oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.
Ob vom Desktop aus oder via Handy–App: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.
Neuausstellung eines Identitätsausweises
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Hinweis
Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:
- Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
- Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stelle
- Die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat bzw.
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw.
- In Wien: das Polizeikommissariat (→ BMI)
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ BMI)
Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Amtlicher Lichtbildausweis oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin
- Bestätigung der Meldung
(Einen Identitätsausweis bekommen Sie auch, wenn Sie über keine Meldeadresse verfügen.) - Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Geburtsurkunde
- Eventuell Heiratsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
- 61,50 Euro
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
Rechtsgrundlagen
§ 35a Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
Neuausstellung eines Identitätsausweises
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Hinweis
Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:
- Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
- Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stelle
- Die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat bzw.
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw.
- In Wien: das Polizeikommissariat (→ BMI)
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ BMI)
Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Amtlicher Lichtbildausweis oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin
- Bestätigung der Meldung
(Einen Identitätsausweis bekommen Sie auch, wenn Sie über keine Meldeadresse verfügen.) - Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Geburtsurkunde
- Eventuell Heiratsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
- 61,50 Euro
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
Rechtsgrundlagen
§ 35a Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
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Allgemeine Informationen
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Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:
- Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
- Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stelle
- Die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat bzw.
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw.
- In Wien: das Polizeikommissariat (→ BMI)
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ BMI)
Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Amtlicher Lichtbildausweis oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin
- Bestätigung der Meldung
(Einen Identitätsausweis bekommen Sie auch, wenn Sie über keine Meldeadresse verfügen.) - Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Geburtsurkunde
- Eventuell Heiratsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
- 61,50 Euro
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
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Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:
- Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
- Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stelle
- Die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat bzw.
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw.
- In Wien: das Polizeikommissariat (→ BMI)
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ BMI)
Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Amtlicher Lichtbildausweis oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin
- Bestätigung der Meldung
(Einen Identitätsausweis bekommen Sie auch, wenn Sie über keine Meldeadresse verfügen.) - Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Geburtsurkunde
- Eventuell Heiratsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
- 61,50 Euro
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
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Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:
- Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
- Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden
Voraussetzungen
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Zuständige Stelle
- Die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat bzw.
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw.
- In Wien: das Polizeikommissariat (→ BMI)
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ BMI)
Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Amtlicher Lichtbildausweis oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin
- Bestätigung der Meldung
(Einen Identitätsausweis bekommen Sie auch, wenn Sie über keine Meldeadresse verfügen.) - Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Geburtsurkunde
- Eventuell Heiratsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
- 61,50 Euro
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
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Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:
- Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
- Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stelle
- Die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat bzw.
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw.
- In Wien: das Polizeikommissariat (→ BMI)
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ BMI)
Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Amtlicher Lichtbildausweis oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin
- Bestätigung der Meldung
(Einen Identitätsausweis bekommen Sie auch, wenn Sie über keine Meldeadresse verfügen.) - Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Geburtsurkunde
- Eventuell Heiratsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
- 61,50 Euro
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
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Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:
- Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
- Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stelle
- Die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat bzw.
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw.
- In Wien: das Polizeikommissariat (→ BMI)
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ BMI)
Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Amtlicher Lichtbildausweis oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin
- Bestätigung der Meldung
(Einen Identitätsausweis bekommen Sie auch, wenn Sie über keine Meldeadresse verfügen.) - Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Geburtsurkunde
- Eventuell Heiratsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
- 61,50 Euro
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
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Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:
- Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
- Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stelle
- Die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat bzw.
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw.
- In Wien: das Polizeikommissariat (→ BMI)
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
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Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.
Erforderliche Unterlagen
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- Amtlicher Lichtbildausweis oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin
- Bestätigung der Meldung
(Einen Identitätsausweis bekommen Sie auch, wenn Sie über keine Meldeadresse verfügen.) - Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Geburtsurkunde
- Eventuell Heiratsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
- 61,50 Euro
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
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Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:
- Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
- Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stelle
- Die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat bzw.
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw.
- In Wien: das Polizeikommissariat (→ BMI)
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ BMI)
Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Amtlicher Lichtbildausweis oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin
- Bestätigung der Meldung
(Einen Identitätsausweis bekommen Sie auch, wenn Sie über keine Meldeadresse verfügen.) - Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Geburtsurkunde
- Eventuell Heiratsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
- 61,50 Euro
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
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Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:
- Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
- Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stelle
- Die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat bzw.
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw.
- In Wien: das Polizeikommissariat (→ BMI)
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ BMI)
Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Amtlicher Lichtbildausweis oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin
- Bestätigung der Meldung
(Einen Identitätsausweis bekommen Sie auch, wenn Sie über keine Meldeadresse verfügen.) - Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Geburtsurkunde
- Eventuell Heiratsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
- 61,50 Euro
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
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Hinweis
Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:
- Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
- Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stelle
- Die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat bzw.
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw.
- In Wien: das Polizeikommissariat (→ BMI)
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ BMI)
Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Amtlicher Lichtbildausweis oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin
- Bestätigung der Meldung
(Einen Identitätsausweis bekommen Sie auch, wenn Sie über keine Meldeadresse verfügen.) - Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Geburtsurkunde
- Eventuell Heiratsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
- 61,50 Euro
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
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Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:
- Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
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Zuständige Stelle
- Die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat bzw.
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw.
- In Wien: das Polizeikommissariat (→ BMI)
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ BMI)
Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.
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- Bestätigung der Meldung
(Einen Identitätsausweis bekommen Sie auch, wenn Sie über keine Meldeadresse verfügen.) - Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Geburtsurkunde
- Eventuell Heiratsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
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Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
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Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:
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- Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden
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Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stelle
- Die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat bzw.
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw.
- In Wien: das Polizeikommissariat (→ BMI)
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Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.
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- Bestätigung der Meldung
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Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:
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- Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stelle
- Die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat bzw.
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw.
- In Wien: das Polizeikommissariat (→ BMI)
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ BMI)
Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.
Erforderliche Unterlagen
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- Bestätigung der Meldung
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- Geburtsurkunde
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- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
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Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:
- Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
- Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stelle
- Die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat bzw.
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw.
- In Wien: das Polizeikommissariat (→ BMI)
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ BMI)
Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.
Erforderliche Unterlagen
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- Amtlicher Lichtbildausweis oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin
- Bestätigung der Meldung
(Einen Identitätsausweis bekommen Sie auch, wenn Sie über keine Meldeadresse verfügen.) - Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Geburtsurkunde
- Eventuell Heiratsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
- 61,50 Euro
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
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Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
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Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:
- Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
- Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stelle
- Die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat bzw.
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw.
- In Wien: das Polizeikommissariat (→ BMI)
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ BMI)
Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Amtlicher Lichtbildausweis oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin
- Bestätigung der Meldung
(Einen Identitätsausweis bekommen Sie auch, wenn Sie über keine Meldeadresse verfügen.) - Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Geburtsurkunde
- Eventuell Heiratsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
- 61,50 Euro
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
Rechtsgrundlagen
§ 35a Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
Neuausstellung eines Identitätsausweises
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Hinweis
Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:
- Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
- Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stelle
- Die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat bzw.
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw.
- In Wien: das Polizeikommissariat (→ BMI)
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ BMI)
Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Amtlicher Lichtbildausweis oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin
- Bestätigung der Meldung
(Einen Identitätsausweis bekommen Sie auch, wenn Sie über keine Meldeadresse verfügen.) - Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Geburtsurkunde
- Eventuell Heiratsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
- 61,50 Euro
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
Rechtsgrundlagen
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Allgemeine Informationen
Hinweis
Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:
- Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
- Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stelle
- Die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat bzw.
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw.
- In Wien: das Polizeikommissariat (→ BMI)
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ BMI)
Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Amtlicher Lichtbildausweis oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin
- Bestätigung der Meldung
(Einen Identitätsausweis bekommen Sie auch, wenn Sie über keine Meldeadresse verfügen.) - Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Geburtsurkunde
- Eventuell Heiratsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
- 61,50 Euro
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
Rechtsgrundlagen
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Allgemeine Informationen
Hinweis
Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:
- Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
- Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stelle
- Die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat bzw.
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw.
- In Wien: das Polizeikommissariat (→ BMI)
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ BMI)
Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Amtlicher Lichtbildausweis oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin
- Bestätigung der Meldung
(Einen Identitätsausweis bekommen Sie auch, wenn Sie über keine Meldeadresse verfügen.) - Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Geburtsurkunde
- Eventuell Heiratsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
- 61,50 Euro
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
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Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:
- Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
- Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stelle
- Die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat bzw.
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw.
- In Wien: das Polizeikommissariat (→ BMI)
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ BMI)
Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Amtlicher Lichtbildausweis oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin
- Bestätigung der Meldung
(Einen Identitätsausweis bekommen Sie auch, wenn Sie über keine Meldeadresse verfügen.) - Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Geburtsurkunde
- Eventuell Heiratsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
- 61,50 Euro
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
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Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:
- Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
- Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stelle
- Die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat bzw.
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw.
- In Wien: das Polizeikommissariat (→ BMI)
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ BMI)
Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Amtlicher Lichtbildausweis oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin
- Bestätigung der Meldung
(Einen Identitätsausweis bekommen Sie auch, wenn Sie über keine Meldeadresse verfügen.) - Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Geburtsurkunde
- Eventuell Heiratsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
- 61,50 Euro
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
Rechtsgrundlagen
§ 35a Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
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Neuausstellung eines Identitätsausweises
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Allgemeine Informationen
Hinweis
Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:
- Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
- Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stelle
- Die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat bzw.
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw.
- In Wien: das Polizeikommissariat (→ BMI)
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ BMI)
Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Amtlicher Lichtbildausweis oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin
- Bestätigung der Meldung
(Einen Identitätsausweis bekommen Sie auch, wenn Sie über keine Meldeadresse verfügen.) - Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Geburtsurkunde
- Eventuell Heiratsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
- 61,50 Euro
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
Rechtsgrundlagen
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Neuausstellung eines Identitätsausweises
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Allgemeine Informationen
Hinweis
Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:
- Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
- Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stelle
- Die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat bzw.
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw.
- In Wien: das Polizeikommissariat (→ BMI)
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ BMI)
Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Amtlicher Lichtbildausweis oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin
- Bestätigung der Meldung
(Einen Identitätsausweis bekommen Sie auch, wenn Sie über keine Meldeadresse verfügen.) - Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Geburtsurkunde
- Eventuell Heiratsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
- 61,50 Euro
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
Rechtsgrundlagen
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Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:
- Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
- Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stelle
- Die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat bzw.
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw.
- In Wien: das Polizeikommissariat (→ BMI)
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ BMI)
Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Amtlicher Lichtbildausweis oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin
- Bestätigung der Meldung
(Einen Identitätsausweis bekommen Sie auch, wenn Sie über keine Meldeadresse verfügen.) - Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Geburtsurkunde
- Eventuell Heiratsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
- 61,50 Euro
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
Rechtsgrundlagen
§ 35a Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
Neuausstellung eines Identitätsausweises
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Allgemeine Informationen
Hinweis
Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:
- Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
- Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stelle
- Die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat bzw.
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw.
- In Wien: das Polizeikommissariat (→ BMI)
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ BMI)
Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Amtlicher Lichtbildausweis oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin
- Bestätigung der Meldung
(Einen Identitätsausweis bekommen Sie auch, wenn Sie über keine Meldeadresse verfügen.) - Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Geburtsurkunde
- Eventuell Heiratsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
- 61,50 Euro
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
Rechtsgrundlagen
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Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:
- Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
- Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stelle
- Die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat bzw.
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw.
- In Wien: das Polizeikommissariat (→ BMI)
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ BMI)
Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Amtlicher Lichtbildausweis oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin
- Bestätigung der Meldung
(Einen Identitätsausweis bekommen Sie auch, wenn Sie über keine Meldeadresse verfügen.) - Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Geburtsurkunde
- Eventuell Heiratsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
- 61,50 Euro
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
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Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:
- Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
- Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stelle
- Die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat bzw.
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw.
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Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.
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- Bestätigung der Meldung
(Einen Identitätsausweis bekommen Sie auch, wenn Sie über keine Meldeadresse verfügen.) - Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Geburtsurkunde
- Eventuell Heiratsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
- 61,50 Euro
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
Rechtsgrundlagen
§ 35a Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
Neuausstellung eines Identitätsausweises
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Allgemeine Informationen
Hinweis
Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:
- Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
- Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stelle
- Die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat bzw.
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw.
- In Wien: das Polizeikommissariat (→ BMI)
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ BMI)
Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.
Erforderliche Unterlagen
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- Amtlicher Lichtbildausweis oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin
- Bestätigung der Meldung
(Einen Identitätsausweis bekommen Sie auch, wenn Sie über keine Meldeadresse verfügen.) - Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Geburtsurkunde
- Eventuell Heiratsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
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Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:
- Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
- Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stelle
- Die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat bzw.
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw.
- In Wien: das Polizeikommissariat (→ BMI)
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ BMI)
Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.
Erforderliche Unterlagen
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- Bestätigung der Meldung
(Einen Identitätsausweis bekommen Sie auch, wenn Sie über keine Meldeadresse verfügen.) - Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Geburtsurkunde
- Eventuell Heiratsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
- 61,50 Euro
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
Rechtsgrundlagen
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Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:
- Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
- Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stelle
- Die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat bzw.
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw.
- In Wien: das Polizeikommissariat (→ BMI)
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ BMI)
Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.
Erforderliche Unterlagen
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- Amtlicher Lichtbildausweis oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin
- Bestätigung der Meldung
(Einen Identitätsausweis bekommen Sie auch, wenn Sie über keine Meldeadresse verfügen.) - Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Geburtsurkunde
- Eventuell Heiratsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
- 61,50 Euro
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
Rechtsgrundlagen
§ 35a Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
Neuausstellung eines Identitätsausweises
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Hinweis
Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:
- Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
- Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stelle
- Die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat bzw.
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw.
- In Wien: das Polizeikommissariat (→ BMI)
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ BMI)
Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Amtlicher Lichtbildausweis oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin
- Bestätigung der Meldung
(Einen Identitätsausweis bekommen Sie auch, wenn Sie über keine Meldeadresse verfügen.) - Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Geburtsurkunde
- Eventuell Heiratsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
- 61,50 Euro
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
Rechtsgrundlagen
§ 35a Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
Neuausstellung eines Identitätsausweises
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Hinweis
Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:
- Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
- Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stelle
- Die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat bzw.
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw.
- In Wien: das Polizeikommissariat (→ BMI)
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ BMI)
Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Amtlicher Lichtbildausweis oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin
- Bestätigung der Meldung
(Einen Identitätsausweis bekommen Sie auch, wenn Sie über keine Meldeadresse verfügen.) - Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Geburtsurkunde
- Eventuell Heiratsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
- 61,50 Euro
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
Rechtsgrundlagen
§ 35a Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres