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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

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    Rasenmähzeiten in Salzburg

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben G 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Salzburg wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Goldegg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen sowie die Durchführung von lärmenden Tätigkeiten, wie z.B. Holzschneiden usw.

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • bis 8 Uhr
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Golling an der Salzach 

    Verordnung 

    Haus- und Gartenarbeiten, die wegen ihres Lärmes geeignet sind, die Gesundheit anderer Personen zu beeinträchtigen 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Göming

    Empfehlung

    Rasenmähen

    empfohlen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr

    Großarl 

    Verordnung

    lärmerregende Arbeiten jeder Art im Ortsgebiet

    gilt nicht in den folgenden Zeiträumen:

    • Montag nach Ostermontag bis 31. Mai jeden Jahres
    • 1. November bis 30. November jeden Jahres

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 22 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

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    Zeiten

     

     

     

     

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    • werktags (Montag bis Samstag)
      • bis 8 Uhr
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      • ab 20 Uhr
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      • ganztägig 

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    Verordnung 

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      • 12 bis 14 Uhr
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      • 8 bis 12 Uhr
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    • 1. November bis 30. November jeden Jahres

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    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Salzburg wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Goldegg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen sowie die Durchführung von lärmenden Tätigkeiten, wie z.B. Holzschneiden usw.

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • bis 8 Uhr
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Golling an der Salzach 

    Verordnung 

    Haus- und Gartenarbeiten, die wegen ihres Lärmes geeignet sind, die Gesundheit anderer Personen zu beeinträchtigen 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Göming

    Empfehlung

    Rasenmähen

    empfohlen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr

    Großarl 

    Verordnung

    lärmerregende Arbeiten jeder Art im Ortsgebiet

    gilt nicht in den folgenden Zeiträumen:

    • Montag nach Ostermontag bis 31. Mai jeden Jahres
    • 1. November bis 30. November jeden Jahres

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 22 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Salzburg

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben G 

    Hinweis

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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      • bis 8 Uhr
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      • ganztägig 

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      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
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      • 8 bis 12 Uhr
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    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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      • bis 8 Uhr
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      • ab 20 Uhr
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    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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      • bis 8 Uhr
      • 12 bis 14 Uhr
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    • Sonn- und Feiertag
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    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Salzburg wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Goldegg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen sowie die Durchführung von lärmenden Tätigkeiten, wie z.B. Holzschneiden usw.

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • bis 8 Uhr
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Golling an der Salzach 

    Verordnung 

    Haus- und Gartenarbeiten, die wegen ihres Lärmes geeignet sind, die Gesundheit anderer Personen zu beeinträchtigen 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Göming

    Empfehlung

    Rasenmähen

    empfohlen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr

    Großarl 

    Verordnung

    lärmerregende Arbeiten jeder Art im Ortsgebiet

    gilt nicht in den folgenden Zeiträumen:

    • Montag nach Ostermontag bis 31. Mai jeden Jahres
    • 1. November bis 30. November jeden Jahres

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 22 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Salzburg

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben G 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Salzburg wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Goldegg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen sowie die Durchführung von lärmenden Tätigkeiten, wie z.B. Holzschneiden usw.

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • bis 8 Uhr
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Golling an der Salzach 

    Verordnung 

    Haus- und Gartenarbeiten, die wegen ihres Lärmes geeignet sind, die Gesundheit anderer Personen zu beeinträchtigen 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Göming

    Empfehlung

    Rasenmähen

    empfohlen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr

    Großarl 

    Verordnung

    lärmerregende Arbeiten jeder Art im Ortsgebiet

    gilt nicht in den folgenden Zeiträumen:

    • Montag nach Ostermontag bis 31. Mai jeden Jahres
    • 1. November bis 30. November jeden Jahres

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 22 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Salzburg

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben G 

    Hinweis

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Goldegg 

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    Rasenmähen sowie die Durchführung von lärmenden Tätigkeiten, wie z.B. Holzschneiden usw.

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • bis 8 Uhr
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

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      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Göming

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    empfohlen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr

    Großarl 

    Verordnung

    lärmerregende Arbeiten jeder Art im Ortsgebiet

    gilt nicht in den folgenden Zeiträumen:

    • Montag nach Ostermontag bis 31. Mai jeden Jahres
    • 1. November bis 30. November jeden Jahres

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      • 22 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

     

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Art der Tätigkeit

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      • bis 8 Uhr
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 20 Uhr
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      • ganztägig 

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    Haus- und Gartenarbeiten, die wegen ihres Lärmes geeignet sind, die Gesundheit anderer Personen zu beeinträchtigen 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Göming

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    empfohlen:

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      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr

    Großarl 

    Verordnung

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    gilt nicht in den folgenden Zeiträumen:

    • Montag nach Ostermontag bis 31. Mai jeden Jahres
    • 1. November bis 30. November jeden Jahres

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      • 22 bis 8 Uhr
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      • ganztägig 

     

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    • werktags (Montag bis Samstag)
      • bis 8 Uhr
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 20 Uhr
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      • ganztägig 

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    Verordnung 

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    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
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      • ganztägig 

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      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr

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    Verordnung

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    gilt nicht in den folgenden Zeiträumen:

    • Montag nach Ostermontag bis 31. Mai jeden Jahres
    • 1. November bis 30. November jeden Jahres

    verboten:

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      • 22 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
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    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

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    Goldegg 

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    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • bis 8 Uhr
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

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    Verordnung 

    Haus- und Gartenarbeiten, die wegen ihres Lärmes geeignet sind, die Gesundheit anderer Personen zu beeinträchtigen 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

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    Empfehlung

    Rasenmähen

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    lärmerregende Arbeiten jeder Art im Ortsgebiet

    gilt nicht in den folgenden Zeiträumen:

    • Montag nach Ostermontag bis 31. Mai jeden Jahres
    • 1. November bis 30. November jeden Jahres

    verboten:

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      • 22 bis 8 Uhr
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