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    Der Ausschuss der Regionen

    Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist eine beratende Einrichtung der EU. Er vertritt die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in der Europäischen Union. Der Ausschuss der Regionen bringt den Standpunkt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften (z.B. Bundesländer oder Gemeinden) zu Rechtsvorschriften der EU ein. Dies geschieht in Form von Berichten ("Stellungnahmen") zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission.

    Der Ausschuss der Regionen hat derzeit 329 Mitglieder und ebenso viele Stellvertreter aus allen 27 EU-Ländern. Die Mitglieder und ihre Stellvertreter werden von den EU-Ländern vorgeschlagen und vom Rat der Europäischen Union auf fünf Jahre ernannt. 

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    Ausschuss der Regionen (→ AdR)

    Rechtsgrundlagen

    Artikel 300, 305, 306 und 307 AEUV

    Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

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    Der Ausschuss der Regionen

    Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist eine beratende Einrichtung der EU. Er vertritt die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in der Europäischen Union. Der Ausschuss der Regionen bringt den Standpunkt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften (z.B. Bundesländer oder Gemeinden) zu Rechtsvorschriften der EU ein. Dies geschieht in Form von Berichten ("Stellungnahmen") zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission.

    Der Ausschuss der Regionen hat derzeit 329 Mitglieder und ebenso viele Stellvertreter aus allen 27 EU-Ländern. Die Mitglieder und ihre Stellvertreter werden von den EU-Ländern vorgeschlagen und vom Rat der Europäischen Union auf fünf Jahre ernannt. 

    Weiterführende Links

    Ausschuss der Regionen (→ AdR)

    Rechtsgrundlagen

    Artikel 300, 305, 306 und 307 AEUV

    Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Der Ausschuss der Regionen

    Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist eine beratende Einrichtung der EU. Er vertritt die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in der Europäischen Union. Der Ausschuss der Regionen bringt den Standpunkt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften (z.B. Bundesländer oder Gemeinden) zu Rechtsvorschriften der EU ein. Dies geschieht in Form von Berichten ("Stellungnahmen") zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission.

    Der Ausschuss der Regionen hat derzeit 329 Mitglieder und ebenso viele Stellvertreter aus allen 27 EU-Ländern. Die Mitglieder und ihre Stellvertreter werden von den EU-Ländern vorgeschlagen und vom Rat der Europäischen Union auf fünf Jahre ernannt. 

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