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Allgemeines zur Scheidung
Die nachfolgenden Informationen geben einen kurzen Überblick über das Scheidungsrecht. Da die mit einer Scheidung verbundenen Folgen individuell sehr unterschiedlich sind, ist es nicht möglich, hier auf den Einzelfall einzugehen.
Rechtliche Möglichkeiten einer Scheidung stellen die einvernehmliche Scheidung und die streitige Scheidung dar.
Falls eine Scheidung in Erwägung gezogen wird, ist es unbedingt nötig, sich über die rechtlichen, finanziellen und sonstigen Auswirkungen im konkreten Fall zu informieren. In die Überlegungen sind auch die Frage der Obsorge für die gemeinsamen Kinder miteinzubeziehen. Auch der Kindesunterhalt, den diejenige Ehepartnerin/derjenige Ehepartner in Geld zu leisten hat, die/der das Kind nicht in ihrem/seinem Haushalt betreut, ist zu berücksichtigen.
Für Informationen zu Scheidungsfragen stehen auch Beratungsstellen zur Verfügung.
Konkrete Schritte sollten erst nach reiflicher Überlegung aller Folgen eingeleitet werden. Zu bedenken sind unter anderem
- die sozialversicherungsrechtlichen und pensionsrechtlichen Folgen nach der Scheidung
- die Ansprüche auf Unterhalt
- die Aufteilung
- des ehelichen Gebrauchsvermögens (z.B. Hausrat, der im Laufe der Ehegemeinschaft erwirtschaftet wurde)
- der Ehewohnung (das ist die Wohnung, in der das Ehepaar den Schwerpunkt der gemeinsamen Lebensführung hat oder hatte)
- der Ersparnisse
- der Schulden
Im Scheidungsfall kann die Mediation, das ist die harmonisierende Vermittlung bei persönlichen oder sozialen Konflikten, als Konfliktlösungsinstrument eine bedeutende Rolle spielen.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Ehegesetz (EheG)
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Allgemeines zur Scheidung
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Falls eine Scheidung in Erwägung gezogen wird, ist es unbedingt nötig, sich über die rechtlichen, finanziellen und sonstigen Auswirkungen im konkreten Fall zu informieren. In die Überlegungen sind auch die Frage der Obsorge für die gemeinsamen Kinder miteinzubeziehen. Auch der Kindesunterhalt, den diejenige Ehepartnerin/derjenige Ehepartner in Geld zu leisten hat, die/der das Kind nicht in ihrem/seinem Haushalt betreut, ist zu berücksichtigen.
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Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Allgemeines zur Scheidung
Die nachfolgenden Informationen geben einen kurzen Überblick über das Scheidungsrecht. Da die mit einer Scheidung verbundenen Folgen individuell sehr unterschiedlich sind, ist es nicht möglich, hier auf den Einzelfall einzugehen.
Rechtliche Möglichkeiten einer Scheidung stellen die einvernehmliche Scheidung und die streitige Scheidung dar.
Falls eine Scheidung in Erwägung gezogen wird, ist es unbedingt nötig, sich über die rechtlichen, finanziellen und sonstigen Auswirkungen im konkreten Fall zu informieren. In die Überlegungen sind auch die Frage der Obsorge für die gemeinsamen Kinder miteinzubeziehen. Auch der Kindesunterhalt, den diejenige Ehepartnerin/derjenige Ehepartner in Geld zu leisten hat, die/der das Kind nicht in ihrem/seinem Haushalt betreut, ist zu berücksichtigen.
Für Informationen zu Scheidungsfragen stehen auch Beratungsstellen zur Verfügung.
Konkrete Schritte sollten erst nach reiflicher Überlegung aller Folgen eingeleitet werden. Zu bedenken sind unter anderem
- die sozialversicherungsrechtlichen und pensionsrechtlichen Folgen nach der Scheidung
- die Ansprüche auf Unterhalt
- die Aufteilung
- des ehelichen Gebrauchsvermögens (z.B. Hausrat, der im Laufe der Ehegemeinschaft erwirtschaftet wurde)
- der Ehewohnung (das ist die Wohnung, in der das Ehepaar den Schwerpunkt der gemeinsamen Lebensführung hat oder hatte)
- der Ersparnisse
- der Schulden
Im Scheidungsfall kann die Mediation, das ist die harmonisierende Vermittlung bei persönlichen oder sozialen Konflikten, als Konfliktlösungsinstrument eine bedeutende Rolle spielen.
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Rechtsgrundlagen
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