oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.
Ob vom Desktop aus oder via Handy–App: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.
Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
- die betreuungsbedürftige Person selbst
- die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
- Dritte (z.B. Angehörige)
Zusätzliche Informationen
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Zum Formular
Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
- die betreuungsbedürftige Person selbst
- die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
- Dritte (z.B. Angehörige)
Zusätzliche Informationen
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Zum Formular
Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
- die betreuungsbedürftige Person selbst
- die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
- Dritte (z.B. Angehörige)
Zusätzliche Informationen
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Zum Formular
Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
- die betreuungsbedürftige Person selbst
- die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
- Dritte (z.B. Angehörige)
Zusätzliche Informationen
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Zum Formular
Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
- die betreuungsbedürftige Person selbst
- die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
- Dritte (z.B. Angehörige)
Zusätzliche Informationen
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Zum Formular
Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
- die betreuungsbedürftige Person selbst
- die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
- Dritte (z.B. Angehörige)
Zusätzliche Informationen
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Zum Formular
Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
- die betreuungsbedürftige Person selbst
- die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
- Dritte (z.B. Angehörige)
Zusätzliche Informationen
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Zum Formular
Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
- die betreuungsbedürftige Person selbst
- die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
- Dritte (z.B. Angehörige)
Zusätzliche Informationen
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Zum Formular
Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
- die betreuungsbedürftige Person selbst
- die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
- Dritte (z.B. Angehörige)
Zusätzliche Informationen
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Zum Formular
Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
- die betreuungsbedürftige Person selbst
- die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
- Dritte (z.B. Angehörige)
Zusätzliche Informationen
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Zum Formular
Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
- die betreuungsbedürftige Person selbst
- die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
- Dritte (z.B. Angehörige)
Zusätzliche Informationen
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Zum Formular
Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
- die betreuungsbedürftige Person selbst
- die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
- Dritte (z.B. Angehörige)
Zusätzliche Informationen
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Zum Formular
Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
- die betreuungsbedürftige Person selbst
- die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
- Dritte (z.B. Angehörige)
Zusätzliche Informationen
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Zum Formular
Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
- die betreuungsbedürftige Person selbst
- die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
- Dritte (z.B. Angehörige)
Zusätzliche Informationen
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Zum Formular
Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
- die betreuungsbedürftige Person selbst
- die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
- Dritte (z.B. Angehörige)
Zusätzliche Informationen
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Zum Formular
Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
- die betreuungsbedürftige Person selbst
- die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
- Dritte (z.B. Angehörige)
Zusätzliche Informationen
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Zum Formular
Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
- die betreuungsbedürftige Person selbst
- die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
- Dritte (z.B. Angehörige)
Zusätzliche Informationen
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Zum Formular
Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
- die betreuungsbedürftige Person selbst
- die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
- Dritte (z.B. Angehörige)
Zusätzliche Informationen
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Zum Formular
Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
- die betreuungsbedürftige Person selbst
- die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
- Dritte (z.B. Angehörige)
Zusätzliche Informationen
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Zum Formular
Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
- die betreuungsbedürftige Person selbst
- die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
- Dritte (z.B. Angehörige)
Zusätzliche Informationen
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Zum Formular
Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
- die betreuungsbedürftige Person selbst
- die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
- Dritte (z.B. Angehörige)
Zusätzliche Informationen
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Zum Formular
Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
- die betreuungsbedürftige Person selbst
- die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
- Dritte (z.B. Angehörige)
Zusätzliche Informationen
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Zum Formular
Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
- die betreuungsbedürftige Person selbst
- die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
- Dritte (z.B. Angehörige)
Zusätzliche Informationen
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Zum Formular
Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
- die betreuungsbedürftige Person selbst
- die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
- Dritte (z.B. Angehörige)
Zusätzliche Informationen
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Zum Formular
Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
- die betreuungsbedürftige Person selbst
- die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
- Dritte (z.B. Angehörige)
Zusätzliche Informationen
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Zum Formular
Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
- die betreuungsbedürftige Person selbst
- die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
- Dritte (z.B. Angehörige)
Zusätzliche Informationen
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Zum Formular
Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
- die betreuungsbedürftige Person selbst
- die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
- Dritte (z.B. Angehörige)
Zusätzliche Informationen
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Zum Formular
Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
- die betreuungsbedürftige Person selbst
- die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
- Dritte (z.B. Angehörige)
Zusätzliche Informationen
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Zum Formular
Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
- die betreuungsbedürftige Person selbst
- die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
- Dritte (z.B. Angehörige)
Zusätzliche Informationen
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Zum Formular
Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
- die betreuungsbedürftige Person selbst
- die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
- Dritte (z.B. Angehörige)
Zusätzliche Informationen
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Zum Formular
Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
- die betreuungsbedürftige Person selbst
- die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
- Dritte (z.B. Angehörige)
Zusätzliche Informationen
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Zum Formular
Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
- die betreuungsbedürftige Person selbst
- die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
- Dritte (z.B. Angehörige)
Zusätzliche Informationen
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Zum Formular
Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft