oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.
Ob vom Desktop aus oder via Handy–App: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.
Finanzielle Notlage
Wenn durch Verlust oder Diebstahl von Geldmitteln eine finanzielle Notlage entsteht, ist in erster Linie durch Bank- oder Postüberweisung oder durch Überweisung mittels Western Union oder ähnlichen Dienstleistungen Abhilfe zu schaffen.
Sollte dies in der gegebenen Situation oder in einem Land nicht möglich sein, kann beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) für die Finanzierung der Heimreise ein Depot errichtet werden. Dies erfolgt entweder durch Überweisung vom eigenen österreichischen Bankkonto, oder durch eine Einzahlung durch Angehörige, Freundinnen/Freunde oder die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber.
Bei diesem Service handelt es sich um eine Notfalleinrichtung, die keinesfalls für private Geldbeschaffung, etwa zur Urlaubsverlängerung, Weiterreise oder für Einkäufe genutzt werden darf.
Ist die Beschaffung von Eigenmitteln auch durch eine Depoterrichtung und die Hilfe von Angehörigen oder Freundinnen/Freunden nicht möglich, kann die Vertretungsbehörde im Fall einer unverschuldeten Notlage ein Heimsendungsdarlehen gewähren. Dieses gilt für die preisgünstigste Heimreise nach Österreich. Die betroffene Person muss sich außerdem verpflichten, das Darlehen später zurückzuzahlen. Voraussetzung für diesen Service ist, dass die betroffene Person in Österreich gemeldet ist (Zentrales Melderegister).
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Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
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Wenn durch Verlust oder Diebstahl von Geldmitteln eine finanzielle Notlage entsteht, ist in erster Linie durch Bank- oder Postüberweisung oder durch Überweisung mittels Western Union oder ähnlichen Dienstleistungen Abhilfe zu schaffen.
Sollte dies in der gegebenen Situation oder in einem Land nicht möglich sein, kann beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) für die Finanzierung der Heimreise ein Depot errichtet werden. Dies erfolgt entweder durch Überweisung vom eigenen österreichischen Bankkonto, oder durch eine Einzahlung durch Angehörige, Freundinnen/Freunde oder die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber.
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Sollte dies in der gegebenen Situation oder in einem Land nicht möglich sein, kann beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) für die Finanzierung der Heimreise ein Depot errichtet werden. Dies erfolgt entweder durch Überweisung vom eigenen österreichischen Bankkonto, oder durch eine Einzahlung durch Angehörige, Freundinnen/Freunde oder die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber.
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Sollte dies in der gegebenen Situation oder in einem Land nicht möglich sein, kann beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) für die Finanzierung der Heimreise ein Depot errichtet werden. Dies erfolgt entweder durch Überweisung vom eigenen österreichischen Bankkonto, oder durch eine Einzahlung durch Angehörige, Freundinnen/Freunde oder die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber.
Bei diesem Service handelt es sich um eine Notfalleinrichtung, die keinesfalls für private Geldbeschaffung, etwa zur Urlaubsverlängerung, Weiterreise oder für Einkäufe genutzt werden darf.
Ist die Beschaffung von Eigenmitteln auch durch eine Depoterrichtung und die Hilfe von Angehörigen oder Freundinnen/Freunden nicht möglich, kann die Vertretungsbehörde im Fall einer unverschuldeten Notlage ein Heimsendungsdarlehen gewähren. Dieses gilt für die preisgünstigste Heimreise nach Österreich. Die betroffene Person muss sich außerdem verpflichten, das Darlehen später zurückzuzahlen. Voraussetzung für diesen Service ist, dass die betroffene Person in Österreich gemeldet ist (Zentrales Melderegister).
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Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Finanzielle Notlage
Wenn durch Verlust oder Diebstahl von Geldmitteln eine finanzielle Notlage entsteht, ist in erster Linie durch Bank- oder Postüberweisung oder durch Überweisung mittels Western Union oder ähnlichen Dienstleistungen Abhilfe zu schaffen.
Sollte dies in der gegebenen Situation oder in einem Land nicht möglich sein, kann beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) für die Finanzierung der Heimreise ein Depot errichtet werden. Dies erfolgt entweder durch Überweisung vom eigenen österreichischen Bankkonto, oder durch eine Einzahlung durch Angehörige, Freundinnen/Freunde oder die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber.
Bei diesem Service handelt es sich um eine Notfalleinrichtung, die keinesfalls für private Geldbeschaffung, etwa zur Urlaubsverlängerung, Weiterreise oder für Einkäufe genutzt werden darf.
Ist die Beschaffung von Eigenmitteln auch durch eine Depoterrichtung und die Hilfe von Angehörigen oder Freundinnen/Freunden nicht möglich, kann die Vertretungsbehörde im Fall einer unverschuldeten Notlage ein Heimsendungsdarlehen gewähren. Dieses gilt für die preisgünstigste Heimreise nach Österreich. Die betroffene Person muss sich außerdem verpflichten, das Darlehen später zurückzuzahlen. Voraussetzung für diesen Service ist, dass die betroffene Person in Österreich gemeldet ist (Zentrales Melderegister).
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Finanzielle Notlage
Wenn durch Verlust oder Diebstahl von Geldmitteln eine finanzielle Notlage entsteht, ist in erster Linie durch Bank- oder Postüberweisung oder durch Überweisung mittels Western Union oder ähnlichen Dienstleistungen Abhilfe zu schaffen.
Sollte dies in der gegebenen Situation oder in einem Land nicht möglich sein, kann beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) für die Finanzierung der Heimreise ein Depot errichtet werden. Dies erfolgt entweder durch Überweisung vom eigenen österreichischen Bankkonto, oder durch eine Einzahlung durch Angehörige, Freundinnen/Freunde oder die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber.
Bei diesem Service handelt es sich um eine Notfalleinrichtung, die keinesfalls für private Geldbeschaffung, etwa zur Urlaubsverlängerung, Weiterreise oder für Einkäufe genutzt werden darf.
Ist die Beschaffung von Eigenmitteln auch durch eine Depoterrichtung und die Hilfe von Angehörigen oder Freundinnen/Freunden nicht möglich, kann die Vertretungsbehörde im Fall einer unverschuldeten Notlage ein Heimsendungsdarlehen gewähren. Dieses gilt für die preisgünstigste Heimreise nach Österreich. Die betroffene Person muss sich außerdem verpflichten, das Darlehen später zurückzuzahlen. Voraussetzung für diesen Service ist, dass die betroffene Person in Österreich gemeldet ist (Zentrales Melderegister).
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Finanzielle Notlage
Wenn durch Verlust oder Diebstahl von Geldmitteln eine finanzielle Notlage entsteht, ist in erster Linie durch Bank- oder Postüberweisung oder durch Überweisung mittels Western Union oder ähnlichen Dienstleistungen Abhilfe zu schaffen.
Sollte dies in der gegebenen Situation oder in einem Land nicht möglich sein, kann beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) für die Finanzierung der Heimreise ein Depot errichtet werden. Dies erfolgt entweder durch Überweisung vom eigenen österreichischen Bankkonto, oder durch eine Einzahlung durch Angehörige, Freundinnen/Freunde oder die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber.
Bei diesem Service handelt es sich um eine Notfalleinrichtung, die keinesfalls für private Geldbeschaffung, etwa zur Urlaubsverlängerung, Weiterreise oder für Einkäufe genutzt werden darf.
Ist die Beschaffung von Eigenmitteln auch durch eine Depoterrichtung und die Hilfe von Angehörigen oder Freundinnen/Freunden nicht möglich, kann die Vertretungsbehörde im Fall einer unverschuldeten Notlage ein Heimsendungsdarlehen gewähren. Dieses gilt für die preisgünstigste Heimreise nach Österreich. Die betroffene Person muss sich außerdem verpflichten, das Darlehen später zurückzuzahlen. Voraussetzung für diesen Service ist, dass die betroffene Person in Österreich gemeldet ist (Zentrales Melderegister).
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Sollte dies in der gegebenen Situation oder in einem Land nicht möglich sein, kann beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) für die Finanzierung der Heimreise ein Depot errichtet werden. Dies erfolgt entweder durch Überweisung vom eigenen österreichischen Bankkonto, oder durch eine Einzahlung durch Angehörige, Freundinnen/Freunde oder die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber.
Bei diesem Service handelt es sich um eine Notfalleinrichtung, die keinesfalls für private Geldbeschaffung, etwa zur Urlaubsverlängerung, Weiterreise oder für Einkäufe genutzt werden darf.
Ist die Beschaffung von Eigenmitteln auch durch eine Depoterrichtung und die Hilfe von Angehörigen oder Freundinnen/Freunden nicht möglich, kann die Vertretungsbehörde im Fall einer unverschuldeten Notlage ein Heimsendungsdarlehen gewähren. Dieses gilt für die preisgünstigste Heimreise nach Österreich. Die betroffene Person muss sich außerdem verpflichten, das Darlehen später zurückzuzahlen. Voraussetzung für diesen Service ist, dass die betroffene Person in Österreich gemeldet ist (Zentrales Melderegister).
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Wenn durch Verlust oder Diebstahl von Geldmitteln eine finanzielle Notlage entsteht, ist in erster Linie durch Bank- oder Postüberweisung oder durch Überweisung mittels Western Union oder ähnlichen Dienstleistungen Abhilfe zu schaffen.
Sollte dies in der gegebenen Situation oder in einem Land nicht möglich sein, kann beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) für die Finanzierung der Heimreise ein Depot errichtet werden. Dies erfolgt entweder durch Überweisung vom eigenen österreichischen Bankkonto, oder durch eine Einzahlung durch Angehörige, Freundinnen/Freunde oder die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber.
Bei diesem Service handelt es sich um eine Notfalleinrichtung, die keinesfalls für private Geldbeschaffung, etwa zur Urlaubsverlängerung, Weiterreise oder für Einkäufe genutzt werden darf.
Ist die Beschaffung von Eigenmitteln auch durch eine Depoterrichtung und die Hilfe von Angehörigen oder Freundinnen/Freunden nicht möglich, kann die Vertretungsbehörde im Fall einer unverschuldeten Notlage ein Heimsendungsdarlehen gewähren. Dieses gilt für die preisgünstigste Heimreise nach Österreich. Die betroffene Person muss sich außerdem verpflichten, das Darlehen später zurückzuzahlen. Voraussetzung für diesen Service ist, dass die betroffene Person in Österreich gemeldet ist (Zentrales Melderegister).
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