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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Überstellungskennzeichen

    Allgemeine Informationen

    Überstellungskennzeichen können für

    • nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
    • zugelassene Kfz und Anhänger,
      • deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
      • denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden,

    zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragt werden.

    Tipp

    Bei Eigenimport eines Kfz besorgen Sie sich für die Überstellung am besten ein ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen. Ausländische Überstellungskennzeichen können in der Regel über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler beantragt werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.

    Fristen

    Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.

    Zuständige Stelle

    Jede Zulassungsstelle (→ VVO), in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
    • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
    • Typenschein
      bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)
    • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
    • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)

    Kosten

    • Insgesamt: 203,40 Euro
      • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 60,80 Euro
      • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
      • Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
      • Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro

    Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.

    Zusätzliche Informationen

    Die Versicherungsprämie können Sie bei der Zulassungsstelle (→ VVO) der zuständigen Versicherungsgesellschaft erfragen.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Überstellungskennzeichen

    Allgemeine Informationen

    Überstellungskennzeichen können für

    • nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
    • zugelassene Kfz und Anhänger,
      • deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
      • denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden,

    zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragt werden.

    Tipp

    Bei Eigenimport eines Kfz besorgen Sie sich für die Überstellung am besten ein ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen. Ausländische Überstellungskennzeichen können in der Regel über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler beantragt werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.

    Fristen

    Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.

    Zuständige Stelle

    Jede Zulassungsstelle (→ VVO), in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
    • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
    • Typenschein
      bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)
    • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
    • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)

    Kosten

    • Insgesamt: 203,40 Euro
      • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 60,80 Euro
      • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
      • Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
      • Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro

    Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.

    Zusätzliche Informationen

    Die Versicherungsprämie können Sie bei der Zulassungsstelle (→ VVO) der zuständigen Versicherungsgesellschaft erfragen.

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    Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024

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    • nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
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      • deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
      • denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden,

    zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragt werden.

    Tipp

    Bei Eigenimport eines Kfz besorgen Sie sich für die Überstellung am besten ein ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen. Ausländische Überstellungskennzeichen können in der Regel über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler beantragt werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

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    Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.

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    Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.

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    Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
    • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
    • Typenschein
      bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)
    • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
    • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)

    Kosten

    • Insgesamt: 203,40 Euro
      • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 60,80 Euro
      • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
      • Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
      • Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro

    Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.

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    • nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
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    Bei Eigenimport eines Kfz besorgen Sie sich für die Überstellung am besten ein ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen. Ausländische Überstellungskennzeichen können in der Regel über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler beantragt werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.

    Fristen

    Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.

    Zuständige Stelle

    Jede Zulassungsstelle (→ VVO), in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
    • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
    • Typenschein
      bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)
    • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
    • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)

    Kosten

    • Insgesamt: 203,40 Euro
      • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 60,80 Euro
      • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
      • Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
      • Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro

    Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.

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    Die Versicherungsprämie können Sie bei der Zulassungsstelle (→ VVO) der zuständigen Versicherungsgesellschaft erfragen.

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    • nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
    • zugelassene Kfz und Anhänger,
      • deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
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    Bei Eigenimport eines Kfz besorgen Sie sich für die Überstellung am besten ein ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen. Ausländische Überstellungskennzeichen können in der Regel über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler beantragt werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.

    Fristen

    Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.

    Zuständige Stelle

    Jede Zulassungsstelle (→ VVO), in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz)

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    Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
    • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
    • Typenschein
      bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)
    • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
    • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)

    Kosten

    • Insgesamt: 203,40 Euro
      • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 60,80 Euro
      • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
      • Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
      • Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro

    Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.

    Zusätzliche Informationen

    Die Versicherungsprämie können Sie bei der Zulassungsstelle (→ VVO) der zuständigen Versicherungsgesellschaft erfragen.

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    • nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
    • zugelassene Kfz und Anhänger,
      • deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
      • denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden,

    zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragt werden.

    Tipp

    Bei Eigenimport eines Kfz besorgen Sie sich für die Überstellung am besten ein ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen. Ausländische Überstellungskennzeichen können in der Regel über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler beantragt werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.

    Fristen

    Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.

    Zuständige Stelle

    Jede Zulassungsstelle (→ VVO), in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
    • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
    • Typenschein
      bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)
    • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
    • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)

    Kosten

    • Insgesamt: 203,40 Euro
      • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 60,80 Euro
      • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
      • Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
      • Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro

    Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.

    Zusätzliche Informationen

    Die Versicherungsprämie können Sie bei der Zulassungsstelle (→ VVO) der zuständigen Versicherungsgesellschaft erfragen.

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    • nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
    • zugelassene Kfz und Anhänger,
      • deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
      • denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden,

    zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragt werden.

    Tipp

    Bei Eigenimport eines Kfz besorgen Sie sich für die Überstellung am besten ein ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen. Ausländische Überstellungskennzeichen können in der Regel über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler beantragt werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.

    Fristen

    Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.

    Zuständige Stelle

    Jede Zulassungsstelle (→ VVO), in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
    • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
    • Typenschein
      bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)
    • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
    • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)

    Kosten

    • Insgesamt: 203,40 Euro
      • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 60,80 Euro
      • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
      • Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
      • Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro

    Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.

    Zusätzliche Informationen

    Die Versicherungsprämie können Sie bei der Zulassungsstelle (→ VVO) der zuständigen Versicherungsgesellschaft erfragen.

    Rechtsgrundlagen

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    • nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
    • zugelassene Kfz und Anhänger,
      • deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
      • denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden,

    zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragt werden.

    Tipp

    Bei Eigenimport eines Kfz besorgen Sie sich für die Überstellung am besten ein ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen. Ausländische Überstellungskennzeichen können in der Regel über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler beantragt werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.

    Fristen

    Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.

    Zuständige Stelle

    Jede Zulassungsstelle (→ VVO), in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
    • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
    • Typenschein
      bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)
    • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
    • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)

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    • Insgesamt: 203,40 Euro
      • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 60,80 Euro
      • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
      • Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
      • Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro

    Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.

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    Die Versicherungsprämie können Sie bei der Zulassungsstelle (→ VVO) der zuständigen Versicherungsgesellschaft erfragen.

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    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.

    Fristen

    Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.

    Zuständige Stelle

    Jede Zulassungsstelle (→ VVO), in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz)

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    Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

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    • Eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
    • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
    • Typenschein
      bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)
    • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
    • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)

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    • Insgesamt: 203,40 Euro
      • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 60,80 Euro
      • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
      • Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
      • Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro

    Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.

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    Die Versicherungsprämie können Sie bei der Zulassungsstelle (→ VVO) der zuständigen Versicherungsgesellschaft erfragen.

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    • nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
    • zugelassene Kfz und Anhänger,
      • deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
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    zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragt werden.

    Tipp

    Bei Eigenimport eines Kfz besorgen Sie sich für die Überstellung am besten ein ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen. Ausländische Überstellungskennzeichen können in der Regel über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler beantragt werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.

    Fristen

    Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.

    Zuständige Stelle

    Jede Zulassungsstelle (→ VVO), in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
    • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
    • Typenschein
      bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)
    • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
    • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)

    Kosten

    • Insgesamt: 203,40 Euro
      • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 60,80 Euro
      • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
      • Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
      • Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro

    Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.

    Zusätzliche Informationen

    Die Versicherungsprämie können Sie bei der Zulassungsstelle (→ VVO) der zuständigen Versicherungsgesellschaft erfragen.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Überstellungskennzeichen

    Allgemeine Informationen

    Überstellungskennzeichen können für

    • nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
    • zugelassene Kfz und Anhänger,
      • deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
      • denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden,

    zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragt werden.

    Tipp

    Bei Eigenimport eines Kfz besorgen Sie sich für die Überstellung am besten ein ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen. Ausländische Überstellungskennzeichen können in der Regel über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler beantragt werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.

    Fristen

    Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.

    Zuständige Stelle

    Jede Zulassungsstelle (→ VVO), in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
    • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
    • Typenschein
      bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)
    • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
    • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)

    Kosten

    • Insgesamt: 203,40 Euro
      • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 60,80 Euro
      • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
      • Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
      • Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro

    Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.

    Zusätzliche Informationen

    Die Versicherungsprämie können Sie bei der Zulassungsstelle (→ VVO) der zuständigen Versicherungsgesellschaft erfragen.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024

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    Überstellungskennzeichen

    Allgemeine Informationen

    Überstellungskennzeichen können für

    • nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
    • zugelassene Kfz und Anhänger,
      • deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
      • denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden,

    zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragt werden.

    Tipp

    Bei Eigenimport eines Kfz besorgen Sie sich für die Überstellung am besten ein ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen. Ausländische Überstellungskennzeichen können in der Regel über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler beantragt werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.

    Fristen

    Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.

    Zuständige Stelle

    Jede Zulassungsstelle (→ VVO), in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
    • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
    • Typenschein
      bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)
    • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
    • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)

    Kosten

    • Insgesamt: 203,40 Euro
      • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 60,80 Euro
      • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
      • Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
      • Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro

    Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.

    Zusätzliche Informationen

    Die Versicherungsprämie können Sie bei der Zulassungsstelle (→ VVO) der zuständigen Versicherungsgesellschaft erfragen.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024

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    Überstellungskennzeichen können für

    • nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
    • zugelassene Kfz und Anhänger,
      • deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
      • denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden,

    zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragt werden.

    Tipp

    Bei Eigenimport eines Kfz besorgen Sie sich für die Überstellung am besten ein ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen. Ausländische Überstellungskennzeichen können in der Regel über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler beantragt werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.

    Fristen

    Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.

    Zuständige Stelle

    Jede Zulassungsstelle (→ VVO), in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
    • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
    • Typenschein
      bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)
    • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
    • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)

    Kosten

    • Insgesamt: 203,40 Euro
      • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 60,80 Euro
      • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
      • Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
      • Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro

    Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.

    Zusätzliche Informationen

    Die Versicherungsprämie können Sie bei der Zulassungsstelle (→ VVO) der zuständigen Versicherungsgesellschaft erfragen.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Überstellungskennzeichen

    Allgemeine Informationen

    Überstellungskennzeichen können für

    • nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
    • zugelassene Kfz und Anhänger,
      • deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
      • denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden,

    zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragt werden.

    Tipp

    Bei Eigenimport eines Kfz besorgen Sie sich für die Überstellung am besten ein ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen. Ausländische Überstellungskennzeichen können in der Regel über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler beantragt werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.

    Fristen

    Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.

    Zuständige Stelle

    Jede Zulassungsstelle (→ VVO), in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
    • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
    • Typenschein
      bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)
    • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
    • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)

    Kosten

    • Insgesamt: 203,40 Euro
      • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 60,80 Euro
      • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
      • Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
      • Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro

    Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.

    Zusätzliche Informationen

    Die Versicherungsprämie können Sie bei der Zulassungsstelle (→ VVO) der zuständigen Versicherungsgesellschaft erfragen.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Überstellungskennzeichen

    Allgemeine Informationen

    Überstellungskennzeichen können für

    • nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
    • zugelassene Kfz und Anhänger,
      • deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
      • denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden,

    zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragt werden.

    Tipp

    Bei Eigenimport eines Kfz besorgen Sie sich für die Überstellung am besten ein ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen. Ausländische Überstellungskennzeichen können in der Regel über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler beantragt werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.

    Fristen

    Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.

    Zuständige Stelle

    Jede Zulassungsstelle (→ VVO), in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
    • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
    • Typenschein
      bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)
    • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
    • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)

    Kosten

    • Insgesamt: 203,40 Euro
      • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 60,80 Euro
      • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
      • Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
      • Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro

    Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.

    Zusätzliche Informationen

    Die Versicherungsprämie können Sie bei der Zulassungsstelle (→ VVO) der zuständigen Versicherungsgesellschaft erfragen.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Überstellungskennzeichen

    Allgemeine Informationen

    Überstellungskennzeichen können für

    • nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
    • zugelassene Kfz und Anhänger,
      • deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
      • denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden,

    zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragt werden.

    Tipp

    Bei Eigenimport eines Kfz besorgen Sie sich für die Überstellung am besten ein ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen. Ausländische Überstellungskennzeichen können in der Regel über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler beantragt werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.

    Fristen

    Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.

    Zuständige Stelle

    Jede Zulassungsstelle (→ VVO), in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
    • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
    • Typenschein
      bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)
    • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
    • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)

    Kosten

    • Insgesamt: 203,40 Euro
      • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 60,80 Euro
      • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
      • Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
      • Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro

    Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.

    Zusätzliche Informationen

    Die Versicherungsprämie können Sie bei der Zulassungsstelle (→ VVO) der zuständigen Versicherungsgesellschaft erfragen.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Überstellungskennzeichen

    Allgemeine Informationen

    Überstellungskennzeichen können für

    • nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
    • zugelassene Kfz und Anhänger,
      • deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
      • denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden,

    zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragt werden.

    Tipp

    Bei Eigenimport eines Kfz besorgen Sie sich für die Überstellung am besten ein ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen. Ausländische Überstellungskennzeichen können in der Regel über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler beantragt werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.

    Fristen

    Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.

    Zuständige Stelle

    Jede Zulassungsstelle (→ VVO), in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
    • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
    • Typenschein
      bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)
    • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
    • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)

    Kosten

    • Insgesamt: 203,40 Euro
      • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 60,80 Euro
      • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
      • Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
      • Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro

    Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.

    Zusätzliche Informationen

    Die Versicherungsprämie können Sie bei der Zulassungsstelle (→ VVO) der zuständigen Versicherungsgesellschaft erfragen.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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    Überstellungskennzeichen können für

    • nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
    • zugelassene Kfz und Anhänger,
      • deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
      • denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden,

    zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragt werden.

    Tipp

    Bei Eigenimport eines Kfz besorgen Sie sich für die Überstellung am besten ein ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen. Ausländische Überstellungskennzeichen können in der Regel über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler beantragt werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.

    Fristen

    Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.

    Zuständige Stelle

    Jede Zulassungsstelle (→ VVO), in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
    • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
    • Typenschein
      bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)
    • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
    • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)

    Kosten

    • Insgesamt: 203,40 Euro
      • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 60,80 Euro
      • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
      • Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
      • Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro

    Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.

    Zusätzliche Informationen

    Die Versicherungsprämie können Sie bei der Zulassungsstelle (→ VVO) der zuständigen Versicherungsgesellschaft erfragen.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Überstellungskennzeichen

    Allgemeine Informationen

    Überstellungskennzeichen können für

    • nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
    • zugelassene Kfz und Anhänger,
      • deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
      • denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden,

    zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragt werden.

    Tipp

    Bei Eigenimport eines Kfz besorgen Sie sich für die Überstellung am besten ein ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen. Ausländische Überstellungskennzeichen können in der Regel über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler beantragt werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.

    Fristen

    Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.

    Zuständige Stelle

    Jede Zulassungsstelle (→ VVO), in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
    • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
    • Typenschein
      bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)
    • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
    • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)

    Kosten

    • Insgesamt: 203,40 Euro
      • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 60,80 Euro
      • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
      • Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
      • Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro

    Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.

    Zusätzliche Informationen

    Die Versicherungsprämie können Sie bei der Zulassungsstelle (→ VVO) der zuständigen Versicherungsgesellschaft erfragen.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Überstellungskennzeichen

    Allgemeine Informationen

    Überstellungskennzeichen können für

    • nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
    • zugelassene Kfz und Anhänger,
      • deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
      • denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden,

    zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragt werden.

    Tipp

    Bei Eigenimport eines Kfz besorgen Sie sich für die Überstellung am besten ein ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen. Ausländische Überstellungskennzeichen können in der Regel über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler beantragt werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.

    Fristen

    Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.

    Zuständige Stelle

    Jede Zulassungsstelle (→ VVO), in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
    • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
    • Typenschein
      bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)
    • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
    • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)

    Kosten

    • Insgesamt: 203,40 Euro
      • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 60,80 Euro
      • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
      • Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
      • Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro

    Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.

    Zusätzliche Informationen

    Die Versicherungsprämie können Sie bei der Zulassungsstelle (→ VVO) der zuständigen Versicherungsgesellschaft erfragen.

    Rechtsgrundlagen

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    Allgemeine Informationen

    Überstellungskennzeichen können für

    • nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
    • zugelassene Kfz und Anhänger,
      • deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
      • denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden,

    zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragt werden.

    Tipp

    Bei Eigenimport eines Kfz besorgen Sie sich für die Überstellung am besten ein ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen. Ausländische Überstellungskennzeichen können in der Regel über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler beantragt werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.

    Fristen

    Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.

    Zuständige Stelle

    Jede Zulassungsstelle (→ VVO), in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
    • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
    • Typenschein
      bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)
    • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
    • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)

    Kosten

    • Insgesamt: 203,40 Euro
      • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 60,80 Euro
      • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
      • Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
      • Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro

    Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.

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    • nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
    • zugelassene Kfz und Anhänger,
      • deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
      • denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden,

    zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragt werden.

    Tipp

    Bei Eigenimport eines Kfz besorgen Sie sich für die Überstellung am besten ein ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen. Ausländische Überstellungskennzeichen können in der Regel über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler beantragt werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.

    Fristen

    Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.

    Zuständige Stelle

    Jede Zulassungsstelle (→ VVO), in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
    • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
    • Typenschein
      bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)
    • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
    • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)

    Kosten

    • Insgesamt: 203,40 Euro
      • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 60,80 Euro
      • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
      • Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
      • Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro

    Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.

    Zusätzliche Informationen

    Die Versicherungsprämie können Sie bei der Zulassungsstelle (→ VVO) der zuständigen Versicherungsgesellschaft erfragen.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024

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    Allgemeine Informationen

    Überstellungskennzeichen können für

    • nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
    • zugelassene Kfz und Anhänger,
      • deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
      • denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden,

    zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragt werden.

    Tipp

    Bei Eigenimport eines Kfz besorgen Sie sich für die Überstellung am besten ein ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen. Ausländische Überstellungskennzeichen können in der Regel über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler beantragt werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.

    Fristen

    Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.

    Zuständige Stelle

    Jede Zulassungsstelle (→ VVO), in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
    • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
    • Typenschein
      bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)
    • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
    • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)

    Kosten

    • Insgesamt: 203,40 Euro
      • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 60,80 Euro
      • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
      • Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
      • Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro

    Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.

    Zusätzliche Informationen

    Die Versicherungsprämie können Sie bei der Zulassungsstelle (→ VVO) der zuständigen Versicherungsgesellschaft erfragen.

    Rechtsgrundlagen

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    Überstellungskennzeichen

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    Überstellungskennzeichen können für

    • nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
    • zugelassene Kfz und Anhänger,
      • deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
      • denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden,

    zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragt werden.

    Tipp

    Bei Eigenimport eines Kfz besorgen Sie sich für die Überstellung am besten ein ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen. Ausländische Überstellungskennzeichen können in der Regel über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler beantragt werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.

    Fristen

    Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.

    Zuständige Stelle

    Jede Zulassungsstelle (→ VVO), in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
    • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
    • Typenschein
      bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)
    • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
    • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)

    Kosten

    • Insgesamt: 203,40 Euro
      • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 60,80 Euro
      • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
      • Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
      • Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro

    Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.

    Zusätzliche Informationen

    Die Versicherungsprämie können Sie bei der Zulassungsstelle (→ VVO) der zuständigen Versicherungsgesellschaft erfragen.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Überstellungskennzeichen

    Allgemeine Informationen

    Überstellungskennzeichen können für

    • nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
    • zugelassene Kfz und Anhänger,
      • deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
      • denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden,

    zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragt werden.

    Tipp

    Bei Eigenimport eines Kfz besorgen Sie sich für die Überstellung am besten ein ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen. Ausländische Überstellungskennzeichen können in der Regel über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler beantragt werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.

    Fristen

    Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.

    Zuständige Stelle

    Jede Zulassungsstelle (→ VVO), in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
    • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
    • Typenschein
      bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)
    • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
    • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)

    Kosten

    • Insgesamt: 203,40 Euro
      • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 60,80 Euro
      • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
      • Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
      • Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro

    Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.

    Zusätzliche Informationen

    Die Versicherungsprämie können Sie bei der Zulassungsstelle (→ VVO) der zuständigen Versicherungsgesellschaft erfragen.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Überstellungskennzeichen

    Allgemeine Informationen

    Überstellungskennzeichen können für

    • nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
    • zugelassene Kfz und Anhänger,
      • deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
      • denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden,

    zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragt werden.

    Tipp

    Bei Eigenimport eines Kfz besorgen Sie sich für die Überstellung am besten ein ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen. Ausländische Überstellungskennzeichen können in der Regel über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler beantragt werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.

    Fristen

    Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.

    Zuständige Stelle

    Jede Zulassungsstelle (→ VVO), in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
    • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
    • Typenschein
      bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)
    • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
    • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)

    Kosten

    • Insgesamt: 203,40 Euro
      • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 60,80 Euro
      • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
      • Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
      • Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro

    Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.

    Zusätzliche Informationen

    Die Versicherungsprämie können Sie bei der Zulassungsstelle (→ VVO) der zuständigen Versicherungsgesellschaft erfragen.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Überstellungskennzeichen

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    Überstellungskennzeichen können für

    • nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
    • zugelassene Kfz und Anhänger,
      • deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
      • denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden,

    zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragt werden.

    Tipp

    Bei Eigenimport eines Kfz besorgen Sie sich für die Überstellung am besten ein ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen. Ausländische Überstellungskennzeichen können in der Regel über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler beantragt werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.

    Fristen

    Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.

    Zuständige Stelle

    Jede Zulassungsstelle (→ VVO), in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
    • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
    • Typenschein
      bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)
    • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
    • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)

    Kosten

    • Insgesamt: 203,40 Euro
      • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 60,80 Euro
      • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
      • Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
      • Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro

    Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.

    Zusätzliche Informationen

    Die Versicherungsprämie können Sie bei der Zulassungsstelle (→ VVO) der zuständigen Versicherungsgesellschaft erfragen.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Überstellungskennzeichen

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    Überstellungskennzeichen können für

    • nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
    • zugelassene Kfz und Anhänger,
      • deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
      • denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden,

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    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.

    Fristen

    Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.

    Zuständige Stelle

    Jede Zulassungsstelle (→ VVO), in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
    • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
    • Typenschein
      bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)
    • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
    • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)

    Kosten

    • Insgesamt: 203,40 Euro
      • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 60,80 Euro
      • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
      • Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
      • Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro

    Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.

    Zusätzliche Informationen

    Die Versicherungsprämie können Sie bei der Zulassungsstelle (→ VVO) der zuständigen Versicherungsgesellschaft erfragen.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Überstellungskennzeichen

    Allgemeine Informationen

    Überstellungskennzeichen können für

    • nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
    • zugelassene Kfz und Anhänger,
      • deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
      • denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden,

    zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragt werden.

    Tipp

    Bei Eigenimport eines Kfz besorgen Sie sich für die Überstellung am besten ein ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen. Ausländische Überstellungskennzeichen können in der Regel über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler beantragt werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.

    Fristen

    Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.

    Zuständige Stelle

    Jede Zulassungsstelle (→ VVO), in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
    • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
    • Typenschein
      bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)
    • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
    • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)

    Kosten

    • Insgesamt: 203,40 Euro
      • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 60,80 Euro
      • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
      • Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
      • Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro

    Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.

    Zusätzliche Informationen

    Die Versicherungsprämie können Sie bei der Zulassungsstelle (→ VVO) der zuständigen Versicherungsgesellschaft erfragen.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Überstellungskennzeichen

    Allgemeine Informationen

    Überstellungskennzeichen können für

    • nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
    • zugelassene Kfz und Anhänger,
      • deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
      • denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden,

    zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragt werden.

    Tipp

    Bei Eigenimport eines Kfz besorgen Sie sich für die Überstellung am besten ein ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen. Ausländische Überstellungskennzeichen können in der Regel über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler beantragt werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.

    Fristen

    Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.

    Zuständige Stelle

    Jede Zulassungsstelle (→ VVO), in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
    • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
    • Typenschein
      bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)
    • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
    • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)

    Kosten

    • Insgesamt: 203,40 Euro
      • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 60,80 Euro
      • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
      • Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
      • Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro

    Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.

    Zusätzliche Informationen

    Die Versicherungsprämie können Sie bei der Zulassungsstelle (→ VVO) der zuständigen Versicherungsgesellschaft erfragen.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Überstellungskennzeichen

    Allgemeine Informationen

    Überstellungskennzeichen können für

    • nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
    • zugelassene Kfz und Anhänger,
      • deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
      • denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden,

    zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragt werden.

    Tipp

    Bei Eigenimport eines Kfz besorgen Sie sich für die Überstellung am besten ein ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen. Ausländische Überstellungskennzeichen können in der Regel über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler beantragt werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.

    Fristen

    Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.

    Zuständige Stelle

    Jede Zulassungsstelle (→ VVO), in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
    • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
    • Typenschein
      bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)
    • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
    • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)

    Kosten

    • Insgesamt: 203,40 Euro
      • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 60,80 Euro
      • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
      • Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
      • Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro

    Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.

    Zusätzliche Informationen

    Die Versicherungsprämie können Sie bei der Zulassungsstelle (→ VVO) der zuständigen Versicherungsgesellschaft erfragen.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Überstellungskennzeichen

    Allgemeine Informationen

    Überstellungskennzeichen können für

    • nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
    • zugelassene Kfz und Anhänger,
      • deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
      • denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden,

    zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragt werden.

    Tipp

    Bei Eigenimport eines Kfz besorgen Sie sich für die Überstellung am besten ein ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen. Ausländische Überstellungskennzeichen können in der Regel über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler beantragt werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.

    Fristen

    Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.

    Zuständige Stelle

    Jede Zulassungsstelle (→ VVO), in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
    • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
    • Typenschein
      bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)
    • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
    • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)

    Kosten

    • Insgesamt: 203,40 Euro
      • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 60,80 Euro
      • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
      • Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
      • Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro

    Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.

    Zusätzliche Informationen

    Die Versicherungsprämie können Sie bei der Zulassungsstelle (→ VVO) der zuständigen Versicherungsgesellschaft erfragen.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie