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    Allgemeines zum Vormerksystem

    Das Vormerksystem (Maßnahmen gegen Risikolenkerinnen/Risikolenker) kennt 14 risikobehaftete Vormerkdelikte. Daneben bleiben die sogenannten Führerscheinentzugsdelikte und Verwaltungsstrafen bestehen.

    Betroffen von dem Vormerksystem sind alle Lenkerinnen/Lenker in Österreich, unabhängig von ihrem Wohnsitz.

    Bei einer Begehung eines Vormerkdelikts ist Folgendes vorgesehen:

    Die Verwaltungsstrafe (Geldstrafe) ist in jedem Fall zu bezahlen, unabhängig davon, ob es zu einer Vormerkung, Maßnahme oder einem Entzug kommt.

    Vormerkung

    Bei der ersten Begehung eines Vormerkdelikts wird eine Vormerkung im Führerscheinregister für zwei Jahre vorgenommen. Nach Ablauf dieser Zeit wird bei Wohlverhalten der Person diese nicht mehr berücksichtigt.

    Wird innerhalb des zweijährigen Beobachtungszeitraums ein weiteres Vormerkdelikt eingetragen, so verlängert sich der Beobachtungszeitraum auch für das Erstdelikt auf drei Jahre. 

    Maßnahme

    Bei der zweiten Begehung eines Vormerkdelikts innerhalb von zwei Jahren hat die Behörde eine besondere Maßnahme anzuordnen.

    Kurse für die sogenannten Maßnahmen werden beispielsweise von folgenden Institutionen angeboten:

    • Nachschulung (6 Kurseinheiten):
      • Ermächtigte Nachschulungsstellen
    • Perfektionsfahrten:
      • Fahrschulen
    • Fahrsicherheitstraining:
      • Autofahrerclubs
      • Fahrschulen
    • Teilnahme an Vorträgen und Seminaren über Ladungssicherheit:
      • Fahrschulen
      • Autofahrerclubs
      • Einrichtungen für berufliche Aus- und Weiterbildung, die für Kammern oder Interessensvertretungen tätig sind
      • Unfallversicherungsträger
      • Ausbildungsstätten gemäß § 12 Absatz 2 GWB
    • Kindersicherungskurs:
      • Fahrschulen
      • Fachverband der Fahrschulen
      • Autofahrerclubs
      • Verkehrssicherheitsinstitutionen
      • Verkehrspsychologische Stellen, die Nachschulungen anbieten

    Achtung

    Wird der Aufforderung zur Teilnahme an einer besonderen Maßnahme nicht nachgekommen, wird der Führerschein bis zur Befolgung der Anordnung entzogen.

    Die Teilnahmekosten trägt die Führerscheinbesitzerin/der Führerscheinbesitzer.

    Entzug

    Bei der dritten Begehung eines Vormerkdelikts innerhalb des Beobachtungszeitraums wird der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen.

    Für ausländische Lenkerinnen/Lenker wird beim dritten Vormerkdelikt ein Fahrverbot in Österreich verhängt.

    Achtung

    Wird ein Führerscheinentzugsdelikt begangen, obwohl eine oder mehrere Vormerkungen eingetragen sind, verlängert sich die Entziehungsdauer für jede im Register eingetragene Vormerkung um je zwei Wochen.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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    Betroffen von dem Vormerksystem sind alle Lenkerinnen/Lenker in Österreich, unabhängig von ihrem Wohnsitz.

    Bei einer Begehung eines Vormerkdelikts ist Folgendes vorgesehen:

    Die Verwaltungsstrafe (Geldstrafe) ist in jedem Fall zu bezahlen, unabhängig davon, ob es zu einer Vormerkung, Maßnahme oder einem Entzug kommt.

    Vormerkung

    Bei der ersten Begehung eines Vormerkdelikts wird eine Vormerkung im Führerscheinregister für zwei Jahre vorgenommen. Nach Ablauf dieser Zeit wird bei Wohlverhalten der Person diese nicht mehr berücksichtigt.

    Wird innerhalb des zweijährigen Beobachtungszeitraums ein weiteres Vormerkdelikt eingetragen, so verlängert sich der Beobachtungszeitraum auch für das Erstdelikt auf drei Jahre. 

    Maßnahme

    Bei der zweiten Begehung eines Vormerkdelikts innerhalb von zwei Jahren hat die Behörde eine besondere Maßnahme anzuordnen.

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    Wird innerhalb des zweijährigen Beobachtungszeitraums ein weiteres Vormerkdelikt eingetragen, so verlängert sich der Beobachtungszeitraum auch für das Erstdelikt auf drei Jahre. 

    Maßnahme

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    Wird innerhalb des zweijährigen Beobachtungszeitraums ein weiteres Vormerkdelikt eingetragen, so verlängert sich der Beobachtungszeitraum auch für das Erstdelikt auf drei Jahre. 

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      • Fachverband der Fahrschulen
      • Autofahrerclubs
      • Verkehrssicherheitsinstitutionen
      • Verkehrspsychologische Stellen, die Nachschulungen anbieten

    Achtung

    Wird der Aufforderung zur Teilnahme an einer besonderen Maßnahme nicht nachgekommen, wird der Führerschein bis zur Befolgung der Anordnung entzogen.

    Die Teilnahmekosten trägt die Führerscheinbesitzerin/der Führerscheinbesitzer.

    Entzug

    Bei der dritten Begehung eines Vormerkdelikts innerhalb des Beobachtungszeitraums wird der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen.

    Für ausländische Lenkerinnen/Lenker wird beim dritten Vormerkdelikt ein Fahrverbot in Österreich verhängt.

    Achtung

    Wird ein Führerscheinentzugsdelikt begangen, obwohl eine oder mehrere Vormerkungen eingetragen sind, verlängert sich die Entziehungsdauer für jede im Register eingetragene Vormerkung um je zwei Wochen.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Allgemeines zum Vormerksystem

    Das Vormerksystem (Maßnahmen gegen Risikolenkerinnen/Risikolenker) kennt 14 risikobehaftete Vormerkdelikte. Daneben bleiben die sogenannten Führerscheinentzugsdelikte und Verwaltungsstrafen bestehen.

    Betroffen von dem Vormerksystem sind alle Lenkerinnen/Lenker in Österreich, unabhängig von ihrem Wohnsitz.

    Bei einer Begehung eines Vormerkdelikts ist Folgendes vorgesehen:

    Die Verwaltungsstrafe (Geldstrafe) ist in jedem Fall zu bezahlen, unabhängig davon, ob es zu einer Vormerkung, Maßnahme oder einem Entzug kommt.

    Vormerkung

    Bei der ersten Begehung eines Vormerkdelikts wird eine Vormerkung im Führerscheinregister für zwei Jahre vorgenommen. Nach Ablauf dieser Zeit wird bei Wohlverhalten der Person diese nicht mehr berücksichtigt.

    Wird innerhalb des zweijährigen Beobachtungszeitraums ein weiteres Vormerkdelikt eingetragen, so verlängert sich der Beobachtungszeitraum auch für das Erstdelikt auf drei Jahre. 

    Maßnahme

    Bei der zweiten Begehung eines Vormerkdelikts innerhalb von zwei Jahren hat die Behörde eine besondere Maßnahme anzuordnen.

    Kurse für die sogenannten Maßnahmen werden beispielsweise von folgenden Institutionen angeboten:

    • Nachschulung (6 Kurseinheiten):
      • Ermächtigte Nachschulungsstellen
    • Perfektionsfahrten:
      • Fahrschulen
    • Fahrsicherheitstraining:
      • Autofahrerclubs
      • Fahrschulen
    • Teilnahme an Vorträgen und Seminaren über Ladungssicherheit:
      • Fahrschulen
      • Autofahrerclubs
      • Einrichtungen für berufliche Aus- und Weiterbildung, die für Kammern oder Interessensvertretungen tätig sind
      • Unfallversicherungsträger
      • Ausbildungsstätten gemäß § 12 Absatz 2 GWB
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    Vormerkung

    Bei der ersten Begehung eines Vormerkdelikts wird eine Vormerkung im Führerscheinregister für zwei Jahre vorgenommen. Nach Ablauf dieser Zeit wird bei Wohlverhalten der Person diese nicht mehr berücksichtigt.

    Wird innerhalb des zweijährigen Beobachtungszeitraums ein weiteres Vormerkdelikt eingetragen, so verlängert sich der Beobachtungszeitraum auch für das Erstdelikt auf drei Jahre. 

    Maßnahme

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    Maßnahme

    Bei der zweiten Begehung eines Vormerkdelikts innerhalb von zwei Jahren hat die Behörde eine besondere Maßnahme anzuordnen.

    Kurse für die sogenannten Maßnahmen werden beispielsweise von folgenden Institutionen angeboten:

    • Nachschulung (6 Kurseinheiten):
      • Ermächtigte Nachschulungsstellen
    • Perfektionsfahrten:
      • Fahrschulen
    • Fahrsicherheitstraining:
      • Autofahrerclubs
      • Fahrschulen
    • Teilnahme an Vorträgen und Seminaren über Ladungssicherheit:
      • Fahrschulen
      • Autofahrerclubs
      • Einrichtungen für berufliche Aus- und Weiterbildung, die für Kammern oder Interessensvertretungen tätig sind
      • Unfallversicherungsträger
      • Ausbildungsstätten gemäß § 12 Absatz 2 GWB
    • Kindersicherungskurs:
      • Fahrschulen
      • Fachverband der Fahrschulen
      • Autofahrerclubs
      • Verkehrssicherheitsinstitutionen
      • Verkehrspsychologische Stellen, die Nachschulungen anbieten

    Achtung

    Wird der Aufforderung zur Teilnahme an einer besonderen Maßnahme nicht nachgekommen, wird der Führerschein bis zur Befolgung der Anordnung entzogen.

    Die Teilnahmekosten trägt die Führerscheinbesitzerin/der Führerscheinbesitzer.

    Entzug

    Bei der dritten Begehung eines Vormerkdelikts innerhalb des Beobachtungszeitraums wird der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen.

    Für ausländische Lenkerinnen/Lenker wird beim dritten Vormerkdelikt ein Fahrverbot in Österreich verhängt.

    Achtung

    Wird ein Führerscheinentzugsdelikt begangen, obwohl eine oder mehrere Vormerkungen eingetragen sind, verlängert sich die Entziehungsdauer für jede im Register eingetragene Vormerkung um je zwei Wochen.

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    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Allgemeines zum Vormerksystem

    Das Vormerksystem (Maßnahmen gegen Risikolenkerinnen/Risikolenker) kennt 14 risikobehaftete Vormerkdelikte. Daneben bleiben die sogenannten Führerscheinentzugsdelikte und Verwaltungsstrafen bestehen.

    Betroffen von dem Vormerksystem sind alle Lenkerinnen/Lenker in Österreich, unabhängig von ihrem Wohnsitz.

    Bei einer Begehung eines Vormerkdelikts ist Folgendes vorgesehen:

    Die Verwaltungsstrafe (Geldstrafe) ist in jedem Fall zu bezahlen, unabhängig davon, ob es zu einer Vormerkung, Maßnahme oder einem Entzug kommt.

    Vormerkung

    Bei der ersten Begehung eines Vormerkdelikts wird eine Vormerkung im Führerscheinregister für zwei Jahre vorgenommen. Nach Ablauf dieser Zeit wird bei Wohlverhalten der Person diese nicht mehr berücksichtigt.

    Wird innerhalb des zweijährigen Beobachtungszeitraums ein weiteres Vormerkdelikt eingetragen, so verlängert sich der Beobachtungszeitraum auch für das Erstdelikt auf drei Jahre. 

    Maßnahme

    Bei der zweiten Begehung eines Vormerkdelikts innerhalb von zwei Jahren hat die Behörde eine besondere Maßnahme anzuordnen.

    Kurse für die sogenannten Maßnahmen werden beispielsweise von folgenden Institutionen angeboten:

    • Nachschulung (6 Kurseinheiten):
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    Achtung

    Wird der Aufforderung zur Teilnahme an einer besonderen Maßnahme nicht nachgekommen, wird der Führerschein bis zur Befolgung der Anordnung entzogen.

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    Entzug

    Bei der dritten Begehung eines Vormerkdelikts innerhalb des Beobachtungszeitraums wird der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen.

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    Das Vormerksystem (Maßnahmen gegen Risikolenkerinnen/Risikolenker) kennt 14 risikobehaftete Vormerkdelikte. Daneben bleiben die sogenannten Führerscheinentzugsdelikte und Verwaltungsstrafen bestehen.

    Betroffen von dem Vormerksystem sind alle Lenkerinnen/Lenker in Österreich, unabhängig von ihrem Wohnsitz.

    Bei einer Begehung eines Vormerkdelikts ist Folgendes vorgesehen:

    Die Verwaltungsstrafe (Geldstrafe) ist in jedem Fall zu bezahlen, unabhängig davon, ob es zu einer Vormerkung, Maßnahme oder einem Entzug kommt.

    Vormerkung

    Bei der ersten Begehung eines Vormerkdelikts wird eine Vormerkung im Führerscheinregister für zwei Jahre vorgenommen. Nach Ablauf dieser Zeit wird bei Wohlverhalten der Person diese nicht mehr berücksichtigt.

    Wird innerhalb des zweijährigen Beobachtungszeitraums ein weiteres Vormerkdelikt eingetragen, so verlängert sich der Beobachtungszeitraum auch für das Erstdelikt auf drei Jahre. 

    Maßnahme

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    Vormerkung

    Bei der ersten Begehung eines Vormerkdelikts wird eine Vormerkung im Führerscheinregister für zwei Jahre vorgenommen. Nach Ablauf dieser Zeit wird bei Wohlverhalten der Person diese nicht mehr berücksichtigt.

    Wird innerhalb des zweijährigen Beobachtungszeitraums ein weiteres Vormerkdelikt eingetragen, so verlängert sich der Beobachtungszeitraum auch für das Erstdelikt auf drei Jahre. 

    Maßnahme

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    Betroffen von dem Vormerksystem sind alle Lenkerinnen/Lenker in Österreich, unabhängig von ihrem Wohnsitz.

    Bei einer Begehung eines Vormerkdelikts ist Folgendes vorgesehen:

    Die Verwaltungsstrafe (Geldstrafe) ist in jedem Fall zu bezahlen, unabhängig davon, ob es zu einer Vormerkung, Maßnahme oder einem Entzug kommt.

    Vormerkung

    Bei der ersten Begehung eines Vormerkdelikts wird eine Vormerkung im Führerscheinregister für zwei Jahre vorgenommen. Nach Ablauf dieser Zeit wird bei Wohlverhalten der Person diese nicht mehr berücksichtigt.

    Wird innerhalb des zweijährigen Beobachtungszeitraums ein weiteres Vormerkdelikt eingetragen, so verlängert sich der Beobachtungszeitraum auch für das Erstdelikt auf drei Jahre. 

    Maßnahme

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    Die Verwaltungsstrafe (Geldstrafe) ist in jedem Fall zu bezahlen, unabhängig davon, ob es zu einer Vormerkung, Maßnahme oder einem Entzug kommt.

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    Bei der ersten Begehung eines Vormerkdelikts wird eine Vormerkung im Führerscheinregister für zwei Jahre vorgenommen. Nach Ablauf dieser Zeit wird bei Wohlverhalten der Person diese nicht mehr berücksichtigt.

    Wird innerhalb des zweijährigen Beobachtungszeitraums ein weiteres Vormerkdelikt eingetragen, so verlängert sich der Beobachtungszeitraum auch für das Erstdelikt auf drei Jahre. 

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    Vormerkung

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    Allgemeines zum Vormerksystem

    Das Vormerksystem (Maßnahmen gegen Risikolenkerinnen/Risikolenker) kennt 14 risikobehaftete Vormerkdelikte. Daneben bleiben die sogenannten Führerscheinentzugsdelikte und Verwaltungsstrafen bestehen.

    Betroffen von dem Vormerksystem sind alle Lenkerinnen/Lenker in Österreich, unabhängig von ihrem Wohnsitz.

    Bei einer Begehung eines Vormerkdelikts ist Folgendes vorgesehen:

    Die Verwaltungsstrafe (Geldstrafe) ist in jedem Fall zu bezahlen, unabhängig davon, ob es zu einer Vormerkung, Maßnahme oder einem Entzug kommt.

    Vormerkung

    Bei der ersten Begehung eines Vormerkdelikts wird eine Vormerkung im Führerscheinregister für zwei Jahre vorgenommen. Nach Ablauf dieser Zeit wird bei Wohlverhalten der Person diese nicht mehr berücksichtigt.

    Wird innerhalb des zweijährigen Beobachtungszeitraums ein weiteres Vormerkdelikt eingetragen, so verlängert sich der Beobachtungszeitraum auch für das Erstdelikt auf drei Jahre. 

    Maßnahme

    Bei der zweiten Begehung eines Vormerkdelikts innerhalb von zwei Jahren hat die Behörde eine besondere Maßnahme anzuordnen.

    Kurse für die sogenannten Maßnahmen werden beispielsweise von folgenden Institutionen angeboten:

    • Nachschulung (6 Kurseinheiten):
      • Ermächtigte Nachschulungsstellen
    • Perfektionsfahrten:
      • Fahrschulen
    • Fahrsicherheitstraining:
      • Autofahrerclubs
      • Fahrschulen
    • Teilnahme an Vorträgen und Seminaren über Ladungssicherheit:
      • Fahrschulen
      • Autofahrerclubs
      • Einrichtungen für berufliche Aus- und Weiterbildung, die für Kammern oder Interessensvertretungen tätig sind
      • Unfallversicherungsträger
      • Ausbildungsstätten gemäß § 12 Absatz 2 GWB
    • Kindersicherungskurs:
      • Fahrschulen
      • Fachverband der Fahrschulen
      • Autofahrerclubs
      • Verkehrssicherheitsinstitutionen
      • Verkehrspsychologische Stellen, die Nachschulungen anbieten

    Achtung

    Wird der Aufforderung zur Teilnahme an einer besonderen Maßnahme nicht nachgekommen, wird der Führerschein bis zur Befolgung der Anordnung entzogen.

    Die Teilnahmekosten trägt die Führerscheinbesitzerin/der Führerscheinbesitzer.

    Entzug

    Bei der dritten Begehung eines Vormerkdelikts innerhalb des Beobachtungszeitraums wird der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen.

    Für ausländische Lenkerinnen/Lenker wird beim dritten Vormerkdelikt ein Fahrverbot in Österreich verhängt.

    Achtung

    Wird ein Führerscheinentzugsdelikt begangen, obwohl eine oder mehrere Vormerkungen eingetragen sind, verlängert sich die Entziehungsdauer für jede im Register eingetragene Vormerkung um je zwei Wochen.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. August 2024

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    Das Vormerksystem (Maßnahmen gegen Risikolenkerinnen/Risikolenker) kennt 14 risikobehaftete Vormerkdelikte. Daneben bleiben die sogenannten Führerscheinentzugsdelikte und Verwaltungsstrafen bestehen.

    Betroffen von dem Vormerksystem sind alle Lenkerinnen/Lenker in Österreich, unabhängig von ihrem Wohnsitz.

    Bei einer Begehung eines Vormerkdelikts ist Folgendes vorgesehen:

    Die Verwaltungsstrafe (Geldstrafe) ist in jedem Fall zu bezahlen, unabhängig davon, ob es zu einer Vormerkung, Maßnahme oder einem Entzug kommt.

    Vormerkung

    Bei der ersten Begehung eines Vormerkdelikts wird eine Vormerkung im Führerscheinregister für zwei Jahre vorgenommen. Nach Ablauf dieser Zeit wird bei Wohlverhalten der Person diese nicht mehr berücksichtigt.

    Wird innerhalb des zweijährigen Beobachtungszeitraums ein weiteres Vormerkdelikt eingetragen, so verlängert sich der Beobachtungszeitraum auch für das Erstdelikt auf drei Jahre. 

    Maßnahme

    Bei der zweiten Begehung eines Vormerkdelikts innerhalb von zwei Jahren hat die Behörde eine besondere Maßnahme anzuordnen.

    Kurse für die sogenannten Maßnahmen werden beispielsweise von folgenden Institutionen angeboten:

    • Nachschulung (6 Kurseinheiten):
      • Ermächtigte Nachschulungsstellen
    • Perfektionsfahrten:
      • Fahrschulen
    • Fahrsicherheitstraining:
      • Autofahrerclubs
      • Fahrschulen
    • Teilnahme an Vorträgen und Seminaren über Ladungssicherheit:
      • Fahrschulen
      • Autofahrerclubs
      • Einrichtungen für berufliche Aus- und Weiterbildung, die für Kammern oder Interessensvertretungen tätig sind
      • Unfallversicherungsträger
      • Ausbildungsstätten gemäß § 12 Absatz 2 GWB
    • Kindersicherungskurs:
      • Fahrschulen
      • Fachverband der Fahrschulen
      • Autofahrerclubs
      • Verkehrssicherheitsinstitutionen
      • Verkehrspsychologische Stellen, die Nachschulungen anbieten

    Achtung

    Wird der Aufforderung zur Teilnahme an einer besonderen Maßnahme nicht nachgekommen, wird der Führerschein bis zur Befolgung der Anordnung entzogen.

    Die Teilnahmekosten trägt die Führerscheinbesitzerin/der Führerscheinbesitzer.

    Entzug

    Bei der dritten Begehung eines Vormerkdelikts innerhalb des Beobachtungszeitraums wird der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen.

    Für ausländische Lenkerinnen/Lenker wird beim dritten Vormerkdelikt ein Fahrverbot in Österreich verhängt.

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    Wird ein Führerscheinentzugsdelikt begangen, obwohl eine oder mehrere Vormerkungen eingetragen sind, verlängert sich die Entziehungsdauer für jede im Register eingetragene Vormerkung um je zwei Wochen.

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    Das Vormerksystem (Maßnahmen gegen Risikolenkerinnen/Risikolenker) kennt 14 risikobehaftete Vormerkdelikte. Daneben bleiben die sogenannten Führerscheinentzugsdelikte und Verwaltungsstrafen bestehen.

    Betroffen von dem Vormerksystem sind alle Lenkerinnen/Lenker in Österreich, unabhängig von ihrem Wohnsitz.

    Bei einer Begehung eines Vormerkdelikts ist Folgendes vorgesehen:

    Die Verwaltungsstrafe (Geldstrafe) ist in jedem Fall zu bezahlen, unabhängig davon, ob es zu einer Vormerkung, Maßnahme oder einem Entzug kommt.

    Vormerkung

    Bei der ersten Begehung eines Vormerkdelikts wird eine Vormerkung im Führerscheinregister für zwei Jahre vorgenommen. Nach Ablauf dieser Zeit wird bei Wohlverhalten der Person diese nicht mehr berücksichtigt.

    Wird innerhalb des zweijährigen Beobachtungszeitraums ein weiteres Vormerkdelikt eingetragen, so verlängert sich der Beobachtungszeitraum auch für das Erstdelikt auf drei Jahre. 

    Maßnahme

    Bei der zweiten Begehung eines Vormerkdelikts innerhalb von zwei Jahren hat die Behörde eine besondere Maßnahme anzuordnen.

    Kurse für die sogenannten Maßnahmen werden beispielsweise von folgenden Institutionen angeboten:

    • Nachschulung (6 Kurseinheiten):
      • Ermächtigte Nachschulungsstellen
    • Perfektionsfahrten:
      • Fahrschulen
    • Fahrsicherheitstraining:
      • Autofahrerclubs
      • Fahrschulen
    • Teilnahme an Vorträgen und Seminaren über Ladungssicherheit:
      • Fahrschulen
      • Autofahrerclubs
      • Einrichtungen für berufliche Aus- und Weiterbildung, die für Kammern oder Interessensvertretungen tätig sind
      • Unfallversicherungsträger
      • Ausbildungsstätten gemäß § 12 Absatz 2 GWB
    • Kindersicherungskurs:
      • Fahrschulen
      • Fachverband der Fahrschulen
      • Autofahrerclubs
      • Verkehrssicherheitsinstitutionen
      • Verkehrspsychologische Stellen, die Nachschulungen anbieten

    Achtung

    Wird der Aufforderung zur Teilnahme an einer besonderen Maßnahme nicht nachgekommen, wird der Führerschein bis zur Befolgung der Anordnung entzogen.

    Die Teilnahmekosten trägt die Führerscheinbesitzerin/der Führerscheinbesitzer.

    Entzug

    Bei der dritten Begehung eines Vormerkdelikts innerhalb des Beobachtungszeitraums wird der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen.

    Für ausländische Lenkerinnen/Lenker wird beim dritten Vormerkdelikt ein Fahrverbot in Österreich verhängt.

    Achtung

    Wird ein Führerscheinentzugsdelikt begangen, obwohl eine oder mehrere Vormerkungen eingetragen sind, verlängert sich die Entziehungsdauer für jede im Register eingetragene Vormerkung um je zwei Wochen.

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