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    Studentische Selbstversicherung

    Allgemeine Informationen

    Ist kein anderer Versicherungsschutz gegeben, haben Studierende die Möglichkeit, sich zu einem begünstigten Tarif von derzeit 73,48 (Wert für 2025) Euro pro Monat selbst zu versichern.

    Betroffene

    Studierende die als ordentliche Hörerin/ordentlicher Hörer an einer:

    • Universität oder (Fach-)Hochschule
    • Theologischen Lehranstalt
    • Pädagogischen Akademie
    • Berufspädagogischen Akademie
    • Akademie für Sozialarbeit
    • Land- und forstwirtschaftlichen berufspädagogischen Lehranstalt
    • Fachhochschule oder
    • an einem österreichischen Konservatorium

    gemeldet sind sowie jene die

    • einen Vorstudienlehrgang besuchen
    • zu einer Studienberechtigungsprüfung zugelasse sind
    • ein Studienabschlussstipendium haben
    • und in keiner gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind und ihren gewöhnlicher Aufenthalt im Inland haben,

    habe die Möglickeit eine Krankenversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasses abzuschließen.

    Voraussetzungen

    • Gesamteinkommen unter 15.000 Euro pro Kalenderjahr
    • Einhaltung der Anspruchsdauer (vorgesehene Studienzeit plus vier Semester)
    • Höchstens zwei Studienrichtungswechsel

    Zusätzliche Informationen

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 20. Februar 2025
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

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    Voraussetzungen

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    Ist kein anderer Versicherungsschutz gegeben, haben Studierende die Möglichkeit, sich zu einem begünstigten Tarif von derzeit 73,48 (Wert für 2025) Euro pro Monat selbst zu versichern.

    Betroffene

    Studierende die als ordentliche Hörerin/ordentlicher Hörer an einer:

    • Universität oder (Fach-)Hochschule
    • Theologischen Lehranstalt
    • Pädagogischen Akademie
    • Berufspädagogischen Akademie
    • Akademie für Sozialarbeit
    • Land- und forstwirtschaftlichen berufspädagogischen Lehranstalt
    • Fachhochschule oder
    • an einem österreichischen Konservatorium

    gemeldet sind sowie jene die

    • einen Vorstudienlehrgang besuchen
    • zu einer Studienberechtigungsprüfung zugelasse sind
    • ein Studienabschlussstipendium haben
    • und in keiner gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind und ihren gewöhnlicher Aufenthalt im Inland haben,

    habe die Möglickeit eine Krankenversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasses abzuschließen.

    Voraussetzungen

    • Gesamteinkommen unter 15.000 Euro pro Kalenderjahr
    • Einhaltung der Anspruchsdauer (vorgesehene Studienzeit plus vier Semester)
    • Höchstens zwei Studienrichtungswechsel

    Zusätzliche Informationen

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 20. Februar 2025
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    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

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