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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

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    Allgemeines zur Arbeit als selbstständige Betreuungskraft

    Wenn Sie als selbstständige Betreuungskraft tätig werden wollen, müssen Sie folgende Schritte durchführen:

    1. Gewerbeanmeldung

    2. Finanzamt – Anzeige

    3. Sozialversicherung (SVS) – Anzeige

    4. Abschluss eines Werkvertrags ("Personenbetreuungs-Vertrag")

    Achtung

    Sind Sie ausländische Staatsbürgerin/ausländischer Staatsbürger, müssen Sie bereits im Vorfeld Folgendes erledigen:

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    Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2023

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