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    Nach dem Umzug – Checkliste

    Diese Tabelle gibt einen Überblick über die Erledigungen nach dem Umzug.
      Tätigkeit Erledigt
    Wohnsitz An-, Ab-, Ummeldung des Wohnsitzes (dreitägige Frist bei Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes oder "Nebenwohnsitzes" oder einmonatige Frist bei Ummeldung - bisheriger Hauptwohnsitz soll zum "Nebenwohnsitz" werden oder umgekehrt), auch aller minderjährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen  
    Kfz-Abmeldung und Zulassung am neuen Wohnort (wenn hierbei eine Änderung des Kfz-Kennzeichens erfolgt: Umregistrierung der Digitalen Vignette)  
    Ab-/Anmeldung Ihres Hundes  
    Mitteilung der Adressänderung Arbeit Arbeitgeberin/Arbeitgeber  
    Arbeitsmarktservice (AMS)  
     Behörden und Ämter Finanzamt  
    Kfz-Zulassungsbescheinigung
    • Dieselbe Behörde bleibt zuständig, Kennzeichen bleibt gleich: kein aktives Tun erforderlich
    • Dieselbe Behörde bleibt zuständig, Kennzeichen ändert sich (z.B. von "WN" auf "P"): Meldung bei der Zulassungsstelle erforderlich (Frist: eine Woche)
     
    Sozialamt  
    Studienbeihilfenbehörde  
    Grundbuch  
    Firmenbuch  
    Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)  
    Versicherung Krankenkasse  
    Pensionsversicherungsanstalt  
    Versicherungsunternehmen - melden Sie die Daten der neuen Wohnung rechtzeitig (spätestens bei der Ummeldung) Ihrer Haushaltsversicherung!  
    Fahrzeugversicherung  
    Geldinstitute     
    Post Nachsendeauftrag  
    ORF-Beitrag (ehemalige GIS) ORF-Beitrag Service GmbH   
    Kindergarten/Schule/ Universität Kinderbetreuungseinrichtung/Schule/ Hort  
    Universität/Fachhochschule  
    Wehrdienst und Zivildienst Militärbehörde (nur bei Umzug ins Ausland)  
    Zivildienststelle  
    Verein z.B. Kundenkarten, Automobilclub, Sportverein, Bücherclub  
    Fischereikarte  
    Jagdkarte  
    Vereinsregister  
    Waffenbesitzkarte/Waffenpass    
    Verkehrsbetriebe z.B. bei Besitz einer Jahreskarte  
    Glaubensgemeinschaften z.B. Kirchenbeitragsstelle  
    Vollmachten    
    Grabnutzungsrechte Zuständige Stelle  
    Ärztinnen/Ärzte    
    Laufende Abonnements z.B. Zeitungen, Zeitschriften, Theater  
    Bibliotheken    
    Sonstiges Schlüssel der alten Wohnung zurückgeben  
    Türschilder mit Ihrem Namen versehen  
    Eventuell Parkerlaubnis beantragen  

    Hinweis

    Diese Checkliste versteht sich als Leitfaden für Ihren Umzug und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

    Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Nach dem Umzug – Checkliste

    Diese Tabelle gibt einen Überblick über die Erledigungen nach dem Umzug.
      Tätigkeit Erledigt
    Wohnsitz An-, Ab-, Ummeldung des Wohnsitzes (dreitägige Frist bei Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes oder "Nebenwohnsitzes" oder einmonatige Frist bei Ummeldung - bisheriger Hauptwohnsitz soll zum "Nebenwohnsitz" werden oder umgekehrt), auch aller minderjährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen  
    Kfz-Abmeldung und Zulassung am neuen Wohnort (wenn hierbei eine Änderung des Kfz-Kennzeichens erfolgt: Umregistrierung der Digitalen Vignette)  
    Ab-/Anmeldung Ihres Hundes  
    Mitteilung der Adressänderung Arbeit Arbeitgeberin/Arbeitgeber  
    Arbeitsmarktservice (AMS)  
     Behörden und Ämter Finanzamt  
    Kfz-Zulassungsbescheinigung
    • Dieselbe Behörde bleibt zuständig, Kennzeichen bleibt gleich: kein aktives Tun erforderlich
    • Dieselbe Behörde bleibt zuständig, Kennzeichen ändert sich (z.B. von "WN" auf "P"): Meldung bei der Zulassungsstelle erforderlich (Frist: eine Woche)
     
    Sozialamt  
    Studienbeihilfenbehörde  
    Grundbuch  
    Firmenbuch  
    Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)  
    Versicherung Krankenkasse  
    Pensionsversicherungsanstalt  
    Versicherungsunternehmen - melden Sie die Daten der neuen Wohnung rechtzeitig (spätestens bei der Ummeldung) Ihrer Haushaltsversicherung!  
    Fahrzeugversicherung  
    Geldinstitute     
    Post Nachsendeauftrag  
    ORF-Beitrag (ehemalige GIS) ORF-Beitrag Service GmbH   
    Kindergarten/Schule/ Universität Kinderbetreuungseinrichtung/Schule/ Hort  
    Universität/Fachhochschule  
    Wehrdienst und Zivildienst Militärbehörde (nur bei Umzug ins Ausland)  
    Zivildienststelle  
    Verein z.B. Kundenkarten, Automobilclub, Sportverein, Bücherclub  
    Fischereikarte  
    Jagdkarte  
    Vereinsregister  
    Waffenbesitzkarte/Waffenpass    
    Verkehrsbetriebe z.B. bei Besitz einer Jahreskarte  
    Glaubensgemeinschaften z.B. Kirchenbeitragsstelle  
    Vollmachten    
    Grabnutzungsrechte Zuständige Stelle  
    Ärztinnen/Ärzte    
    Laufende Abonnements z.B. Zeitungen, Zeitschriften, Theater  
    Bibliotheken    
    Sonstiges Schlüssel der alten Wohnung zurückgeben  
    Türschilder mit Ihrem Namen versehen  
    Eventuell Parkerlaubnis beantragen  

    Hinweis

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    • Dieselbe Behörde bleibt zuständig, Kennzeichen ändert sich (z.B. von "WN" auf "P"): Meldung bei der Zulassungsstelle erforderlich (Frist: eine Woche)
     
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    Zivildienststelle  
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    Vereinsregister  
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    Glaubensgemeinschaften z.B. Kirchenbeitragsstelle  
    Vollmachten    
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      Tätigkeit Erledigt
    Wohnsitz An-, Ab-, Ummeldung des Wohnsitzes (dreitägige Frist bei Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes oder "Nebenwohnsitzes" oder einmonatige Frist bei Ummeldung - bisheriger Hauptwohnsitz soll zum "Nebenwohnsitz" werden oder umgekehrt), auch aller minderjährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen  
    Kfz-Abmeldung und Zulassung am neuen Wohnort (wenn hierbei eine Änderung des Kfz-Kennzeichens erfolgt: Umregistrierung der Digitalen Vignette)  
    Ab-/Anmeldung Ihres Hundes  
    Mitteilung der Adressänderung Arbeit Arbeitgeberin/Arbeitgeber  
    Arbeitsmarktservice (AMS)  
     Behörden und Ämter Finanzamt  
    Kfz-Zulassungsbescheinigung
    • Dieselbe Behörde bleibt zuständig, Kennzeichen bleibt gleich: kein aktives Tun erforderlich
    • Dieselbe Behörde bleibt zuständig, Kennzeichen ändert sich (z.B. von "WN" auf "P"): Meldung bei der Zulassungsstelle erforderlich (Frist: eine Woche)
     
    Sozialamt  
    Studienbeihilfenbehörde  
    Grundbuch  
    Firmenbuch  
    Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)  
    Versicherung Krankenkasse  
    Pensionsversicherungsanstalt  
    Versicherungsunternehmen - melden Sie die Daten der neuen Wohnung rechtzeitig (spätestens bei der Ummeldung) Ihrer Haushaltsversicherung!  
    Fahrzeugversicherung  
    Geldinstitute     
    Post Nachsendeauftrag  
    ORF-Beitrag (ehemalige GIS) ORF-Beitrag Service GmbH   
    Kindergarten/Schule/ Universität Kinderbetreuungseinrichtung/Schule/ Hort  
    Universität/Fachhochschule  
    Wehrdienst und Zivildienst Militärbehörde (nur bei Umzug ins Ausland)  
    Zivildienststelle  
    Verein z.B. Kundenkarten, Automobilclub, Sportverein, Bücherclub  
    Fischereikarte  
    Jagdkarte  
    Vereinsregister  
    Waffenbesitzkarte/Waffenpass    
    Verkehrsbetriebe z.B. bei Besitz einer Jahreskarte  
    Glaubensgemeinschaften z.B. Kirchenbeitragsstelle  
    Vollmachten    
    Grabnutzungsrechte Zuständige Stelle  
    Ärztinnen/Ärzte    
    Laufende Abonnements z.B. Zeitungen, Zeitschriften, Theater  
    Bibliotheken    
    Sonstiges Schlüssel der alten Wohnung zurückgeben  
    Türschilder mit Ihrem Namen versehen  
    Eventuell Parkerlaubnis beantragen  

    Hinweis

    Diese Checkliste versteht sich als Leitfaden für Ihren Umzug und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

    Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Nach dem Umzug – Checkliste

    Diese Tabelle gibt einen Überblick über die Erledigungen nach dem Umzug.
      Tätigkeit Erledigt
    Wohnsitz An-, Ab-, Ummeldung des Wohnsitzes (dreitägige Frist bei Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes oder "Nebenwohnsitzes" oder einmonatige Frist bei Ummeldung - bisheriger Hauptwohnsitz soll zum "Nebenwohnsitz" werden oder umgekehrt), auch aller minderjährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen  
    Kfz-Abmeldung und Zulassung am neuen Wohnort (wenn hierbei eine Änderung des Kfz-Kennzeichens erfolgt: Umregistrierung der Digitalen Vignette)  
    Ab-/Anmeldung Ihres Hundes  
    Mitteilung der Adressänderung Arbeit Arbeitgeberin/Arbeitgeber  
    Arbeitsmarktservice (AMS)  
     Behörden und Ämter Finanzamt  
    Kfz-Zulassungsbescheinigung
    • Dieselbe Behörde bleibt zuständig, Kennzeichen bleibt gleich: kein aktives Tun erforderlich
    • Dieselbe Behörde bleibt zuständig, Kennzeichen ändert sich (z.B. von "WN" auf "P"): Meldung bei der Zulassungsstelle erforderlich (Frist: eine Woche)
     
    Sozialamt  
    Studienbeihilfenbehörde  
    Grundbuch  
    Firmenbuch  
    Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)  
    Versicherung Krankenkasse  
    Pensionsversicherungsanstalt  
    Versicherungsunternehmen - melden Sie die Daten der neuen Wohnung rechtzeitig (spätestens bei der Ummeldung) Ihrer Haushaltsversicherung!  
    Fahrzeugversicherung  
    Geldinstitute     
    Post Nachsendeauftrag  
    ORF-Beitrag (ehemalige GIS) ORF-Beitrag Service GmbH   
    Kindergarten/Schule/ Universität Kinderbetreuungseinrichtung/Schule/ Hort  
    Universität/Fachhochschule  
    Wehrdienst und Zivildienst Militärbehörde (nur bei Umzug ins Ausland)  
    Zivildienststelle  
    Verein z.B. Kundenkarten, Automobilclub, Sportverein, Bücherclub  
    Fischereikarte  
    Jagdkarte  
    Vereinsregister  
    Waffenbesitzkarte/Waffenpass    
    Verkehrsbetriebe z.B. bei Besitz einer Jahreskarte  
    Glaubensgemeinschaften z.B. Kirchenbeitragsstelle  
    Vollmachten    
    Grabnutzungsrechte Zuständige Stelle  
    Ärztinnen/Ärzte    
    Laufende Abonnements z.B. Zeitungen, Zeitschriften, Theater  
    Bibliotheken    
    Sonstiges Schlüssel der alten Wohnung zurückgeben  
    Türschilder mit Ihrem Namen versehen  
    Eventuell Parkerlaubnis beantragen  

    Hinweis

    Diese Checkliste versteht sich als Leitfaden für Ihren Umzug und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

    Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion