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    Checkliste Sozialversicherung und weitere soziale Leistungen in Österreich für Drittstaatsangehörige

    Aktuelle Checkliste zu Sozialversicherung und weiteren sozialen Leistungen in Österreich für Drittstaatsangehörige.
    Thema Detailinformationen Erledigt
    Pflichtversicherung In Österreich gibt es ein System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen. Die Pflichtversicherung beginnt, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer mit einem Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze) erfüllt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die betroffene Person davon weiß oder es will.  
    Selbstversicherung Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung.  
    e-card Nach einem Umzug nach Österreich sollten sich insbesondere bei der zuständigen Sozialversicherunganstalt melden, um eine Sozialversicherungsnummer und eine e-card zu erhalten.  
     Unfallversicherung

    Im Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gibt es eine Unfallversicherung für

    • Arbeiterinnen/Arbeiter und Angestellte,
    • selbstständig Erwerbstätige,
    • Schülerinnen/Schüler,
    • Studierende und
    • besonders geschützte Personen (z.B. Mitglieder und Helferinnen/Helfer von Hilfsorganisationen).
     
    Krankenversicherung 

    Familienmitglieder können in der Krankenversicherung mitversichert werden.

    Außerdem gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Selbstversicherung in der Krankenversicherung.

     
    Pensionsversicherung Das österreichische System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen umfasst auch die Pensionsversicherung.  
    Betragen die Versicherungszeiten in Österreich weniger als ein Jahr, so werden sie zu den Pensionsansprüchen in anderen Staaten hinzugerechnet.  
    Kranken- und Pensionsversicherung Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2024 bei 518,44 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen.  
    Arbeitslosengeld Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein.  
    Mindestsicherung Drittstaatsangehörige haben grundsätzlich nur dann einen Anspruch auf die Mindestsicherung, wenn sie schon mehr als 5 Jahre rechtmäßig in Österreich gelebt haben.  
    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Checkliste Sozialversicherung und weitere soziale Leistungen in Österreich für Drittstaatsangehörige

    Aktuelle Checkliste zu Sozialversicherung und weiteren sozialen Leistungen in Österreich für Drittstaatsangehörige.
    Thema Detailinformationen Erledigt
    Pflichtversicherung In Österreich gibt es ein System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen. Die Pflichtversicherung beginnt, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer mit einem Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze) erfüllt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die betroffene Person davon weiß oder es will.  
    Selbstversicherung Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung.  
    e-card Nach einem Umzug nach Österreich sollten sich insbesondere bei der zuständigen Sozialversicherunganstalt melden, um eine Sozialversicherungsnummer und eine e-card zu erhalten.  
     Unfallversicherung

    Im Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gibt es eine Unfallversicherung für

    • Arbeiterinnen/Arbeiter und Angestellte,
    • selbstständig Erwerbstätige,
    • Schülerinnen/Schüler,
    • Studierende und
    • besonders geschützte Personen (z.B. Mitglieder und Helferinnen/Helfer von Hilfsorganisationen).
     
    Krankenversicherung 

    Familienmitglieder können in der Krankenversicherung mitversichert werden.

    Außerdem gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Selbstversicherung in der Krankenversicherung.

     
    Pensionsversicherung Das österreichische System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen umfasst auch die Pensionsversicherung.  
    Betragen die Versicherungszeiten in Österreich weniger als ein Jahr, so werden sie zu den Pensionsansprüchen in anderen Staaten hinzugerechnet.  
    Kranken- und Pensionsversicherung Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2024 bei 518,44 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen.  
    Arbeitslosengeld Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein.  
    Mindestsicherung Drittstaatsangehörige haben grundsätzlich nur dann einen Anspruch auf die Mindestsicherung, wenn sie schon mehr als 5 Jahre rechtmäßig in Österreich gelebt haben.  
    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

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    Pflichtversicherung In Österreich gibt es ein System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen. Die Pflichtversicherung beginnt, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer mit einem Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze) erfüllt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die betroffene Person davon weiß oder es will.  
    Selbstversicherung Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung.  
    e-card Nach einem Umzug nach Österreich sollten sich insbesondere bei der zuständigen Sozialversicherunganstalt melden, um eine Sozialversicherungsnummer und eine e-card zu erhalten.  
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    • Schülerinnen/Schüler,
    • Studierende und
    • besonders geschützte Personen (z.B. Mitglieder und Helferinnen/Helfer von Hilfsorganisationen).
     
    Krankenversicherung 

    Familienmitglieder können in der Krankenversicherung mitversichert werden.

    Außerdem gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Selbstversicherung in der Krankenversicherung.

     
    Pensionsversicherung Das österreichische System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen umfasst auch die Pensionsversicherung.  
    Betragen die Versicherungszeiten in Österreich weniger als ein Jahr, so werden sie zu den Pensionsansprüchen in anderen Staaten hinzugerechnet.  
    Kranken- und Pensionsversicherung Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2024 bei 518,44 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen.  
    Arbeitslosengeld Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein.  
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    Außerdem gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Selbstversicherung in der Krankenversicherung.

     
    Pensionsversicherung Das österreichische System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen umfasst auch die Pensionsversicherung.  
    Betragen die Versicherungszeiten in Österreich weniger als ein Jahr, so werden sie zu den Pensionsansprüchen in anderen Staaten hinzugerechnet.  
    Kranken- und Pensionsversicherung Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2024 bei 518,44 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen.  
    Arbeitslosengeld Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein.  
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    Selbstversicherung Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung.  
    e-card Nach einem Umzug nach Österreich sollten sich insbesondere bei der zuständigen Sozialversicherunganstalt melden, um eine Sozialversicherungsnummer und eine e-card zu erhalten.  
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    Im Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gibt es eine Unfallversicherung für

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    Krankenversicherung 

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    Betragen die Versicherungszeiten in Österreich weniger als ein Jahr, so werden sie zu den Pensionsansprüchen in anderen Staaten hinzugerechnet.  
    Kranken- und Pensionsversicherung Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2024 bei 518,44 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen.  
    Arbeitslosengeld Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein.  
    Mindestsicherung Drittstaatsangehörige haben grundsätzlich nur dann einen Anspruch auf die Mindestsicherung, wenn sie schon mehr als 5 Jahre rechtmäßig in Österreich gelebt haben.  
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    Selbstversicherung Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung.  
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    • Arbeiterinnen/Arbeiter und Angestellte,
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    • Schülerinnen/Schüler,
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    • besonders geschützte Personen (z.B. Mitglieder und Helferinnen/Helfer von Hilfsorganisationen).
     
    Krankenversicherung 

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    Außerdem gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Selbstversicherung in der Krankenversicherung.

     
    Pensionsversicherung Das österreichische System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen umfasst auch die Pensionsversicherung.  
    Betragen die Versicherungszeiten in Österreich weniger als ein Jahr, so werden sie zu den Pensionsansprüchen in anderen Staaten hinzugerechnet.  
    Kranken- und Pensionsversicherung Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2024 bei 518,44 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen.  
    Arbeitslosengeld Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein.  
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    Pflichtversicherung In Österreich gibt es ein System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen. Die Pflichtversicherung beginnt, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer mit einem Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze) erfüllt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die betroffene Person davon weiß oder es will.  
    Selbstversicherung Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung.  
    e-card Nach einem Umzug nach Österreich sollten sich insbesondere bei der zuständigen Sozialversicherunganstalt melden, um eine Sozialversicherungsnummer und eine e-card zu erhalten.  
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    Familienmitglieder können in der Krankenversicherung mitversichert werden.

    Außerdem gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Selbstversicherung in der Krankenversicherung.

     
    Pensionsversicherung Das österreichische System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen umfasst auch die Pensionsversicherung.  
    Betragen die Versicherungszeiten in Österreich weniger als ein Jahr, so werden sie zu den Pensionsansprüchen in anderen Staaten hinzugerechnet.  
    Kranken- und Pensionsversicherung Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2024 bei 518,44 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen.  
    Arbeitslosengeld Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein.  
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    Selbstversicherung Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung.  
    e-card Nach einem Umzug nach Österreich sollten sich insbesondere bei der zuständigen Sozialversicherunganstalt melden, um eine Sozialversicherungsnummer und eine e-card zu erhalten.  
     Unfallversicherung

    Im Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gibt es eine Unfallversicherung für

    • Arbeiterinnen/Arbeiter und Angestellte,
    • selbstständig Erwerbstätige,
    • Schülerinnen/Schüler,
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    • besonders geschützte Personen (z.B. Mitglieder und Helferinnen/Helfer von Hilfsorganisationen).
     
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    Außerdem gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Selbstversicherung in der Krankenversicherung.

     
    Pensionsversicherung Das österreichische System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen umfasst auch die Pensionsversicherung.  
    Betragen die Versicherungszeiten in Österreich weniger als ein Jahr, so werden sie zu den Pensionsansprüchen in anderen Staaten hinzugerechnet.  
    Kranken- und Pensionsversicherung Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2024 bei 518,44 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen.  
    Arbeitslosengeld Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein.  
    Mindestsicherung Drittstaatsangehörige haben grundsätzlich nur dann einen Anspruch auf die Mindestsicherung, wenn sie schon mehr als 5 Jahre rechtmäßig in Österreich gelebt haben.  
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    Selbstversicherung Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung.  
    e-card Nach einem Umzug nach Österreich sollten sich insbesondere bei der zuständigen Sozialversicherunganstalt melden, um eine Sozialversicherungsnummer und eine e-card zu erhalten.  
     Unfallversicherung

    Im Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gibt es eine Unfallversicherung für

    • Arbeiterinnen/Arbeiter und Angestellte,
    • selbstständig Erwerbstätige,
    • Schülerinnen/Schüler,
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    • besonders geschützte Personen (z.B. Mitglieder und Helferinnen/Helfer von Hilfsorganisationen).
     
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    Familienmitglieder können in der Krankenversicherung mitversichert werden.

    Außerdem gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Selbstversicherung in der Krankenversicherung.

     
    Pensionsversicherung Das österreichische System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen umfasst auch die Pensionsversicherung.  
    Betragen die Versicherungszeiten in Österreich weniger als ein Jahr, so werden sie zu den Pensionsansprüchen in anderen Staaten hinzugerechnet.  
    Kranken- und Pensionsversicherung Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2024 bei 518,44 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen.  
    Arbeitslosengeld Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein.  
    Mindestsicherung Drittstaatsangehörige haben grundsätzlich nur dann einen Anspruch auf die Mindestsicherung, wenn sie schon mehr als 5 Jahre rechtmäßig in Österreich gelebt haben.  
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    Selbstversicherung Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung.  
    e-card Nach einem Umzug nach Österreich sollten sich insbesondere bei der zuständigen Sozialversicherunganstalt melden, um eine Sozialversicherungsnummer und eine e-card zu erhalten.  
     Unfallversicherung

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    • Arbeiterinnen/Arbeiter und Angestellte,
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    • besonders geschützte Personen (z.B. Mitglieder und Helferinnen/Helfer von Hilfsorganisationen).
     
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    Außerdem gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Selbstversicherung in der Krankenversicherung.

     
    Pensionsversicherung Das österreichische System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen umfasst auch die Pensionsversicherung.  
    Betragen die Versicherungszeiten in Österreich weniger als ein Jahr, so werden sie zu den Pensionsansprüchen in anderen Staaten hinzugerechnet.  
    Kranken- und Pensionsversicherung Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2024 bei 518,44 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen.  
    Arbeitslosengeld Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein.  
    Mindestsicherung Drittstaatsangehörige haben grundsätzlich nur dann einen Anspruch auf die Mindestsicherung, wenn sie schon mehr als 5 Jahre rechtmäßig in Österreich gelebt haben.  
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    Selbstversicherung Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung.  
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    Betragen die Versicherungszeiten in Österreich weniger als ein Jahr, so werden sie zu den Pensionsansprüchen in anderen Staaten hinzugerechnet.  
    Kranken- und Pensionsversicherung Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2024 bei 518,44 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen.  
    Arbeitslosengeld Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein.  
    Mindestsicherung Drittstaatsangehörige haben grundsätzlich nur dann einen Anspruch auf die Mindestsicherung, wenn sie schon mehr als 5 Jahre rechtmäßig in Österreich gelebt haben.  
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    Thema Detailinformationen Erledigt
    Pflichtversicherung In Österreich gibt es ein System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen. Die Pflichtversicherung beginnt, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer mit einem Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze) erfüllt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die betroffene Person davon weiß oder es will.  
    Selbstversicherung Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung.  
    e-card Nach einem Umzug nach Österreich sollten sich insbesondere bei der zuständigen Sozialversicherunganstalt melden, um eine Sozialversicherungsnummer und eine e-card zu erhalten.  
     Unfallversicherung

    Im Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gibt es eine Unfallversicherung für

    • Arbeiterinnen/Arbeiter und Angestellte,
    • selbstständig Erwerbstätige,
    • Schülerinnen/Schüler,
    • Studierende und
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    Familienmitglieder können in der Krankenversicherung mitversichert werden.

    Außerdem gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Selbstversicherung in der Krankenversicherung.

     
    Pensionsversicherung Das österreichische System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen umfasst auch die Pensionsversicherung.  
    Betragen die Versicherungszeiten in Österreich weniger als ein Jahr, so werden sie zu den Pensionsansprüchen in anderen Staaten hinzugerechnet.  
    Kranken- und Pensionsversicherung Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2024 bei 518,44 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen.  
    Arbeitslosengeld Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein.  
    Mindestsicherung Drittstaatsangehörige haben grundsätzlich nur dann einen Anspruch auf die Mindestsicherung, wenn sie schon mehr als 5 Jahre rechtmäßig in Österreich gelebt haben.  
    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Checkliste Sozialversicherung und weitere soziale Leistungen in Österreich für Drittstaatsangehörige

    Aktuelle Checkliste zu Sozialversicherung und weiteren sozialen Leistungen in Österreich für Drittstaatsangehörige.
    Thema Detailinformationen Erledigt
    Pflichtversicherung In Österreich gibt es ein System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen. Die Pflichtversicherung beginnt, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer mit einem Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze) erfüllt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die betroffene Person davon weiß oder es will.  
    Selbstversicherung Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung.  
    e-card Nach einem Umzug nach Österreich sollten sich insbesondere bei der zuständigen Sozialversicherunganstalt melden, um eine Sozialversicherungsnummer und eine e-card zu erhalten.  
     Unfallversicherung

    Im Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gibt es eine Unfallversicherung für

    • Arbeiterinnen/Arbeiter und Angestellte,
    • selbstständig Erwerbstätige,
    • Schülerinnen/Schüler,
    • Studierende und
    • besonders geschützte Personen (z.B. Mitglieder und Helferinnen/Helfer von Hilfsorganisationen).
     
    Krankenversicherung 

    Familienmitglieder können in der Krankenversicherung mitversichert werden.

    Außerdem gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Selbstversicherung in der Krankenversicherung.

     
    Pensionsversicherung Das österreichische System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen umfasst auch die Pensionsversicherung.  
    Betragen die Versicherungszeiten in Österreich weniger als ein Jahr, so werden sie zu den Pensionsansprüchen in anderen Staaten hinzugerechnet.  
    Kranken- und Pensionsversicherung Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2024 bei 518,44 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen.  
    Arbeitslosengeld Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein.  
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    Selbstversicherung Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung.  
    e-card Nach einem Umzug nach Österreich sollten sich insbesondere bei der zuständigen Sozialversicherunganstalt melden, um eine Sozialversicherungsnummer und eine e-card zu erhalten.  
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    • Arbeiterinnen/Arbeiter und Angestellte,
    • selbstständig Erwerbstätige,
    • Schülerinnen/Schüler,
    • Studierende und
    • besonders geschützte Personen (z.B. Mitglieder und Helferinnen/Helfer von Hilfsorganisationen).
     
    Krankenversicherung 

    Familienmitglieder können in der Krankenversicherung mitversichert werden.

    Außerdem gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Selbstversicherung in der Krankenversicherung.

     
    Pensionsversicherung Das österreichische System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen umfasst auch die Pensionsversicherung.  
    Betragen die Versicherungszeiten in Österreich weniger als ein Jahr, so werden sie zu den Pensionsansprüchen in anderen Staaten hinzugerechnet.  
    Kranken- und Pensionsversicherung Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2024 bei 518,44 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen.  
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    • besonders geschützte Personen (z.B. Mitglieder und Helferinnen/Helfer von Hilfsorganisationen).
     
    Krankenversicherung 

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    Kranken- und Pensionsversicherung Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2024 bei 518,44 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen.  
    Arbeitslosengeld Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein.  
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    Betragen die Versicherungszeiten in Österreich weniger als ein Jahr, so werden sie zu den Pensionsansprüchen in anderen Staaten hinzugerechnet.  
    Kranken- und Pensionsversicherung Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2024 bei 518,44 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen.  
    Arbeitslosengeld Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein.  
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    Selbstversicherung Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung.  
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    Kranken- und Pensionsversicherung Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2024 bei 518,44 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen.  
    Arbeitslosengeld Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein.  
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    • Arbeiterinnen/Arbeiter und Angestellte,
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    • Schülerinnen/Schüler,
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    • besonders geschützte Personen (z.B. Mitglieder und Helferinnen/Helfer von Hilfsorganisationen).
     
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    Pensionsversicherung Das österreichische System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen umfasst auch die Pensionsversicherung.  
    Betragen die Versicherungszeiten in Österreich weniger als ein Jahr, so werden sie zu den Pensionsansprüchen in anderen Staaten hinzugerechnet.  
    Kranken- und Pensionsversicherung Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2024 bei 518,44 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen.  
    Arbeitslosengeld Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein.  
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    Selbstversicherung Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung.  
    e-card Nach einem Umzug nach Österreich sollten sich insbesondere bei der zuständigen Sozialversicherunganstalt melden, um eine Sozialversicherungsnummer und eine e-card zu erhalten.  
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    • Arbeiterinnen/Arbeiter und Angestellte,
    • selbstständig Erwerbstätige,
    • Schülerinnen/Schüler,
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    • besonders geschützte Personen (z.B. Mitglieder und Helferinnen/Helfer von Hilfsorganisationen).
     
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    Betragen die Versicherungszeiten in Österreich weniger als ein Jahr, so werden sie zu den Pensionsansprüchen in anderen Staaten hinzugerechnet.  
    Kranken- und Pensionsversicherung Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2024 bei 518,44 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen.  
    Arbeitslosengeld Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein.  
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    Selbstversicherung Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung.  
    e-card Nach einem Umzug nach Österreich sollten sich insbesondere bei der zuständigen Sozialversicherunganstalt melden, um eine Sozialversicherungsnummer und eine e-card zu erhalten.  
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    • Arbeiterinnen/Arbeiter und Angestellte,
    • selbstständig Erwerbstätige,
    • Schülerinnen/Schüler,
    • Studierende und
    • besonders geschützte Personen (z.B. Mitglieder und Helferinnen/Helfer von Hilfsorganisationen).
     
    Krankenversicherung 

    Familienmitglieder können in der Krankenversicherung mitversichert werden.

    Außerdem gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Selbstversicherung in der Krankenversicherung.

     
    Pensionsversicherung Das österreichische System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen umfasst auch die Pensionsversicherung.  
    Betragen die Versicherungszeiten in Österreich weniger als ein Jahr, so werden sie zu den Pensionsansprüchen in anderen Staaten hinzugerechnet.  
    Kranken- und Pensionsversicherung Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2024 bei 518,44 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen.  
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    Betragen die Versicherungszeiten in Österreich weniger als ein Jahr, so werden sie zu den Pensionsansprüchen in anderen Staaten hinzugerechnet.  
    Kranken- und Pensionsversicherung Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2024 bei 518,44 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen.  
    Arbeitslosengeld Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein.  
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    • Arbeiterinnen/Arbeiter und Angestellte,
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    Selbstversicherung Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung.  
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    Kranken- und Pensionsversicherung Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2024 bei 518,44 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen.  
    Arbeitslosengeld Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein.  
    Mindestsicherung Drittstaatsangehörige haben grundsätzlich nur dann einen Anspruch auf die Mindestsicherung, wenn sie schon mehr als 5 Jahre rechtmäßig in Österreich gelebt haben.  
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    Checkliste Sozialversicherung und weitere soziale Leistungen in Österreich für Drittstaatsangehörige

    Aktuelle Checkliste zu Sozialversicherung und weiteren sozialen Leistungen in Österreich für Drittstaatsangehörige.
    Thema Detailinformationen Erledigt
    Pflichtversicherung In Österreich gibt es ein System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen. Die Pflichtversicherung beginnt, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer mit einem Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze) erfüllt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die betroffene Person davon weiß oder es will.  
    Selbstversicherung Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung.  
    e-card Nach einem Umzug nach Österreich sollten sich insbesondere bei der zuständigen Sozialversicherunganstalt melden, um eine Sozialversicherungsnummer und eine e-card zu erhalten.  
     Unfallversicherung

    Im Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gibt es eine Unfallversicherung für

    • Arbeiterinnen/Arbeiter und Angestellte,
    • selbstständig Erwerbstätige,
    • Schülerinnen/Schüler,
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    Außerdem gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Selbstversicherung in der Krankenversicherung.

     
    Pensionsversicherung Das österreichische System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen umfasst auch die Pensionsversicherung.  
    Betragen die Versicherungszeiten in Österreich weniger als ein Jahr, so werden sie zu den Pensionsansprüchen in anderen Staaten hinzugerechnet.  
    Kranken- und Pensionsversicherung Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2024 bei 518,44 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen.  
    Arbeitslosengeld Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein.  
    Mindestsicherung Drittstaatsangehörige haben grundsätzlich nur dann einen Anspruch auf die Mindestsicherung, wenn sie schon mehr als 5 Jahre rechtmäßig in Österreich gelebt haben.  
    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Checkliste Sozialversicherung und weitere soziale Leistungen in Österreich für Drittstaatsangehörige

    Aktuelle Checkliste zu Sozialversicherung und weiteren sozialen Leistungen in Österreich für Drittstaatsangehörige.
    Thema Detailinformationen Erledigt
    Pflichtversicherung In Österreich gibt es ein System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen. Die Pflichtversicherung beginnt, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer mit einem Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze) erfüllt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die betroffene Person davon weiß oder es will.  
    Selbstversicherung Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung.  
    e-card Nach einem Umzug nach Österreich sollten sich insbesondere bei der zuständigen Sozialversicherunganstalt melden, um eine Sozialversicherungsnummer und eine e-card zu erhalten.  
     Unfallversicherung

    Im Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gibt es eine Unfallversicherung für

    • Arbeiterinnen/Arbeiter und Angestellte,
    • selbstständig Erwerbstätige,
    • Schülerinnen/Schüler,
    • Studierende und
    • besonders geschützte Personen (z.B. Mitglieder und Helferinnen/Helfer von Hilfsorganisationen).
     
    Krankenversicherung 

    Familienmitglieder können in der Krankenversicherung mitversichert werden.

    Außerdem gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Selbstversicherung in der Krankenversicherung.

     
    Pensionsversicherung Das österreichische System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen umfasst auch die Pensionsversicherung.  
    Betragen die Versicherungszeiten in Österreich weniger als ein Jahr, so werden sie zu den Pensionsansprüchen in anderen Staaten hinzugerechnet.  
    Kranken- und Pensionsversicherung Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2024 bei 518,44 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen.  
    Arbeitslosengeld Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein.  
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    Selbstversicherung Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung.  
    e-card Nach einem Umzug nach Österreich sollten sich insbesondere bei der zuständigen Sozialversicherunganstalt melden, um eine Sozialversicherungsnummer und eine e-card zu erhalten.  
     Unfallversicherung

    Im Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gibt es eine Unfallversicherung für

    • Arbeiterinnen/Arbeiter und Angestellte,
    • selbstständig Erwerbstätige,
    • Schülerinnen/Schüler,
    • Studierende und
    • besonders geschützte Personen (z.B. Mitglieder und Helferinnen/Helfer von Hilfsorganisationen).
     
    Krankenversicherung 

    Familienmitglieder können in der Krankenversicherung mitversichert werden.

    Außerdem gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Selbstversicherung in der Krankenversicherung.

     
    Pensionsversicherung Das österreichische System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen umfasst auch die Pensionsversicherung.  
    Betragen die Versicherungszeiten in Österreich weniger als ein Jahr, so werden sie zu den Pensionsansprüchen in anderen Staaten hinzugerechnet.  
    Kranken- und Pensionsversicherung Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2024 bei 518,44 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen.  
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    e-card Nach einem Umzug nach Österreich sollten sich insbesondere bei der zuständigen Sozialversicherunganstalt melden, um eine Sozialversicherungsnummer und eine e-card zu erhalten.  
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    • Arbeiterinnen/Arbeiter und Angestellte,
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    • Schülerinnen/Schüler,
    • Studierende und
    • besonders geschützte Personen (z.B. Mitglieder und Helferinnen/Helfer von Hilfsorganisationen).
     
    Krankenversicherung 

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    Außerdem gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Selbstversicherung in der Krankenversicherung.

     
    Pensionsversicherung Das österreichische System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen umfasst auch die Pensionsversicherung.  
    Betragen die Versicherungszeiten in Österreich weniger als ein Jahr, so werden sie zu den Pensionsansprüchen in anderen Staaten hinzugerechnet.  
    Kranken- und Pensionsversicherung Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2024 bei 518,44 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen.  
    Arbeitslosengeld Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein.  
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    e-card Nach einem Umzug nach Österreich sollten sich insbesondere bei der zuständigen Sozialversicherunganstalt melden, um eine Sozialversicherungsnummer und eine e-card zu erhalten.  
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    • Arbeiterinnen/Arbeiter und Angestellte,
    • selbstständig Erwerbstätige,
    • Schülerinnen/Schüler,
    • Studierende und
    • besonders geschützte Personen (z.B. Mitglieder und Helferinnen/Helfer von Hilfsorganisationen).
     
    Krankenversicherung 

    Familienmitglieder können in der Krankenversicherung mitversichert werden.

    Außerdem gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Selbstversicherung in der Krankenversicherung.

     
    Pensionsversicherung Das österreichische System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen umfasst auch die Pensionsversicherung.  
    Betragen die Versicherungszeiten in Österreich weniger als ein Jahr, so werden sie zu den Pensionsansprüchen in anderen Staaten hinzugerechnet.  
    Kranken- und Pensionsversicherung Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2024 bei 518,44 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen.  
    Arbeitslosengeld Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein.  
    Mindestsicherung Drittstaatsangehörige haben grundsätzlich nur dann einen Anspruch auf die Mindestsicherung, wenn sie schon mehr als 5 Jahre rechtmäßig in Österreich gelebt haben.  
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    Selbstversicherung Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung.  
    e-card Nach einem Umzug nach Österreich sollten sich insbesondere bei der zuständigen Sozialversicherunganstalt melden, um eine Sozialversicherungsnummer und eine e-card zu erhalten.  
     Unfallversicherung

    Im Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gibt es eine Unfallversicherung für

    • Arbeiterinnen/Arbeiter und Angestellte,
    • selbstständig Erwerbstätige,
    • Schülerinnen/Schüler,
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    • besonders geschützte Personen (z.B. Mitglieder und Helferinnen/Helfer von Hilfsorganisationen).
     
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    Außerdem gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Selbstversicherung in der Krankenversicherung.

     
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    Betragen die Versicherungszeiten in Österreich weniger als ein Jahr, so werden sie zu den Pensionsansprüchen in anderen Staaten hinzugerechnet.  
    Kranken- und Pensionsversicherung Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2024 bei 518,44 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen.  
    Arbeitslosengeld Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein.  
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    Selbstversicherung Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung.  
    e-card Nach einem Umzug nach Österreich sollten sich insbesondere bei der zuständigen Sozialversicherunganstalt melden, um eine Sozialversicherungsnummer und eine e-card zu erhalten.  
     Unfallversicherung

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    • Arbeiterinnen/Arbeiter und Angestellte,
    • selbstständig Erwerbstätige,
    • Schülerinnen/Schüler,
    • Studierende und
    • besonders geschützte Personen (z.B. Mitglieder und Helferinnen/Helfer von Hilfsorganisationen).
     
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    Betragen die Versicherungszeiten in Österreich weniger als ein Jahr, so werden sie zu den Pensionsansprüchen in anderen Staaten hinzugerechnet.  
    Kranken- und Pensionsversicherung Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2024 bei 518,44 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen.  
    Arbeitslosengeld Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein.  
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    Selbstversicherung Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung.  
    e-card Nach einem Umzug nach Österreich sollten sich insbesondere bei der zuständigen Sozialversicherunganstalt melden, um eine Sozialversicherungsnummer und eine e-card zu erhalten.  
     Unfallversicherung

    Im Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gibt es eine Unfallversicherung für

    • Arbeiterinnen/Arbeiter und Angestellte,
    • selbstständig Erwerbstätige,
    • Schülerinnen/Schüler,
    • Studierende und
    • besonders geschützte Personen (z.B. Mitglieder und Helferinnen/Helfer von Hilfsorganisationen).
     
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    Betragen die Versicherungszeiten in Österreich weniger als ein Jahr, so werden sie zu den Pensionsansprüchen in anderen Staaten hinzugerechnet.  
    Kranken- und Pensionsversicherung Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2024 bei 518,44 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen.  
    Arbeitslosengeld Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein.  
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    Selbstversicherung Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung.  
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    • Arbeiterinnen/Arbeiter und Angestellte,
    • selbstständig Erwerbstätige,
    • Schülerinnen/Schüler,
    • Studierende und
    • besonders geschützte Personen (z.B. Mitglieder und Helferinnen/Helfer von Hilfsorganisationen).
     
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    Betragen die Versicherungszeiten in Österreich weniger als ein Jahr, so werden sie zu den Pensionsansprüchen in anderen Staaten hinzugerechnet.  
    Kranken- und Pensionsversicherung Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2024 bei 518,44 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen.  
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