jahren – Gnadenhochzeit
    • 72 1/2 Jahren – Juwelenhochzeit
    • 75 Jahren – Kronjuwelenhochzeit

    Die antragstellenden Eheleute müssen seit mindestens drei Jahren einen ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben. Mindestens einer der Eheleute muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

    Formular zur Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Der Antrag ist persönlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhaus/Arkadenhof zu stellen oder zu senden.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Heiratsurkunde
    • Meldezettel
    • Staatsbürgerschaftsnachweis

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Präsidium

    Landhausplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/111 61
    Fax: +43 732 7720/21 16 21
    E-Mail: praes.post@ooe.gv.at

    Website zur Jubiläumsabgabe für Ehejubeljahre ( Amt der Landesregierung)

    Senioren Erholungs- oder Kurzuschuss

    Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahre mit geringem Einkommen erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder überwiegend selbstfinanzierten Kuraufenthalts in Österreich, in der EU, sowie in Ländern, die an Österreich grenzen.

    In der Regel wird die Hälfte der Gesamtkosten gefördert, jedoch mindestens 70,95 und höchstens 106,43 Euro pro Person und Woche.

    Der Aufenthalt muss mindestens eine Woche (fünf Arbeitstage bzw. vier Übernachtungen) und darf höchstens zwei Wochen pro Kalenderjahr dauern. Vier-Tagesfahrten werden nicht gefördert.

    Die Einkommensgrenze darf den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß ASVG nicht übersteigen. Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, die Miete bzw. ein angenommener Aufwand für Unterkunft oder Hauserhaltungskosten von 90 Euro wird vom Einkommen abgezogen.

    Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Aufenthalt bei der Abteilung Soziales einzubringen.

    Formular zum Erholungs- und Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/21 56 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zum Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen.
    • Asylwerberinnen/Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.

    Zuständige Stelle:

    Sozialplattform Oberösterreich
    Schillerstraße 9
    4020 Linz

    Telefon: +43 732/667594
    E-Mail: office@sozialplattform.at

    Website zum Kulturpass Oberösterreich ( Sozialplattform Oberösterreich)

    Aktivpass der Stadt Linz

    Personen mit Hauptwohnsitz in Linz und einem Monatsnettoeinkommen unter 1.547 Euro mit dem Richtsatz 2024 und unter 1.424 Euro unter dem  Richtsatz 2023 können den Aktivpass Linz bei allen Ausgabestellen beantragen. Zudem anspruchsberechtigt sind Jugendliche unter 18 Jahren, die keinen Anspruch auf Ermäßigung bei den Linz-Linien haben.

    Erforderliche Unterlagen:

    • aktueller Einkommensnachweis
    • Personen ohne eigenes Einkommen: aktuelle Bestätigung über eine Mitversicherung oder einen Versicherungsdatenauszug vom letzten Monat
    • Lichtbildausweis
    • Foto

    Zuständige Stelle:

    BürgerInnen Service
    Neues Rathaus
    Hauptstraße 1-5
    4041 Linz

    Telefon: +43 732 7070
    E-Mail: info@mag.linz.at

    Website zum Aktivpass Linz ( linz.at)

    Aktivpass der Stadt Wels

    Der Aktivpass der Stadt Wels enthält neben wichtigen Informationen auch viele Gutscheine im Gesamtwert von rund 200 Euro. Seniorinnen/Senioren, die das 60. Lebensjahr vollenden und in Wels wohnhaft sind, haben ab Jänner des jeweiligen Jahres Anspruch auf einen Aktivpass. Der Pass ist für ein Kalenderjahr gültig und kostet 13 Euro. Ausgleichszulagenbezieherinnen/Ausgleichszulagenbezieher erhalten den Seniorenpass gratis. Zudem ist der Aktivpass auch für Personen jeden Alters mit mehr als 70 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erwerbbar.

    Zuständige Stelle:

    Seniorencenter, Haus Leopold Spitzer
    Hans-Sachs-Straße 22
    4600 Wels
    Telefon: +43 7242 417-7904
    E-Mail: senb@wels.gv.at

    Weitere Informationen zum Aktivpass der Stadt Wels ( Stadt Wels) finden sich auf den Seiten der Stadtverwaltung.

    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Oberösterreich

    Ermäßigungen des Bundeslandes Oberösterreich

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist/war eine Sozialleistung des Landes Oberösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte für die Heizperiode 2023/2024 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bis 31. März 2024 gestellt werden.

    AK Senioren-Leistungskarte

    Die Senioren-Leistungskarte wird an Seniorinnen/Senioren ausgegeben, die während ihres Berufslebens Mitglieder der AK Oberösterreich waren. Die Karte ermöglicht:

    Ermäßigungen beim Besuch von Kursen (10 Prozent Ermäßigung – maximal 90 Euro pro Kurs)

    • des Berufsförderungsinstituts (BFI)
    • der Volkshochschule
    • der Volkshochschule Linz
    • der Volkshochschule Wels

    Zuständige Stelle:

    AK Oberösterreich

    Telefon: +43 50 6906 0
    E-Mail: mitglied@akooe.at

    Website zur AK Senioren-Leistungskarte ( AK Oberösterreich)

    Rufhilfe

    Der Telefonapparat kann an das Notrufsystem der Oberösterreichischen Rufhilfe angeschlossen werden. Mit der Betätigung der eingebauten Rufhilfe, die auch als Armband getragen werden kann, wird automatisch der Kontakt mit der Leitzentrale des Rufhilfe Vertragspartners hergestellt.

    Die Kosten betragen 18,17 Euro pro Monat. Nähere Auskünfte erteilt der Oberösterreichische Landesverband des Österreichischen Roten Kreuzes:

    Körnerstraße 28
    4010 Linz

    Telefon: +43 732 7644/182

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/2156 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zur Rufhilfe ( Amt der Landesregierung)

    Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Gefördert werden Ehepaare die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und zwar bereits seit:

    • 50 Jahren – Goldene Hochzeit
    • 60 Jahren – Diamantene Hochzeit
    • 65 Jahren – Eiserne Hochzeit
    • 67 1/2 Jahren – Steinerne Hochzeit
    • 70 Jahren – Gnadenhochzeit
    • 72 1/2 Jahren – Juwelenhochzeit
    • 75 Jahren – Kronjuwelenhochzeit

    Die antragstellenden Eheleute müssen seit mindestens drei Jahren einen ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben. Mindestens einer der Eheleute muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

    Formular zur Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Der Antrag ist persönlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhaus/Arkadenhof zu stellen oder zu senden.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Heiratsurkunde
    • Meldezettel
    • Staatsbürgerschaftsnachweis

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Präsidium

    Landhausplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/111 61
    Fax: +43 732 7720/21 16 21
    E-Mail: praes.post@ooe.gv.at

    Website zur Jubiläumsabgabe für Ehejubeljahre ( Amt der Landesregierung)

    Senioren Erholungs- oder Kurzuschuss

    Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahre mit geringem Einkommen erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder überwiegend selbstfinanzierten Kuraufenthalts in Österreich, in der EU, sowie in Ländern, die an Österreich grenzen.

    In der Regel wird die Hälfte der Gesamtkosten gefördert, jedoch mindestens 70,95 und höchstens 106,43 Euro pro Person und Woche.

    Der Aufenthalt muss mindestens eine Woche (fünf Arbeitstage bzw. vier Übernachtungen) und darf höchstens zwei Wochen pro Kalenderjahr dauern. Vier-Tagesfahrten werden nicht gefördert.

    Die Einkommensgrenze darf den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß ASVG nicht übersteigen. Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, die Miete bzw. ein angenommener Aufwand für Unterkunft oder Hauserhaltungskosten von 90 Euro wird vom Einkommen abgezogen.

    Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Aufenthalt bei der Abteilung Soziales einzubringen.

    Formular zum Erholungs- und Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/21 56 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zum Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen.
    • Asylwerberinnen/Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.

    Zuständige Stelle:

    Sozialplattform Oberösterreich
    Schillerstraße 9
    4020 Linz

    Telefon: +43 732/667594
    E-Mail: office@sozialplattform.at

    Website zum Kulturpass Oberösterreich ( Sozialplattform Oberösterreich)

    Aktivpass der Stadt Linz

    Personen mit Hauptwohnsitz in Linz und einem Monatsnettoeinkommen unter 1.547 Euro mit dem Richtsatz 2024 und unter 1.424 Euro unter dem  Richtsatz 2023 können den Aktivpass Linz bei allen Ausgabestellen beantragen. Zudem anspruchsberechtigt sind Jugendliche unter 18 Jahren, die keinen Anspruch auf Ermäßigung bei den Linz-Linien haben.

    Erforderliche Unterlagen:

    • aktueller Einkommensnachweis
    • Personen ohne eigenes Einkommen: aktuelle Bestätigung über eine Mitversicherung oder einen Versicherungsdatenauszug vom letzten Monat
    • Lichtbildausweis
    • Foto

    Zuständige Stelle:

    BürgerInnen Service
    Neues Rathaus
    Hauptstraße 1-5
    4041 Linz

    Telefon: +43 732 7070
    E-Mail: info@mag.linz.at

    Website zum Aktivpass Linz ( linz.at)

    Aktivpass der Stadt Wels

    Der Aktivpass der Stadt Wels enthält neben wichtigen Informationen auch viele Gutscheine im Gesamtwert von rund 200 Euro. Seniorinnen/Senioren, die das 60. Lebensjahr vollenden und in Wels wohnhaft sind, haben ab Jänner des jeweiligen Jahres Anspruch auf einen Aktivpass. Der Pass ist für ein Kalenderjahr gültig und kostet 13 Euro. Ausgleichszulagenbezieherinnen/Ausgleichszulagenbezieher erhalten den Seniorenpass gratis. Zudem ist der Aktivpass auch für Personen jeden Alters mit mehr als 70 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erwerbbar.

    Zuständige Stelle:

    Seniorencenter, Haus Leopold Spitzer
    Hans-Sachs-Straße 22
    4600 Wels
    Telefon: +43 7242 417-7904
    E-Mail: senb@wels.gv.at

    Weitere Informationen zum Aktivpass der Stadt Wels ( Stadt Wels) finden sich auf den Seiten der Stadtverwaltung.

    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Oberösterreich

    Ermäßigungen des Bundeslandes Oberösterreich

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist/war eine Sozialleistung des Landes Oberösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte für die Heizperiode 2023/2024 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bis 31. März 2024 gestellt werden.

    AK Senioren-Leistungskarte

    Die Senioren-Leistungskarte wird an Seniorinnen/Senioren ausgegeben, die während ihres Berufslebens Mitglieder der AK Oberösterreich waren. Die Karte ermöglicht:

    Ermäßigungen beim Besuch von Kursen (10 Prozent Ermäßigung – maximal 90 Euro pro Kurs)

    • des Berufsförderungsinstituts (BFI)
    • der Volkshochschule
    • der Volkshochschule Linz
    • der Volkshochschule Wels

    Zuständige Stelle:

    AK Oberösterreich

    Telefon: +43 50 6906 0
    E-Mail: mitglied@akooe.at

    Website zur AK Senioren-Leistungskarte ( AK Oberösterreich)

    Rufhilfe

    Der Telefonapparat kann an das Notrufsystem der Oberösterreichischen Rufhilfe angeschlossen werden. Mit der Betätigung der eingebauten Rufhilfe, die auch als Armband getragen werden kann, wird automatisch der Kontakt mit der Leitzentrale des Rufhilfe Vertragspartners hergestellt.

    Die Kosten betragen 18,17 Euro pro Monat. Nähere Auskünfte erteilt der Oberösterreichische Landesverband des Österreichischen Roten Kreuzes:

    Körnerstraße 28
    4010 Linz

    Telefon: +43 732 7644/182

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/2156 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zur Rufhilfe ( Amt der Landesregierung)

    Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Gefördert werden Ehepaare die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und zwar bereits seit:

    • 50 Jahren – Goldene Hochzeit
    • 60 Jahren – Diamantene Hochzeit
    • 65 Jahren – Eiserne Hochzeit
    • 67 1/2 Jahren – Steinerne Hochzeit
    • 70 Jahren – Gnadenhochzeit
    • 72 1/2 Jahren – Juwelenhochzeit
    • 75 Jahren – Kronjuwelenhochzeit

    Die antragstellenden Eheleute müssen seit mindestens drei Jahren einen ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben. Mindestens einer der Eheleute muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

    Formular zur Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Der Antrag ist persönlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhaus/Arkadenhof zu stellen oder zu senden.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Heiratsurkunde
    • Meldezettel
    • Staatsbürgerschaftsnachweis

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Präsidium

    Landhausplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/111 61
    Fax: +43 732 7720/21 16 21
    E-Mail: praes.post@ooe.gv.at

    Website zur Jubiläumsabgabe für Ehejubeljahre ( Amt der Landesregierung)

    Senioren Erholungs- oder Kurzuschuss

    Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahre mit geringem Einkommen erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder überwiegend selbstfinanzierten Kuraufenthalts in Österreich, in der EU, sowie in Ländern, die an Österreich grenzen.

    In der Regel wird die Hälfte der Gesamtkosten gefördert, jedoch mindestens 70,95 und höchstens 106,43 Euro pro Person und Woche.

    Der Aufenthalt muss mindestens eine Woche (fünf Arbeitstage bzw. vier Übernachtungen) und darf höchstens zwei Wochen pro Kalenderjahr dauern. Vier-Tagesfahrten werden nicht gefördert.

    Die Einkommensgrenze darf den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß ASVG nicht übersteigen. Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, die Miete bzw. ein angenommener Aufwand für Unterkunft oder Hauserhaltungskosten von 90 Euro wird vom Einkommen abgezogen.

    Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Aufenthalt bei der Abteilung Soziales einzubringen.

    Formular zum Erholungs- und Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/21 56 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zum Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen.
    • Asylwerberinnen/Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.

    Zuständige Stelle:

    Sozialplattform Oberösterreich
    Schillerstraße 9
    4020 Linz

    Telefon: +43 732/667594
    E-Mail: office@sozialplattform.at

    Website zum Kulturpass Oberösterreich ( Sozialplattform Oberösterreich)

    Aktivpass der Stadt Linz

    Personen mit Hauptwohnsitz in Linz und einem Monatsnettoeinkommen unter 1.547 Euro mit dem Richtsatz 2024 und unter 1.424 Euro unter dem  Richtsatz 2023 können den Aktivpass Linz bei allen Ausgabestellen beantragen. Zudem anspruchsberechtigt sind Jugendliche unter 18 Jahren, die keinen Anspruch auf Ermäßigung bei den Linz-Linien haben.

    Erforderliche Unterlagen:

    • aktueller Einkommensnachweis
    • Personen ohne eigenes Einkommen: aktuelle Bestätigung über eine Mitversicherung oder einen Versicherungsdatenauszug vom letzten Monat
    • Lichtbildausweis
    • Foto

    Zuständige Stelle:

    BürgerInnen Service
    Neues Rathaus
    Hauptstraße 1-5
    4041 Linz

    Telefon: +43 732 7070
    E-Mail: info@mag.linz.at

    Website zum Aktivpass Linz ( linz.at)

    Aktivpass der Stadt Wels

    Der Aktivpass der Stadt Wels enthält neben wichtigen Informationen auch viele Gutscheine im Gesamtwert von rund 200 Euro. Seniorinnen/Senioren, die das 60. Lebensjahr vollenden und in Wels wohnhaft sind, haben ab Jänner des jeweiligen Jahres Anspruch auf einen Aktivpass. Der Pass ist für ein Kalenderjahr gültig und kostet 13 Euro. Ausgleichszulagenbezieherinnen/Ausgleichszulagenbezieher erhalten den Seniorenpass gratis. Zudem ist der Aktivpass auch für Personen jeden Alters mit mehr als 70 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erwerbbar.

    Zuständige Stelle:

    Seniorencenter, Haus Leopold Spitzer
    Hans-Sachs-Straße 22
    4600 Wels
    Telefon: +43 7242 417-7904
    E-Mail: senb@wels.gv.at

    Weitere Informationen zum Aktivpass der Stadt Wels ( Stadt Wels) finden sich auf den Seiten der Stadtverwaltung.

    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Oberösterreich

    Ermäßigungen des Bundeslandes Oberösterreich

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist/war eine Sozialleistung des Landes Oberösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte für die Heizperiode 2023/2024 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bis 31. März 2024 gestellt werden.

    AK Senioren-Leistungskarte

    Die Senioren-Leistungskarte wird an Seniorinnen/Senioren ausgegeben, die während ihres Berufslebens Mitglieder der AK Oberösterreich waren. Die Karte ermöglicht:

    Ermäßigungen beim Besuch von Kursen (10 Prozent Ermäßigung – maximal 90 Euro pro Kurs)

    • des Berufsförderungsinstituts (BFI)
    • der Volkshochschule
    • der Volkshochschule Linz
    • der Volkshochschule Wels

    Zuständige Stelle:

    AK Oberösterreich

    Telefon: +43 50 6906 0
    E-Mail: mitglied@akooe.at

    Website zur AK Senioren-Leistungskarte ( AK Oberösterreich)

    Rufhilfe

    Der Telefonapparat kann an das Notrufsystem der Oberösterreichischen Rufhilfe angeschlossen werden. Mit der Betätigung der eingebauten Rufhilfe, die auch als Armband getragen werden kann, wird automatisch der Kontakt mit der Leitzentrale des Rufhilfe Vertragspartners hergestellt.

    Die Kosten betragen 18,17 Euro pro Monat. Nähere Auskünfte erteilt der Oberösterreichische Landesverband des Österreichischen Roten Kreuzes:

    Körnerstraße 28
    4010 Linz

    Telefon: +43 732 7644/182

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/2156 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zur Rufhilfe ( Amt der Landesregierung)

    Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Gefördert werden Ehepaare die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und zwar bereits seit:

    • 50 Jahren – Goldene Hochzeit
    • 60 Jahren – Diamantene Hochzeit
    • 65 Jahren – Eiserne Hochzeit
    • 67 1/2 Jahren – Steinerne Hochzeit
    • 70 Jahren – Gnadenhochzeit
    • 72 1/2 Jahren – Juwelenhochzeit
    • 75 Jahren – Kronjuwelenhochzeit

    Die antragstellenden Eheleute müssen seit mindestens drei Jahren einen ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben. Mindestens einer der Eheleute muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

    Formular zur Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Der Antrag ist persönlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhaus/Arkadenhof zu stellen oder zu senden.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Heiratsurkunde
    • Meldezettel
    • Staatsbürgerschaftsnachweis

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Präsidium

    Landhausplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/111 61
    Fax: +43 732 7720/21 16 21
    E-Mail: praes.post@ooe.gv.at

    Website zur Jubiläumsabgabe für Ehejubeljahre ( Amt der Landesregierung)

    Senioren Erholungs- oder Kurzuschuss

    Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahre mit geringem Einkommen erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder überwiegend selbstfinanzierten Kuraufenthalts in Österreich, in der EU, sowie in Ländern, die an Österreich grenzen.

    In der Regel wird die Hälfte der Gesamtkosten gefördert, jedoch mindestens 70,95 und höchstens 106,43 Euro pro Person und Woche.

    Der Aufenthalt muss mindestens eine Woche (fünf Arbeitstage bzw. vier Übernachtungen) und darf höchstens zwei Wochen pro Kalenderjahr dauern. Vier-Tagesfahrten werden nicht gefördert.

    Die Einkommensgrenze darf den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß ASVG nicht übersteigen. Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, die Miete bzw. ein angenommener Aufwand für Unterkunft oder Hauserhaltungskosten von 90 Euro wird vom Einkommen abgezogen.

    Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Aufenthalt bei der Abteilung Soziales einzubringen.

    Formular zum Erholungs- und Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/21 56 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zum Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen.
    • Asylwerberinnen/Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.

    Zuständige Stelle:

    Sozialplattform Oberösterreich
    Schillerstraße 9
    4020 Linz

    Telefon: +43 732/667594
    E-Mail: office@sozialplattform.at

    Website zum Kulturpass Oberösterreich ( Sozialplattform Oberösterreich)

    Aktivpass der Stadt Linz

    Personen mit Hauptwohnsitz in Linz und einem Monatsnettoeinkommen unter 1.547 Euro mit dem Richtsatz 2024 und unter 1.424 Euro unter dem  Richtsatz 2023 können den Aktivpass Linz bei allen Ausgabestellen beantragen. Zudem anspruchsberechtigt sind Jugendliche unter 18 Jahren, die keinen Anspruch auf Ermäßigung bei den Linz-Linien haben.

    Erforderliche Unterlagen:

    • aktueller Einkommensnachweis
    • Personen ohne eigenes Einkommen: aktuelle Bestätigung über eine Mitversicherung oder einen Versicherungsdatenauszug vom letzten Monat
    • Lichtbildausweis
    • Foto

    Zuständige Stelle:

    BürgerInnen Service
    Neues Rathaus
    Hauptstraße 1-5
    4041 Linz

    Telefon: +43 732 7070
    E-Mail: info@mag.linz.at

    Website zum Aktivpass Linz ( linz.at)

    Aktivpass der Stadt Wels

    Der Aktivpass der Stadt Wels enthält neben wichtigen Informationen auch viele Gutscheine im Gesamtwert von rund 200 Euro. Seniorinnen/Senioren, die das 60. Lebensjahr vollenden und in Wels wohnhaft sind, haben ab Jänner des jeweiligen Jahres Anspruch auf einen Aktivpass. Der Pass ist für ein Kalenderjahr gültig und kostet 13 Euro. Ausgleichszulagenbezieherinnen/Ausgleichszulagenbezieher erhalten den Seniorenpass gratis. Zudem ist der Aktivpass auch für Personen jeden Alters mit mehr als 70 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erwerbbar.

    Zuständige Stelle:

    Seniorencenter, Haus Leopold Spitzer
    Hans-Sachs-Straße 22
    4600 Wels
    Telefon: +43 7242 417-7904
    E-Mail: senb@wels.gv.at

    Weitere Informationen zum Aktivpass der Stadt Wels ( Stadt Wels) finden sich auf den Seiten der Stadtverwaltung.

    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Oberösterreich

    Ermäßigungen des Bundeslandes Oberösterreich

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist/war eine Sozialleistung des Landes Oberösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte für die Heizperiode 2023/2024 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bis 31. März 2024 gestellt werden.

    AK Senioren-Leistungskarte

    Die Senioren-Leistungskarte wird an Seniorinnen/Senioren ausgegeben, die während ihres Berufslebens Mitglieder der AK Oberösterreich waren. Die Karte ermöglicht:

    Ermäßigungen beim Besuch von Kursen (10 Prozent Ermäßigung – maximal 90 Euro pro Kurs)

    • des Berufsförderungsinstituts (BFI)
    • der Volkshochschule
    • der Volkshochschule Linz
    • der Volkshochschule Wels

    Zuständige Stelle:

    AK Oberösterreich

    Telefon: +43 50 6906 0
    E-Mail: mitglied@akooe.at

    Website zur AK Senioren-Leistungskarte ( AK Oberösterreich)

    Rufhilfe

    Der Telefonapparat kann an das Notrufsystem der Oberösterreichischen Rufhilfe angeschlossen werden. Mit der Betätigung der eingebauten Rufhilfe, die auch als Armband getragen werden kann, wird automatisch der Kontakt mit der Leitzentrale des Rufhilfe Vertragspartners hergestellt.

    Die Kosten betragen 18,17 Euro pro Monat. Nähere Auskünfte erteilt der Oberösterreichische Landesverband des Österreichischen Roten Kreuzes:

    Körnerstraße 28
    4010 Linz

    Telefon: +43 732 7644/182

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/2156 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zur Rufhilfe ( Amt der Landesregierung)

    Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Gefördert werden Ehepaare die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und zwar bereits seit:

    • 50 Jahren – Goldene Hochzeit
    • 60 Jahren – Diamantene Hochzeit
    • 65 Jahren – Eiserne Hochzeit
    • 67 1/2 Jahren – Steinerne Hochzeit
    • 70 Jahren – Gnadenhochzeit
    • 72 1/2 Jahren – Juwelenhochzeit
    • 75 Jahren – Kronjuwelenhochzeit

    Die antragstellenden Eheleute müssen seit mindestens drei Jahren einen ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben. Mindestens einer der Eheleute muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

    Formular zur Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Der Antrag ist persönlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhaus/Arkadenhof zu stellen oder zu senden.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Heiratsurkunde
    • Meldezettel
    • Staatsbürgerschaftsnachweis

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Präsidium

    Landhausplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/111 61
    Fax: +43 732 7720/21 16 21
    E-Mail: praes.post@ooe.gv.at

    Website zur Jubiläumsabgabe für Ehejubeljahre ( Amt der Landesregierung)

    Senioren Erholungs- oder Kurzuschuss

    Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahre mit geringem Einkommen erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder überwiegend selbstfinanzierten Kuraufenthalts in Österreich, in der EU, sowie in Ländern, die an Österreich grenzen.

    In der Regel wird die Hälfte der Gesamtkosten gefördert, jedoch mindestens 70,95 und höchstens 106,43 Euro pro Person und Woche.

    Der Aufenthalt muss mindestens eine Woche (fünf Arbeitstage bzw. vier Übernachtungen) und darf höchstens zwei Wochen pro Kalenderjahr dauern. Vier-Tagesfahrten werden nicht gefördert.

    Die Einkommensgrenze darf den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß ASVG nicht übersteigen. Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, die Miete bzw. ein angenommener Aufwand für Unterkunft oder Hauserhaltungskosten von 90 Euro wird vom Einkommen abgezogen.

    Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Aufenthalt bei der Abteilung Soziales einzubringen.

    Formular zum Erholungs- und Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/21 56 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zum Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen.
    • Asylwerberinnen/Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.

    Zuständige Stelle:

    Sozialplattform Oberösterreich
    Schillerstraße 9
    4020 Linz

    Telefon: +43 732/667594
    E-Mail: office@sozialplattform.at

    Website zum Kulturpass Oberösterreich ( Sozialplattform Oberösterreich)

    Aktivpass der Stadt Linz

    Personen mit Hauptwohnsitz in Linz und einem Monatsnettoeinkommen unter 1.547 Euro mit dem Richtsatz 2024 und unter 1.424 Euro unter dem  Richtsatz 2023 können den Aktivpass Linz bei allen Ausgabestellen beantragen. Zudem anspruchsberechtigt sind Jugendliche unter 18 Jahren, die keinen Anspruch auf Ermäßigung bei den Linz-Linien haben.

    Erforderliche Unterlagen:

    • aktueller Einkommensnachweis
    • Personen ohne eigenes Einkommen: aktuelle Bestätigung über eine Mitversicherung oder einen Versicherungsdatenauszug vom letzten Monat
    • Lichtbildausweis
    • Foto

    Zuständige Stelle:

    BürgerInnen Service
    Neues Rathaus
    Hauptstraße 1-5
    4041 Linz

    Telefon: +43 732 7070
    E-Mail: info@mag.linz.at

    Website zum Aktivpass Linz ( linz.at)

    Aktivpass der Stadt Wels

    Der Aktivpass der Stadt Wels enthält neben wichtigen Informationen auch viele Gutscheine im Gesamtwert von rund 200 Euro. Seniorinnen/Senioren, die das 60. Lebensjahr vollenden und in Wels wohnhaft sind, haben ab Jänner des jeweiligen Jahres Anspruch auf einen Aktivpass. Der Pass ist für ein Kalenderjahr gültig und kostet 13 Euro. Ausgleichszulagenbezieherinnen/Ausgleichszulagenbezieher erhalten den Seniorenpass gratis. Zudem ist der Aktivpass auch für Personen jeden Alters mit mehr als 70 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erwerbbar.

    Zuständige Stelle:

    Seniorencenter, Haus Leopold Spitzer
    Hans-Sachs-Straße 22
    4600 Wels
    Telefon: +43 7242 417-7904
    E-Mail: senb@wels.gv.at

    Weitere Informationen zum Aktivpass der Stadt Wels ( Stadt Wels) finden sich auf den Seiten der Stadtverwaltung.

    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Oberösterreich

    Ermäßigungen des Bundeslandes Oberösterreich

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist/war eine Sozialleistung des Landes Oberösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte für die Heizperiode 2023/2024 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bis 31. März 2024 gestellt werden.

    AK Senioren-Leistungskarte

    Die Senioren-Leistungskarte wird an Seniorinnen/Senioren ausgegeben, die während ihres Berufslebens Mitglieder der AK Oberösterreich waren. Die Karte ermöglicht:

    Ermäßigungen beim Besuch von Kursen (10 Prozent Ermäßigung – maximal 90 Euro pro Kurs)

    • des Berufsförderungsinstituts (BFI)
    • der Volkshochschule
    • der Volkshochschule Linz
    • der Volkshochschule Wels

    Zuständige Stelle:

    AK Oberösterreich

    Telefon: +43 50 6906 0
    E-Mail: mitglied@akooe.at

    Website zur AK Senioren-Leistungskarte ( AK Oberösterreich)

    Rufhilfe

    Der Telefonapparat kann an das Notrufsystem der Oberösterreichischen Rufhilfe angeschlossen werden. Mit der Betätigung der eingebauten Rufhilfe, die auch als Armband getragen werden kann, wird automatisch der Kontakt mit der Leitzentrale des Rufhilfe Vertragspartners hergestellt.

    Die Kosten betragen 18,17 Euro pro Monat. Nähere Auskünfte erteilt der Oberösterreichische Landesverband des Österreichischen Roten Kreuzes:

    Körnerstraße 28
    4010 Linz

    Telefon: +43 732 7644/182

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/2156 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zur Rufhilfe ( Amt der Landesregierung)

    Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Gefördert werden Ehepaare die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und zwar bereits seit:

    • 50 Jahren – Goldene Hochzeit
    • 60 Jahren – Diamantene Hochzeit
    • 65 Jahren – Eiserne Hochzeit
    • 67 1/2 Jahren – Steinerne Hochzeit
    • 70 Jahren – Gnadenhochzeit
    • 72 1/2 Jahren – Juwelenhochzeit
    • 75 Jahren – Kronjuwelenhochzeit

    Die antragstellenden Eheleute müssen seit mindestens drei Jahren einen ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben. Mindestens einer der Eheleute muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

    Formular zur Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Der Antrag ist persönlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhaus/Arkadenhof zu stellen oder zu senden.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Heiratsurkunde
    • Meldezettel
    • Staatsbürgerschaftsnachweis

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Präsidium

    Landhausplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/111 61
    Fax: +43 732 7720/21 16 21
    E-Mail: praes.post@ooe.gv.at

    Website zur Jubiläumsabgabe für Ehejubeljahre ( Amt der Landesregierung)

    Senioren Erholungs- oder Kurzuschuss

    Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahre mit geringem Einkommen erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder überwiegend selbstfinanzierten Kuraufenthalts in Österreich, in der EU, sowie in Ländern, die an Österreich grenzen.

    In der Regel wird die Hälfte der Gesamtkosten gefördert, jedoch mindestens 70,95 und höchstens 106,43 Euro pro Person und Woche.

    Der Aufenthalt muss mindestens eine Woche (fünf Arbeitstage bzw. vier Übernachtungen) und darf höchstens zwei Wochen pro Kalenderjahr dauern. Vier-Tagesfahrten werden nicht gefördert.

    Die Einkommensgrenze darf den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß ASVG nicht übersteigen. Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, die Miete bzw. ein angenommener Aufwand für Unterkunft oder Hauserhaltungskosten von 90 Euro wird vom Einkommen abgezogen.

    Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Aufenthalt bei der Abteilung Soziales einzubringen.

    Formular zum Erholungs- und Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/21 56 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zum Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen.
    • Asylwerberinnen/Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.

    Zuständige Stelle:

    Sozialplattform Oberösterreich
    Schillerstraße 9
    4020 Linz

    Telefon: +43 732/667594
    E-Mail: office@sozialplattform.at

    Website zum Kulturpass Oberösterreich ( Sozialplattform Oberösterreich)

    Aktivpass der Stadt Linz

    Personen mit Hauptwohnsitz in Linz und einem Monatsnettoeinkommen unter 1.547 Euro mit dem Richtsatz 2024 und unter 1.424 Euro unter dem  Richtsatz 2023 können den Aktivpass Linz bei allen Ausgabestellen beantragen. Zudem anspruchsberechtigt sind Jugendliche unter 18 Jahren, die keinen Anspruch auf Ermäßigung bei den Linz-Linien haben.

    Erforderliche Unterlagen:

    • aktueller Einkommensnachweis
    • Personen ohne eigenes Einkommen: aktuelle Bestätigung über eine Mitversicherung oder einen Versicherungsdatenauszug vom letzten Monat
    • Lichtbildausweis
    • Foto

    Zuständige Stelle:

    BürgerInnen Service
    Neues Rathaus
    Hauptstraße 1-5
    4041 Linz

    Telefon: +43 732 7070
    E-Mail: info@mag.linz.at

    Website zum Aktivpass Linz ( linz.at)

    Aktivpass der Stadt Wels

    Der Aktivpass der Stadt Wels enthält neben wichtigen Informationen auch viele Gutscheine im Gesamtwert von rund 200 Euro. Seniorinnen/Senioren, die das 60. Lebensjahr vollenden und in Wels wohnhaft sind, haben ab Jänner des jeweiligen Jahres Anspruch auf einen Aktivpass. Der Pass ist für ein Kalenderjahr gültig und kostet 13 Euro. Ausgleichszulagenbezieherinnen/Ausgleichszulagenbezieher erhalten den Seniorenpass gratis. Zudem ist der Aktivpass auch für Personen jeden Alters mit mehr als 70 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erwerbbar.

    Zuständige Stelle:

    Seniorencenter, Haus Leopold Spitzer
    Hans-Sachs-Straße 22
    4600 Wels
    Telefon: +43 7242 417-7904
    E-Mail: senb@wels.gv.at

    Weitere Informationen zum Aktivpass der Stadt Wels ( Stadt Wels) finden sich auf den Seiten der Stadtverwaltung.

    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Oberösterreich

    Ermäßigungen des Bundeslandes Oberösterreich

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist/war eine Sozialleistung des Landes Oberösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte für die Heizperiode 2023/2024 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bis 31. März 2024 gestellt werden.

    AK Senioren-Leistungskarte

    Die Senioren-Leistungskarte wird an Seniorinnen/Senioren ausgegeben, die während ihres Berufslebens Mitglieder der AK Oberösterreich waren. Die Karte ermöglicht:

    Ermäßigungen beim Besuch von Kursen (10 Prozent Ermäßigung – maximal 90 Euro pro Kurs)

    • des Berufsförderungsinstituts (BFI)
    • der Volkshochschule
    • der Volkshochschule Linz
    • der Volkshochschule Wels

    Zuständige Stelle:

    AK Oberösterreich

    Telefon: +43 50 6906 0
    E-Mail: mitglied@akooe.at

    Website zur AK Senioren-Leistungskarte ( AK Oberösterreich)

    Rufhilfe

    Der Telefonapparat kann an das Notrufsystem der Oberösterreichischen Rufhilfe angeschlossen werden. Mit der Betätigung der eingebauten Rufhilfe, die auch als Armband getragen werden kann, wird automatisch der Kontakt mit der Leitzentrale des Rufhilfe Vertragspartners hergestellt.

    Die Kosten betragen 18,17 Euro pro Monat. Nähere Auskünfte erteilt der Oberösterreichische Landesverband des Österreichischen Roten Kreuzes:

    Körnerstraße 28
    4010 Linz

    Telefon: +43 732 7644/182

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/2156 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zur Rufhilfe ( Amt der Landesregierung)

    Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Gefördert werden Ehepaare die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und zwar bereits seit:

    • 50 Jahren – Goldene Hochzeit
    • 60 Jahren – Diamantene Hochzeit
    • 65 Jahren – Eiserne Hochzeit
    • 67 1/2 Jahren – Steinerne Hochzeit
    • 70 Jahren – Gnadenhochzeit
    • 72 1/2 Jahren – Juwelenhochzeit
    • 75 Jahren – Kronjuwelenhochzeit

    Die antragstellenden Eheleute müssen seit mindestens drei Jahren einen ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben. Mindestens einer der Eheleute muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

    Formular zur Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Der Antrag ist persönlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhaus/Arkadenhof zu stellen oder zu senden.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Heiratsurkunde
    • Meldezettel
    • Staatsbürgerschaftsnachweis

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Präsidium

    Landhausplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/111 61
    Fax: +43 732 7720/21 16 21
    E-Mail: praes.post@ooe.gv.at

    Website zur Jubiläumsabgabe für Ehejubeljahre ( Amt der Landesregierung)

    Senioren Erholungs- oder Kurzuschuss

    Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahre mit geringem Einkommen erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder überwiegend selbstfinanzierten Kuraufenthalts in Österreich, in der EU, sowie in Ländern, die an Österreich grenzen.

    In der Regel wird die Hälfte der Gesamtkosten gefördert, jedoch mindestens 70,95 und höchstens 106,43 Euro pro Person und Woche.

    Der Aufenthalt muss mindestens eine Woche (fünf Arbeitstage bzw. vier Übernachtungen) und darf höchstens zwei Wochen pro Kalenderjahr dauern. Vier-Tagesfahrten werden nicht gefördert.

    Die Einkommensgrenze darf den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß ASVG nicht übersteigen. Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, die Miete bzw. ein angenommener Aufwand für Unterkunft oder Hauserhaltungskosten von 90 Euro wird vom Einkommen abgezogen.

    Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Aufenthalt bei der Abteilung Soziales einzubringen.

    Formular zum Erholungs- und Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/21 56 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zum Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen.
    • Asylwerberinnen/Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.

    Zuständige Stelle:

    Sozialplattform Oberösterreich
    Schillerstraße 9
    4020 Linz

    Telefon: +43 732/667594
    E-Mail: office@sozialplattform.at

    Website zum Kulturpass Oberösterreich ( Sozialplattform Oberösterreich)

    Aktivpass der Stadt Linz

    Personen mit Hauptwohnsitz in Linz und einem Monatsnettoeinkommen unter 1.547 Euro mit dem Richtsatz 2024 und unter 1.424 Euro unter dem  Richtsatz 2023 können den Aktivpass Linz bei allen Ausgabestellen beantragen. Zudem anspruchsberechtigt sind Jugendliche unter 18 Jahren, die keinen Anspruch auf Ermäßigung bei den Linz-Linien haben.

    Erforderliche Unterlagen:

    • aktueller Einkommensnachweis
    • Personen ohne eigenes Einkommen: aktuelle Bestätigung über eine Mitversicherung oder einen Versicherungsdatenauszug vom letzten Monat
    • Lichtbildausweis
    • Foto

    Zuständige Stelle:

    BürgerInnen Service
    Neues Rathaus
    Hauptstraße 1-5
    4041 Linz

    Telefon: +43 732 7070
    E-Mail: info@mag.linz.at

    Website zum Aktivpass Linz ( linz.at)

    Aktivpass der Stadt Wels

    Der Aktivpass der Stadt Wels enthält neben wichtigen Informationen auch viele Gutscheine im Gesamtwert von rund 200 Euro. Seniorinnen/Senioren, die das 60. Lebensjahr vollenden und in Wels wohnhaft sind, haben ab Jänner des jeweiligen Jahres Anspruch auf einen Aktivpass. Der Pass ist für ein Kalenderjahr gültig und kostet 13 Euro. Ausgleichszulagenbezieherinnen/Ausgleichszulagenbezieher erhalten den Seniorenpass gratis. Zudem ist der Aktivpass auch für Personen jeden Alters mit mehr als 70 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erwerbbar.

    Zuständige Stelle:

    Seniorencenter, Haus Leopold Spitzer
    Hans-Sachs-Straße 22
    4600 Wels
    Telefon: +43 7242 417-7904
    E-Mail: senb@wels.gv.at

    Weitere Informationen zum Aktivpass der Stadt Wels ( Stadt Wels) finden sich auf den Seiten der Stadtverwaltung.

    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Oberösterreich

    Ermäßigungen des Bundeslandes Oberösterreich

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist/war eine Sozialleistung des Landes Oberösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte für die Heizperiode 2023/2024 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bis 31. März 2024 gestellt werden.

    AK Senioren-Leistungskarte

    Die Senioren-Leistungskarte wird an Seniorinnen/Senioren ausgegeben, die während ihres Berufslebens Mitglieder der AK Oberösterreich waren. Die Karte ermöglicht:

    Ermäßigungen beim Besuch von Kursen (10 Prozent Ermäßigung – maximal 90 Euro pro Kurs)

    • des Berufsförderungsinstituts (BFI)
    • der Volkshochschule
    • der Volkshochschule Linz
    • der Volkshochschule Wels

    Zuständige Stelle:

    AK Oberösterreich

    Telefon: +43 50 6906 0
    E-Mail: mitglied@akooe.at

    Website zur AK Senioren-Leistungskarte ( AK Oberösterreich)

    Rufhilfe

    Der Telefonapparat kann an das Notrufsystem der Oberösterreichischen Rufhilfe angeschlossen werden. Mit der Betätigung der eingebauten Rufhilfe, die auch als Armband getragen werden kann, wird automatisch der Kontakt mit der Leitzentrale des Rufhilfe Vertragspartners hergestellt.

    Die Kosten betragen 18,17 Euro pro Monat. Nähere Auskünfte erteilt der Oberösterreichische Landesverband des Österreichischen Roten Kreuzes:

    Körnerstraße 28
    4010 Linz

    Telefon: +43 732 7644/182

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/2156 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zur Rufhilfe ( Amt der Landesregierung)

    Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Gefördert werden Ehepaare die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und zwar bereits seit:

    • 50 Jahren – Goldene Hochzeit
    • 60 Jahren – Diamantene Hochzeit
    • 65 Jahren – Eiserne Hochzeit
    • 67 1/2 Jahren – Steinerne Hochzeit
    • 70 Jahren – Gnadenhochzeit
    • 72 1/2 Jahren – Juwelenhochzeit
    • 75 Jahren – Kronjuwelenhochzeit

    Die antragstellenden Eheleute müssen seit mindestens drei Jahren einen ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben. Mindestens einer der Eheleute muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

    Formular zur Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Der Antrag ist persönlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhaus/Arkadenhof zu stellen oder zu senden.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Heiratsurkunde
    • Meldezettel
    • Staatsbürgerschaftsnachweis

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Präsidium

    Landhausplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/111 61
    Fax: +43 732 7720/21 16 21
    E-Mail: praes.post@ooe.gv.at

    Website zur Jubiläumsabgabe für Ehejubeljahre ( Amt der Landesregierung)

    Senioren Erholungs- oder Kurzuschuss

    Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahre mit geringem Einkommen erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder überwiegend selbstfinanzierten Kuraufenthalts in Österreich, in der EU, sowie in Ländern, die an Österreich grenzen.

    In der Regel wird die Hälfte der Gesamtkosten gefördert, jedoch mindestens 70,95 und höchstens 106,43 Euro pro Person und Woche.

    Der Aufenthalt muss mindestens eine Woche (fünf Arbeitstage bzw. vier Übernachtungen) und darf höchstens zwei Wochen pro Kalenderjahr dauern. Vier-Tagesfahrten werden nicht gefördert.

    Die Einkommensgrenze darf den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß ASVG nicht übersteigen. Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, die Miete bzw. ein angenommener Aufwand für Unterkunft oder Hauserhaltungskosten von 90 Euro wird vom Einkommen abgezogen.

    Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Aufenthalt bei der Abteilung Soziales einzubringen.

    Formular zum Erholungs- und Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/21 56 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zum Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen.
    • Asylwerberinnen/Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.

    Zuständige Stelle:

    Sozialplattform Oberösterreich
    Schillerstraße 9
    4020 Linz

    Telefon: +43 732/667594
    E-Mail: office@sozialplattform.at

    Website zum Kulturpass Oberösterreich ( Sozialplattform Oberösterreich)

    Aktivpass der Stadt Linz

    Personen mit Hauptwohnsitz in Linz und einem Monatsnettoeinkommen unter 1.547 Euro mit dem Richtsatz 2024 und unter 1.424 Euro unter dem  Richtsatz 2023 können den Aktivpass Linz bei allen Ausgabestellen beantragen. Zudem anspruchsberechtigt sind Jugendliche unter 18 Jahren, die keinen Anspruch auf Ermäßigung bei den Linz-Linien haben.

    Erforderliche Unterlagen:

    • aktueller Einkommensnachweis
    • Personen ohne eigenes Einkommen: aktuelle Bestätigung über eine Mitversicherung oder einen Versicherungsdatenauszug vom letzten Monat
    • Lichtbildausweis
    • Foto

    Zuständige Stelle:

    BürgerInnen Service
    Neues Rathaus
    Hauptstraße 1-5
    4041 Linz

    Telefon: +43 732 7070
    E-Mail: info@mag.linz.at

    Website zum Aktivpass Linz ( linz.at)

    Aktivpass der Stadt Wels

    Der Aktivpass der Stadt Wels enthält neben wichtigen Informationen auch viele Gutscheine im Gesamtwert von rund 200 Euro. Seniorinnen/Senioren, die das 60. Lebensjahr vollenden und in Wels wohnhaft sind, haben ab Jänner des jeweiligen Jahres Anspruch auf einen Aktivpass. Der Pass ist für ein Kalenderjahr gültig und kostet 13 Euro. Ausgleichszulagenbezieherinnen/Ausgleichszulagenbezieher erhalten den Seniorenpass gratis. Zudem ist der Aktivpass auch für Personen jeden Alters mit mehr als 70 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erwerbbar.

    Zuständige Stelle:

    Seniorencenter, Haus Leopold Spitzer
    Hans-Sachs-Straße 22
    4600 Wels
    Telefon: +43 7242 417-7904
    E-Mail: senb@wels.gv.at

    Weitere Informationen zum Aktivpass der Stadt Wels ( Stadt Wels) finden sich auf den Seiten der Stadtverwaltung.

    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Oberösterreich

    Ermäßigungen des Bundeslandes Oberösterreich

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist/war eine Sozialleistung des Landes Oberösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte für die Heizperiode 2023/2024 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bis 31. März 2024 gestellt werden.

    AK Senioren-Leistungskarte

    Die Senioren-Leistungskarte wird an Seniorinnen/Senioren ausgegeben, die während ihres Berufslebens Mitglieder der AK Oberösterreich waren. Die Karte ermöglicht:

    Ermäßigungen beim Besuch von Kursen (10 Prozent Ermäßigung – maximal 90 Euro pro Kurs)

    • des Berufsförderungsinstituts (BFI)
    • der Volkshochschule
    • der Volkshochschule Linz
    • der Volkshochschule Wels

    Zuständige Stelle:

    AK Oberösterreich

    Telefon: +43 50 6906 0
    E-Mail: mitglied@akooe.at

    Website zur AK Senioren-Leistungskarte ( AK Oberösterreich)

    Rufhilfe

    Der Telefonapparat kann an das Notrufsystem der Oberösterreichischen Rufhilfe angeschlossen werden. Mit der Betätigung der eingebauten Rufhilfe, die auch als Armband getragen werden kann, wird automatisch der Kontakt mit der Leitzentrale des Rufhilfe Vertragspartners hergestellt.

    Die Kosten betragen 18,17 Euro pro Monat. Nähere Auskünfte erteilt der Oberösterreichische Landesverband des Österreichischen Roten Kreuzes:

    Körnerstraße 28
    4010 Linz

    Telefon: +43 732 7644/182

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/2156 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zur Rufhilfe ( Amt der Landesregierung)

    Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Gefördert werden Ehepaare die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und zwar bereits seit:

    • 50 Jahren – Goldene Hochzeit
    • 60 Jahren – Diamantene Hochzeit
    • 65 Jahren – Eiserne Hochzeit
    • 67 1/2 Jahren – Steinerne Hochzeit
    • 70 Jahren – Gnadenhochzeit
    • 72 1/2 Jahren – Juwelenhochzeit
    • 75 Jahren – Kronjuwelenhochzeit

    Die antragstellenden Eheleute müssen seit mindestens drei Jahren einen ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben. Mindestens einer der Eheleute muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

    Formular zur Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Der Antrag ist persönlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhaus/Arkadenhof zu stellen oder zu senden.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Heiratsurkunde
    • Meldezettel
    • Staatsbürgerschaftsnachweis

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Präsidium

    Landhausplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/111 61
    Fax: +43 732 7720/21 16 21
    E-Mail: praes.post@ooe.gv.at

    Website zur Jubiläumsabgabe für Ehejubeljahre ( Amt der Landesregierung)

    Senioren Erholungs- oder Kurzuschuss

    Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahre mit geringem Einkommen erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder überwiegend selbstfinanzierten Kuraufenthalts in Österreich, in der EU, sowie in Ländern, die an Österreich grenzen.

    In der Regel wird die Hälfte der Gesamtkosten gefördert, jedoch mindestens 70,95 und höchstens 106,43 Euro pro Person und Woche.

    Der Aufenthalt muss mindestens eine Woche (fünf Arbeitstage bzw. vier Übernachtungen) und darf höchstens zwei Wochen pro Kalenderjahr dauern. Vier-Tagesfahrten werden nicht gefördert.

    Die Einkommensgrenze darf den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß ASVG nicht übersteigen. Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, die Miete bzw. ein angenommener Aufwand für Unterkunft oder Hauserhaltungskosten von 90 Euro wird vom Einkommen abgezogen.

    Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Aufenthalt bei der Abteilung Soziales einzubringen.

    Formular zum Erholungs- und Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/21 56 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zum Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen.
    • Asylwerberinnen/Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.

    Zuständige Stelle:

    Sozialplattform Oberösterreich
    Schillerstraße 9
    4020 Linz

    Telefon: +43 732/667594
    E-Mail: office@sozialplattform.at

    Website zum Kulturpass Oberösterreich ( Sozialplattform Oberösterreich)

    Aktivpass der Stadt Linz

    Personen mit Hauptwohnsitz in Linz und einem Monatsnettoeinkommen unter 1.547 Euro mit dem Richtsatz 2024 und unter 1.424 Euro unter dem  Richtsatz 2023 können den Aktivpass Linz bei allen Ausgabestellen beantragen. Zudem anspruchsberechtigt sind Jugendliche unter 18 Jahren, die keinen Anspruch auf Ermäßigung bei den Linz-Linien haben.

    Erforderliche Unterlagen:

    • aktueller Einkommensnachweis
    • Personen ohne eigenes Einkommen: aktuelle Bestätigung über eine Mitversicherung oder einen Versicherungsdatenauszug vom letzten Monat
    • Lichtbildausweis
    • Foto

    Zuständige Stelle:

    BürgerInnen Service
    Neues Rathaus
    Hauptstraße 1-5
    4041 Linz

    Telefon: +43 732 7070
    E-Mail: info@mag.linz.at

    Website zum Aktivpass Linz ( linz.at)

    Aktivpass der Stadt Wels

    Der Aktivpass der Stadt Wels enthält neben wichtigen Informationen auch viele Gutscheine im Gesamtwert von rund 200 Euro. Seniorinnen/Senioren, die das 60. Lebensjahr vollenden und in Wels wohnhaft sind, haben ab Jänner des jeweiligen Jahres Anspruch auf einen Aktivpass. Der Pass ist für ein Kalenderjahr gültig und kostet 13 Euro. Ausgleichszulagenbezieherinnen/Ausgleichszulagenbezieher erhalten den Seniorenpass gratis. Zudem ist der Aktivpass auch für Personen jeden Alters mit mehr als 70 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erwerbbar.

    Zuständige Stelle:

    Seniorencenter, Haus Leopold Spitzer
    Hans-Sachs-Straße 22
    4600 Wels
    Telefon: +43 7242 417-7904
    E-Mail: senb@wels.gv.at

    Weitere Informationen zum Aktivpass der Stadt Wels ( Stadt Wels) finden sich auf den Seiten der Stadtverwaltung.

    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Oberösterreich

    Ermäßigungen des Bundeslandes Oberösterreich

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist/war eine Sozialleistung des Landes Oberösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte für die Heizperiode 2023/2024 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bis 31. März 2024 gestellt werden.

    AK Senioren-Leistungskarte

    Die Senioren-Leistungskarte wird an Seniorinnen/Senioren ausgegeben, die während ihres Berufslebens Mitglieder der AK Oberösterreich waren. Die Karte ermöglicht:

    Ermäßigungen beim Besuch von Kursen (10 Prozent Ermäßigung – maximal 90 Euro pro Kurs)

    • des Berufsförderungsinstituts (BFI)
    • der Volkshochschule
    • der Volkshochschule Linz
    • der Volkshochschule Wels

    Zuständige Stelle:

    AK Oberösterreich

    Telefon: +43 50 6906 0
    E-Mail: mitglied@akooe.at

    Website zur AK Senioren-Leistungskarte ( AK Oberösterreich)

    Rufhilfe

    Der Telefonapparat kann an das Notrufsystem der Oberösterreichischen Rufhilfe angeschlossen werden. Mit der Betätigung der eingebauten Rufhilfe, die auch als Armband getragen werden kann, wird automatisch der Kontakt mit der Leitzentrale des Rufhilfe Vertragspartners hergestellt.

    Die Kosten betragen 18,17 Euro pro Monat. Nähere Auskünfte erteilt der Oberösterreichische Landesverband des Österreichischen Roten Kreuzes:

    Körnerstraße 28
    4010 Linz

    Telefon: +43 732 7644/182

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/2156 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zur Rufhilfe ( Amt der Landesregierung)

    Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Gefördert werden Ehepaare die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und zwar bereits seit:

    • 50 Jahren – Goldene Hochzeit
    • 60 Jahren – Diamantene Hochzeit
    • 65 Jahren – Eiserne Hochzeit
    • 67 1/2 Jahren – Steinerne Hochzeit
    • 70 Jahren – Gnadenhochzeit
    • 72 1/2 Jahren – Juwelenhochzeit
    • 75 Jahren – Kronjuwelenhochzeit

    Die antragstellenden Eheleute müssen seit mindestens drei Jahren einen ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben. Mindestens einer der Eheleute muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

    Formular zur Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Der Antrag ist persönlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhaus/Arkadenhof zu stellen oder zu senden.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Heiratsurkunde
    • Meldezettel
    • Staatsbürgerschaftsnachweis

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Präsidium

    Landhausplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/111 61
    Fax: +43 732 7720/21 16 21
    E-Mail: praes.post@ooe.gv.at

    Website zur Jubiläumsabgabe für Ehejubeljahre ( Amt der Landesregierung)

    Senioren Erholungs- oder Kurzuschuss

    Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahre mit geringem Einkommen erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder überwiegend selbstfinanzierten Kuraufenthalts in Österreich, in der EU, sowie in Ländern, die an Österreich grenzen.

    In der Regel wird die Hälfte der Gesamtkosten gefördert, jedoch mindestens 70,95 und höchstens 106,43 Euro pro Person und Woche.

    Der Aufenthalt muss mindestens eine Woche (fünf Arbeitstage bzw. vier Übernachtungen) und darf höchstens zwei Wochen pro Kalenderjahr dauern. Vier-Tagesfahrten werden nicht gefördert.

    Die Einkommensgrenze darf den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß ASVG nicht übersteigen. Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, die Miete bzw. ein angenommener Aufwand für Unterkunft oder Hauserhaltungskosten von 90 Euro wird vom Einkommen abgezogen.

    Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Aufenthalt bei der Abteilung Soziales einzubringen.

    Formular zum Erholungs- und Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/21 56 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zum Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen.
    • Asylwerberinnen/Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.

    Zuständige Stelle:

    Sozialplattform Oberösterreich
    Schillerstraße 9
    4020 Linz

    Telefon: +43 732/667594
    E-Mail: office@sozialplattform.at

    Website zum Kulturpass Oberösterreich ( Sozialplattform Oberösterreich)

    Aktivpass der Stadt Linz

    Personen mit Hauptwohnsitz in Linz und einem Monatsnettoeinkommen unter 1.547 Euro mit dem Richtsatz 2024 und unter 1.424 Euro unter dem  Richtsatz 2023 können den Aktivpass Linz bei allen Ausgabestellen beantragen. Zudem anspruchsberechtigt sind Jugendliche unter 18 Jahren, die keinen Anspruch auf Ermäßigung bei den Linz-Linien haben.

    Erforderliche Unterlagen:

    • aktueller Einkommensnachweis
    • Personen ohne eigenes Einkommen: aktuelle Bestätigung über eine Mitversicherung oder einen Versicherungsdatenauszug vom letzten Monat
    • Lichtbildausweis
    • Foto

    Zuständige Stelle:

    BürgerInnen Service
    Neues Rathaus
    Hauptstraße 1-5
    4041 Linz

    Telefon: +43 732 7070
    E-Mail: info@mag.linz.at

    Website zum Aktivpass Linz ( linz.at)

    Aktivpass der Stadt Wels

    Der Aktivpass der Stadt Wels enthält neben wichtigen Informationen auch viele Gutscheine im Gesamtwert von rund 200 Euro. Seniorinnen/Senioren, die das 60. Lebensjahr vollenden und in Wels wohnhaft sind, haben ab Jänner des jeweiligen Jahres Anspruch auf einen Aktivpass. Der Pass ist für ein Kalenderjahr gültig und kostet 13 Euro. Ausgleichszulagenbezieherinnen/Ausgleichszulagenbezieher erhalten den Seniorenpass gratis. Zudem ist der Aktivpass auch für Personen jeden Alters mit mehr als 70 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erwerbbar.

    Zuständige Stelle:

    Seniorencenter, Haus Leopold Spitzer
    Hans-Sachs-Straße 22
    4600 Wels
    Telefon: +43 7242 417-7904
    E-Mail: senb@wels.gv.at

    Weitere Informationen zum Aktivpass der Stadt Wels ( Stadt Wels) finden sich auf den Seiten der Stadtverwaltung.

    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Oberösterreich

    Ermäßigungen des Bundeslandes Oberösterreich

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist/war eine Sozialleistung des Landes Oberösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte für die Heizperiode 2023/2024 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bis 31. März 2024 gestellt werden.

    AK Senioren-Leistungskarte

    Die Senioren-Leistungskarte wird an Seniorinnen/Senioren ausgegeben, die während ihres Berufslebens Mitglieder der AK Oberösterreich waren. Die Karte ermöglicht:

    Ermäßigungen beim Besuch von Kursen (10 Prozent Ermäßigung – maximal 90 Euro pro Kurs)

    • des Berufsförderungsinstituts (BFI)
    • der Volkshochschule
    • der Volkshochschule Linz
    • der Volkshochschule Wels

    Zuständige Stelle:

    AK Oberösterreich

    Telefon: +43 50 6906 0
    E-Mail: mitglied@akooe.at

    Website zur AK Senioren-Leistungskarte ( AK Oberösterreich)

    Rufhilfe

    Der Telefonapparat kann an das Notrufsystem der Oberösterreichischen Rufhilfe angeschlossen werden. Mit der Betätigung der eingebauten Rufhilfe, die auch als Armband getragen werden kann, wird automatisch der Kontakt mit der Leitzentrale des Rufhilfe Vertragspartners hergestellt.

    Die Kosten betragen 18,17 Euro pro Monat. Nähere Auskünfte erteilt der Oberösterreichische Landesverband des Österreichischen Roten Kreuzes:

    Körnerstraße 28
    4010 Linz

    Telefon: +43 732 7644/182

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/2156 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zur Rufhilfe ( Amt der Landesregierung)

    Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Gefördert werden Ehepaare die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und zwar bereits seit:

    • 50 Jahren – Goldene Hochzeit
    • 60 Jahren – Diamantene Hochzeit
    • 65 Jahren – Eiserne Hochzeit
    • 67 1/2 Jahren – Steinerne Hochzeit
    • 70 Jahren – Gnadenhochzeit
    • 72 1/2 Jahren – Juwelenhochzeit
    • 75 Jahren – Kronjuwelenhochzeit

    Die antragstellenden Eheleute müssen seit mindestens drei Jahren einen ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben. Mindestens einer der Eheleute muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

    Formular zur Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Der Antrag ist persönlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhaus/Arkadenhof zu stellen oder zu senden.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Heiratsurkunde
    • Meldezettel
    • Staatsbürgerschaftsnachweis

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Präsidium

    Landhausplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/111 61
    Fax: +43 732 7720/21 16 21
    E-Mail: praes.post@ooe.gv.at

    Website zur Jubiläumsabgabe für Ehejubeljahre ( Amt der Landesregierung)

    Senioren Erholungs- oder Kurzuschuss

    Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahre mit geringem Einkommen erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder überwiegend selbstfinanzierten Kuraufenthalts in Österreich, in der EU, sowie in Ländern, die an Österreich grenzen.

    In der Regel wird die Hälfte der Gesamtkosten gefördert, jedoch mindestens 70,95 und höchstens 106,43 Euro pro Person und Woche.

    Der Aufenthalt muss mindestens eine Woche (fünf Arbeitstage bzw. vier Übernachtungen) und darf höchstens zwei Wochen pro Kalenderjahr dauern. Vier-Tagesfahrten werden nicht gefördert.

    Die Einkommensgrenze darf den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß ASVG nicht übersteigen. Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, die Miete bzw. ein angenommener Aufwand für Unterkunft oder Hauserhaltungskosten von 90 Euro wird vom Einkommen abgezogen.

    Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Aufenthalt bei der Abteilung Soziales einzubringen.

    Formular zum Erholungs- und Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/21 56 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zum Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen.
    • Asylwerberinnen/Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.

    Zuständige Stelle:

    Sozialplattform Oberösterreich
    Schillerstraße 9
    4020 Linz

    Telefon: +43 732/667594
    E-Mail: office@sozialplattform.at

    Website zum Kulturpass Oberösterreich ( Sozialplattform Oberösterreich)

    Aktivpass der Stadt Linz

    Personen mit Hauptwohnsitz in Linz und einem Monatsnettoeinkommen unter 1.547 Euro mit dem Richtsatz 2024 und unter 1.424 Euro unter dem  Richtsatz 2023 können den Aktivpass Linz bei allen Ausgabestellen beantragen. Zudem anspruchsberechtigt sind Jugendliche unter 18 Jahren, die keinen Anspruch auf Ermäßigung bei den Linz-Linien haben.

    Erforderliche Unterlagen:

    • aktueller Einkommensnachweis
    • Personen ohne eigenes Einkommen: aktuelle Bestätigung über eine Mitversicherung oder einen Versicherungsdatenauszug vom letzten Monat
    • Lichtbildausweis
    • Foto

    Zuständige Stelle:

    BürgerInnen Service
    Neues Rathaus
    Hauptstraße 1-5
    4041 Linz

    Telefon: +43 732 7070
    E-Mail: info@mag.linz.at

    Website zum Aktivpass Linz ( linz.at)

    Aktivpass der Stadt Wels

    Der Aktivpass der Stadt Wels enthält neben wichtigen Informationen auch viele Gutscheine im Gesamtwert von rund 200 Euro. Seniorinnen/Senioren, die das 60. Lebensjahr vollenden und in Wels wohnhaft sind, haben ab Jänner des jeweiligen Jahres Anspruch auf einen Aktivpass. Der Pass ist für ein Kalenderjahr gültig und kostet 13 Euro. Ausgleichszulagenbezieherinnen/Ausgleichszulagenbezieher erhalten den Seniorenpass gratis. Zudem ist der Aktivpass auch für Personen jeden Alters mit mehr als 70 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erwerbbar.

    Zuständige Stelle:

    Seniorencenter, Haus Leopold Spitzer
    Hans-Sachs-Straße 22
    4600 Wels
    Telefon: +43 7242 417-7904
    E-Mail: senb@wels.gv.at

    Weitere Informationen zum Aktivpass der Stadt Wels ( Stadt Wels) finden sich auf den Seiten der Stadtverwaltung.

    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Oberösterreich

    Ermäßigungen des Bundeslandes Oberösterreich

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist/war eine Sozialleistung des Landes Oberösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte für die Heizperiode 2023/2024 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bis 31. März 2024 gestellt werden.

    AK Senioren-Leistungskarte

    Die Senioren-Leistungskarte wird an Seniorinnen/Senioren ausgegeben, die während ihres Berufslebens Mitglieder der AK Oberösterreich waren. Die Karte ermöglicht:

    Ermäßigungen beim Besuch von Kursen (10 Prozent Ermäßigung – maximal 90 Euro pro Kurs)

    • des Berufsförderungsinstituts (BFI)
    • der Volkshochschule
    • der Volkshochschule Linz
    • der Volkshochschule Wels

    Zuständige Stelle:

    AK Oberösterreich

    Telefon: +43 50 6906 0
    E-Mail: mitglied@akooe.at

    Website zur AK Senioren-Leistungskarte ( AK Oberösterreich)

    Rufhilfe

    Der Telefonapparat kann an das Notrufsystem der Oberösterreichischen Rufhilfe angeschlossen werden. Mit der Betätigung der eingebauten Rufhilfe, die auch als Armband getragen werden kann, wird automatisch der Kontakt mit der Leitzentrale des Rufhilfe Vertragspartners hergestellt.

    Die Kosten betragen 18,17 Euro pro Monat. Nähere Auskünfte erteilt der Oberösterreichische Landesverband des Österreichischen Roten Kreuzes:

    Körnerstraße 28
    4010 Linz

    Telefon: +43 732 7644/182

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/2156 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zur Rufhilfe ( Amt der Landesregierung)

    Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Gefördert werden Ehepaare die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und zwar bereits seit:

    • 50 Jahren – Goldene Hochzeit
    • 60 Jahren – Diamantene Hochzeit
    • 65 Jahren – Eiserne Hochzeit
    • 67 1/2 Jahren – Steinerne Hochzeit
    • 70 Jahren – Gnadenhochzeit
    • 72 1/2 Jahren – Juwelenhochzeit
    • 75 Jahren – Kronjuwelenhochzeit

    Die antragstellenden Eheleute müssen seit mindestens drei Jahren einen ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben. Mindestens einer der Eheleute muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

    Formular zur Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Der Antrag ist persönlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhaus/Arkadenhof zu stellen oder zu senden.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Heiratsurkunde
    • Meldezettel
    • Staatsbürgerschaftsnachweis

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Präsidium

    Landhausplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/111 61
    Fax: +43 732 7720/21 16 21
    E-Mail: praes.post@ooe.gv.at

    Website zur Jubiläumsabgabe für Ehejubeljahre ( Amt der Landesregierung)

    Senioren Erholungs- oder Kurzuschuss

    Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahre mit geringem Einkommen erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder überwiegend selbstfinanzierten Kuraufenthalts in Österreich, in der EU, sowie in Ländern, die an Österreich grenzen.

    In der Regel wird die Hälfte der Gesamtkosten gefördert, jedoch mindestens 70,95 und höchstens 106,43 Euro pro Person und Woche.

    Der Aufenthalt muss mindestens eine Woche (fünf Arbeitstage bzw. vier Übernachtungen) und darf höchstens zwei Wochen pro Kalenderjahr dauern. Vier-Tagesfahrten werden nicht gefördert.

    Die Einkommensgrenze darf den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß ASVG nicht übersteigen. Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, die Miete bzw. ein angenommener Aufwand für Unterkunft oder Hauserhaltungskosten von 90 Euro wird vom Einkommen abgezogen.

    Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Aufenthalt bei der Abteilung Soziales einzubringen.

    Formular zum Erholungs- und Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/21 56 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zum Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen.
    • Asylwerberinnen/Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.

    Zuständige Stelle:

    Sozialplattform Oberösterreich
    Schillerstraße 9
    4020 Linz

    Telefon: +43 732/667594
    E-Mail: office@sozialplattform.at

    Website zum Kulturpass Oberösterreich ( Sozialplattform Oberösterreich)

    Aktivpass der Stadt Linz

    Personen mit Hauptwohnsitz in Linz und einem Monatsnettoeinkommen unter 1.547 Euro mit dem Richtsatz 2024 und unter 1.424 Euro unter dem  Richtsatz 2023 können den Aktivpass Linz bei allen Ausgabestellen beantragen. Zudem anspruchsberechtigt sind Jugendliche unter 18 Jahren, die keinen Anspruch auf Ermäßigung bei den Linz-Linien haben.

    Erforderliche Unterlagen:

    • aktueller Einkommensnachweis
    • Personen ohne eigenes Einkommen: aktuelle Bestätigung über eine Mitversicherung oder einen Versicherungsdatenauszug vom letzten Monat
    • Lichtbildausweis
    • Foto

    Zuständige Stelle:

    BürgerInnen Service
    Neues Rathaus
    Hauptstraße 1-5
    4041 Linz

    Telefon: +43 732 7070
    E-Mail: info@mag.linz.at

    Website zum Aktivpass Linz ( linz.at)

    Aktivpass der Stadt Wels

    Der Aktivpass der Stadt Wels enthält neben wichtigen Informationen auch viele Gutscheine im Gesamtwert von rund 200 Euro. Seniorinnen/Senioren, die das 60. Lebensjahr vollenden und in Wels wohnhaft sind, haben ab Jänner des jeweiligen Jahres Anspruch auf einen Aktivpass. Der Pass ist für ein Kalenderjahr gültig und kostet 13 Euro. Ausgleichszulagenbezieherinnen/Ausgleichszulagenbezieher erhalten den Seniorenpass gratis. Zudem ist der Aktivpass auch für Personen jeden Alters mit mehr als 70 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erwerbbar.

    Zuständige Stelle:

    Seniorencenter, Haus Leopold Spitzer
    Hans-Sachs-Straße 22
    4600 Wels
    Telefon: +43 7242 417-7904
    E-Mail: senb@wels.gv.at

    Weitere Informationen zum Aktivpass der Stadt Wels ( Stadt Wels) finden sich auf den Seiten der Stadtverwaltung.

    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Oberösterreich

    Ermäßigungen des Bundeslandes Oberösterreich

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist/war eine Sozialleistung des Landes Oberösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte für die Heizperiode 2023/2024 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bis 31. März 2024 gestellt werden.

    AK Senioren-Leistungskarte

    Die Senioren-Leistungskarte wird an Seniorinnen/Senioren ausgegeben, die während ihres Berufslebens Mitglieder der AK Oberösterreich waren. Die Karte ermöglicht:

    Ermäßigungen beim Besuch von Kursen (10 Prozent Ermäßigung – maximal 90 Euro pro Kurs)

    • des Berufsförderungsinstituts (BFI)
    • der Volkshochschule
    • der Volkshochschule Linz
    • der Volkshochschule Wels

    Zuständige Stelle:

    AK Oberösterreich

    Telefon: +43 50 6906 0
    E-Mail: mitglied@akooe.at

    Website zur AK Senioren-Leistungskarte ( AK Oberösterreich)

    Rufhilfe

    Der Telefonapparat kann an das Notrufsystem der Oberösterreichischen Rufhilfe angeschlossen werden. Mit der Betätigung der eingebauten Rufhilfe, die auch als Armband getragen werden kann, wird automatisch der Kontakt mit der Leitzentrale des Rufhilfe Vertragspartners hergestellt.

    Die Kosten betragen 18,17 Euro pro Monat. Nähere Auskünfte erteilt der Oberösterreichische Landesverband des Österreichischen Roten Kreuzes:

    Körnerstraße 28
    4010 Linz

    Telefon: +43 732 7644/182

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/2156 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zur Rufhilfe ( Amt der Landesregierung)

    Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Gefördert werden Ehepaare die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und zwar bereits seit:

    • 50 Jahren – Goldene Hochzeit
    • 60 Jahren – Diamantene Hochzeit
    • 65 Jahren – Eiserne Hochzeit
    • 67 1/2 Jahren – Steinerne Hochzeit
    • 70 Jahren – Gnadenhochzeit
    • 72 1/2 Jahren – Juwelenhochzeit
    • 75 Jahren – Kronjuwelenhochzeit

    Die antragstellenden Eheleute müssen seit mindestens drei Jahren einen ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben. Mindestens einer der Eheleute muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

    Formular zur Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Der Antrag ist persönlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhaus/Arkadenhof zu stellen oder zu senden.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Heiratsurkunde
    • Meldezettel
    • Staatsbürgerschaftsnachweis

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Präsidium

    Landhausplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/111 61
    Fax: +43 732 7720/21 16 21
    E-Mail: praes.post@ooe.gv.at

    Website zur Jubiläumsabgabe für Ehejubeljahre ( Amt der Landesregierung)

    Senioren Erholungs- oder Kurzuschuss

    Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahre mit geringem Einkommen erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder überwiegend selbstfinanzierten Kuraufenthalts in Österreich, in der EU, sowie in Ländern, die an Österreich grenzen.

    In der Regel wird die Hälfte der Gesamtkosten gefördert, jedoch mindestens 70,95 und höchstens 106,43 Euro pro Person und Woche.

    Der Aufenthalt muss mindestens eine Woche (fünf Arbeitstage bzw. vier Übernachtungen) und darf höchstens zwei Wochen pro Kalenderjahr dauern. Vier-Tagesfahrten werden nicht gefördert.

    Die Einkommensgrenze darf den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß ASVG nicht übersteigen. Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, die Miete bzw. ein angenommener Aufwand für Unterkunft oder Hauserhaltungskosten von 90 Euro wird vom Einkommen abgezogen.

    Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Aufenthalt bei der Abteilung Soziales einzubringen.

    Formular zum Erholungs- und Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/21 56 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zum Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen.
    • Asylwerberinnen/Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.

    Zuständige Stelle:

    Sozialplattform Oberösterreich
    Schillerstraße 9
    4020 Linz

    Telefon: +43 732/667594
    E-Mail: office@sozialplattform.at

    Website zum Kulturpass Oberösterreich ( Sozialplattform Oberösterreich)

    Aktivpass der Stadt Linz

    Personen mit Hauptwohnsitz in Linz und einem Monatsnettoeinkommen unter 1.547 Euro mit dem Richtsatz 2024 und unter 1.424 Euro unter dem  Richtsatz 2023 können den Aktivpass Linz bei allen Ausgabestellen beantragen. Zudem anspruchsberechtigt sind Jugendliche unter 18 Jahren, die keinen Anspruch auf Ermäßigung bei den Linz-Linien haben.

    Erforderliche Unterlagen:

    • aktueller Einkommensnachweis
    • Personen ohne eigenes Einkommen: aktuelle Bestätigung über eine Mitversicherung oder einen Versicherungsdatenauszug vom letzten Monat
    • Lichtbildausweis
    • Foto

    Zuständige Stelle:

    BürgerInnen Service
    Neues Rathaus
    Hauptstraße 1-5
    4041 Linz

    Telefon: +43 732 7070
    E-Mail: info@mag.linz.at

    Website zum Aktivpass Linz ( linz.at)

    Aktivpass der Stadt Wels

    Der Aktivpass der Stadt Wels enthält neben wichtigen Informationen auch viele Gutscheine im Gesamtwert von rund 200 Euro. Seniorinnen/Senioren, die das 60. Lebensjahr vollenden und in Wels wohnhaft sind, haben ab Jänner des jeweiligen Jahres Anspruch auf einen Aktivpass. Der Pass ist für ein Kalenderjahr gültig und kostet 13 Euro. Ausgleichszulagenbezieherinnen/Ausgleichszulagenbezieher erhalten den Seniorenpass gratis. Zudem ist der Aktivpass auch für Personen jeden Alters mit mehr als 70 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erwerbbar.

    Zuständige Stelle:

    Seniorencenter, Haus Leopold Spitzer
    Hans-Sachs-Straße 22
    4600 Wels
    Telefon: +43 7242 417-7904
    E-Mail: senb@wels.gv.at

    Weitere Informationen zum Aktivpass der Stadt Wels ( Stadt Wels) finden sich auf den Seiten der Stadtverwaltung.

    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Oberösterreich

    Ermäßigungen des Bundeslandes Oberösterreich

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist/war eine Sozialleistung des Landes Oberösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte für die Heizperiode 2023/2024 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bis 31. März 2024 gestellt werden.

    AK Senioren-Leistungskarte

    Die Senioren-Leistungskarte wird an Seniorinnen/Senioren ausgegeben, die während ihres Berufslebens Mitglieder der AK Oberösterreich waren. Die Karte ermöglicht:

    Ermäßigungen beim Besuch von Kursen (10 Prozent Ermäßigung – maximal 90 Euro pro Kurs)

    • des Berufsförderungsinstituts (BFI)
    • der Volkshochschule
    • der Volkshochschule Linz
    • der Volkshochschule Wels

    Zuständige Stelle:

    AK Oberösterreich

    Telefon: +43 50 6906 0
    E-Mail: mitglied@akooe.at

    Website zur AK Senioren-Leistungskarte ( AK Oberösterreich)

    Rufhilfe

    Der Telefonapparat kann an das Notrufsystem der Oberösterreichischen Rufhilfe angeschlossen werden. Mit der Betätigung der eingebauten Rufhilfe, die auch als Armband getragen werden kann, wird automatisch der Kontakt mit der Leitzentrale des Rufhilfe Vertragspartners hergestellt.

    Die Kosten betragen 18,17 Euro pro Monat. Nähere Auskünfte erteilt der Oberösterreichische Landesverband des Österreichischen Roten Kreuzes:

    Körnerstraße 28
    4010 Linz

    Telefon: +43 732 7644/182

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/2156 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zur Rufhilfe ( Amt der Landesregierung)

    Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Gefördert werden Ehepaare die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und zwar bereits seit:

    • 50 Jahren – Goldene Hochzeit
    • 60 Jahren – Diamantene Hochzeit
    • 65 Jahren – Eiserne Hochzeit
    • 67 1/2 Jahren – Steinerne Hochzeit
    • 70 Jahren – Gnadenhochzeit
    • 72 1/2 Jahren – Juwelenhochzeit
    • 75 Jahren – Kronjuwelenhochzeit

    Die antragstellenden Eheleute müssen seit mindestens drei Jahren einen ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben. Mindestens einer der Eheleute muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

    Formular zur Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Der Antrag ist persönlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhaus/Arkadenhof zu stellen oder zu senden.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Heiratsurkunde
    • Meldezettel
    • Staatsbürgerschaftsnachweis

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Präsidium

    Landhausplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/111 61
    Fax: +43 732 7720/21 16 21
    E-Mail: praes.post@ooe.gv.at

    Website zur Jubiläumsabgabe für Ehejubeljahre ( Amt der Landesregierung)

    Senioren Erholungs- oder Kurzuschuss

    Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahre mit geringem Einkommen erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder überwiegend selbstfinanzierten Kuraufenthalts in Österreich, in der EU, sowie in Ländern, die an Österreich grenzen.

    In der Regel wird die Hälfte der Gesamtkosten gefördert, jedoch mindestens 70,95 und höchstens 106,43 Euro pro Person und Woche.

    Der Aufenthalt muss mindestens eine Woche (fünf Arbeitstage bzw. vier Übernachtungen) und darf höchstens zwei Wochen pro Kalenderjahr dauern. Vier-Tagesfahrten werden nicht gefördert.

    Die Einkommensgrenze darf den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß ASVG nicht übersteigen. Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, die Miete bzw. ein angenommener Aufwand für Unterkunft oder Hauserhaltungskosten von 90 Euro wird vom Einkommen abgezogen.

    Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Aufenthalt bei der Abteilung Soziales einzubringen.

    Formular zum Erholungs- und Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/21 56 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zum Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen.
    • Asylwerberinnen/Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.

    Zuständige Stelle:

    Sozialplattform Oberösterreich
    Schillerstraße 9
    4020 Linz

    Telefon: +43 732/667594
    E-Mail: office@sozialplattform.at

    Website zum Kulturpass Oberösterreich ( Sozialplattform Oberösterreich)

    Aktivpass der Stadt Linz

    Personen mit Hauptwohnsitz in Linz und einem Monatsnettoeinkommen unter 1.547 Euro mit dem Richtsatz 2024 und unter 1.424 Euro unter dem  Richtsatz 2023 können den Aktivpass Linz bei allen Ausgabestellen beantragen. Zudem anspruchsberechtigt sind Jugendliche unter 18 Jahren, die keinen Anspruch auf Ermäßigung bei den Linz-Linien haben.

    Erforderliche Unterlagen:

    • aktueller Einkommensnachweis
    • Personen ohne eigenes Einkommen: aktuelle Bestätigung über eine Mitversicherung oder einen Versicherungsdatenauszug vom letzten Monat
    • Lichtbildausweis
    • Foto

    Zuständige Stelle:

    BürgerInnen Service
    Neues Rathaus
    Hauptstraße 1-5
    4041 Linz

    Telefon: +43 732 7070
    E-Mail: info@mag.linz.at

    Website zum Aktivpass Linz ( linz.at)

    Aktivpass der Stadt Wels

    Der Aktivpass der Stadt Wels enthält neben wichtigen Informationen auch viele Gutscheine im Gesamtwert von rund 200 Euro. Seniorinnen/Senioren, die das 60. Lebensjahr vollenden und in Wels wohnhaft sind, haben ab Jänner des jeweiligen Jahres Anspruch auf einen Aktivpass. Der Pass ist für ein Kalenderjahr gültig und kostet 13 Euro. Ausgleichszulagenbezieherinnen/Ausgleichszulagenbezieher erhalten den Seniorenpass gratis. Zudem ist der Aktivpass auch für Personen jeden Alters mit mehr als 70 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erwerbbar.

    Zuständige Stelle:

    Seniorencenter, Haus Leopold Spitzer
    Hans-Sachs-Straße 22
    4600 Wels
    Telefon: +43 7242 417-7904
    E-Mail: senb@wels.gv.at

    Weitere Informationen zum Aktivpass der Stadt Wels ( Stadt Wels) finden sich auf den Seiten der Stadtverwaltung.

    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Oberösterreich

    Ermäßigungen des Bundeslandes Oberösterreich

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist/war eine Sozialleistung des Landes Oberösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte für die Heizperiode 2023/2024 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bis 31. März 2024 gestellt werden.

    AK Senioren-Leistungskarte

    Die Senioren-Leistungskarte wird an Seniorinnen/Senioren ausgegeben, die während ihres Berufslebens Mitglieder der AK Oberösterreich waren. Die Karte ermöglicht:

    Ermäßigungen beim Besuch von Kursen (10 Prozent Ermäßigung – maximal 90 Euro pro Kurs)

    • des Berufsförderungsinstituts (BFI)
    • der Volkshochschule
    • der Volkshochschule Linz
    • der Volkshochschule Wels

    Zuständige Stelle:

    AK Oberösterreich

    Telefon: +43 50 6906 0
    E-Mail: mitglied@akooe.at

    Website zur AK Senioren-Leistungskarte ( AK Oberösterreich)

    Rufhilfe

    Der Telefonapparat kann an das Notrufsystem der Oberösterreichischen Rufhilfe angeschlossen werden. Mit der Betätigung der eingebauten Rufhilfe, die auch als Armband getragen werden kann, wird automatisch der Kontakt mit der Leitzentrale des Rufhilfe Vertragspartners hergestellt.

    Die Kosten betragen 18,17 Euro pro Monat. Nähere Auskünfte erteilt der Oberösterreichische Landesverband des Österreichischen Roten Kreuzes:

    Körnerstraße 28
    4010 Linz

    Telefon: +43 732 7644/182

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/2156 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zur Rufhilfe ( Amt der Landesregierung)

    Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Gefördert werden Ehepaare die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und zwar bereits seit:

    • 50 Jahren – Goldene Hochzeit
    • 60 Jahren – Diamantene Hochzeit
    • 65 Jahren – Eiserne Hochzeit
    • 67 1/2 Jahren – Steinerne Hochzeit
    • 70 Jahren – Gnadenhochzeit
    • 72 1/2 Jahren – Juwelenhochzeit
    • 75 Jahren – Kronjuwelenhochzeit

    Die antragstellenden Eheleute müssen seit mindestens drei Jahren einen ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben. Mindestens einer der Eheleute muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

    Formular zur Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Der Antrag ist persönlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhaus/Arkadenhof zu stellen oder zu senden.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Heiratsurkunde
    • Meldezettel
    • Staatsbürgerschaftsnachweis

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Präsidium

    Landhausplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/111 61
    Fax: +43 732 7720/21 16 21
    E-Mail: praes.post@ooe.gv.at

    Website zur Jubiläumsabgabe für Ehejubeljahre ( Amt der Landesregierung)

    Senioren Erholungs- oder Kurzuschuss

    Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahre mit geringem Einkommen erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder überwiegend selbstfinanzierten Kuraufenthalts in Österreich, in der EU, sowie in Ländern, die an Österreich grenzen.

    In der Regel wird die Hälfte der Gesamtkosten gefördert, jedoch mindestens 70,95 und höchstens 106,43 Euro pro Person und Woche.

    Der Aufenthalt muss mindestens eine Woche (fünf Arbeitstage bzw. vier Übernachtungen) und darf höchstens zwei Wochen pro Kalenderjahr dauern. Vier-Tagesfahrten werden nicht gefördert.

    Die Einkommensgrenze darf den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß ASVG nicht übersteigen. Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, die Miete bzw. ein angenommener Aufwand für Unterkunft oder Hauserhaltungskosten von 90 Euro wird vom Einkommen abgezogen.

    Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Aufenthalt bei der Abteilung Soziales einzubringen.

    Formular zum Erholungs- und Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/21 56 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zum Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen.
    • Asylwerberinnen/Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.

    Zuständige Stelle:

    Sozialplattform Oberösterreich
    Schillerstraße 9
    4020 Linz

    Telefon: +43 732/667594
    E-Mail: office@sozialplattform.at

    Website zum Kulturpass Oberösterreich ( Sozialplattform Oberösterreich)

    Aktivpass der Stadt Linz

    Personen mit Hauptwohnsitz in Linz und einem Monatsnettoeinkommen unter 1.547 Euro mit dem Richtsatz 2024 und unter 1.424 Euro unter dem  Richtsatz 2023 können den Aktivpass Linz bei allen Ausgabestellen beantragen. Zudem anspruchsberechtigt sind Jugendliche unter 18 Jahren, die keinen Anspruch auf Ermäßigung bei den Linz-Linien haben.

    Erforderliche Unterlagen:

    • aktueller Einkommensnachweis
    • Personen ohne eigenes Einkommen: aktuelle Bestätigung über eine Mitversicherung oder einen Versicherungsdatenauszug vom letzten Monat
    • Lichtbildausweis
    • Foto

    Zuständige Stelle:

    BürgerInnen Service
    Neues Rathaus
    Hauptstraße 1-5
    4041 Linz

    Telefon: +43 732 7070
    E-Mail: info@mag.linz.at

    Website zum Aktivpass Linz ( linz.at)

    Aktivpass der Stadt Wels

    Der Aktivpass der Stadt Wels enthält neben wichtigen Informationen auch viele Gutscheine im Gesamtwert von rund 200 Euro. Seniorinnen/Senioren, die das 60. Lebensjahr vollenden und in Wels wohnhaft sind, haben ab Jänner des jeweiligen Jahres Anspruch auf einen Aktivpass. Der Pass ist für ein Kalenderjahr gültig und kostet 13 Euro. Ausgleichszulagenbezieherinnen/Ausgleichszulagenbezieher erhalten den Seniorenpass gratis. Zudem ist der Aktivpass auch für Personen jeden Alters mit mehr als 70 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erwerbbar.

    Zuständige Stelle:

    Seniorencenter, Haus Leopold Spitzer
    Hans-Sachs-Straße 22
    4600 Wels
    Telefon: +43 7242 417-7904
    E-Mail: senb@wels.gv.at

    Weitere Informationen zum Aktivpass der Stadt Wels ( Stadt Wels) finden sich auf den Seiten der Stadtverwaltung.

    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Oberösterreich

    Ermäßigungen des Bundeslandes Oberösterreich

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist/war eine Sozialleistung des Landes Oberösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte für die Heizperiode 2023/2024 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bis 31. März 2024 gestellt werden.

    AK Senioren-Leistungskarte

    Die Senioren-Leistungskarte wird an Seniorinnen/Senioren ausgegeben, die während ihres Berufslebens Mitglieder der AK Oberösterreich waren. Die Karte ermöglicht:

    Ermäßigungen beim Besuch von Kursen (10 Prozent Ermäßigung – maximal 90 Euro pro Kurs)

    • des Berufsförderungsinstituts (BFI)
    • der Volkshochschule
    • der Volkshochschule Linz
    • der Volkshochschule Wels

    Zuständige Stelle:

    AK Oberösterreich

    Telefon: +43 50 6906 0
    E-Mail: mitglied@akooe.at

    Website zur AK Senioren-Leistungskarte ( AK Oberösterreich)

    Rufhilfe

    Der Telefonapparat kann an das Notrufsystem der Oberösterreichischen Rufhilfe angeschlossen werden. Mit der Betätigung der eingebauten Rufhilfe, die auch als Armband getragen werden kann, wird automatisch der Kontakt mit der Leitzentrale des Rufhilfe Vertragspartners hergestellt.

    Die Kosten betragen 18,17 Euro pro Monat. Nähere Auskünfte erteilt der Oberösterreichische Landesverband des Österreichischen Roten Kreuzes:

    Körnerstraße 28
    4010 Linz

    Telefon: +43 732 7644/182

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/2156 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zur Rufhilfe ( Amt der Landesregierung)

    Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Gefördert werden Ehepaare die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und zwar bereits seit:

    • 50 Jahren – Goldene Hochzeit
    • 60 Jahren – Diamantene Hochzeit
    • 65 Jahren – Eiserne Hochzeit
    • 67 1/2 Jahren – Steinerne Hochzeit
    • 70 Jahren – Gnadenhochzeit
    • 72 1/2 Jahren – Juwelenhochzeit
    • 75 Jahren – Kronjuwelenhochzeit

    Die antragstellenden Eheleute müssen seit mindestens drei Jahren einen ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben. Mindestens einer der Eheleute muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

    Formular zur Jubiläumsgabe für Ehejubilare

    Der Antrag ist persönlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhaus/Arkadenhof zu stellen oder zu senden.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Heiratsurkunde
    • Meldezettel
    • Staatsbürgerschaftsnachweis

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Präsidium

    Landhausplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/111 61
    Fax: +43 732 7720/21 16 21
    E-Mail: praes.post@ooe.gv.at

    Website zur Jubiläumsabgabe für Ehejubeljahre ( Amt der Landesregierung)

    Senioren Erholungs- oder Kurzuschuss

    Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahre mit geringem Einkommen erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder überwiegend selbstfinanzierten Kuraufenthalts in Österreich, in der EU, sowie in Ländern, die an Österreich grenzen.

    In der Regel wird die Hälfte der Gesamtkosten gefördert, jedoch mindestens 70,95 und höchstens 106,43 Euro pro Person und Woche.

    Der Aufenthalt muss mindestens eine Woche (fünf Arbeitstage bzw. vier Übernachtungen) und darf höchstens zwei Wochen pro Kalenderjahr dauern. Vier-Tagesfahrten werden nicht gefördert.

    Die Einkommensgrenze darf den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß ASVG nicht übersteigen. Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, die Miete bzw. ein angenommener Aufwand für Unterkunft oder Hauserhaltungskosten von 90 Euro wird vom Einkommen abgezogen.

    Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Aufenthalt bei der Abteilung Soziales einzubringen.

    Formular zum Erholungs- und Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Zuständige Stelle:

    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    Direktion Soziales und Gesundheit
    Abteilung Soziales

    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz

    Telefon: +43 732 7720/152 21
    Fax: +43 732 7720/21 56 19
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

    Website zum Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen.
    • Asylwerberinnen/Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.

    Zuständige Stelle:

    Sozialplattform Oberösterreich
    Schillerstraße 9
    4020 Linz

    Telefon: +43 732/667594
    E-Mail: office@sozialplattform.at

    Website zum Kulturpass Oberösterreich ( Sozialplattform Oberösterreich)

    Aktivpass der Stadt Linz

    Personen mit Hauptwohnsitz in Linz und einem Monatsnettoeinkommen unter 1.547 Euro mit dem Richtsatz 2024 und unter 1.424 Euro unter dem  Richtsatz 2023 können den Aktivpass Linz bei allen Ausgabestellen beantragen. Zudem anspruchsberechtigt sind Jugendliche unter 18 Jahren, die keinen Anspruch auf Ermäßigung bei den Linz-Linien haben.

    Erforderliche Unterlagen:

    • aktueller Einkommensnachweis
    • Personen ohne eigenes Einkommen: aktuelle Bestätigung über eine Mitversicherung oder einen Versicherungsdatenauszug vom letzten Monat
    • Lichtbildausweis
    • Foto

    Zuständige Stelle:

    BürgerInnen Service
    Neues Rathaus
    Hauptstraße 1-5
    4041 Linz

    Telefon: +43 732 7070
    E-Mail: info@mag.linz.at

    Website zum Aktivpass Linz ( linz.at)

    Aktivpass der Stadt Wels

    Der Aktivpass der Stadt Wels enthält neben wichtigen Informationen auch viele Gutscheine im Gesamtwert von rund 200 Euro. Seniorinnen/Senioren, die das 60. Lebensjahr vollenden und in Wels wohnhaft sind, haben ab Jänner des jeweiligen Jahres Anspruch auf einen Aktivpass. Der Pass ist für ein Kalenderjahr gültig und kostet 13 Euro. Ausgleichszulagenbezieherinnen/Ausgleichszulagenbezieher erhalten den Seniorenpass gratis. Zudem ist der Aktivpass auch für Personen jeden Alters mit mehr als 70 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erwerbbar.

    Zuständige Stelle:

    Seniorencenter, Haus Leopold Spitzer
    Hans-Sachs-Straße 22
    4600 Wels
    Telefon: +43 7242 417-7904
    E-Mail: senb@wels.gv.at

    Weitere Informationen zum Aktivpass der Stadt Wels ( Stadt Wels) finden sich auf den Seiten der Stadtverwaltung.

    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion