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EU-Bürger* und Schweizer – Antrag auf Lichtbildausweis
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
Voraussetzungen
Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.
Fristen
Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.
Zuständige Stelle
Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:
- Der Landeshauptmann oder
- Die von ihm ermächtigte Bezirksverwaltungsbehörde:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 35, Referat "EWR"
Verfahrensablauf
Den Lichtbildausweis müssen Sie bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Behörde oder am Ende dieser Seite.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles Lichtbild (Größe: 35 x 45 mm bis 40 x 50 mm)
- "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts"
Kosten
56 Euro Bundesgebühr
Es können u.a. für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten weitere Kosten anfallen.
Rechtsgrundlagen
- § 9 Abs 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)
- Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung (NAG-DV)
Zum Formular
Antragsformulare und Erklärungen finden sich auf der Website des BMI.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
EU-Bürger* und Schweizer – Antrag auf Lichtbildausweis
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
Voraussetzungen
Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.
Fristen
Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.
Zuständige Stelle
Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:
- Der Landeshauptmann oder
- Die von ihm ermächtigte Bezirksverwaltungsbehörde:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 35, Referat "EWR"
Verfahrensablauf
Den Lichtbildausweis müssen Sie bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Behörde oder am Ende dieser Seite.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles Lichtbild (Größe: 35 x 45 mm bis 40 x 50 mm)
- "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts"
Kosten
56 Euro Bundesgebühr
Es können u.a. für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten weitere Kosten anfallen.
Rechtsgrundlagen
- § 9 Abs 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)
- Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung (NAG-DV)
Zum Formular
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EU-Bürger* und Schweizer – Antrag auf Lichtbildausweis
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Allgemeine Informationen
* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
Voraussetzungen
Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.
Fristen
Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.
Zuständige Stelle
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- Der Landeshauptmann oder
- Die von ihm ermächtigte Bezirksverwaltungsbehörde:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 35, Referat "EWR"
Verfahrensablauf
Den Lichtbildausweis müssen Sie bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Behörde oder am Ende dieser Seite.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles Lichtbild (Größe: 35 x 45 mm bis 40 x 50 mm)
- "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts"
Kosten
56 Euro Bundesgebühr
Es können u.a. für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten weitere Kosten anfallen.
Rechtsgrundlagen
- § 9 Abs 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)
- Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung (NAG-DV)
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* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
Voraussetzungen
Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.
Fristen
Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.
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- Der Landeshauptmann oder
- Die von ihm ermächtigte Bezirksverwaltungsbehörde:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 35, Referat "EWR"
Verfahrensablauf
Den Lichtbildausweis müssen Sie bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Behörde oder am Ende dieser Seite.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles Lichtbild (Größe: 35 x 45 mm bis 40 x 50 mm)
- "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts"
Kosten
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EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
Voraussetzungen
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- Der Landeshauptmann oder
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- Die Bezirkshauptmannschaft
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- In Wien: die MA 35, Referat "EWR"
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- Personalausweis oder Reisepass
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Kosten
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EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
Voraussetzungen
Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.
Fristen
Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.
Zuständige Stelle
Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:
- Der Landeshauptmann oder
- Die von ihm ermächtigte Bezirksverwaltungsbehörde:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 35, Referat "EWR"
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Den Lichtbildausweis müssen Sie bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Behörde oder am Ende dieser Seite.
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- "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts"
Kosten
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Rechtsgrundlagen
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EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
Voraussetzungen
Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.
Fristen
Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.
Zuständige Stelle
Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:
- Der Landeshauptmann oder
- Die von ihm ermächtigte Bezirksverwaltungsbehörde:
- Die Bezirkshauptmannschaft
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- In Wien: die MA 35, Referat "EWR"
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- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles Lichtbild (Größe: 35 x 45 mm bis 40 x 50 mm)
- "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts"
Kosten
56 Euro Bundesgebühr
Es können u.a. für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten weitere Kosten anfallen.
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* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
Voraussetzungen
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- Der Landeshauptmann oder
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- Aktuelles Lichtbild (Größe: 35 x 45 mm bis 40 x 50 mm)
- "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts"
Kosten
56 Euro Bundesgebühr
Es können u.a. für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten weitere Kosten anfallen.
Rechtsgrundlagen
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EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
Voraussetzungen
Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.
Fristen
Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.
Zuständige Stelle
Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:
- Der Landeshauptmann oder
- Die von ihm ermächtigte Bezirksverwaltungsbehörde:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 35, Referat "EWR"
Verfahrensablauf
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- Aktuelles Lichtbild (Größe: 35 x 45 mm bis 40 x 50 mm)
- "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts"
Kosten
56 Euro Bundesgebühr
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* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
Voraussetzungen
Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.
Fristen
Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.
Zuständige Stelle
Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:
- Der Landeshauptmann oder
- Die von ihm ermächtigte Bezirksverwaltungsbehörde:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 35, Referat "EWR"
Verfahrensablauf
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Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles Lichtbild (Größe: 35 x 45 mm bis 40 x 50 mm)
- "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts"
Kosten
56 Euro Bundesgebühr
Es können u.a. für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten weitere Kosten anfallen.
Rechtsgrundlagen
- § 9 Abs 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)
- Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung (NAG-DV)
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* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
Voraussetzungen
Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.
Fristen
Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.
Zuständige Stelle
Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:
- Der Landeshauptmann oder
- Die von ihm ermächtigte Bezirksverwaltungsbehörde:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 35, Referat "EWR"
Verfahrensablauf
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Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles Lichtbild (Größe: 35 x 45 mm bis 40 x 50 mm)
- "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts"
Kosten
56 Euro Bundesgebühr
Es können u.a. für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten weitere Kosten anfallen.
Rechtsgrundlagen
- § 9 Abs 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)
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* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
Voraussetzungen
Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.
Fristen
Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.
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Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:
- Der Landeshauptmann oder
- Die von ihm ermächtigte Bezirksverwaltungsbehörde:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 35, Referat "EWR"
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- Aktuelles Lichtbild (Größe: 35 x 45 mm bis 40 x 50 mm)
- "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts"
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56 Euro Bundesgebühr
Es können u.a. für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten weitere Kosten anfallen.
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- § 9 Abs 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)
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* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
Voraussetzungen
Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.
Fristen
Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.
Zuständige Stelle
Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:
- Der Landeshauptmann oder
- Die von ihm ermächtigte Bezirksverwaltungsbehörde:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 35, Referat "EWR"
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Den Lichtbildausweis müssen Sie bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Behörde oder am Ende dieser Seite.
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- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles Lichtbild (Größe: 35 x 45 mm bis 40 x 50 mm)
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Kosten
56 Euro Bundesgebühr
Es können u.a. für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten weitere Kosten anfallen.
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- § 9 Abs 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)
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EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
Voraussetzungen
Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.
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- Der Landeshauptmann oder
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- In Wien: die MA 35, Referat "EWR"
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- "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts"
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EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
Voraussetzungen
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Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:
- Der Landeshauptmann oder
- Die von ihm ermächtigte Bezirksverwaltungsbehörde:
- Die Bezirkshauptmannschaft
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- In Wien: die MA 35, Referat "EWR"
Verfahrensablauf
Den Lichtbildausweis müssen Sie bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Behörde oder am Ende dieser Seite.
Erforderliche Unterlagen
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- Aktuelles Lichtbild (Größe: 35 x 45 mm bis 40 x 50 mm)
- "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts"
Kosten
56 Euro Bundesgebühr
Es können u.a. für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten weitere Kosten anfallen.
Rechtsgrundlagen
- § 9 Abs 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)
- Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung (NAG-DV)
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* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
Voraussetzungen
Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.
Fristen
Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.
Zuständige Stelle
Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:
- Der Landeshauptmann oder
- Die von ihm ermächtigte Bezirksverwaltungsbehörde:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 35, Referat "EWR"
Verfahrensablauf
Den Lichtbildausweis müssen Sie bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Behörde oder am Ende dieser Seite.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles Lichtbild (Größe: 35 x 45 mm bis 40 x 50 mm)
- "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts"
Kosten
56 Euro Bundesgebühr
Es können u.a. für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten weitere Kosten anfallen.
Rechtsgrundlagen
- § 9 Abs 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)
- Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung (NAG-DV)
Zum Formular
Antragsformulare und Erklärungen finden sich auf der Website des BMI.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
EU-Bürger* und Schweizer – Antrag auf Lichtbildausweis
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
Voraussetzungen
Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.
Fristen
Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.
Zuständige Stelle
Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:
- Der Landeshauptmann oder
- Die von ihm ermächtigte Bezirksverwaltungsbehörde:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 35, Referat "EWR"
Verfahrensablauf
Den Lichtbildausweis müssen Sie bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Behörde oder am Ende dieser Seite.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles Lichtbild (Größe: 35 x 45 mm bis 40 x 50 mm)
- "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts"
Kosten
56 Euro Bundesgebühr
Es können u.a. für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten weitere Kosten anfallen.
Rechtsgrundlagen
- § 9 Abs 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)
- Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung (NAG-DV)
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Allgemeine Informationen
* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
Voraussetzungen
Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.
Fristen
Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.
Zuständige Stelle
Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:
- Der Landeshauptmann oder
- Die von ihm ermächtigte Bezirksverwaltungsbehörde:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 35, Referat "EWR"
Verfahrensablauf
Den Lichtbildausweis müssen Sie bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Behörde oder am Ende dieser Seite.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles Lichtbild (Größe: 35 x 45 mm bis 40 x 50 mm)
- "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts"
Kosten
56 Euro Bundesgebühr
Es können u.a. für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten weitere Kosten anfallen.
Rechtsgrundlagen
- § 9 Abs 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)
- Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung (NAG-DV)
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* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
Voraussetzungen
Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.
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Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.
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- Der Landeshauptmann oder
- Die von ihm ermächtigte Bezirksverwaltungsbehörde:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
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Verfahrensablauf
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- Aktuelles Lichtbild (Größe: 35 x 45 mm bis 40 x 50 mm)
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Kosten
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* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
Voraussetzungen
Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.
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Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:
- Der Landeshauptmann oder
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- Aktuelles Lichtbild (Größe: 35 x 45 mm bis 40 x 50 mm)
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Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
Voraussetzungen
Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.
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- Der Landeshauptmann oder
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Es können u.a. für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten weitere Kosten anfallen.
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* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
Voraussetzungen
Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.
Fristen
Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.
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Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:
- Der Landeshauptmann oder
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56 Euro Bundesgebühr
Es können u.a. für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten weitere Kosten anfallen.
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EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
Voraussetzungen
Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.
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Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:
- Der Landeshauptmann oder
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Es können u.a. für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten weitere Kosten anfallen.
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* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
Voraussetzungen
Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.
Fristen
Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.
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Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:
- Der Landeshauptmann oder
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- In Wien: die MA 35, Referat "EWR"
Verfahrensablauf
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- Aktuelles Lichtbild (Größe: 35 x 45 mm bis 40 x 50 mm)
- "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts"
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56 Euro Bundesgebühr
Es können u.a. für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten weitere Kosten anfallen.
Rechtsgrundlagen
- § 9 Abs 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)
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* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
Voraussetzungen
Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.
Fristen
Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.
Zuständige Stelle
Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:
- Der Landeshauptmann oder
- Die von ihm ermächtigte Bezirksverwaltungsbehörde:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 35, Referat "EWR"
Verfahrensablauf
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- "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts"
Kosten
56 Euro Bundesgebühr
Es können u.a. für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten weitere Kosten anfallen.
Rechtsgrundlagen
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* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
Voraussetzungen
Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.
Fristen
Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.
Zuständige Stelle
Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:
- Der Landeshauptmann oder
- Die von ihm ermächtigte Bezirksverwaltungsbehörde:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 35, Referat "EWR"
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- Aktuelles Lichtbild (Größe: 35 x 45 mm bis 40 x 50 mm)
- "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts"
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56 Euro Bundesgebühr
Es können u.a. für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten weitere Kosten anfallen.
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EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
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Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.
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- Der Landeshauptmann oder
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Es können u.a. für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten weitere Kosten anfallen.
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* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
Voraussetzungen
Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.
Fristen
Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.
Zuständige Stelle
Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:
- Der Landeshauptmann oder
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- Die Bezirkshauptmannschaft
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Es können u.a. für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten weitere Kosten anfallen.
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EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
Voraussetzungen
Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.
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- Der Landeshauptmann oder
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Es können u.a. für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten weitere Kosten anfallen.
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EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
Voraussetzungen
Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.
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56 Euro Bundesgebühr
Es können u.a. für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten weitere Kosten anfallen.
Rechtsgrundlagen
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- Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung (NAG-DV)
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* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
Voraussetzungen
Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.
Fristen
Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.
Zuständige Stelle
Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:
- Der Landeshauptmann oder
- Die von ihm ermächtigte Bezirksverwaltungsbehörde:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 35, Referat "EWR"
Verfahrensablauf
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- Aktuelles Lichtbild (Größe: 35 x 45 mm bis 40 x 50 mm)
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Kosten
56 Euro Bundesgebühr
Es können u.a. für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten weitere Kosten anfallen.
Rechtsgrundlagen
- § 9 Abs 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)
- Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung (NAG-DV)
Zum Formular
Antragsformulare und Erklärungen finden sich auf der Website des BMI.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
EU-Bürger* und Schweizer – Antrag auf Lichtbildausweis
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
Voraussetzungen
Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.
Fristen
Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.
Zuständige Stelle
Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:
- Der Landeshauptmann oder
- Die von ihm ermächtigte Bezirksverwaltungsbehörde:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 35, Referat "EWR"
Verfahrensablauf
Den Lichtbildausweis müssen Sie bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Behörde oder am Ende dieser Seite.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles Lichtbild (Größe: 35 x 45 mm bis 40 x 50 mm)
- "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts"
Kosten
56 Euro Bundesgebühr
Es können u.a. für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten weitere Kosten anfallen.
Rechtsgrundlagen
- § 9 Abs 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)
- Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung (NAG-DV)
Zum Formular
Antragsformulare und Erklärungen finden sich auf der Website des BMI.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres